Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie 2014

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1 S E R V I C E H A N D B U C H F Ü R A U S S T E L L E R - Fachausstellung - Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie 2014 Berlin, Oktober 2014 Messegelände Jafféstraße Berlin Deutschland Stand: Mai 2014

2 ACHTUNG: neue Einlasssituation seit 2012 jeder Kongressteilnehmende und Ausstellende muss sich zum Kongress registrieren Passierscheine entfallen (s. Teil A, Punkt 19) I N H A L T: A. Allgemeine Ausstellungsinformationen B. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Intercongress GmbH für die Vermietung von Ausstellungsflächen C. Technische Richtlinien der Messe Berlin GmbH D. Geländeplan E. Service-Bestellvordrucke Einsendeschluss: an: 1. Ausstellerausweise Intercongress 2. Auf- und Abbauausweise Intercongress 3. Eintrittskarten für Kongressparty Intercongress 4. Übersicht Abrufkontingente Hotels 5. Standbau/Teppich epofair 6. Mobiliar epofair 7. Pflanzendekoration MB Capital Services 8. Prüfung genehmigungspflichtiger Bauten MB Service + Technik 9. Abhängungen, Hängep., Bespannungen MB Capital Services 10. Pkw-/Container- und Lkw-Stellplätze MB Capital Services 11. Speditionsdienstleistungen/ Einlagerung Schenker 12. Abfallentsorgung MB Capital Services 13. Catering/Standbewirtung Capital Catering 14. Elektroinstallation MB Capital Services 15. Messepersonal Cinnamon 16. Standbewachung MB Capital Services 17. Standreinigung MB Capital Services 18. Telefon/Telefa/Internet MB Capital Services 19. Wasserinstallation MB Capital Services 20. Musiknutzung bei Messen/Ausstellungen GEMA

3 A. Allgemeine Ausstellungsinformationen 1. Kongress: Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie Tagung der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie e.v. (DGOOC), 55. Tagung des Berufsverbandes der Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie e.v. (BVOU), 78. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie e.v. (DGU) 2. Datum: Oktober Veranstaltungsort: Messe Berlin Jafféstraße Berlin Tel.: Veranstalter: Intercongress GmbH 5. Kongresspräsidenten: für den BVOU: Dr. med. Johannes Flechtenmacher Ortho-Zentrum Orthopädische Gemeinschaftsprais am Ludwigsplatz Waldstr Karlsruhe für die DGOOC: Prof. Dr. med. Henning Windhagen Orthopädische Klinik der Medizinischen Hochschule Hannover im Diakoniekrankenhaus Annastift ggmbh Anna-von-Borries-Str Hannover für die DGU: Prof. Dr. med. Bertil Bouillon Klinik für Unfallchirurgie, Orthopädie und Sporttraumatologie Lehrstuhl der Universität Witten/Herdecke am Klinikum Köln-Merheim Kliniken der Stadt Köln ggmbh Ostmerheimer Str Köln 6. Ausstellungsleitung: Intercongress GmbH Kerstin Schwarz-Cloß Wilhelmstr Wiesbaden Tel.: Fa: kerstin.schwarz-closs@intercongress.de Aussteller-Servicecounter vor Ort: Tel.: Ausstellungsflächen: im Messegelände: Hallen 2.2, 4.2

4 8. ma. Bauhöhe: 7,00 m Zweigeschossige Standbauten und Bauhöhen ab 4,00 m sind in jedem Fall genehmigungspflichtig (vgl. Bestellformular 7 anbei)! 9. Bodenbeläge: Hallen 2.2, 4.2: Messe-Holzplatten (bitte unbedingt Bodenbelag verlegen!) 10. Bedingungen: Gemäß Allg. Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Ausstellungsflächen der Intercongress GmbH (vgl. B) und der Messe Berlin GmbH (vgl. C). 11. Termine: Aufbau und Anlieferung: Freitag, Samstag, Sonntag, Montag, :00 20:00 Uhr 08:00 20:00 Uhr 08:00 20:00 Uhr 08:00 20:00 Uhr Öffnungszeiten der Ausstellung während des Kongresses: Dienstag, :30 18:30 Uhr Mittwoch, :30 18:30 Uhr Donnerstag, :30 18:30 Uhr Freitag, :30 18:30 Uhr Abbau: Freitag, Samstag, :30 22:00 Uhr 08:00 22:00 Uhr Bitte senden Sie eine an kerstin.schwarz-closs@intercongress.de bzgl. Anfragen nach einem kostenpflichtigen vorgezogenem Aufbau bzw. einem kostenpflichtigen verlängerten Abbau. Im Interesse aller Aussteller und Kongressteilnehmer ist es untersagt, den Abbau vor Freitag, , 18:30 Uhr vorzunehmen. Vorzeitiges Abbauen oder teilweises Räumen der Stände ist nicht statthaft und wird mit einer Vertragsstrafe von 50% der Standmiete geahndet. Bei vorzeitigem Abbau wird zudem automatisch 1 Treue-Punkt abgezogen. 12. Anlieferung: über Tor 25, Jafféstraße Bitte bestellen Sie rechtzeitig einen Gabelstapler und bringen Sie eigene Hubwagen oder sonstige Transportmittel (mit Gummibelägen!) mit. (vgl. Bestellformular 11). Bitte beachten Sie, dass die Messe Berlin eine Einfahrtkaution ab 100,- für 2 5 Std. Aufenthalt auf dem Messegelände und im Wirtschaftsinnenhof verlangt (nach Fahrzeuggröße gestaffelt). WICHTIG: Das gesamte Messegelände Berlin befindet sich innerhalb der Umweltzone. Für Anlieferungen in diesem Bereich wird daher eine grüne Umweltplakette benötigt! Bitte beachten Sie, dass die Messe Berlin keine Haftung für angelieferte Waren übernimmt. Bei Anlieferung sollte sicher gestellt sein, dass der Stand besetzt ist und eine verantwortliche Person die Lieferung entgegen nehmen kann.

5 13. Einlagerung: Mit der Einlagerung müssen Sie die Partnerspedition Schenker beauftragen (vgl. Bestellformulare 11), da auf dem Messegelände keine andere Lagermöglichkeit besteht. 14. Parkmöglichkeiten: Kostenlose Lkw-Parkplätze stehen auf dem Parkplatz AVUS Nordkurve zur Verfügung. Kostenpflichtige Lkw-/Container- Stellplätze auf dem Messegelände können mit dem Bestellformular 10 anbei direkt bei der Messe Berlin bestellt werden. Für kostenpflichtige Pkw-Parkplätze auf P17 das ist der am nächsten gelegene Parkplatz - bitte entsprechende Parkscheine reservieren (Bestellformulare 10)! 15. Öffentl. Verkehrsmittel: S-Bahn-Anschluss: Messe Süd (S5). 16. Hotelreservierung: Direkt über die Hotels unter dem Stichwort Intercongress (vgl. dazu bitte Formular 4 Abrufkontingente Hotels ) 17. Ausstellerausweise: Angeforderte Ausweise (vgl. Bestellformular 1) liegen ab dem am Aussteller-Servicecounter im Eingangsfoyer neben der Registrierung bereit. Die Ausweise ermöglichen auch den Zutritt zu den Vorträgen. Da wir aus Sicherheitsgründen eine zentrale Einlasskontrolle mit Scanner am Halleneingang durchführen müssen, bitten wir Sie, Ausweise in ausreichender Anzahl zu bestellen und Ihr Standpersonal entsprechend zu informieren. Bitte beachten Sie auch, dass die Ausstellerausweise nicht personalisiert sind und für die gesamte Veranstaltungsdauer gelten. D. h., dass bei wechselndem Standpersonal die Ausweise weitergegeben werden müssen. Gerne können Sie diese bei einem Personalwechsel am Aussteller-Service- Counter hinterlegen. 18. Auf-/Abbauausweise: Müssen aus Sicherheitsgründen IMMER SICHTBAR getragen werden (vgl. Bestellformular 2 anbei). 19. Einlasskarten: U. a. auf Grund des Pharmakode dürfen von Seiten des Veranstalters keine Passierscheine mehr ausgegeben werden. Seit 2012 müssen sich alle Personen, die Zutritt zum Kongressgelände wünschen, im Vorfeld per Formular, per Internet oder vor Ort registrieren. Alle Ausstellende müssen über einen Ausstellerausweise verfügen. Falls von Ärzten / medizinischem Fachpersonal der Besuch der Industrieausstellung mit Satellitenprogramm ohne Vorträge gewünscht wird, werden zukünftig 20,- am Tag berechnet (ohne Zertifizierung, ohne Besuch des Wissenschaftliches Programms). Paketdienste und sonstige Zulieferer müssen sich am Aussteller- Servicecounter im Eingangsbereich anmelden. Ggf. wird dann ein Teammitglied die Person zum Stand begleiten. 20. Standbau: vgl. Bestellformular 5. Standbauwände zu Nachbarständen müssen oberhalb 2,50 m weiß, ohne jegliche Werbung gestaltet werden. 21. Mobiliar: vgl. Bestellformular Mietpflanzen/Blumen: vgl. Bestellformular 7.

6 23. Abfallentsorgung: Jeder Aussteller/Messebauer ist zur Entsorgung der Wertstoffgemische verpflichtet. Zurückgelassener Müll wird zu Lasten des Ausstellers entsorgt. Bitte vermeiden Sie Abfall und damit Kosten, indem Sie Ihr Leergut wieder mitnehmen. Bitte senden Sie unbedingt das Formular 12 Abfallentsorgung an die Messe Berlin (MB Capital Services) zurück. Erfolgt keine Rücksendung dieses Bestellscheins, kann eine erhöhte Gebühr als Ausgleich für den Entsorgungsaufwand nach dem Abbau berechnet werden! 24. Catering: Für die gastronomische Versorgung steht Ihnen die Capital Catering GmbH jederzeit zur Verfügung (vgl. Bestellformulare 13). 25. Elektroinstallation: vgl. Bestellformular Haftung: Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden am Ausstellungsgut und an der Standausrüstung, auch nicht für Folgeschäden. Für Objektdiebstahl kann weder der Veranstalter, der Organisator noch die Messe Berlin GmbH Haftung übernehmen. 27. Versicherung: Den Ausstellern wird dringend empfohlen, ihren Stand, ihr Ausstellungsgut und ihre Haftpflicht auf eigene Kosten zu versichern. 28. Messepersonal: vgl. Bestellformular Wachdienst: Eine allgemeine nächtliche Aufsicht ist nur in Form von Wachmännern gewährleistet, die durch die Foyers/Hallen streifen. Für die Beaufsichtigung des einzelnen Standes ist der Aussteller selbst verantwortlich. Dies gilt auch während der Auf- und Abbauzeiten, vor Beginn und nach Ende der Ausstellung. Die Bestellung eines Standbewachungsdienstes für wertvolle Ausstellungsgüter über die Messe Berlin wird empfohlen (vgl. Bestellformular 16). 30. Standreinigung: Individuelle Standreinigung ist über Bestellformular 17 zu bestellen. Die Reinigung der Hallengänge ist in den Mietnebenkosten enthalten. 31. Präsentationstechnik: Bitte buchen Sie Präsentationsmaterialien direkt aus dem Mietkatalog unseres Partners Estensis: Auf der Homepage können Sie unter der Rubrik DOWNLOADS den aktuellen Mietkatalog herunterladen. Bitte benutzen Sie das Bestellformular im Mietkatalog als Fa an Estensis oder senden Sie eine an 32. Telekommunikation: Telefon-, Fa-, ISDN- und Internet-Anschlüsse können Sie bei der Messe Berlin bestellen (vgl. Formulare 18). Während des DKOU erhalten Sie im Eingangsbereich und in den Hallen 2.2, 4.2, 6.2 kostenfreien Zugang zum Kongress-WLAN DKOU2014, Passwort BIOLOX (mit freundlicher Unterstützung der Firma CeramTec). 33. Wasserinstallation: vgl. Bestellformular 19 anbei.

