Willkommensmappe. für neue Schiedspersonen in der Bezirksvereinigung Hannover.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Willkommensmappe. für neue Schiedspersonen in der Bezirksvereinigung Hannover. http://www.bds-hannover.de/355.html"

Transkript

1 Willkommensmappe für neue Schiedspersonen in der Bezirksvereinigung Hannover Vorstand: Dieter Rohles, Eike Loos, Volker Maemecke, Irene Lehmann Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.v. BDS- Bezirksvereinigung Hannover Seite 1

2 Inhaltsverzeichnis 1. Begrüßung 2. Rechtsgrundlagen 3. Mitgliedschaft im BDS 4. Beispielhaftes Schlichtungsverfahren 5. Verwendung der häufigsten BDS-Formulare 6. Konzept für die Aus- und Fortbildung 7. Organigramm und Beitrittserklärung Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.v. BDS- Bezirksvereinigung Hannover Seite 2

3 1. Begrüßung neuer Schiedspersonen Liebe Schiedsfrau, lieber Schiedsmann, die Bezirksvereinigung Hannover beglückwünscht Sie zu Ihrem neuen verantwortungsvollen Amt und heißt Sie herzlich willkommen. Die folgenden Seiten geben Ihnen einen ersten Überblick und sollen Ihnen den Einstieg in Ihr neues Amt erleichtern. Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.v. BDS- Bezirksvereinigung Hannover Seite 3

4 2. Rechtsgrundlage der Tätigkeit der Schiedspersonen in Niedersachsen. Am 1. Januar 2010 ist das Gesetz zur Einführung der obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung Niedersächsisches Schlichtungsgesetz (NSchlG) und zur Änderung des Niedersächsisches Gesetz über gemeindliche Schiedsämter Niedersächsisches Schiedsämtergesetz (NSchÄG) vom 17. Dezember 2009 in Kraft getreten. Die Verwaltungsvorschriften zu den vorgenannten Gesetzen sind zum 1. April 2010 in Kraft getreten. In 1 des Niedersächsischen Schlichtungsgesetzes (NSchlG) wird festgelegt, dass eine obligatorische Streitschlichtung in den folgenden Fällen betroffene Rechtsgebiete vorzunehmen ist. a) Nachbarrechte 1. Ansprüche aus 910 BGB es handelt sich um Überhänge von Wurzeln und Zweigen von einem Nachbargrundstück 2. Ansprüche aus 911 BGB es handelt sich um Früchte von Bäumen und Sträuchern, die auf ein Nachbargrundstück fallen 3. Ansprüche aus 923 BGB es handelt sich um Regelungen hinsichtlich eines Baumes, der auf der Grundstücksgrenze steht 4. Ansprüche aus 906 BGB es handelt sich um Zuführung von Gasen, Dämpfen, Gerüchen, Rauch, Ruß, Wärme, Geräusch, Erschütterungen und ähnliche von einem Grundstück ausgehende Einwirkungen 5. Ansprüche wegen der im Niedersächsischen Nachbarrechtsgesetz geregelten Nachbarrechte es handelt sich zum Beispiel um Streitigkeiten um Nachbarwände, Grenzwände, Licht- und Fensterrechte, Bodenerhöhungen, Einfriedungen, Hammerschlags- und Leiterrechte, Grenzabstände für Pflanzen ect. Bei den Streitigkeiten nach 906 BGB und der im Niedersächsischen Nachbarrecht geregelten Nachbarrechte ist das obligatorische Schlichtungsverfahren nur vorgeschrieben, wenn die Einwirkungen nicht von einem gewerblichen Betrieb ausgehen. Ein gewerblicher Betrieb wird im Allgemeinen vorliegen, wenn der Inhaber mit ihm berufsmäßig dauernde Einnahmen erzielen will. Erfasst werden auch solche Ansprüche, die zwar nicht unmittelbar auf die genannten Vorschriften gestützt sind oder hieraus hergeleitet werden können, sondern auch auf andere Anspruchsgrundlagen (z.b. 823 BGB unerlaubte Handlung, 812 BGB Geschäftsführung ohne Auftrag) beruhen, sofern eine enge Verknüpfung mit einer nachbarrechtlichen Streitigkeit besteht. Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.v. BDS- Bezirksvereinigung Hannover Seite 4

5 Beispiele: Anspruch auf Schadenersatz, weil herab fallendes Laub die Dachrinne des Nachbarhauses verstopft und in der Folge zu Wasserschäden am Haus geführt hat; Ansprüche gegen einen Nachbarn auf Ersatz ersparter Aufwendungen, wenn er Wurzeln oder Zweige für den an sich beseitigungspflichtigen Nachbarn beseitigt. b) Ehrverletzungen Es handelt sich um Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden sind. Im Einzelnen werden angesprochen 1. Beleidigung StGB 2. Üble Nachrede StGB 3. Verleumdung StGB 4. Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens StGB 5. Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener StGB Darüber hinaus ist nach 380 StPO in den Fällen des Hausfriedensbruch ( 123 StGB), der Verletzung des Briefgeheimnisses ( 202 StGB), der Körperverletzung ( 223 und 229 StGB), der Bedrohung ( 241 StGB), der Sachbeschädigung ( 303 StGB) und der Rauschtat ( 323 a StGB) die Erhebung der Klage erst zulässig, wenn ein Schlichtungsversuch bei einer Vergleichsbehörde (u.a. Schiedsamt) vorgenommen wurde. Die Durchführung des Schlichtungsverfahrens ist Voraussetzung für die Erhebung der Privatklage und im Falle des Scheiterns wird eine Sühnebescheinigung ausgestellt, die dem Gericht einzureichen ist. c) Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz. Es werden hier die Fälle des 3. Abschnittes des AGG angesprochen. Bei der Begründung, Durchführung und Aufhebung von Verträgen sind Diskriminierungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität unzulässig. d) Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten Bei derartigen Streitigkeiten also private Streitigkeiten um vermögensrechliche Ansprüche ist das Schiedsamt fakultativ tätig. Die Rechtsgrundlage ist 13 des Nds. Schiedsämtergesetzes und es sind Auseinandersetzungen angesprochen, für die die ZPO zutrifft und die von ordentlichen Gerichten entschieden werden müssen. Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.v. BDS- Bezirksvereinigung Hannover Seite 5

6 3. Mitgliedschaft im BDS Sie werden Mitglied beim BDS, indem Sie schriftlich (ggf. auch formlos) Ihren Beitritt erklären. Verwenden Sie dazu das beiliegende Anmeldeformular und senden es eigenhändig unterschrieben an die Bundesgeschäftsstelle des BDS in Bochum. Der Jahresbeitrag wird nach dem Nds. Schiedsämterämtergesetz von Ihrer Gemeinde übernommen. Gleichzeitig werden Ihre persönlichen Daten im elektronischen Mitgliederverzeichnis des BDS erfasst. Sie selbst können dabei entscheiden, welche Ihrer Daten für die Öffentlichkeit zu sehen sein sollen. Zur Veröffentlichung im Internet benötigt der BDS dann noch die entsprechende Einverständniserklärung. Fachliteratur Die Gemeinde ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Schiedspersonen in ihrem Zuständigkeitsbereich mit den nötigen Sachmitteln und der nötigen Fachliteratur zu versorgen. Hierzu macht der BDS ein umfangreiches Angebot CHV (Carl-Heymanns-Verlag) BDS-Servicegesellschaft Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.v. BDS- Bezirksvereinigung Hannover Seite 6

