Nr. 5/2009 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 18 von 69
|
|
- Curt Meissner
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Nr. 5/2009 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 8 von 69 Besonderer Teil der rüfungsordnung für den eiterbildungs-aster-studiengang Nachhaltiges Energie-Design für Gebäude" mit dem Abschluss aster of Engineering" in der Fakultät II, aschinenbau und Bioverfahrenstechnik, der Fachhochschule Hannover Ziele des Studiums Das eiterbildungsstudium ist sowohl theorie-, methoden- als auch anwendungsorientiert und soll die Studierenden auf vielfältige berufliche Einsatzmöglichkeiten vorbereiten. Durch ein breites Spektrum von ahlmöglichkeiten im ahlpflichtbereich besteht die öglichkeit einer spezifischen Ausrichtung der Studienschwerpunkte. Durch das Studium soll außerdem die Fähigkeit zu einer selbstständigen eiterbildung erworben werden. Darüber hinaus sollen Fähigkeiten vermittelt werden, die notwendig sind, um zur wissenschaftlichen eiterentwicklung des Fachgebietes beitragen zu können. 2 Hochschulgrad Nach bestandener aster-rüfung und nach rüfung der Gesamtvoraussetzungen (insgesamt 300 Credits) verleiht die Hochschule den Hochschulgrad aster of Engineering (.Eng.)". Darüber stellt die Hochschule eine Urkunde mit dem Datum des Zeugnisses aus (Anlage A des Allgemeinen Teils der rüfungsordnung). 3 Dauer und Gliederung des Studiums () Die Studienzeit in der das Studium abgeschlossen werden kann, beträgt für den eiterbildungs- aster-studiengang Nachhaltiges Energie-Design für Gebäude" einschließlich der aster- rüfung drei Semester. Die Besonderheiten des berufsbegleitenden Studiums regelt das studiengangspezifische Studienhandbuch. (2) Das Studium ist modular aufgebaut. Die odule bestehen in der Regel aus Teilmodulen. (3) Die odule werden zu Blockveranstaltungen zusammengefasst. Das Studium endet mit Abschluss der letzten Blockveranstaltung. (4) Das eiterbildungs-aster-studium Nachhaltiges Energie-Design für Gebäude" beinhaltet flicht- und ahlpflichtmodule. Der Gesamtumfang der flicht- und ahlpflichtmodule beträgt 3 Semesterwochenstunden (SS), davon 25 SS im Rahmen von flichtveranstaltungen und 6 SS im Rahmen von ahlpflichtmodulen. (5) flichtfächer sind die Fächer des Studiengangs, die für alle Studierenden verbindlich sind. (6) ahlpflichtfächer sind die Fächer, die alternativ angeboten werden. Jeder Studierende muss unter ihnen nach aßgabe der Studien- und rüfungsordnung eine Auswahl treffen. Die gewählten Fächer werden wie flichtfächer behandelt. Ein Anspruch darauf, dass sämtliche vorgesehenen ahlpflichtfächer tatsächlich angeboten werden, besteht nicht. (7) Für jedes erfolgreich abgeschlossene odul/teilmodul wird eine bestimmte Anzahl von Leistungspunkten (Credits) nach dem European Credit Transfer System (ECTS) vergeben. Jedem Semester sind 30 Credits zugeordnet. Besonderer Teil der O für den eiterbildungs-aster-studiengang Nachhaltiges Energie-Design für Gebäude" Seite
2 Nr. 5/2009 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 9 von 69 (8) Das eiterbildungsstudium kann auch als berufsbegleitendes Teilzeitstudium absolviert werden. Dabei ergibt sich die Studiendauer aus der individuellen Anzahl der gewählten odule pro Semester. 4 rüfungen und Leistungskontrollen () Die aster-rüfung besteht aus Leistungskontrollen und einer wissenschaftlichen Abschlussarbeit, der aster-arbeit. Die Leistungskontrollen finden studienbegleitend statt. (2) Die Leistungskontrollen, die Lehrveranstaltungen und weitere Bestimmungen hierzu sind in der Anlage B3 zu dieser Satzung festgelegt. Soweit für ein Teilmodul verschiedene Lehrveranstaltungsformen vorgesehen sind, erfolgt die endgültige Festlegung im Studienplan. (3) Jedes einzelne odul beinhaltet benotete Leistungskontrollen zu den Lehrveranstaltungen. Bei bestandener Leistungskontrolle gilt die rüfungsleistung als erbracht, und der Kandidat/die Kandidatin erwirbt die dem odul entsprechenden Credits. (4) Leistungskontrollen sind mündliche oder schriftliche rüfungen, die auch über mehrere Termine aufgeteilt werden können, sowie rojektarbeiten, Seminarvorträge und -ausarbeitungen oder Kombinationen dieser Formen. Die Form und Dauer der Leistungskontrolle für ein odul bzw. seine Teilmodule werden zu Beginn des jeweiligen oduls bekannt gegeben. Bei Kombinationen ist die Gewichtung der Teile anzugeben. (5) Für die Dauer einer rüfung werden, soweit die Anlage B3 keine Festlegungen enthält, auf der Grundlage einer Semesterwochenstunde (ohne Übungen) veranschlagt bei:. einer schriftlichen rüfung 30 inuten, 2. einer mündlichen rüfung etwa 5 inuten und 3. einem Referat mit schriftlicher Ausarbeitung 4 Tage. Der indestumfang einer schriftlichen rüfung beträgt 60 inuten. (6) Gegenstand der rüfung sind die Fragestellungen und robleme in den einzelnen Fächern. Im Vordergrund steht die praxisbezogene Anwendung wissenschaftlicher Arbeits- und Forschungsergebnisse. (7) Termine für Leistungskontrollen sind den Studierenden mindestens zwei ochen im Voraus bekannt zu geben. (8) Spätestens einen onat nach der Leistungskontrolle werden die Bewertungen bekannt gegeben und beim rüfungsamt aktenkundig gemacht. (9) Über die erfolgreiche Teilnahme an einzelnen odulen des Studiengangs können auf Antrag Bescheinigungen ausgestellt werden. 5 iederholung von rüfungsleistungen () Innerhalb der Regelstudienzeit jedes Studienabschnittes erbrachte, bestandene rüfungsleistungen können gemäß (4) Allgemeiner Teil zur Notenverbesserung einmal im Rahmen des regulären Vorlesungsablaufs wiederholt werden, wenn ein entsprechender Antrag auf iederholung zum nächstmöglichen Termin beim rüfungsausschuss gestellt wird, der nächstmögliche rüfungstermin, i.d.r. im gleichen Semester, spätestens jedoch nach 6 onaten wahrgenommen wird. (2) Zeiten der Überschreitung bleiben auf Antrag unberücksichtigt, wenn hierfür triftige Gründe nachgewiesen werden. Besonderer Teil der O für den eiterbildungs-aster-studiengang Nachhaltiges Energie-Design für Gebäude" Seite 2