7 34. Aktivitäten außerhalb Aktivitäten der Aussteller außerhalb der angemieteten des Standes: Standfläche, wie z.b. Besucherbefragungen, Werbeläufer o.ä. sind nicht erwünscht. Werbung außerhalb der Standfläche ist genehmigungspflichtig und kann ggf. separat als kongressgebundenes Marketing ab ,- zzgl. MwSt. über Intercongress gebucht werden. 35. Genehmigungen: Der Aussteller ist dafür verantwortlich, dass die für seine und die Tätigkeit seiner Beauftragten auf dem Stand erforderlichen behördlichen Genehmigungen vorhanden sind (auch GEMA siehe Bestellformular 20) und die geltenden Vorschriften eingehalten werden. 36. Kongresslogo: Die Verwendung des Kongresslogos darf nur zum Zweck der Einladung zum Kongress erfolgen. Eine anderweitige Nutzung ist unter Androhung von Konventionalstrafe verboten. 37. Pressegespräche: Pressegespräche dürfen nur durchgeführt werden, wenn sie offiziell über Thieme (Frau Döbler, Tel , angemeldet und durch alle 3 Präsidenten freigegeben wurden. 38. MwSt.-Rückerstattung: Unternehmen, die ihren Sitz nicht in Deutschland haben und zudem in Deutschland keine umsatzsteuerpflichtigen Umsätze haben, können die von der Intercongress GmbH berechnete Mehrwertsteuer vom Bundeszentralamt für Steuern in Bonn zurückfordern. Bitte erkundigen Sie sich schnellstmöglich(es gibt Ausschlussfristen!) im Internet unter ob und wie Sie gezahlte Steuern zurückerhalten. 39. Ausdrucke: Bitte beachten Sie, dass wir im Kongressbüro aus Sicherheitsgründen keine Daten von USB-Sticks o. Ä. ausdrucken können, da unser Vor-Ort-System durch einen Virus o. Ä. beschädigt werden könnte.

8 Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Ausstellungsflächen 1. Allgemeines 1.1. Vertragspartner des Mietvertrages sind der Veranstalter und der Aussteller. In den Kongressdrucksachen (Einladungs-/Vor-/Hauptprogramm) wird ausgewiesen, wer der Veranstalter der Veranstaltung ist. Falls Intercongress GmbH nicht selbst als Veranstalter auftritt, wird der Veranstalter bei Abschluss, Änderung und Ausübung von Gestaltungsrechten sowie bei der Durchführung des Vertrages von der Intercongress GmbH, Wilhelmstr. 7, Wiesbaden (im Folgenden: IC"), vertreten Die Leistungen des Veranstalters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für die Teilnahme des Ausstellers an künftigen Veranstaltungen des Veranstalters, sofern dieser auch insoweit von IC vertreten wird. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende oder ihnen entgegenstehende Bedingungen des Ausstellers werden nicht anerkannt, und zwar auch dann nicht, wenn der Veranstalter seine Leistungen ohne weitere Vorbehalte ausführt. 2. Angebot und Vertragsabschluss 2.1. In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind - auch bzgl. der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich. Das Vertragsangebot des Ausstellers erfolgt durch Einsendung des ausgefüllten Anmeldeformulars. Der Aussteller ist bis vier Wochen nach Ablauf der dort angegebenen Anmeldefrist an dieses Angebot gebunden. Ist die Anmeldefrist bereits abgelaufen, so ist der Aussteller bis vier Wochen nach Abgabe seines Angebotes an dieses gebunden. Handelt es sich um einen Kaufmann, so ist der Inhalt der Standbestätigung für den Vertrag auch dann maßgeblich, wenn er vom Inhalt der Anmeldung abweicht und der Aussteller nicht innerhalb von 14 Tagen der Änderung widerspricht Vertragsinhalt werden auch die Hausordnung, das Warenverzeichnis sowie die organisatorischen und technischen Bestimmungen, die dem Aussteller vor der Veranstaltung zugehen. 3. Zulassung zur Veranstaltung 3.1. IC entscheidet nach Rücksprache mit dem Veranstalter über die Zulassung eines Ausstellers. Es besteht kein Anspruch auf Zulassung Die Veranstaltung steht in erster Linie Herstellerfirmen offen. Vertriebsfirmen und Importeure können nur als Aussteller zugelassen werden, wenn sie das Eklusivvertriebsrecht für die Bundesrepublik Deutschland nachweisen können. Für gleiche Erzeugnisse eines Herstellers darf nur jeweils ein Stand gemietet und für die Ausstellung verwendet werden. Stellt sich nach Vertragsabschluß heraus, dass der Aussteller diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann der Veranstalter vom Vertrag zurück treten Der Aussteller darf den Stand nur selbst nutzen. Die vollständige oder teilweise Überlassung an andere Unternehmer bedarf der Zustimmung des Veranstalters. Dieser darf den Preis (Ziff. 6) erhöhen. Die Mitaussteller haften für alle Vertragspflichten als Gesamtschuldner. 4. Zuweisungen der Ausstellungsflächen 4.1. Die Zuweisung der Standflächen erfolgt nach Eingang der Anmeldung. Es entscheidet das Eingangsdatum bei IC IC behält sich vor, dem Aussteller abweichend von der Standbestätigung nachträglich einen Stand in anderer Lage zuzuweisen, die Größe seiner Ausstellungsfläche zu ändern, Ein- und Ausgänge zum Messegelände oder zu den Hallen zu verlegen oder zu schließen. Sofern eine solche Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Veranstalters für den Aussteller zumutbar ist, ein Festhalten an der Standbestätigung aber für den Veranstalter zu einer unzumutbaren Härte führen würde, darf dieser vom Vertrag zurücktreten. 5. Standbau und Standgestaltung 5.1. Standbau und Standgestaltung müssen den allgemeinen wettbewerbs- und ordnungsrechtlichen Regeln und technischen Schutzvorschriften entsprechen. Visuelle und akustische Belästigungen der benachbarten Stände oder Verkehrsbehinderungen auf den Stand- und Gangflächen dürfen nicht entstehen Die Stände müssen während der Öffnungszeiten personell besetzt und mit Ausstellungsgut bestückt sein. Ein verfrühter Abbau ist nicht gestattet Es dürfen nur Gegenstände ausgestellt werden, die dem Ausstellungsprogramm entsprechen, angemeldet und fabrikneu sind. Andere Gegenstände dürfen nur dann ausgestellt werden, wenn dies für die Darstellung bzw. den Funktionsablauf des zulässigen Ausstellungsobjektes unabdingbar erforderlich ist Der Verkauf von Ausstellungsware - auch von Messemustern, Software und Fachliteratur - an Privatpersonen ist außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten unzulässig; im Übrigen sind die Vorschriften der Preisangabenverordnung zu beachten Der Veranstalter ist berechtigt, Ausstellungsgegenstände auf Kosten des Ausstellers vom Stand zu entfernen oder entfernen zu lassen, wenn ihre Ausstellung unzulässig ist und der Aussteller sie auf Aufforderung durch den Veranstalter nicht unverzüglich entfernt. Ist die Entfernung des Gegenstandes nicht möglich oder für die Herstellung eines zuverlässigen Zustandes nicht genügend, darf der Veranstalter den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. 6. Preise 6.1. Die angegebenen Preise gelten pro angefangenen Quadratmeter Standfläche zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ein Abzug für Hallenstützen erfolgt nicht. Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um Pauschalpreise für die gesamte Ausstellungszeit einschließlich der Auf- und Abbautage Nebenkosten für Strom, Mobiliar, Blumen, Dekoration etc. werden gesondert berechnet. Für Mitaussteller werden zusätzliche Gebühren erhoben. 7. Zahlungsbedingungen 7.1. Die Standmiete ist zzgl. einer vom Veranstalter festzulegenden angemessenen Vorauszahlung auf die Nebenkosten und zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer ohne Abzug mit Anmeldung und Erteilung einer Rechnung durch IC zur Zahlung fällig. Zahlungen sind ausschließlich auf ein noch zu benennendes Sonderkonto zu leisten. Ggf. anfallende Bank-/Zahlungsgebühren gehen zu Lasten des entsendenden Unternehmens Ist der Aussteller mit einer Zahlung im Verzug, so darf der Veranstalter Verzugszinsen in Höhe von 5% p. a. über dem bei Verzugseintritt geltenden Basiszins fordern. Soweit nur Kaufleute an dem Rechtsgeschäft beteiligt sind, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen bei Verzug 8% über dem Basiszins. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt dem Veranstalter vorbehalten. Dem Aussteller bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass ein Verzugsschaden nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden ist. Ist der Aussteller Kaufmann, ist er zwei Wochen nach Absendung der Rechnung zur Zahlung der genannten Zinsen verpflichtet, ohne dass es einer Mahnung bedarf Bei der Verwertung derjenigen Gegenstände, an denen dem Veranstalter ein Vermieterpfandrecht zusteht, ist dieser frei; die gesetzlichen Vorschriften sind, soweit gesetzlich zulässig, abgedungen Der Aussteller kann gegen Forderungen des Veranstalters aus dem Mietvertrag nur solche Forderungen aufrechnen und nur hinsichtlich solcher Forderungen ein Rückbehaltungsrecht geltend machen, die entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 8. Änderungs- und Rücktrittsvorbehalte 8.1. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigem Grund (z. B. Arbeitskampf, höhere Gewalt) zu verlegen, zu kürzen, zeitweise ganz oder teilweise zu schließen oder abzusagen. Er wird dem Aussteller dies unverzüglich mitteilen. Im Fall einer Verlegung oder Kürzung wird er den Aussteller auffordern, binnen einer angemessenen Frist (in der Regel zwei Wochen) zu erklären, ob er hiermit einverstanden ist. Widerspricht der Aussteller innerhalb dieser Frist nicht der Verlegung oder Kürzung, gilt seine Zustimmung als erteilt. Der Veranstalter wird den Aussteller mit der Fristsetzung auf die Bedeutung seines Schweigens ausdrücklich hinweisen. Widerspricht der Aussteller, darf der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten Sollte der Kongress aus Gründen, die nicht von IC zu vertreten sind (z.b. Naturkatastrophen, Streik oder höhere Gewalt) nicht oder nicht in der angebotenen und gebuchten Form durchgeführt werden können, besteht weder ein Anspruch auf Erstattung der (anteiligen) Teilnahmegebühren/Ausstellungsgebühren noch auf Ersatz sonstiger (Vermögens-)Schäden Der Veranstalter darf vom Vertrag zurücktreten, wenn der Aussteller seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein gerichtliches Insolvenzverfahren eröffnet wird oder wenn das Unternehmen des Ausstellers aus anderen Gründen liquidiert wird. 9. Haftungsbegrenzung 9.1. Der Veranstalter und IC sind nicht verpflichtet, Vorkehrungen gegen Verlust oder Beschädigung von Ausstellungsgut und Standeinrichtungen zu treffen Der Veranstalter und IC haften - außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit - nicht für Schäden, die den Ausstellern durch irrtümliche Angaben bei der Platzzuweisung, dem Standaufbau oder der Standgestaltungsgenehmigung, Katalogeintragungen, durch nicht unverzüglich schriftlich gerügte Veränderungen der Standgröße sowie sonstige fehlerhafte Serviceleistungen sowie aus anderem Rechtsgrund entstehen. Die Haftbegrenzung gilt auch für das Verhalten von Erfüllungsgehilfen. Gegen den Veranstalter gerichtete Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von vertraglichen oder quasivertraglichen Pflichtverletzungen sowie aus Delikt müssen innerhalb der Ausschlussfrist von 6 Monaten klageweise geltend gemacht werden. Die Ausschlussfrist beginnt ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme, spätestens jedoch ab der Beendigung der Veranstaltung Die gesetzliche Gewährleistung des Veranstalters bleibt unberührt. 10. Schadenspauschalierung Tritt der Aussteller, ohne hierzu berechtigt zu sein, vom Vertrag zurück oder tritt der Veranstalter aus einem in der Person des Ausstellers liegenden Grund vom Vertrag zurück, so darf der Veranstalter den ihm durch den Rücktritt entstehenden Schaden pauschal berechnen und dem Aussteller in Rechnung stellen. Die Pauschale beträgt % der vollen Standmiete zzgl. Nebenkosten - aber ohne die Nebenkosten für Strom - bei einem Rücktritt später als vier Wochen vor Ausstellung, - 50 % der vollen Standmiete ohne Nebenkosten bei einem Rücktritt später als sechs Monate vor Beginn der Ausstellung, - 25 % der vollen Standmiete ohne Nebenkosten bei einem Rücktritt zu einem davor liegenden Zeitpunkt. Ist der tatsächlich entstandene Schaden höher, darf der Veranstalter den höheren Schaden geltend machen. Weist der Aussteller nach, dass der Schaden unter den Pauschalbeträgen liegt, hat er einen entsprechend geminderten Betrag zu leisten. 11. Schlussbestimmungen Erklärungen, die mit Bezug auf diesen Vertrag abgegeben werden, bedürfen der Schriftform und sind erst dann gültig, wenn Sie von IC oder dem Veranstalter schriftlich bestätigt werden Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder der sonstigen Vereinbarungen zwischen den Parteien unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bedingung als vereinbart, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht Anwendung Ist der Aussteller Kaufmann oder hat er innerhalb der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Freiburg Gerichtsstand. Der Veranstalter und IC sind daneben aber auch berechtigt, den Aussteller an dessen allgemeinem Gerichtsstand oder an einem etwa bestehenden besonderen Gerichtsstand zu verklagen. Intercongress GmbH, 2013

