BuA 92/2015 Oktober- Landtag 2015 Traktandum 6 Helen. Interpellationsbeantwortung betreffen die Stiefkindadoption und die Adoption

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1 Interpellationsbeantwortung betreffen die Stiefkindadoption und die Adoption Geschätzte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete und Mitglieder der Regierung Die Regierung hat die Freie Liste-Interpellation zur Stiefkindadoption und Adoption beantwortet. Die Regierung positioniert sich dabei sehr, sehr vorsichtig und zurückhaltend gegenüber Änderungen. Sie geht wenig auf die fortbestehenden Diskriminierungen gegenüber Kindern und Erziehungspersonen ein, welche durch das aktive gesetzliche Verbot von Stiefkindadoptionen oder Adoptionen bei verpartnerten Paaren in Liechtenstein bestehen. Die Regierung hat die Fragen dennoch mit zwei Ausnahmen recht ausführlich beantwortet. Sie hat auch die Gerichte und das Amt für Soziale Dienste mit bei der Beantwortung mit einbezogen. Dafür meinen Dank an die Regierung und den involvierten Amtsstellen wie auch den Gerichten. Dort, wo die Regierung unserer Ansicht nach dennoch eine klare Antwort so gut sie es vermochte umschiffte, hake ich später im Votum noch ein. Zuerst möchte ich dazu ein paar allgemeine Kommentare zur Haltung der Regierung abgeben, um dann rasch auf die beiden Themenbereiche Stiefkindadoption und Adoption zu sprechen zu kommen: Die Regierung will von sich aus keine Änderungen anstossen, weder bei der Stiefkindadoption noch bei der Adoption. Die Regierung verweist dabei auf die noch junge gesetzliche Möglichkeit zur Verpartnerung von homosexuellen Paaren. Soweit kurz die Haltung der Regierung, die sie in der Beantwortung zum Ausdruck bringt. Aus unserer Sicht hat aber gerade die Tatsache, dass die Möglichkeit, sich mittels eingetragener Partnerschaft zu verpartnern und damit eine eheähnliche Verbindung mit gegenseitigen Rechten und Pflichten zwischen zwei gleichgeschlechtlichen Menschen zu ermöglichen, interessanterweise möglicherweise eine negative Wirkung für die Betroffenen hinsichtlich der rechtlichen Möglichkeit zur Adoption. Ich komme noch darauf. Ja, es stimmt schon, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte dass Österreich die Stiefkind-Adoption erlauben musste, betrifft Österreich, und nicht Liechtenstein. Ebenso betrifft auch das Urteil des höchsten Gerichts in Österreich, des Verfassungsgerichts, dass das Land Österreich die Adoption für gleichgeschlechtliche Paare erlauben muss, unser Land nicht direkt. Dennoch hätten wir Interpellanten von der Regierung mehr erwartet. Zumindest eine Aussage: Wir sind uns bewusst, dass wir in Liechtenstein genau die gleichen Gesetzesbestimmungen haben, welche nun klar mit dem Etikett diskriminierend, abzuschaffen versehen sind. Denn: Der EGMR verurteilte Österreich, und der Österreichische Verfassungsgerichtshof, also das höchste österreichische Gericht sagte: Die Regelung verstösst gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Liechtenstein tut das auch: Liechtenstein verstösst gegen die EMRK, obwohl wir sie ratifiziert haben. Das wissen wir seit dem Urteil gegen Österreich. Ich möchte hier im ersten allgemeinen Teil zuerst einmal herausarbeiten, was es für einen Menschen mit Kinderwunsch bedeutet, rechtlich keine Kinder haben zu dürfen oder sie nicht in einer Partnerschaft aufziehen zu dürfen. Sie oder er hat nichts 1