3 Nr. 5/2009 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 20 von 69 (3) Erstmals nicht bestandene rüfungsleistungen können auf Antrag einmal wiederholt werden. ird eine rüfungsleistung im iederholungsfall nicht bestanden, ist die rüfung endgültig nicht bestanden. (4) Die Frist, innerhalb der eine iederholungsprüfung im Falle nicht bestandener rüfungsleistungen abzulegen ist, bestimmt der rüfungsausschuss. 6 aster-rüfung und aster-arbeit () Die aster-arbeit wird im 3. Semester des asterstudiums abgelegt. In der aster-arbeit sollen die Studierenden ihre Fähigkeit nachweisen, die im Studium erworbenen Kenntnisse in einer selbständigen wissenschaftlichen Arbeit auf komplexe Aufgabenstellungen der raxis anzuwenden. Die aster-arbeit ist persönlich zu präsentieren. (2) Die Zulassung zur aster-arbeit setzt: ein ordnungsgemäßes Studium nach aßgabe des studiengangsspezifischen Studienhandbuches und das Bestehen aller odulprüfungen nach aßgabe der rüfungsordnung besonderer Teil, Anlage B3 voraus. (3) Dem Antrag auf Zulassung zur aster-arbeit sind neben den Nachweisen nach 6 Abs. 3 Allgemeiner Teil beizufügen: Angabe der gewählten ahlpflichtfächer, ein Vorschlag für den Themenbereich, dem das Thema der aster-arbeit entnommen werden soll, ggf. ein Antrag auf Vergabe des Themas als Gruppenarbeit (max. 2 ersonen), Vorschläge für Erst- und Zweitprüfende. Zur aster-arbeit kann auf Antrag auch zugelassen werden, wenn noch nicht alle Voraussetzungen nach Absatz 3 erfüllt sind, insbesondere dann, wenn die Gründe nicht im Verantwortungsbereich der/des Studierenden liegen. Finanzielle Notlagen sind kein berücksichtigungsfähiger Grund; Krankheiten sind unverzüglich anzuzeigen und mit amtsärztlichem Attest nachzuweisen. Diese mit Auflagen zu versehende Zulassung setzt voraus, dass die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen ohne Beeinträchtigung des Studiums nachgeholt werden kann. (4) Die odule sowie Art und Anzahl der ihnen zugeordneten rüfungsanforderungen, rüfungsleistungen mit Gewichtungsfaktoren sowie die Belastung der Studierenden (SS und CR) sind in Anlage B3 festgelegt. (5) Für die aster-arbeit werden 25 Credits vergeben, das entspricht einem Netto-Zeitaufwand von 9 ochen. (6) it dem erreichten asterabschluss gilt die Eignung für den höheren Dienst als festgestellt. (7) Für die Erstellung der aster-arbeit gilt folgendes Verfahren:. Die rüferin/der rüfer teilt das Thema zu. Die Ausgabe des Themas ist in den Studentenakten aktenkundig zu machen. Hierbei sind mindestens festzuhalten: Name der/des Studierenden und der rüferin/des rüfers, Thema der aster-arbeit, Tag der Ausgabe des Themas sowie der Abgabetermin. Besonderer Teil der O für den eiterbildungs-aster-studiengang Nachhaltiges Energie-Design für Gebäude" Seite 3
4 Nr. 5/2009 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 2 von Einer/einem Studierenden, die/der trotz eigener Bemühungen kein Thema erhalten hat, teilt die/der Vorsitzende der rüfungskommission auf Antrag einen rüfer zu. Die aster- Arbeit wird von Amts wegen spätestens zwei onate nach Abschluss der letzten Fachprüfung ausgegeben, wenn bis dahin weder ein Antrag auf Zuteilung einer rüferin/eines rüfers gestellt noch ein Themenvorschlag eingereicht wurde. 3. Die fertige aster-arbeit ist schriftlich in zweifacher Ausfertigung und zusätzlich in digitaler Form bei einer zur Entgegennahme ermächtigten Stelle abzugeben. Die rüfungskommission kann formale Richtlinien für die aster-arbeiten festlegen. 4. Anträge auf Verlängerung der Bearbeitungsfrist oder auf Rückgabe des Themas sind schriftlich unter Angabe von Gründen spätestens zwei ochen vor dem Abgabetermin zu stellen. 7 Bewertung der aster-arbeit () Die aster-arbeit ist von der rüferin/dem rüfer, die/der das Thema gestellt hat, und von einer/einem zweiten Gutachter(in) binnen vier ochen zu beurteilen. (2) Bei nicht übereinstimmender Beurteilung entscheidet der rüfungsausschuss unter Berücksichtigung der Notenvorschläge über die endgültige Bewertung. (3) Ist die aster-arbeit mit nicht ausreichend" bewertet oder gilt sie als nicht ausreichend" bewertet, kann sie einmal wiederholt werden; eine zweite iederholung ist ausgeschlossen. (4) Lautet die Beurteilung der aster-arbeit auch in der iederholung "nicht ausreichend", ist die aster-rüfung endgültig nicht bestanden. 