Prüfungen in den industriellen Metallberufen Informationen zur Abschlussprüfung Teil 2

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1 Prüfungen in den industriellen Metallberufen Informationen zur Abschlussprüfung Teil 2 Inhaltsverzeichnis Thema Seite 1. Einleitung und Prüfungsstruktur 2 2. Prüfungsvariante 1 Der Betrieblicher Auftrag 3 3. Prüfungsvariante 2 Die praktische Aufgabe 6 4. Bestehensregelung und mündliche Ergänzungsprüfung 7 5. Wiederholung der Prüfung oder von Prüfungsteilen 8 Ansprechpartner Bildungsberatung Prüfungsservice Petra Schuchardt Tel.: schuchardt@erfurt.ihk.de Heike Frey Tel.: frey@erfurt.ihk.de Ergänzende Unterlagen Materialbereitstellungslisten Unterlagen zu den Metallberufen und Anträge für die Prüfungsdurchführung PAL-Newsletter (Suchbegriff: Material) Impressum: Industrie- und Handelskammer Erfurt, Arnstädter Str. 34, Erfurt 1

2 1. Einleitung und Prüfungsstruktur Die Ausbildungsordnung für die industriellen Metallberufe wurde zum erlassen. Die herkömmliche Zwischenprüfung wurde durch den Teil 1 der Abschlussprüfung abgelöst. Dieser geht mit 40% in das Gesamtergebnis ein. Prüfungsthema sind die Ausbildungsinhalte der ersten 18 Monate der Ausbildung. Nähere Erläuterungen zu diesem Prüfungsteil geben wir Ihnen in unseren Informationen zu Abschlussprüfung Teil 1 Teil 2 der Abschlussprüfung findet zum Ende der Ausbildung statt. Geprüft werden insbesondere Prozessbezogene Kompetenzen aus dem betrieblichen Einsatzgebiet des Auszubildenden. Der Prüfungsteil geht mit 60% Gewichtung in das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung ein. Prüfungsstruktur für Teil 2 der Abschlussprüfung (Beruf Industriemechaniker/ -in ): praktische Prüfung schriftliche Prüfung Arbeitsauftrag (2 mögliche Varianten) Variante 1: Betrieblicher Auftrag durch das Unternehmen (höchstens 21 Stunden + Fachgespräch von höchstens 30 Minuten) Variante 2: überbetriebliche Praktische Aufgabe (höchstens 18 Stunden, davon 7 Stunden Durchführungszeit, einschließlich begleitendem Fachgespräch von höchstens 20 Minuten Dauer) Auftrags- und Funktionsanalyse höchstens 120 Minuten 12 %* Fertigungs- Technik höchstens 120 Minuten 12 %* Wirtschaftsund Sozialkunde höchstens 60 Minuten 6 %* 30 %* * Anteil am Gesamtergebnis der Prüfung Die Abschlussprüfung Teil 2 besteht aus den vier Prüfungsbereichen: 1. Arbeitsauftrag -- praktische Prüfung 2. Auftrags- und Funktionsanalyse, 3. Fertigungstechnik und schriftliche Prüfung 4. Wirtschafts- und Sozialkunde. Die Fragen der schriftlichen Prüfung bereffen die Bereiche Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Aufbau- und Organisation des Ausbildungsbetriebes, Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Umweltschutz, betriebliche und technische 2

3 Kommunikation, Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse sowie das Qualitätsmanagement. Für den Prüfungsbereich Arbeitsauftrag wurde das Variantenmodell eingeführt. Es erlaubt den Ausbildungsbetrieben eine größere Flexibilität in der Prüfung. Der Ausbildungsbetrieb wählt, ob in der Prüfung ein Betrieblicher Auftrag oder eine überbetriebliche praktische Arbeitsaufgabe bearbeitet wird. Die Entscheidung muss das Unternehmen der IHK mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 2 mitteilen. Die Gewichtung des Prüfungsbereiches Arbeitsauftrag innerhalb der Abschlussprüfung beträgt 50% und ist unabhängig von der gewählten Variante. Schematische Darstellung des Variantenmodells: Variante 1 Betrieblicher Auftrag Thema wird vom Unternehmen ausgewählt und bereitgestellt Auftrag muss aus dem betrieblichen Einsatzgebiet des Auszubildenden stammen Variante 2 Praktische Aufgabe Betriebsübergreifende, bundeseinheitliche praktische Aufgabe wird von PAL erstellt 2. Prüfungsvariante 1 Der Betrieblicher Auftrag 2.1. Antragstellung und Begutachtung durch den Prüfungsausschuss Zusammen mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung erhalten die Unternehmen für jeden Auszubildenden ein Blatt Zusätzliche Angaben zur Prüfungsanmeldung. Auf diesem geben die Unternehmen für die Abschlussprüfung Teil 2 verbindlich an: a) nach welcher Variante die praktische Prüfung erfolgen soll b) in welchen Einsatzgebiet der Auszubildende seine Prüfung ablegen soll Wird als Prüfungsvariante der Betriebliche Auftrag gewählt, muss der IHK zusammen mit der Prüfungsanmeldung ein Antrag übergeben werden, in dem das Thema des betrieblichen Auftrages festgelegt wird. Das Antragsformular steht im Internet zum Download bereitgestellt. 3

