Nr. 5/2009 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 18 von 69

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1 Nr. 5/2009 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 8 von 69 Besonderer Teil der rüfungsordnung für den eiterbildungs-aster-studiengang Nachhaltiges Energie-Design für Gebäude" mit dem Abschluss aster of Engineering" in der Fakultät II, aschinenbau und Bioverfahrenstechnik, der Fachhochschule Hannover Ziele des Studiums Das eiterbildungsstudium ist sowohl theorie-, methoden- als auch anwendungsorientiert und soll die Studierenden auf vielfältige berufliche Einsatzmöglichkeiten vorbereiten. Durch ein breites Spektrum von ahlmöglichkeiten im ahlpflichtbereich besteht die öglichkeit einer spezifischen Ausrichtung der Studienschwerpunkte. Durch das Studium soll außerdem die Fähigkeit zu einer selbstständigen eiterbildung erworben werden. Darüber hinaus sollen Fähigkeiten vermittelt werden, die notwendig sind, um zur wissenschaftlichen eiterentwicklung des Fachgebietes beitragen zu können. 2 Hochschulgrad Nach bestandener aster-rüfung und nach rüfung der Gesamtvoraussetzungen (insgesamt 300 Credits) verleiht die Hochschule den Hochschulgrad aster of Engineering (.Eng.)". Darüber stellt die Hochschule eine Urkunde mit dem Datum des Zeugnisses aus (Anlage A des Allgemeinen Teils der rüfungsordnung). 3 Dauer und Gliederung des Studiums () Die Studienzeit in der das Studium abgeschlossen werden kann, beträgt für den eiterbildungs- aster-studiengang Nachhaltiges Energie-Design für Gebäude" einschließlich der aster- rüfung drei Semester. Die Besonderheiten des berufsbegleitenden Studiums regelt das studiengangspezifische Studienhandbuch. (2) Das Studium ist modular aufgebaut. Die odule bestehen in der Regel aus Teilmodulen. (3) Die odule werden zu Blockveranstaltungen zusammengefasst. Das Studium endet mit Abschluss der letzten Blockveranstaltung. (4) Das eiterbildungs-aster-studium Nachhaltiges Energie-Design für Gebäude" beinhaltet flicht- und ahlpflichtmodule. Der Gesamtumfang der flicht- und ahlpflichtmodule beträgt 3 Semesterwochenstunden (SS), davon 25 SS im Rahmen von flichtveranstaltungen und 6 SS im Rahmen von ahlpflichtmodulen. (5) flichtfächer sind die Fächer des Studiengangs, die für alle Studierenden verbindlich sind. (6) ahlpflichtfächer sind die Fächer, die alternativ angeboten werden. Jeder Studierende muss unter ihnen nach aßgabe der Studien- und rüfungsordnung eine Auswahl treffen. Die gewählten Fächer werden wie flichtfächer behandelt. Ein Anspruch darauf, dass sämtliche vorgesehenen ahlpflichtfächer tatsächlich angeboten werden, besteht nicht. (7) Für jedes erfolgreich abgeschlossene odul/teilmodul wird eine bestimmte Anzahl von Leistungspunkten (Credits) nach dem European Credit Transfer System (ECTS) vergeben. Jedem Semester sind 30 Credits zugeordnet. Besonderer Teil der O für den eiterbildungs-aster-studiengang Nachhaltiges Energie-Design für Gebäude" Seite

