Marktgemeinde Altmünster
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- Rudolph Heidrich
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1 Marktgemeinde Altmünster Politischer Bezirk: Gmunden, OÖ 4813 Altmünster- Marktstraße 21- DVR Zl.: -II Pes F i n a n z a b t e i l u n g Sachbearb: Peter Pesendorfer Telefon: +43- (0) Telefax: +43- (0) Internet: peter.pesendorfer@altmuenster.ooe.gv.at Datum: Betrifft: Neufestsetzung der Steuerhebesätze, Gebühren und Abgaben für das Finanzjahr 2011 Kundmachung; K U N D M A C H N U N G Im Sinne des 76 Abs. 4 der Oö. Gemeindeordnung 1990 wird hiermit kundgemacht, dass der Gemeinderat der Marktgemeinde Altmünster in der am 14. Dezember 2010 abgehaltenen öffentlichen Sitzung die Steuerhebesätze, Gebühren und Abgaben für das Haushaltsjahr 2011 wie folgt neu festgesetzt hat: In EURO Grundsteuer für land- und 500 v.h. des Steuermessbetrages forstwirtschaftliche Betriebe (A) mit Grundsteuer für Grundstücke (B) mit 500 v.h. des Steuermessbetrages Lustbarkeitsabgabe lt. Lustbarkeitsabgabeverordnung Hundeabgabe für den ersten Hund 48,00 für jeden weiteren Hund 48,00 für Wachhunde 20,00 Hundemarke (Neuanmeldung sowie Ersatz) 1,60 Tourismusabgabe Erwachsene ganzj. 1,20 Kinder von 6 bis 15 Jahren 0,36 Zweitwohnungen bis 50 m² Nutzfläche 72,00 Zweitwohnungen über 50 m² Nutzfläche 108,00 Marktstandgebühren pro lfm 3,90 inkl. Ust. Anrufsammeltaxi Zone 1 Tarif pro Fahrt inkl. Ust. 3,00 Zone 2 Tarif pro Fahrt inkl. Ust. 5,00 Zone 3 Tarif pro Fahrt inkl. Ust. 5,00 Kindergartentransport pro Kind und Monat ab ,00 Nachmittagsbetreuung (VS Neukirchen) 1 Tag pro Woche/Monat 26,40 2 Tage pro Woche/Monat 35,20 3 Tage pro Woche/Monat 52,80 4 Tage pro Woche/Monat 70,40 Mieten für Gemeindewohnungen monatlich Verwaltungskostenbeitrag pro m²/jahr pro m² laut Mietverträgen 2,92-1 -
2 Essentarife Altenwohnheim und Schulausspeisung Mittagessen Erwachsene 3,89 Mittagessen Kinder 2,60 Mittagessen Krabbelstube 1,73 Frühstück Altenheimbedienstete 1,19 Mittagessen Altenheimbedienstete 2,70 Abendessen Altenheimbedienstete 1,73 Essen auf Rädern pro Portion 6,40 bei Mindesteinkommen 7,25 bei Normaleinkommen Stationärer Mittagstisch 4,43 Wasserbezugsgebühren Ortswasserleitung pro m³ 1,10 Wassertransporte pro m³ 1,87 Kanalbenützungsgebühren pro m³ 3,43 Grundgebühren Wasser u. Kanal lt. Wasser- und Kanalgebührenordnung für Wasserbezieher pro Monat 5,50 für Kanalbenützer pro Monat 5,50 Grundgebühr f. Reinwasserkanalanschluss 2,50 pro Monat Fäkalienbenützungsgebühr pro m³ 6,07 Fäkalienabfuhrgrundgebühr Wasserzählermieten für 3 m³ Zähler pro Jahr 12,50 für 20 m³ Zähler pro Jahr 47,50 für 30 m³ Zähler pro Jahr 61,00 für 80 m³ Zähler pro Jahr 86,00 für 100 m³ Zähler pro Jahr 110,00 Wasserleitungsanschlussgebühren Mindestanschlussgebühr=170 m² a` 12, ,00 über 170 m² a` 10,50 Mindestanschlussgebühr für unbebaute Grundstücke 170 m² a` 12,00 5 % der fiktiven Kanalanschlussgebühr 2.040,00 Kanalanschlussgebühren Mindestanschlussgebühr=170 m² a` 18, ,00 über 170 m² a` 16,50 Mindestanschlussgebühr für unbebaute Grundstücke 170 m² a` 18,00 Anschluss Reinwasserkanal pro m² bebauter Fläche 3.060,00 5,00 Müllabfuhrgebühren (Jahresgebühren) 60 l Müllsack als Zusatz 6,00 60 l Müllsack 2-wöchentl. Abfuhr 179,21 60 l Müllsack 4-wöchentl. Abfuhr 106,92 60 l Miete 2-wöchentl. Abfuhr 190,22 60 l Miete 4-wöchentl. Abfuhr 117,44-2 -
