Teil I. Lebensphase Pflege. Häusliche Angehörigenpflege Gesetzliche Möglichkeiten für Erwerbstätige. Motive für die Pflegeübernahme
|
|
- Sophie Ritter
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Infrmatinsveranstaltung an der TU Braunschweig am Häusliche Angehörigenpflege Gesetzliche Möglichkeiten für Erwerbstätige Birgit Wlff Teil I (1) Fallbeispiele häuslicher Pflegesituatinen (2) Pflegemtivatinen (3) Partnerpflege Elternpflege (4) Pflege und Demenz ein Tabu? (5) Unbestimmte Pflegedauer unbestimmte Planbarkeit (6) Phasen in der Angehörigenpflege (7) Vereinbarkeit vn Beruf Familie Pflege (8) Pflegeübernahme - ein Gesundheitsrisik? Lebensphase Pflege Immer mehr Menschen übernehmen Aufgaben für nahestehende pflegebedürftige Menschen. Zweidrittel aller Pflegebedürftigen werden in der Häuslichkeit versrgt. Häufig wird eine hilfebedürftige Persn vr einsetzender Pflegebedürftigkeit vn Angehörigen kntinuierlich unterstützt. Pflege im Übergang zwischen Beruf und Pensinierung: Herr K betreut und pflegt seine an einer Demenz erkrankte Ehefrau. Aufgrund ihrer zunehmenden Vergesslichkeit scheidet Frau K. vrzeitig aus dem Berufsleben aus. Herr K. verbindet slange seine Berufstätigkeit mit der Betreuung seiner Ehefrau, bis er selber pensiniert wird. Er möchte seine Frau slange es geht zur Hause pflegen. Mtive für die Pflegeübernahme In guten wie in schlechten Tagen - Eheversprechen Familiäre Verbundenheit - Anerkennung Dankbarkeit Erwartungen zwischen den Generatinen Verpflichtung Mitgefühl Menschenwürde Finanzielle Erwägungen Mangelnde Alternativen Wer erbt, der pflegt scheint an Bedeutung zu verlieren Pflegende Angehörige übernehmen in unterschiedlichem Umfang verschiedene sziale, rechtliche, finanzielle, betreuende und/der pflegerische Aufgaben, die die pflegebedürftige Persn nicht mehr selber leisten kann. 1
2 In der Mitte des Berufslebens: Frau S pflegt ihren Ehemann, der seit 7 Jahren nach einem schweren Schlaganfall umfassend vn ihrer Unterstützung abhängig ist. Der gemeinsame Shn ist inzwischen vlljährig. Frau S. ist in Vllzeit tätig und Hauptverdienerin. Ihre Aufgaben kann sie nur mit einem Mix aus verschiedenen Pflegeangebten bewältigen. Partnerpflege Elternpflege Überwiegend pflegen sich Partner/-innen gegenseitig. Wenn die Pflege nicht vn der (Ehe)Partnerin bzw. dem Partner übernmmen werden kann, pflegen die (Schwieger)Kinder. 28 % (Ehe)Partnerpflege 26 % Tchter pflegt 10 % Shn pflegt 6 % Schwiegertchter pflegt Lebenslange Pflegebedürftigkeit: Frau E Pflegt ihren mehrfach behinderten Shn seit seiner Geburt. Der 15-Jährige besucht tagsüber die Schule und wird in einer Einrichtung betreut. Frau E. hat zwei weitere Kinder und geht einer Berufstätigkeit in Teilzeit nach. Neben der Schulbetreuung gibt es für den Shn eine stundenweise Betreuung zu Hause. Ungefähr die Hälfte aller Hauptpflegepersnen pflegen hne Beteiligung anderer. Pflegekarrieren - Erst die Mutter, dann den Vater: Herr L rganisiert seit 4 Jahren die umfassende Pflege seines Vaters. Nach dem Td seiner Ehefrau knnte der 89- jährige den Alltag nicht alleine bewältigen. Herr L. und seine Frau übernachten ein- bis zweimal wöchentlich im väterlichen Haushalt. Beide sind in Vllzeit berufstätig. Pflegeaufgaben werden sehr unterschiedlich wahrgenmmen. Vn der Organisatin der Pflege bis zur Übernahme vn pflegerischen Aufgaben gibt es verschiedene Frmen. Eine Entscheidung über eine Unterbringung im Pflegeheim wird wenn überhaupt überwiegend nach einem längeren Pflegeprzess zu Hause getrffen. 2
3 Pflege und Demenz ein Tabu? Über Pflegeaufgaben wird häufig nicht ffen gesprchen. Manchen fällt es schwer, Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Pflege wird als eine Familienangelegenheit gesehen. Es werden eher berufliche Nachteile als Unterstützung vn Vrgesetzten/ Persnalverantwrtlichen erwartet. Auch Klleginnen/ Kllegen haben nicht immer Verständnis. Frtbildungs- und Karriereplanungen können gefährdet sein. Eine Alzheimer Erkrankung...ist vielfach vn Schamgefühlen begleitet. Herr F. pflegt seinen demenzkranken Vater alleine. Seine Arbeitszeit hat er im Verlauf der zurückliegenden 5 Jahre stetig reduziert. Einen Antrag auf Pflegeleistungen hat er erst vr 2 Jahren gestellt. Bei der Begutachtung durch den MDK empfand er sich wie ein Bittsteller. Unbestimmte Pflegedauer Häufig plötzlicher Eintritt Oder schleichender Übergang zwischen Hilfeund Pflegebedürftigkeit Pflegedauer bleibt immer unbestimmt Unkalkulierbarer Verlauf Erschwerte Planbarkeit (kurz und mittelfristig) Keine langfristige Planung möglich Phasen in der Angehörigenpflege Eintrittsphase Übergangsphase Kntinuierliche Pflegephase Krisenphase Abschiedsphase Vereinbarkeit Beruf-Familie-Pflege Es entstehen häufig Prbleme damit, die verschiedenen Lebensbereiche miteinander zu vereinbaren. Und: sie vneinander abzugrenzen. Pflegende Berufstätige tragen mehrfache und hhe Verantwrtung. Durch die hinzukmmende Pflege entsteht meistens ein enrmer Zeitdruck. Das tägliche Leben muss genau rganisiert werden. Die meisten Pflegenden wünschen sich dennch, ein Stück eigenes Leben zu bewahren. 3
