Haftung für (fremde) Inhalte im Internet
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- Leon Schwarz
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1 Haftung für (fremde) Inhalte im Internet Dr. Sibylle Gierschmann, LL.M. Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht Bild einfügen (Cover Small) Kompakt-Workshop: Rechtsfragen im Internet München, 28. März 2012
2 Agenda 01 > Allgemeine Grundlagen 02 > Haftung für eigene Inhalte 03 > Haftung für fremde Inhalte 04 > Haftung für Links Dr. Sibylle Gierschmann 2
3 Allgemeine Grundlagen, 7 10 TMG Inhalte Eigene Inhalte Fremde Inhalte (UGC) Links > Volle Haftung > Haftung ab Kenntnis > Keine Regelung Dr. Sibylle Gierschmann 3
4 02 > Haftung für eigene Inhalte Dr. Sibylle Gierschmann 4
5 Haftung für eigene Inhalte > Grundsatz ( 7 Abs 1. TMG): Diensteanbieter sind für eigene Informationen, die sie zur Nutzung bereithalten, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. > Haftungsrisiko: Unterlassung Auskunft Schadensersatz > Zudem: Strafrechtliche Haftung möglich, z.b. bei: Urheberrechtsverstößen Jugendschutzverstößen StGB-Delikten (z.b. Äußerungsdelikte) Dr. Sibylle Gierschmann 5
6 Was sind eigene Inhalte? Eigene Informationen Selbst geschaffene Informationen + Fremd generierte Informationen, die "zu eigen gemacht" sind Dr. Sibylle Gierschmann 6
7 Wann liegt ein Zu-eigen-machen vor? > Maßgeblich ist objektive Sicht auf Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller relevanten Umstände > auch wenn für Nutzer erkennbar, dass Inhalte von Dritten stammen > Indizien für Zu-Eigen-Machen: Vorabkontrolle der Inhalte Redaktionelle Überprüfung Einräumung von Nutzungsrechten in AGB an Diensteanbieter kommerzielles Anbieten der Inhalte an Dritte "Branding" von Inhalten (z.b. Logointegration in Foto) Dr. Sibylle Gierschmann 7
8 Beispiel: BGH Urteil v marions-kochbuch.de > Kochrezepte als redaktioneller Kerngehalt der Website > Kennzeichnung fremder Fotos mit Kochmütze (im Wasserzeichen-Stil) ernsthafte Distanzierung > Hinweis: Freischaltung von der Redaktion sorgfältig überprüft Überlassung von Speicherplatz ohne Kontrolle > Umfassende Nutzungsrechte in AGB eingeräumt Dr. Sibylle Gierschmann 8
9 03 > Haftung für fremde Inhalte Dr. Sibylle Gierschmann 9
10 Haftung für fremde Inhalte - Überblick Fremder rechtswidriger Inhalt ( zu-eigen-gemachter Inhalt) Unterlassung Schadensersatz > verschuldensunabhängige Haftung > verschuldensabhängige Haftung - "Störerhaftung" - "Verkehrssicherungspflicht" Dr. Sibylle Gierschmann 10
11 Haftungsprivileg bei fremden Inhalten > generell keine Vorabkontrolle fremder Inhalte, 7 Abs. 2 S. 1 TMG > Hostproviderprivileg ("Notice-and-Take-Down"), 10 TMG: Haftung nur bei positiver Kenntnis bzw Kennenmüssen (bei SE-Ansprüchen) oder nicht unverzüglichem Tätigwerden nach Kenntniserlangung (der Umstände) > Aber: Keine Privilegierung nach Hostproviderprivileg für Unterlassungsansprüche! Dr. Sibylle Gierschmann 11
