Gemeinde Ankum. Bebauungsplan Nr. 62 Alte Ziegelei. Fachbeitrag Schallschutz Verkehrslärm

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1 Alte Ziegelei Verkehrslärm Auftraggeber: Kreissparkasse Bersenbrück Immobilienvermittlung Lindenstraße Bersenbrück Auftragnehmer: RP Schalltechnik Molenseten Osnabrück Internet: Telefon / Telefax / info@rp-schalltechnik.de Bearbeitung: Dipl.-Geogr. Ralf Pröpper Stand: Projekt-Nr

2 Inhalt: Seite Zusammenfassung Einleitung Verwendete Unterlagen Örtliche Gegebenheiten Rechtliche Einordung, Immissionsrichtwerte Berechnungsgrundlagen Berechnungsmethodik Berechnungsergebnisse... 7 Anlagen: Anlage 1: Dokumentation Straßenverkehrsdaten, Berechnung Emissionspegel Karten: Karte 1: Isophonenkarte (Freie Schallausbreitung) - Zeitbereich tags (6-22 Uhr) Karte 2: Isophonenkarte (Freier Schallausbreitung) - Zeitbereich nachts (22-6 Uhr)

3 Zusammenfassung Die beabsichtigt, den Alte Ziegelei aufzustellen. Ziel der Änderung ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes zwischen der Alfhausener Straße und der Straße Am Bergesch. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes sind die Belange des Schallschutzes für künftige Anwohner und Nutzungen zu berücksichtigen. Maßgeblich ist dabei die Lärmvorsorge auf der Basis der DIN Schallschutz im Städtebau. Aufgabe dieser Untersuchung war es, die relevanten Emissions- und Beurteilungspegel auf der Fläche des Plangebiets zu simulieren. Das Gebiet wird von der Alfhausener Straße (L 76) verlärmt Die Berechnungen haben ergeben, dass im Bebauungsplan keine Festsetzungen für den Schallschutz zu treffen sind, da es im Geltungsbereich nicht zu maßgeblichen Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN kommt. Seite 1

4 1. Einleitung Die beabsichtigt, den Alte Ziegelei aufzustellen. Ziel der Änderung ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes zwischen der Alfhausener Straße und der Straße Am Bergesch. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes sind die Belange des Schallschutzes für künftige Anwohner und Nutzungen zu berücksichtigen. Maßgeblich ist dabei die Lärmvorsorge auf der Basis der DIN Schallschutz im Städtebau. Aufgabe dieser Untersuchung ist es, die relevanten Emissions- und Beurteilungspegel auf der Fläche des Plangebiets zu simulieren. Das Gebiet wird von der Alfhausener Straße (L 76) verlärmt. Bei einer Überschreitung der Orientierungswerte nach der DIN sind Vorschläge zum Schutz des geplanten Allgemeinen Wohngebiets zu erarbeiten. 2. Verwendete Unterlagen Die lärmtechnische Berechnung erfolgt auf folgenden Gesetzen, Verordnungen, allgemeinen Normen und Richtlinien: [1] Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom [2] Verkehrslärmschutzrichtlinien (VLärmSchR) vom [3] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90), BMV 1990 [4] Verkehrslärmschutzverordnung (16.BImSchV), BMV 1990 [5] DIN Schallschutz im Städtebau [6] DIN : Schallschutz im Hochbau, Teil 1: Mindestanforderungen DIN : Schallschutz im Hochbau, Teil 2: Rechnerische Nachweise [7] Ingenieurbüro Hans Tovar & Partner: Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 62 Alte Ziegelei [8] Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V., Köln: Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS), 2015 [9] Bundesministerium für Verkehr: Sechzehnte Verordnung zu Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 Seite 2

5 3. Örtliche Gegebenheiten Das Plangebiet der 2. Änderung liegt westlich des Ortskerns von Berge zwischen der Börsteler Straße (L 102) im Norden und der Lingener Straße (L 60) im Süden. Das Plangebiet wird von der Straße Am Tempelskamp von Nord nach Süd durchschnitten. Im westlichen Geltungsbereich sind schon Bestandsgebäude vorhanden. Bild 1: Luftbild Plangebiet (Quelle: LGLN), genordet, ohne Maßstab Seite 3