4 Andererseits Die eigene Berufstätigkeit wird vn Pflegenden als Gegenpl zu den Pflegeaufgaben gesehen. Die Berufstätigkeit bietet einen Ausgleich, andere Themen, Herausfrderungen und ein Herauskmmen aus dem Pflegehaushalt. Die Pflege eines nahen Angehörigen wird vn Pflegenden selber vielfach psitiv bewertet. Sie erleben sich in neuen Aufgaben und vn einer anderen Seite. Pflegeübernahme ein Gesundheitsrisik? Körperliche und psychische Beanspruchung Untersuchungen über pflegebedingte Belastungen z.t. erhebliche Belastungsmmente, insbesndere bei der Dementenpflege Belastung Risik - Mdell: Erhlungsdefizit Ermüdungsgrad Beanspruchungsausgleich Anfrderungen Ressurcen Belastungen Teil II (1) Pflegezeiten und Freistellungsangebte (2) Leistungen aus der Pflegeversicherung (3) Pflegeangebte (4) Pflegeverantwrtung bei grßer Entfernung (5) Checkliste (6) Vrsrge Pflegezeitgesetz 2009 eingeführt Geltungsbereich für alle angestellten Beschäftigten, nicht für Beamte Betriebsvereinbarungen Kurzzeitige Arbeitsverhinderung vn 10 Tagen Freistellung bis zu 6 Mnaten (Betriebe mit mehr als 15 Beschäftigten) Niedersächsisches Beamtengesetz Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG Vm 25. März M 2009 * 62 Teilzeitbeschäftigung und Urlaub aus familiären Gründen (1) 1 Beamtinnen und Beamten mit Dienstbezügen, die ein Kind unter 18 Jahren der eine pflegebedürftige snstige Angehörige der einen pflegebedürftigen snstigen Angehörigen tatsächlich betreuen der pflegen, ist auf Antrag 1. Teilzeitbeschäftigung mit mindestens einem Viertel der regelmäßigen Arbeitszeit der 2. Urlaub hne Dienstbezüge zu bewilligen, wenn zwingende dienstliche Belange nicht entgegenstehen. 2 Die Pflegebedürftigkeit ist durch ein ärztliches Gutachten nachzuweisen. 4
5 Familienpflegezeitgesetz in Kraft getreten Pflegezeit Höchstdauer zwei Jahre Beispiel: Arbeitszeit auf 50 % reduzieren, Gehalt vn 75 % erhalten Reduzieren bis max. 15 Wchenstunden Nachpflegezeit 100 % arbeiten, Gehalt weiter 75 % bis Arbeitszeitknt ausgeglichen Kein Rechtsanspruch pdf Leistungen für die häusliche Pflege SGB XI (1995/96 eingeführt) Pflegebedürftigkeitsbegriff Pflegestufen I bis III (Härtefallregelung) Unterschied zwischen häuslicher/ ambulanter und Teilstatinärer/ statinärer Pflege Gültiger Pflegebedürftigkeitsbegriff 14 SGB XI Pflegebedürftig nach SGB XI sind Persnen, die wegen einer körperlichen, geistigen der seelischen Krankheit und Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, vraussichtlich für mindestens 6 Mnate, in erheblichem der höheren Maße der Hilfe bedürfen. Verrichtungen des täglichen Lebens Waschen, duschen, baden, Zahn- und Mundpflege, kämmen, rasieren, Gang zur Tilette (Körperpflege) Mundgerechtes Zubereiten und Aufnahme der Nahrung (Ernähung) Zu Bett gehen und aufstehen, an- und auskleiden, gehen, steigen, Treppen steigen, Verlassen und Wiederaufsuchen der Whnung (Mbilität) Einkaufen, kchen, Whnung reinigen, Wäsche waschen, Whnung beheizen Pflegetagebuch Ein Pflegetagebuch kann helfen, den zeitlichen Aufwand pflegerischer/ hauswirtschaftlicher Verrichtungen besser einschätzen zu können. Pflegetagebücher sind im Internet eingestellt. Mit dem Pflegetagebuch gut vrbereitet zur Pflegestufe - Verbraucherzentrale Pflegebedürftigkeitsstufen Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III 45 min. Grundpflege Insg. 90 min 2 Verrichtungen, 1 x tägl. 2 Stunden Grundpflege Insg. 3 Stunden 3 x tägl. 4 Stunden Grundpflege Insg. 5 Stunden (rund um die Uhr) 5
6 Seit : Pflegegeld und Pflegesachleistungen bei Demenz Leistungen für Tages- und Nachtpflege pr Kalendermnat Pflegestufe Pflegegeld Pflegesachleistung Pflegestufe Seit Stufe I Stufe I 450 Stufe II Neu: Stufe Stufe II Stufe III Stand: 2011 Stand: 2011 Mnatlicher Höchstbetrag für statinäre Pflege Erheblich eingeschränkte Alltagskmpetenz Pflegestufe Stufe I Stufe II Stufe III Härtefall Seit Demenzbedingte Fähigkeitsstörung, geistige Behinderung, psychische Erkrankung Besndere Unterstützung Betreuung und Beaufsichtigung 2 Leistungsstufen Mnatlich 100 bzw. 200 Eur Betreuungsangebte, Tages- und Kurzzeitpflege Stand: 2011 Beratungsstellen Pflegeberater/-innen bei den Pflegekassen Pflegestützpunkte Senirenservicebürs Kmmunale, whlfahrtsverbandliche Beratungsstellen Demenzberatung Gerntpsychiatrische Beratungsstellen Weitere Angebte für Pflegende Pflegekurse (Grund- und themenspezifische Kurse) Pflegetrainings zu Hause Selbsthilfegruppe Angehörigengesprächskreise (Partner- /Elternpflege) Spezifische Angebte für die Dementenpflege 6
7 Funktin vn Beratung Infrmatinen Überblick Perspektiven Alternativen Reflexin Selbstschutz Entlastung Pflegeangebte häusliche, ambulante, teilstatinäre Angebte im Bereich Pflege, Betreuung und Haushalt Überblick Pflegedienste/ Szialstatinen Tagespflege Kurzzeitpflege Verhinderungspflege Betreuungsangebte Private Pflegepersnen Haushaltshilfen Tagespflege Ganztägiges Angebt vn Pflege und Betreuung in einer Einrichtung Mindestens drei Mahlzeiten Therapeutische Angebte (Musik, Spielen, Gedächtnis, Bewegung, Kreatives) Geselligkeit Treffpunkt für Menschen in ähnlicher Lebenssituatin Ruheräume Angebt zur Vereinbarkeit vn Beruf und Pflege Betreuungsangebte Entlastung für Pflegende Betreuung in der Häuslichkeit der Einrichtung Keine Pflege der Hauswirtschaft Stundenweise bis zu sechs Stunden Ehrenamtliche der Hauptamtliche Prfessinelle Begleitung der Betreuungskräfte Ergänzungsleistung Pflegehilfsmittel und whnumfeldverbessernde Maßnahmen 7
