Ärztliche Qualitätssicherung. tssicherung. Mag. (FH) Elisabeth Stohl
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- Roland Kranz
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1 tssicherung für r Mag. (FH) Elisabeth Stohl
2 Agenda Was ist? Recht und ärztliche im ng für Folie 2
3 Begriffsbestimmungen Qualität: Gesamtheit von Merkmalen einer Einheit bezüglich ihrer Eignung, festgelegte und vorausgesagte Erfordernisse zu erfüllen. (QS-VO 2006) Qualität von Waren oder Dienstleistungen ist einer der wichtigsten Wettbewerbsfaktoren im Gesundheitswesen! Folie 3
4 Dimensionen der Qualität 1. Strukturqualität 2. Prozessqualität 3. Ergebnisqualität Die Strukturen in der Ordination bilden die Grundlage für stabile Prozesse, die zu dem gewünschten guten Ergebnis der Patientenbetreuung führen. Folie 4
5 Begriffsbestimmungen : ist die Summe aller getroffenen systematischen, prospektiven Maßnahmen, die sicherstellen, dass das erzeugte Produkt bzw. die angebotene Dienstleistung den Qualitätsanforderungen entspricht. Folie 5
6 Rechtlicher Kontext Gesundheitsqualitätsgesetz Flächendeckende Sicherung und Verbesserung der Qualität Systematische Qualitätsarbeit implementieren Qualitätsstandards definieren (GQG 2005) Folie 6
7 Rechtlicher Kontext Seit der 5. ÄrzteG-Novelle ist die als Berufspflicht des niedergelassenen Arztes explizit im Gesetz verankert. (BGBl I 140/2003; 49 ÄrzteG) Folie 7
8 Rechtlicher Kontext 118 a ff ÄrzteG Errichtung der ÖQMed QSVO-2006 Kriterien, Kontrolle, Folie 8
9 Österreichische Gesellschaft für QS & QM in der Medizin GmbH Folie 9
10 Aufgaben der ÖQMed 1. die Ausarbeitung von fachspezifischen Qualitätskriterien einschließlich Kriterien für die Struktur- und Prozessqualität, allenfalls im Zusammenwirken mit inländischen Fachgesellschaften, 2. die Qualitätsevaluierung mittels fachspezifischer Evaluierungsbögen unter Nutzung der elektronischen Datenübertragung nach Maßgabe der technischen Ausstattung, 3. die Qualitätskontrolle sowie 4. die Führung eines Qualitätsregisters. Folie 10
11 Evaluierung Ärzte und Gruppenpraxen haben regelmäßig eine umfassende Evaluierung der Qualität durchzuführen. Jeder niedergelassene Arzt muss bis Ende 2008 einmal evaluiert worden sein. Evaluiert werden Merkmale für Strukturqualität und Prozessqualität, die dem jeweils vorliegenden Ordinationstyp und der Fachrichtung angepasst sind. Folie 11
12 Strukturqualität z.b.: Summe sachlicher und personeller Ausstattung in quantitativer und qualitativer Hinsicht (GQG 2005) Erreichbarkeit und Zugänglichkeit der Ordination Notfallvorsorge und Notfallsausstattung Räumlichkeiten und Hygiene Medizinisch-technische und apparative Ausstattung Ordinationsbedarf und Arzneimittel Fachliche Qualifikation Folie 12
13 Prozessqualität z.b.: Arbeitsabläufe und Verfahrensweisen, die nach nachvollziehbaren und nachprüfbaren Regeln systematisiert erfolgen und dem Stand des professionellen Wissens entsprechen, regelmäßig evaluiert und kontinuierlich verbessert werden; Patientenanamnese & Dokumentation Befundung, Befundverwaltung und weiterleitung Patientenkommunikation & -aufklärung Behandlung Interne Kommunikation Internes Fehlermanagement & Reklamationswesen (GQG 2005): Folie 13
14 Ergebnisqualität Messbare Veränderungen des professionell eingeschätzten Gesundheitszustandes, der Lebensqualität und der Zufriedenheit (einer Patientin / eines Patienten) bzw. einer Bevölkerungsgruppe als Ergebnis bestimmter Rahmenbedingungen und Maßnahmen. (GQG 2005) Kann nicht zur Evaluierung eines einzelnen Arztes herangezogen werden, da nicht das ärztliche Handeln allein das Ergebnis der Behandlung bestimmt, ABER: Folie 14
15 Der Arzt sollte selbst daran interessiert sein, sein ärztliches Handeln dem Stand der medizinischen Wissenschaften anzupassen und seine Ergebnisse zu überprüfen: Studium der Fachliteratur (EBM) Kenntnisse der entsprechenden medizinischen Leitlinien und stateof-the-art-publikationen Teilnahme an Qualitätszirkeln Durchführung von Patientenbefragungen Folie 15
16 QS Struktur-, Prozessqualität im Schularztwesen Räumlichkeiten und Ausstattung Fortbildung Dokumentation Schnittstellen der Etc. Aufgabengebiete von n Kernkompetenzen der schulärztlichen Tätigkeit Folie 16
17 QS - die muss den individuellen Gegebenheiten der Schulärztin/des Schularztes entsprechen Folie 17
18 Herzlichen Dank Folie 18
O.Pjeta Oktober Innsbruck 2015
Innsbruck 2015 Planung Steuerung Finanzierung Rechtliche Grundlagen 1998 Rechtliche Grundlagen 2004 QS Verordnung zuletzt 2012 Hygieneverordnung 2014 Evaluierungskriterien Evaluierungsprozess ÖQMed im
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