9 Technische Richtlinien Inhaltsverzeichnis 1 Vorbemerkungen 1.1 Hausordnung 1.2 Öffnungszeiten Auf- und Abbauzeiten Veranstaltungslaufzeit 2 Verkehr im Messegelände, Rettungswege, Sicherheitseinrichtungen 2.1 Verkehrsordnung 2.2 Rettungswege Feuerwehrbewegungszonen, Hydranten Notausgänge, Notausstiege, Hallengänge 2.3 Sicherheitseinrichtungen 2.4 Standnummerierung 2.5 Bewachung 2.6 Notfallräumung 3 Technische Daten und Ausstattung der Hallen und des Freigeländes 3.1 Hallendaten Allgemeine Beleuchtung, Stromart, Spannung Druckluft-, Elektro-, Erdgas- und Wasserversorgung Kommunikationseinrichtungen Sprinkleranlage Heizung / Lüftung Störungen 3.2 Freigelände 4 Standbaubestimmungen 4.1 Standsicherheit 4.2 Standbaugenehmigung Prüfung und Freigabe genehmigungspflichtiger Bauten und Nutzungen Fahrzeuge und Container Änderung nicht vorschriftsgemäßer Standbauten Haftungsumfang 4.3 Bauhöhen 4.4 Brandschutz- und Sicherheitsbestimmungen Brandschutz Standbau- und Dekorationsmaterialien Ausstellung von Kraftfahrzeugen Eplosionsgefährliche Stoffe / Munition Pyrotechnik Luftballons / Flugobjekte Nebelmaschinen Aschenbehälter, Aschenbecher Abfall-, Wertstoff-, Reststoffbehälter Spritzpistolen, Lösungsmittel Trennschleifarbeiten / Arbeiten mit offener Flamme Leergut, Verpackungen und Prospekt- / Werbematrial Feuerlöscher Standüberdachung Glas und Acrylglas Aufenthaltsräume / Gefangene Räume und Zuschauerräume 4.5 Ausgänge, Rettungswege, Türen Ausgänge und Rettungswege Türen in Rettungswegen 4.6 Podeste, Brüstungen, Leitern und Stege 4.7 Standgestaltung Erscheinungsbild, lose Bestuhlungen Prüfung der Mietfläche Eingriffe in die Bausubstanz Hallenfußböden Abhängungen von der Hallendecke Schwerlastabhängungen Standbegrenzungswände Werbemittel / Präsentationen Barrierefreiheit Klimatisierung Küchen Wiederherstellung der Standfläche / des Veranstaltungsbereichs 4.8 Freigelände Seite 1 (32) Wesentliche Änderungen / Ergänzungen zur Vorgängerversion ( ) sind im Inhaltsverzeichnis rot hervorgehoben Stand: April 2014

10 Technische Richtlinien 4.9 Zwei- und mehrgeschossige Bauweise Bauanfrage Auflagen zur Standflächenüberbauung, Sicherheitsabstände, Höhe der Standinnenräume Nutzlasten / Lastannahmen Rettungswege / Treppen Baumaterial Obergeschoss 5 Betriebssicherheit, technische Sicherheitsbestimmungen, technische Vorschriften, technische Versorgung 5.1 Allgemeine Vorschriften Schäden 5.2 Einsatz von Arbeitsmitteln 5.3 Elektroinstallation Anschlüsse Standinstallation Montage- und Betriebsvorschriften Sicherheitsmaßnahmen Sicherheitsbeleuchtung 5.4 Wasser- und Abwasserinstallation 5.5 Druckluft- / Gasinstallation Druckluft Gas (Erdgas) 5.6 Maschinen-, Druckbehälter-, Abgasanlagen Maschinengeräusche Produktsicherheit Schutzvorrichtungen Prüfverfahren Betriebsverbot Druckbehälter Abnahmebescheinigung Prüfung Mietgeräte Überwachung Abgase und Dämpfe Abgasanlagen Abgasleitungen 5.7 Verwendung von Druckgasen, Flüssiggasen und brennbaren Flüssigkeiten Druck- und Flüssiggasanlagen Genehmigungsantrag für Druckgasflaschen Verwendung von Flüssiggas Einrichtung und Unterhaltung Brennbare Flüssigkeiten Lagerung und Verwendung Bedarfslagerung Vorratsbehälter Lagerort Auflagen zum Betrieb Einfüllen der Flüssigkeiten Leere Behälter 5.8 Asbest und andere Gefahrenstoffe 5.9 Szenenflächen für Darbietungen und sonstige Präsentationen 5.10 Strahlenschutz Radioaktive Stoffe Röntgenanlagen und Störstrahler Laseranlagen 5.11 Hochfrequenzgeräte, Funkanlagen, Elektromagnetische Verträglichkeit und Oberschwingungen 5.12 Kräne, Stapler, Arbeitsbühnen, Leergut 5.13 Musikalische Wiedergaben 5.14 Getränkeschankanlagen Lebensmittelüberwachung 6 Umweltschutz 6.1 Abfallwirtschaft Abfallentsorgung Gefährliche Abfälle Mitgebrachte Abfälle 6.2 Wasser, Abwasser, Bodenschutz Öl- / Fettabscheider Reinigung / Reinigungsmittel 6.3 Umweltschäden 6.4 Lärmschutz Seite 2 (32) Änderungen / Ergänzungen zur Vorgängerversion ( ) sind rot hervor gehoben Stand: April 2014

11 Technische Richtlinien 1. Vorbemerkungen Die Messe Berlin GmbH hat für die stattfindenden Fach- und Publikumsmessen sowie sonstigen Veranstaltungen (Tagungen, Kongresse, Konzerte u.a.) technische Richtlinien erlassen, mit dem Ziel, allen Veranstaltern / Ausstellern / Kunden optimale Gelegenheiten zu geben, ihre Eponate darzustellen und ihre Besucher und Interessenten anzusprechen. Die Technischen Richtlinien sind vertraglich bindend und verpflichtend umzusetzen für alle Kunden, Veranstalter und Aussteller, einschl. deren vor Ort tätigen Messe- und Standbaufirmen, die im Richtlinien-Kontet nachfolgend alle als Kunde / Aussteller benannt sind. Gleichzeitig enthalten diese Richtlinien Sicherheitsbestimmungen, die im Interesse unserer Aussteller / Kunden und Besucher ein Höchstmaß an Sicherheit bei der technischen und gestalterischen Ausrüstung der Veranstaltung bieten sollen. Zusätzliche Forderungen zur Sicherheit und zum Brandschutz für eine Standfläche / Veranstaltungsbereich können von Seiten der Bauaufsichtsbehörde, der Polizei, der Brandschutzdienststelle oder durch die Messe Berlin gestellt werden, wenn sich aus Art und Umfang der geplanten Veranstaltung erhöhte Risiken für Personen und Sachwerte ergeben. Die Technischen Richtlinien, einschl. zugehöriger Merkblätter und/oder Sonderbestimmungen gelten für alle Veranstaltungsbereiche des Messegeländes Berlin EpoCenter City Messehallen 1 26, Eingang Messe Süd (EMS), Marshall-Haus und Funkturm-Lounge Palais am Funkturm CityCube Berlin (Nutzungsbeginn ab Mai 2014) Im Freigelände (u.a. Funkturm-Innenhof, Sommergarten, Gleisgelände-Süd) Soweit besondere Sicherheits- und Ausstellerbestimmungen in Teilbereichen wirksam sind, wird in den Technischen Richtlinien auf die entsprechenden Merkblätter bzw. Zusatzbestimmungen verwiesen, die dann auch vom Kunden / Aussteller verbindlich zu beachten sind. Mit dem Bau- und Wohnungsaufsichtsamt des zuständigen Bezirksamtes der Stadt Berlin sind die Bauordnungs-, Brandschutz- und sonstigen Sicherheitsbestimmungen abgestimmt. Die Messe Berlin behält sich vor, die Einhaltung dieser Bestimmungen zu prüfen. Außerdem sind die gesetzlichen Bestimmungen in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Die Durchführung einer Veranstaltung, die Inbetriebnahme eines Ausstellungsstandes bzw. Veranstaltungsbereichs kann im Interesse aller Veranstaltungsteilnehmer untersagt werden, wenn vorgefundene Mängel bis zu Beginn der Veranstaltung nicht beseitigt worden sind. Weitere Forderungen zur Sicherheit und zum Standbau, die sich darüber hinaus ergeben sollten, bleiben vorbehalten. Die Auftragsformulare für Leistungen werden im Internet bereitgestellt; diese sind auszufüllen und termingerecht zurückzusenden, da bei verspäteter Einsendung die Messe Berlin keine Gewähr für eine ordnungsund fristgemäße Erledigung übernehmen kann. Außerdem behält sich die Messe Berlin vor, bei verspätet eingesandten Bestellungen einen Preisaufschlag entsprechend der Angaben in der Aussteller-Servicemappe auf die Entgelte zu erheben. Zur Information gehen den Kunden / Ausstellern gegebenenfalls weitere Rundschreiben über Einzelheiten der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung zu. Diese Technischen Richtlinien sind mit den führenden, deutschen Messegesellschaften: Deutsche Messe AG Hannover Koelnmesse GmbH Leipziger Messe GmbH Messe Berlin GmbH Messe Düsseldorf GmbH Messe Frankfurt Venue GmbH Messe München GmbH NürnbergMesse GmbH abgestimmt und in ein einheitliches Gliederungsschema gefasst. Baurecht ist Landesrecht. Somit gilt für das Messegelände Berlin EpoCenter City die Bauordnung von Berlin /BauO Bln/ sowie im Sinne der Versammlungsstätten-Nutzung die Verordnung über den Betrieb baulicher Anlage Betriebs-Verordnung /BetrV/ in der jeweils gültigen Fassung. Dadurch und aufgrund unterschiedlicher baulicher Gegebenheiten der einzelnen Messeplätze unterscheiden sich die jeweiligen Ausführungsbestimmungen. Im Übrigen behält sich die Messe Berlin Änderungen vor. Der deutsche Tet ist verbindlich. Seite 3 (32) Änderungen / Ergänzungen zur Vorgängerversion ( ) sind rot hervor gehoben Stand: April 2014

12 Technische Richtlinien 1.1 Hausordnung Geltungsbereich Das Messegelände ist Privatgelände. Die Hausordnung in der jeweils aktuellen Fassung gilt für das gesamte Messegelände der Messe Berlin einschließlich aller Messehallen, Zuwege sowie Außen-, Frei- und Parkflächen. Die Hausordnung gilt für alle Besucher, Mieter, Aussteller / Kunden, Dienstleister und alle sonstigen Personen. Sie gilt nicht für die Beschäftigten der Unternehmensgruppe Messe Berlin. Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung können zu einem sofortigen Verweis, einem Ausschluss von der Veranstaltung, zu einem Hausverbot, Strafverfolgung und / oder Schadenersatzforderung führen Aufenthalt Der Zugang und Aufenthalt wird bei Veranstaltungen ausschließlich gegen Vorlage einer gültigen Eintrittskarte, einer für den Veranstaltungstag gültigen Akkreditierung oder einer sonstigen Einlassberechtigung gewährt. Ein Aufenthalt ist nur für die durch die Eintrittskarte bestimmten Zeiten, Gebäude und Zwecke gestattet. Die Eintrittskarten sind bis zum Verlassen des Geländes mitzuführen und auf Verlangen dem Aufsichtspersonal vorzuzeigen Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen das Messegelände nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer geeigneten Aufsichtsperson gemäß /JuSchG/ betreten. Der Aufenthalt in Auf- und Abbaubereichen ist nur für Aufbaupersonal und Mitarbeiter der Messe Berlin sowie deren Beauftragte gestattet. Minderjährigen ist der Aufenthalt in Auf- und Abbaubereichen grundsätzlich untersagt Beim Verlassen des Geländes verlieren die Eintrittskarten zum einmaligen Eintritt ihre Gültigkeit Nach Veranstaltungsende haben Besucher das Messegelände unverzüglich zu verlassen Für den Zutritt von betriebsfremden Personen zu den Verwaltungsbereichen, technischen Betriebsräumen aller Art ist eine Genehmigung der Messe Berlin Voraussetzung Ausstellungsstände bzw. ausstellerseitige Veranstaltungsbereiche dürfen nur unter Aufsicht des Stand- bzw. Ausstellerpersonals betreten werden Verweigerung des Zutritts Besucher, die die Anordnungen des Ordnungsdienstes nicht befolgen, erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, bei denen ein Hausverbot vorliegt, die Zustimmung zu Kontrollmaßnahmen verweigern, erkennbar die Absicht haben, die Veranstaltung zu stören, wird der Zutritt verweigert, ohne dass der Eintrittskartenwert erstattet wird Sicherheit Den Anweisungen des Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten Das Messegelände ist aus Sicherheitsgründen in Teilbereichen zur Wahrnehmung des Hausrechts videoüberwacht. Diese Bereiche sind entsprechend gekennzeichnet Aus Sicherheitsgründen kann die Schließung von Räumen, Gebäuden, fliegenden Bauten und Freiflächen sowie deren Räumung von der Messe Berlin angeordnet werden. Alle Personen, die sich im betreffenden Bereich aufhalten, haben den entsprechenden Aufforderungen unverzüglich zu folgen und bei einer Räumungsanordnung den betroffenen Bereich sofort zu verlassen Bei Veranstaltungen können Taschen, mitgeführte Behältnisse, Kleidung wie Mäntel, Jacken und Umhänge auf ihren Inhalt hin überprüft werden Bei bestimmten Veranstaltungen kann die Mitnahme von größeren Taschen (nach Festlegung) und Behältnissen untersagt werden Das Mitführen folgender Gegenstände ohne die vorherige schriftliche Erlaubnis der Messe Berlin ist verboten: Waffen oder gefährliche Gegenstände, die als Waffe oder Wurfgeschoss eingesetzt werden können, Feuerwerkskörper, pyrotechnisches Material und Sprengstoffe, Drogen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen Allgemeine Verhaltensregeln Die Einrichtungen des Messegeländes sind schonend und pfleglich zu behandeln Jede Person hat sich auf dem Gelände so zu verhalten, dass kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als unvermeidbar belästigt wird Jegliche Verunreinigung und Verschmutzung aller Einrichtungen und Anlagen auf dem Messegelände ist untersagt Abfälle, Verpackungsmaterialien und leere Behältnisse sind in den bereitstehenden Behältern zu entsorgen. Seite 4 (32) Änderungen / Ergänzungen zur Vorgängerversion ( ) sind rot hervor gehoben Stand: April 2014

