Abitur Informationsveranstaltung

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1 Abitur Informationsveranstaltung

2 Tagesordnung: Versetzung in die Jahrgangsstufe 11 / Folgen der Nichtversetzung Pflichtfächer Q1 und Q2 Bedingungen für die Wahl der Abiturfächer (Leistungskurse und Grundkurse) Klausurbedingungen Zulassung zur Abiturprüfung / Bildung der Gesamtqualifikation Latinum Fachhochschulreife Handelsenglisch Verschiedenes

3 Überblick: Die gymnasiale Oberstufe Abiturzeugnis (Ergebnisse aus Block I und Block II) Abiturprüfungen (Block II) Zulassung zu den Abiturprüfungen 2. Jahr der Qualifikationsphase (Q2) 1. Jahr der Qualifikationsphase (Q1) FHR schul. Teil (Block I) Versetzung (mittlerer Schulabschluss) Einführungsphase (EP) 3

4 Versetzung in die Q1: Gewertet werden 9 Pflichtkurse und 1 Wahlkurs: Man ist versetzt, wenn: alle Kurse mit mindestens der Note ausreichend abgeschlossen werden. ein mangelhaft in einem der Fächer Deutsch, Mathematik oder Fremdsprache aus SI durch ein befriedigend in einem Fach dieser Gruppe ausgeglichen werden kann. es nur ein mangelhaft in einem anderen versetzungswirksamen Kurs gibt. Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)

5 Versetzung in die Q1 / Folgen der Nichtversetzung Bei Nichtversetzung: Bei entsprechendem Notenbild: Schriftl. (falls Klausurfach) und mündl. Nachprüfung in einem Fach mit mangelhaft =>Erfüllen der Versetzungsbedingungen durch Erreichen der Note ausreichend einmalige Wiederholung möglich keine Nachprüfung auf Versetzung im Wiederholungsjahr 5

6 Versetzung in die Q1 / Abschluss Abschlüsse bei Nichtversetzung: Trotz Nichtversetzung ggf. Abschluss je nach Notenbild möglich Auch bei nicht bestandener Nachprüfung: Je nach Notenbild ggf. weitere Nachprüfungen möglich für den mittleren Schulabschluss oder HS 10. Individuelle Beratung! 6

7 Überblick Die Qualifikationsphase Belegverpflichtung insgesamt: anrechenbare Kurse 2 Leistungskurse 7 Grundkurse und - 8. Grundkurs oder - Vertiefungsfächer / Projektkurs Leistungskurse werden 5-stündig unterrichtet. Grundkurse werden 3-stündig unterrichtet. Ausnahmen: neu einsetzende Fremdsprache: 4-stündig (nur als Grundkurs möglich) Vertiefungskurse und Projektkurse: 2-stündig 7

8 Projektkurse Angebot der Qualifikationsphase. Zweistündiger Jahreskurs, ggf. schuljahresübergreifend (Q1/Q2). Z.B. DELF oder Handelsenglisch Anbindung an ein Referenzfach (Leistungskurs oder Grundkurs aus der Qualifikationsphase), ggf. auch fächerverbindend oder fachübergreifend. Jahresnote am Ende des PK, Anrechnung im Umfang von 2 Grundkursen oder alternativ als bes. Lernleistung (dann wie ein fünftes Abiturfach). Die Belegung entpflichtet von der Erstellung einer Facharbeit. 8

9 Vertiefungsfächer Zweistündige Halbjahreskurse (bis zu 2 in der Qualifikationsphase). Halbjährlicher Wechsel ist möglich. Über die Teilnahme entscheidet die Schule Keine Benotung, sondern qualifizierende Bemerkungen Anrechnung auf Wochenstundenzahl, aber nicht versetzungswirksam und keine Anrechnung im Rahmen der Gesamtqualifikation. 9

10 Pflichtbelegung Belegungspflicht: Deutsch bis Ende Q 2.2 SI-Fremdsprache oder Niederländisch bis Ende Q 2.2 Schüler, die in SI keine 2. Fremdsprache hatten, müssen Niederländisch bis Ende Q 2.2 belegen eine Gesellschaftswissenschaft bis Ende Q 2.2 Mathematik bis Ende Q 2.2 Physik oder Chemie oder Biologie bis Ende Q 2.2 Sport bis Ende Q 2.2 eine weitere Fremdsprache oder eine zweite Naturwissenschaft (Schwerpunkt) bis Ende Q 2.2 (!Nicht vergessen: Mathematik ist keine NW!)