7 Vordrucke für Schiedsämter und Schiedsstellen Der BDS stellt alle Vordrucke für Schiedspersonen zur Verfügung, die zur Ausübung ihrer Tätigkeit benötigt werden. Die Vordrucke stehen im pdf-dateiformat auf einem Formularserver als Angebot zum Download zur Verfügung. Sie werden ständig durch einen Juristen überprüft und bei evtl. Gesetzesänderungen sofort aktualisiert. Die unterjährigen Aktualisierungen erfolgen kostenlos. Die Formulare können sowohl per Hand, mit der Schreibmaschine oder am PC ausgefüllt werden. Wenn Ihre Kommune durch Zahlung der jährlichen Lizenzgebühr das Formularserver-Angebot des BDS angenommen hat, wird ihr eine Kennung und ein Passwort mitgeteilt, mit dem auf den Formularserver zugegriffen werden kann. Wenn Sie die Formulare per Hand oder mit der Schreibmaschine ausfüllen möchten, kann Ihnen Ihre Kommune jedes Formular in der von Ihnen für ein Jahr benötigten Anzahl blanko ausdrucken. Wenn Sie den PC nutzen möchten, kann ihre Kommune Ihnen die Kennung mitteilen und Sie laden sich die Formulare selbst direkt auf Ihren Rechner. Nur wenige Reststücke sind noch über den Verlag zu beziehen: Siehe auch Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.v. BDS- Bezirksvereinigung Hannover Seite 7

8 Info-Schriften zum Download Der BDS stellt kostenlos Info-Schriften zur Verfügung, die sich mit Themen rund um das Schiedsamt befassen. Die als PDF-Datei gespeicherten Hefte können über das Internet auf den eigenen PC übertragen und ausgedruckt werden. Beispiel: PDF-Liste aus - Bundesverband - Info-Schriften Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.v. BDS- Bezirksvereinigung Hannover Seite 8

9 Schiedsamtszeitung Die monatlich erscheinende Schiedsamtszeitung wird allen Schiedspersonen von ihrer Gemeinde kostenlos zugestellt. Wichtiger Hinweis Die Schiedsamtszeitung unterrichtet über alles, was für die Ausübung des Schiedsamtes von rechtlicher und praktischer Bedeutung ist. Sie veröffentlicht regelmäßig einschlägige Gerichtsentscheidungen mit Anmerkungen, Fälle aus der Praxis und vor allem informative Aufsätze über rechtliche Themen des Schiedsamtswesens. Nachrichten aus der Organisation des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen runden die Zeitschrift ab. In der Schiedsamtszeitung finden Sie ein Inhaltsverzeichnis aller relevanten Urteile in der Rechtsprechung, die Sie nachlesen können ebenso wie die Beiträge in den aktuellen Ausgaben. Die Schiedsamtszeitung können Sie beim Carl Heymanns Verlag abonnieren. Der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. BDS gliedert sich in 3 Ebenen: 1 Bundesverband 12 Landesvereinigungen 77 Bezirksvereinigungen Derzeit sind in Deutschland ca Schiedspersonen ehrenamtlich tätig. Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.v. BDS- Bezirksvereinigung Hannover Seite 9

10 Das Schiedsamt im Internet Bundesverband: Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.v. BDS- Bezirksvereinigung Hannover Seite 10

11 4. Beispielhaftes Schlichtungsverfahren Nachfolgend finden Sie eine Übersicht, wie ein Schlichtungsverfahren exemplarisch ablaufen kann (siehe auch BDS-Fachbuch Musterfälle). Empfehlungen Antragsaufnahme Zuständigkeit prüfen (sachlich / örtlich) Kostenvorschuss Antrag schreiben Formblatt Eintragung ins Vorblatt und Kassenbuch Termin festlegen Ladungen schreiben, Ordnungsgeld bis 50 Ladung an Antragsteller Empfangsbekenntnis oder Postzustellungsurkunde oder Einschreiben gegen Rückschein Ladung bei Antragsgegner mit Postzustellungsurkunde. (Stattdessen ist die Ladung des Antragsgegners mit Einschreiben gegen Rückschein oder persönliche Zustellung gegen Empfangsbestätigung möglich) Evtl. Handzettel anfertigen Die Antragsaufnahme mit dem Antragsteller (AS) kann direkt in den Räumen der Schiedsperson oder in öffentlicher Umgebung abgehalten werden (Rathaus, Bürgerhaus, Diakonie, Schule). Auf Antrag haben Sie in besonderen Fällen Anspruch auf Amtshilfe (Polizei, Amtsgericht). persönlich oder schriftlich mit dem AS, Schriftsatz vom Rechtsanwalt Personalien bei persönlicher Antragsaufnahme a) Örtliche Zuständigkeit: Wo wohnt die Antragsgegnerin/der Antragsgegner ( 2 des Nds. Schlichtungsgesetzes, 13 Nds. Schiedsämtergesetz) b) Sachliche Zuständigkeit 1. obligatorisch: Nachbarrechtliche Steitigkeiten (z.b. Überhänge, Lärm); Ehrverletzungen (z.b. Beleidigung), Fälle nach 380 StPO (z.b. Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung); Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz 2. fakultativ: Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten (zum Beispiel vermögensrechtliche Streitigkeiten aus Kauf- und Werkverträgen). i. d. R. der voraussichtlich entstehenden Kosten in Höhe von 50 Bareinnahme gegen Quittung oder per Überweisung. in knappen Worten formulieren, worum es geht und welche Forderungen der Antragsteller stellt. Geldforderungen, Entschuldigung, Übernahme der Schiedsamtskosten, usw... Ladungsfrist : 2 Wochen (+ 1 Woche Postlaufzeit) Formblätter Formblatt bei Nichterscheinen Ladung für Antragsteller zusammen mit der Antragsdurchschrift Ladung für Antragsgegner bei Postzustellungsurkunde zusammen mit der Antragsdurchschrift in Umschlag Förmliche Zustellung stecken( gelb) Angabe eines Aktenzeichen ist zwingend z. B. VB01/13 (siehe auch Fachbuch Musterfälle) Formblatt Zustellungsurkunde ausfüllen Vorderseite: Aktenzeichen übertragen, Adresse und unten eigene Adresse nicht vergessen. Ladungen in den Umschlag Förmliche Zustellung und verschlossen in Umschlag Postzustellungsauftrag stecken, Äußeren Umschlag mit 3,45 (Stand 2015) frankieren Zur Vorbereitung für eine schnellere Kostenabrechnung nach der Verhandlung sollte die Anzahl der geschriebenen und kopierten Seiten, Auslagen, Telefonate usw. rechtzeitig notiert werden. Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.v. BDS- Bezirksvereinigung Hannover Seite 11

12 Bei der Verhandlung Protokoll schreiben Formblatt Kostenrechnung erstellen Formblatt Personalien der Antragsgegner feststellen, auch Beistände. Sie sind der Verhandlungsführer. Lassen Sie sich niemals das Ruder aus der Hand nehmen. Beide Parteien gleichwertig reden lassen. Nicht voreingenommen sein. Einen Vergleich vorschlagen, aber nie richten. Evtl. Zwischenergebnisse auf einem Zettel notieren. Am Ende der Schlichtungs-/ Sühneverhandlung ist in jedem Fall das Protokoll ins Protokollbuch einzutragen, auch wenn sich die Parteien nicht geeinigt haben. Im Protokoll müssen der Gegenstand des Streites und die Forderung des Antragstellers gegenüber dem Antragsgegner, sowie das Ergebnis der Verhandlung vermerkt werden. Die Schlichtungsverhandlung war erfolglos oder Die Parteien schließen folgenden Vergleich: 1.) Herr Böse zahlt ( bis zum... ) an Frau Gut. oder: Herr in x folgenden Raten zu je xx.- beginnend am ( Datum ) Bleibt Herr Böse mit einer Rate in Verzug, so ist der Restbetrag sofort fällig. 2.) Die Hecke an der Grundstücksgrenze wird von... bis zum... auf eine Höhe von 2,5 m zurückgeschnitten. Wichtig: Geldbeträge müssen immer beziffert werden! Bei Zahlungen oder sonstigen Leistungen immer einen Fälligkeitstermin setzen! Abrechnung direkt vor Ort gegen Quittung. Gebühr bei Vergleich = 25 Gebühr ohne Vergleich = 15 Erhöhte Gebühr in beiden Fällen im Rahmen und genannten Fällen des Nds SchÄG möglich. Ordnungsgeld bei Nichterscheinen = bis 50 Schreibauslagen = 0,50 je geschriebene (kopierte) Seite. Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.v. BDS- Bezirksvereinigung Hannover Seite 12