13 Technische Richtlinien Verkehrsordnung Auf dem Messegelände und auf messeeigenen bzw. hierzu ausgewiesenen Parkplätzen gelten grundsätzlich die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung /StVO/. Die Hinweisschilder zur Regelung des Fahrund Fußgängerverkehrs sind zu beachten Das Befahren des Messegeländes mit Kfz ist ausschließlich mit einer erteilten Einfahrerlaubnis gestattet Gekennzeichnete Flächen, wie Feuerwehrflächen sowie Rettungswege und Notausgänge sind uneingeschränkt freizuhalten Verbote Die Fertigung von Fotografien, Film-, Video- und Tonaufnahmen zu gewerblichen Zwecken, insbesondere von Messeständen und Ausstellungsobjekten, ist ohne vorherige schriftliche Erlaubnis der Messe Berlin untersagt Das Befahren des Messegeländes mit Rollschuhen, Inlineskater, Skateboards, Kickboards, Tretrollern, Elektrorollern, Segways und ähnlichen Fahrhilfen ist ohne vorherige schriftliche Erlaubnis der Messe Berlin untersagt Das Mitbringen von Tieren ist untersagt. Für Tiere zu und bei inhaltlich tierbezogenen Veranstaltungen gelten gesonderte Ausnahmeregelungen Auf dem Messegelände ist das Verteilen von Druckschriften und Werbematerial, das Anbringen von Aufklebern und Plakaten sowie Nutzung von Werbeträgern ohne vorherige schriftliche Erlaubnis der Messe Berlin untersagt. Für Aussteller gilt eine gesonderte Regelung Auf dem Messegelände, einschließlich des CityCube Berlin, besteht ein grundsätzliches Rauchverbot in allen geschlossenen Räumen Recht am eigenen Bild Auf die Fertigung von Fotografien, Film-, Video und Tonaufnahmen durch die Messe Berlin oder beauftragte Dritte zum Zweck der Berichterstattung, Werbung und Dokumentation wird hingewiesen. Besucher und sonstige Personen dürfen solche Aufnahmen nicht verhindern, behindern, stören oder erschweren. Mit dem Betreten des Messegeländes wird in derartige Fotografien und Aufnahmen sowie deren Veröffentlichung eingewilligt Haftungsbeschränkung Der Aufenthalt auf dem Messegelände erfolgt auf eigene Gefahr Bei Veranstaltungen besteht aufgrund erhöhter Lautstärke die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden. Die Messe Berlin haftet für Gesundheitsschäden im Rahmen der gesetzlichen Haftung nur dann, wenn ihr und seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. 1.2 Öffnungszeiten Auf- und Abbauzeiten Während der allgemeinen Auf- und Abbauzeiten kann in den Hallen und im Freigelände in der Zeit von 7:00 bis 22:00 Uhr gearbeitet werden, soweit nicht messespezifisch andere Zeiten mit Rundschreiben bekanntgegeben werden. Aus Gründen der allgemeinen Sicherheit im Messegelände bleiben die Hallen und das Messegelände insgesamt außerhalb dieser Zeiten verschlossen Veranstaltungslaufzeit Während der Veranstaltungslaufzeit werden die Hallen eine Stunde vor Messebeginn geöffnet und eine Stunde nach Messeschluss verschlossen. Aussteller / Kunden, die in begründeten Einzelfällen über diesen Zeitpunkt hinaus auf ihrem Stand tätig sein müssen, bedürfen einer besonderen, schriftlichen Erlaubnis der Messe Berlin. Seite 5 (32) Änderungen / Ergänzungen zur Vorgängerversion ( ) sind rot hervor gehoben Stand: April 2014

14 Technische Richtlinien 2. Verkehr im Messegelände, Rettungswegen, Sicherheitseinrichtungen 2.1 Verkehrsordnung Um einen reibungslosen Verkehrsablauf während der Auf- und Abbauzeiten und der Veranstaltungsdauer gewährleisten zu können, sind verkehrsordnende und verkehrslenkende Regeln einschließlich der Anweisungen des Ordnungspersonals unbedingt zu beachten. Auf dem Messegelände gelten grundsätzlich die in der Hausordnung /Punkt 1.1.6/ genannten Bestimmungen, Festlegungen und Einschränkungen in vollem Umfang. Im Messegelände und auf messeeigenen Parkplätzen beträgt die zugelassene Höchstgeschwindigkeit 20 km/h. Der Aussteller / Kunde bzw. die von ihm beauftragten Firmen haben sich vor dem Befördern von Lasten im Gelände und in den Messehallen der Messe Berlin über die ausgewiesene Befahrbarkeit für Fahrzeuge, zulässige Bodenbelastbarkeit und Bodenbeschaffenheit zu informieren. Kraftfahrzeuge dürfen nur zum Entoder Beladen in die Hallen einfahren. Die an den Hallentoren ausgewiesene, zulässige Bodenbelastung (Achslast) der Hallenböden ist hierbei zu beachten. Während des Ladens ist der Motor abzustellen. Das Abstellen von Fahrzeugen in den Hallen ist verboten. Gabelstapler und Hubwagen Ein Befahren aller Foyerflächen, der Konferenzbereiche im CityCube (Ebene E 03), der Flächen im Palais am Funkturm, der Funkturm Lounge, des Marschall-Haus und der Hallen 7.3, 19, 24 sowie aller Zwischen, - Eingangs- und Übergangsbauteile zwischen den Messehallen mit Gabelstaplern und elektrisch betriebenen Hubwagen ( E-Ameisen ) ist nicht zulässig. Der Transport von Paletten o.ä. mit handbetrieben Hilfsmitteln (z.b. Hubwagen mit Gummirollen) ist möglich, wobei das Gesamtgewicht von 2,5 kn (ca. 250 kg) nicht überschritten werden darf. Einfahrtsbeschränkungen und Kautionsregelungen während Veranstaltungen und den Auf- und Abbauzeiten werden messespezifisch mit der Aussteller-Information oder dem Verkehrsleitfaden bekanntgegeben. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge, Auflieger, Container, Behälter und Leergut jeder Art werden auf Kosten und Gefahr des Besitzers entfernt. Den Anweisungen des zur Verkehrslenkung und Verkehrsordnung eingeteilten Personals der Messe Berlin ist unbedingt Folge zu leisten und die entsprechenden Informationen sind zu beachten. 2.2 Rettungswege Feuerwehrbewegungszonen, Hydranten Die notwendigen und die durch Halteverbotszeichen gekennzeichneten Anfahrtswege und Bewegungsflächen für die Feuerwehr müssen ständig freigehalten werden. Fahrzeuge und Gegenstände, die auf den Rettungswegen und den Sicherheitsflächen abgestellt sind, können auf Kosten und Gefahr des Besitzers entfernt werden. Überflur-Hydranten im Freigelände dürfen nicht unkenntlich oder unzugänglich gemacht bzw. verbaut werden Notausgänge, Notausstiege, Hallengänge Rettungswege sind jederzeit freizuhalten. Die Türen im Verlauf von Rettungswegen müssen in Fluchtrichtung leicht in voller Breite geöffnet werden können. Notausgangstüren und Notausstiege sowie deren Kennzeichnung dürfen nicht verbaut, überbaut, versperrt, verhängt oder sonst unkenntlich gemacht werden. Die Gänge in den Hallen dürfen nicht durch abgestellte oder in den Gang hineinragende Gegenstände eingeengt werden. Sie dienen im Notfall als Rettungswege! Für den Standbau benötigte Materialien oder zur sofortigen Aufstellung auf der Standfläche angelieferte Eponate dürfen in der Auf- und Abbauphase kurzzeitig im Hallengang abgestellt werden, wenn hierdurch die aus Sicherheitsgründen geforderten Gangbreiten nicht unterschritten und logistische Belange ausreichend berücksichtigt werden. Dies wird als erfüllt angesehen, wenn entlang der Standgrenze zum Hallengang ein Streifen von maimal 0,9 m zum Abstellen genutzt wird. Unabhängig von der Breite des Hallenganges und der abgestellten Güter ist zwingend ein Durchgang in einer Mindestbreite von 1,2 m frei zu halten. Fluchten vor Notausgängen und die Kreuzungsbereiche der Hallengänge sind hiervon ausgenommen und müssen jederzeit in voller Breite freigehalten werden. Die Hallengänge dürfen nicht zur Errichtung von Montageplätzen oder zur Aufstellung von Maschinen (z.b. Holzbearbeitungsmaschinen, Werkbänke) genutzt werden. Auf Verlangen der Messe Berlin kann aus logistischen Gründen die sofortige Räumung des Hallengangs gefordert werden. Seite 6 (32) Änderungen / Ergänzungen zur Vorgängerversion ( ) sind rot hervor gehoben Stand: April 2014

15 Technische Richtlinien 2.3 Sicherheitseinrichtungen Sprinkleranlagen, Feuermelder, Feuerlöscheinrichtungen, Rauchmelder, Rauchabzugseinrichtungen, Nachström - Öffnungen, Schließvorrichtungen der Hallentore und andere Sicherheitseinrichtungen, deren Hinweiszeichen und die grünen Notausgangskennzeichen müssen jederzeit zugänglich und sichtbar sein; sie dürfen nicht zugestellt oder zugebaut werden. 2.4 Standnummerierung Alle Stände werden im Regelfall vom Veranstalter mit Standnummern gekennzeichnet. 2.5 Bewachung Die allgemeine Aufsicht der Messehallen und des Freigeländes während der Laufzeit der Messe erfolgt durch die Messe Berlin. Während der Auf- und Abbauzeiten besteht nur zeitweilig eine allgemeine Aufsicht. Die Messe Berlin ist berechtigt, die zur Kontrolle und Bewachung erforderlichen Maßnahmen durchzuführen. Eine Bewachung des Standes muss im Bedarfsfall der Aussteller / Kunde selbst organisieren. Aussteller- / kundenseitige Standwachen können nur durch eine von der Messe Berlin vorab bestätigte Bewachungsgesellschaft gestellt werden. Bei verlängertem Auf-/Abbau über die reguläre, tägliche Auf- und Abbauzeit hinaus, d.h. in den Nachtstunden von 22:00 7:00 Uhr, ist die Bestellung einer standbau / -flächenbezogenen Bewachung durch den Aussteller / Kunden verpflichtend. Das Sicherheitspersonal für solche Nachtwachen wird ausschließlich durch den vertraglichen Dienstleister der Messe Berlin gestellt und ist zu Lasten des Ausstellers / Kunden zu bestellen. 2.6 Notfallräumung Aus Sicherheitsgründen kann die Schließung von Räumen, Gebäuden, Hallen und Freiflächen sowie deren Räumung von der Messe Berlin angeordnet werden. Alle Personen, die sich im betreffenden Bereich aufhalten, haben den entsprechenden Aufforderungen unverzüglich zu folgen und bei einer Räumungsanordnung den betroffenen Bereich sofort zu verlassen. Aussteller / Kunden haben ihre Mitarbeiter, Standpersonal und Dienstleister über dieses Verfahren zu informieren, ggf. eigene Räumungspläne zu erstellen und bekannt zu machen. Sie tragen dafür Sorge, dass ihre Standfläche / Veranstaltungsbereich nach Aufforderung unverzüglich geräumt wird. Seite 7 (32) Änderungen / Ergänzungen zur Vorgängerversion ( ) sind rot hervor gehoben Stand: April 2014

