Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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1 Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus G:\StMUK\Abteilungen\Abteilung VI\Referat VI_6\FS moderne Fremdsprachen\KMS\KMS Profilbildung moderne Fremdsprachen- 211_r.doc Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, München An alle Gymnasien in Bayern VI.6 mit VI.2 VI.3 VI.5 VI.9 ENTWURF Datum: Entwurf erstellt/geprüft: Gruber_R Reinschrift erstellt/geprüft: Reinschrift versandt: Reinschrift gefaxt: Reinschrift an Ihr Zeichen / Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) München, VI.6 5 S Telefon: Name: MR Gruber Profilbildung der bayerischen Gymnasien im Bereich der modernen Fremdsprachen Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen des lebensbegleitenden Lernens und der daraus resultierenden Kompetenzorientierung des gymnasialen Unterrichts kommt dem Unterrichtsangebot im Bereich der modernen Fremdsprachen eine bedeutende Rolle zu. Über eine signifikante Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit des Einzelnen durch ausgewiesene Fremdsprachenkenntnisse hinaus trägt der Unterricht in den modernen Fremdsprachen maßgeblich zur Erfüllung eines ganzheitlichen Bildungsanspruchs bei, da sich in ihm der Erwerb von Fachwissen, kommunikativer Kompetenz und der Befähigung zur Handhabung eines breiten Methodeninventars zur Bewältigung von kommunikativen Herausforderungen mit dem Aufbau interkultureller Kompetenz vereinen und somit ein bedeutender Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler geleistet wird. Telefon: poststelle@stmuk.bayern.de Salvatorstraße München Telefax: Internet: U3, U4, U5, U6 - Haltestelle Odeonsplatz

2 - 2 - Vor diesem Hintergrund ist eine Profilbildung bayerischer Gymnasien im fremdsprachlichen Bereich wünschenswert, wobei der Ausweisung von Alleinstellungsmerkmalen einzelner Gymnasien besondere Bedeutung zukommt. Das Staatsministerium weist auf die folgenden, zur Verfügung stehenden Möglichkeiten hin, die es Gymnasien erlauben, das vorhandene Schulprofil im Bereich der modernen Fremdsprachen zu schärfen bzw. es durch fremdsprachliche Akzente zu ergänzen: 1. dritte Fremdsprache Russisch Die Einführung eines fremdsprachlichen Angebots mit dritter Fremdsprache Russisch führt vor allem in Kombination mit einer Sprachenfolge mit drei modernen Fremdsprachen (siehe Ziffer 3) zu einem bedeutenden Alleinstellungsmerkmal, das jungen Menschen die Möglichkeit bietet, ihre Bildungsbiographie durch die Beherrschung der wichtigsten slawischen Sprache mit allen damit verbundenen Vorteilen im Hinblick auf das Erlernen weiterer slawischer Sprachen (Weißrussisch, Ukrainisch, Polnisch, Tschechisch, Slowakisch, Slowenisch, Kroatisch, Serbisch, Mazedonisch, Bulgarisch) anzureichern. Im Hinblick auf die Beschäftigungsfähigkeit des Einzelnen stellt die Beherrschung der russischen Sprache eine wichtige Zusatzqualifikation dar, die dem Bedarf der deutschen Wirtschaft an Experten mit russischen Sprachkenntnissen entspricht. 2. erste Fremdsprache Französisch und AbiBac An den naturwissenschaftlich-technologischen Gymnasien sowie den wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Gymnasien kann Französisch als erste Fremdsprache vorgesehen werden, darauf folgt als zweite Fremdsprache verpflichtend Englisch. An den sprachlichen Gymnasien folgt auf die erste Fremdsprache Französisch entweder Latein oder bei Schulen mit Sprachenfolgen, die drei moderne Fremdsprachen umfassen, Englisch als zweite Fremdsprache.

