Energiemanagement. Anforderungen an Aus- und Weiterbildungsinhalte. Inhalt. (Akteursgruppe 1).
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- Gerhard Kästner
- vor 8 Jahren
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1 Seite 1 Anwendungsbereich, Zweck und Zielgruppen der Richtlinie Begriffe und Definitionen Ausbildung Grundständige Studiengänge Weiterbildung Aufgaben und abgeleitete Qualifikationsanforderungen Akteure im EM Abgeleitete Qualifikationsanforderungen... 2 Energiemanagement Anforderungen an Aus- und Weiterbildungsinhalte Inhalt Entwurf GEFMA Einsprüche möglich bis: Seite 3.3 Kompetenzanforderungen EM-Inhalte in Weiterbildungsstudiengängen und programmen Zertifizierung von Aus- und Weiterbildungsstudiengängen und -programmen... 3 Zitierte Normen, Vorschriften und andere Unterlagen... 3 Kontaktadresse... 3 Anhang Mindestanforderungen an Kompetenzbereiche für Energiemanager... A.1 1 Anwendungsbereich, Zweck und Zielgruppen der Richtlinie Der Teil 4 der Richtlinie beschreibt die Anforderungen, welche an Aus- und Weiterbildungsinhalte aus Sicht des EM zu stellen sind. Dabei werden als Schwerpunkte zum einen die Ausbildungsinhalte in grundständigen Studiengängen und zum anderen von Weiterbildungsprogrammen beschrieben. Die Richtlinie soll auch Praktikern, welche Aufgaben des EM wahrnehmen, Hinweise zur gezielten Weiterbildung (auch im Selbststudium) geben in dem Qualifikationsanforderungen aus Sicht der Einsatzfelder formuliert werden. Außerdem soll die Richtlinie Auftraggebern Hilfestellung bei der Beurteilung der Qualifikation von Auftragnehmern geben, als auch Qualifikationsanforderungen in Ausschreibungen zu definieren. 2 Begriffe und Definitionen 2.1 Ausbildung Mit der Ausbildung sollen standardisiert praktisch anwendbare Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, die im Rahmen der späteren Berufsausübung vonnöten sind. Hierbei wird in der Regel der praxisorientierte Einsatz in Unternehmen mit schulisch geprägten Lernphasen verbunden. 2.2 Grundständige Studiengänge Sind Studiengänge, die zu einem ersten Hochschulabschluss führen, wie z.b. Diplom- oder Bachelor- Studiengänge. Im Gegensatz dazu sind Master- Studiengänge weiterführende Studiengänge. 2.3 Weiterbildung Sind alle Aktivitäten, die der Vertiefung, Erweiterung oder Erneuerung von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten von Menschen dienen, die eine erste Bildungsphase abgeschlossen haben und in der Regel erwerbstätig waren oder in der Familie gearbeitet haben 1. 1 Vgl. Bernhard Nagel: Das Rechtssystem in der Weiterbildung. In: Krug, Nuissl (Hrsg.): Praxishandbuch Weiterbildungsrecht. Köln März Aufgaben und abgeleitete Qualifikationsanforderungen 3.1 Akteure im EM Akteursgruppe Akteure 1 Energiemanager (EMr) 2a 2b Architekten, Energieberater/-dienstleister, Planer der technischen Gebäudeausrüstung (TGA- Planer), Bauherr Facility Manager, Gebäudemanager, Energiedienstleister, technische Betriebsführer Wirkungsbereich Gesamter Lebenszyklus (inkl. Betriebsphase) Planungs- und Bauphase Planungs- und Bauphase sowie Modernisierungsund Umbauphasen Hinsichtlich der Qualifikationsanforderungen sind zwei Gruppen von Akteuren im EM zu unterscheiden: Akteure, welche im Rahmen ihrer wahrzunehmenden Aufgaben zusätzlich auch Funktionen des EM erbringen bzw. bei ihrem Handeln deren Auswirkungen berücksichtigen müssen. Diese werden im Folgenden als Akteure mit EM-Aufgaben bezeichnet (Akteursgruppe 2a und 2b). Akteure, welche für das EM verantwortlich sind. Diese werden im Folgenden als Energiemanager (EMr) bezeichnet (Akteursgruppe 1). Die Akteursgruppe 2a wird vorrangig in der Planungsund Bauphase wirksam. Sie entscheidet über die Gestaltung des Gebäudes und die Anlagentechnik und muß sich demzufolge im Klaren darüber sein, welche Auswirkungen bestimmte Planungsvarianten im gesamten Lebenszyklus haben. Die Akteursgruppe 2b kann zum einen in die Entscheidungen der Planungs- und Bauphase involviert sein bzw. sie muß adäquate Entscheidungen im Rahmen von Modernisierungs- und Umbauphasen treffen. EMr (Akteursgruppe 1) sind für das komplette EM entweder im gesamten Lebenszyklus des Gebäudes oder in der Betriebsphase verantwortlich. Sind sie für die Be- Alle Rechte vorbehalten GEFMA e.v. Deutscher Verband für Facility Management Widerrechtliches Vervielfältigen schadet dem Verband und damit der Richtlinienarbeit