16 Technische Richtlinien 3. Technische Daten und Ausstattung der Hallen und des Freigeländes 3.1 Hallendaten siehe Folgeseite: Hallentechnik auf einen Blick Seite 8 (32) Änderungen / Ergänzungen zur Vorgängerversion ( ) sind rot hervor gehoben Stand: April 2014

17 Gasanschluss möglich gas connection possible Hallentechnik / Technical Information Ebene 1 / Level 1 Länge m lenght m Breite m width m Brutto m² gross area m² Lichte Höhe m clearence height m Installationboden auf Massivdecke utility floor on a base Massivboden mit Kabelkanälen solid floor with cable ducts Zulässige Bodenbelastung kn/m² maimum permissible surface load kn/m² Gabelstapler und LKW Radlast t fork lift and truck with wheel load t Vorhandene Zwischendecke available intermediate ceiling Hängepunkte 2 kn/pkt. suspension points ma. load 2 kn/pt. Fenster Tageslicht (1) einseitig, (2) zweiseitig, (3) dreiseitig, (4) allseitig daylight from window (1) one sided, (2) two sided, (3) three sided, (4) four sided Anzahl Tore numbe of gates Kühlung cooling Toreinfahrtsgrößen (Breite Höhe) m entrance dimensions (width height) m Durchfahrtshöhen auf dem Messegelände 4 m height of passageways across the ehibition grounds 4 m Wasseranschluss bis ø = mm water connection up to ø = mm Wasserabfluss bis 100mm water drainage up to 100mm Vorh. Brandschutz Spinkler firefighting system sprinkler system Stützen supports Lastenaufzüge freight elevators Stand April 2014 Hallennummer hall number CityCube Berlin Halle A , , ,80 4,87 25 EMS /465 18, ,5 - (4) 1 5,00 5, , ,5 - (1) 4 4,85 5, , ,5 - (1) 4 4,85 5, , ,5 - (1) 4 4,85 5, , ,5 - (1) 4 4,85 5, , ,5 - (1) 2 4,85 5, , ,5 - (1) 2 4,85 5, a , ,5 - (1 ) 1 4,85 5, b , ,5 - (1 ) 1 4,85 5, c , ,5 - (1 ) 1 4,85 5, , , ,30 4, a ,90-50* 3,5 (1) 2 4,69 5, b ,90-50* 3,5 - - über/via a+c c ,90-50* 3,5 (1) 2 4,73 5, , , ,30 3, , , ,30 4, , ,5 (2) 1 7,60 4, ø ,17+6, ,5 - (4) - über/via ,43+6, ,5 (1) 1 4,50 4, ,43+6, ,5 (1) 1 4,50 4, ø ,00+6, ,5 - (4) - über/via , ,5 (2) 2 4,28 4, Die angegebenen Längen- und Breitenmaße sind auf volle Meter gerundet. EMS Eingang Messe Süd kn Kilonewton * Im Kanalbereich nur 10kN/m² (1 ) Kein durchgängiger Fensterverband Abhängung ca. 0,35k/Nm Kahneisenprofil in senkrechter Richtung The dimensions indicated have been rounded to the nearest metre. EMS Entrance Messe south kn kilonewton * In the vicinity 10kN/m² (1 ) no continuous windows Suspension appro kn7m cross section, screwed connection, applied vertically

18 Hallentechnik / Technical Information Ebene 2 / Level 2 Hallennummer hall number Länge m lenght m Breite m width m Brutto m² gross area m² Lichte Höhe m clearence height m Installationboden auf Massivdecke utility floor on a base Massivboden mit Kabelkanälen solid floor with cable ducts Zulässige Bodenbelastung kn/m² maimum permissible surface load kn/m² Gabelstapler und LKW Radlast t fork lift and truck with wheel load t Vorhandene Zwischendecke available intermediate ceiling Hängepunkte 2 kn/pkt. suspension points ma. load 2 kn/pt. Fenster Tageslicht (1) einseitig, (2) zweiseitig, (3) dreiseitig, (4) allseitig daylight from window (1) one sided, (2) two sided, (3) three sided, (4) four sided Anzahl Tore numbe of gates Gasanschluss möglich gas connection possible Kühlung cooling Toreinfahrtsgrößen (Breite Höhe) m entrance dimensions (width height) m Durchfahrtshöhen auf dem Messegelände 4 m height of passageways across the ehibition grounds 4 m Wasseranschluss bis ø = mm water connection up to ø = mm Wasserabfluss bis 100mm water drainage up to 100mm Vorh. Brandschutz Spinkler firefighting system sprinkler system Stützen supports Lastenaufzüge freight elevators CityCube Berlin Halle B , ,5 - (2) 3 5,80 4, , ,5 - (1 ) 2 4,85 5, , ,5 - (1 ) 2 4,85 5, , ,5 - (1 ) 2 4,85 5, , ,5 - (1 ) 2 4,85 5, a a ,00 9, ,5 3,5 - - (1 ) (1 ) 2 2 4,85 5,30 4,85 5, b b ,00 9, ,5 3, ,85 5,30 4,85 5, a , ,5 - (1 ) 1 4,85 5, b , ,5 - (1 ) 1 4,85 5, c , ,5 - (1 ) 1 4,85 5, , ,5 (2) 2 5,30 5, , ,5 (2) 2 5,30 5, , ,5 (2) 2 5,30 5, , (1) , (1) , ,5 (3) 1 4,40 4, Eingangshalle Nord - 31, (4) , ,5 (3) 1 4,75 5, a a a ,00 + 5,00 10,00 + 5,00 10,00 + 5, ,5 3,5 3, (1) (1) (1) ,80 5,00 4,80 5,00 4,80 5, b b b ,00 + 5,00 10,00 + 5,00 10,00 + 5, ,5 3,5 3, (1) (1) (1) ,80 5,00 4,80 5,00 4,80 5, , (2) ,7-200* 3, ,20 10, a ,00 + 4,64-50* 3,5 - - (2) 4 4,90 5, b ,00-50* 3,5 - - (2) 4 4,90 5, c ,00 + 4,64-50* 3,5 - - (2) 3 4,90 5, , ,5 - (1 ) , ,5 - (1 ) Die angegebenen Längen- und Breitenmaße sind auf volle Meter gerundet. EMS Eingang Messe Süd kn Kilonewton * Im Kanalbereich nur 10kN/m² (1 ) Kein durchgängiger Fensterverband Abhängung ca. 0,35k/Nm Kahneisenprofil in senkrechter Richtung The dimensions indicated have been rounded to the nearest metre. EMS Entrance Messe south kn kilonewton * In the vicinity 10kN/m² (1 ) no continuous windows Suspension appro kn7m cross section, screwed connection, applied vertically Stand April 2014

19 P12 Messegelände Ehibition Grounds N Theodor-Heuss Platz Servicehof Nord Eingang Halle 21 Hall 21 Entrance P4 P5 P1 BUS TAXI Eingang Nord North Entrance P6 Wandalenallee BUS BUS Masurenallee P2 P3 TAXI Service-Gebäude Süd Speditions-Center Forwarding Center BUS P7 BUS P9 Messe Nord/ICC Ehibitor Service Business Center Marshall-Haus Marshall-Haus Funkturm Lounge TAXI Eingang / Access Funkturm Messedamm BUS Neue Kantstraße BUS Eingang Ost East Entrance BUS Eingang Halle 25/26 Hall 25/26 Entrance P18 Eingang Halle 9 Hall 9 Entrance P10 Stadtautobahn Verwaltung / Administration TAXI 100 P17 P11 TAXI LKW Westkreuz Messe Süd Eingang Süd South Entrance CityCube Berlin Eingang/Entrance Jafféstraße CityCube Berlin HallB Halle HallA Halle Eingang Halle 7 Hall 7 Entrance TAXI P14 CityCube Berlin Eingang/Entrance Messedamm Messedamm 115 Avus P13A Stand / as of: Messe Berlin GmbH Messedamm Berlin Germany Tel. +49 (0) Fa +49 (0) central@messe-berlin.de

20 Technische Richtlinien Allgemeine Beleuchtung, Stromart, Spannung Die Allgemeinbeleuchtung in den Messehallen und Ausstellungsebenen des CityCube 1) hat mind. 100 Lu, gemessen 1 m über dem Hallenfußboden. Vorhandene Stromart und Spannung auf dem Messegelände: Netzart: TN C S - Netz Wechselstrom 230 Volt (± 10%) 50 Hz Drehstrom Volt (± 10%) 50 Hz Druckluft-, Elektro-, Erdgas- und Wasserversorgung Die Druckluft-, Elektro-, Erdgas- und Wasserversorgung der Stände / Veranstaltungsbereiche erfolgt aus dem Hallen-Doppelboden (siehe dazu Pkt 3.1: Hallendaten). In den Hallen 9 a-c, 13, 16, 25, 26 a-c sowie im CityCube Berlin 1) erfolgt die Versorgung aus den Versorgungs- bzw. Spartenkanälen im Hallenboden. 1) CityCube Berlin (Nutzungsbeginn ab Mai 2014) Kommunikationseinrichtungen Die Versorgung der Stände / Veranstaltungsbereiche mit Telefon-, Telefa-, IT- und Antennenanschlüssen erfolgt aus dem Hallen-Doppelboden. In den Hallen 9 a-c, 13, 16, 25, 26 a-c sowie im CityCube erfolgt die Versorgung aus den Versorgungs- bzw. Spartenkanälen im Hallenboden Sprinkleranlage Die Messehallen sind mit Sprinkleranlagen ausgestattet. Ausgenommen hiervon sind die Halle 19, das Marshall-Haus und die Funkturm-Lounge nicht mit einer Sprinkleranlage ausgestattet. Bei geschlossenen Standflächenüberbauungen größer als 30 m² (geschlossene Deckenfläche) ist der Einbau einer temporären Sprinkleranlage nach VdS - Standard erforderlich. Die notwendigen Sprinkleranlagen für solche Standflächenüberbauungen werden aus dem Installations-Doppelboden eingespeist. In den Hallen 9 a-c, 13, 16, 25, 26 a-c sowie im CityCube erfolgt die Einspeisung aus den Versorgungskanälen im Hallenboden bzw. von den Hallendecken Heizung / Lüftung Die Messehallen sind mit Lüftungsanlagen ausgestattet. Im Eingang Messe Süd (EMS) ist eine Fußbodenheizung ausgeführt. Während der Veranstaltungslaufzeit werden die Hallen im Bedarfsfall geheizt oder gekühlt Störungen Bei Störungen der technischen Versorgung ist unverzüglich die Messe- / Veranstaltungsleitung zu informieren. Für Verluste und Schäden, die durch diese Störungen entstehen, haftet die Messe Berlin nicht. 3.2 Freigelände Die Freigeländeflächen bestehen aus gepflasterten bzw. asphaltierten Verkehrsflächen sowie unebenen und unverdichteten Schotterrasenflächen. Das Gelände hat bei Dunkelheit während der veranstaltungsbezogenen Öffnungszeiten eine allgemeine Straßen- und Wegebeleuchtung. Notwendige Versorgungsanschlüsse sind in unregelmäßigen Abständen vorhanden. Das Messegelände hat einen Gleisanschluss. Seite 12 (32) Änderungen / Ergänzungen zur Vorgängerversion ( ) sind rot hervor gehoben Stand: April 2014