8 Ausnahmeregelungen () Dem erzielbaren Abschluss aster of Engineering liegt ein im Studienhandbuch des Studiengangs festgelegter Studienablauf und eine definierte Fächerkombination zugrunde. Auf begründeten Antrag von Studierenden kann der rüfungsausschuss Abweichungen zulassen. (2) Die Begründung muss sich insbesondere darauf erstrecken, dass Studium und rüfungen in der beantragten Fächerkombination im Hinblick auf die angestrebte Qualifikation mit der vorgeschriebenen Fächerkombination gleichwertig sind. erden dabei andere als die vorgeschriebenen ahlpflichtfächer allgemein zugelassen und sollen diese weiteren ahlpflichtfächer länger als drei Semester gewählt werden können, setzt dies die Änderung dieser Ordnung voraus. 9 Inkrafttreten Der besondere Teil der rüfungsordnung tritt am Tag der Bekanntmachung im Verkündungsblatt der Fachhochschule Hannover in Kraft. Beschluss FR-II: Genehmigung räsidium: Verkündungsblatt der FHH Nr. 5/2009 vom ***** Besonderer Teil der O für den eiterbildungs-aster-studiengang Nachhaltiges Energie-Design für Gebäude" Seite 4
5 Nr. 5/2009 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 22 von 69 Anlage B3 odul Lehrveranstaltung rüfung Nr. Bezeichnung SS Art, Dauer Nr. Bezeichnung Art CR Faktor Voraussetzungen Faktor Anforderungen 0-0 Hochbaukonstruktion Kenntnisse zu nachhaltiger Baustofftechnik, 0 Hochbaukonstruktion /Gebäudetechnik Technische Gebäudeausrüstung Systemtypologie Baustofftechnik und neue aterialien Gebäudekonstruktion und Gebäudetechnik vor dem Hintergrund einer energieeffizienten lanung, Ausführung und Nutzung der Anlagen und Gebäude. 02 Gebäudetechnik / / Heizungstechnik Raumlufttechnik K20, lanung, Berechnung und Auslegung der jeweiligen Anlagenkomponenten und deren Kombination Sanitärtechnik 03-0 Beleuchtungstechnik 03 Energetische Bewertung und ärme- und Stoffübertragung Gebäude- und Anlagensimulation K90,, Energetische Bewertung von Gebäuden unter Berücksichtigung der relevanten Randbedingungen, insbesondere der Nachhaltigkeitskriterien Technische Thermodynamik Anlage B3 zum Besonderen Teil der O für den weiterbildenden aster-studiengang Nachhaltiges Energiedesign für Gebäude Seite 5
6 Nr. 5/2009 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 23 von Klima-, ärme- und Feuchteschutz Bauwerksaufnahme/E valuation Energie und Ökonomie Interdisziplinäres Studienprojekt I: Energetische Bewertung, energetischer Entwurf und Optimierung, Statistik, irtschaftlichkeitsverfahren 0/02/03 /04 (parallel) / und / Energieeffizientes Bauen Behaglichkeit/ Hygiene/Gesundheit Bauphysikalische Gebäudeplanung Gebäudediagnostik Gebäudeaufnahme - hotogrammetrie Energiediagnostik - ärmeerzeugung Vertiefende Grundlagen BL + VL Kosten-/Leistungsrechnung, Nutzungskosten Energiemanagement Interdisziplinäres Studienprojekt I rojekt-orkshop K90,, EA, B, K20, Ko Kenntnisse der Einflussfaktoren und deren Bewertung sowie Berücksichtigung der Verträglichkeitsparameter zur energieeffizienten lanung und Ausführung; erweiterte Kenntnisse auf dem Gebiet der Bauphysik und der entsprechenden Rechenverfahren Kenntnisse zur Bestandsaufnahme, Diagnose und Simulation von Gebäuden und Anlagen unter Nachhaltigkeitskriterien Kenntnisse über nachhaltiges irtschaften und Energiemanagement, wirtschaftliche Beurteilung energetischer Alternativen Umsetzung der erworbenen Kenntnisse in interdisziplinären Gruppenarbeiten unter Nachhaltigkeitsaspekten Anlage B3 zum Besonderen Teil der O für den weiterbildenden aster-studiengang Nachhaltiges Energiedesign für Gebäude Seite 6
7 Nr. 5/2009 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 24 von Interdisziplinäres Studienprojekt II: Konstruktion, LCA, Entwurf 0 06/07 (parallel) Interdisziplinäres Studienprojekt II rojekt-orkshop Ko Umsetzung der erworbenen Kenntnisse in interdisziplinären Gruppenarbeiten unter Nachhaltigkeitsaspekten. ahlpflichtmodule 09 0 Facility anagement Gebäudeautomation Ökonomische Aspekte des Facilitymanagements Technisches F, Energiedienstleistun g, Contracting Infrastrukturelles F + kaufmännisches F Bus- und SR- Systeme zur Versorgung Sicherheits-, Brand-, Überwachungs- und Schließtechnik Anwendung von Systemen zur energetischen Gebäudeoptimierung K20, K20, Kenntnisse in allen Bereichen des Facility- und Gebäudemanagements. Kenntnisse über die Versorgungs- und Optimierungsmöglichkeiten von Gebäuden. Gebäude-, Arbeits- und Gesundheitsschutz Konstruktiver Brandschutz Bewertung von Schadstoffemissione n Sicherheit und Gefahrstoffe, SiGeKo und Arbeitsschutz nach RAB K20, Kenntnisse über die Auswirkungen von Emissionen und Gefahrstoffen sowie deren Vermeidung bzw. Verminderung und Schutzmaßnahmen. Anlage B3 zum Besonderen Teil der O für den weiterbildenden aster-studiengang Nachhaltiges Energiedesign für Gebäude Seite 7