4 Das ist im Antrag anzugeben: die Bezeichnung des betrieblichen Auftrags der Durchführungsort der geplante Durchführungszeitraum genaue Angaben zum betrieblichen Auftrag wie Auftragsplanung, z.b.: o Wie ist der Ausgangszustand? o Welches Ziel (Endzustand) wird erwartet? o Welche Vorleistung (z.b. planungs- oder entwicklungsseitig) erbringt das Unternehmen? o Wo beginnt und wo endet die Arbeit des Prüflings? Auftragsdurchführung, z.b.: o Welche Arbeitsschritte sind im Einzelnen durch den Prüfling zu leisten? o Welche Zeit planen Sie für die Arbeitsschritte? Auftragskontrolle, z.b.: o Wie kontrollieren der Prüfling und/oder das Unternehmen die erbrachte Arbeitsleistung? o Welche Unterlagen und/oder Dokumentationen werden erstellt? o Welche davon für den Kunden? Der betriebliche Auftrag muss aus dem Einsatzgebiet des Auszubildenden stammen. Der Auftrag soll so genau wie möglich beschrieben werden, damit sich die Prüfer ein Bild vom Inhalt und vom Umfang machen können. Zur Unterstützung bei der Auswahl eines geeigneten Auftrages wurden für jeden Beruf Entscheidungshilfen entwickelt. Diese sind dem Antrag beigefügt, können aber auch separat im Internet herunter geladen werden. Das ist bei der IHK einzureichen: die Prüfungsanmeldung das Antragsformular Betrieblicher Auftrag in zweifacher Ausfertigung die ausgefüllte Entscheidungshilfe in zweifacher Ausfertigung Die Anträge werden von der IHK an den Prüfungsausschuss weitergegeben. Dieser bewertet die Themen unter den Gesichtspunkten: Ist der Antrag vollständig ausgefüllt? Stammt das Thema aus dem Beruf und dem Einsatzgebiet des Auszubildenden? Wurde die in der Ausbildungsordnung angegebene Vorgabezeit für den betrieblichen Auftrag eingehalten? Ist die strukturelle und zeitliche Planung des Auftrages plausibel? Ist das Thema anspruchsvoll genug für eine Abschlussprüfung? Ist das Thema konkret genug formuliert? Ist die zu erbringende Arbeitsleistung des Prüflings konkret genug abgegrenzt? 4

5 Durchführungsdauer laut Ausbildungsordnung: Beruf Anlagenmechaniker/-in Industriemechaniker/-in Konstruktionsmechaniker/-in Werkzeugmechaniker/-in Zerspanungsmechaniker Durchführungsdauer für den betrieblichen Auftrag 21 Stunden; inklusiver Erstellung der Dokumentation 18 Stunden; inklusiver Erstellung der Dokumentation Auf dem Antragsformular legt der Prüfungsausschuss fest, ob der Antrag genehmigt, abgelehnt oder mit Auflagen belegt wurde. Ein Exemplar des Antrages verbleibt in der IHK. Das Zweitexemplar sendet die IHK an den Antragsteller (das Unternehmen) zurück Wie geht es nach der Begutachtung durch den Prüfungsausschuss weiter? Der Auftrag wurde vom Prüfungsausschuss abgelehnt Der Prüfungsausschuss gibt in diesem Fall an, warum der Auftrag nicht genehmigt werden konnte. Gegebenenfalls nimmt die IHK oder ein Mitglied der Prüfungsausschusses Verbindung mit dem Unternehmen auf und erklärt, was geändert werden muss. Es darf nicht mit der Durchführung des Auftrages begonnen werden. Der Auftrag ist neu einzureichen. Ein Termin hierfür wird vom Prüfungsausschuss bestimmt. Der Auftrag wurde mit Auflagen genehmigt Es darf mit der Durchführung des Auftrages im Unternehmen und innerhalb der angegebenen Durchführungszeit begonnen werden. Die erteilten Auflagen sind unbedingt zu berücksichtigen. Geschieht das nicht, kann dies zu einer schlechteren Bewertung der Prüfung führen. Der Auftrag wurde ohne Auflagen genehmigt Es darf mit der Durchführung des Auftrages im Unternehmen und innerhalb der angegebenen Durchführungszeit begonnen werden. Es kann vorkommen, dass ein genehmigter Auftrag nicht innerhalb des geplanten Durchführungszeitraumes realisiert werden kann. In diesem Fall bittet die IHK unverzüglich um Information. Ergeben sich im Rahmen der Auftragsdurchführung Änderungen, die nicht planbar waren, kann der Auftrag weiterhin durchgeführt werden. In der Dokumentation des Auftrages sind die Änderungen zu erläutern und zu begründen. 5