3 90 l Miete 2-wöchentl. Abfuhr 254,68 90 l Miete 4-wöchentl. Abfuhr 149, l Miete 2-wöchentl. Abfuhr 325, l Miete 4-wöchentl. Abfuhr 186, l Miete 2-wöchentl. Abfuhr 601, l Miete 4-wöchentl. Abfuhr 325, l Eigentum 2-wöchentl. Abfuhr 1.831, l Eigentum 4-wöchentl. Abfuhr 938, l Zusatzentleerung 70, l Eigentum 2-wöchentl. Abfuhr 2.456, l Eigentum 4-wöchentl. Abfuhr 1.252, l Zusatzentleerung 94, l Biotonne 26 Entleerungen 66, l Biotonne 26 Entleerungen 66,10 1 Bio-Zusatztonne pro Entleerung 2,29 1 kg Restmüllabgabe im ASZ Altm. 0,43 1 Bio-Einstecksack 120 l 0,88 1 Bio-Einstecksack 240 l 1,74 Grundgebühr bei nicht ständig bewohnten Liegenschaften jährlich Altenwohnheimgebühren 72,00 Tagessätze Einbettzimmer 68,70 Mehrbettzimmer 61,85 Einbettzimmer groß 69,90 Reservierung Pflegegeld Selbstzahler bei Stufe 1 und 2 verbleiben dem Heimbewohner 10 % der Stufe 3 = 44,30 ab Stufe 3 werden 80% des Pflegegeldes plus 10 % Ust. einbehalten. Sozialhilfeempfänger Dem Bewohner verbleiben vom Pflegegeld 10 % der Stufe 3 = 44,30 Für jeden im Altenwohnheim Altmünster verbrachten Bewohntag ist vom Heimbewohner, bzw. seinem Rechtsnachfolger ein Heimentgelt zu entrichten. Als Bewohntage gelten alle Kalendertage ab dem zugesicherten Eintrittstag des Bewohners bis zur endgültigen Freigabe des Heimplatzes, das ist die Entfernung der persönlichen Gegenstände aus den zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten. Das für die Zeit vom zugesicherten Eintrittstag bis zum tatsächlichen Eintritt und bei Beendigung des Heimvertrages bis zur endgültigen Freigabe des Heimplatzes zu entrichtende Bettfreihalteentgelt wird jeweiliger Zimmergrundtarif minus 3,85-3 -
4 mit der Leistungsart RESERVIERUNG verrechnet. Das Heimentgelt besteht aus der Grundgebühr laut Tarif und einem allfälligen Pflegezuschlag. Als Kostenbeitrag für vorübergehende Abwesenheit wird ab dem, dem ersten Tag der Abwesenheit folgende Tag die jeweilige Zimmergrundstufe abzüglich 3,80 verrechnet. Zu- und Abgangstag gelten als volle Bewohntage. Betreubares Wohnen Notrufuhr monatlich pro Wohnung Betreuungspauschale monatlich pro Wohnung 18,17 Ust.frei 48, % Ust. Häckseldiensttarife angefangene Halbstunde 18,25 inkl. 20 % Ust. bei mehr als einer Stunde 62,00 inkl. 20 % Ust. Kostenersatz pro Grundbuchsabfrage 10,00 Kostenersatz für Fotokopien pro A4 Seite pro A3 Seite 0,50 0,80 Sonstige Tarife: Marktstand für Entlehnung 11,00 Marktstand Zustellung Abholung jeweils einmalig Tarif Wirtschaftshof Aufstellen pro Stand Tarif Wirtschaftshof Bühnenteile pro Teil (2 x 1 m) 7,00 Zustellung Tarif Wirtschaftshof Sessel pro Stück 1,30 