Diese Toilette steht Personen unabhängig von ihrem Geschlecht zur Verfügung
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- Irmela Maus
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1 Diese Toilette steht Personen unabhängig von ihrem Geschlecht zur Verfügung Falls Sie separate - und -Toiletten bevorzugen, finden Sie diese im Erdgeschoß sowie im 3. und 4. Stock. Sehr geehrte Studierende, sehr geehrte Mitarbeiter*innen, in den letzten Jahren wurden verschiedene Schritte zur rechtlichen Gleichstellung von geschlechtsvarianten Personen gesetzt. Zuletzt hat etwa der Österreichische Verfassungsgerichtshof Ende Juni 2018 mit Verweis auf Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention das Recht geschlechtsvarianter Personen auf einen ihrem Geschlecht entsprechenden Personenstandseintrag bestätigt. 1 Der Ausdruck geschlechtsvariante Personen bezieht zum Beispiel Trans*-Personen (Personen, deren gelebtes Geschlecht mit dem ihnen bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht nicht übereinstimmt) und Inter*-Personen (Personen, deren Geschlechtsmerkmale sich anatomisch, chromosomal und/oder hormonell weder eindeutig männlich noch eindeutig weiblich entwickeln) ein. Trotz dieser Schritte zur rechtlichen Gleichstellung erfahren geschlechtsvariante Menschen zahlreiche Ausschlüsse und Diskriminierungen, zum Beispiel Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt, Ablehnung im sozialen Umfeld (bis hin zum Ausschluss aus dem gemeinsamen Haushalt durch die Familie), psychische und physische Gewalt im öffentlichen Raum. 2 Zu den Ausschlüssen im Alltag gehört auch, dass geschlechtsvarianten Personen häufig der Zutritt zu Toiletten verwehrt wird oder dieser zumindest in Frage gestellt wird, unter anderem aufgrund von Missverständnissen über ihr Geschlecht. Darüber hinaus werden Personen, deren Geschlecht weder weiblich noch männlich ist, durch die vermeintlich natürliche binäre Ordnung der Toiletten 3 in ihrer Existenz ignoriert. Im Sinne einer inklusiven und geschlechterreflektierenden Institutskultur stehen nun in den Stockwerken 1, 2, 3 und 4 s zur Verfügung, die von allen Personen unabhängig von einer geschlechterbezogenen Zuordnung genutzt werden können. Weitere Informationen zur Thematik enthalten Sie auf folgender Website: Bei Rückmeldungen und Rückfragen können Sie sich an die Institutsleitung wenden. Die Institutsleitung Bettina Dausien & Sabine Grenz 1 VfGH, 15. Juni 2018, G 77/ Vgl. beispielsweise die Studie Queer in Wien der Antidiskriminierungsstelle für gleichgeschlechtliche und transgender Lebensweisen der Stadt Wien, Der Soziologe Erving Goffman hat in seinem wegweisenden Artikel The arrangement between the sexes (1977) bereits vor vierzig Jahren die soziale Macht der binären Geschlechterordnung u.a. am Beispiel der Toiletten illustriert und daran den Mechanismus der institutionellen Reflexivität herausgearbeitet.
2 Diese Toilette steht Personen mit weiblicher Geschlechtsidentität zur Verfügung Falls Sie nicht nach Geschlecht getrennte Toiletten bevorzugen, finden Sie diese im 1., 2., 3. und 4. Stock. Sehr geehrte Studierende, sehr geehrte Mitarbeiter*innen, in den letzten Jahren wurden verschiedene Schritte zur rechtlichen Gleichstellung von geschlechtsvarianten Personen gesetzt. Zuletzt hat etwa der Österreichische Verfassungsgerichtshof Ende Juni 2018 mit Verweis auf Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention das Recht geschlechtsvarianter Personen auf einen ihrem Geschlecht entsprechenden Personenstandseintrag bestätigt. 1 Der Ausdruck geschlechtsvariante Personen bezieht zum Beispiel Trans*-Personen (Personen, deren gelebtes Geschlecht mit dem ihnen bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht nicht übereinstimmt) und Inter*-Personen (Personen, deren Geschlechtsmerkmale sich anatomisch, chromosomal und/oder hormonell weder eindeutig männlich noch eindeutig weiblich entwickeln) ein. Trotz dieser Schritte zur rechtlichen Gleichstellung erfahren geschlechtsvariante Menschen zahlreiche Ausschlüsse und Diskriminierungen, zum Beispiel Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt, Ablehnung im sozialen Umfeld (bis hin zum Ausschluss aus dem gemeinsamen Haushalt durch die Familie), psychische und physische Gewalt im öffentlichen Raum. 2 Zu den Ausschlüssen im Alltag gehört auch, dass geschlechtsvarianten Personen häufig der Zutritt zu Toiletten verwehrt wird oder dieser zumindest in Frage gestellt wird, unter anderem aufgrund von Missverständnissen über ihr Geschlecht. Darüber hinaus werden Personen, deren Geschlecht weder weiblich noch männlich ist, durch die vermeintlich natürliche binäre Ordnung der Toiletten 3 in ihrer Existenz ignoriert. Im Sinne einer inklusiven und geschlechterreflektierenden Institutskultur stehen nun in den Stockwerken 1, 2, 3 und 4 s zur Verfügung, die von allen Personen unabhängig von einer geschlechterbezogenen Zuordnung genutzt werden können. Weitere Informationen zur Thematik enthalten Sie auf folgender Website: Bei Rückmeldungen und Rückfragen können Sie sich an die Institutsleitung wenden. Die Institutsleitung Bettina Dausien & Sabine Grenz 1 VfGH, 15. Juni 2018, G 77/ Vgl. beispielsweise die Studie Queer in Wien der Antidiskriminierungsstelle für gleichgeschlechtliche und transgender Lebensweisen der Stadt Wien, Der Soziologe Erving Goffman hat in seinem wegweisenden Artikel The arrangement between the sexes (1977) bereits vor vierzig Jahren die soziale Macht der binären Geschlechterordnung u.a. am Beispiel der Toiletten illustriert und daran den Mechanismus der institutionellen Reflexivität herausgearbeitet.