8 Nr. 5/2009 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 25 von anagement und Controlling Rechtliche Rahmenbedingungen Technisches rojekt-, Qualitäts- und Terminmanagement Technische rojektentwicklung und -steuerung Investitions-, Finanzierungs- und Kostenplanung Öffentliches Energieeinsparrecht Energetische Optimierung als Vertragsgegenstand Sachverständigenwesen K20, K20, Kenntnisse über anagement-tools, Verfahren und anagement-ansätzen; Fähigkeiten zum Aufbau, eines nachhaltigen Qualitätsmanagements, Kenntnisse über Controlling-öglichkeiten. eitreichende Rechts-Kenntnisse im Zusammenhang mit dem nachhaltigen Enrgiedesign von Gebäuden. 4 Klimaschutz / Klimawandel Abschlussarbeiten 6 asterkolloquium/ orkshop 5 5 alle odule geprüft 4-0 Umwelt- und Ressourcenökonomie Globale Energiesituation und Umweltfolgen Bauen und Sanieren orkshop Kolloquium 2 K20,, B Ko Kenntnisse über die nachhaltige Nutzung von Rohstoffen und die Auswirkungen von Ressourcenknappheit auf die Gesellschaft, die Energiesituation und das globale Klima. Vorbereitung der asterarbeit über Literaturstudien und Einarbeitung in das ingenieurwissenschaftliche Umfeld. 5 asterarbeit 25 alle odule geprüft 5-0 asterarbeit -- AA Erarbeitung einer wissenschaftlichen asterarbeit. rüfungsleistungen: K20: Klausur 20 in. : mündliche rüfung EA: Experimentelle Arbeit B: Bericht : rojektarbeit AA: asterarbeit Ko: Kolloquium Hinweis: Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen kann begrenzt werden. Das Nähere regelt das Studienhandbuch. Anlage B3 zum Besonderen Teil der O für den weiterbildenden aster-studiengang Nachhaltiges Energiedesign für Gebäude Seite 8
(2) Die Masterarbeit wird im 3. Semester des Masterstudiums abgelegt.
Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Prozess-Engineering und Produktionsmanagement (PEP) mit den Studienschwerpunkten und mit dem Abschluss Master of Engineering (M. Eng.) in
MehrNr. 2/2010 vom 25.3.2010 Verkündungsblatt der FHH Seite 102 von 119
Nr. 2/2010 vom 25.3.2010 Verkündungsblatt der FHH Seite 102 von 119 Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den dualen Master-Studiengang Wertschöpfungsmanagement im Maschinenbau (WMM), mit dem Abschluss
MehrNr. 9/2010 vom 22.12.2010 Verkündungsblatt der FHH Seite 44 von 131
Nr. 9/200 vom 22.2.200 Verkündungsblatt der FHH Seite von 3 Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Milch- und Verpackungswirtschaft (MMV) mit dem Abschluss Master of Engineering
Mehrvom 28.02.2006, Verkündungsblatt Nr. 2/2006 in der Fassung der 3. Änderung, veröffentlicht im Verkündungsblatt Nr. 6/2012 vom 13.12.2012.
Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den dualen Master-Studiengang Wertschöpfungsmanagement im Maschinenbau (WMM), mit dem Abschluss "Master of Engineering" in der Fakultät II - Maschinenbau und Bioverfahrenstechnik
MehrBesonderer Teil der Prüfungsordnung
Nr. 4/009 vom 0.8.009 Verkündungsblatt der FHH 98 von 04 Besonderer Teil der rüfungsordnung für den aster-studiengang aschinenbau Entwicklung (ED) mit den Studienschwerpunkten Fahrzeugtechnik und roduktentwicklung
MehrNr. 7/ 2007 vom 19.12.2007 Verkündungsblatt der FHH Seite 19 von 46
Nr. 7/ 2007 vom 19.12.2007 Verkündungsblatt der FHH Seite 19 von 46 Besonderer Teil der rüfungsordnung für den Master-Studiengang Unternehmensentwicklung (MB) mit dem Abschluss Master of Science in der
MehrNr. 2/2012 vom 29.2.2012 Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 13 von 25
Nr. 2/2012 vom 29.2.2012 Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 13 von 25 Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Unternehmensentwicklung (MBP) mit dem Abschluss Master of
Mehr1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung
Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Master Studiengang Kommunikationsmanagement (MKO) mit dem Abschluss Master of Arts (M.A.) der Fakultät III Medien, Information und Design, Abteilung Information
Mehr1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung
Nr. 3/14 vom 8..14 Besonderer Teil der rüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Mediendesign (BME) mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) in der Fakultät III Medien, Information und Design, Abteilung
MehrAnwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung
Besonderer Teil der rüfungsordnung für den konsekutiven, berufsbegleitenden Teilzeit-Master-Studiengang Bildungswissenschaften und Management für flege- und Gesundheitsberufe (MGB) mit dem Abschluss Master
MehrInhalt. III. Übergangs- und Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen
Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Kommunikationsmanagement und Dialogmarketing des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel vom Inhalt I. Gemeinsame Bestimmungen 1 Geltungsbereich
MehrNr. 8/2010 vom 26.11.2010 Verkündungsblatt der FHH Seite 19 von 126
Nr. 8/2010 vom 26.11.2010 Verkündungsblatt der FHH Seite 19 von 126 Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Maschinenbau-Informatik (MBI) mit dem Abschluss Bachelor of Engineering
MehrAnwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung
Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Heilpädagogik (BAH) Inklusive Bildung und Begleitung mit dem Abschluss Bachelor of Arts an der Fakultät V, Diakonie, Gesundheit und Soziales
Mehr1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung
Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Studiengang Technische Redaktion mit dem Abschluss Bachelor of Engineering an der Fakultät I - Elektro- und Informationstechnik der Hochschule Hannover. Veröffentlicht
MehrAmtsblatt. TECHNISCHE-ry- m \ der Technischen Hochschule Deggendorf HOC - SCHULE { DEGGENDOI?F I [./
TECHNISCHE-ry- m \ HOC - SCHULE { DEGGENDOI?F I [./ E Amtsblatt der Technischen Hochschule Deggendorf Nummer 4 Jahrqanq 20L4 Ordnung für das Modulstudium an der Technischen Hochschule Deggendolf Vom 01.