2 Ungesetzliches gemacht, nicht einmal ein Vergehen. Ein Stiefkindadoptionsverbot und ein Adoptionsverbot bei verpartnerten homosexuellen Paaren kann ein hartes rechtliches Urteil sein. Die Diskriminierung wirkt zum einen während des eigenen Lebens und wirkt überdies über die Generationen fort: Das Verbot auf eigene Kinder lässt sich nicht mehr in der nächsten Generation rückgängig machen, weil es diese Generation dann gar nicht gibt. Ebenso wirkt das Verbot auch auf unbeteiligte Dritte wie die Eltern der verpartnerten Paare. Sie werden benachteiligt, indem ihnen beispielsweise Enkelkinder vorenthalten werden, die sie sich vielleicht ebenfalls sehr wünschen. Auch sie haben nichts Unrechtes getan und werden dennoch unter Umständen hart und dauerhaft getroffen. Ein Kinderwunsch ist ein legitimes Anliegen, unabhängig von der sexuellen Orientierung. Dieser Wunsch kann sehr stark sein und bei Nicht-Erfüllung das Lebensglück Erwachsener, die in verschiedener Beziehung zum imaginären Kind stehen würden, beeinträchtigen. Kinder, die in solchen Familien aufwachsen, lernen schnell, dass rechtlich ein Unterschied besteht. Sie schliessen daraus, dass ihr Familienmodell, das einzige, das sie von innen kennen, wohl auch gesellschaftlich und nicht nur rechtlich nicht anerkannt ist. Dafür können sie nichts. Ein solches Verbot entfaltet also eine überaus grosse Wirkung. Ich glaube, dass wir dies hier einmal festhalten sollten. Das wurde bisher viel zu wenig beachtet und war in Liechtenstein noch nicht viele Zeilen wert. Dann möchte ich Sie in diesem ersten allgemeinen Teil des Votums noch auf einen weitern nicht unwichtigen Umstand hinweisen: Männer-Paare haben weit grössere Hindernisse und für sie ist die Wirkung der Verbote drastischer als bei Frauen- Paaren. Das ist meine Erkenntnis nach dem Befassen mit dem Thema: Frauen haben einen praktischen Vorteil: eine der beiden Partnerinnen oder beide können sich grundsätzlich ihren eigenen Kinderwunsch selber und legal erfüllen, indem sie, beispielsweise durch die Kaffeelöffel-Methode, zu der ein verständnisvoller Bekannter seinen Beitrag geleistet hat, schwanger werden können. Erwachsene zeugungsfähige Frauen können so auf relativ natürliche Weise eine Familie gründen und Kinder haben. Vielleicht ist das Adoptionsverbot deshalb für einige von ihnen weniger gravierend. Bei Männer-Paaren ist geht das Austragen eines eigenen Kindes nicht, ohne eine Frau von ausserhalb der Beziehung hinzuzuziehen. Der geschilderte Weg zur Erfüllung des Kinderwunsches ist bei homosexuellen Männer- Paaren nicht möglich, bei Frauen grundsätzlich schon. Der Gesetzgeber hat diese unterschiedliche Wirkung wohl nicht bedacht. Zur Zeit suchen Betroffene einen Ausweg mit der Bildung von sogenannten Regenbogenfamilien, wo je ein homosexuelles Männer-Paar und Frauen-Paar zusammen zwei Familien gründen. Rechtlich können dabei derzeit auch nur die leiblichen Verwandtschaftsbeziehungen legitimiert werden. Wenn Sie meinen, dass solche Fragen spitzfindig sind und Einzelfälle thematisieren, möchte ich dagegenhalten, dass wir in Liechtenstein wegen der Kleinheit und wegen der geringen Bevölkerungszahl häufig vermeintliche Einzelfälle aller Art gesetzlich regeln in der Meinung, ein solcher Fall komme ja doch nicht oder kaum vor. Im Übrigen bin ich sicher, dass Fragen, wie sie hier aufgeworfen wurden, auf Liechtenstein zukommen. Ich kenne mehrere betroffene Paare. Ausserdem geht es hier ganz grundsätzlich um Menschen, welche wir mit der bewussten Aufrechterhaltung von Diskriminierungen einen Teil ihrer Menschenrechte absprechen, das sollte uns doch einmal eine kurze Diskussion oder gar eine echte 2

