Anlage zum Geschäftsbericht 2013 Anhangangabe der Überschussanteilsätze

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1 Anlage zum Geschäftsbericht 2013 Anhangangabe der Überschussanteilsätze Württembergische Lebensversicherung AG Menschen brauchen Vorsorge.

2 Inhaltsverzeichnis 1 Überschussentstehung 4 Überschussanteilsätze für Tarife der ehemaligen Wüstenrot Lebensversicherungs-AG 12 Überschussanteilsätze für Tarife der ehemaligen Karlsruher Lebensversicherung AG 40 Überschussanteilsätze für andere Tarife

3 1 Überschussentstehung Nachfolgend beschreiben wir Grundsätzliches zur Überschussentstehung und zur Beteiligung an den Überschüssen. Die konkreten Regelungen zur Überschussbeteiligung und Überschussverwendung können von Versicherungsart und Tarif abhängen und sind im Geschäftsplan beziehungsweise in den jeweiligen allgemeinen Versicherungsbedingungen dargestellt. Gemäß den dort beschriebenen Regelungen und der bei Vertragsabschluss getroffenen Vereinbarung zur Überschussverwendung erfolgt die Überschussbeteiligung der einzelnen Versicherungsverträge. Grundsätze Um unsere Leistungspflicht aus den Versicherungsverträgen erfüllen zu können, müssen wir entsprechend vorsichtig kalkulieren. Dadurch entstehen im Allgemeinen Überschüsse, an denen die Versicherungsnehmer im Rahmen der Überschussbeteiligung beteiligt werden. Die Höhe dieser Überschüsse hängt von der Verzinsung der Kapitalanlagen, der Entwicklung des versicherten Risikos und dem Verlauf der Kosten ab. Die Beteiligung an den Überschüssen erfolgt in Form von jährlichen Überschussanteilen und der Beteiligung an den Bewertungsreserven. Die jährlichen Überschussanteile umfassen sowohl widerruflich als auch unwiderruflich zugeordnete Überschussanteile. Unwiderrufliche Überschussanteile werden während der Aufschub- bzw. Vertragslaufzeit jährlich zugewiesen. Widerrufliche Überschussanteile werden erst am Ende der Aufschub- bzw. Vertragslaufzeit unwiderruflich gutgeschrieben bzw. zur Auszahlung fällig. Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven Überschussberechtigte Versicherungsverträge werden gemäß 153 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) unmittelbar an noch nicht realisierten Bewertungsreserven beteiligt, wenn sie 2014 durch Eintritt des Versicherungsfalls, Kündigung oder Erleben des vereinbarten Ablauftermins beziehungsweise des Rentenbeginns beendet werden oder die laufende Rentenzahlung einsetzt. Rentenversicherungen in der Rentenbezugszeit werden über eine angemessen erhöhte laufende Überschussbeteiligung an den Bewertungsreserven beteiligt. Die Beteiligung der Versicherungsverträge an den Bewertungsreserven erfolgt verursachungsorientiert. Nicht beteiligt werden Verträge, die nicht zur Entstehung von Bewertungsreserven beitragen, insbesondere fondsgebundene Verträge. Stand der Bewertungsreserven Die Bewertungsreserven werden monatlich ermittelt. Die verteilungsfähigen Bewertungsreserven werden aus den gesamten Bewertungsreserven des Unternehmens hergeleitet, wobei die Bewertungsreserven des Unternehmens herangezogen werden, die nach aktuell gültigen gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Regelungen für die Beteiligung der Versicherungsnehmer zu berücksichtigen sind. Diese werden proportional aufgeteilt anhand der relevanten Bilanzsumme des Unternehmens und des Vermögens aller anspruchsberechtigten Verträge, und es wird der Teil abgetrennt, der kollektive Mittel für die zukünftige Überschussbeteiligung des Bestands enthält.

4 2 Württembergische Lebensversicherung AG Solange das Erfordernis besteht, die Versicherungsverträge nach der Fusion der ehemaligen Karlsruher Lebensversicherung AG (KLV) und der Württembergische Lebensversicherung AG an den jeweiligen Bewertungsreserven zu beteiligen, werden die Kapitalanlagenbestände noch getrennt geführt. Die verteilungsfähigen Bewertungsreserven der jeweiligen Versicherungsbestände zum 31. Dezember 2013 sind als Saldo in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Sie gelten bis zum 31. Januar 2014, danach werden sie monatlich neu ermittelt. In die Überschussbeteiligung einzubeziehende Kapitalanlagenbestände Bestand der ehemaligen KLV Übriger Bestand in Mio Zu Anschaffungskosten Zu beizulegenden Zeitwerten Verteilungsfähige Bewertungsreserve (Saldo) Um die verteilungsfähigen Bewertungsreserven dem einzelnen Vertrag zuzuordnen, werden jährlich ab Beginn des Vertrags als Beteiligungsgewicht das Deckungskapital und das gegebenenfalls vorhandene Überschussguthaben zum Stichtag 31. Dezember zum Beteiligungsgewicht des Vorjahres addiert. Für den Gesamtbestand wird die Summe aus den Beteiligungsgewichten der einzelnen Verträge gebildet. Der Anteilsatz des einzelnen Vertrags ergibt sich aus dem Verhältnis des Beteiligungsgewichts des Vertrags zum Beteiligungsgewicht des Bestands. Den so zugeordneten Betrag teilen wir gemäß 153 Abs. 3 VVG bei Fälligkeit zur Hälfte zu. Um die Auswirkungen von plötzlichen und kurzfristigen Schwankungen des Kapitalmarkts für den Versicherungsnehmer abzufedern, kann jährlich eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven deklariert werden. Die Mindestbeteiligung wird ausgezahlt, wenn der sich nach 153 Abs. 3 VVG ergebende gesetzliche Wert unter die Mindestbeteiligung fällt, ansonsten wird der gesetzlich vorgesehene Wert fällig. Für Risiko- und Berufsunfähigkeits-(Zusatz-)Versicherungen ist eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven nicht vorgesehen.