8 Urlaubs- und Kuraufenthalte Kurzzeitpflege Verhinderungspflege Gemeinsame Urlaubsangebte für Pflegepersn und zu pflegende Persn Spezielle Angebte für die Dementenpflege Vereinzelte Kurangebte Ergebnisse der Transparenzberichte: Pflegeverantwrtung bei größerer Entfernung Pflegemix aus frmeller und infrmeller Unterstützung Vernetzung aller Dienste und Helfer/-innen Ntfallmappe einführen Ansprechpartner/-in vr Ort Ntrufsysteme für Krisensituatinen Regelmäßiger (telefnischer) Kntakt Bebachtungen und Veränderungen T-D-Liste Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung Verteilung vn Aufgaben innerhalb der Familie klären Rechtliche Vertretung Infrmatinen über reginale Angebte Pflege rganisieren Betriebliche Rahmenbedingungen der Arbeitszeitgestaltung klären Individuelle Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung klären Vrsrge treffen Rechtliche Grundlagen: Vrsrgevllmacht/ Generalvllmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung 8
9 Generalvllmacht Gerichtliche und außergerichtliche Vrgänge Bankangelegenheiten Erwerb und Veräußerung Annahme und Quittierung vn Pstsendungen Übertragung vn Rechten an Grundstücken (nur bei ntarieller Vllmacht möglich!) Zeichnung und Kündigung vn Verträgen Regelung vn Versrgungsangelegenheiten Regelung vn Nachlassangelegenheiten Erteilung vn Untervllmachten Rechtliche Betreuung Betreuungsrecht seit 1992 Tritt in dem Fall ein, wenn eine Persn wichtige Fragen nicht mehr selber beantwrten kann Drei Betreuungsbereiche: Gesundheitsfürsrge, Aufenthaltsbestimmung, Vermögenssrge Die rechtliche Betreuung muss die Wünsche der Betrffenen berücksichtigen. Vrdrucke Hmepage BMJ egung_dc.html Vrsrgevllmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen Vielen Dank für Ihr Interesse! 9
Leistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI
Leistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI Leistungsumfang Die Leistungen der Pflegeversicherung unterstützen die familiäre und nachbarschaftliche Pflege. Die Pflegeversicherung stellt
MehrDie Pflegeversicherung. Ausbau der Sozialversicherung - ein Mittel gegen sozialen Abstieg im Alter und zur Sicherung der Pflege Hartmut Vöhringer
Ausbau der Sozialversicherung - ein Mittel gegen sozialen Abstieg im Alter und zur Sicherung der Pflege Hartmut Vöhringer 2 Einführung Pflegebedürftig Pflegestufen Die Hilfe bei den ATL Leistungen bei
MehrPflegeleistungen 2015
Leicht & verständlich erklärt Pflegeleistungen 2015 Wir informieren Sie über alle Neuerungen des Pflegestärkungsgesetzes 2015 Liebe Leserinnen und Leser, der Bundestag hat im Oktober 2014 den 1. Teil des
MehrPflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner!
Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Die Änderungen in der Pflegeversicherung beruhen auf dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG). Dieses ist in weiten
MehrDie Pflegeversicherung ein Buch mit sieben Siegeln?! SGB XI
Die Pflegeversicherung ein Buch mit sieben Siegeln?! SGB XI Nicole Scherhag 30. AfnP Symposium in Fulda Das Sozialversicherungssystem Kranken- Renten- Arbeitslosen- Unfall- Pflege- -versicherung Vorbemerkungen
MehrDas ändert sich ab 1. Januar 2015
Die Pflegeleistungen Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Pflegestufe 0 (mit Demenz) 120,00 123,00 Pflegestufe I 235,00 244,00 Pflegestufe
MehrDie Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 1. Januar 2015. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
Die Pflegeleistungen Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Stufe der Pflegebedürftigkeit Leistungen 2014 pro Monat Leistungen ab
MehrAOK Bayern Fachteam Pflege (Dietmar Stullich)
1 Pflegekasse bei der AOK - Die Gesundheitskasse Bürgerforum Altenpflege Das erste Pflegestärkungsgesetz Dienstag, 24.02.2015 - Die Gesundheitskasse Die vier Elemente des 1. Pflegestärkungsgesetzes (PSG)
MehrInformationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung. 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz
Pflegereform 2013 Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz Die Situation für Menschen, die z. B. wegen einer dementiellen Erkrankung eine
MehrLeistungen für Demenzpatienten
Leistungen für Demenzpatienten Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Pflegestufe 0 (mit Demenz) 123,00 Pflegestufe I (mit Demenz) 316,00 Pflegestufe II (mit Demenz)
MehrReferentin Beate Duzella Seit 1985 Bedienstete des Kreises Lippe Seit 1995 beschäftigt im Bereich Hilfe zur Pflege Seit 01.01.2004 Pflegeberatung beim Kreis Lippe Seit 01.07.2010 tätig im Pflegestützpunkt
MehrPflegebedürftig was nun?