11 Pflichtbelegung Weiterhin verpflichtend: Religionslehre ( bzw. Philosophie als Ersatz) mind. bis Ende Q1.2 Kunst oder Musik mind. bis Ende Q 1.2 (2 aufeinander folgende Halbjahre) Verpflichtend in Q 1 oder in Q 2: 2 Halbjahre Geschichte und 2 Halbjahre Sozialwissenschaften Schwerpunktsetzung (FS oder NW): Entscheidung zwingend notwendig (Klausurverpflichtung und Abiturzulassungsberechnung)

12 Klausurenverpflichtung Alle (Q1.1 Q2.1) Leistungskurse Deutsch Gesellschaftswissenschaft Mathematik Mögl. GK-Abifächer Handelsenglisch Fremdsprachl. Schwerpunkt 2 Fremdsprachen, in jedem Fall NL* Naturwissenschftl. Schwerpunkt 1 NW (PH, CH, BI, EL) 1 FS, in jedem Fall NL* In Q2.2: beide LK / 3. Abiturfach / NL* /Handelsenglisch * falls gewählt

13 Die Qualifikationsphase Pflichtfächer (als Grundkurs oder Leistungskurs) Fach Q1 Q2 Deutsch X X X X eine Fremdsprache X X X X Kunst oder Musik (in Q1) X X eine Gesellschaftswissenschaft X X X X Geschichte (alternativ in Q1, wenn fortgeführt aus EP) X X Sozialwissenschaften (fortgeführt aus EP, alternativ in Q2) X X Mathematik X X X X eine Naturwissenschaft (BI, CH, PH) X X X X Religion/ersatzweise Philosophie X X Sport X X X X Weitere Fremdsprache oder weiteres Fach aus dem Aufgabenfeld III X X X X Weitere Fächer zur Erfüllung der Wochenstunden und Kursanzahl nach Wahl im Rahmen des schulischen Angebots (u. a. möglich: 2 Halbjahreskurse im Vertiefungsunterricht und 1 Projektkurs) 13

14 Bedingungen für die Abiturfächer (2 Leistungskurse und 2 Grundkurse) Zwei Fächer aus dem Kanon Deutsch, Mathematik, Fremdsprache Abdeckung aller drei Aufgabenfelder (Kunst oder Musik können das erste Aufgabenfeld in der Abiturprüfung nicht abdecken.) ER / KR kann in der Abiturprüfung das AF II ersetzen. Erster Leistungskurs muss Deutsch, Mathematik, eine fortgeführte Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft sein. 14

15 Konsequenzen der Bedingungen für die Wahl der Abiturfächer (2 Fächer aus D, M, FS): Folgende Abiturfachkombinationen sind unabhängig von der Wahl als LK oder GK ausgeschlossen: - zwei Naturwissenschaften - Naturwissenschaft + Kunst/Musik Folgende Kombinationen bedingen Mathematik als Abiturfach: die Wahl von Kunst/Musik die Wahl von zwei Fremdsprachen die Wahl von zwei Gesellschaftswissenschaften 3. und 4. Abiturfach werden erst zu Beginn von Q2 verbindlich gewählt. Die Schullaufbahn muss aber bereits jetzt entsprechend geplant werden!!! 15

16 Angebot an Leistungskursen Leistungskurse werden angeboten in den Fächern: BI, D, E, EK, F, GE, M, PA,PH - freie Wahl von zwei LK s aus diesem Angebot - Abgabe der LK-Wahl (LK 1 und LK2: ) - nach dieser Wahl wird aufgrund der Auszählung entschieden, welche Leistungskurse tatsächlich eingerichtet werden können - dann wird auf dem Lupo-Bogen verbindlich gewählt

17 Geplantes Blockungsraster ab Q1 L1 5 L2 5 G1 KU MU 3 G2 PL ER KR 3 G3 SW EK PA HE 3 G4 GE SW 3 G5 N PH EL M 3 G6 D E M CH 3 G7 D E BI (N) 3 G8 D M BI F 3 G9 SP 2 G10 G11 G12 in Q2 PK HE in Q2 PK Delf in Q1.2 und Q2.1 evtl. weitere PK N (E.std.) evtl. VK 2 SWZ GEZ

18 Zulassung zur Abiturprüfung und Bildung der Gesamtqualifikation Gesamtqualifikation: Block I: Block II: Leistungen in den Fächern der Qualifikationsphase (2/3: min. 200, max. 600 Punkte) Leistungen in den Abiturprüfungen (1/3: min. 100, max. 300 Punkte) Die Mindestpunktzahlen entsprechen einem Durchschnitt von glatt ausreichenden Leistungen (05 Punkte) in allen eingebrachten Kursen. Achtung: Kurse, die mit unter 05 Punkten abgeschlossen werden, gelten als Defizitkurse! (also auch 4 minus!!!) 18

