Datum Zeit Prozessthema von der Staatsanwaltschaft beantragte Strafe

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1 Verhandlungstermine Strafgericht Zug Verhandlungsort: Gerichtsgebäude, Aabachstrasse 3, 6300 Zug Datum Zeit Prozessthema von der Staatsanwaltschaft beantragte Strafe Prozess-Nr. SG: Kollegialgericht SE: Einzelrichter JG: Jugendgericht schwere Körperverletzung (evtl. versuchte Tötung), Raufhandel, Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz und Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen Von Seiten der Staatsanwaltschaft, vertreten durch den Jugendanwalt, wird dem heute 18-jährigen Beschuldigten im Wesentlichen zur Last gelegt, an einem späten Oktoberabend im Jahr 2014 in Zug am See im Rahmen einer zuerst verbalen und anschliessend tätlichen Auseinandersetzung einen anderen Jugendlichen aus dem Hinterhalt zuerst einen sehr starken Faustschlag gegen die linke Gesichtsseite versetzt und diesen danach, als er zu Boden gegangen war, mittels mehreren Faustschlägen gegen die linke Gesichtsseite traktiert zu haben. Diese Attacke habe zu einer vorübergehenden Bewusstlosigkeit mit unmittelbarer Lebensgefahr geführt (schwere Körperverletzung sowie Raufhandel). Freiheitsentzug von 39 Monaten sowie eine Busse von CHF JG Die Hauptverhandlung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Den akkreditierten Medienschaffenden wird indessen der Zutritt gewährt.

2 Seite 2/ Uhr Widerhandlung gegen das Waffengesetz Dem heute 40-jährigen Beschuldigten wird von Seiten der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, anfangs August 2015 in einem Online-Shop fünf Schlagringe bestellt zu haben, wobei er bei pflichtgemässer Vorsicht hätte wissen müssen, dass die von ihm in der USA bestellten Artikel in der Schweiz als Waffen im Sinne des Waffengesetzes gelten und für deren Einfuhr eine Bewilligung nötig ist. Die Sendung gelangte dann in die Schweiz und wurde daraufhin in Basel durch den Zoll sichergestellt (fahrlässige Widerhandlung gegen das Waffengesetz). Busse von CHF SE Verletzung der Verkehrsregeln Der 30-jährigen Beschuldigten wird durch die Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, als PW-Lenkerin an einem Dezembertag im Jahr 2013 auf der Fahrt von Zug in Richtung Ägeri vor dem Kreisverkehrsplatz Talacher ungenügend rechts gefahren und die Herrschaft über ihr Fahrzeug verloren zu haben, so dass es hernach zu einer Kollision mit einem korrekt entgegenkommenden PW kam. Nebst massivem Sachschaden wurden durch die Kollision sowohl die Beschuldigte wie auch die Beifahrerin des entgegenkommenden PW-Lenkers leicht verletzt. Busse von CHF SE Urkundenfälschung, Geldwäscherei und Widerhandlung gegen das Geldwäschereigesetz Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten zusammengefasst vor, als Treuhänder und Finanzintermediär in unmittelbarer und mittelbarer Täterschaft inhaltlich unwahre Verträge unterzeichnet, zwei inhaltlich unwahre Formulare A und eine inhaltlich unwahre Rechnung erstellt und mit Täuschungsabsicht verwendet zu haben. Des Weiteren wird dem Beschuldigten zur Last gelegt, Freiheitsstrafe von 9 Monaten, unter Gewährung des bedingten Vollzugs bei einer Probezeit von zwei Jahren; Busse in Höhe von CHF 25' SE

3 Seite 3/5 EUR 350' aus einem sog. "pump and dump scheme" anweisungsgemäss auf Drittkonten im Ausland weitergeleitet zu haben. Zudem soll er als Finanzintermediär an der Unterzeichnung fiktiver Vertragsdokumente teilgenommen und veranlasst haben, dass die wirtschaftliche Berechtigung an Vermögenswerten gegenüber Banken unwahr ausgewiesen worden sei; trotz dieser Umstände habe er keine Geldwäschereimeldung vorgenommen bzw. die erforderlichen Prüfungshandlungen pflichtwidrig unterlassen Urkundenfälschung und Widerhandlung gegen das Geldwäschereigesetz Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten zusammengefasst vor, als Treuhänder und Finanzintermediär zwei inhaltlich unwahre Verträge unterzeichnet und diese, sowie auch unwahre Rechnungen, verwendet zu haben. Des Weiteren wird dem Beschuldigten ein Verstoss gegen das Geldwäschereigesetz zur Last gelegt, indem er als Finanzintermediär trotz der Unterzeichnung und Weiterleitung fiktiver Vertragsdokumente keine Geldwäschereimeldung vorgenommen bzw. die erforderlichen Prüfungshandlungen pflichtwidrig unterlassen habe. Geldstrafe von 180 Tagessätzen in Höhe von je CHF , unter Gewährung des bedingten Vollzugs bei einer Probezeit von zwei Jahren; Verbindungsbusse in Höhe von CHF 8'500.00; Übertretungsbusse in Höhe von CHF 25' SE Diebstahl, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Beschuldigten vor, im März 2014 in Zug sowie im Februar 2015 in Winterthur mehrere Einbruchdiebstähle (Diebstahl, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch) bzw. in einem Fall einen Einschleichdiebstahl (Diebstahl, Hausfriedensbruch) verübt zu haben. Einem der Beschuldigten wird zudem ein angeblich im Dezember 2013 begangener Einbruchdiebstahl in Schaffhausen zur Last gelegt. Beschuldigter 1: Freiheitsstrafe von 4 Jahren Beschuldigter 2: Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten SG SG