5 3 Überschussverwendung Die unwiderruflichen laufenden Überschussanteile können in Abhängigkeit vom jeweiligen Tarif verzinslich angesammelt, zur dauernden Erhöhung der Versicherungsleistung (Summenerhöhung) beziehungsweise der Erlebensfallleistung (Erlebensfallbonus) verwendet oder mit dem Beitrag verrechnet werden. Die widerruflichen Überschussanteile werden in Abhängigkeit vom Tarif und den zugehörigen allgemeinen Versicherungsbedingungen entweder für den Überschussfonds oder den Schlussüberschuss verwendet. Zu Beginn der Rentenzahlung oder bei Vertragsbeendigung wird der Überschussfonds bzw. der Schlussüberschuss mit dem dann deklarierten Anteilsatz fällig. Bei Änderung der Deklaration kann der Überschussfonds bzw. der Schlussüberschuss absinken, gegebenenfalls sogar entfallen, sofern es die wirtschaftliche Situation erfordert. Dies kann beispielsweise bei starken Schwankungen am Kapitalmarkt der Fall sein. Der Überschussfonds bzw. der Schlussüberschuss wird soweit vorhanden bei Tod in voller Höhe, bei Kündigung gekürzt ausgezahlt. Die Beteiligung an den Bewertungsreserven wird ausgezahlt beziehungsweise bei Verrentung zur Erhöhung der Rente verwendet. Für Tarife, bei denen keine Direktgutschrift gewährt wird, wird die deklarierte Überschussbeteiligung in der Rückstellung für Beitragsrückerstattung festgelegt. Überschussanteilsätze Die Überschussanteilsätze gelten für Versicherungen, die sich am 31. Dezember 2013 im Bestand befanden. Für Rentenversicherungen während der Rentenzahlung sind die Überschussanteilsätze nur für die Verträge verbindlich, die am 31. Dezember 2013 in Rentenbezug waren beziehungsweise die 2014 in Rentenbezug übergehen. Die Deklaration der Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven ist nur für Verträge gültig, die 2014 durch Auszahlung der Kapitalabfindung beendet werden beziehungsweise für die die laufende Rentenzahlung einsetzt. Im Folgejahr kann die Mindestbeteiligung absinken, gegebenenfalls sogar entfallen, sofern es die wirtschaftliche Situation erfordert. Dies kann beispielsweise bei starken Schwankungen am Kapitalmarkt der Fall sein. Die Schlussüberschussanteilsätze beziehungsweise die Überschussfondsanteilsätze beziehen sich auf Vertragsbeendigungen und Rentenübergänge beziehungsweise Kapitalabfindungen im Jahr Diese Sätze werden jeweils nur für Leistungsfälle eines Geschäftsjahres deklariert. Dabei werden auch für zuvor abgelaufene Vertragsjahre die Schlussüberschussanteile beziehungsweise die Überschussanteile im Überschussfonds jeweils neu festgelegt. Die konkrete Festlegung der Überschussanteilsätze im Geschäftsjahr 2014 der für den Neuzugang offenen Tarife ist im Abschnitt Überschussanteilsätze für die im Geschäftsjahr für den Neuzugang offenen Tarife dargestellt. Diese sind im Anhang des Jahresabschlusses im Geschäftsbericht 2013 der Württembergische Lebensversicherung AG zusammengefasst aufgeführt.

6 4 Württembergische Lebensversicherung AG Überschussanteilsätze für Tarife der ehemaligen Wüstenrot Lebensversicherungs-AG Kapitalbildende Versicherungen (ohne Vermögensbildungsversicherungen) Neue Tarife 1 Alte Tarife Grundüberschussanteil Männer 0 % 0 % des für die Todesfallleistung bestimmten Beitragsteils, ab Alter Frauen 0 % 0 % 65 Jahre in gleichen Beträgen bis auf null im Alter 85 abnehmend Zinsüberschussanteil Tarif L22 0,0 % Übrige kapitalbildende Versicherungen 0,0 % 0,0 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Zusatzüberschussanteil für Versicherungssummen 0,40 0,40 ab bis unter ,60 0,60 ab bis unter ,80 0,80 ab der maßgebenden Versicherungssumme Schlussüberschussanteil im Versicherungsfall 2 (Tod oder Ablauf) Versicherungen mit Versicherungsscheindatum ab dem ,224 der jeweiligen maßgebenden Versicherungssumme für jedes vor 1990 begonnene 3 Versicherungsjahr 0,280 der jeweiligen maßgebenden Versicherungssumme für jedes ab 1990 und vor 1994 begonnene 3 Versicherungsjahr Beitragsfreie Versicherungen Tarif L22 0,10 % der Summe aus Grund-, Zins- und Zusatzüberschussanteil für jedes vor 2007 begonnene Versicherungsjahr 0,12 % der Summe aus Grund-, Zins- und Zusatzüberschussanteil für jedes ab 2007 begonnene Versicherungsjahr Übrige Tarife 0,04 0,056 der maßgebenden Versicherungssumme für jedes ab 1994 begonnene 3 Versicherungsjahr (bis einschließlich 1993 wie beitragspflichtige Versicherungen) 0,048 0,067 der maßgebenden Versicherungssumme für jedes ab 2007 begonnene 3 Versicherungsjahr 1 Tarife mit einem Rechnungszins von 4 % für die Beitragskalkulation. 2 Bei Kündigung Rückkaufswert aus dem Schlussüberschussanteil anteilig. 3 Anteilig bei Erlöschen innerhalb des Versicherungsjahres.