BILOBA Pflegebedürftig was nun? Pflegestufen und Leistungen gemeinnützige Biloba Häusliche Kranken- und Altenpflege www.biloba-pflege.de Entlastung im Alltag Hilfe und Unterstützung Pflegestufe 1 Erheblich
MehrLiebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, ein krankes Kind zu versorgen bedeutet eine enorme Herausforderung. Hinzu kommen viele Fragen zu Hilfen und Leistungen der Kranken- und Pflegekassen. Im Folgenden
MehrPflegehilfsmittel 40 SGB XI. Leistungen bei häuslicher Pflege ( 36 ff. SGB XI)
Pflegehilfsmittel 40 SGB XI Pflegebedürftige haben Anspruch auf mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine
MehrPflegestärkungsgesetz
Pflegestärkungsgesetz 2015 Veränderungen der Pflegeversicherung ab dem 01.01.15 auf einen Blick: - Leistungsbeträge um 4 % erhöht - Geld für Betreuung (zus. Betreuungsleistungen) auch ohne Einschränkung
MehrPflegestärkungsgesetz 1. Leistungsrechtliche Änderungen
Pflegestärkungsgesetz 1 Leistungsrechtliche Änderungen Pflegestärkungsgesetze 1 und 2 2015 Pflegestärkungsgesetz 1 Verbesserung der Leistungen der Pflegeversicherung Stärkung der ambulanten Pflege Stärkung
MehrLieber Kunde von Senior Mobil,
Senior Mobil älter werden+verständnis finden Senior Mobil Karin Ehlers Gasstr. 10 / Ykaernehus 24340 Eckernförde Telefonnummern Büro: (0 43 51) 47 64 33 Handy: (01 72) 7 03 88 22 Fax: (0 43 51) 72 64 99
MehrWas bringt die Pflegereform?
Was bringt die Pflegereform? Die Leistungen der Pflegeversicherung nach dem Pflegestärkungsgesetz I Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.v. Gisela Rohmann Landesseniorenvertretung Rheinland-Pfalz, 23.
MehrGesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG)
Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG) Stand 30.10.2012 Neuausrichtung der Pflegeversicherung mit dem Ziel Stärkung der an Demenz erkrankten pflegebedürftigen
MehrSteffi s Pflegeteam. Spinnereiinsel 1 83059 Kolbermoor Mobil 01 74/30 20 624
Steffi s Pflegeteam Spinnereiinsel 1 83059 Kolbermoor Mobil 01 74/30 20 624 1 Was tun, wenn ein Angehöriger zum Pflegefall wird? Ein kurzer Überblick über unsere Leistungen Sie pflegen Ihren Angehörigen
MehrGesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz PfWG)
Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz PfWG) Pflegende Mitarbeiter durch gesetzliche Leistungen der Pflegekasse entlasten Vortrag von Wiebke
MehrVereinbarkeit von Pflege und Beruf
Gerontopsychiatrisches Symposium 16.11. im Leibnizhaus Vereinbarkeit von Pflege und Beruf Birgit Wolff Lebensphase Pflege Immer mehr Menschen übernehmen Aufgaben für nahestehende pflegebedürftige Menschen
MehrPflegestärkungsgesetz I -
Was bringst das neue Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf? 12. Januar 2015 Pflegestärkungsgesetz I - Was verbessert sich für pflegende Angehörige ab 1. Januar 2015? Angelika
MehrJUDITH AHREND. Rechtsanwältin Fachanwältin für Sozialrecht Diplom - Gerontologin. Rechtsanwältin Judith Ahrend Oldenburg
JUDITH AHREND Rechtsanwältin Fachanwältin für Sozialrecht Diplom - Gerontologin 1 Ohne Familie geht es nicht Vereinbarkeit von Beruf/ Studium und Pflegeaufgaben an der Hochschule Hannover 11.06.2015: Alles,
Mehr12.03.2016. Was bringt das Pflegestärkungsgesetz 2?