2 Seite 2 - GEFMA : triebsphase verantwortlich, umfasst dies auch die Verantwortung für Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen. Akteursgruppe 1 2a 2b Anforderungskomplex Erstellung von Energiekonzepten bzw. Formulierung von Aufgabenstellungen für Energiekonzepte und Bewertung vorgelegter Energiekonzepte Aufstellen von Grundkonzepten zur energetischen Betriebsführung bzw. Formulierung von Anforderungsprofilen an Betriebskonzepte aus energetischer Sicht Aufstellen von Detailkonzepten zur energetischen Betriebsführung bzw. Formulierung von detaillierten Anforderungsprofilen an Betriebskonzepte aus energetischer Sicht Erkennen und Bewerten der Aussagen von Energiekonzepten und Ableitung von Schlussfolgerungen für die eigene Tätigkeit Sicherstellung der Umsetzung des Energiekonzeptes und Berücksichtigung energetischer Belange im Gebäudemanagement Systematische Entscheidungsvorbereitung und findung insbesondere nach energetischen und wirtschaftlichen Kriterien Prognose von Energiekosten (Gesamtkosten des Prozesses der Energiebereitstellung, -verteilung und -anwendung im Gebäude. Vgl. GEFMA 124-1, Abschnitt 3) 3.2 Abgeleitete Qualifikationsanforderungen Aus der Aufgabenanalyse kann man für drei Akteursgruppen Qualifikationsanforderungen ableiten: 1. Akteure mit EM-Aufgaben in der Planungs- und Bauphase 2. Akteure mit EM-Aufgaben in der Betriebsphase 3. Energiemanager (EMr) Für die 1. Akteursgruppe bestehen folgende Qualifikationsanforderungen: Mindestanforderung Grundlagen Thermodynamik, Strömungsmechanik, Wärme- und Stoffübertragung Grundlagen der Elektrotechnik Bauphysik Energietechnik, Versorgungstechnik, Gebäudetechnik Grundlagen Betriebswirtschaftslehre Investitionsbewertung und Entscheidungstheorie Sinnvolle Zusatzqualifikationen Messtechnik Energierecht Energieeinkauf Für die 2. Akteursgruppe bestehen folgende Qualifikationsanforderungen: Mindestanforderung Grundlagen Thermodynamik, Strömungsmechanik, Wärme- und Stoffübertragung Grundlagen der Elektrotechnik Bauphysik Energietechnik, Versorgungstechnik, Gebäudetechnik Grundlagen Betriebswirtschaftslehre Controlling sowie Kosten- und Leistungsrechnung Mess-, Steuer- und Regeltechnik Sinnvolle Zusatzqualifikationen Instandhaltung Personalmanagement Informatik bzw. CAFM Die Qualifikationsanforderungen für die 3. Akteursgruppe, die EMr ergibt sich summarisch aus allen bisher genannten Qualifikationsanforderungen. 3.3 Kompetenzanforderungen Die Akteure im EM müssen über Methoden- und Sozialkompetenzen nach GEFMA 600 verfügen: Kommunikationsfähigkeit, wie z. B. Zuhören, aktiv kontaktieren oder offen kommunizieren, Kooperationsfähigkeit, wie z. B. Kundenorientierung, fachinterne bzw. strukturübergreifende Zusammenarbeit, Teamfähigkeit, wie z. B. Teamziele festlegen und priorisieren, integrationsfähig sein oder Kompromisse herbeiführen. 4 EM-Inhalte in Weiterbildungsstudiengängen und programmen Bei der Weiterbildung für das EM sind zwei Gruppen zu unterscheiden: 1. Akteure, welche bereits ein Qualifikationsniveau mit Ausbildungsschwerpunkten in den Bereichen Energie- und Umwelttechnik, Versorgungstechnik, technische Gebäudeausrüstung u.ä. erreicht haben und demzufolge mit grundlegenden energetischen Belangen bereits vertraut sind (z.b. grundständiges ingenieurwissenschaftliches Studium, Techniker- oder Meisterausbildung, Fachwirt, ) Für diese müssen die Ausbildungsschwerpunkte in der Vermittlung von speziellen Kenntnissen und Fertigkeiten des EM liegen, d.h. z.b. in Themenbereichen wie Energiecontrolling, Investitionsbewertung, Energierecht und -einkauf, Messtechnik für Energieberater usw. liegen. Hier empfiehlt sich die Gestaltung von Einzelseminaren mit Schwerpunktthema (vgl. Anhang A).