MehrStudienordnung. für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang. Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg
Studienordnung für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 31. März 2008 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2008/2008-70.pdf)
Mehr1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung
Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Prozess-Engineering und Produktionsmanagement (PEP) mit den Studienschwerpunkten Verfahrenstechnik und Fertigungstechnik mit dem Abschluss
MehrNr. 8/2010 vom 26.11.2010 Verkündungsblatt der FHH Seite 122 von 126
Nr. 8/ vom 6.. Verkündungsblatt der FHH Seite von 6 esonderer Teil der Prüfungsordnung für den weiterbildenden Master-Studiengang Therapeutische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit dem Abschluss Master
MehrVeröffentlicht im Verkündungsblatt Nr. 2/2006 vom 28.2.2006, 4. Änderung veröffentlicht im Verkündungsblatt Nr.6/2012 vom 13.12.
Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den dualen Bachelor-Studiengang Konstruktionstechnik mit dem Abschluss Bachelor of Engineering (B.Eng) in der Fakultät II Maschinenbau und Bioverfahrenstechnik der
MehrPRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL FÜR DEN MASTER-
PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN MASTER- ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL befürwortet in der 74. Sitzung der zentralen Kommission für Studium und Lehre
Mehr1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung
Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den dualen Bachelor-Studiengang Mechatronik mit dem Abschluss Bachelor of Engineering (B.Eng) in der Fakultät II Maschinenbau und Bioverfahrenstechnik der Hochschule
MehrPrüfungsordnung (Satzung) für den Studiengang Physiotherapie (BA) der Fachhochschule Kiel Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit
Prüfungsordnung (Satzung) für den Studiengang Physiotherapie (BA) der Fachhochschule Kiel Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit Aufgrund 52 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen und das Universitätsklinikum
MehrAufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erläßt die Universität Augsburg folgende Prüfungsordnung:
L-3303-1-001 MAPO_UF * Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengang Unternehmensführung" der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg zum Erwerb des akademischen
MehrGebührenordnung für den universitären Weiterbildungsstudiengang
Gebührenordnung für den universitären Weiterbildungsstudiengang Master of Science in Information Systems an der Georg-August-Universität-Göttingen, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Gemäß 13 (4) NHG
MehrPrüfungsordnung BSc-VWL in der Fassung des Senatsbeschlusses der Univ. Freiburg vorbehaltlich der Zustimmung des Ministeriums.
rüfungsordnung BSc-VL in der Fassung des Senatsbeschlusses der Univ. Freiburg Seite 1 von 5 Volkswirtschaftslehre 1 Studienumfang Der Studiengang Volkswirtschaftslehre ist ein Ein-Fach-Bachelor mit fachfremden
MehrOtto-Friedrich-Universität Bamberg
Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studienordnung für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 7. Dezember 2005 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2005/2005-86.pdf)
MehrHAWK HOCHSCHULE FÜR ANGEWANDTE WISSENSCHAFT UND KUNST HILDESHEIM/HOLZMINDEN/GÖTTINGEN FAKULTÄT RESSOURCENMANAGEMENT
13 HAWK HOCHSCHULE FÜR ANGEWANDTE WISSENSCHAFT UND KUNST HILDESHEIM/HOLZMINDEN/GÖTTINGEN FAKULTÄT RESSOURCENMANAGEMENT BESONDERER TEIL DER PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG NACHWACHSENDE ROHSTOFFE
MehrStudienordnung für den Studiengang Elektrotechnik des Fachbereichs Elektrotechnik an der Fachhochschule Merseburg
Studienordnung für den Studiengang Elektrotechnik des Fachbereichs Elektrotechnik an der Fachhochschule Merseburg Inhalt I. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltung 2 Allgemeines Ausbildungsziel 3 Studiendauer
Mehrauf Frauen und Männer in gleicher Weise bezogen. 1 Alle maskulinen Bezeichnungen von Personen und Funktionsträgern in dieser Satzung sind
Fachprüfungsordnung für das Aufbaustudium Informatik an der Technischen Universität München 1 Vom 07.08.1996 Aufgrund des Art. 6 i.v.m. Art. 81 Absatz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erläßt
Mehrvom 25.07.2011 Präambel
Studien- und Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft an der Hochschule für angewandte Wissenschaften FH Ingolstadt vom 25.07.2011 Präambel Aufgrund von Art. 13
MehrUnternehmen und Verbänden sowie in Behörden und Gerichten vorzubereiten.