3 Auseinandersetzung mit dem Thema wert sein. Der Liechtensteinische Gesetzgeber hat die angesprochenen Verbote aktiv im Gesetz verankert. Auf eine angemessene Weise hat er sich damit aber meiner Meinung nach noch nicht auseinandergesetzt. Aktiv gesetzte Diskriminierungen müssten unserer Meinung nach aber schon aussergewöhnlich gut begründet werden. Es sind jene, welche Diskriminierungen setzen und sie aufrechterhalten, die sie erklären müssten, nicht die anderen, welche die Diskriminierungen erfahren. Und die Regierung oder wir Landtagsabgeordnete können doch nicht mit der Argumentation kommen, es bestehe ein überparteilicher? Oder gar gesellschaftlicher? Konsens darüber, dass es nach der Annahme der Partnerschaftsinitiative mit dem Abbau von Diskriminierungen genug sei? Diese Argumentation hört man gelegentlich, aber sie wird der Sache nicht gerecht. Die Zurückhaltung der Regierung gegenüber der Adoption bei verpartnerten Paaren, und sogar gegenüber der Stiefkindadoption bei verpartnerten Paaren ist für uns denn auch nicht überzeugend. Ich hätte sie nicht so erwartet. Es ist eine ähnliche wie die Argumentation der Österreichischen Regierung, welche vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zerpflückt wurde und damit keinen Bestand hat. Es müsste bessere Argumente geben bzw. es müsste argumentativ schon gezeigt werden können, dass für ein Kind mit zwei gleichgeschlechtlichen Eltern, davon ein Elternteil leiblich, der andere Elternteil ein legitimierter Stiefelter, in irgendeiner Weise ein Nachteil entsteht oder es ihm dadurch grundsätzlich schlechtergeht. Eine ähnliche überzeugende Argumentation müsste auch für das Adoptionsverbot gefunden werden, wenn denn schon solche Diskriminierungen gerechtfertigt werden sollen. Im zweiten Teil meines Votums angelangt, möchte ich nun die aus unserer Sicht wesentlichen beiden Themenbereiche Stiefkindadoption und Adoption kurz separat betrachten und bei den Antworten der Regierung das aus Sicht von uns Interpellanten Wesentliche herausarbeiten, um am Schluss Schlussfolgerungen zu ziehen: Stiefkindadoption: Es gibt in Liechtenstein mit dem Stiefkind-Adoptionsverbot eine aktive Diskriminierung gegenüber homosexuellen Paaren in eingetragenen Partnerschaften. Punkto Absicherung entsteht den betroffenen Familien dadurch ein Nachteil. Die Regierung schreibt, dass gemäss dem geltenden Paragrafen 196 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches einem leiblichen Elternteil bzw. den leiblichen Eltern erlaubt ist, eine Person testamentarisch zum Vormund ihres Kindes zu berufen. So könne eine Beziehung zum nicht-leiblichen Kind abgesichert werden, wenn dem leiblichen Elternteil etwas zustösst. Ob das rechtlich genau so gut ist wie eine weitergehende rechtliche Regelung, bleibt fraglich, hier vertieft die Regierung nicht. Man merkt, dass die Regierung sich das erste Mal mit dem Thema befasst. Daraus mache ich der Regierung keinen Vorwurf, sondern stelle das einfach fest. Unser Ziel der Diskussion heute ist es dennoch, dies zu klären. Wie könnte sich bei 3