3 Diese Toilette steht Personen mit männlicher Geschlechtsidentität zur Verfügung Falls Sie nicht nach Geschlecht getrennte Toiletten bevorzugen, finden Sie diese im 1., 2., 3. und 4. Stock. Sehr geehrte Studierende, sehr geehrte Mitarbeiter*innen, in den letzten Jahren wurden verschiedene Schritte zur rechtlichen Gleichstellung von geschlechtsvarianten Personen gesetzt. Zuletzt hat etwa der Österreichische Verfassungsgerichtshof Ende Juni 2018 mit Verweis auf Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention das Recht geschlechtsvarianter Personen auf einen ihrem Geschlecht entsprechenden Personenstandseintrag bestätigt. 1 Der Ausdruck geschlechtsvariante Personen bezieht zum Beispiel Trans*-Personen (Personen, deren gelebtes Geschlecht mit dem ihnen bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht nicht übereinstimmt) und Inter*-Personen (Personen, deren Geschlechtsmerkmale sich anatomisch, chromosomal und/oder hormonell weder eindeutig männlich noch eindeutig weiblich entwickeln) ein. Trotz dieser Schritte zur rechtlichen Gleichstellung erfahren geschlechtsvariante Menschen zahlreiche Ausschlüsse und Diskriminierungen, zum Beispiel Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt, Ablehnung im sozialen Umfeld (bis hin zum Ausschluss aus dem gemeinsamen Haushalt durch die Familie), psychische und physische Gewalt im öffentlichen Raum. 2 Zu den Ausschlüssen im Alltag gehört auch, dass geschlechtsvarianten Personen häufig der Zutritt zu Toiletten verwehrt wird oder dieser zumindest in Frage gestellt wird, unter anderem aufgrund von Missverständnissen über ihr Geschlecht. Darüber hinaus werden Personen, deren Geschlecht weder weiblich noch männlich ist, durch die vermeintlich natürliche binäre Ordnung der Toiletten 3 in ihrer Existenz ignoriert. Im Sinne einer inklusiven und geschlechterreflektierenden Institutskultur stehen nun in den Stockwerken 1, 2, 3 und 4 s zur Verfügung, die von allen Personen unabhängig von einer geschlechterbezogenen Zuordnung genutzt werden können. Weitere Informationen zur Thematik enthalten Sie auf folgender Website: Bei Rückmeldungen und Rückfragen können Sie sich an die Institutsleitung wenden. Die Institutsleitung Bettina Dausien & Sabine Grenz 1 VfGH, 15. Juni 2018, G 77/ Vgl. beispielsweise die Studie Queer in Wien der Antidiskriminierungsstelle für gleichgeschlechtliche und transgender Lebensweisen der Stadt Wien, Der Soziologe Erving Goffman hat in seinem wegweisenden Artikel The arrangement between the sexes (1977) bereits vor vierzig Jahren die soziale Macht der binären Geschlechterordnung u.a. am Beispiel der Toiletten illustriert und daran den Mechanismus der institutionellen Reflexivität herausgearbeitet.
4 Diese Toilette steht Personen unabhängig von ihrem Geschlecht zur Verfügung. Falls Sie separate - und -Toiletten bevorzugen, finden Sie diese im Erdgeschoß sowie im 3. und 4. Stock.
5 Diese rollstuhlzugängliche Toilette steht Personen unabhängig von ihrem Geschlecht zur Verfügung. Falls Sie nicht rollstuhlzugängliche, separate - und -Toiletten bevorzugen, finden Sie diese im Erdgeschoß sowie im 3. und 4. Stock.
6 Diese Toilette steht Personen mit männlicher Geschlechtsidentität zur Verfügung. Falls Sie nicht nach Geschlecht getrennte Toiletten bevorzugen, finden Sie diese im 1., 2., 3. und 4. Stock.
7 Diese Toilette steht Personen mit weiblicher Geschlechtsidentität zur Verfügung. Falls Sie nicht nach Geschlecht getrennte Toiletten bevorzugen, finden Sie diese im 1., 2., 3. und 4. Stock.
8 außer Betrieb Dieses Pissoir kann zurzeit nicht benützt werden. Falls Sie ein Pissoir benötigen, finden Sie diese in den im Erdgeschoß sowie im 3. und 4. Stock. -Toiletten
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