Studienordnung für den Weiterbildenden Studiengang Gewerblicher Rechtsschutz an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 10. Oktober 2001 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 86
MehrAmtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen
Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Ausgabe Nr. 36 11. Jahrgang Gelsenkirchen, 11.11.2011 Inhalt: 1. 1. Satzung zur Änderung der Masterprüfungsordnung (MPO) Seite für den Studiengang Internet-Sicherheit
MehrSpezielle Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung
SO BC Spezielle rüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung räambel Nach Beschluss des Fachbereichsrats des Fachbereichs Dienstleistungen & Consulting
MehrBestimmungen. für den. Studiengang International Management. Abschluss: Master of Science (M. Sc.) vom 24.03.2010 Version 5
Bestimmungen für den Studiengang International Management Abschluss: Master of Science (M. Sc.) vom 24.03.2010 Version 5 40-IM/M Aufbau des Studiengangs 41-IM/M Lehrveranstaltungen, Studien- und Prüfungsplan
MehrBestimmungen. für den. Studiengang Kommunikation und Medienmanagement. Abschluss: Master of Science vom 29.02.2012
SPO Masterstudiengang Kommunikation und Medienmanagement Teil B und C Bestimmungen für den Studiengang Kommunikation und Medienmanagement Abschluss: Master of Science vom 29.02.202 Version 3 40-KMM/m Aufbau
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Wirtschaftswissenschaften
Technische Universität Dresden Fakultät Wirtschaftswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Volkswirtschaftslehre (Eignungsfeststellungsordnung) Vorläufige, vom Fakultätsrat
MehrStudienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD
Studienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD vom 19. November 2009 in der Fassung vom 6. Juli 2011
MehrBestimmungen. für den. Studiengang Technische Redaktion. Abschluss: Master of Science
SPO Masterstudiengang Technische Redaktion Teil B und C Bestimmungen für den Studiengang Technische Redaktion Abschluss: Master of Science Version 2 40-TR/m Aufbau des Studiengangs 41-TR/m Lehrveranstaltungen,
MehrStudienordnung Master of Science in Technologies of Multimedia Production 1
Studienordnung Master of Science in Technologies of Multimedia Production 1 Masterprogramm Medien Leipzig (MML) als gemeinsames Masterprogramm der beteiligten Hochschulen: UNIVERSITÄT LEIPZIG und Hochschule
MehrAnlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Berufsbegleitender Weiterbildungs-Master-Studiengang Konstruktionsbionik
MehrSTUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG MATHEMATIK MIT ANWENDUNGSFACH FACHBEREICH MATHEMATIK / INFORMATIK FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG
FACHBEREICH MATHEMATIK / INFORMATIK STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG MATHEMATIK MIT ANWENDUNGSFACH Neufassung beschlossen in der 214. Sitzung des Fachbereichsrates des
MehrBesonderer Teil für den Masterstudiengang Bauingenieurwesen
Prüfungsordnung vom 08.08.2012 (i.d.f. vom 11.3.2014) Besonderer Teil für den Masterstudiengang Bauingenieurwesen Fakultät Bauen und Erhalten HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim/Holzminden/Göttingen
MehrStudien- und Prüfungsordnung. Gliederung. 23 Allgemeine Bestimmungen. 24 Organisation des Studiums. 25 Lelstungsnachweise
Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur Nr. 8/1995 Fachhochschule Schmalkalden Fachbereich Informatik Studien- und Prüfungsordnung
MehrAnwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung
Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Mittelständische Unternehmensführung MBA in Entrepreneurship der Fakultät IV Wirtschaft und Informatik der Hochschule Hannover
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften
Technische Universität Dresden Fakultät Erziehungswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Weiterbildungsforschung und Organisationsentwicklung (Eignungsfeststellungsordnung)
MehrAmtliche Bekanntmachung Jahrgang 2008 / Nr. 048 Tag der Veröffentlichung: 01. November 2008
Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2008 / Nr. 048 Tag der Veröffentlichung: 01. November 2008 Studienordnung für den Masterstudiengang Law and Economics an der Universität Bayreuth (LLMSO) Vom 20. Juni 2008
MehrStudienordnung für den. Master-Fernstudiengang Wirtschaftsinformatik. der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design
Seite 1 Studienordnung für den der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design vom 30.05.2006 Aufgrund von 2 Abs. 1 in Verbindung mit 39 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des
MehrBesonderer Teil. der Prüfungsordnung für den Master-Studiengang. Medizinisches Informationsmanagement (MMI)
Nr. 02/205 vom 04.02.205 Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Medizinisches Informationsmanagement (MMI) mit dem Abschluss Master of Arts in der Fakultät III - Medien, Information
MehrBesonderer Teil der Prüfungsordnung
Nr. 5/2008 vom 29.10.008 Verkündungsblatt der FHH Seite 12 von 17 Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Studiengang Public Relations (BPR) mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) der Fakultät III
MehrDER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES
349 D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 2005 ausgegeben zu Saarbrücken, 19. August 2005 Nr. 24 UNIVERSITÄT DES SAARLANDES Seite Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Biotechnologie.
MehrSatzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013
Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013 Lesefassung vom 21. Januar 2013 Auf Grund von 63 Abs. 2 und 19 Abs. 1 Satz 2 Nr.
MehrStudienordnung für den Master-Studiengang Management sozialer Dienstleistungen der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design
Studienordnung für den Master-Studiengang Management sozialer Dienstleistungen der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design vom 19. Juli 2004 Aufgrund des 2 Abs. 1 in Verbindung
Mehr600 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 10. September 2012 Nr. 78
600 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 10 September 2012 Nr 78 Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Tourismusmanagement (Fachspezifischer Teil) Vom
MehrNr. 9/2010 vom 22.12.2010 Verkündungsblatt der FHH Seite 36 von 131
Nr. 9/200 vom 22.2.200 Verkündungsblatt der FHH Seite 6 von Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Technologie Nachwachsender (TNR) mit dem Abschluss Bachelor of Engineering an
Mehrvon Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung
Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung
MehrPrüfungsordnung für die Erteilung der Wirtschaftsdiplome und Abschlusszertifikate an der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Wiesbaden
7. Prüfungsordnung Prüfungsordnung für die Erteilung der Wirtschaftsdiplome und Abschlusszertifikate an der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Wiesbaden 1 Prüfungszweck Die Diplom- bzw. Abschlussprüfungen
MehrAnlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Bachelor-Studiengang Energiemanagement Institut für
MehrAnlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Anlage Master Mechatronik/Sensortechnik zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung 1 Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik
MehrStudienordnung für das Fach Pädagogik (Nebenfach) mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen
Studienordnung für das Fach Pädagogik (Nebenfach) mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 27. September 1999 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 85 Abs.