2 Nr. 5/2009 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 9 von 69 (8) Das eiterbildungsstudium kann auch als berufsbegleitendes Teilzeitstudium absolviert werden. Dabei ergibt sich die Studiendauer aus der individuellen Anzahl der gewählten odule pro Semester. 4 rüfungen und Leistungskontrollen () Die aster-rüfung besteht aus Leistungskontrollen und einer wissenschaftlichen Abschlussarbeit, der aster-arbeit. Die Leistungskontrollen finden studienbegleitend statt. (2) Die Leistungskontrollen, die Lehrveranstaltungen und weitere Bestimmungen hierzu sind in der Anlage B3 zu dieser Satzung festgelegt. Soweit für ein Teilmodul verschiedene Lehrveranstaltungsformen vorgesehen sind, erfolgt die endgültige Festlegung im Studienplan. (3) Jedes einzelne odul beinhaltet benotete Leistungskontrollen zu den Lehrveranstaltungen. Bei bestandener Leistungskontrolle gilt die rüfungsleistung als erbracht, und der Kandidat/die Kandidatin erwirbt die dem odul entsprechenden Credits. (4) Leistungskontrollen sind mündliche oder schriftliche rüfungen, die auch über mehrere Termine aufgeteilt werden können, sowie rojektarbeiten, Seminarvorträge und -ausarbeitungen oder Kombinationen dieser Formen. Die Form und Dauer der Leistungskontrolle für ein odul bzw. seine Teilmodule werden zu Beginn des jeweiligen oduls bekannt gegeben. Bei Kombinationen ist die Gewichtung der Teile anzugeben. (5) Für die Dauer einer rüfung werden, soweit die Anlage B3 keine Festlegungen enthält, auf der Grundlage einer Semesterwochenstunde (ohne Übungen) veranschlagt bei:. einer schriftlichen rüfung 30 inuten, 2. einer mündlichen rüfung etwa 5 inuten und 3. einem Referat mit schriftlicher Ausarbeitung 4 Tage. Der indestumfang einer schriftlichen rüfung beträgt 60 inuten. (6) Gegenstand der rüfung sind die Fragestellungen und robleme in den einzelnen Fächern. Im Vordergrund steht die praxisbezogene Anwendung wissenschaftlicher Arbeits- und Forschungsergebnisse. (7) Termine für Leistungskontrollen sind den Studierenden mindestens zwei ochen im Voraus bekannt zu geben. (8) Spätestens einen onat nach der Leistungskontrolle werden die Bewertungen bekannt gegeben und beim rüfungsamt aktenkundig gemacht. (9) Über die erfolgreiche Teilnahme an einzelnen odulen des Studiengangs können auf Antrag Bescheinigungen ausgestellt werden. 5 iederholung von rüfungsleistungen () Innerhalb der Regelstudienzeit jedes Studienabschnittes erbrachte, bestandene rüfungsleistungen können gemäß (4) Allgemeiner Teil zur Notenverbesserung einmal im Rahmen des regulären Vorlesungsablaufs wiederholt werden, wenn ein entsprechender Antrag auf iederholung zum nächstmöglichen Termin beim rüfungsausschuss gestellt wird, der nächstmögliche rüfungstermin, i.d.r. im gleichen Semester, spätestens jedoch nach 6 onaten wahrgenommen wird. (2) Zeiten der Überschreitung bleiben auf Antrag unberücksichtigt, wenn hierfür triftige Gründe nachgewiesen werden. Besonderer Teil der O für den eiterbildungs-aster-studiengang Nachhaltiges Energie-Design für Gebäude" Seite 2