21 Technische Richtlinien 4. Standbaubestimmungen 4.1 Standsicherheit Veranstaltungsbezogene Einbauten sowie Ausstellungsstände, einschl. Einrichtungen, Sonderkonstruktionen, Eponaten sowie Werbeträger sind so standsicher zu errichten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit, nicht gefährdet werden. Für die statische Sicherheit ist der Aussteller / Kunde verantwortlich und gegebenenfalls nachweispflichtig. Es gelten grundsätzlich die Anforderungen der Bauordnung von Berlin /BauO Bln/ sowie der nachfolgend benannten Verordnungen und Richtlinien in jeweils gültiger Fassung: BetrVO Verordnung über den Betrieb von baulichen Anlagen MVStättV Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten M-FlBauR Musterrichtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten Innerhalb der Messehallen und in allen anderen baulichen Anlagen mit ausgewiesenen Veranstaltungsbereichen gilt grundsätzlich: Stehende, bauliche Elemente bzw. Sonderkonstruktionen (z.b. freistehende Wände, hohe Eponate, hohe und zugleich schlanke, dekorative Elemente), die umkippen können, müssen mindestens für eine horizontal wirkende Ersatzflächenlast q h bemessen werden: q h1 = 0,125 kn/m² q h2 = 0,063 kn/m² Bezugsfläche ist dabei die jeweilige Ansichtsfläche. bis 4 m Höhe ab Oberkante Fußboden für alle Bauteilbereiche über 4 m Höhe ab Oberkante Fußboden Die dazu erstellten Nachweise sind auf Verlangen der Messe Berlin vorzulegen. Abweichungen hiervon sind im begründeten Einzelfall möglich, hierbei ist ein genauerer Nachweis zu führen. Die Messe Berlin behält sich vor, in begründeten Fällen vor Ort eine kostenpflichtige Überprüfung der Standsicherheit durch einen Statiker vornehmen zu lassen. 4.2 Standbaugenehmigung Ausgehend davon, dass die Technischen Richtlinien bei der Gestaltung und Ausführung des Standes / Veranstaltungsbereichs eingehalten werden, ist es bei eingeschossigen Standbauten in den Hallen nicht erforderlich, Zeichnungen zur Prüfung einzureichen. Belegt eine Stand- / Veranstaltungsfläche ganze Hallen bzw. großflächige Hallenbereiche, durch die Publikums- / Hallengänge geführt werden müssen bzw. Zugänglichkeiten zu Notausgängen sicherzustellen sind, so sind Stand- / Veranstaltungsaufplanungen auch bei eingeschossiger Bauweise zur Prüfung / Zustimmung bei der Messe Berlin vorzulegen. Auf Wunsch bietet die Messe Berlin jedem Kunden / Aussteller an, seine (in zweifacher Ausfertigung) eingereichten Standbaupläne zu prüfen. Darüber hinaus sind alle anderen Standbauten, fliegende Bauten, mobile Stände, Bauten im Freigelände ( Pkt. 4.8) und Sonderkonstruktionen prüf- und genehmigungspflichtig. Ein prüffähiger Standsicherheitsnachweis ist dazu in jedem Fall zu erbringen. Zu den genehmigungspflichtigen Standbauten zählen alle temporären baulichen Anlagen, die als reguläre Fliegende Bauten, nach /BauO/ 75 (1) oder /M-FlBauR/ bzw. in ihrer Bauart und -weise dementsprechend einzustufen sind, wie u.a. Bühnen ( 100 m²), einschl. Überdachungen Tribünen-Anlagen Spiel- / Sport- und Vergnügungsgeräte Freistehende Gerüstbau und Werbeanlagen / Monitor- und LED - Wände Alle sonstigen begehbaren und/oder überdachten bzw. freistehenden Standbau-Anlagen: Podeste, Stege; Überdachungen; 2 - und mehrgeschossige Containeranlagen; Anlagen mit allseitig geschlossenen Kino-, Zuschauer- oder Besucherräumen Prüfung und Freigabe genehmigungspflichtiger Bauten und Nutzungen Zur Prüfung und Freigabe von: Zwei- und mehrgeschossige Standbauten Sonderkonstruktionen / -bauteile, Fliegende Bauten, Bauteile über Publikumsverkehrsflächen, Tribünen Geschlossene Zuschauer- / Besucherräume (zum Aufenthalt von > 200 Personen) Showtrucks und Laufwege, Stege, Treppen, Geländer, Brüstungen, 4.6 Bauten im Freigelände 4.8 Ausstellungseponaten und Sonderkonstruktionen, die außerhalb der Standfläche stehen Nutzungsänderungen ganzer Hallen bzw. größere Standflächen / Veranstaltungsbereiche ( m²) Szenenflächen ( 200 m²) 5.9 Seite 13 (32) Änderungen / Ergänzungen zur Vorgängerversion ( ) sind rot hervor gehoben Stand: April 2014

22 Technische Richtlinien sind die nachfolgenden Standbau-Unterlagen als Papier-Ausfertigung sowie als digitale pdf. Dateien o für Messe- / Ausstellungsveranstaltungen: messetechnik@messe-berlin.de o für Konferenz- / Kongress- und Tagungsveranstaltungen: bei der Messe Berlin einzureichen. Es werden folgende Unterlagen bis spätestens 6 Wochen vor Aufbaubeginn in deutscher bzw. englischer Sprache benötigt: a) Statische Berechnung*) nach Eurocodes (EC), deutschen DIN-Normen (DIN EN) bzw. technischen Regelwerken für alle genannten, genehmigungsbedürftigen Standbauten *) Soweit auch in geprüfter Original-Ausfertigung, einschl. zugehörigem Prüfbericht (nicht als digitale Datei einreichbar!) Als geprüft im o. g. Sinne gelten statische Unterlagen (einschl. Prüfbericht), die ausschließlich durch einen, nach jeweiliger Landesbauordnung öffentlich zugelassenen Prüfingenieur bzw. Sachverständigen für Baustatik geprüft sind. b) Baubeschreibung, Lageplan; c) Standbauzeichnungen im Maßstab 1:100 (Grundrisse, Ansichten, Schnitte), Konstruktionsdetails in größerem Maßstab; d) Rettungswegplan mit vermerkten Rettungsweglängen und breiten; e) Bei Vorlage einer prüffähigen Typenzulassung oder eines gültigen Prüfbuchs, gem. der Muster-Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten /M-FIBauR/, entfällt der Punkt a). Vorgelegte, gültige Prüfbücher zeigt die Messe Berlin im Auftrag des Kunden / Ausstellers bei der zuständigen Prüfstelle an, die eine kostenpflichtige Gebrauchsabnahme vor Ort durchführt. Zusätzlich zur Typenprüfung / Typenzulassung von technischen Einzelgeräten, z.b. Sport- und Spielgeräten mit mechanischen oder elektrischen Funktionen, sind zur Einsichtnahme in deutscher Sprache vorzulegen: - Bau- und Betriebsbeschreibung, - Konstruktionszeichnungen, - Standsicherheitsnachweise, - TÜV-Prüfzeugnisse, -zulassungen oder - EU - Konformitätserklärung nach Maschinenrichtlinie /Richtlinie 2006/42/EG/ bzw. Leistungserklärung nach europäischer Bauproduktenverordnung /BauPVO/. Im Bedarfsfall können zudem auch die o. g. Unterlagen erforderlich werden. Erst mit schriftlichem Vermerk durch die Messe Berlin ist die Standbau-Anlage freigegeben. Die anfallenden Kosten und Gebühren des Genehmigungsverfahrens werden dem Kunden / Aussteller in Rechnung gestellt. Sollten keine, im o.g. Sinne prüffähigen, statischen Unterlagen vorliegen, behält sich die Messe Berlin vor, weitere Maßnahmen durchzuführen bzw. Auflagen zu erteilen. Die möglichen, hieraus resultierenden Kosten trägt der Kunde / Aussteller. Für verspätet eingereichte Unterlagen können dem Kunden / Aussteller zusätzliche Kosten berechnet werden Fahrzeuge und Container Fahrzeuge (u.a. wie Show- / Bühnentrucks, Busse, etc.) und Container sind als Ausstellungs- und Präsentationsstände in den Hallen, in anderen geschlossenen Veranstaltungsbereichen sowie im Messe-Freigelände genehmigungspflichtig. Show- / Bühnentrucks mit auffahrbaren, unterbaufähigen Aufliegerteilen oder Bühnenelementen Nach Beschlussfassung (Nov. 2010) des Arbeitskreises Fliegende Bauten /AKFlB/ der Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz /ARGEBAU/ können abgestellte Fahrzeuge durch seitlich und/oder nach oben auffahrbare An- und Aufbauten, u.u. mit entsprechendem lastabtragendem Unterbau die allgemeinen Kriterien eines Fliegenden Bau erfüllen und daher grundsätzlich genehmigungspflichtig sein. Soweit solche abgestellten Showtruck- bzw. Bühnenfahrzeuge zur Nutzung / Begehung für allgemeine Besucher vorgesehen werden, sind entsprechende Prüfunterlagen ( Pkt ) bei der Messe Berlin vorzulegen. Die Nutzungsfreigabe erfolgt im Regelfall nach einer örtl. Bauzustandsbesichtigung / Gebrauchsabnahme der fertig errichteten Fahrzeug-Anlage. Die Messe behält sich vor, mit Einreichung der Unterlagen und örtl. Besichtigungsfreigabe weitere Maßnahmen bzw. spezielle Auflagen, insbesondere zum Brandschutz für den Veranstaltungsbetrieb am / im Fahrzeug zu erteilen. Die möglichen, hieraus resultierenden Kosten trägt der Kunde / Aussteller. Bei einem Standort innerhalb der Messehallen oder des CityCube gilt hier insbesondere die grundsätzliche Anforderung, daß solche fahrbaren Ausstellungsstände (Showtrucks, Omnibusse, Trailer etc.), sobald diese eine zusammenhängende Fläche > 30 m² im fertigen Aufbau-Zustand abdecken, mit einer Sprinkleranlage zu versehen sind. Seite 14 (32) Änderungen / Ergänzungen zur Vorgängerversion ( ) sind rot hervor gehoben Stand: April 2014

23 Technische Richtlinien Änderung nicht vorschriftsgemäßer Standbauten Standbauten, die nicht genehmigt sind, den Technischen Richtlinien oder den Gesetzen nicht entsprechen, müssen gegebenenfalls geändert oder beseitigt werden. Bei nicht fristgerechter Ausführung ist die Messe Berlin berechtigt, auf Kosten des Kunden / Ausstellers selbst Änderungen vorzunehmen Haftungsumfang Sofern der Kunde / Aussteller bzw. der von ihm beauftragte Dienstleister die vorstehenden Standbaubestimmungen nicht einhält, haftet er für sämtliche Schäden, die aus der Verletzung der Standbaubestimmungen resultieren. Ferner hat der Kunde / Aussteller bzw. der von ihm beauftragte Dienstleister die Messe Berlin von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aufgrund der Verletzung der vorstehenden Standbestimmungen geltend gemacht werden. 4.3 Bauhöhen Soweit nicht veranstaltungsspezifisch anders beschrieben, ist die maimale Höhe für Standbauten die lichte Höhe des Veranstaltungsbereichs abzüglich 0,50 m. Der Kunde / Aussteller ist verpflichtet, gegen den direkt angrenzenden Nachbarstand eine fugenfreie, standsichere, weiße Trennwand ohne werbliche Aussage zu erstellen (siehe dazu Pkt ). Zu direkt angrenzenden Nachbarständen oder Veranstaltungsbereichen ausgerichtete Werbung muss mindestens 1,0 m Abstand zur Grenze des Nachbarstandes bzw. Veranstaltungsbereiches haben. Eponate unterliegen dieser Regelung nicht. Bauliche Einschränkungen können vorhanden sein. Für die Hallen 8.1, 10.1, und 11.1 gilt eine Höhenbeschränkung von 3,60 m. 4.4 Brandschutz- und Sicherheitsbestimmungen Brandschutz Standbau- und Dekorationsmaterialien Leichtentflammbare, brennend abtropfende oder toische Gase und/oder Rauch bildende Materialien wie z.b. Polystyrol-Hartschaum (Styropor), PVC oder ähnliche sowie verschiedene Acrylglasprodukte dürfen nicht verwendet werden. Die eingesetzten Materialien dürfen im Brandfall nicht zu einer starken Rauchentwicklung beitragen. An tragende Konstruktionsteile können im Einzelfall aus Gründen der Sicherheit besondere Anforderungen gestellt werden (z.b. nicht brennbar). Der Einsatz von Kunststoff-Kabelbindern zur Befestigung statisch beanspruchter Teile ist nicht gestattet. Dekorationsmaterialien müssen schwerentflammbar nach DIN EN mindestens Klasse C s3, d0 bzw. DIN mindestens B1, nicht brennend abtropfend sein. In Teilbereichen dürfen normalentflammbare Dekorationsmaterialien verwendet werden, wenn diese durch den Einbau ausreichend gegen Entflammen geschützt sind. Die Prüfzeugnisse über die Baustoffklassifizierung der eingesetzten Materialien sind bereitzuhalten. Laub- und Nadelgehölze sowie andere Pflanzen dürfen zu Dekorationszwecken nur mit feuchtem Wurzelballen verwendet werden bzw. wenn sie frisch geschnitten worden sind (Blätter bzw. Nadeln müssen grün und saftig sein). Wenn während der Dauer der Ausstellung festgestellt wird, dass Bäume und Pflanzen austrocknen und dadurch leichter entflammbar werden, so sind diese zu entfernen. Bambus, Reet, Heu, Stroh, Rindenmulch, Torf, (Tannen-)Bäume ohne Ballen oder ähnliche Materialien genügen in der Regel nicht den vorgenannten Anforderungen. Kerzen, Küchen- und Warmhalteeinrichtungen Die Verwendung von Kerzen ( verwahrtes Kerzenlicht ) und ähnlichen Lichtquellen als Tischdekoration sowie die Verwendung von offenen Flammen (wie Brandpasten) in dafür vorgesehenen Kücheneinrichtungen zur Warmhaltung von Speisen ist mit Zustimmung der Messe Berlin zulässig. Kerzenständer o.ä. müssen standsicher sein und sind bei Bedarf mit dem Untergrund zu befestigen Ausstellung von Kraftfahrzeugen Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren dürfen in den Hallen und anderen geschlossenen Veranstaltungsbereichen nur mit Genehmigung der Messe Berlin ausgestellt werden. Der Tankinhalt der Fahrzeuge ist auf das für das Ein- und Ausfahren notwendige Maß zu reduzieren; sofern möglich sind die Tankdeckel zu verschließen. In Abhängigkeit der Veranstaltung und des Aufstellortes können weitere Sicherheitsmaßnahmen, wie u.a. eine Inertisierung der Treibstofftanks, das Abklemmen der Batterien und/oder das Aufstellen von Sicherheitswachen, erforderlich werden. Bei Fahrzeugen mit Elektromotoren sind die Antriebsbatterien per Sicherheitsklemmschalter (Hauptschalter) vom Antrieb zu trennen. Bei gasbetriebenen Motoren siehe Pkt (Druckgas-Behälter) und Pkt.5.7 (Druck- / Flüssiggas- Anlagen). Seite 15 (32) Änderungen / Ergänzungen zur Vorgängerversion ( ) sind rot hervor gehoben Stand: April 2014