MehrPrüfungsordnung für das Weiterbildungsstudium Betriebswirt/in (IWW)
Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität in Hagen Prüfungsordnung für das Weiterbildungsstudium Betriebswirt/in (IWW) 1 Prüfungszweck Das
MehrAmtsblatt der Freien Hansestadt Bremen
Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 44 2015 Verkündet am 3. Februar 2015 Nr. 16 Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang Business Management (Fachspezifischer Teil) Vom 28. Oktober
MehrArtikel I. Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Prüfungsleistungen, müssen alle Prüfungsleistungen bestanden sein.
Zweite Satzung zur Änderung der Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaft im Fachbereich Wirtschaft in Gelsenkirchen an der Fachhochschule Gelsenkirchen Aufgrund der 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des
MehrAnlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Bachelor-Studiengang smanagement (berufsbegleitend)
MehrBesondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Berater/ zur Beraterin für Elektromobilität (HWK)
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Berater/ zur Beraterin für Elektromobilität (HWK) Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 4. Mai 2015 und der Vollversammlung
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche
MehrMerkblatt Bitte lesen Sie dieses Merkblatt aufmerksam durch, um sich unnötige Rückfragen zu ersparen.
Hochschule Emden/Leer Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit / Studiengang Soziale Arbeit -Prüfungsamt- Merkblatt zur Bachelor-Arbeit und zum Kolloquium Sommersemester 2015 Termine Antrag auf Zulassung
MehrStudien- und Prüfungsordnung für Master-Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 30) vom 15. Juli 2013
Studien- und rüfungsordnung für Master-Studiengänge der Hochschule Aalen (SO 30) vom 15. Juli 2013 Lesefassung vom 22. Dezember 2015 (nach 7. Änderungssatzung) Auf Grund von 8 Abs. 5 in Verbindung mit
Mehr(2) Der Ausschuß besteht aus drei habilitierten Mitgliedern der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, die vom Fakultätsrat gewählt werden.
Prüfungsordnung 1 Studienabschluß Die Friedrich-Schiller-Universität Jena verleiht durch die Rechtswissenschaftliche Fakultät aufgrund der in dieser Ordnung geregelten Prüfungen den akademischen Grad "legum
MehrVerkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 42. Jahrgang 5. Juni 2014 Nr. 36
Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 42. Jahrgang 5. Juni 2014 Nr. 36 Ordnung zur Durchführung der Praxisphase für die Bachelorstudiengänge Bauingenieurwesen und Wirtschaftsingenieurwesen
MehrFakultätsübergreifende Ordnung zur Regelung des Teilzeitstudiums an der Universität Leipzig
13/65 Universität Leipzig Fakultätsübergreifende Ordnung zur Regelung des Teilzeitstudiums an der Universität Leipzig Vom 26. Februar 2013 Aufgrund des Gesetzes über die Freiheit der Hochschulen im Freistaat
MehrVom 27. Oktober 2004. Präambel
Satzungen der Hochschule Furtwangen Technik, Informatik, Wirtschaft, Medien für das hochschuleigene Auswahlverfahren im Bachelor-Studiengang International Business Management Vom 27. Oktober 2004 Aufgrund
MehrQualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Vereinbarung
Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 135 Abs. 2 SGB V zur Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers (Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle) * 155. Ergänzungslieferung,
MehrAmtsblatt der Freien Hansestadt Bremen
Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 38 014 Verkündet am 19. Juni 014 Nr. 118 Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den konsekutiven Studiengang Informatik (Fachspezifischer
MehrStudien und Prüfungsordnung (Satzung) des Fachbereichs Wirtschaft für den Master Studiengang ehealth an der Fachhochschule Flensburg vom 19.09.
Veröffentlicht: Nachrichtenblatt Hochschule Nr. 1/20015, S. 87 am 26.02.2015 Studien und Prüfungsordnung (Satzung) des Fachbereichs Wirtschaft für den Master Studiengang ehealth an der Fachhochschule Flensburg
MehrBetriebswirtschaftslehre als zweites Hauptfach im Magisterstudiengang
Betriebswirtschaftslehre als zweites Hauptfach im Magisterstudiengang Allgemeine Vorbemerkungen Die Lehrveranstaltungen für Betriebswirtschaftslehre (BWL) als zweites Hauptfach im Magisterstudiengang setzen
MehrAmtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen
Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Ausgabe Nr. 20 10. Jahrgang Gelsenkirchen, 18.10.2010 Inhalt: Seite 1. Zweite Änderungssatzung zur Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaft (Bachelor
MehrZweite Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West
Mülheim an der Ruhr, 29.05.2015 Laufende Nummer: 17/2015 Zweite Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West Herausgegeben von der
MehrS T U D I E N O R D N U N G für das Fach. Psychologie. (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.)
1 S T U D I E N O R D N U N G für das Fach Psychologie (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.) an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 13. Februar 2001 Aufgrund des 2
MehrStudienplan für den Diplomstudiengang Mathematik
Universität Stuttgart Fakultät Mathematik und Physik Studienplan für den Diplomstudiengang Mathematik Februar 2005 Der Diplomstudiengang Mathematik gliedert sich in den ersten und den zweiten Studienabschnitt
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Zertifikatskurs Controlling an der Hochschule Augsburg vom 21. Oktober 2014
Studien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Zertifikatskurs Controlling an der Hochschule Augsburg vom 21. Oktober 2014 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1, Art. 43 Abs. 6, Art. 58 Abs. 1 und Art. 61
MehrPrüfungsordnung für den Studiengang Master of Science (M.Sc.)
Vom 9. August 005 (Amtliche Bekanntmachungen Jg., Nr., S. 9 9), in der Fassung vom. September 0 (Amtliche Bekanntmachungen Jg., Nr. 8, S. 58 58) Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Science (M.Sc.)