6 2.3. Die Dokumentation Zum Auftrag erstellt der Prüfungsteilnehmer eine Dokumentation. Diese soll Praxisbezogene Unterlagen beinhalten. Sie dient als Grundlage für das Fachgespräch. Mit der Dokumentation soll der Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass er Arbeitsabläufe und Teilaufgaben zielorientiert unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer und zeitlicher Vorgaben selbständig planen und kundengerecht umsetzen sowie Praxisbegleitende Unterlagen anfertigen und zusammenstellen kann. Aufbau der Dokumentation Umfang Schriftgröße Zeilenabstand Herstellung Sprache Seitennummerierung Bindung Gliederung höchstens 5 Seiten DIN A4 (hinzu kommen Anlagen) 11 Punkte 1 ½ - zeilig einseitig maschinengeschrieben deutsch fortlaufend, beginnend mit Seite 1 im Textteil A4-Hefter 1. Kopie des vom Prüfungsausschuss genehmigten Antrages Betriebliche Aufträge 2. Deckblatt (mit: Bezeichnung des Auftrags, Name des Prüflings, Prüfungsnummer) 3. Inhaltsverzeichnis 4. Dokumentation (höchstens 5 DIN A4 Seiten) mit folgendem Inhalt a. Beschreibung des Auftrages (in dieser Auftragsbeschreibung sollen der Ausgangszustand und der angestrebte Zielzustand enthalten sein sowie Beschreibung der wirtschaftlichen, technischen, organisatorischen und zeitlichen Vorgaben) Verzeichnisse (Literaturverzeichnis, Quellenangaben, Abkürzungsverzeichnis, etc.) b. Planung des Realisierungsverlaufes c. Arbeitsbericht über die Aufgabendurchführung mit Arbeitsabläufen, Teilaufgaben und Arbeitszeiten, sowie dem erreichten Ergebnis, Farbfoto des realisierten Auftrages d. Kurze fachbezogene Erläuterungen zur Problemlösung 5. Anlagen (Zeichnungen, Stücklisten, Materialscheine, etc.) 6. Zeitaufwand für den durchgeführten Betrieblichen Auftrag 7. Persönliche Erklärung zum Betrieblichen Auftrag 2.4. Das Fachgespräch Das Fachgespräch wird als Einzelprüfung durchgeführt und hat laut Ausbildungsordnung eine maximale Dauer von 30 Minuten. Es wird vom Prüfungsausschuss protokolliert und bewertet. 3. Prüfungsvariante 2 Die praktische Aufgabe Die praktische Aufgabe ist eine überbetriebliche und bundesweit einheitliche Aufgabe. Sie wird zum Teil im eigenen Unternehmen und zum Teil an einem zentralen Prüfstandort durchgeführt. Der Prüfungsteilnehmer muss hierbei in höchstens 18 Stunden eine praktische Aufgabe vorbereiten, durchführen, nachbereiten und mit aufgabenspezifischen Unterlagen dokumentieren. Während der Durchführung erfolgt ein Fachgespräch von höchstens 20 Minuten. 6