Zustellung Tarif Wirtschaftshof Turnsaalbenützung: Volksschule pro Stunde 4,50 Hauptschule pro Stunde 9,70 Wirtschaftshof Für das Finanzjahr 2011 ist für Arbeiten, die von Bediensteten des Wirtschaftshofes geleistet werden, folgender Stundensatz zu verrechnen: 40,00 Ab dem Finanzjahr 2011 werden für die Beistellung gemeindeeigener Fahrzeuge und Geräte folgende Entgelte verrechnet: Entgelt für die Beistellung eines LKWs (ÖAF, MAN, Unimog) (inkl. Lenker) pro Stunde 63,00 Entgelt für die Beistellung eines Traktors (inkl. Lenker) pro Stunde 60,00 Entgelt für die Beistellung eines Unimogs mit Schneefräse 65,00 Entgelt für die Beistellung eines Tansporters (inkl. Lenker) 49,00-4 -
5 Entgelt für die Beistellung eines Staplers pro Std. zuz. Bedienungspersonal obligatorisch 27,00 Entgelt für die Beistellung eines Kompressors, pro Std. 18,00 Entgelt für die Beistellung eines Balkenmähers, Walze, je Gerät und Stunde 7,00 Entgelt für die Beistellung von diversen Anhängern je Gerät und Stunde 2,00 Entgelt für die Beistellung von diversen Notstromaggregaten je Gerät pro ¼ Stunde 7,00 Entgelt für die Beistellung einer Asphaltschneidemaschine je Gerät und Stunde 7,00 Der interne Verrechnungssatz für Leistungen des Wirtschaftshofes für die einzelnen Verwaltungszweige ist mit folgendem Stundensatz zu verrechnen: 34,00 Für Leistungen an Dritte außerhalb der Marktgemeinde Altmünster wird die gesetzliche Umsatzsteuer im Ausmaß von dzt. 20 % hinzugerechnet. Von den Wassergebühren bis zu den Altenheimgebühren werden zu den festgesetzten Beträgen noch 10% Umsatzsteuer aufgeschlagen. Angeschlagen am: Abgenommen am: Pes Der Bürgermeister: Hannes Schobesberger - 5 -
6 Marktgemeinde Altmünster Politischer Bezirk: Gmunden, OÖ 4813 Altmünster- Marktstraße 21- DVR Zl.: -II Pes F i n a n z a b t e i l u n g Sachbearb: Peter Pesendorfer Telefon: +43- (0) Telefax: +43- (0) Internet: peter.pesendorfer@altmuenster.ooe.gv.at Datum: Betrifft: Neufestsetzung der Sondergebührenordnung für die Benützung des öffentlichen Gemeindegrundes für das Finanzjahr 2011, Kundmachung; K U N D M A C H N U N G Im Sinne des 76 Abs. 4 der Oö. Gemeindeordnung 1990 wird hiermit kundgemacht, dass der Gemeinderat der Marktgemeinde Altmünster in der am 14. Dezember 2010 abgehaltenen öffentlichen Sitzung, Richtlinien einer Sondergebührenordnung für die Einhebung der Anerkennungszinse für die Benützung von Gemeindegrund und des in der Verwaltung der Marktgemeinde stehenden sonstigen öffentlichen Grundes und des darüber befindlichen Luftraumes, sowie die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und Anlagen für das Jahr 2011 wie folgt neu festgesetzt hat. Wer öffentliches Gut in einer im Folgenden angeführten, über den Gemeingebrauch hinausgehenden Weise benützt, hat einen Anerkennungszins ab dem in nachfolgender Höhe zu entrichten. I. Sondergebührenordnung Tarifpost Art der Nutzung des öffentlichen Gutes Anerkennungszins 1 Steckschilder verschiedener Herstellungsart je 15,60 angefangenem