24 Technische Richtlinien Eplosionsgefährliche Stoffe / Munition Eplosionsgefährliche Stoffe unterliegen dem Sprengstoffgesetz /SprengG/ in der jeweils gültigen Fassung und dürfen auf Messen und Ausstellungen nicht ausgestellt werden. Das gilt auch für Munition im Sinne des Waffengesetzes Pyrotechnik Pyrotechnische Vorführungen sowie Höhenfeuerwerke im Freigelände sind genehmigungspflichtig, die vorgesehenen pyrotechnischen Effekte / Höhenfeuerwerke sind mit der Messe Berlin abzustimmen und müssen durch eine nach Sprengstoffgesetz /SprengG/ geeignete Person überwacht werden. Es sind die Nachweise über den Inhaber des Erlaubnisscheins, des Befähigungsscheins und der Versicherungsschein (Pyrotechnik-Haftpflicht) zusammen mit dem Antrag auf Genehmigung (beim Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin /LaGetSi/ - Turmstrasse 21, Berlin [ bzw. bei Höhenfeuerwerken mit Anzeige (beim bezirklichen Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf - Hohenzollerndamm , Berlin [ bei der Messe Berlin spätestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung in Kopie vorzulegen. Die entstehenden Kosten für u.u. weitere, behördliche Genehmigungen und die Absicherung der Szenen- / Standfläche / Veranstaltungsbereichs bei der Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen gehen zu Lasten des Ausstellers / Kunden Luftballons / Flugobjekte Die Verwendung von mit Sicherheitsgas gefüllten Ballons und ferngesteuerten Flugobjekten sowie das Verteilen von Luftballons in den Hallen und im Freigelände muss von der Messe Berlin genehmigt werden. Der Betrieb dieser Flugobjekte darf zu keiner Zeit sicherheitstechnische Einrichtungen behindern oder beschädigen. Die ggf. anfallenden Reinigungskosten sind vom Kunden / Aussteller zu tragen Nebelmaschinen Der Einsatz von Bühnennebel oder anderen Nebelmaschinen ist vor Probe- / Inbetriebnahme solcher Anlagen mit der Messe Berlin abzustimmen Aschenbehälter, Aschenbecher In ausgewiesenen Raucherbereichen muss für die Bereitstellung einer ausreichenden Zahl von Aschenbechern oder Aschenbehältern aus nichtbrennbarem Material und für deren regelmäßige Entleerung durch den Kunden / Aussteller Sorge getragen werden Abfall-, Wertstoff-, Reststoffbehälter Innerhalb der Standflächen / Veranstaltungsbereiche dürfen keine Wertstoff- und Reststoffbehälter aus brennbaren Materialien aufgestellt werden. Wertstoff- und Reststoffbehälter von dort sind regelmäßig, spätestens jeden Abend nach Messeschluss in die Wertstoffstationen an den Hallenausgängen (im Freien) zu entleeren. Fallen größere Mengen brennbarer Materialien an, sind diese mehrmals am Tag zu entsorgen Spritzpistolen, Lösungsmittel Der Gebrauch von Spritzpistolen sowie die Verwendung von lösungsmittelhaltigen Stoffen und Farben ist verboten Trennschleifarbeiten / Arbeiten mit offener Flamme Schweiß-, Schneid-, Löt-, Schleif- und Trennarbeiten und andere Arbeiten mit offener Flamme oder Funkenflug sind im Ausstellungs- und Veranstaltungsgelände der Messe Berlin grundsätzlich untersagt. Auf schriftlichen Antrag können im Ausnahmefall Heißarbeiten beim Auf- und Abbau von Ausstellungen und Veranstaltungen genehmigt werden. Dazu wird durch die Messe Berlin eine kostenpflichtige Brandwache gestellt, die aufsichtsführend und mit geeignetem Löschmittel ausgestattet, von Beginn bis Abschluss der Arbeiten vor Ort anwesend ist. Heißarbeiten während der Veranstaltung sind untersagt Leergut, Verpackungen und Prospekt-/Werbematerialien Die Lagerung von Leergut jeglicher Art (z.b. brennbare Verpackungen und Packmittel, dazu zählen auch bühnenübliche Hartcases) innerhalb und außerhalb des Standes / Veranstaltungsbereichs in der Halle ist verboten. Unter oder auf Bühnen, Tribünen oder Podesten dürfen keinesfalls Verpackungsmaterialien, Abfall oder Reststoffe lagern. Anfallendes Leergut ist unverzüglich zu entfernen. Prospekt- / Werbematerialien dürfen nur im Umfang eines Tagesbedarfs am Stand / im Veranstaltungsbereich gelagert werden. Seite 16 (32) Änderungen / Ergänzungen zur Vorgängerversion ( ) sind rot hervor gehoben Stand: April 2014

25 Technische Richtlinien Feuerlöscher Auf Stand- und Veranstaltungsflächen > 100 m² muss während des Auf- und Abbaus sowie während der Laufzeit der Veranstaltung ein geeigneter Feuerlöscher, gem. DIN EN 3 für die Brandklassen A, B, C mit mindestens 10 Löscheinheiten (LE) vorgehalten werden. In Küchen- / Cateringbereichen mit Zubereitung von Speisen (erhitzte Fette, Öle) sind hierfür geeignete Feuerlöscher (Brandklasse A, F) vorzuhalten. Bei zweigeschossigen Ständen ist im Obergeschoss zusätzlich an jedem Treppenabgang ein Feuerlöscher vorzuhalten. Im Bedarfsfall, bei großflächigen Standbau- / Veranstaltungsflächen können mehrere Feuerlöscher verlangt werden. Alle Feuerlöscher sind an gut sichtbaren und ständig zugänglichen Standorten, die entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift /BGV A8/ (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz) zu kennzeichnen sind, griffbereit und kippsicher aufzustellen (mit Bodenständer bzw. Wandbefestigung) Standüberdachung Um den Sprinklerschutz nicht zu beeinträchtigen, müssen Stand- und Veranstaltungsbereiche in gesprinklerten Hallen nach oben hin grundsätzlich offen sein. Decken sind als offen zu betrachten, wenn nicht mehr als 50 % der Fläche bezogen auf den einzelnen m² geschlossen sind. Sprinklertaugliche Decken mit einer Maschenweite von mindestens 2 4 mm bzw. 3 3 mm sind bis 30 m² Feldgröße zugelassen. Einzelne Felder sind addierbar. Die Gewebeplane ist horizontal und ausschließlich einlagig zu verspannen. Ein Durchhängen der Gewebeplane ist zu vermeiden. Offene Rasterdecken sind zulässig. Für zweigeschossige Bauweise siehe auch Pkt Waagerechte Dekorationen, Deckenflächen über Einzel- und Sammelständen sind genehmigungspflichtig. Es sind für diese Flächen mindestens schwerentflammbare Materialien der Baustoffklasse nach DIN EN : C s3, d0 bzw. DIN : B1, nicht brennend abtropfend, zu verwenden. Der Nachweis ist durch ein gültiges Prüfzeugnis zu erbringen. Für alle Stände / Veranstaltungsbereiche kommen, im Rahmen der Vorbemerkungen, nachstehende Vorgaben zur Anwendung: a) Die zusammenhängenden Flächen dürfen nicht größer als 30,0 m² in der Einzelfläche sein. (Projektion in den Grundriss). b) Mehrere dieser Einzelflächen können nur im Abstand (Projektion in den Grundriss) zueinander eingebracht werden. Die Abstandsbreiten sind im Einzelfall zu regeln. c) Bei Überschreitungen der angegebenen Maimalflächen ist eine Sprinkleranlage vorzusehen Glas und Acrylglas Es darf nur für den Einsatzweck geeignetes und beanspruchbares Sicherheitsglas verwendet werden. Für tragende Konstruktionen aus Glas (in Böden, Decken, Fassaden und/oder Brüstungen) an Ständen / in Veranstaltungsbereichen innerhalb der Hallen wird nachdrücklich auf unser Merkblatt Glas und Acrylglas im Standbau innerhalb von Messehallen verwiesen. Bei Standbauten / Veranstaltungsbereichen im Messe-Freigelände gelten für Glaskonstruktionen ausschließlich die Anforderungen und Festlegungen der nachfolgend benannten technischen Baubestimmungen (in der jeweils gültigen Fassung): TRLV - Technische Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen TRAV - Technische Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen TRPV - Technische Regeln für die Bemessung und die Ausführung von punktförmig gelagerten Verglasungen DIN Glas im Bauwesen Auf Grundlage des vorgenannten Merkblatts und o.g. Baubestimmungen sind alle Glaskonstruktionen gemäß den geplanten Einsatzzwecken, als Vertikalverglasung, ggf. absturzsichernd; Überkopfverglasung, begehbare Verglasung, statisch prüffähig nachzuweisen und regelgerecht auszuführen. Grundsätzlich ist die Verwendung von Glasscheiben mit Kantenabbrüchen unzulässig. Freie Glaskanten sind so zu bearbeiten oder zu schützen, dass eine Verletzungsgefahr ausgeschlossen ist. Raumhohe Ganzglasbauteile sind in Augenhöhe zu markieren Aufenthaltsräume / Gefangene Räume und Zuschauerräume Alle Aufenthaltsräume, die allseits umschlossen sind (geschlossene Räume) und keine optische und akustische Verbindung zur Halle bzw. übrigen Veranstaltungsbereich haben, sind mit einer optischen und akustischen Warnanlage auszurüsten, um eine jederzeitige Alarmierung auf dem Stand zu gewährleisten. In Ausnahmefällen können Ersatzmaßnahmen genehmigt werden. Aufenthaltsräume bedürfen einer besonderen Genehmigung, wenn sie mehr als 200 Personen fassen (siehe Pkt ). Die Anordnung gefangener Räume (geschlossene Aufenthaltsräume, die ausschließlich über andere, genutzte Räume verlassen werden können) ist nicht gestattet. Seite 17 (32) Änderungen / Ergänzungen zur Vorgängerversion ( ) sind rot hervor gehoben Stand: April 2014