7 Schematische Darstellung zur Gliederung der Praktischen Aufgabe: Phase 1 Vorbereitung erfolgt im Ausbildungsbetrieb Dauer: 11 Stunden Phase 2 Durchführung erfolgt an einem zentralen Prüfstandort Dauer: 7 Stunden; inklusive Fachgespräche 3.1. Phase 1 Die Vorbereitung Die Vorbereitung der Praktischen Aufgabe erfolgt in der Regel im Ausbildungsbetrieb und ohne die Anwesenheit des Prüfungsausschusses. Dem Prüfling stehen hierfür 11 Stunden zur Verfügung. Bevor er mit der Ausführung beginnt, muss er sich das dazu notwendige Material beschaffen. Hierzu veröffentlicht die PAL für jeden Beruf Materialbereitstellungsunterlagen im Internet. Diese sind herunter zu laden und auszudrucken. Anschließend ist das aufgeführte Material bzw. Werkzeug zusammenzustellen. HINWEIS: Häufig werden Korrekturen (Änderungshinweise) zu den Materiallisten im Internet veröffentlicht. Es ist deshalb unbedingt erforderlich, regelmäßig nachzusehen, ob Korrekturen vorliegen. Die IHK Erfurt empfiehlt allen Ausbildern und Prüfern, sich für den PAL-Newsletter anzumelden. Sie erhalten dann eine , sobald Korrekturen bereitgestellt wurden. Um die Kosten der Prüfung zu reduzieren ist es möglich, auf baugleiche Elemente (Materialien) anderer Hersteller zurückzugreifen, z.b. wenn solche ohnehin im Unternehmen vorhanden sind. Am Tag der schriftlichen Prüfung erhält der Prüfling vom Prüfungsausschuss die Aufgabenstellung sowie ergänzende Unterlagen für die Vorbereitungsphase. Auf deren Grundlage wird innerhalb der vorgegebenen 11 Stunden ein Prüfstück erstellt bzw. es werden Teile angefertigt. Die erstellten Teile sowie die angefertigten schriftlichen Unterlagen werden zu Phase 2 mit an den zentralen Prüfstandort gebracht Phase 2 Die Prüfungsdurchführung Am zentralen Prüfstandort erhält der Prüfling vom Prüfungsausschuss eine weitere Prüfungsaufgabe. Diese ist in 7 Stunden zu realisieren und wird an einem Prüfungstag durchgeführt. Zum Beispiel sind die vorbereiteten und mitgebrachten Teile zu einem funktionsfähigen Gerät zusammenzubauen. Damit dies erfolgen kann, muss der Prüfling ggf. Änderungen an Teilen oder Neuanfertigungen vornehmen. 7

8 Die Prüfungsdurchführung wird vom Prüfungsausschuss beobachtet und protokolliert. Innerhalb der 7 Stunden muss der Prüfling mehrere Fachgespräche bewältigen. Hierzu unterbricht der Prüfungsausschuss die Arbeitsausführung jeweils an einer geeigneten Stelle. Durch das Fachgespräch sollen die prozessrelevanten Kompetenzen in Bezug zur Durchführung der praktischen Aufgabe eingeschätzt und bewertet werden. Der Prüfungsbereich Arbeitsauftrag wird unabhängig von der Wahl der Variante mit 50 Prozent am Teil 2 der Abschlussprüfung gewichtet. 4. Bestehensregelung und mündliche Ergänzungsprüfung Die Prüfung ist bestanden, wenn a) als Gesamtsumme von Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung mindestens 50 Punkte erreicht wurden und b) im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag (praktische Prüfung) mindestens 50 Punkte erreicht wurden und c) im Gesamtergebnis der schriftlichen Prüfungsteils der Abschlussprüfung Teil 2 mindestens 50 Punkte erreicht wurden und d) in zwei der schriftlichen Prüfungsbereiche Auftrags- und Funktionsanalyse, Fertigungstechnik und Wirtschafts- und Sozialkunde mindestens ausreichende Leistungen und im dritten Prüfungsbereich keine ungenügende Leistung erbracht wurden. Fehlen Punkte zum Bestehen, kann auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit mangelhaft bewerteten schriftlichen Prüfungsbereiche eine mündliche Ergänzungsprüfung durchgeführt werden. Diese soll höchstens 15 Minuten dauern. Die Ergebnisse der schriftlichen und der mündlichen Prüfung werden im Verhältnis 2:1 gewichten. 5. Wiederholung der Prüfung oder von Prüfungsteilen 5.1. Wiederholung von Teil 1 der Abschlussprüfung Hat der Prüfling den Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens ausreichenden Leistungen absolviert, im Gesamtergebnis die Prüfung aber nicht bestanden, besteht die Möglichkeit, Teil 1 der Abschlussprüfung zu wiederholen. Da der Teil 1 der Abschlussprüfung eine zusammenhängende komplexe Aufgabe ist, muss der gesamte Prüfungsteil (schriftlich und praktisch) wiederholt werden. Teilergebnisse können nicht angerechnet werden. Prüfungstermine sind die Frühjahrs- bzw. Herbstprüfung jeden Jahres Wiederholung von Teil 2 der Abschlussprüfung Eine vollständige Wiederholung von Teil 2 ist nur erforderlich, wenn in der schriftlichen und der praktischen Prüfung mangelhafte Leistungen erreicht wurden. 8

9 Wurden lediglich in der praktischen Prüfung des Teils 2 mangelhafte Leistungen erzielt, so muss die praktische Prüfung vollständig wiederholt werden. Die Ergebnisse der schriftlichen Prüfung können ganz oder teilweise angerechnet werden, wenn jeweils mehr als 50% der Punkte erreicht wurden. Gleiches gilt in umgekehrter Weise, wenn lediglich in der schriftlichen Prüfung des Teils 2 keine ausreichenden Leistungen erreicht wurden. Prüfungstermine sind die Sommer- bzw. Winterprüfung jeden Jahres. 9

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