m², jährlich 2 Aufstellung von PKW auf öffentlichem Gemeindegrund für 55,50 Werbezwecke, je PKW für 2 Tage 3 Benützung von Gemeindegrund anlässlich der gewerblichen 1,70 Aufstellung von Baugerüsten und zur Lagerung von Baumaterial, Schutt u. Ähnlichem (mit Ausnahme der Grabungsarbeiten für Telefon, Strom, Gas, Kanal und Wasser) pro angefangenem m 2, wöchentlich (Benützung bis zu 3 Tagen ist entgeltfrei) 4 Nutzung einer Schauvitrine der Gemeinde, je m² jährlich 44,50 5 Verkaufseinrichtungen Verkaufsstände kurzfristige Aufstellzeit max. 14 Tage pro benötigte angefangene 10 m² und Tag Verkaufsstände längerfristige Aufstellzeit pro 30 Tage, pro benötigte angefangene 10 m² 11,30 166,50 G:\Daten\Umwelt\LeitM\Umwelt\Internet\Gebühren\Gebühren 2011\Sondergebührenkundmachung 2011.doc - 1 -
7 6 Werbeeinrichtungen Ständer (Klappständer u. Tafeln auf Sockeln) für Werbezwecke Tagesgebühr Jahresgebühr Werbetafeln/Plakattafeln für Zirkus, Stuntshows, etc. bis 30 Werbetafeln jeweils pauschal max. 14 Tage ab 30 Werbetafeln jeweils pauschal max. 14 Tage Kaution für fristgerechte Entfernung 4,70 140,00 111,00 170,00 170,00 Transparente: Tagesgebühr Um die Aufstellung ist je Fall anzusuchen: Von dieser Verpflichtung sind die politischen Parteien und deren angeschlossenen Organisationen ausgenommen. Altmünsterer Vereine, öffentliche Körperschaften und Vereinigungen, die ausschließliche wissenschaftlichen Zwecke, Humanitätszwecke oder Wohltätigkeitszwecke verfolgen sind anmeldepflichtig, jedoch von der Entrichtung des Benützungsentgeltes befreit. 22,30 7 Dauerankündigung in Form von Tafeln, die auf Masten, Bäumen oder sonstigen Pflöcken angebracht oder Tafeln, die 68,30 auf öffentlichem Grund aufgestellt sind, je angefangenem m², jährlich 8 Verkaufsstände vor Geschäften, je angefangenem m² und 25,70 Jahr 9 Benützung öffentlichen Gemeindegrundes für einen PKW- 88,80 Abstellplatz, pro Platz und Jahr 10 Benützung öffentlichen Gemeindegrundes zum Abstellen 7,10 eines PKWs ohne Kennzeichen, pro Tag 11 Zeitungsständer, je Tasche oder Stand, jährlich 18,70 12 Hinweisschilder (Format entsprechend der Normung der StVO) je Jahr und Stück Die max. Anzahl von Hinweistafeln je Betrieb ist mit 5 festgesetzt. Eine Genehmigung kann bis max. 5 Jahre erteilt werden. Nach etwaigen Ablauf der Genehmigung (z.b.: weil keine Verlängerung beantragt wurde), ist die Entfernung der Hinweistafeln durch den Eigentümer zu veranlassen, widrigenfalls sie in das Eigentum der Gemeinde übergehen. Dazu bedarf es einer 14.-tägigen Frist und zweimalige schriftliche Aufforderung. Ausgenommen von der Zeitbeschränkung und Vergebührung, nicht aber von dem Genehmigungsverfahren sind, Beherbergungsbetriebe, Museen und Sozialeinrichtungen (z.b. Krankenhaus etc.) Die Montage- bzw. Demontagekosten durch den Wirtschaftshof werden nach Anfall (jeweils geltende Stundensätze) verrechnet. Wird die Gebühr für 5 Jahre einmalig im Vorhinein entrichtet, so bleiben die in diesem Zeitraum erfolgten Gebührenanpassungen unberücksichtigt. 55,50 G:\Daten\Umwelt\LeitM\Umwelt\Internet\Gebühren\Gebühren 2011\Sondergebührenkundmachung 2011.doc - 2 -