7 5 Neue Tarife 1 Alte Tarife Beitragspflichtige Versicherungen Tarif L22 0,60 % der Summe aus Grund-, Zins- und Zusatzüberschussanteil für jedes vor 2007 begonnene Versicherungsjahr 0,72 % der Summe aus Grund-, Zins- und Zusatzüberschussanteil für jedes ab 2007 begonnene Versicherungsjahr Übrige Tarife 0,20 0,28 der maßgebenden Versicherungssumme für jedes ab 1994 und vor 1996 begonnene 2 Versicherungsjahr Zusätzlich bei Tod im Auflösungszeitraum 3 oder beim Ablauf der Versicherungsdauer 0,24 0,28 der maßgebenden Versicherungssumme für jedes ab 1996 und vor 2003 begonnene 2 Versicherungsjahr 0,12 0,14 der maßgebenden Versicherungssumme für jedes ab 2003 und vor 2007 begonnene 2 Versicherungsjahr 0,14 0,168 der maßgebenden Versicherungssumme für jedes ab 2007 begonnene 2 Versicherungsjahr Tarif L22 0,18 % des maßgebenden Deckungskapitals 1 Tarife mit einem Rechnungszins von 4 % für die Beitragskalkulation. 2 Anteilig bei Erlöschen innerhalb des Versicherungsjahres. 3 Zeitraum, in dem Auflösung (Kündigung im letzten Jahr oder in den letzten fünf Jahren, falls die versicherte Person dann mindestens 60 Jahre alt ist) zugelassen ist. Vermögensbildungsversicherungen Neue Tarife 1 Alte Tarife Grundüberschussanteil Männer 0 % 0 % Frauen 0 % 0 % des für die Todesfallleistung bestimmten Beitragsteils, ab Alter 55 Jahre in gleichen Beträgen bis auf null im Alter 85 abnehmend Zinsüberschussanteil 0,0 % 0,0 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Schlussüberschussanteil im Versicherungsfall 2 (Tod oder Ablauf) Versicherungen mit Versicherungsscheindatum ab dem (beitragspflichtige und beitragsfreie Versicherungen) 0,04 0,056 der jeweiligen maßgebenden Versicherungssumme für jedes vor 2007 begonnene Versicherungsjahr 0,048 0,067 der jeweiligen maßgebenden Versicherungssumme für jedes ab 2007 begonnene Versicherungsjahr 1 Tarife mit einem Rechnungszins von 4 % für die Beitragskalkulation. 2 Bei Kündigung Rückkaufswert aus dem Schlussüberschussanteil anteilig.

8 6 Württembergische Lebensversicherung AG Einzel-Risikoversicherungen Neue Tarife 1 Alte Tarife Beitragsverrechnung Männer 25 % 35 % Frauen 20 % 35 % der fälligen Beiträge Verzinsliche Ansammlung Männer 35 % Frauen 35 % der fälligen Beiträge Erhöhung der Versicherungssumme (Todesfallbonus) Männer 33 % 54 % Frauen 25 % 54 % der Versicherungssumme 1 Tarife mit einem Rechnungszins von 4 % für die Beitragskalkulation. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen (BUZ) Neue Tarife 1 Alte Tarife Jährlicher BUZ-Überschussanteil Wegen Berufsunfähigkeit bzw. auf Antrag beitragsfreie Versicherungen Bei auf Antrag beitragsfreien Versicherungen: beitragsfreie Anwartschaft auf Zusatzrente zur Barrente in Höhe von 0,00 % 0,00 % der bestehenden beitragsfreien Anwartschaft auf Barrente Bei Berufsunfähigkeit: Zusatzrente zur Barrente in Höhe von 0,00 % 0,25 % der laufenden Barrente Beitragspflichtige Versicherungen mit Versicherungsscheindatum ab dem und vor dem Beitragsverrechnung 7 % des jeweiligen fälligen BUZ-Beitrags Beitragspflichtige Versicherungen mit Versicherungsscheindatum ab dem Beitragsverrechnung 5 % 5 % des jeweiligen fälligen BUZ-Beitrags BUZ-Schlussüberschussanteil Bei Tod oder Ablauf der Versicherungsdauer Versicherungen mit Versicherungsscheindatum vor dem Männer 25 % Frauen 45 % der maßgebenden BUZ-Beiträge für den Zeitraum, in dem die Versicherung ohne Unterbrechung der Beitragspflicht bestanden hat Versicherungen mit Versicherungsscheindatum ab dem und vor dem Männer 5 % Frauen 25 % Versicherungen mit Versicherungsscheindatum ab dem Tarife mit einem Rechnungszins von 4 % für die Beitragskalkulation. der maßgebenden BUZ-Beiträge für den Zeitraum, in dem die Versicherung ohne Unterbrechung der Beitragspflicht bestanden hat 5 % 5 % der maßgebenden BUZ-Beiträge für den Zeitraum, in dem die Versicherung ohne Unterbrechung der Beitragspflicht bestanden hat