13 Möglicher Ablauf eines Schlichtungsverfahrens 1. Schritt: Bitte prüfen Sie, ob ein förmliches Schlichtungsverfahren einzuleiten ist oder ob der Antragsteller nur einen Tür- und Angelfall wünscht. (Beim Tür- und Angelfall kommt es nicht zu einem Schiedsverfahren, sondern die Sache wird formlos durch einen Ratschlag o.ä. erledigt.) 2. Schritt: Antragstellung: Bei Einleitung eines Schiedsverfahrens ist das Formular Antrag auf Schlichtungsverhandlung zu nehmen. Eingeleitet wird die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens durch die Stellung eines Antrags, für den Formzwang besteht. Dieser Antrag kann schriftlich eingereicht oder mündlich zu Protokoll erklärt werden. Der Antrag auf Durchführung eines Schlichtungsverfahren (Antrag auf Schlichtungsverhandlung) kann auch durch eine bevollmächtigte Person (z.b. Rechtsanwalt) schriftlich gestellt werden. Erforderlich ist, dass die bevollmächtigte Person eine schriftliche Vollmacht beilegt oder nachreicht. 3. Schritt: Ladungen: Die Schiedsperson bestimmt den Termin und die Parteien werden förmlich geladen. Die Ladung wird entweder den Parteien persönlich gegen Empfangsbestätigung (Quittung) oder durch die Post mit Zustellungsurkunde oder gegen Einschreiben mit Rückschein zugestellt. 4. Schritt: Protokollbuch: Das Protokollbuch zählt zu den amtlichen Büchern und es ist in ihm die entsprechende Eintragung vorzunehmen. Im Protokoll selbst ist das Ergebnis der Verhandlung festzuhalten und es muss sowohl von den beiden Parteien als auch der Schiedsperson unterschrieben werden, wenn es zu einer Einigung (Vergleich) gekommen ist. Der Vergleich ist dann rechtsverbindlich. Bevor ein Vergleich bzw. eine Einigung protokolliert wird, erörtert die Schiedsperson mit den beiden Parteien den Fall und lotet die unterschiedliche Interessenlage aus. Zur Aufklärung der Interessenlage kann die Schiedsperson auch Einzelgespräche mit den Parteien führen und auch eigene Vorschläge zur Streitlösung unterbreiten. Kommt es zu keiner Einigung, ist eine Erfolglosigkeitsbescheinigung bzw. in Strafsachen eine Sühnebescheinigung zu erstellen. Falls die Parteien eine Abschrift des Protokolls haben möchten, ist dies zu vermerken. Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.v. BDS- Bezirksvereinigung Hannover Seite 13

14 5. Schritt: Kosten des Schlichtungsverfahrens: Grundsätzlich hat die antragstellende Partei die Kosten zu tragen. Sie ist also Kostenschuldnerin. Dies gilt auch für den Fall, dass vereinbart wurde, dass die Gegenpartei die Kosten zu übernehmen hat und sie in voller Höhe oder in dem vereinbarten Umfang (zum Beispiel hälftige Teilung) nicht zahlt. 47 des Nds. Schiedsämtergesetzes regelt die Höhe der Kosten. Danach wird für das Schlichtungsverfahren eine Gebühr von 15 Euro erhoben. Wenn es zu einer Vereinbarung (Vergleich) kommt, erhöht sich die Gebühr auf 25 Euro. Die Gebühr kann unter Berücksichtigung der Verhältnisse des Kostenschuldners und des Umfangs und der Schwierigkeit des Falles auf bis zu 50 erhöht werden. Die weiteren Kosten ergeben sich aus 48 des Nds. Schiedsämtergesetzes und in 49 dieses Gesetzes ist festgelegt, dass ausnahmsweise die Schiedsperson auf die Erhebung von Kosten ganz oder teilweise verzichten kann, wenn dies aus Billigkeitsgründen geboten erscheint. Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.v. BDS- Bezirksvereinigung Hannover Seite 14

15 Fall: Nachbarschaftlicher Beseitigungsanspruch Sachverhalt: Die Eheleute Karin und Günter Dunkel verlangen von ihrem Nachbar Klaus Lang, dass er zum einen seine 8 m hohen Birken, die einen Abstand von 2 m zur Grenze haben und bereits seit mehr als 10 Jahren dort stehen, entfernt, da sie in erheblichen Maße Schatten bilden, nahezu jegliche Sonneneinwirkung verhindern und zum Abfall von Laub auf das Grundstück des Antragstellers führen, und zum anderen, dass die Zweige seiner Buche, die 4 m über das eigene Grundstück hinaus auf das Grundstück des Antragstellers ragen und dort zu einer erheblichen Nutzungseinschränkung führen, abschneidet. Beide Parteien wohnen in Burgdorf (Niedersachsen) und sind seit 30 Jahren Nachbarn. Eine Baumschutzsatzung gibt es in Burgdorf nicht. Rechtsgrundlage: Gegenstand dieses Musterfalles ist eine nachbarrechtliche Streitigkeit, die auf den Bestimmungen des 1004 BGB in Verbindung mit 50 des Niedersächsischen Nachbarrechts (Grenzabstand) und 910 BGB (Überhang) beruhen. Es handelt sich um ein obligatorisches Schlichtungsverfahren, welches nach 2 des Nds. Schlichtungsgesetzes beim Schiedsamt Burgdorf durchzuführen ist. Der Antrag wurde am 22. Juni 2015 mündlich zu Protokoll beim Schiedsamt Burgdorf gestellt. Die beiden Parteien wurden zum 14. Juli 2015, Uhrzeit 10 Uhr, geladen. Die Ladungen wurden förmlich zugestellt. Ergebnis der Schlichtungsverhandlung: Im Schlichtungstermin erschienen beide Parteien mit ihren Rechtsanwälten Klug für die antragstellende Partei und Schlau für die Gegenpartei. Rechtsanwalt Schlau räumte zwar ein, dass an sich der Grenzabstand wegen der Baumhöhe zu gering ist, sagte jedoch, dass unter Berücksichtigung des Paragraphen 54 Nds. Nachbarrecht ein Fällen der wunderbaren Eichen nicht in Frage kommen könne. Hierfür bat er um Verständnis. Es kam zu der folgenden Vereinbarung (Vergleich im Sinne von 779 BGB) 1. Die Zweige der Buche werden bis zum gekürzt und dürfen maximal nur noch bis zu 50 cm in das Nachbargrundstück ragen. 2. Die derzeitige Baumhöhe von 8 m wird nicht überschritten. Es findet eine jährliche Überprüfung statt und nötigenfalls wird innerhalb eines Monats nach Feststellung einer über 8 m hinausgehenden Höhe eine Kappung auf die vereinbarte Höhe von 8 m vorgenommem. 3. Die Kosten des Verfahrens werden hälftig geteilt. Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.v. BDS- Bezirksvereinigung Hannover Seite 15