Was bringt das Pflegestärkungsgesetz 2? Andreas Fischbach - Pflegesachverständiger - Geschäftsführer und Pflegedienstleiter der Diakoniestation Friedrichsdorf Grundlagen Sozialgesetzbuch Nummer 11 (SGB
MehrNeue Angebote in der Pflege und Betreuung. Neu ab 01. Januar 2015: Pflegestärkungsgesetz
Neue Angebote in der Pflege und Betreuung Neu ab 01. Januar 2015: Pflegestärkungsgesetz 20 Jahre Mehr Leistungen und bessere Betreuung für Pflegebedürftige Pflegebedürftige und Ihre Angehörigen erhalten
Mehr- 244 458 728 von monatlich 1)
Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2015 an die Pflegeversicherung im Überblick Stand: 31.03.2015 Häusliche Pflege von rein körperlich hilfebedürftigen Häusliche Pflege von Versicherten mit erheblichem
MehrPFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015
PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015 Durch das Erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften - Erstes Pflegestärkungsgesetz - wurden die Pflegeleistungen zum
MehrRund ums Thema Pflegestufen
Rund ums Thema Pflegestufen Seit 1. Juli 1996 erhalten Pflegebedürftige - abgestuft in drei Pflegestufen - Leistungen aus der Pflegeversicherung. Jeder ist dort pflegeversichert, wo sein Krankenversicherungsschutz
MehrLeistungen der Pflegeversicherung
Leistungen der Pflegeversicherung Je nach Pflegestufe stehen Demenzkranken bestimmte Leistungen zu. Wie die Pflegeversicherung diese erbringt, entscheiden die Betroffenen selbst. Grundsätzlich besteht
MehrIm Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung)
P f l e g e d i e n s t Plus LUX HELIOS 72474 Winterlingen, Ambulante Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung Häufige Fragen und Antworten an unseren Pflegedienst Wer erhält Leistungen aus
MehrWas bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Ihre Pflegestützpunkte im Rhein-Lahn-Kreis
Was bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Erstmals Leistungen in Pflegestufe 0 Bisher leistet die Pflegeversicherung (SGB XI) einen finanziellen Zuschuss bei den Pflegestufen 1, 2 oder 3 jedoch nicht
MehrMehr Entlastung. Mehr Flexibilität. Mehr Leistungen.
Mehr Entlastung. Mehr Flexibilität. Mehr Leistungen. Ambulante Dienste Kundeninformationen zur Einführung des 1. Pflegestärkungsgesetzes. Das können Sie ab 2015 von uns erwarten. Ab 2015: Bessere Pflege-
MehrDie Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.2008 in Kraft. Gewinner sind die Pflegebedürftigen!
Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.2008 in Kraft Gewinner sind die Pflegebedürftigen! Die erste gute Nachricht: Durch Beitragserhebung bessere Leistungen! Um bessere Leistungen für die
MehrLeistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015
Leistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015 Günther Schwarz, Fachberatung, Evangelische Gesellschaft Günther Schwarz Evangelische Gesellschaft 1.8.14 1 Reform der Pflegeversicherung wird 2015 kommen
MehrPflegeleistungen ab 1. Januar 2015
Pflegeleistungen ab 1. Januar 2015 Anspruch auf Pflegegeld für häusliche Pflege Pflegestufe 0 (mit Demenz*) 123,00 EUR 120,00 EUR Pflegestufe 1 244,00 EUR 235,00 EUR Pflegestufe 1 (mit Demenz*) 316,00
MehrAm 01. Januar 2015 ist das Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten. Dies hat zur Erhöhungen der Leistungen der Pflegeversicherung geführt.
Peiting, Januar 2015 Pflegereform Änderungen ab 2015 Am 01. Januar 2015 ist das Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten. Dies hat zur Erhöhungen der Leistungen der Pflegeversicherung geführt. Die Änderung
MehrDuisburger Netzwerk W
In Kperatin mit Duisburger Netzwerk W Fragebgen Betriebsrat Vielen Dank, dass Sie sich an der Befragung zum betrieblichen Familienmanagement beteiligen. Das Ausfüllen des Fragebgens dauert ca. 15 Minuten.
MehrDie Pflegeversicherung und Ihre Leistungen
Die Pflegeversicherung und Ihre Leistungen 1. Was bietet die Pflegeversicherung? Bei Pflegebedürftigkeit übernimmt die Pflegekasse die entstehenden Kosten ganz oder teilweise. Die Höhe der Kosten hängt
MehrPflegestützpunkt. Im Kreis Dithmarschen
Pflegestützpunkt. Im Kreis Dithmarschen Inhalt Übersicht der Pflegestützpunkte in Schleswig-Holstein Sprechzeiten Allgemeines zur Pflegeversicherung Pflegestärkungsgesetz I Übersicht Pflegestützpunkt Pflegestützpunkte
MehrDie Pflegeversicherung
Schön, dass alles geregelt ist! Die Pflegeversicherung 5. Säule im Sozialversicherungssystem Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung
MehrDAS. Pflege TAGEBUCH PFLEGE- TAGEBUCH. Ihre Pflege Tag für Tag seit über 15 Jahren! Warum?
DAS PFLEGE- TAGEBUCH Ihre Pflege Tag für Tag seit über 15 Jahren! Warum? Das Sozialgesetzbuch Elftes Buch Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) und die Richtlinien zur Ausführung beschreiben die Voraussetzungen
MehrHerzlich Willkommen! Reform der Pflegeversicherung 10 gute Nachrichten für Beitragszahler
Herzlich Willkommen! Reform der Pflegeversicherung 10 gute Nachrichten für Beitragszahler Die erste gute Nachricht: Die Leistungen der Pflegeversicherung für die stationäre Pflege bleiben stabil Ursprünglich
MehrBegutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI
Bild per Drag & Drop auf blauen Platzhalter ziehen oder durch Klicken auf das Bild-Symbol hinzufügen >> Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI Maria Thiel Krankenschwester Gutachterin
MehrPflegereform 2015 - Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz
Änderungen Pflegeversicherung 2015 Pflegereform 2015 - Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz 1. Pflegegeld ( 37 SGB XI) Die Leistungen werden ab 1.1.2015 erhöht (monatlich):
MehrLeistungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 Chancen für neue Angebote?
Leistungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 Chancen für neue Angebote? Belinda Hernig Referentin Pflege Abteilung Gesundheit Verband der Ersatzkassen e.v., Berlin 19. Jahrestagung der Betreuungsbehörden/-
MehrWenn das Gedächtnis nachlässt Leistungen der Pflegeversicherung bei Demenz nach SGB XI. Claudia Schöne Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen
Wenn das Gedächtnis nachlässt Leistungen der Pflegeversicherung bei Demenz nach SGB XI Claudia Schöne Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen 25. Juni 2014 Was ist Demenz? Der Begriff Demenz kommt aus dem
MehrLeistungen der Pflegeversicherung (SGBXI) (insb.) Wohnformen, Wohngruppen. Claudia Schöne. Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen, AOK PLUS
Leistungen der Pflegeversicherung (SGBXI) (insb.) Wohnformen, Wohngruppen Claudia Schöne Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen, AOK PLUS 2015 Pflegeversicherung Unterstützung der familiären und nachbarschaftlichen
MehrWas bringt die neue Pflegereform? Gesetzliche Grundlagen zur Pflege von Angehörigen
Homecare - Eldercare Unterstützung bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit Was bringt die neue Pflegereform? Gesetzliche Grundlagen zur Pflege von Angehörigen Gabriele Lenz, Pflegesachverständige Unsere
MehrDie Reform der Pflegeversicherung. Gewinner sind die Pflegebedürftigen!
Die Reform der Pflegeversicherung Gewinner sind die Pflegebedürftigen! (Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.08 in Kraft) Seite 1 Die erste gute Nachricht: Durch Beitragserhebung bessere
MehrAmbulante Pflege der Sozialstation
Ambulante Pflege der Sozialstation 24 Stunden erreichbar 0 51 21 93 60 22 Ihre Ansprechpartner: Stefan Quensen - Pflegedienstleitung Roswitha Geßner - Stellv. Pflegedienstleitung Unsere Leistungsarten
MehrSozialmedizinische Maßnahmen nach einem Schlaganfall. Jenny zu Höne, Gerontologin M.A. Aphasiker-Zentrum Nord-West e.v.
Sozialmedizinische Maßnahmen nach einem Schlaganfall Jenny zu Höne, Gerontologin M.A. Aphasiker-Zentrum Nord-West e.v. 1 Gliederung Neurologische Frührehabilitation Neurologische Anschlussheilbehandlung
MehrFamiliale Pflege. Herzlich Willkommen zum kostenlosen Initialpflegekurs für Pflegende Angehörige und Interessierte
Herzlich Willkommen zum kostenlosen Initialpflegekurs für Pflegende Angehörige und Interessierte Inhalt Der Kurs besteht aus 3 Sequenzen à vier Unterrichtsstunden (drei Zeitstunden) 25.10.2013 1. Sequenz
MehrPflege 2009. Soziales
Pflege 2009 Von Gerhard Hehl In Rheinland-Pfalz gab es im Dezember 2009 rund 106 400 e Menschen. Fast die Hälfte erhielt ausschließlich Pflegegeld, 21 Prozent wurden ambulant, weitere 30 Prozent stationär
MehrIhr Zeichen Unser Zeichen Datum kh 10.02.2015
Sozialtherapeutische Beratungsstelle Betreuungsverein e.v. Sozialtherapeutische Beratungsstelle / Newsletter Februar 2015 Ansprechpartner/in: Telefon: Telefax: E-Mail: (06131) 90 52 140 (06131) 90 52 150
MehrPflegeplatzvermittlung 0800.22 30 800. kostenlose 24h Hotline. Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 01.01.2015
Pflegeleistungen Das ändert sich ab 01.01.2015 Pflegeplatzvermittlung 0800.22 30 800 kostenlose 24h Hotline Pflegegeld für häusliche Pflege Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige
MehrDie aktuelle Pflegereform was ändert sich:
Die aktuelle Pflegereform was ändert sich: Hintergrund Die Änderungen in der Pflegeversicherung beruhen auf dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG). Dieses ist in weiten Teilen am 30. Oktober 2012 in Kraft
MehrLeben mit einem schwerstbehinderten Kind zu Hause. Selbsthilfegruppe neurokind
Leben mit einem schwerstbehinderten Kind zu Hause Selbsthilfegruppe neurokind Ein Ausflug - Möglichkeiten der Assistenz für Familien mit behindertem Kind Autor: Dirk Strecker 1/18 Leben mit einem schwerstbehinderten
MehrDie Geld- und Sachleistungen werden in der Regel um 4% erhöht.
Änderungen in der Pflegeversicherung ab 01.01.2015 Ab 1. Januar 2015 gibt es viele Änderungen bei der Pflegeversicherung. Die Änderungen beruhen auf dem sogenannten Pflegestärkungsgesetz 1. Hier haben
MehrPFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1
PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1 Stand: Bundesrat, 7. November 2014 Der Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch (Pflegestärkungsgesetz
MehrDie Soziale Pflegeversicherung SGB XI. Grundlagen zu Einstufungen und Leistungen
Die Soziale Pflegeversicherung SGB XI Grundlagen zu Einstufungen und Leistungen Die Soziale Pflegeversicherung Ihre Intention: Absicherung des sozialen Risikos von Pflegebedürftigkeit Ihre Einführung:
MehrÄnderungen im Recht der Pflegeversicherung durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz
Änderungen im Recht der Pflegeversicherung durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz Wesentlicher Inhalt des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II), wie es am 13.11.2015 vom Bundestag beschlossen wurde,
MehrINFORMATIONEN ZUM FAMILIENPFLEGEZEITGESETZ (FPFZG)
INFORMATIONEN ZUM FAMILIENPFLEGEZEITGESETZ (FPFZG) So können Sie Job und Betreuung kombinieren GLIEDERUNG Allgemeines zum FPfZG Unterschied zwischen der Familienpflegezeit und der Pflegezeit Video Rechtliche
MehrAufgaben einer Pflegekasse
Fachtagung Niedrigschwellige Betreuungsangebote am 15. Juni 2004, Hannover Aufgaben einer Pflegekasse Torsten Dette Mitglied des Vorstandes, IKK-LV Niedersachsen -Landesverband Niedersachsen Gliederung
MehrAutismus im Sozial- und Bildungsrecht
Autismus im Sozial- und Bildungsrecht 1. Autismus als Behinderung 2. Autismus in der Gesetzlichen Pflegeversicherung 3. Eingliederungshilfe in Kindergarten und Schule 4. Arbeitsassistenz für autistisch
MehrFolgende Regelungen gelten seit dem 30. Oktober 2012:
Neue Regelungen für Pflegebedürftige Leistungsverbesserungen insbesondere für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz Am 30. Oktober 2012 ist das sogenannte Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) in
MehrZusätzliche Betreuungsund. Verhinderungspflege. ( 39/ 123) in pro Jahr. ( 45b) in pro Monat 231 123 231 104/208 1.612 1.612 40 4.