4 der bestehenden Gesetzeslage ein homosexuelles Paar, bei dem eine Partnerin leibliche Kinder hat und bei welcher der zweiten Partnerin die rechtliche Legitimation der Mitverantwortung über die Kinder nicht erlaubt ist, eine Familie dennoch absichern? Hier scheinen Umwege gesucht und gefunden worden zu sein, um die Familie im Falle des Ablebens der leiblichen Mutter oder des leiblichen Vaters zu schützen und die zurückbleibende nicht-leiblich verwandte Betreuungsperson weiterhin rechtlich zur Betreuung zu befähigen. Aus unserer Sicht eine koomplizierte, sicher nicht gleichwertige Regelung. Warum kompliziert, wenn es auch einfach und klar ginge? Weiters hoffe ich, dass ich zeigen konnte, dass diese Diskriminierung Männer unter Umständen stärker trifft als Frauen. Wenn das stimmt, scheint mir das diskussionswürdig und nicht rechtfertigbar. Adoption: Auch hier gibt es eine aktive im Gesetz verankerte Diskriminierung bei erwachsenen, verpartnerten homosexuellen Menschen in Liechtenstein. Die Regierung bewertet sie als derzeit gesellschaftlich legitim. Ob sie sie auch als rechtlich legitim bewertet, hätte ich auch gerne gewusst. Wie ich vorher hoffentlich verständlich darlegen konnte, trifft diese Diskriminierung Männer-Paare und Frauenpaare gleichermassen, wie ich glaube. Hier ist es so, dass Einzelpersonen und Verheiratete grundsätzlich adoptieren dürfen, verpartnerte Paare aber nicht. Wenn also ein homosexuelles Paar seine Partnerschaft eintragen lässt, bringt das Paar damit amtlich zum Ausdruck, dass es in einer homosexuellen Beziehung lebt. Damit holt sich das Paar in punkto Adoption in Liechtenstein gleichzeitig auch einen Verbotsstempel in seine amtlichen Unterlagen. Haben wir hier ungewollt ein Dilemma geschaffen, weil sich nun Menschen in Liechtenstein sagen müssen: Weil ich nur alleine ein Kind adoptieren kann, nützt mir das Partnerschaftsgesetz gar nichts? Das ist eine Frage, auf die es für einen Teil der Betroffenen bei bestehendem Recht hinausläuft. Für uns Interpellanten liegt es auch nach der Beantwortung noch im Dunkeln, ob nun ein homosexuelles Paar mit Kinderwunsch besser davon absieht, sich eintragen zu lassen, damit eher als Einzelperson die Adoption eines Kindes möglich ist. Wie wird das beim Amt für Soziale Dienste überprüft? Auf dieses Thema sensibilisierte homosexuelle Erwachsene mit Kinderwunsch verunsichert eine solche Erklärung stark. Kann die Regierung noch einmal ausführen, was nun im Fall von adoptionswilligen Einzelpersonen gilt? Bei internationaler Adoption durch ein in Liechtenstein wohnhaftes homosexuelles verpartnertes Paar? Wie würde die Justiz in Liechtenstein reagieren - womit hat ein Paar zu rechnen? Schluss: Ich möchte zum Schluss kommen und dabei einen Bezug zur gelebten Praxis herstellen: Es gibt Betroffene in Liechtenstein: Betroffene sind schon unter uns. Die Familien wollen sich rechtlich bestmöglich absichern. Auch die Kinder haben ein Recht darauf. Ich möchte letzten Endes, dass sich der Landtag hier einmal in die Lage der Betroffenen versetzt und bereit ist, sich zu überlegen, womit sie, die Betroffenen konfrontiert sind und wie man sie in ihrer persönlichen Freiheit beschneidet 4