8 13 Benützung von Gemeindegrund oder öff. Gut als Abstelloder Lagerfläche für gewerbliche Zwecke bis höchstens 100 m², pro angefangenem m² und Monat, jedoch mindestens je angef. Jahr (für Flächen über 100 m² wird das Ben. Entgelt durch den Finanzausschuss festgesetzt). 0,60 18,30 II. 1. Die Benützung öffentlichen Gemeindegrundes, des in der Verwaltung der Marktgemeinde Altmünster befindlichen sonstigen öffentlichen Grundes und des darüber befindlichen Luftraumes zu anderen Zwecken als zu denen, die jedermann zustehen, bedarf einer vorherigen schriftlichen Genehmigung. Auf die Erteilung der Benützungsbewilligung besteht kein Rechtsanspruch. Die Benützungserlaubnis ist unübertragbar und jederzeit widerruflich, sofern sich nicht aus der Natur der Benützung etwas anderes ergibt. Sie kann an die Einhaltung von Bedingungen gebunden werden. Erlischt die Benützungserlaubnis, so hat ihr Träger binnen zwei Wochen nach dem Erlöschen die Einrichtungen zu beseitigen, die auf Grund der Benützungsbewilligung hergestellt worden sind. 2. Sämtliche vorgeschriebene Anerkennungszinse sind, so weit sie nach Zeitabschnitten berechnet werden, vom Zahlungspflichtigen zu Beginn des Rechnungszeitraumes im Vorhinein an die Marktgemeinde Altmünster einzuzahlen. Ein begonnener Zeitraum wird voll gerechnet, gleichgültig ob die Zahlungspflicht erst im Laufe des Bemessungszeitraumes beginnt oder endet. Bei Fortdauer der Benützung über ein Kalenderjahr hinaus, ist der Anerkennungszins am 15. Mai jedes Jahres, ohne gesonderte Vorschreibung, fällig. 3. Die Zahlungspflichtigen haben jede Änderung der Benützung unverzüglich dem Marktgemeindeamt Altmünster zu melden. 4. Die Berechnung und die ziffernmäßige Vorschreibung eines Anerkennungszinses, sowie die Evidenzhaltung der Zahlungspflichtigen obliegt dem Marktgemeindeamt Altmünster. In allen Fällen, die einer Verwaltungsvorschrift nicht bedürfen, wird die Feststellung der Zahlungspflicht mit der ziffernmäßigen Vorschreibung des Anerkennungszinses durch das Marktgemeindeamt Altmünster verbunden. Bis zur Erlassung eines Landesgesetzes über die Einhebung von Gebühren für die Benützung öffentlichen Gemeindegrundes und des darüber befindlichen Luftraumes, erfolgt die Vorschreibung der Grundpacht- und Anerkennungszinse aufgrund privatrechtlicher Vereinbarungen. An Stelle der Ausstellung einer Benützungsbewilligung kann der Abschluss eines Pachtvertrages erfolgen. Der Pachtzins ist jedoch mindestens in der Höhe der unter Tarifpost 1 13 festgesetzten Sätzen zu berechnen. III. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird den oben angeführten Beträgen zugerechnet. Angeschlagen am: Abgenommen am: Pes Der Bürgermeister: Hannes Schobesberger G:\Daten\Umwelt\LeitM\Umwelt\Internet\Gebühren\Gebühren 2011\Sondergebührenkundmachung 2011.doc - 3 -
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