9 7 Risiko-Zusatzversicherungen Neue Tarife 1 Alte Tarife Versicherungen mit Versicherungsscheindatum ab dem Beitragsverrechnung Männer 25 % 35 % Frauen 20 % 35 % der fälligen Beiträge Erhöhung der Zusatzversicherungssumme (Todesfallbonus) Männer 33 % 54 % Frauen 25 % 54 % der Zusatzversicherungssumme 1 Tarife mit einem Rechnungszins von 4 % für die Beitragskalkulation. Unfall-Zusatzversicherungen (UZV) Neue Tarife 1 Alte Tarife Zinsüberschussanteil für beitragsfreie UZV Tarif L22 0,00 % Übrige Versicherungen 0,00 % 0,00 % des überschussberechtigten Deckungskapitals 1 Tarife mit einem Rechnungszins von 4 % für die Beitragskalkulation.

10 8 Württembergische Lebensversicherung AG Rentenversicherungen Vertragsindividuelle Finanzierungsmittel (unter Beachtung des folgenden Texts): Erfreulicherweise ist die Lebenserwartung in Deutschland in den letzten zehn Jahren weiter angestiegen und zwar noch schneller als erwartet. Dieser Trend setzt sich laut aktuellen Untersuchungen der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. (DAV) fort. Dies führt dazu, dass die gleiche garantierte Rente künftig länger an unsere Versicherungsnehmer gezahlt werden kann. Für schon bestehende oder vereinbarte garantier te Renten haben die betroffenen Versicherungen (Tarifgenerationen vor 7/2004) zur Sicherung der vertraglich vereinbarten Rente bereits im Geschäftsjahr 2004 unter Bezug auf die Rententafel DAV 2004 zusätzliche Mittel erhalten, die dann ab Rentenbeginn für die verlängerten Renten zahlungen verwendet werden. Zur Finanzierung der zusätzlichen Deckungsmittel wird das Kollektiv der Rentenversicherungen herangezogen. Dadurch entfallen die laufenden Überschussanteile und der Schlussüberschuss der anwartschaftlichen Rentenversicherungen sowie der Rentenbeginne ab 1. Januar 2006 in dem für die Finanzierung notwendigen Umfang. Gleichzeitig definieren die folgenden Tabellen die Mittel, die soweit notwendig für die vertragsindividuelle Finanzierung der zusätzlichen Deckungsmittel verwendet werden. Bei Beendigung der Versicherung vor Rentenbezug werden die zusätzlichen Deckungsmittel in dem Maße herausgegeben, in dem sie als Überschüsse zur Auszahlung gelangt wären. Dadurch ist gewährleistet, dass die Leistungen bei Tod, Rückkauf oder Ausübung des Kapitalwahlrechts durch diese Maßnahme unberührt bleiben.

11 Vertragsindividuelle Finanzierungsmittel 1 Neue Tarife 2 Alte Tarife 9 a) Versicherungsscheindatum vor dem Rentenanwartschaften Zinsüberschussanteil 0,00 % 0,00 % des maßgebenden Deckungskapitals Schlussüberschussanteil 0,00 % 0,00 % des jeweiligen maßgebenden Jahresbetrags der Rente für jedes bis 2002 begonnene 3 Versicherungsjahr Laufende Renten 0,00 % 0,00 % des jeweiligen maßgebenden Jahresbetrags der Rente für jedes ab 2003 und vor 2007 begonnene 3 Versicherungsjahr 0,00 % 0,00 % des jeweiligen maßgebenden Jahresbetrags der Rente für jedes ab 2007 begonnene 3 Versicherungsjahr Rentenerhöhung Versicherungen mit Beginn der Rentenzahlung vor dem ,00 % 0,00 % der Gesamtrente 4 Versicherungen mit Beginn der Rentenzahlung 0,00 % der Gesamtrente 4 ab dem ,00 % des maßgebenden Deckungskapitals 5 für Bonusrente oder (wahlweise mögliche) Barauszahlung Versicherungen mit Beginn der Rentenzahlung ab dem , die auf DAV 2004 R umgestellt sind 0,00 % 0,00 % der Gesamtrente 4 Versicherungen mit Beginn der Rentenzahlung ab dem , die auf DAV 2004 R umgestellt sind 0,20 % der Gesamtrente 4 Bonusrente 6 des Renteneinmalbeitrags Versicherungen mit Beginn der Rentenzahlung ab dem , die auf DAV 2004 R umgestellt sind 1,2 des Renteneinmalbeitrags Steigende Bonusrente (nur für Versicherungen mit Beginn der Rentenlaufzeit ab dem ) Konstanter Teil Versicherungen mit Beginn der Rentenzahlung vor dem Versicherungen mit Beginn der Rentenzahlung des Renteneinmalbeitrags 6 7 des Renteneinmalbeitrags Versicherungen mit Beginn der Rentenzahlung ,00 % 8 des Renteneinmalbeitrags Versicherungen mit Beginn der Rentenzahlung ab dem ,00 % 8 des Renteneinmalbeitrags Versicherungen mit Beginn der Rentenzahlung ab dem , die auf DAV 2004 R umgestellt sind 0,00 % 8 des Renteneinmalbeitrags Jährliche Erhöhung Versicherungen mit Beginn der Rentenzahlung vor dem ,00 % 6 0,00 % der Gesamtrente Versicherungen mit Beginn der Rentenzahlung ,00 % 0,00 % der Gesamtrente Versicherungen mit Beginn der Rentenzahlung ab dem ,00 % 0,00 % der Gesamtrente Versicherungen mit Beginn der Rentenzahlung ab dem , die auf DAV 2004 R umgestellt sind 0,00 % 0,00 % der Gesamtrente 1 Unter Beachtung des Hinweistexts auf Seite 8. 2 Tarife mit einem Rechnungszins von 4 % für die Beitragskalkulation. 3 Anteilig bei Erlöschen innerhalb des Versicherungsjahres. 4 Daraus wird die (wahlweise mögliche) Barauszahlung abgeleitet. 5 Davon bei Rentenbeginnen vor 2003 im Angleichungszeitraum 50 % für die Finanzierung der Nachreservierung, bei Rentenbeginnen ab %. Die Nachreservierung umfasst die zusätzlichen Mittel, die die Versicherungen wegen der seit Tarifkalkulation erhöhten Lebenserwartung gemäß Rententafel DAV 94 R zur Sicherung der vertraglich vereinbarten Rente erhalten. Für die zusätzliche Neubewertung der vertraglich vereinbarten Rente nach Erkenntnissen aus 2004 wird ab 2006 eine Gegenfinanzierung vorgenommen. 6 Reduzierung der Rentenzahlung ab dem Versicherungsjahr 2004 um 4,5 % ab Alter 60, bis 1,5 % ab Alter 90, dazwischen linear interpoliert, mindestens die garantierte Rente. 7 Vertragsindividuelle Berechnung. Nach Umstellung der Rentenbeginne ab auf DAV 2004 R 0,0 des Renteneinmalbeitrags. 8 Steigende Bonusrente ist nur für Rentenbeginne vor 2003 möglich.