3 Nr. 5/2009 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 20 von 69 (3) Erstmals nicht bestandene rüfungsleistungen können auf Antrag einmal wiederholt werden. ird eine rüfungsleistung im iederholungsfall nicht bestanden, ist die rüfung endgültig nicht bestanden. (4) Die Frist, innerhalb der eine iederholungsprüfung im Falle nicht bestandener rüfungsleistungen abzulegen ist, bestimmt der rüfungsausschuss. 6 aster-rüfung und aster-arbeit () Die aster-arbeit wird im 3. Semester des asterstudiums abgelegt. In der aster-arbeit sollen die Studierenden ihre Fähigkeit nachweisen, die im Studium erworbenen Kenntnisse in einer selbständigen wissenschaftlichen Arbeit auf komplexe Aufgabenstellungen der raxis anzuwenden. Die aster-arbeit ist persönlich zu präsentieren. (2) Die Zulassung zur aster-arbeit setzt: ein ordnungsgemäßes Studium nach aßgabe des studiengangsspezifischen Studienhandbuches und das Bestehen aller odulprüfungen nach aßgabe der rüfungsordnung besonderer Teil, Anlage B3 voraus. (3) Dem Antrag auf Zulassung zur aster-arbeit sind neben den Nachweisen nach 6 Abs. 3 Allgemeiner Teil beizufügen: Angabe der gewählten ahlpflichtfächer, ein Vorschlag für den Themenbereich, dem das Thema der aster-arbeit entnommen werden soll, ggf. ein Antrag auf Vergabe des Themas als Gruppenarbeit (max. 2 ersonen), Vorschläge für Erst- und Zweitprüfende. Zur aster-arbeit kann auf Antrag auch zugelassen werden, wenn noch nicht alle Voraussetzungen nach Absatz 3 erfüllt sind, insbesondere dann, wenn die Gründe nicht im Verantwortungsbereich der/des Studierenden liegen. Finanzielle Notlagen sind kein berücksichtigungsfähiger Grund; Krankheiten sind unverzüglich anzuzeigen und mit amtsärztlichem Attest nachzuweisen. Diese mit Auflagen zu versehende Zulassung setzt voraus, dass die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen ohne Beeinträchtigung des Studiums nachgeholt werden kann. (4) Die odule sowie Art und Anzahl der ihnen zugeordneten rüfungsanforderungen, rüfungsleistungen mit Gewichtungsfaktoren sowie die Belastung der Studierenden (SS und CR) sind in Anlage B3 festgelegt. (5) Für die aster-arbeit werden 25 Credits vergeben, das entspricht einem Netto-Zeitaufwand von 9 ochen. (6) it dem erreichten asterabschluss gilt die Eignung für den höheren Dienst als festgestellt. (7) Für die Erstellung der aster-arbeit gilt folgendes Verfahren:. Die rüferin/der rüfer teilt das Thema zu. Die Ausgabe des Themas ist in den Studentenakten aktenkundig zu machen. Hierbei sind mindestens festzuhalten: Name der/des Studierenden und der rüferin/des rüfers, Thema der aster-arbeit, Tag der Ausgabe des Themas sowie der Abgabetermin. Besonderer Teil der O für den eiterbildungs-aster-studiengang Nachhaltiges Energie-Design für Gebäude" Seite 3

4 Nr. 5/2009 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 2 von Einer/einem Studierenden, die/der trotz eigener Bemühungen kein Thema erhalten hat, teilt die/der Vorsitzende der rüfungskommission auf Antrag einen rüfer zu. Die aster- Arbeit wird von Amts wegen spätestens zwei onate nach Abschluss der letzten Fachprüfung ausgegeben, wenn bis dahin weder ein Antrag auf Zuteilung einer rüferin/eines rüfers gestellt noch ein Themenvorschlag eingereicht wurde. 3. Die fertige aster-arbeit ist schriftlich in zweifacher Ausfertigung und zusätzlich in digitaler Form bei einer zur Entgegennahme ermächtigten Stelle abzugeben. Die rüfungskommission kann formale Richtlinien für die aster-arbeiten festlegen. 4. Anträge auf Verlängerung der Bearbeitungsfrist oder auf Rückgabe des Themas sind schriftlich unter Angabe von Gründen spätestens zwei ochen vor dem Abgabetermin zu stellen. 7 Bewertung der aster-arbeit () Die aster-arbeit ist von der rüferin/dem rüfer, die/der das Thema gestellt hat, und von einer/einem zweiten Gutachter(in) binnen vier ochen zu beurteilen. (2) Bei nicht übereinstimmender Beurteilung entscheidet der rüfungsausschuss unter Berücksichtigung der Notenvorschläge über die endgültige Bewertung. (3) Ist die aster-arbeit mit nicht ausreichend" bewertet oder gilt sie als nicht ausreichend" bewertet, kann sie einmal wiederholt werden; eine zweite iederholung ist ausgeschlossen. (4) Lautet die Beurteilung der aster-arbeit auch in der iederholung "nicht ausreichend", ist die aster-rüfung endgültig nicht bestanden. 8 Ausnahmeregelungen () Dem erzielbaren Abschluss aster of Engineering liegt ein im Studienhandbuch des Studiengangs festgelegter Studienablauf und eine definierte Fächerkombination zugrunde. Auf begründeten Antrag von Studierenden kann der rüfungsausschuss Abweichungen zulassen. (2) Die Begründung muss sich insbesondere darauf erstrecken, dass Studium und rüfungen in der beantragten Fächerkombination im Hinblick auf die angestrebte Qualifikation mit der vorgeschriebenen Fächerkombination gleichwertig sind. erden dabei andere als die vorgeschriebenen ahlpflichtfächer allgemein zugelassen und sollen diese weiteren ahlpflichtfächer länger als drei Semester gewählt werden können, setzt dies die Änderung dieser Ordnung voraus. 9 Inkrafttreten Der besondere Teil der rüfungsordnung tritt am Tag der Bekanntmachung im Verkündungsblatt der Fachhochschule Hannover in Kraft. Beschluss FR-II: Genehmigung räsidium: Verkündungsblatt der FHH Nr. 5/2009 vom ***** Besonderer Teil der O für den eiterbildungs-aster-studiengang Nachhaltiges Energie-Design für Gebäude" Seite 4