6 4. Rechtliche Einordung, Immissionsrichtwerte Nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind verschiedene Nutzungen ausreichend vor Lärmeinfluss zu schützen, denn ausreichender Schallschutz ist eine Voraussetzung für gesunde Lebensverhältnisse der Bevölkerung. Die DIN [5] dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche. Schädliche Umwelteinwirkungen sind Geräuschimmissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche eile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizurufen. Es gelten nach der DIN folgende Orientierungswerte außerhalb von Gebäuden für den Verkehrslärm: Gebietstyp tags Uhr nachts Uhr Wohngebiet (WR) 50 db(a) 40 db(a) Wohngebiet (WA): 55 db(a) 45 db(a) Dorf-/Mischgebiet (MD/MI): 60 db(a) 50 db(a) Gewerbegebiet (GE): 65 db(a) 55 db(a) Die geplante Bebauungsstruktur soll laut Bebauungsplanentwurf als Allgemeines Wohngebiet (WA) eingestuft werden. Bild 2: Auszug aus dem Bebauungsplan [7] Seite 4

7 5. Berechnungsgrundlagen Der Verkehrslärm (Emissions- und Beurteilungspegel) ist nach der DIN [5] zu berechnen. Bei den Berechnungsmethoden des Straßenverkehrslärms verweist die DIN auf die Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) [3]. Die Belastungsdaten der Landestraßen sind der allgemeinen Straßenverkehrszählung von 2010 entnommen. Die Belastungsdaten aus 2015 lagen zum Zeitpunkt der Erstellung des Gutachtens noch nicht vor. Im direkten Vergleich der Verkehrszählungen von 2000 und 2010 ist erkennbar, dass es zu einer Abnahme der Verkehrsbelastung gekommen ist. Bei Anwendung des HBS [8] wird für den Pkw-Verkehr auf Hauptverkehrsstraßen ab 2010 keine pauschale Zunahme mehr prognostiziert. Um bei dieser Untersuchung auf der sicheren Seite zu liegen und eine mögliche Steigerung des Verkehrs durch die Ausnutzung des Untersuchungsgebietes zu berücksichtigen, wird ein pauschaler Zuschlag von 10% auf die DTV von 2010 vergeben. Darin ist auch eine absolute Steigerung des Lkw-Verkehrs enthalten, da der prozentuale Anteil nicht verändert wird. Die Tabelle 1 zeigt die Verkehrsbelastung als Prognose. Tabelle 1: Verkehrsdaten Prognose Straße DTV Prognose [Kfz/24h] P T [%] tags P N [%] nachts zulässige Geschwindigkeit V Zul [km/h] (Pkw/Lkw) Alfhausener Straße (L 76) ,1 8,0 70/70 Siehe auch Anlage 1: Emissionsberechnungen Als Fahrbahnoberfläche wird mit Asphaltbetonen gerechnet. Gemäß ARS 14/ des BMV kann in Ergänzung der Tabelle 4 der RLS-90 [3] mit einem Lärmminderungsfaktor von D Sto = -2,0 db (A) bei einer Fahrgeschwindigkeit > 60km/h gerechnet werden. Dieser Korrekturfaktor findet hier außerorts Anwendung. 1 BMV: Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 14/91 vom Seite 5