12 10 Württembergische Lebensversicherung AG b) Versicherungsscheindatum ab dem Vertragsindividuelle Finanzierungsmittel 1 Rentenanwartschaften Zinsüberschussanteil 0,00 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Schlussüberschussanteil bei Tod oder Ablauf der Aufschubdauer Beitragspflichtige Versicherungen 0,00 % des Zinsüberschussanteils für jedes bis 2006 begonnene 2 Versicherungsjahr 0,00 % des Zinsüberschussanteils für jedes ab 2007 begonnene 2 Versicherungsjahr Beitragsfreie Versicherungen 0,00 % des Zinsüberschussanteils für jedes bis 2006 begonnene 2 Versicherungsjahr 0,00 % des Zinsüberschussanteils für jedes ab 2007 begonnene 2 Versicherungsjahr Verzinsungssatz 3,25 % der Schlussüberschussanteil-Anwartschaft Zusätzlich bei Tod oder Rückkauf im Auflösungszeitraum 3 oder bei Ablauf der Aufschubdauer 0,00 % des maßgebenden Deckungskapitals Laufende Renten Rentenerhöhung 0,00 % der Gesamtrente Versicherungen mit Beginn der Rentenzahlung ab dem , die auf DAV 2004 R umgestellt sind 0,00 % der Gesamtrente Steigende Bonusrente Konstanter Teil 4 Jährliche Erhöhung Versicherungen mit Beginn der Rentenzahlung vor dem ,00 % der Gesamtrente Versicherungen mit Beginn der Rentenzahlung ,00 % der Gesamtrente Versicherungen mit Beginn der Rentenzahlung ab dem ,00 % der Gesamtrente Versicherungen mit Beginn der Rentenzahlung ab dem , die auf DAV 2004 R umgestellt sind 0,00 % der Gesamtrente 1 Unter Beachtung des Hinweistexts auf Seite 8. 2 Anteilig bei Erlöschen innerhalb des Versicherungsjahres. 3 Zeitraum, in dem Auflösung zugelassen ist (Kündigung im letzten Jahr oder in den letzten fünf Jahren, falls die versicherte Person dann mindestens 60 Jahre alt ist). 4 Vertragsindividuelle Berechnung. Nach Umstellung der Rentenbeginne ab auf DAV 2004 R 0,0 des Renteneinmalbeitrags. Pflegerentenversicherungen Alte Tarife Jährlicher Überschussanteil für beitragspflichtige Versicherungen 0,00 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Jährlicher Überschussanteil für beitragsfreie Versicherungen 0,00 % der laufenden Rente bzw. der beitragsfreien Anwartschaft

13 11 Bausparrisikoversicherungen Beitragsverrechnung Versicherungen mit Versicherungsbeginn bis zum Männer 45,71 % Frauen 45,71 % des fälligen Beitrags Versicherungsbeginne vom bis zum Männer 45,88 % Frauen 45,88 % des fälligen Beitrags Versicherungsbeginne vom bis zum Männer 45 % Frauen 45 % des fälligen Beitrags Versicherungsbeginne ab dem Männer 33 % Frauen 25 % des fälligen Beitrags Bei Versicherungen mit Beginn ab 1. Januar 1998 wird die Beitragsverrechnung in Form einer Direktgutschrift gewährt. Ansammlungszins Der Ansammlungszins für gutgeschriebene Überschussanteile beträgt für alle Tarife 3,25 % des Ansammlungsguthabens. Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven Für Risiko- und Berufsunfähigkeits-(Zusatz-)Versicherungen ist keine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven vorgesehen. Für die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven gelten die gleichen Bezugsgrößen wie für die Schlussüberschussanteile. Für 2014 ergibt sich eine Festlegung der Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven in Höhe von 900 % der Schlussüberschussanteile.