3 - 3 - In Verbindung mit bilingualen Unterrichtsangeboten in Sachfächern kommt in besonderen Fällen eine Antragstellung auf Anerkennung als AbiBac- Gymnasium in Betracht. Die Ermöglichung des gleichzeitigen Erwerbs des deutschen Abiturs und des französischen baccalauréat stellt ein ganz erhebliches Alleinstellungsmerkmal für Schulen dar und eröffnet den Schülerinnen und Schülern eine hervorragende Ausgangssituation für ein Studium an einer Universität im französischsprachigen Ausland oder dem Netzwerk der Deutsch-Französischen Hochschule. 3. Sprachenfolge mit drei modernen Fremdsprachen An den sprachlichen Gymnasien kann laut GSO Anlage 2 Fußnote 5 zweiter Satz die Einrichtung von Fremdsprachenfolgen mit drei modernen Fremdsprachen beantragt werden. Als dritte Fremdsprachen kommen hierbei Italienisch, Russisch oder Spanisch in Betracht. Weiterführende Informationen zur Antragstellung können dem KMS VI - S vom entnommen werden. 4. spät beginnende Fremdsprache Als spät beginnende Fremdsprachen können die Sprachen Französisch, Italienisch, Russisch und Spanisch, sowie Chinesisch, Japanisch, Neugriechisch, Polnisch, Portugiesisch, Tschechisch und Türkisch bei einer Mindestteilnehmerzahl von 11 Schülerinnen und Schülern angeboten werden, falls dem Gymnasium Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für diese Sprachen zur Verfügung stehen. Wird dieses Angebot von Schülerinnen und Schülern aus mindestens einem weiteren Gymnasium besucht, kann ein Sammelkurs mit der Mindestteilnehmerzahl 11 eingerichtet werden. Im Einzelnen sind die nachstehenden Unterscheidungen zu treffen:

4 neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache Gemäß GSO Anlage 2 Fußnote 7 kann nach Jahrgangsstufe 9 im Rahmen der personellen Möglichkeiten der Schulen die Ablösung der ersten oder zweiten Fremdsprache durch eine in Jahrgangsstufe 10 neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache angeboten werden. Diese Sprachlehrgänge werden in der Jahrgangsstufe 10 vierstündig und in den Jahrgangsstufen 11 und 12 dreistündig unterrichtet, in ihnen kann die mündliche Abiturprüfung abgelegt werden. Es besteht Belegungspflicht in Q 11 und Q sonstige spät beginnende Fremdsprache Sonstige spät beginnende Fremdsprachen umfassen in der Qualifikationsphase drei Wochenstunden Unterricht und sind gemäß 50 Absatz 3 GSO nur wählbar, wenn in der betreffenden Fremdsprache in den Jahrgangsstufen 9 und 10 Wahlunterricht im Umfang von zusammen mindestens fünf Wochenstunden besucht oder im Rahmen einer Feststellungsprüfung die erforderlichen Kenntnisse des Wahlunterrichts der Jahrgangsstufe 10 nachgewiesen wurden und in der betreffenden Sprache nicht bereits Unterricht als Pflicht- oder Wahlpflichtfach in den Jahrgangsstufen 9 und/oder 10 besucht wurde. Auch der Unterricht in spät beginnenden Fremdsprachen stellt bedeutende Alleinstellungsmerkmale von Gymnasien dar, insbesondere wenn es sich um Fremdsprachen handelt, die wie etwa Chinesisch, Türkisch und Polnisch nur als spät beginnende Fremdsprachen zugelassen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass in Bayern der Unterricht in spät beginnenden Fremdsprachen als fremdsprachlicher Unterricht konzipiert ist. Für den Besuch des jeweiligen Sprachunterrichts sind sprachliche Vorkenntnisse oder gar eine Sprachkompetenz auf muttersprachlichem Niveau nicht notwendig, vielmehr soll im Rahmen eines interkulturellen Lernangebots die jeweilige Sprache sowie der zugehörige Kulturraum erschlossen werden. Ein rein muttersprachlicher Unterricht in spät beginnenden Fremdsprachen