3 GEFMA : Seite 3 2. Akteure, welche bereits ein Qualifikationsniveau ohne Ausbildungsschwerpunkte in den Bereichen Energie- und Umwelttechnik, Versorgungstechnik, technischen Gebäudeausrüstung u.ä. erreicht haben (z.b. grundständiges ingenieurwissenschaftliches Studium, Techniker- oder Meisterausbildung, Fachwirt, ) Für diese müssen die Ausbildungsschwerpunkte zunächst im Bereich der o.g. Grundlagen liegen, um das Grundverständnis für energetische Belange zu befördern. Ohne dieses Grundverständnis bleibt die Vermittlung von Spezialthemen im EM erfolglos, da nur ein mechanisches Anwenden bestimmter Vorgehensweisen zu erwarten ist. Demzufolge müssen für diese Akteursgruppe Weiterbildungslehrgänge bzw. Weiterbildungsstudiengänge mit der Gesamtheit der im Abschnitt 3.2 genannten Qualifikationsanforderungen entwickelt werden (vgl. Anhang A). 5 Zertifizierung von Aus- und Weiterbildungsstudiengängen und -programmen Die GEFMA behält sich vor, Aus- und Weiterbildungsunternehmen, die Programme im EM anbieten, zu zertifizieren. Für die Zertifizierung gelten jeweils aktuelle Anforderungslisten, welche über die GEFMA-Geschäftsstelle zu beziehen sind. Zitierte Normen, Vorschriften und andere Unterlagen Bernhard Nagel: Das Rechtssystem in der Weiterbildung. In: Krug, Nuissl (Hrsg.): Praxishandbuch Weiterbildungsrecht. Köln März 2007 Kontaktadresse Die Richtlinie wurde verfasst von: Dr.-Ing. Volker Albrecht, B.A. Sabine Borchert, M.Sc. Anika Dittmar, Dr.-Ing. Carsten Gollnisch, Dr.-Ing. Dietmar Kohn, Engelbert Krifft, Prof. Dr.-Ing. Jörn Krimmling, Dipl.-Ing. Frank Leuteritz, Dipl.-Ing. Andreas Niemann, Dipl.-Ing. Rolf Schulze, Dipl.-Ing. Niels Schwarzer, Dipl.-Ing. Jürgen Waller, Beratender Ingenieur Markus Wolfsdorf Leitung der Projektgruppe GEFMA 124: Engelbert Krifft, Leipzig, info@gefma.de Entwurf, zuletzt geändert:
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5 Anhang Mindestanforderungen an Kompetenzbereiche für Energiemanager Die Definition der Zugangsvoraussetzungen obliegt den Universitäten und Hochschulen. GEFMA : Anhang - Seite A.1 Mindestanforderungen an Kompetenzbereiche für Energiemanager Technische Inhalte CP Technische Mechanik und Werkstoffe T 6 Energietechnik/Regenerative Energiequellen T 8 Energieerzeugung und verteilung T 6 Rationelle Energienutzung (Z.B. Erhöhung Wirkungsgrad, Reduzierung Umwandlungsverluste,...) T 12 Elektrotechnik T 14 Thermodynamik T 9 Energiemanagement T 6 Modellbildung und Simulation von Systemen T 5 Mess- und Sensortechnik T 5 Kommunikationstechnik T 5 Regelungstechnik T 9 Bauphysik T 5 Haustechnik T 5 Instandhaltung T 5 Kaufmännische & sonstige Inhalte CP Management S 10 Controlling S 13 BWL und VWL S 10 Energiewirtschaft/Energieeinkauf S 6 Recht und Rhetorik S 5 CAFM/Informatik S 6 Summe 150 T technische Inhalte S sonstige Inhalte CP Credit Points
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