Überblick über die ab dem 01.01.2015 geltenden Leistungsansprüche der Pflegeversicherung in der häuslichen Pflege für Menschen mit einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz/ zum Pflegesachleistung
MehrMehr Unterstützung für pflegende Angehörige
Mehr Unterstützung für pflegende Angehörige Pflegegeld, Pflegezeit, Familienpflegezeit & Co.: Welche Leistungsverbesserungen gibt es für pflegende Angehörige? Worum geht es? Tritt der Pflegefall ein und
MehrLeistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016)
Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016) Pflegegeld Pflegegeld wird im Rahmen der häuslichen Pflege von der Pflegekasse an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, damit dieser eine selbst
MehrInformationen zur Pflegeversicherung. Peter Kneiske
Informationen zur Pflegeversicherung Peter Kneiske Pflegestufe I (Erhebliche Pflegebedürftigkeit) Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen
MehrDetails zur Pflegereform (Pflegestärkungsgesetz) ab 1.1.2015
Details zur Pflegereform (Pflegestärkungsgesetz) ab 1.1.2015 Im Mittelpunkt der Reform steht die ambulante Versorgung. Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen zur Stärkung der häuslichen Pflege insbesondere
MehrDie Pflegeversicherung wird neu gestaltet
Die Pflegeversicherung wird neu gestaltet Erstes und Zweites Pflegestärkungsgesetz 09.11.2015 1 Pflegeleistungen ab 2015 Erstes Pflegestärkungsgesetz Pflegestufe Pflegegeld (Pflege durch Angehörige) Pflegesachleistung
Mehr31.12.2012. Die aktuelle Pflegereform was ändert sich: Hintergrund. Die erste gute Nachricht. Die erste gute Nachricht. Die erste gute Nachricht
Hintergrund Die Änderungen in der Pflegeversicherung beruhen auf dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG). Dieses ist in weiten Teilen am 30. Oktober 2012 in Kraft getreten. Die Leistungsverbesserungen
MehrPflegebedürftigkeit ist Definitionssache
8 Pflegebedürftig? Vom Antrag bis zur Leistung Pflegebedürftigkeit ist Definitionssache Die Pflegeversicherung ist keine Vollversicherung. Im elften Sozialgesetzbuch (häufig abgekürzt als SGB XI) und in
Mehrstationär Insgesamt 400.000 258.490 426.855 671.084 126.718 131.772 Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Insgesamt
Anzahl Pflegebedürftige (Quelle: BMG 28) Über 2 Millionen Frauen und Männer in Deutschland sind im Sinne der sozialen Pflegeversicherung leistungsberechtigt. Fast 1,36 Millionen werden ambulant durch Angehörige
MehrLeistungen der Pflegeversicherung
Leistungen der Pflegeversicherung Pflegestufen Die Leistungen der Pflegeversicherung orientieren sich, wenn sie nicht als Pauschale gezahlt werden, an der Pflegestufe. Die Unterstützung orientiert sich
MehrVereinbarkeit von Familie und Beruf TIPPS UND INFORMATIONEN. Gruppenbild im Park. Betreuung / Pflege von Angehörigen. Einklinker DIN lang.
Gruppenbild im Park Vereinbarkeit von Familie und Beruf TIPPS UND INFORMATIONEN Betreuung / Pflege von Angehörigen Einklinker DIN lang Logo ELDERCARE Betreuung und Pflege von Angehörigen Der englische
MehrDie Pflegeversicherung
Regens Wagner Offene Hilfen Die Pflegeversicherung Pflegegeld Pflegesachleistungen Verhinderungspflege Zusätzliche Betreuungsund Entlastungsleistungen Kurzzeitpflege Kombinationen... ich finde meinen Weg
MehrWonach richten sich die Pflegestufen?
Pflegebedürftige im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) sind Personen, für die der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen (MDK) Pflegestufen zugeordnet hat. Es bestehen 4 Pflegestufen.