8 6. Berechnungsmethodik Unter Zugrundelegung der in Kapitel 5 genannten Ausgangsdaten werden die Emissions- und Beurteilungspegel mittels EDV mit dem Programmsystem SoundPLAN 7.4 errechnet. Berücksichtigt werden übliche Pegelkorrekturen für die Entfernung, Luftabsorption, Topographie und Boden- und Meteorologiedämpfung. Es fließen ebenso die Abschirmungen durch Gebäude und sonstige Hindernisse mit ein. Die berechneten Beurteilungspegel gelten für leichte Winde ( 3m/s) vom Emittenten zum Immissionsort und für Temperatur-Inversion, die beide die Schallausbreitung fördern. Bei anderen Witterungsverhältnissen können erheblich niedrigere Schallpegel auftreten, wodurch ein Vergleich von Messwerten mit den berechneten Pegelwerten nicht ohne weiteres möglich ist. Eine meteorologische Korrektur wird nicht in Ansatz gebracht. Die Ausbreitungsrechnung erfolgt nach der RLS-90, die Grundlagen und Eingabenachweise sind in den Anlagen hinterlegt. Die Ergebnisse sind in den Anlagen als Emissionspegel und Rasterlärmkarten zusammengestellt. Die Bezeichnung Rasterlärmkarte leitet sich aus dem Grundaufbau der Berechnungsstruktur ab. Das Untersuchungsgebiet wurde hier in ein 5 x 5m-Raster eingeteilt. Die Eckpunkte dieser Quadrate bestimmen die Rasterpunkte (Immissionsorte). Für jedes Quadrat wird anschließend ein Schallpegel ermittelt, der aus den richtliniengetreuen Rechenalgorithmen des EDV-Programms berechnet wird. Folgende Grunddaten liegen der Berechnung der Beurteilungspegel zugrunde: Koordinaten des Flächenpolygons (Untersuchungsgebiet) Eingabedaten der Schallquellen (Straßenabschnitte), ggf. Bewuchsdämpfung, Topographie Die berechneten Rasterlärmkarten sind als Isophonenkarten (tags/nachts) dargestellt, d.h. die Rasterpunkte mit gleicher Lärmbelastung sind verbunden und als farbige Flächen in 5 db(a)- Schritten geglättet dargestellt worden. Die Isophonenkarten dienen überwiegend der durchschnittlichen Darstellung der Lärmbelastung in 4,0 m-höhe über Gelände zwischen Erdgeschoss und Obergeschoss. Seite 6

9 7. Berechnungsergebnisse Dem Bild 3 ist zu entnehmen, dass es durch den Verkehrslärm im eszeitraum zu keinen Überschreitungen des Orientierungswertes von 55 db(a) nach DIN kommt. (vgl. auch Karten 1) Bild 3 zeigt die überwiegenden Einhaltung des nächtlichen Orientierungswertes von 45 db(a) im Plangebiet. Auf dem nordöstlichsten Grundstück wird der Orientierungswert auf dem überbaubaren Bereich ein geringfügiger Teil der Fläche um ca. 1 db(a) überschritten. Diese Überschreitung kann als unerheblich eingestuft werden, denn der zulässige Grenzwert der Verkehrslärmschutzverordnung [9] von 49 db(a) nachts wird deutlich unterschritten. Weiterhin ist zu bedenken, dass die zugrunde gelegten Verkehrsdaten unter heutigen Voraussetzungen als Worst-Case zu sehen sind. Sie überschätzen die Schallausbreitung, da es in den Jahren 2000 bis 2010 zu einer Abnahme der Verkehrsbelastung auf der L 76 gekommen ist. Bild 3: Auszug aus Karte 1 (Isophonenkarte ), ohne Maßstab, genordet Bild 4: Auszug aus Karte 2 (Isophonenkarte ) Da die Orientierungswerte der DIN im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 62 überwiegend eingehalten oder nur irrelevant überschritten werden, müssen keine Festsetzungen im Bebauungsplan hinsichtlich des Schallschutzes getroffen werden, die im Zusammenhang mit der Alfhausener Straße (L 76) stehen. Seite 7

10 Hinweis: Aufgrund der Anforderungen nach der Energieeinsparverordnung (ENEV) werden bei neuen Gebäuden im allgemeinen Fenster mit mindestens der Schallschutzklasse 2 eingebaut. Damit werden allgemein Schallschutzmaßnahmen am Gebäude getroffen. Etwaige Überschreitungen außerhalb von Wohngebäuden führen damit in diesem Fall zur Einhaltung der gewünschten Innenpegel. Sollten auf der geringfügig überschrittenen Fläche Schlafräume geplant werden, so sollten Fenster zum nächtlichen Lüften auf der zur K 76 abgewandten Seite geplant werden. Aufgestellt: Osnabrück, Pr/ DOC Dipl.-Geogr. Ralf Pröpper Seite 8