16 5. Verwendung der häufigsten BDS- Formulare Wichtiger Hinweis In einem Schlichtungsfall werden die fett unterlegten Formulare am häufigsten benötigt. 1. Antragstellung Antrag zu Protokoll des zuständigen Schiedsamtes auf Schlichtungsverhandlung. Vereinbarung der örtlichen Zuständigkeit Weiterleitung eines Antrages an d. zuständige Schiedsamt / Schiedsstelle oder Amtsgericht Die BDS- Formulardatei (PDF-Datei) wird jährlich aktualisiert und mit der Jahresbeitragsrec hnung gegen ein jährliches Nutzungsentgelt der Gemeinde angeboten. 2. Ladungen/Terminierungen Ladung für Antragsteller(innen) bzw. gesetzliche Vertreter in bürgerlichen Streitigkeiten Ladung für Antragsteller(innen) bzw. gesetzliche Vertreter in Strafsachen und gemischten Streitigkeiten zum ersten oder zweiten Termin Die Gemeinde stellt die BDS- Formulare den Schiedspersonen in ihrem Zuständigkeitsber eich zur Verfügung. Ladung für Antragsgegner(innen) bzw. gesetzliche Vertreter in bürgerlichen Streitigkeiten Ladung für Antragsgegner(innen) bzw. gesetzl. Vertreter in bürgerl. Streitigkeiten Ladung für Antragsgegner(innen) bzw. gesetzliche Vertreter in Strafsachen sowie gemischten Streitigkeiten zum ersten Termin Ladung für Antragsgegner(innen) bzw. gesetzliche Vertreter in Strafsachen und gemischten Streitigkeiten zum zweiten Termin Benachrichtigung wegen Terminsaufhebung, -verlegung bzw. -bestätigung Terminsnachricht für Bevollmächtigte und Beistände Ladung eines Zeugen oder Sachverständigen zum Schlichtungstermin Empfangsbekenntnis Ladung Dolmetscher Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.v. BDS- Bezirksvereinigung Hannover Seite 16

17 3. Protokollierung Protokoll, Einlage- oder Einklebebogen 4. Erteilen von Bescheinigungen Abschrift eines Protokolls Ausfertigung eines Protokolls Sühnebescheinigung Erfolglosigkeitsbescheinigung 5. Kosten Einforderung eines Kostenvorschusses Antrag auf Festsetzung der Dolmetschervergütung an das Amtsgericht Kostenrechnung Quittung 6. Sonstige Formulare Festsetzung von Ordnungsgeld Rechtsbehelfsbelehrung Jahresbericht des Schiedsamts Dokumentation der»tür- und Angelfälle«Anschreiben (Blanko) Anlage Antrag d. Gläubigers/in auf Erteilung der Vollstreckungsklausel und auf Vollstreckung wegen einer Geldforderung Antrag d. Gläubigers/in auf Gestattung der Ersatzvornahme und Leistung eines Kostenvorschusses Antrag d. Gläubigers/in auf Androhung einer Bestrafung Antrag d. Gläubigers/in auf Bestrafung Stammdatenblatt (nur bei PC-Nutzung) Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.v. BDS- Bezirksvereinigung Hannover Seite 17

18 Das Antragsformular Dieses Formular muss vom Antragsteller und der Schiedsperson unterzeichnet werden und wird dem Antragsteller und dem Antragsgegner zusammen mit der Ladung (per PZU, persönlich gegen Empfangsbestätigung oder mit Einschreiben gegen Rückschein) zugestellt. Die Ladungsformulare in bürgerl. Streitigkeiten Die Formulare werden von der Schiedsperson unterzeichnet, gesiegelt und in bürgerl. Streitigkeiten zusammen mit dem Antrag per PZU oder mit Einschreiben gegen Rückschein verschickt oder persönlich gegen Empfangsbestätigung zugestellt. an den Antragsteller an den Antragsgegner Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.v. BDS- Bezirksvereinigung Hannover Seite 18

19 Das Ladungsformular in Strafsachen Die Formulare werden von der Schiedsperson unterzeichnet, gesiegelt und in Strafsachen zusammen mit dem Antrag per PZU oder mit Einschreiben gegen Rückschein verschickt oder persönlich gegen Empfangsbestätigung zugestellt. an den Antragsteller an den Antragsgegner Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.v. BDS- Bezirksvereinigung Hannover Seite 19

20 Das Protokollformular Dieses Formular müssen bei erfolgreichem Vergleich beide Parteien und die Schiedsperson unterzeichnen. VGU (vorgelesen, genehmigt, unterschrieben) muss zwingend im Protokoll vermerkt sein. Das Originalformular erhält jedoch NUR die Schiedsperson. Die Parteien erhalten auf Anforderung die Abschrift des Protokolls Die Sühnebescheinigung Dieses Formular muss in Strafsachen von der Schiedsperson unterzeichnet und gesiegelt werden. Auf Antrag erhält der Antragsteller das Formular bei erfolglosem Ausgang der Schlichtung. Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.v. BDS- Bezirksvereinigung Hannover Seite 20

21 Die Erfolglosigkeitsbescheinigung Dieses Formular muss in bürgerl. Streitigkeiten von der Schiedsperson unterzeichnet und gesiegelt werden. Auf Antrag erhält der Antragsteller das Formular bei erfolglosem Ausgang der Schlichtung. Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.v. BDS- Bezirksvereinigung Hannover Seite 21

22 Diverses Postzustellungsurkunde (PZU) (Unterlagen können auf unter VORDRUCKE ausgewählt und über die Gemeinde angefordert werden). Eine ausführliche Beschreibung zur PZU-Abwicklung finden Sie zum Download unter pza_broschuere.pdf Wichtiger Hinweis Zustellung Quelle: pza_broschuere_01_2014_k1.pdf Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.v. BDS- Bezirksvereinigung Hannover Seite 22

23 Auszug aus dem Flyer des BDS Satzung des BDS e.v. BDS- Bezirksvereinigung Hannover im Internet: Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.v. BDS- Bezirksvereinigung Hannover Seite 23

24 6. Konzept für die Aus- und Fortbildung Die Bezirksvereinigung Hannover ist eine von 77 Bezirksvereinigungen im BDS. Auf Grund dessen stehen der Bezirksvereinigung die Ressourcen des BDS in Bochum zur Verfügung. Als Mitglied der Bezirksvereinigung Hannover ist man satzungsgemäß Mitglied des Gesamtvereins und kann sowohl die Lehrgänge der Landesvereinigung als auch insbesondere der Bundesvereinigung belegen. Die Bundesvereinigung bietet folgende Lehrgänge an Einführungs- und Vertiefungslehrgänge Fortbildungslehrgänge Strafrecht Fortbildungslehrgänge Zivilrecht Fortbildungslehrgänge Nachbarrecht Lehrgänge Mediation im Schiedsamt I Lehrgänge Mediation im Schiedsamt II Die Lehrgänge werden an unterschiedlichen Orten in Niedersachsen von hochqualifizierten und mit dieser Materie besonders vertrauten Volljuristen regelmäßig Richterinnen und Richter abgehalten. Die Mitglieder unserer Bezirksvereinigung können diese Lehrgänge zu den für Mitglieder erheblich reduzierten Gebühren belegen. Hierfür beantragen Sie vor Anmeldung die Übernahme der Kosten bei Ihrer Gemeinde. Daneben bietet auch die Landesvereinigung Niedersachsen, zu der wir auch gehören, eine praxisbezogene Vorschulung an. Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.v. BDS- Bezirksvereinigung Hannover Seite 24