12 Haftung auf Unterlassung Unterlassung bei fremden Inhalten Störerhaftung Wettbewerbsrechtliche Verkehrssicherungspflicht > Nur bei eigentumsfähigen Immaterialgüterrechten (z. B. MarkenG, UrhG) oder PersKR z.b. BGH Internetversteigerung > Nur bei UWG-Verstößen > z.b. BGH Jugendgefährdende Medien bei ebay Verletzung zumutbarer Prüfpflichten Dr. Sibylle Gierschmann 12
13 Deutsche Rechtsprechung > Haftung ab positiver Kenntnis, d.h. Handlungspflicht ab Hinweis auf klare Rechtsverletzung > Haftung durch Verletzung von zumutbaren Prüfpflichten Vorsorgepflicht bzgl. gleichartiger Rechtsverletzungen verletzt, z.b. Filterprogramme, Nutzerüberwachung bei Jugendschutzverstößen Keine Prüfpflicht bzgl. aller angebotenen Inhalte Keine manuelle Bildkontrolle notwendig Kein Nachweis durch automatischen Bildabgleichs möglich VeRI-System von ebay ausreichend; dem Betroffenen ist es zumutbar darüber hinaus gehende Prüfung selbst vorzunehmen > Streitpunkt: Grenze zumutbarer Prüfpflichten Aktuell: Sharehoster Rapidshare Revision bei BGH anhängig 1. Ansicht: Prüfungspflicht bei wiederholtem Upload bereits bekannter Dateien, da Geschäftsmodell, das der massenhaften Begehung von Verletzungen Vorschub leistet ab Kenntnis (OLG Hamburg) 2. Ansicht: Gezielte Überprüfung von Inhalten nicht realisierbar & nicht zumutbar (OLG Düsseldorf) Dr. Sibylle Gierschmann 13
14 EuGH-Rechtsprechung > Keine Privilegierung für Hostprovider, wenn Plattformbetreiber eine aktive Rolle spielt (EuGH-Urteil v L Oréal / ebay), d.h.: Hinausgehen über die neutrale Handlung eines rein technischen und automatischen Verarbeitungsprozesses des Angebots aktive Rolle, die ihm eine Kenntnis der Daten oder eine Kontrolle über sie verschaffen konnte Nicht: bloße Speicherung des Angebots, Festlegung der Markplatzbedingungen, Vergütung Aber: Hilfestellung durch bspw. die Optimierung oder Bewerbung des Angebots > Aber: Keine Pflicht für Access Provider und soziale Netzwerke zur Einrichtung eines allgemeinen Filtersystems, das der Überwachung des gesamten Verkehrs gleichkommt (EuGH-Urteile v SABAM / Scarlet Extended und v SABAM / Netlog) Dr. Sibylle Gierschmann 14
15 04 > Haftung für Links Dr. Sibylle Gierschmann 15
16 Haftung für Links Beispiel aus der Rechtsprechung Links ins World Wide Web Dr. Sibylle Gierschmann 16
17 Haftung für Links - Haftungsgrundsätze > Keine Privilegierung gem. 7 ff. TMG für Hyperlinks (BT-Drucks. 14/6098, S. 37) > Haftung ggü. Rechteinhaber: Linksetzung grdstzl. zulässig, da nur ohnehin eröffneter Zugang erleichtert (BGH Paperboy ); Ausnahme: Deep Link unter Umgehung von Schutzmaßnahmen (BGH Session ID ) > Haftung ggü. Dritten nach allgemeinen Grundsätzen: Täter, Teilnehmer, Störer? (zuletzt BGH - AnyDVD ) Zu-Eigen-Machen? (BGH ueber18.de; Schöner Wetten ) Entscheidend: Welche Funktion kommt dem Hyperlink zu? Äquivalent zur Fußnote, Beleg für Berichterstattung? Dr. Sibylle Gierschmann 17
18 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung: Dr. Sibylle Gierschmann Partner Copyright & Media Law IT & Telecoms Litigation & Dispute Resolution Isartorplatz München T: +49 (0) F: +49 (0) E: Dr. Sibylle Gierschmann 18
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