5 - 5 - wird im Rahmen des bayerischen Schulwesens nicht angeboten und liegt in der Verantwortung der konsularischen Vertretungen zur spät beginnenden Fremdsprache Chinesisch Dem Chinesisch-Unterricht in Bayern, der sich im Aufbau befindet und angesichts des Mangels an qualifizierten Lehrkräften seit einigen Jahren durch eine Nachqualifizierungsmaßnahme zum Erwerb der Prüfberechtigung in der mündlichen Abiturprüfung Chinesisch unterstützt wird, kommt vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Entwicklung Chinas und seiner Bedeutung für den asiatischen Raum eine ganz besondere Bedeutung zu, da Kenntnisse in dieser distanten Fremdsprache eine wichtige Zusatzqualifikation in der Bildungsbiographie junger Menschen darstellen. Voraussichtlich werden im Schuljahr 2011/2012 weitere qualifizierte Lehrkräfte an den folgenden Schulstandorten zur Verfügung stehen: Gauting, Hersbruck, München, Neubiberg, Roth. Schulleiter, deren Gymnasien im Einzugsbereich der o. g. Orte liegen und die erwägen, an ihrem Gymnasium ab dem nächsten Schuljahr Chinesisch- Unterricht anzubieten, werden gebeten, bis Kontakt mit Ref. VI.6 aufzunehmen zur spät beginnenden Fremdsprache Türkisch Um der steigenden Nachfrage an den bayerischen Gymnasien nach Türkisch-Unterricht in der Qualifikationsphase zu begegnen, hat das Staatsministerium für die spät beginnende Fremdsprache Türkisch eine Nachqualifizierungsmaßnahme zum Erwerb für die Prüfberechtigung in der mündlichen Abiturprüfung Türkisch ins Leben gerufen, die im Juni 2011 abgeschlossen sein wird. Voraussichtlich werden im Schuljahr 2011/2012 qualifizierte Lehrkräfte an den folgenden Schulstandorten zur Verfügung stehen: Aichach, Dorfen,

6 - 6 - Elsenfeld, Hohenschwangau, München, Murnau, Neufahrn, Neutraubling und Nürnberg. Schulleiter, deren Gymnasien im Einzugsbereich der o. g. Orte liegen und die erwägen, an ihrem Gymnasium ab dem nächsten Schuljahr Türkisch- Unterricht anzubieten, werden gebeten, bis Kontakt mit Ref. VI.6 aufzunehmen zur spät beginnenden Fremdsprache Polnisch Für den Fall der geplanten Einführung der spät beginnenden Fremdsprache Polnisch, der auf Grund des deutsch-polnischen Abkommens über kulturelle Zusammenarbeit vom ebenfalls eine hohe Bedeutung zukommt, wird darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf eine das sprachliche Angebot unterstützende Anbahnung von Schüleraustauschmaßnahmen das Deutsch-Polnische Jugendwerk in Potsdam und Warschau Unterstützung bieten kann. Gymnasien, die bereits einen Austausch mit einer polnischen Schule in ihr Schulprofil aufgenommen haben, sollten erwägen, den Austausch der Schülerinnen und Schüler durch ein Wahlfachangebot zum Erlernen der polnischen Sprache zu bereichern und zu festigen. Das Polnische Generalkonsulat München, das ein reges Interesse an der Schaffung von Unterrichtsangeboten in polnischer Sprache an bayerischen Gymnasien hegt, könnte ggf. unterstützend bzw. vermittelnd tätig werden. Schulleiter, die zur sprachlichen Unterstützung einer Austauschmaßnahme ihres Gymnasiums mit einer polnischen Schule erwägen, im Schuljahr 2011/12 oder später Polnisch-Unterricht anzubieten, werden gebeten, bis Kontakt mit Ref. VI.6 aufzunehmen.

7 Konversationskurse und Wirtschaftsenglisch Zur Ergänzung des fremdsprachlichen Angebots in der Qualifikationsphase der Oberstufe können gemäß Anlage 5 GSO im sprachlich-literarischkünstlerischen Aufgabenfeld zweistündige Angebote in fremdsprachiger Konversation sowie in Wirtschaftsenglisch gemacht werden. Die Schulleiterinnen und Schulleiter werden gebeten, dieses Schreiben zum Anlass für schulinterne Beratungen im Hinblick auf eine sprachliche Profilbildung der Schule nehmen. Mit freundlichen Grüßen gez. Robert Gruber Ministerialrat

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