MehrFachprüfungsordnung für den konsekutiven Bachelor- Studiengang Internationales Bauingenieurwesen im Fachbereich Technik (FPO-BaIB)
mitteilungsblatt Nr.4 16. Februar 2011 Fachhochschule Mainz Seite 47 Fachprüfungsordnung für den konsekutiven Bachelor- Studiengang Internationales Bauingenieurwesen im Fachbereich Technik (FPO-BaIB) an
MehrD I E N S T B L A T T
351 D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 2002 ausgegeben zu Saarbrücken, 12. Oktober 2002 Nr. 32 UNIVERSITÄT DES SAARLANDES Seite... Studienordnung für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre.
MehrOrdnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Weiterbildenden Masterstudiengang Gewerblicher Rechtsschutz" an der Juristischen Fakultät
Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Weiterbildenden Masterstudiengang Gewerblicher Rechtsschutz" an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 24.06.2008
MehrSpezielle Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Logistik Hochschule Ludwigshafen am Rhein vom 10.04.2015
SO v. 10.07.2013 inkl. Änderungsordnung vom 03.11.2014 Spezielle rüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Logistik Hochschule Ludwigshafen am Rhein vom 10.04.2015 räambel Nach Beschluss des
MehrAmtliche Mitteilungen Nr. 11/2006 05.07.2006 Studien- und Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Wirtschaftsinformatik
Amtliche Mitteilungen Nr. 11/2006 05.07.2006 Studien- und Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Wirtschaftsinformatik Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Bezugnahme auf die Musterordnung 3 Leitbild
MehrORDNUNG 2-FÄCHER-BACHELOR ÜBER DEN NACHWEIS EINER BESONDEREN BEFÄHIGUNG ZUM STUDIUM KÜNSTLERISCHER STUDIENGÄNGE
ORDNUNG ÜBER DEN NACHWEIS EINER BESONDEREN BEFÄHIGUNG ZUM STUDIUM KÜNSTLERISCHER STUDIENGÄNGE IM BACHELOR-STUDIENGANG GRUNDBILDUNG SOWIE IM 2-FÄCHER-BACHELOR AN DER UNIVERSITÄT OSNABRÜCK Bekanntmachung
MehrFachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Musikwissenschaft der Universität Bremen Vom 26. Juni 2013
Fachspezifische rüfungsordnung für den Masterstudiengang Musikwissenschaft der Universität Bremen Vom 26. Juni 2013 Der Fachbereichsrat 09 (Kulturwissenschaften) hat auf seiner Sitzung am 26. Juni 2013
MehrOrdnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience (Eignungsfeststellungsordnung)
Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience (Eignungsfeststellungsordnung)
MehrZulassungsordnung. Bachelor-Studiengang Tanzpädagogik
Zulassungsordnung Bachelor-Studiengang Tanzpädagogik Aufgrund von 13 Abs. 3 i. V. m. 81 Abs. 1 Nr.1 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz SächsHSG) vom 10.
MehrRichtlinien für das Praxissemester im Masterstudiengang Computergestützte Ingenieurwissenschaften
Richtlinien für das Praxissemester im Masterstudiengang Computergestützte Ingenieurwissenschaften 1 Ziele Ziel des praktischen Studiensemesters (Praxissemester) ist es, eine enge Verbindung zwischen Studium
MehrZugangs- und Prüfungsordnung. für das. weiterbildende Zertifikatsstudium. Management und Unternehmensrecht
Zugangs- und Prüfungsordnung für das weiterbildende Zertifikatsstudium Management und Unternehmensrecht an der Fachhochschule Südwestfalen, Standort Hagen 1 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 62 Abs. 1 und
MehrBesondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Berater/-in für Elektromobilität (HWK)
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Berater/-in für Elektromobilität (HWK) Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 18. September 2014 und der Vollversammlung vom
MehrBesondere Bestimmungen. für den. Studiengang Architektur (konsekutiv) Abschluss: Master of Arts. vom 17.06.2015. Version 4
Besondere Bestimmungen für den Studiengang Architektur (konsekutiv) Abschluss: Master of Arts vom 17.06.2015 Version 4 40-A/m Aufbau des Studiengangs 41-A/m Lehrveranstaltungen, Studien- und Prüfungsplan
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Informatik an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 6. November 2006
Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Informatik an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 6. November 2006 In der Fassung einschließlich der Änderungssatzung vom 30.11.2015 Aufgrund
MehrStudiengangreglement «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Grundlagen moderner Webanwendungen» der Universität Basel
Studiengangreglement «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Grundlagen moderner Webanwendungen» der Universität Basel Vom. Juni 06 Die Philosophisch-Naturwissenschaftliche Fakultät der Universität Basel
MehrAmtsblatt der Westfälischen Hochschule
Amtsblatt der Westfälischen Hochschule Ausgabe Nr. 9 14. Jahrgang Gelsenkirchen, 12.06.2014 Inhalt: Dritte Satzung zur Änderung der Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaftsrecht an der Westfälischen
MehrFachbereich Wirtschaftswissenschaften Die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse
Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse Hinweise für Studierende in den Bachelorstudiengängen Business Administration (B.A.; Rheinbach) Betriebswirtschaft (B.Sc.;
MehrBetriebswirtschaftslehre als Nebenfach im Magisterstudium
Betriebswirtschaftslehre als Nebenfach im Magisterstudium Allgemeine Vorbemerkungen Die Lehrveranstaltungen für Betriebswirtschaftslehre (BWL) als Nebenfach im Magisterstudiengang setzen sich aus Lehrveranstaltungen
MehrBestimmungen. für den. Studiengang Informatik. Abschluss: Master of Science (M.Sc.) Vom 21.06.2007 Version 4
und C Bestimmungen für den Studiengang Informatik Abschluss: Master of Science (M.Sc.) Vom 21.06.2007 Version 4 40-I/m Aufbau des Studiengangs 41-I/m (entfällt) 42-I/m Lehrveranstaltungen, Studien- und
Mehr