5 Nr. 5/2009 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 22 von 69 Anlage B3 odul Lehrveranstaltung rüfung Nr. Bezeichnung SS Art, Dauer Nr. Bezeichnung Art CR Faktor Voraussetzungen Faktor Anforderungen 0-0 Hochbaukonstruktion Kenntnisse zu nachhaltiger Baustofftechnik, 0 Hochbaukonstruktion /Gebäudetechnik Technische Gebäudeausrüstung Systemtypologie Baustofftechnik und neue aterialien Gebäudekonstruktion und Gebäudetechnik vor dem Hintergrund einer energieeffizienten lanung, Ausführung und Nutzung der Anlagen und Gebäude. 02 Gebäudetechnik / / Heizungstechnik Raumlufttechnik K20, lanung, Berechnung und Auslegung der jeweiligen Anlagenkomponenten und deren Kombination Sanitärtechnik 03-0 Beleuchtungstechnik 03 Energetische Bewertung und ärme- und Stoffübertragung Gebäude- und Anlagensimulation K90,, Energetische Bewertung von Gebäuden unter Berücksichtigung der relevanten Randbedingungen, insbesondere der Nachhaltigkeitskriterien Technische Thermodynamik Anlage B3 zum Besonderen Teil der O für den weiterbildenden aster-studiengang Nachhaltiges Energiedesign für Gebäude Seite 5

6 Nr. 5/2009 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 23 von Klima-, ärme- und Feuchteschutz Bauwerksaufnahme/E valuation Energie und Ökonomie Interdisziplinäres Studienprojekt I: Energetische Bewertung, energetischer Entwurf und Optimierung, Statistik, irtschaftlichkeitsverfahren 0/02/03 /04 (parallel) / und / Energieeffizientes Bauen Behaglichkeit/ Hygiene/Gesundheit Bauphysikalische Gebäudeplanung Gebäudediagnostik Gebäudeaufnahme - hotogrammetrie Energiediagnostik - ärmeerzeugung Vertiefende Grundlagen BL + VL Kosten-/Leistungsrechnung, Nutzungskosten Energiemanagement Interdisziplinäres Studienprojekt I rojekt-orkshop K90,, EA, B, K20, Ko Kenntnisse der Einflussfaktoren und deren Bewertung sowie Berücksichtigung der Verträglichkeitsparameter zur energieeffizienten lanung und Ausführung; erweiterte Kenntnisse auf dem Gebiet der Bauphysik und der entsprechenden Rechenverfahren Kenntnisse zur Bestandsaufnahme, Diagnose und Simulation von Gebäuden und Anlagen unter Nachhaltigkeitskriterien Kenntnisse über nachhaltiges irtschaften und Energiemanagement, wirtschaftliche Beurteilung energetischer Alternativen Umsetzung der erworbenen Kenntnisse in interdisziplinären Gruppenarbeiten unter Nachhaltigkeitsaspekten Anlage B3 zum Besonderen Teil der O für den weiterbildenden aster-studiengang Nachhaltiges Energiedesign für Gebäude Seite 6