25 Die Bezirksvereinigung Hannover bietet darüber hinaus ihren Schiedspersonen die folgenden Dienstleistungen an 1. Neue Schiedspersonen erhalten eine Patin/einen Paten zur Seite gestellt. Die Patin/der Pate berät und unterstützt die Schiedsperson bei ihren ersten Fällen; sie ist somit nicht allein auf sich gestellt. 2. Jede neue Schiedsperson erhält eine Einführungsmappe. Diese Einführungsmappe enthält Hinweise und Erläuterungen und zeigt die Vorgehensweise praxisbezogen auf und es werden die wichtigsten Formulare erläutert und dargestellt. 3. Ein IT-Experte steht gerade neuen Schiedspersonen zur Verfügung und zeigt das to do, das konkrete Handling mit den Formularen, auf. 4. Es werden bedarfsgerecht Basiskenntnisse auf den wichtigsten Rechtsgebieten (Nds. Schiedsämtergesetz, Nds. Schlichtungsgesetz, Niedersächsisches Nachbarrecht, BGB, StGB, StPO) vermittelt. Weitere Angebote sind in Vorbereitung Einrichtung von regionalen Stammtischen, welche zu einem Erfahrungsaustausch führen Schulungen (s. oben Punkte 3 + 4) Versand von news-letter mit Hinweisen auf interessante Fälle und Urteile. Unser Konzept wird laufend aktualisiert und den Erfordernissen angepasst. Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.v. BDS- Bezirksvereinigung Hannover Seite 25

26 Daten des Vorstandes der Bezirksvereinigung Hannover Vorsitzender Dieter Rohles Tel.: , Mail: Vertreter Eike Loos Tel.: , Mail: Schriftführer Volker-Dietrich Maemecke Tel.: , Mail: Schatzmeisterin Irene Lehmann Tel.: , Mail: Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.v. BDS- Bezirksvereinigung Hannover Seite 26

27 7. Organigramm des BDS, Antragsformular Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.v. BDS- Bezirksvereinigung Hannover Seite 27

28 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.v. BDS- Bezirksvereinigung Hannover Seite 28

29 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.v. BDS- Bezirksvereinigung Hannover Seite 29

Führung der Bücher im Schiedsamt

Führung der Bücher im Schiedsamt Bezirksvereinigung Göttingen Führung der Bücher im Schiedsamt Referent: Gunther Schwitters, Schiedsmann im Flecken Bovenden und Mediator Führung der Bücher und Formulare Wann wird was und wo in die Bücher

Mehr

Wann kann Ihnen die Schiedsperson helfen?

Wann kann Ihnen die Schiedsperson helfen? Wann kann Ihnen die Schiedsperson helfen? In diesen Fällen kann Ihnen die Schiedsfrau / der Schiedsmann weiterhelfen: Ihre Freundin zahlt das geliehene Geld nicht zurück? Vom Nachbargrundstück hängen Baumäste

Mehr

Vorbemerkung. 1. Antragstellung

Vorbemerkung. 1. Antragstellung 1 Vorbemerkung Schlichten statt Richten zu dieser verdienstvollen Aufgabe haben sich die Schiedspersonen dankenswerterweise ehrenamtlich zur Verfügung gestellt. Sowohl in der Fachliteratur als auch bei

Mehr

Häufig gestellte Fragen in Mahnsachen. Verfahren allgemein

Häufig gestellte Fragen in Mahnsachen. Verfahren allgemein Häufig gestellte Fragen in Mahnsachen Häufig gestellte Fragen in Mahnsachen... 1 Verfahren allgemein... 1 Woher erhalte ich die Vordrucke im Mahnverfahren?... 1 Ist die Zahlung der Kosten per Scheck /

Mehr

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Üblicherweise legen Generalunternehmer in den Verträgen

Mehr

Eingangsseite Umwelt-online

Eingangsseite Umwelt-online Mit dem Erwerb einer Lizenz haben Sie die Möglichkeit, sich ein auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Kataster zu erstellen. Die Funktionen dieses Rechtskataster wird nachstehend erläutert. Eingangsseite Umwelt-online

Mehr

SATZUNG. des Vereins. zuletzt geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung 04.11.2014 gültig ab 14.01.2015. 1 Name und Sitz

SATZUNG. des Vereins. zuletzt geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung 04.11.2014 gültig ab 14.01.2015. 1 Name und Sitz Die Kinderkrippe Spielkreis e.v. Pestalozzistraße 4a 64823 Groß-Umstadt 06078 / 21 53 E-Mail: info@spielkreis-umstadt.de SATZUNG des Vereins Die Kinderkrippe Spielkreis e.v." zuletzt geändert laut Beschluss

Mehr

Schlichtungs- und Kostenordnung Rechtsanwalt Thomas H. Haymann, Dortmund Seite 1 von 7

Schlichtungs- und Kostenordnung Rechtsanwalt Thomas H. Haymann, Dortmund Seite 1 von 7 Schlichtungs- und Kostenordnung Rechtsanwalt Thomas H. Haymann, Dortmund Seite 1 von 7 Schlichtungs- und Kostenordnung des Rechtsanwalts Thomas H. Haymann als anerkannte Gütestelle im Sinne des 794 Abs.

Mehr

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS (PCT) UND DER AUSFÜHRUNGSORDNUNG ZUM VERTRAG ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS

Mehr

Der Vollstreckungsbescheid. 12 Fragen und Antworten

Der Vollstreckungsbescheid. 12 Fragen und Antworten Der Vollstreckungsbescheid 12 Fragen und Antworten Was bewirkt der Vollstreckungsbescheid eigentlich? Anerkennung der Schuld durch eine neutrale, eine richterliche Instanz Kein späterer Widerspruch möglich

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

Rechtliche Informationen zu Hochwild-Hegegemeinschaften. von LJV-Justiziar Rechtsanwalt Klaus Nieding

Rechtliche Informationen zu Hochwild-Hegegemeinschaften. von LJV-Justiziar Rechtsanwalt Klaus Nieding Rechtliche Informationen zu Hochwild-Hegegemeinschaften von LJV-Justiziar Rechtsanwalt Klaus Nieding 1. Die Hegegemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts Eine Körperschaft des öffentlichen

Mehr

Antrag für die Übertragung von Softwarelizenzen, Wartungsverträgen oder Abonnements

Antrag für die Übertragung von Softwarelizenzen, Wartungsverträgen oder Abonnements Antrag für die Übertragung von Softwarelizenzen, Wartungsverträgen oder Abonnements Dieses Antragsformular muss immer dann vollständig ausgefüllt und an Autodesk geschickt werden, wenn Sie eine Autodesk-Softwarelizenz

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Informationen für Enteignungsbetroffene

Informationen für Enteignungsbetroffene 1 Informationen für Enteignungsbetroffene Sie sind Eigentümer, Pächter oder haben ein anderes Recht (z. B. Nießbrauchrecht, Erbbaurecht) an einem Grundstück, das von Planungen zum Wohle der Allgemeinheit

Mehr

Bedienungsanleitung: Onlineverifizierung von qualifiziert signierten PDF-Dateien

Bedienungsanleitung: Onlineverifizierung von qualifiziert signierten PDF-Dateien Sie haben von der VR DISKONTBANK GmbH ein signiertes PDF-Dokument (i.d.r. eine Zentralregulierungsliste mit dem Status einer offiziellen Rechnung) erhalten und möchten nun die Signatur verifizieren, um

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Nicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003

Nicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003 Nicht kopieren Der neue Report von: Stefan Ploberger 1. Ausgabe 2003 Herausgeber: Verlag Ploberger & Partner 2003 by: Stefan Ploberger Verlag Ploberger & Partner, Postfach 11 46, D-82065 Baierbrunn Tel.