5 dauerhaft und über ihr eigenes Leben hinaus. Betroffene Erwachsene dürfen ihren Kinderwunsch nicht leben. Der Gesetzgeber in Liechtenstein, der Landtag, hat es bisher als legitim erachtet, dieses Verbot auszusprechen. Wenn betroffene Umgehungswege suchen, sind sie rechtlich in einer unsicheren Lage und müssen viele Widerstände überwinden oder irgendwie aushalten. Das Anliegen besteht dennoch weiterhin. Es verschwindet nicht. Das Anliegen kann leichtfertig abgetan werden, von der Gesellschaft und von der Politik. Derzeit haben wir es in Liechtenstein mit einer bewussten Aufrechterhaltung der Diskriminierung zwecks Erhalt und Förderung eines bestimmten Familienbildes durch die bürgerlichen Parteien zu tun. Ja, vielleicht kann man sogar sagen, die Mehrheit der Gesellschaft wolle das so, deshalb könne/solle/müsse es so bleiben. Ich frage hier dennoch: Dürfen wir das als Gesetzgeber? Denn die jungen homosexuellen Paare wollen die bestehenden Diskriminierungen nicht mehr einfach so akzeptieren. Sie sind hier und wollen in Liechtenstein bleiben. Ich meine, wir brauchen sie, ihre Mitarbeit, Kreativität. Sie tun unserer Gesellschaft gut und konfrontieren uns implizit immer, vielleicht mit unseren eigenen Vorurteilen, die nicht gerechtfertigt sind. Wir dürfen nicht einfach unsere Vorurteile gesetzlich verankern und damit Diskriminierungen schaffen. Der Wunsch nach Familie, nach eigenen Kindern sowie der Wunsch von Kindern nach einer bestmöglichen Absicherung darf nicht mehr so leichtfertig beiseitegeschoben werden. Dafür muss sich die Politik einsetzen. Familien mit homosexuellen Elternpaaren oder Regenbogenfamilien sind die gesellschaftlich best-überwachten und beobachteten Familien, die es gibt: Da kontrollieren die Verwandten, die Nachbarn, die Lehrpersonen, die Kinderärzte, einfach alle mit, ob es der Familie und vor allem den Kindern gut geht. Von den sogenannten Regenbogenfamilien, bei denen sich ein Männerpaar und ein Frauenpaar für die Fortpflanzung zusammentun, gibt es in der Schweiz heute schon mehrere Hundert Paare. Und ausschliesslich alle wissenschaftlich anerkannten Studien über diese neuen, gelebten Familienmodelle zeigen, dass es solchen Kindern mindestens ebenso gut geht wie in den üblichen Familienmodellen. Politische Arbeit, die wir zu erledigen haben, beinhaltet nicht nur die Übertragung von schon bestehenden gesellschaftlichen Mehrheiten in Gesetzesform, sondern es bedeutet doch in erster Linie, der Verfassung nachzuleben, und eine öffentliche Diskussion zum Abbau von Diskriminierung und Vorurteilen zu fördern, verbunden mit der Weiterentwicklung unserer Gesetzes. Ich habe grossen Respekt vor dem Mut der Betroffenen und halte hier fest, dass sie unsere Unterstützung zur Abschaffung jeglicher Diskriminierung verdienen. Eine Diskriminierung ist nicht rechtfertigbar. Wir würden uns sehr freuen, wenn heute eine gute Diskussion über das Thema geführt wird, das die vorgebrachten Argumente aus der Interpellationsbegründung und aus diesem Votum aufnimmt, egal ob stützend oder mit Gegenargumenten. Aus meiner Sicht sind weitere Schritte des Gesetzgebers angezeigt. Wir teilen die Meinung der Regierung, dass es einer gesellschaftlichen Diskussion bedarf. Im Gegensatz zur Regierung möchte die Freie Liste-Fraktion diese vorantreiben und einen Abbau von Diskriminierungen erreichen. Ich rufe auch die Regierung und die anderen Parteien auf, dies aktiv zu tun. Unnötige, kaum sachlich begründbare und unter Umständen für Betroffene Kinder und Erwachsene nachteilige Bestimmungen 5

6 müssen beseitigt werden, und damit können auch entstehende und bestehende soziale Bindungen, die mit Verantwortung einhergehen, rechtlich legitimiert werden. Mit dieser Interpellation wollen wir auf ein echtes bestehendes Anliegen aufmerksam machen. Wir meinen, wir müssen den Betroffenen Lösungen anbieten. Vielen Dank. 6

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