7 Nr. 5/2009 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 24 von Interdisziplinäres Studienprojekt II: Konstruktion, LCA, Entwurf 0 06/07 (parallel) Interdisziplinäres Studienprojekt II rojekt-orkshop Ko Umsetzung der erworbenen Kenntnisse in interdisziplinären Gruppenarbeiten unter Nachhaltigkeitsaspekten. ahlpflichtmodule 09 0 Facility anagement Gebäudeautomation Ökonomische Aspekte des Facilitymanagements Technisches F, Energiedienstleistun g, Contracting Infrastrukturelles F + kaufmännisches F Bus- und SR- Systeme zur Versorgung Sicherheits-, Brand-, Überwachungs- und Schließtechnik Anwendung von Systemen zur energetischen Gebäudeoptimierung K20, K20, Kenntnisse in allen Bereichen des Facility- und Gebäudemanagements. Kenntnisse über die Versorgungs- und Optimierungsmöglichkeiten von Gebäuden. Gebäude-, Arbeits- und Gesundheitsschutz Konstruktiver Brandschutz Bewertung von Schadstoffemissione n Sicherheit und Gefahrstoffe, SiGeKo und Arbeitsschutz nach RAB K20, Kenntnisse über die Auswirkungen von Emissionen und Gefahrstoffen sowie deren Vermeidung bzw. Verminderung und Schutzmaßnahmen. Anlage B3 zum Besonderen Teil der O für den weiterbildenden aster-studiengang Nachhaltiges Energiedesign für Gebäude Seite 7

8 Nr. 5/2009 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 25 von anagement und Controlling Rechtliche Rahmenbedingungen Technisches rojekt-, Qualitäts- und Terminmanagement Technische rojektentwicklung und -steuerung Investitions-, Finanzierungs- und Kostenplanung Öffentliches Energieeinsparrecht Energetische Optimierung als Vertragsgegenstand Sachverständigenwesen K20, K20, Kenntnisse über anagement-tools, Verfahren und anagement-ansätzen; Fähigkeiten zum Aufbau, eines nachhaltigen Qualitätsmanagements, Kenntnisse über Controlling-öglichkeiten. eitreichende Rechts-Kenntnisse im Zusammenhang mit dem nachhaltigen Enrgiedesign von Gebäuden. 4 Klimaschutz / Klimawandel Abschlussarbeiten 6 asterkolloquium/ orkshop 5 5 alle odule geprüft 4-0 Umwelt- und Ressourcenökonomie Globale Energiesituation und Umweltfolgen Bauen und Sanieren orkshop Kolloquium 2 K20,, B Ko Kenntnisse über die nachhaltige Nutzung von Rohstoffen und die Auswirkungen von Ressourcenknappheit auf die Gesellschaft, die Energiesituation und das globale Klima. Vorbereitung der asterarbeit über Literaturstudien und Einarbeitung in das ingenieurwissenschaftliche Umfeld. 5 asterarbeit 25 alle odule geprüft 5-0 asterarbeit -- AA Erarbeitung einer wissenschaftlichen asterarbeit. rüfungsleistungen: K20: Klausur 20 in. : mündliche rüfung EA: Experimentelle Arbeit B: Bericht : rojektarbeit AA: asterarbeit Ko: Kolloquium Hinweis: Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen kann begrenzt werden. Das Nähere regelt das Studienhandbuch. Anlage B3 zum Besonderen Teil der O für den weiterbildenden aster-studiengang Nachhaltiges Energiedesign für Gebäude Seite 8

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