Mehr

Franz X. Ritter, Rechtsanwalt Stand 03/2011 VERFAHRENSORDNUNG. Anwendungsbereich

Franz X. Ritter, Rechtsanwalt Stand 03/2011 VERFAHRENSORDNUNG. Anwendungsbereich Franz X. Ritter, Rechtsanwalt Stand 03/2011 Anwendungsbereich VERFAHRENSORDNUNG 1 (1) Herr Rechtsanwalt und Mediator Franz X. Ritter (im folgenden "Mediator") ist staatlich anerkannte Gütestelle im Sinne

Mehr

.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP)

.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP) Übersetzung aus der englischen Sprache.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP) Inhalt 1 Präambel...

Mehr

FÖDERALE PARLAMENTSWAHLEN VOM... WAHLVOLLMACHT (*)

FÖDERALE PARLAMENTSWAHLEN VOM... WAHLVOLLMACHT (*) SCTA/Malmedy/N:/Elections/Formules/2010/AB-Chambre&Sénat/10-0739/FS-AH FORMULAR AB/19 FÖDERALE PARLAMENTSWAHLEN VOM... WAHLVOLLMACHT (*) Anlage: eine Bescheinigung Unterzeichnete(r),... (Name und Vornamen),

Mehr

Hier ist der tatsächliche Aufenthaltsort anzugeben, unbeachtlich davon ob der Ehemann dort beim

Hier ist der tatsächliche Aufenthaltsort anzugeben, unbeachtlich davon ob der Ehemann dort beim FORMULAR FÜR SCHEIDUNGSANTRAG Bitte füllen Sie das folgende Formular vollständig und wahrheitsgemäß aus, da nur so eine entsprechende Bearbeitung erfolgen kann. Das Formular ist Grundlage für die Erstellung

Mehr

Anleitung über den Umgang mit Schildern

Anleitung über den Umgang mit Schildern Anleitung über den Umgang mit Schildern -Vorwort -Wo bekommt man Schilder? -Wo und wie speichert man die Schilder? -Wie füge ich die Schilder in meinen Track ein? -Welche Bauteile kann man noch für Schilder

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 6. Oktober 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 6. Oktober 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 271/09 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 6. Oktober 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:

Mehr

14 Die Berechnung des Gegenstandswertes

14 Die Berechnung des Gegenstandswertes 14 Die Berechnung des Gegenstandswertes (Vgl. Trainingsbuch, Kapitel 3) Die Kostenrechnungen für den Rechtsanwalt und das Gericht setzen bei Wertgebühren einen Gegenstandswert voraus, nach dem sich dann

Mehr

FAQs für beglaubigte Übersetzungen. 2015 Francesca Tinnirello

FAQs für beglaubigte Übersetzungen. 2015 Francesca Tinnirello FAQs für beglaubigte Übersetzungen Die am häufigsten gestellten Fragen für beglaubigte Übersetzungen 1) Was sind beglaubigte Übersetzungen? 2) Was kostet eine beglaubigte Übersetzung? 3) Muss ich das Original

Mehr

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum

Mehr

Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v. Satzung. I. Name, Zweck und Geschäftsführung

Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v. Satzung. I. Name, Zweck und Geschäftsführung Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v. Satzung I. Name, Zweck und Geschäftsführung Der Verein führt den Namen "Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v.. Der

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch'

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Der Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich will Betroffenen

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Satzung der Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung)

Satzung der Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) Satzung der Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) Die Textfassung berücksichtigt - die am 13.03.2008

Mehr

Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung

Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung 1 Name des Vereins Der Verein führt den Namen Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e. V und ist im Vereinsregister eingetragen. 2 Sitz und Geschäftsjahr Der Sitz

Mehr

PALIAKOUDIS BILGER GERMALIDIS RECHTSANWÄLTE PARTNERSCHAFT

PALIAKOUDIS BILGER GERMALIDIS RECHTSANWÄLTE PARTNERSCHAFT PARTNERSCHAFT TÜBINGER STR. 13 15 D 70178 STUTTGART fon: +49 (0)711 16 22 11-0 fax: +49 (0)711 16 22 11-10 e-mail: info@pbg-rae.de Umgang mit Schuldnern Differenziere: außergerichtliches Verfahren gerichtliches

Mehr

INFORMATIONEN FÜR KUNDEN UND LIEFERANTEN VON GLAUCH REISEN

INFORMATIONEN FÜR KUNDEN UND LIEFERANTEN VON GLAUCH REISEN INFORMATIONEN FÜR KUNDEN UND LIEFERANTEN VON GLAUCH REISEN Sehr geehrte Damen und Herren, das Amtsgericht Mönchengladbach hat heute, am 28.11.2013 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Glauch Reisen

Mehr

Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens

Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens vor der Gütestelle Handels- und Gesellschaftsrecht Rechtsanwalt Henning Schröder, Hannover Vorbemerkung: Das nachstehend abgedruckte Muster

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Verhandelt. zu Göttingen am 2016. Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Heinz Arend mit dem Amtssitz in Göttingen

Verhandelt. zu Göttingen am 2016. Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Heinz Arend mit dem Amtssitz in Göttingen !BK22!!Nr. der Urkundenrolle für 2016 Verhandelt zu Göttingen am 2016 erschienen heute: Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Heinz Arend mit dem Amtssitz in Göttingen 1. a) Frau A (Name, Geburtsdatum, Adresse),

Mehr

VfW-Sachverständigenordnung

VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständigenordnung Stand: Januar 2013 Herausgegeben vom VfW VfW-Sachverständigenordnung 2/5 VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständige für Energiedienstleistungen Im Folgenden möchten wir

Mehr

CONTInuität und Leistung seit 1970

CONTInuität und Leistung seit 1970 CONTInuität und Leistung seit 1970 CONTI-PORTAL www.conti-online.de Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem CONTI-PORTAL geht ein neuer Service der CONTI Unternehmensgruppe an den Start. CONTI- Beteiligungen

Mehr

Sonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen

Sonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonderrundschreiben Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonnenstraße 11-80331 München Telefon 089 / 5404133-0 - Fax 089 / 5404133-55 info@haus-und-grund-bayern.de

Mehr

Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Arbeitgeber-Info Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Arbeitsrechtlicher Teil * Kennen Sie das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)? Das AGG ist am 18. August 2006 in Kraft getreten

Mehr

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Rechtliche Neuerungen Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten und Planungsverträgen mit

Mehr

Informationsbroschüre. zur Hauptversammlung am 20. Juli 2005 Beginn 10.00 Uhr, Einlass ab 08.30 Uhr

Informationsbroschüre. zur Hauptversammlung am 20. Juli 2005 Beginn 10.00 Uhr, Einlass ab 08.30 Uhr Informationsbroschüre zur Hauptversammlung am 20. Juli 2005 Beginn 10.00 Uhr, Einlass ab 08.30 Uhr Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, mit Ihrer Einladungskarte zu unserer Hauptversammlung am 20.