MehrDie Zukunft der Pflegeversicherung Kosten und Konsequenzen
Die Zukunft der Pflegeversicherung Kosten und Konsequenzen GA 23.7.2014 Altersarmut Steigerung um 84 % innerhalb von 10 Jahren im Kreisgebiet Anteil Frauen: 67 % Gesamtquote: 0,5 % Zukunft ist nicht die
MehrM I N I S T E R I U M F Ü R F I N A N Z E N U N D W I R T S C H A F T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G
M I N I S T E R I U M F Ü R F I N A N Z E N U N D W I R T S C H A F T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G Postfach 10 14 53 70013 Stuttgart E-Mail: poststelle@mfw.bwl.de FAX: 0711 123-4791 Landesamt für
MehrENTWURF EINES FÜNFTEN GESETZTES ZUR ÄNDERUNG DES ELFTEN BUCHES SOZIALGESETZBUCH LEISTUNGSAUSWEITUNG FÜR PFLEGEBEDÜRFTIGE, PFLEGEVORSORGEFONDS
ENTWURF EINES FÜNFTEN GESETZTES ZUR ÄNDERUNG DES ELFTEN BUCHES SOZIALGESETZBUCH LEISTUNGSAUSWEITUNG FÜR PFLEGEBEDÜRFTIGE, PFLEGEVORSORGEFONDS (FÜNFTES SGB XI- ÄNDERUNGSGESETZ 5. SGB XI-ÄND-G) RA Dieter
MehrDas Pflegestärkungsgesetz. Was ändert sich zum 01.01.2015
Das Pflegestärkungsgesetz Ab dem 01.01.2015 werden die Leistungen für die Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen durch die Einführung des Pflegestärkungsgesetzes I ausgeweitet. Dies soll dem Zweck dienen,
MehrPflegeversicherung. Pflegestärkungsgesetz 2015
Pflegeversicherung Pflegestärkungsgesetz 2015, Bezirksdirektion Südlicher Oberrhein Pflegestärkungsgesetz 2015 Feststellung der Leistungsvoraussetzungen Vorversicherungszeit von 2 Jahren in den letzten
MehrLeistungen der Pflegeversicherung ab 01.01.2015 - Änderungen durch das Erste Pflegestärkungsgesetz
Leistungen der Pflegeversicherung ab 01.01.2015 - Änderungen durch das Erste Pflegestärkungsgesetz Am 01.01.2015 tritt das Erste Pflegestärkungsgesetz (PSG I) in Kraft. Dadurch gibt es Änderungen in den
MehrMitarbeiter pflegen! Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Pflegeverantwortung Checkliste für Ihre persönliche Pflegeplanung
und Pflegeverantwortung Checkliste für Ihre persönliche Pflegeplanung Radebeul Checkliste für pflegende Angehörige Ein Pflegefall tritt oft plötzlich und ungeplant ein. Selten sind Angehörige darauf vorbereitet,
MehrGesundheitliche und pflegerische Regelangebote
Gesundheitliche und pflegerische Regelangebote Netzwerk moderne kommunale Seniorenpolitik Niedersachsen Modul 4 11.August 2009 Dagmar Henseleit Diakonisches Werk der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers Übersicht
MehrSchritt für Schritt zur häuslichen Pflege
Schritt für Schritt zur häuslichen Pflege Was sollten Sie wissen? Wen können Sie fragen? Was müssen Sie tun? LANDESSTELLE PFLEGENDE ANGEHÖRIGE Schritt für Schritt zur häuslichen Pflege Die absehbare oder
MehrInformationen für Pflegekunden Das Pflegestärkungsgesetz I
Informationen für Pflegekunden Das Pflegestärkungsgesetz I Im November 2014 hat der Bundesgesetzgeber erneut eine Änderung des SGB XI in Form des Pflegestärkungsgesetzes I beschlossen. Das Gesetz soll
MehrLeistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015
Leistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015 Günther Schwarz, Fachberatung, Evangelische Gesellschaft www.alzheimerberatung-stuttgart.de Günther Schwarz Evangelische Gesellschaft 1 Reform der Pflegeversicherung
MehrWir bieten Ihnen... SGB XI Leistungen:
Wir bieten Ihnen... SGB XI Leistungen: Körperpflege angepasst auf Ihre individuelle häusliche Situation Hauswirtschaft Pflegeberatung für Patienten, die Geldleistungen erhalten Wir bieten Ihnen... SGBV
MehrPflege zu Hause organisieren
Pflege zu Hause organisieren Aktualisierung des Ratgebers, 1. Auflage 2013 Änderungen Pflegereform, Stand: Januar 2015 Am 1. Januar 2015 ist der erste Teil des Pflegestärkungsgesetzes in Kraft getreten.
MehrLeistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I
Nr.: 03/2015 Datum: 15. Januar 2015 Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I Am 1. Januar 2015 ist das Erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen
MehrDer neue Pflegebedürftigkeitsbegriff
Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff rosenbaum nagy unternehmensberatung 2015 Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Herrn Thomas Harazim rosenbaum nagy unternehmensberatung, Stolberger Str. 114a, 50933
MehrHöhere Leistungen der Gesetzlichen Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015
Mandanteninformation 17. Oktober 2014 Höhere der Gesetzlichen Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015 Ab 1.1.2015 gibt es höhere in der Gesetzlichen Pflegeversicherung. Dies hat der Deutsche Bundestag am
MehrInformationen für Sie Die Pflegeversicherung
Gesundheitsamt Freie Hansestadt Bremen Sozialmedizinischer Dienst für Erwachsene Informationen für Sie Die Pflegeversicherung Türkischsprachige Informationen zur Pflegeversicherung Machen Sie sich schlau,
MehrDas Zweite Pflegestärkungsgesetz PSG II
Kongress Pflege 2016 Expertenrunde Pflegende Angehörige Berlin 22.01.2016 Das Zweite Pflegestärkungsgesetz PSG II Neue gesetzliche Rahmenbedingungen von Pflegeleistungen, Abteilung Versorgungsmanagement
MehrPLÖTZLICH EIN PFLEGEFALL IN DER FAMILIE - WAS MUSS ICH WISSEN?
PLÖTZLICH EIN FALL IN DER FAMILIE - WAS MUSS ICH WISSEN? 26.02.2014 1 26.02.2014 1 ÜBERBLICK > Wie organisiere ich die Pflege? > Wie finanziere ich die Versorgung? > Worauf muss ich bei pflegerischen Handgriffen
MehrIm Fall des Falles. Pflege von Angehörigen. Wismar, 28.11.2011
Im Fall des Falles Pflege von Angehörigen Wismar, 28.11.2011 1 Inhalte Aus Statistiken und Studien Informationen zur Sozialen Pflegeversicherung Der Pflegefall tritt ein Wenn die Pflegesituation anhält
Mehr1. Pflegestärkungsgesetz Was ändert sich durch die Pflegereform in der häuslichen Pflege?
1. Pflegestärkungsgesetz Was ändert sich durch die Pflegereform in der häuslichen Pflege? Seite 1 Pflegereform 1. Pflegestärkungsgesetz Am 1.1.2015 tritt das 1. Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Die Leistungen
Mehr