4 Seite 4/ Uhr üble Nachrede und Beschimpfung Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, seine Schwiegereltern in SMS und Schreiben an diese sowie an seine getrennt von ihm lebende Ehefrau des sexuellen Missbrauchs mit Kindern beschuldigt zu haben. Bedingte Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu CHF sowie eine Busse von CHF 1' SE (Reservetag) Angriff, evtl. Raufhandel, und versuchte schwere Körperverletzung [Beschuldigter 1 und 2] sowie Gefährdung des Lebens [Beschuldigter 2] Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Beschuldigten zusammengefasst vor, am 8. Dezember 2013 als Türsteher eines Clubs einen Besucher geschlagen und getreten zu haben. Aufgrund der Verletzungen sei dieser rund einen Monat arbeitsunfähig gewesen. Einer der Beschuldigten [Beschuldigter 2] soll den Besucher zudem derart gewürgt haben, dass dieser in akuter Lebensgefahr gewesen sei. Beschuldigter 1: Freiheitsstrafe von 30 Monaten; Beschuldigter 2: Freiheitsstrafe von 36 Monaten; wobei jeweils die Hälfte der Strafe zu vollziehen und die andere Hälfte bei einer Probezeit von zwei Jahren aufzuschieben sei. SG / (allfällige Urteilseröffnung) gewerbsmässiger Betrug, gewerbs- und bandenmässige Geldwäscherei, ungetreue Geschäftsbesorgung und Misswirtschaft Den Beschuldigten 1-4 wird im Wesentlichen zur Last gelegt, über ein eigens dafür aufgebautes Vertriebssystem in der Zeit von April 2006 bis Mai 2007 in betrügerischer Art und Weise Aktien einer wertlosen Gesellschaft (sog. "Penny-Stocks") verkauft zu haben, was bei rund 325 so in die Irre geführten Aktienkäufern zu einem Vermögensschaden von rund CHF 7.2 Millionen geführte haben soll (gewerbsmässiger Betrug). Zudem wird denselben Beschuldigten im Zusammenhang mit der Sicherung und dem Verbrauch des Deliktserlöses gewerbs- und bandenmässige Geldwäscherei vorgeworfen. Beschuldigter 1 siebeneinhalb Jahre Freiheitsstrafe Beschuldigte 2 fünfeinhalb Jahre Freiheitsstrafe Beschuldigter 3 viereinhalb Jahre Freiheitsstrafe Beschuldigter 4 dreieinhalb Jahre Freiheitsstrafe Beschuldigter 5 eineinhalb Jahre Freiheitsstrafe bedingt SG SG SG SG SG

5 Seite 5/5 Die Beschuldigten 1 und 2 sind zusätzlich und der Beschuldigte 5 einzig wegen qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung und Misswirtschaft angeklagt (2. Termin [Fortsetzung]) Gewerbsmässiger Betrug, evtl. ungetreue Geschäftsbesorgung, Urkundenfälschung Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Beschuldigten im Hauptantrag vor, Anlegern die Beteiligung an der X. KG angeboten und ihnen Mitbestimmungsmöglichkeiten vorgespiegelt zu haben, obwohl sie tatsächlich nicht als Gesellschafter anerkannt worden seien. Im Irrtum darüber, über wichtige Belange im Zusammenhang mit ihrer Geldanlage mitbestimmen zu können, hätten zwischen 2001 und 2005 mindestens 337 Anleger der X. KG ein Kommanditkapital von rund CHF 30 Mio. zur Verfügung gestellt. Zudem hätten die Beschuldigten die Anleger hintergangen, indem sie ohne deren eigentlich erforderliche Mitbestimmung diverse, die Gesellschaft schädigende Rechtsgeschäfte getätigt hätten. Die Beschuldigten hätten Anlegergelder von rund CHF 20.7 Mio. sich selber oder Dritten zukommen lassen. Der Eventualantrag lautet auf mehrfache qualifizierte ungetreue Geschäftsbesorgung. Zudem werden einem der Beschuldigten Urkundendelikte vorgeworfen. Die Strafanträge werden anlässlich der Hauptverhandlung gestellt. SG / 19

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