Mehr

ZPO II. Teil 1.4: Beteiligung Dritter durch Streitverkündung und Nebenintervention 30.04.2014. ZPO II Teil 1.4: Beteiligung Dritter

ZPO II. Teil 1.4: Beteiligung Dritter durch Streitverkündung und Nebenintervention 30.04.2014. ZPO II Teil 1.4: Beteiligung Dritter Teil 1.4: Beteiligung Dritter durch Streitverkündung und Nebenintervention RA Prof. Dr. Hubert Schmidt - 1 Nebenintervention = Streithilfe ist die tatsächliche Teilnahme an einem Verfahren, das unter anderen

Mehr

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften

Mehr

Vorbemerkung. 1. Antragstellung

Vorbemerkung. 1. Antragstellung 1 Vorbemerkung Schlichten statt Richten zu dieser verdienstvollen Aufgabe haben sich die Schiedspersonen dankenswerterweise ehrenamtlich zur Verfügung gestellt. Sowohl in der Fachliteratur als auch bei

Mehr

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Konz Die Verbandsgemeindeverwaltung Konz eröffnet unter den nachfolgenden Bedingungen einen Zugang zur Übermittlung elektronischer

Mehr

Outlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang

Outlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8 Outlook Mail-Grundlagen Posteingang Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um zum Posteingang zu gelangen. Man kann links im Outlook-Fenster auf die Schaltfläche

Mehr

VERBANDSINFORMATION. Infoblatt zur Ausfallgebühr ja oder nein Danke?!

VERBANDSINFORMATION. Infoblatt zur Ausfallgebühr ja oder nein Danke?! VERBANDSINFORMATION Infoblatt zur Ausfallgebühr ja oder nein Danke?! Immer wieder kommt es vor, dass ein Patient nicht zum vereinbarten Termin erscheint. Viele Praxisinhaber stellen sich in diesem Fall

Mehr

2. Name und Adresse der Ehefrau: Bitte geben Sie den tatsächlichen Aufenthaltsort an, egal ob die Ehefrau dort gemeldet ist oder nicht.

2. Name und Adresse der Ehefrau: Bitte geben Sie den tatsächlichen Aufenthaltsort an, egal ob die Ehefrau dort gemeldet ist oder nicht. Scheidungsformular Mit diesem Formular können Sie uns schnell und bequem die erforderlichen Daten für einen Scheidungsantrag zusenden. Aus Ihren Daten werden wir den Scheidungsantrag fertigen. Das geht

Mehr

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover NDS EU-DLR 20.09.2012

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover NDS EU-DLR 20.09.2012 Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen LSKN Postfach 91 04 55 30424 Hannover Bearbeitet von: VPS-Team E-Mail: VPS-Admin(at)lskn.niedersachsen.de Ihr Zeichen, Ihre Nachricht

Mehr

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung München Wertpapier-Kenn-Nr.: A1X3WX ISIN DE000A1X3WX6 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 07. Juli 2016, um 10.00 Uhr im Leonardo Hotel

Mehr

MERKBLATT ZUR RUNDFUNKGEBÜHRENPFLICHT (GEZ) insbesondere für internetfähige PCs ab dem 01.01.2007

MERKBLATT ZUR RUNDFUNKGEBÜHRENPFLICHT (GEZ) insbesondere für internetfähige PCs ab dem 01.01.2007 Wozu dieses Merkblatt? In den vergangenen Monaten ist sowohl beim Verband der Diözesen Deutschlands als auch bei den Rundfunkanstalten und der GEZ eine Vielzahl an Anfragen aus dem kirchlichen Bereich

Mehr

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeinde Offenbach

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeinde Offenbach Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeinde Offenbach Die Verbandsgemeinde Offenbach eröffnet unter den nachfolgenden Bedingungen einen Zugang zur Übermittlung elektronischer Dokumente.

Mehr

Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009

Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009 TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUAuskunftsansprüche TU3)UT TUAuseinandersetzung Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009 1 von MiterbenUT... 2 der ErbengemeinschaftUT... 3 1) Allgemeines

Mehr

Informationen zum Antrag auf Zulassung zur Magisterprüfung

Informationen zum Antrag auf Zulassung zur Magisterprüfung Informationen zum Antrag auf Zulassung zur Magisterprüfung Anmeldung zur Prüfung Die Termine sind dem Vorlesungsverzeichnis und dem Aushang beim Prüfungsamt zu entnehmen. Terminänderungen werden per Aushang

Mehr

LU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur:

LU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur: LU - Mehrwertsteuer Auf luxemburgischen Messen und Märkten teilnehmende Aussteller müssen auf dem Verkauf ihrer Waren die in Luxemburg geltenden Mehrwertsteuersätze anwenden. Die bei den Verkäufen eingenommene

Mehr

126 AktG (Anträge von Aktionären)

126 AktG (Anträge von Aktionären) Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 126 Abs. 1, 127, 122 Abs. 2, 131 AktG Ordentliche Hauptversammlung der Bertrandt Aktiengesellschaft am Mittwoch, dem 16. Februar 2011, um 10.30 Uhr Anträge

Mehr

Satzung. der. Industriemeistervereinigung. Würzburg e.v.

Satzung. der. Industriemeistervereinigung. Würzburg e.v. Satzung der Industriemeistervereinigung Würzburg e.v. 1 : NAME UND SITZ 1. Die Vereinigung führt den Namen: Industriemeistervereinigung ( IMV ) Würzburg e. V. 2. Die Vereinigung ist im Vereinsregister

Mehr

23. 12. 2015 E-Mail-Marketing und Kunden-Newsletter per E-Mail Was ist zu beachten?

23. 12. 2015 E-Mail-Marketing und Kunden-Newsletter per E-Mail Was ist zu beachten? 23. 12. 2015 E-Mail-Marketing und Kunden-Newsletter per E-Mail Was ist zu beachten? Werden an Kunden per E-Mail Newsletter verschickt, müssen zahlreiche rechtliche Anforderungen beachtet werden. Kommt

Mehr

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher. Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015 Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht

Mehr

Formular zur Vorbereitung einer Scheidung

Formular zur Vorbereitung einer Scheidung Formular zur Vorbereitung einer Scheidung Falls Sie einfach nur die Scheidung einreichen wollen, können Sie sich und uns die Arbeit erleichtern und das anliegende Formular ausfüllen und mit zum Termin

Mehr

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem

Mehr

Nicht selten legen Kollegen während des Prozesses Ihr Mandat nieder. Dennoch bleiben sie einstweilen Zustellempfänger.

Nicht selten legen Kollegen während des Prozesses Ihr Mandat nieder. Dennoch bleiben sie einstweilen Zustellempfänger. Nicht selten legen Kollegen während des Prozesses Ihr Mandat nieder. Dennoch bleiben sie einstweilen Zustellempfänger. Leitsatz: Im Anwaltsprozess erlangt die Kündigung einer Vollmacht nach 87 Abs. 1 ZPO

Mehr

Unterrichtsreihe: Auf dem Amt

Unterrichtsreihe: Auf dem Amt 04 Führerschein Viele Menschen fahren mit dem Auto zur Arbeit, bringen ihre Kinder zum Sportverein oder machen Einkäufe. Oft setzen Arbeitgeber wie zum Beispiel Handwerksbetriebe den Führerschein für die

Mehr

Satzung für den Pferdezuchtverein Uelzen

Satzung für den Pferdezuchtverein Uelzen Satzung für den Pferdezuchtverein Uelzen 1 Name, Sitz, Vereinsgebiet, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Pferdezuchtverein Uelzen, hat seinen Sitz in Uelzen und erstreckt sich über den Kreis Uelzen.