14 12 Württembergische Lebensversicherung AG Überschussanteilsätze für Tarife der ehemaligen Karlsruher Lebensversicherung AG Grundsätzliche Erläuterung Die Verteilung des Überschusses auf die einzelnen Versicherungen erfolgt nach Plänen, in denen vor allem die Maßstäbe für die Überschussbeteiligung und die Verwendungsart festgelegt sind. Die Reihenfolge der Pläne gibt einen Hinweis auf die historische Entwicklung der jeweils verfeinerten Verteilungssysteme. Plan A Maßstab für die laufende Überschussbeteiligung ist die Versicherungssumme oder der Beitrag, also eine konstante Größe. Die Überschussanteile werden wahlweise verzinslich oder versicherungstechnisch angesammelt. Plan B Maßstab ist jeweils die Summe des gezahlten Beitrags, also eine steigende Größe. Die Überschussanteile werden verzinslich angesammelt. Plan C Maßstab ist in erster Linie das jeweilige Deckungskapital, also eine steigende Größe. Für zusätzliche Überschussanteile ist der Maßstab die Versicherungssumme, also eine konstante Größe. Die Überschussanteile werden überwiegend verzinslich angesammelt. Plan D Maßstab sind die gleichen Komponenten wie bei Plan C. Die jährlichen Überschussanteile werden in zusätzliche Versicherungssummen (Bonussummen) umgewandelt, die wiederum überschussbeteiligt sind. Plan RD (für Risikolebensversicherungen) Maßstab ist je nach Wahl des Versicherungsnehmers die Versicherungssumme (Bonusgewährung) oder der Beitrag (Beitragsverrechnung). Im Folgenden werden die für die Überschusszuteilung 2014 festgesetzten Überschusssätze getrennt für den Altbestand beziehungsweise den Neubestand und seine Bestandsgruppen angegeben. Versicherungen, deren Überschussanteile verzinslich angesammelt werden, erhalten eine Verzinsung von 3,25 % für das im Jahr 2014 endende Versicherungsjahr. Eine Zinsdirektgutschrift wird nicht gewährt. Die Schlussüberschussanteilsätze beziehen sich auf Vertragsbeendigungen und Rentenübergänge beziehungsweise Kapitalabfindungen im Jahr Diese Sätze werden jeweils nur für Leistungsfälle eines Geschäftsjahres deklariert.

15 13 Vertragsindividuelle Finanzierungsmittel bei Rentenversicherungen Erfreulicherweise ist die Lebenserwartung in Deutschland in den letzten zehn Jahren weiter angestiegen und zwar schneller als erwartet. Dieser Trend setzt sich laut aktuellen Untersuchungen der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. (DAV) fort. Dies führt dazu, dass die gleiche garantierte Rente künftig länger an unsere Versicherungsnehmer gezahlt werden kann. Für schon bestehende oder vereinbarte garantierte Renten haben die betroffenen Versicherungen (Tarifgenerationen vor 2005) zur Sicherung der vertraglich vereinbarten Rente bereits im Geschäftsjahr 2004 unter Bezug auf die Rententafel DAV 2004 zusätzliche Mittel erhalten, die dann ab Rentenbeginn für die verlängerten Rentenzahlungen verwendet werden. Zur Finanzierung der zusätzlichen Deckungsmittel wird das Kollektiv der Rentenversicherungen herangezogen. Dadurch entfallen die laufenden Überschussanteile und der Schlussüberschuss der anwartschaftlichen Rentenversicherungen sowie der Rentenbeginne ab 1. Januar 2007 in dem für die Finanzierung notwendigen Umfang. Bei Beendigung der Versicherung vor Rentenbezug werden die zusätzlichen Deckungsmittel in dem Maße herausgegeben, in dem sie als Überschüsse zur Auszahlung gelangt wären. Dadurch ist auch bei Tod, Rückkauf oder Ausübung des Kapitalwahlrechts eine angemessene Beteiligung am Überschuss gewährleistet. Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven Für Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen sowie derartige Zusatzversicherungen und Pflegerentenzusatzversicherungen ist keine Mindestbeteiligung vorgesehen. Für die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven gelten die gleichen Bezugsgrößen wie für die Schlussüberschussanteile. Für 2014 wird für Rentenversicherungen (Einzel- und Kollektiv) der LG- und LGF-Tarife die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven in Höhe von 75 % der Schlussüberschussanteile festgelegt. Für die Rentenversicherungen der LF- und LFF-Tarife sowie für die Kapitalversicherungen der F-Tarife wird die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven in Höhe von 100 % der Schlussüberschussanteile festgelegt. Für Renten- und Kapitalversicherungen der E-Tarife wird die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven in Höhe von 400 % der Schlussüberschussanteile festgelegt. Für alle anderen ergibt sich eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven in Höhe von 900 %. Altbestand Im Altbestand werden alle bis zum 31. Dezember 1994 abgeschlossenen Verträge nach von der Aufsichtsbehörde vorab genehmigten Tarifen erfasst. 1 Laufende Überschussbeteiligung Erhöhte Überschussbeteiligung für Frauen bei Tarifen mit Sterbetafeln vor Zum Ausgleich der geringeren Sterblichkeit von Frauen wird bei beitragspflichtigen Großlebens-, Vermögensbildungs- und Gruppenkapitalversicherungen von Frauen jeweils mit Plan C oder Plan D und Sterbetafeln vor 1986 der Summenanteil in Abhängigkeit von der Beitragszahlungsdauer t erhöht:

16 14 Württembergische Lebensversicherung AG Summenanteilerhöhung t 20 1,50 21 t 30 1,00 31 t 0,50 bei beitragspflichtigen Großlebens- beziehungsweise Gruppenkapitalversicherungen von Frauen mit Plan A ein zusätzlicher Todesfallbonus von 15 % der vertraglichen Todesfallsumme gewährt. Bei Tarifen für verbundene Leben kommt die Hälfte dieser Sätze zum Ansatz, falls nur ein Partner eine Frau ist. 1.1 Abrechnungsverband Kapitalversicherungen Grosslebensversicherungen mit Plan C Der Überschussanteil besteht aus einem Summenanteil und einem Zinsanteil. Der Summenanteil wird bemessen in Promille der Versicherungssumme, der Zinsanteil in Prozent des überschussberechtigten Deckungskapitals. Die Wartezeit beträgt bei Versicherungen mit laufender Beitragszahlung zwei Jahre, bei Versicherungen mit einmaliger Beitragszahlung ein Jahr. Überschussanteilsätze Summenanteil bei beitragspflichtigen m-, n-tarifen außer V m, VLV (61), n-tarife mit Versicherungsbeginn vor ,25 Summenanteil bei beitragspflichtigen n-tarifen mit Versicherungsbeginn vor ,00 Summenanteil bei beitragspflichtigen Tarifen V m, VLV (61) 1,75 Summenanteil bei beitragspflichtigen A-Tarifen außer VA, VLV, PVL, K 12 Z 1,50 Summenanteil bei beitragspflichtigen A-Tarifen VA, VLV, PVL, K 12 Z 1,00 Zinsanteil bei beitragspflichtigen A-Tarifen, KVT (68), KSP, VLV außer VLV (61), PVL, n-tarifen mit Versicherungsbeginn ab 1942 sowie m-tarifen, KVT und VLV (61) 0,25 % Zinsanteil bei beitragspflichtigen n-tarifen mit Versicherungsbeginn vor ,00 % Zinsanteil bei beitragsfreien Versicherungen mit Versicherungsbeginn ab 1942 außer VLA-Tarifen 0,25 % Zinsanteil bei beitragsfreien Versicherungen mit Versicherungsbeginn vor ,00 % Zinsanteil bei VLA-Tarifen

17 Grosslebensversicherungen mit Plan D/Bonussystem Die Versicherungen erhalten einen Mindestbonus im Todesfall, der in Prozent der Versicherungssumme bemessen wird. Außerdem werden Bonussummen für den Summenzuwachs, der im Todes- und Erlebensfall geleistet wird, gebildet: ab dem zweiten Versicherungsjahr bei Versicherungen mit einmaliger Beitragszahlung, ab dem dritten Versicherungsjahr bei beitragspflichtigen Versicherungen mit einer Beitragszahlungsdauer von höchstens 15 Jahren bei den A-Tarifen beziehungsweise 25 Jahren bei den GB-Tarifen, ab dem vierten Versicherungsjahr bei beitragspflichtigen Versicherungen mit einer Beitragszahlungsdauer von mehr als 15 Jahren bei den A-Tarifen beziehungsweise 25 Jahren bei den GB-Tarifen. Bei Tod wird mindestens der Mindestbonus geleistet. Die Bonussummen werden aus einem Summenanteil und einem Zinsanteil gebildet. Der Summenanteil wird bemessen in Promille der tariflichen Versicherungssumme einschließlich des erreichten Summenzuwachses, der Zinsanteil in Prozent des überschussberechtigten Deckungskapitals a Großlebensversicherungen mit Plan D/Bonussystem A-Tarife Überschussanteilsätze Mindestbonus im Todesfall bei Versicherungen mit Beitragszahlungsdauer von mehr als 15 Jahren und Eintrittsalter bis 49 Jahre 15,00 % Mindestbonus im Todesfall bei Versicherungen mit Beitragszahlungsdauer von höchstens 15 Jahren oder Eintrittsalter ab 50 Jahre 7,50 % Bei Einmalbeitragsversicherungen gilt die Versicherungsdauer anstelle der Beitragszahlungsdauer Summenanteil bei beitragspflichtigen A-Tarifen und KVT (68) außer Tarif VA, II A T 2,00 Summenanteil Tarif VLV 2,10 Summenanteil Tarife VA, PVL 2,30 Summenanteil bei Tarifen II A T 1,50 Summenanteil bei beitragsfreien Versicherungen Zinsanteil bei beitragspflichtigen A-Tarifen, KVT (68), VLV, PVL und beitragsfreien Versicherungen 0,25 %