19 Block I / Zulassung zur Abiturprüfung Belegung von anrechenbaren Kursen aus Q1.I bis Q2.II Pflichtkurse aus Belegungsverpflichtung + weitere GK (8 LK + mind. 30 GK, z. B ) Vertiefungskurse nicht anrechenbar Kurse mit 0 Punkten nicht anrechenbar Projektkurs anrechenbar wie 2 GK Einbringung von Kursen (Block I) Mind. 200 P., höchstens 600 P. (LK doppelt, GK einfach gewertet) Kurse => höchstens 7 Defizitkurse (davon max. 3 x LK) Kurse => höchstens 8 Defizitkurse (davon max. 3 x LK) Wer die Bedingungen zur Zulassung nicht erfüllt, muss wiederholen. Würde dadurch die Höchstverweildauer von 4 Jahren in der gesamten Oberstufe bis zur nächsten Zulassung überschritten, muss der Schüler / die Schülerin die gymnasiale Oberstufe verlassen. 19

20 4 Kurse Deutsch 4 Kurse einer Fremdsprache 2 Kurse Kunst oder Musik Unter den mindestens 35 eingebrachten Kursen müssen sein: 4 Kurse einer Gesellschaftswissenschaft 2 Kurse Geschichte (falls GE nicht als GW gewählt) 2 Kurse Sozialwissenschaften ( falls SW nicht als GW gewählt) 4 Kurse Mathematik 4 Kurse Biologie oder Physik oder Chemie 2 Kurse Religionslehre oder Philosophie 2 Kurse des Schwerpunktfaches aus Q2

21 Berechnung Block I E I = (P : S) x 40 EI: Ergebnis Block I P: Punkte, die in den eingebrachten Fächern in vier Schulhalbjahren der Qualifikationsphase erzielt wurden S: Anzahl der Kurse,wobei doppelt gewichtete Fächer auch doppelt zählen 21

22 Latinum E Q1 Q2 Note im Abschlussjahr mindestens ausreichend 22

23 Schulischer Teil der Fachhochschulreife (FHR) FHR nach Q1 Bestimmter Notendurchschnitt in festgelegten Kursen anschließend Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder eines einjährigen gelenkten Praktikums

24 Handelsenglisch Vorbereitung zum Examen vor der IHK zum Fremdsprachenkorrespondenten Kopplung an LK Englisch Belegung als GK Handelsenglisch in Q1 + Projektkurs Vorbereitung IHK in Q2 Klausurfach nur der Projektkurs kann in die Gesamtqualifikation eingebracht werden Kein Abiturfach

25 Zusammenfassung und Überblick Die gymnasiale Oberstufe Q2 FHR schul. Teil Q1 Block II: Abiturprüfung (mind. 100 P., höchstens 300 P.) 1. LK 2. LK 3. Fach 4. Fach Abiturprüfung: 2 Fächer aus D, M, FS Abdeckung der 3 Aufgabenfelder Block I: Zulassung: Kurse: mind. 200 P., höchstens 600 P. Belegung von anrechenbaren Kursen Fortführung als GK oder LK verpflichtend: durchgehend bis zum Abitur: D, M, eine FS, eine GW, eine NW, SP, zweite FS oder zweites nw-fach mind. bis Ende Q1: KU/MU RE (ersatzweise PL) Schullaufbahnberatung und -planung von der EP bis zum Abitur Qualifikationsphase: Belegung von mindestens 38 anrechenbaren Kursen (8 LK plus mind. 30 GK) z.b. GK-Bereich: Vertiefungskurs nicht anrechenbar Projektkurs anrechenbar (wie 2 GK) EP 25 Versetzung, mittlerer Schulabschluss Zentrale Klausuren f FS KU/MU GW NW RE (PL) SP NW/ FS Versetzungsgrundlage: 10 Fächer Wahlfach D M VK VK D M f FS KU/MU GW NW RE (PL) SP NW/ FS Wahlfach Wahlfach Wahlfach VK VK Vertiefungskurs (VK) nicht versetzungsrelevant.

26 Für volljährige Schüler gilt: 26 Auszug aus dem Schulgesetz NRW: Die Schule kann Eltern volljähriger Schülerinnen und Schüler über wichtige schulische Angelegenheiten wie 1.die Nichtversetzung, 2.die Nichtzulassung oder das Nichtbestehen einer Abschlussprüfung, 3.den vorübergehenden Ausschluss vom Unterricht über eine Woche hinaus, 4.die Entlassung von der Schule oder deren Androhung und 5.die Verweisung von allen öffentlichen Schule oder deren Androhung und über sonstige schwerwiegende Sachverhalte informieren, die das Schulverhältnis wesentlich beeinträchtigen. Die Schülerinnen und Schüler sind von den beabsichtigten Auskünften vorab in Kenntnis zu setzen. (Zitat Schulgesetz NRW 120 Abs. 8)

27 Abgabe der Wahlbögen: Abgabe LK-Wahl DONNERSTAG, Nach der Auszählung und der Einrichtung der LK-Schienen wird wie bisher auch mit dem Lupo-Bogen verbindlich gewählt.

28 Info-Wiederholung Wir wünschen Ihnen noch einen schönen Abend und kommen Sie gut nach Hause. Das Oberstufenteam Weitere Informationen im Bildungsportal NRW unter Schulform Gymnasium :

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