Mehr

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Überschuldet Was nun? Derzeit

Mehr

IVU Traffic Technologies AG

IVU Traffic Technologies AG IVU Traffic Technologies AG Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG 1. Ergänzung der Tagesordnung Gemäß 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten

Mehr

Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender"

Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender" vom 18.01.2012 (Um die Lesbarkeit der Richtlinien zu erleichtern, ist zumeist nur die männliche Form

Mehr

Nutzung dieser Internetseite

Nutzung dieser Internetseite Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher

Mehr

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommerprüfung 2014

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommerprüfung 2014 Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Sommerprüfung 2014 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter/Rechtsanwaltsund Notarfachangestellte

Mehr

Satzung der Begutachtungsstelle zur Beurteilung zahnärztlicher Behandlungsfehler bei der Zahnärztekammer Nordrhein 1

Satzung der Begutachtungsstelle zur Beurteilung zahnärztlicher Behandlungsfehler bei der Zahnärztekammer Nordrhein 1 Satzung der Begutachtungsstelle zur Beurteilung zahnärztlicher Behandlungsfehler bei der Zahnärztekammer Nordrhein Begutachtungsstelle Die Zahnärztekammer Nordrhein richtet eine Stelle zur Begutachtung

Mehr

Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014

Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014 Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014 Inhalt 1. Einleitung... 2 2. Die Anmeldung... 2 2.1 Die Erstregistrierung... 3 2.2 Die Mitgliedsnummer anfordern... 4 3. Die Funktionen für Nutzer... 5 3.1 Arbeiten

Mehr

Die Prozesskostenhilfe. Finanzielle Unterstützung für die Wahrnehmung von Rechten vor Gericht

Die Prozesskostenhilfe. Finanzielle Unterstützung für die Wahrnehmung von Rechten vor Gericht Die Prozesskostenhilfe. Finanzielle Unterstützung für die Wahrnehmung von Rechten vor Gericht www.justiz.nrw Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, so bestimmt es Artikel 3 des Grundgesetzes. Niemand

Mehr

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) Zypern Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja, Zypern hat zwei Gegenseitigkeitsabkommen

Mehr

Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache

Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Siegen - Wittgenstein/ Olpe 1 Diese Information hat geschrieben: Arbeiterwohlfahrt Stephanie Schür Koblenzer

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Fall 3. Ausgangsfall:

Fall 3. Ausgangsfall: PROPÄDEUTISCHE ÜBUNGEN GRUNDKURS ZIVILRECHT (PROF. DR. STEPHAN LORENZ) WINTERSEMESTER 2013/14 Fall 3 Ausgangsfall: A. Ausgangsfall: Anspruch des G gegen E auf Zahlung von 375 aus 433 Abs. 2 BGB G könnte

Mehr

ACHTUNG: Voraussetzungen für die Nutzung der Funktion s-exposé sind:

ACHTUNG: Voraussetzungen für die Nutzung der Funktion s-exposé sind: ACHTUNG: Voraussetzungen für die Nutzung der Funktion s-exposé sind: - Upgrade auf FLOWFACT Version Performer CRM 2014 R2 (ab Juli erhältlich) - Mindestens SQL Server 2005 - vorhandene Installation von.net

Mehr

Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau

Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Gewerbering, VG Bruchmühlbach-Miesau. Der Verein wird nicht in das Vereinsregister beim Amtsgericht

Mehr

FH-SY Chapter 2.4 - Version 3 - FH-SY.NET - FAQ -

FH-SY Chapter 2.4 - Version 3 - FH-SY.NET - FAQ - FH-SY Chapter 2.4 - Version 3 - FH-SY.NET - FAQ - Version vom 02.02.2010 Inhaltsverzeichnis 1. KANN ICH BEI EINER EIGENEN LEKTION NACHTRÄGLICH NOCH NEUE LERNINHALTE ( WAS WURDE BEHANDELT? ) EINFÜGEN?...

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. April 2012. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. April 2012. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF VI ZR 140/11 BESCHLUSS vom 17. April 2012 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZPO 543 Abs. 1 Nr. 1 Hat das Berufungsgericht eine im Tenor seines Urteils ohne Einschränkung

Mehr

Merkblatt zum Antrag auf Zulassung als Medizinisches Versorgungszentrum

Merkblatt zum Antrag auf Zulassung als Medizinisches Versorgungszentrum Bezirksstelle Köln Ansprechpartner / Ansprechpartnerin: Geschäftsstelle Frau Raffaela Bamberg 0221 7763-6512 0221 7763-6500 Zulassungsausschuss Frau Johanna Erpelding 0221 7763-6518 0221 7763-6500 Sedanstr.

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

Kaufvertrag. Käufer. Maschinenart: Marke, Modellbezeichnung: Baujahr, Erstzulassung. Kennzeichen: Fahrgestell -/ Seriennummer: Betriebsstunden:

Kaufvertrag. Käufer. Maschinenart: Marke, Modellbezeichnung: Baujahr, Erstzulassung. Kennzeichen: Fahrgestell -/ Seriennummer: Betriebsstunden: Kaufvertrag Vertragsparteien: Verkäufer Firma/Privat (bitte unterstreichen) Name, Vorname: Straße: PLZ/Ort: Telefon: Fax: Mail: Steuernummer: Personalausweisnummer: Käufer Firma/Privat (bitte unterstreichen)

Mehr

Kurzanleitung fu r Clubbeauftragte zur Pflege der Mitgliederdaten im Mitgliederbereich

Kurzanleitung fu r Clubbeauftragte zur Pflege der Mitgliederdaten im Mitgliederbereich Kurzanleitung fu r Clubbeauftragte zur Pflege der Mitgliederdaten im Mitgliederbereich Mitgliederbereich (Version 1.0) Bitte loggen Sie sich in den Mitgliederbereich mit den Ihnen bekannten Zugangsdaten

Mehr

Handbuch. NAFI Online-Spezial. Kunden- / Datenverwaltung. 1. Auflage. (Stand: 24.09.2014)

Handbuch. NAFI Online-Spezial. Kunden- / Datenverwaltung. 1. Auflage. (Stand: 24.09.2014) Handbuch NAFI Online-Spezial 1. Auflage (Stand: 24.09.2014) Copyright 2016 by NAFI GmbH Unerlaubte Vervielfältigungen sind untersagt! Inhaltsangabe Einleitung... 3 Kundenauswahl... 3 Kunde hinzufügen...

Mehr

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Die Wirksamkeit der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages richtet sich nach der bei Abschluß der Vertragsverlängerung

Mehr

VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v.

VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. 1 SATZUNG VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. Der Verein trägt den Namen 1 VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell

Mehr

Betriebsvereinbarung

Betriebsvereinbarung Betriebsvereinbarung über die Einrichtung einer Beschwerdestelle nach 13 Abs.1 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz vom 18.08.2006) 1. Vertragsparteien Betriebsvereinbarung zwischen ambulante dienste

Mehr

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Römerberg-Dudenhofen Die Verbandsgemeindeverwaltung Römerberg-Dudenhofen eröffnet unter den nachfolgenden Bedingungen einen

Mehr

Kosten - Hinweise zur Anwaltsvergütung und Gerichtskosten

Kosten - Hinweise zur Anwaltsvergütung und Gerichtskosten Kosten - Hinweise zur Anwaltsvergütung und Gerichtskosten Guter Rat ist teuer!? Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes kostet Geld, auch schon für eine Beratung entstehen Kosten. Allerdings zahlt es sich

Mehr

2. Benutzung ausländischer Führerscheine bei ordentlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik

2. Benutzung ausländischer Führerscheine bei ordentlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland Dieses Merkblatt informiert Sie über die wichtigsten

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

Wie benutzen Sie diese Internetseite?

Wie benutzen Sie diese Internetseite? Wie benutzen Sie diese Internetseite? Auf diesen Seiten erklären wir Ihnen, wie Sie sich auf der Internetseite vom Bundes-Arbeitsgericht zurecht finden. Die Abkürzung für Bundes-Arbeitsgericht ist BAG.

Mehr