11 , B-Plan 62, Emissionsberechnung Straße - RLK 1 Anlage 1 Legende Straße Straßenname DTV Kfz/24h Durchschnittlicher Täglicher Verkehr vpkw km/h Geschwindigkeit Pkw in Zeitbereich vpkw km/h Geschwindigkeit Pkw in Zeitbereich vlkw km/h Geschwindigkeit Lkw in Zeitbereich vlkw km/h Geschwindigkeit Lkw in Zeitbereich k Faktor um den mittleren stündlichen Verkehr aus DTV im Zeitbereich zu berechnen; mittlerer stündlicher Verkehr = k(zeitbereich)*dtv k Faktor um den mittleren stündlichen Verkehr aus DTV im Zeitbereich zu berechnen; mittlerer stündlicher Verkehr = k(zeitbereich)*dtv M Kfz/h Mittlerer stündlicher Verkehr in Zeitbereich M Kfz/h Mittlerer stündlicher Verkehr in Zeitbereich p % Prozentualer Anteil Schwerverkehr im Zeitbereich p % Prozentualer Anteil Schwerverkehr im Zeitbereich DStrO db Korrektur Straßenoberfläche in Zeitbereich DStrO db Korrektur Straßenoberfläche in Zeitbereich Dv db Geschwindigkeitskorrektur in Zeitbereich Dv db Geschwindigkeitskorrektur in Zeitbereich DStg db Zuschlag für Steigung Drefl db Pegeldifferenz durch Reflexionen Lm25 db(a) Basis-Emissionspegel in 25 m Abstand in Zeitbereich Lm25 db(a) Basis-Emissionspegel in 25 m Abstand in Zeitbereich LmE db(a) Emissionspegel in Zeitbereich LmE db(a) Emissionspegel in Zeitbereich RP Schalltechnik Molenseten Osnabrück Seite 1 SoundPLAN 8.0

12 , B-Plan 62, Emissionsberechnung Straße - RLK 1 Anlage 1 Straße DTV Kfz/24h vpkw km/h vpkw km/h vlkw km/h vlkw km/h k k M Kfz/h M Kfz/h p % p % DStrO db DStrO db Dv db Dv db DStg db Drefl db Lm25 db(a) Lm25 db(a) LmE db(a) LmE db(a) Alfhausener Straße (L 76) ,0600 0, ,1 8,0-2,00-2,00-2,45-2,23 0,0 0,0 63,5 55,1 59,0 50,9 RP Schalltechnik Molenseten Osnabrück Seite 2 SoundPLAN 8.0

13 45 db 45 db 45 db 50 db 50 db Gemeinde Ankum Alfhausener Straße (L 76) "Alte Ziegelei" Karte Isophonenkarte für den Verkehrslärm Beurteilungspegel Berechnungs- und Bewertungsgrundlage: RLS-90 / DIN Berechnungshöhe: 4,0 m über Gelände Orientierungswerte nach DIN /: Allg. Wohngebiet: 55/45 db(a) Pegelwerte LrT in db(a) < >=70 Zeichenerklärung Straße Emissionslinie Straßenachse Oberfläche Orientierungswertlinie WA Abgrenzung Plangebiet Gebäudeumrisse Maßstab 1: m Bearbeitet durch: RP Schalltechnik Molenseten Osnabrück Tel: (0541) Stand

14 Gemeinde Ankum Alfhausener Straße (L 76) "Alte Ziegelei" Karte Isophonenkarte für den Verkehrslärm 45 db Beurteilungspegel Berechnungs- und Bewertungsgrundlage: RLS-90 / DIN Berechnungshöhe: 4,0 m über Gelände Orientierungswerte nach DIN /: Allg. Wohngebiet: 55/45 db(a) Pegelwerte LrN in db(a) < >=70 Zeichenerklärung Straße Emissionslinie Straßenachse Oberfläche Orienterungswertlinie WA Abgrenzung Plangebiet Gebäudeumrisse Maßstab 1: m Bearbeitet durch: RP Schalltechnik Molenseten Osnabrück Tel: (0541) Stand

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