18 16 Württembergische Lebensversicherung AG b Großlebensversicherungen mit Plan D/Bonussystem GB-Tarife Überschussanteilsätze Mindestbonus im Todesfall bei Versicherungen mit Beitragszahlungsdauer von mehr als 15 Jahren und Eintrittsalter bis 49 Jahre 15,00 % Mindestbonus im Todesfall bei Versicherungen mit Beitragszahlungsdauer von höchstens 15 Jahren oder Eintrittsalter ab 50 Jahre 7,50 % Bei Einmalbeitragsversicherungen gilt die Versicherungsdauer anstelle der Beitragszahlungsdauer Summenanteil Männer Summenanteil bei beitragspflichtigen GB-Tarifen außer den Tarifen GB5, GBVLV, GBPVL, GB2T, GB4 und GBA 0,00 Summenanteil bei beitragspflichtigen GB4- und GBA-Tarifen 0,00 Summenanteil bei beitragspflichtigen GB5- und GB2T-Tarifen 0,00 Summenanteil bei beitragspflichtigen GBVLV- und GBPVLP-Tarifen 0,00 Summenanteil bei beitragspflichtigen GBPVL-Tarifen 0,00 Summenanteil bei beitragspflichtigen GB5P-Tarifen 0,00 Summenanteil Partner Summenanteil bei beitragspflichtigen GBPVLP-Tarifen 0,00 % Summenanteil bei beitragspflichtigen GB5P-Tarifen 0,00 % Summenanteil bei beitragsfreien Versicherungen Summenanteil Frauen Summenanteil bei beitragspflichtigen GB-Tarifen außer den Tarifen GB5, GBVLV, GVPVL, GB2T, GB4 und GBA 0,00 Summenanteil bei beitragspflichtigen GB4- und GBA-Tarifen 0,00 Summenanteil bei beitragspflichtigen GB5-Tarifen 0,00 Summenanteil bei beitragspflichtigen GBVLV-Tarifen 0,00 Summenanteil bei beitragspflichtigen GBPVL-Tarifen 0,00 Summenanteil bei beitragspflichtigen GB2T-Tarifen 0,00 Summenanteil bei beitragspflichtigen GB5P-Tarifen 0,00 Summenanteil bei beitragspflichtigen GBPVLP-Tarifen 0,00 Summenanteil bei beitragsfreien Versicherungen Zinsanteil GB-Tarife 0,00 % Grosslebensversicherungen mit Plan A Der Überschussanteil wird in Promille der Versicherungssumme bemessen. Bei beitragspflichtigen Versicherungen mit Eintrittsalter unter 20 und Dauer über 40 Jahre ist die Höhe des Überschussanteils auf maximal 54 % des Jahresbeitrags begrenzt. Überschussanteilsätze Beitragspflichtige Versicherungen 1,3 Beitragsfreie Versicherungen 2,0

19 Kleinlebensversicherungen Der Überschussanteil wird in Prozent des Beitrags bemessen. Dies gilt nicht bei durch Umwandlung beitragsfrei gestellten Versicherungen nach S-, V- und K-Tarifen und bei Tarif II IRK. In diesen Fällen wird der Überschussanteil in Promille der Versicherungssumme bemessen. Überschussanteilsätze Beitragspflichtige sowie durch Eintritt der Invalidität beitragsfreie Versicherungen 4,3 % Durch Umwandlung beitragsfrei gestellte Versicherungen 2, Versicherungen im Zusammenhang mit den vormaligen Versorgungseinrichtungen der BBBank Der Überschussanteil wird in Prozent des Beitrags bemessen. Dies gilt nicht bei durch Umwandlung beitragsfrei gestellten Versicherungen. In diesen Fällen wird der Überschussanteil in Promille der Versicherungssumme bemessen. Überschussanteilsätze Beitragspflichtige sowie durch Ablauf der Beitragszahlungsdauer beitragsfreie Versicherungen nach den Tarifen B I und B II 4,3 % 1 Durch Umwandlung beitragsfrei gestellte Versicherungen nach den Tarifen B I und B II 2,0 1 Der Überschussanteilsatz erhöht sich um 2 %, wenn nach Wegfall der Versicherungsteuer der Beitrag weiter einschließlich Versicherungsteuer entrichtet wird Vermögensbildungsversicherungen a Vermögensbildungsversicherungen mit Plan C Der Überschussanteil besteht aus einem Summenanteil und einem Zinsanteil. Der Summenanteil wird bemessen in Promille der Versicherungssumme, der Zinsanteil in Prozent des überschussberechtigten Deckungskapitals. Überschussanteilsätze Summenanteil bei beitragspflichtigen Versicherungen 0,20 Summenanteil bei beitragsfreien Versicherungen Zinsanteil 0,25 %

20 18 Württembergische Lebensversicherung AG b Vermögensbildungsversicherungen mit Plan D/Bonussystem Bezüglich der Art der Überschussbeteiligung gelten die Ausführungen unter Großlebensversicherungen mit Plan D/Bonussystem b.1 Vermögensbildungsversicherungen mit Plan D/Bonussystem AV-Tarife Überschussanteilsätze Mindestbonus im Todesfall bei Versicherungen mit Beitragszahlungsdauer von mehr als 15 Jahren und Eintrittsalter bis 49 Jahre 15,00 % Mindestbonus im Todesfall bei Versicherungen mit Beitragszahlungsdauer von höchstens 15 Jahren oder Eintrittsalter ab 50 Jahre 7,50 % Summenanteil bei beitragspflichtigen Tarifen 0,20 Summenanteil bei beitragsfreien Tarifen Zinsanteil 0,25 % b.2 Vermögensbildungsversicherungen mit Plan D/Bonussystem VB-Tarife Überschussanteilsätze Mindestbonus im Todesfall bei Versicherungen mit Beitragszahlungsdauer von mehr als 15 Jahren und Eintrittsalter bis 49 Jahre 15,00 % Mindestbonus im Todesfall bei Versicherungen mit Beitragszahlungsdauer von höchstens 15 Jahren oder Eintrittsalter ab 50 Jahre 7,50 % Summenanteil Männer Summenanteil bei VB2-Tarifen 0,00 Summenanteil bei VBVLV2-Tarifen 0,00 Summenanteil Frauen Summenanteil bei VB2-Tarifen 0,00 Summenanteil bei VBVLV2-Tarifen 0,00 Zinsanteil 0,00 %

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