26 Technische Richtlinien 4.5 Ausgänge, Rettungswege, Türen Ausgänge und Rettungswege Die Entfernung von jeder Stelle auf einer Ausstellungsfläche / eines Veranstaltungsbereichs bis zu einem Hallengang darf nicht mehr als 20 m Lauflinie betragen. In freigabepflichtigen Ausnahmefällen, insbesondere bei großflächigen Ausstellungsständen / Veranstaltungsbereichen in einer Messehalle muß u.u. ein geradliniger Hallengang durch den Ausstellungstand / Veranstaltungsbereich geführt werden. Die geforderte, lichte Hallengangbreite von mindestens 3,0 m ist dann über den gesamten Verlauf in bau- und barrierefreier Weise durch den Aussteller / Kunden sicherzustellen. Aufenthaltsräume / abgetrennte Veranstaltungsbereiche mit mehr als 100 m² Grundfläche müssen jeweils mindestens zwei möglichst weit auseinander und entgegengesetzt liegende Ausgänge zu Rettungswegen haben. Anzahl und licht Breite von Rettungswegen (Ausgänge, Treppen, Flure) sind unter Berücksichtigung der jeweiligen Ausstellungsfläche / des Veranstaltungsbereichs sowie der größtmöglichen zulässigen Personenzahl mindestens wie folgt vorzusehen: bis 100 m² und < 200 Personen 1 Rettungsweg, mind. 0,90 m breit über 100 m² ( 200 Personen) bis 200 m² (< 400 Personen) 2 Rettungswege, je 1,20 m breit über 200 m² und unter 300 m² (< 600 Personen) 2 Rettungswege, 1,20 m + 2,4 m breit bzw. 3 Rettungswege, je 1,20 m breit. Alle Rettungswege sind nach /BGV A8/ (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz) gut sichtbar zu kennzeichnen Türen in Rettungswegen Zweiflüglige Türanlagen müssen jederzeit leichtgängig mit einem einzigen Griff von innen (in Fluchtrichtung) und in voller Breite geöffnet werden können. Die Verwendung von Pendeltüren, Drehtüren sowie sonstiger Zugangssperren in kraftbetätigter Ausführung in Rettungswegen ist nur mit ausweisbarer, bauaufsichtlicher Zulassung (abz) möglich. Pendeltüren in Rettungswegen müssen Vorrichtungen haben, die ein Durchpendeln der Türen verhindern. Manuell zu betätigende Drehtüren / -kreuze in Rettungswegen sind nur zulässig, wenn diese mechanische Vorrichtungen aufweisen, die im Gefahrenfalle eine Öffnung der Drehtüren / -kreuze von innen leicht und in voller Breite sicherstellen. Zulässig sind ferner auch automatische bzw. elektrisch betriebene Schiebetüranlagen, soweit für diese Türanlagen eine gültige, allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abz) vorgelegt werden kann, der örtliche Einbau in allen Teilen zulassungskonform erfolgt und die Rettungswege durch den Schiebetür-Einbau nicht beeinträchtigt sind. 4.6 Podeste, Brüstungen, Leitern und Stege Allgemein begehbare Flächen, die unmittelbar an Flächen angrenzen, die mehr als 0,20 m tiefer liegen, sind mit Brüstungen zu umwehren. Diese müssen mindestens 1,10 m hoch sein. Brüstungen an Flächen, die für allgemeines Messepublikum zugänglich sind, müssen einen festen, griffsicheren Handlauf aufweisen. Um ein Überklettern der Brüstungen (durch Kinder) zu erschweren, sind dort nur geschlossene Brüstungsfüllungen oder vertikal verlaufende Füllstäbe mit einem freien Stababstand bzw. Öffnungsmaß in einer Richtung von ma. 0,12 m zulässig /MVStättV/, 11 (2); siehe auch Pkt ). Brüstungen an Flächen mit eingeschränktem Fachbesucherpublikum sind mindestens mit einem durchgehenden, festen sowie griffsicheren Handlauf, einem Mittel und Untergurt zu versehen. Für Podeste und hierfür erforderliche Brüstungen ist ein prüffähiger Standsicherheitsnachweis zu erbringen. Die Bodenbelastung muss je nach Nutzung gemäß DIN EN /NA in Verbindung mit Nationalem Anhang, Tab. 6.1DE (vormals DIN , Tab.1), [Kat. C1] mindestens für 3,0 kn/m 2 ausgelegt sein. Einstufig begehbare Podeste dürfen höchstens 0,20 m hoch sein. Leitern, Aufstiege, Stege und Treppen müssen den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. 4.7 Standgestaltung Erscheinungsbild, lose Bestuhlungen Für die Gestaltung des Standes ist der Aussteller zuständig. Hierbei sind die typischen Ausstellungskriterien der Veranstaltung zu berücksichtigen. Wände, die an Besuchergänge grenzen, sollen durch den Einbau von Vitrinen, Nischen, Displays u.ä. aufgelockert werden. Standrückseiten (oberhalb h 2,5 m), die an Nachbarstände grenzen, sind neutral zu halten, um den Nachbarstand in dessen Gestaltung nicht zu beeinträchtigen. Produkte, die in ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt wurden, dürfen nicht zur Gestaltung und Ausstattung des Standes verwandt werden. Seite 18 (32) Änderungen / Ergänzungen zur Vorgängerversion ( ) sind rot hervor gehoben Stand: April 2014

27 Technische Richtlinien Anordnung von losen Bestuhlungen bzw. Tischgruppen Freie Tischgruppen mit Bestuhlungen auf der Standfläche / dem Veranstaltungsbereich sind grundsätzlich in aufgelockerter Weise anzuordnen. Bei mehr als 20 Sitzplätzen ist ein Tischabstand von mind. 1,5 m /MVStättV, 10 (6)/ zur gesicherten Entfluchtung vorzusehen Prüfung der Mietfläche Die Mietfläche wird von der Messe Berlin bzw. auch mit deren Zustimmung vom Veranstalter auf dem Hallenboden gekennzeichnet. Jeder Aussteller / Kunde ist verpflichtet, sich vor Ort über Lage, Maße und etwaige Einbauten, Sicherheitseinrichtungen usw. zu informieren. Dies beinhaltet auch die Positionen von aussteller- / kundenseitig bestellten Hängepunkten, die sich in vertikaler Flucht nur innerhalb seiner Standfläche befinden dürfen. Die Standgrenzen sind unbedingt einzuhalten Eingriffe in die Bausubstanz Hallenteile / -bauten und technische Einrichtungen dürfen nicht beschädigt, verschmutzt oder auf andere Art verändert werden (z.b. durch Bohren, Schrauben, Nageln). Auch das Streichen, Tapezieren und Bekleben ist nicht gestattet. Hallenteile und technische Einrichtungen dürfen weder durch Standaufbauten noch durch Eponate belastet werden. Hallensäulen / Hallenstützen innerhalb der Mietfläche können aber ohne Beschädigung derselben im Rahmen der zulässigen Bauhöhe umbaut werden. Brand- / Rauchschutztüren sowie Hallentore dürfen nicht durch Keile oder andere Gegenstände offen gehalten werden, sondern sind ausschließlich an vorhandenen Feststelleinrichtungen (mit Schließautomatik) zu arretieren. Das Betreten der teilweise vorhandenen Zwischendecken, Galerien oder Technikgänge durch Dritte ist nicht gestattet Hallenfußböden Teppiche und andere Fußbodenbeläge sind unfallsicher zu verlegen und dürfen nicht über die Standgrenzen hinausragen. Die Verbindung von Standflächen über Hallengänge hinweg mit aussteller- / kundenseitigen Fußbodenbelägen ist zustimmungspflichtig und muss so erfolgen, dass im Gang keine Stolperstelle bzw. andere Unfallgefahr entsteht. Es darf zum Fiieren nur Klebeband verwendet werden, das rückstandsfrei wieder zu entfernen ist. Selbstklebende Teppichfliesen sind nicht zugelassen. Alle eingesetzten Materialien müssen rückstandslos entfernt werden. Folgende Veranstaltungs-/Kongressbereiche sind dauerhaft bzw. veranstaltungsbezogen befristet mit Teppichboden (anthrazit) ausgestattet: CityCube (E 03) / Säle (in Hallen): New York, London, Paris (7.1) / Helsinki, Budapest, Dublin (7.2) / Berlin (7.3), die Hallen: 14.2 / 15.2 sowie Palais a. Funkturm (beige) Substanzen, wie Öle, Fette, Farben und ähnliches, müssen sofort vom Fußboden entfernt werden. Der Hallenfußboden darf weder gestrichen noch beklebt werden. Bei überdurchschnittlicher Verschmutzung oder schwer zu entfernenden Klebematerialien erhebt die Messe Berlin eine Reinigungszulage vom Aussteller / Kunden. Gruppendynamische Aktionen (wie Polonaisen, Tänze, rhythmische Sprünge oder ähnl.) Alle Zwischendecken der mehrgeschossigen Messehallen (1 8 / 10 / 11 / 14 / 15 / 17: Becken, CityCube) in den Ebenen E 02 + E 03 sowie die EG-Ebene, die teilweise offene OG - Galerie-Ebene und Treppen im Palais am Funkturm + Marshall Haus sind aus baustatischen Gründen nicht für gruppendynamische Aktionen, wie gleichrhythmische Tänze, Polonaisen, Techno-Tänze, etc.) ausgelegt. Daher sind jegliche Tanz- / Bewegungsaktionen, deren gleichtaktiger Rhythmus ein gemeinsames Stampfen oder Springen bei den Besuchern veranlassen kann, bei Veranstaltungen in diesen Hallen- / Veranstaltungsbereichen nicht gestattet Abhängungen von der Hallendecke Abhängungen von der Hallendecke sind an den dafür vorgesehenen technischen Einrichtungen (vorhandene Decken- bzw. definierten Binderlastpunkten) möglich und in allen Teilen nach BGV C1 /Veranstaltungsund Produktionsstätten für szenische Darstellung/ auszuführen. Die Bereitstellung und technische Vorbereitung dieser Punkte ist grundsätzlich an die Messe Berlin oder deren vertraglichen Dienstleister gebunden. Teilweise vorhandene Bühnen- / Seilzuganlagen (H.19, Palais a. Funkturm) dürfen aus Sicherheitsgründen ausschließlich durch die Messe Berlin oder deren vertraglichen Dienstleister betätigt werden. Abhängungen sind anzeige- und zustimmungspflichtig. Der aussteller- / kundenseitigen Bestellung ist eine prüffähige, vermaßte Grundriss-Skizze beizufügen, aus der die ermittelten Hängelasten je Punkt und die Platzierungen der gewünschten Hängepunkte über der Standfläche bzw. dem Veranstaltungsbereich ersichtlich sind. Seite 19 (32) Änderungen / Ergänzungen zur Vorgängerversion ( ) sind rot hervor gehoben Stand: April 2014

28 Technische Richtlinien Zusätzlich sind technische Ausführungsangaben zum abzuhängenden Bauteil (Konstruktion, System- Traversen, Installationsteile etc.), dem vorgesehenen Montage-Verfahren (Hub mit Kettenzügen / von anderen Steiggeräten aus) und der Sicherungsart (2. Sicherung) prüffähig mit der Bestellung vorzulegen. Sämtliche Abhängungen, sowohl von den vorhandenen Decken- / Binderpunkten in den Hallen- und Veranstaltungsbereichen als auch von aufgeständerten Traversensystemen (Ground Support), Stativen und sonstigen Konstruktionen (Bühnen-Überdachungen), sind nach /BGV C1/ sowie den geltenden Standards für Veranstaltungstechnik (SQ P 1-3, BGl 810-ff. o.ä.) auszuführen Schwerlastabhängungen Schwerlastabhängungen (> 2,0 kn/punkt) sind in jedem Fall prüfpflichtig und unterliegen einer baustatischen Freigabe durch die Messe Berlin. Eine kostenpflichtige Prüfung der vorzulegenden Unterlagen und begleitende Bauüberwachung wird durch die Messe Berlin bzw. deren Dienstleister vorgenommen. Der Bestellung mit Formblatt Abhängungen / Hängepunkte ist hierfür zusätzlich eine Montagebeschreibung, ein vermaßter Lageplan der Traversen o.ä. mit den geplanten Abhängepunkten, einschl. Punktlasten und Installationsangaben bis spätestens 6 Wochen vor Aufbaubeginn des Ausstellers / Kunden in deutscher Sprache beizufügen Standbegrenzungswände Die gemietete Standfläche bzw. der Veranstaltungsbereich wird von der Messe Berlin bzw. auch mit deren Zustimmung vom Veranstalter auf dem Hallenboden abgesteckt und gekennzeichnet. Standbegrenzungswände sind messeseitig nicht vorhanden. Rückseiten der Stand-Trennwände von benachbarten Ausstellern dürfen ohne vorherige Vereinbarung mit dem Standnachbarn nicht benutzt werden. Im Bedarfsfall können bei der Messe Berlin in den Hallen und Veranstaltungsbereichen Trenn- und Kabinenwände kostenpflichtig bestellt werden. Der Bestellung ist eine vermaßte Grundriss-Skizze beizufügen, aus der die Anordnung der Wände ersichtlich ist. Die Stellwände bestehen aus Lochplatten-Elementen mit weißer Kunststoffoberfläche (d = ca. 25 mm; h = ca. 2,50 m). Die Stellwände, u.u. auch zur Standbegrenzung, kommen mehrfach zum Einsatz. Sie können tapeziert werden. Anstriche mit Dispersionsfarben sind nur auf Tapete zulässig. Von den Maßen der Mietflächen sind bis zu 50 mm Toleranzen für die aufgestellten Wände in beiden Richtungen abzuziehen Werbemittel / Präsentationen Stand- und Eponatbeschriftung, Firmen- und Markenzeichen dürfen die vorgeschriebene Bauhöhe nicht überschreiten (siehe auch Pkt. 4.3). Sie sollen ein ansprechendes Bild ergeben. Der Kunde / Aussteller ist verpflichtet, gegen den direkt angrenzenden Nachbarstand eine fugenfreie, standsichere, weiße Trennwand ohne werbliche Aussage zu erstellen. Zu direkt angrenzenden Nachbarständen oder Veranstaltungsbereichen ausgerichtete Werbung muss mindestens 1,0 m Abstand zur Grenze des Nachbarstandes bzw. Veranstaltungsbereiches haben. Eponate unterliegen dieser Regelung nicht. Die Verteilung von Drucksachen und der Einsatz von Werbemitteln sind nur auf der eigenen Standfläche / im eigenen Veranstaltungsbereich zulässig. Der Betrieb von größeren Szenenflächen für Präsentationen / Darbietungen jeder Art auf der Standfläche / im Veranstaltungsbereich des Ausstellers / Kunden sind anzeigepflichtig (siehe dazu auch Pkt. 5.9). Sonstige Präsentationen, optische, sich langsam bewegende oder akustische Werbemittel sowie musikalische Wiedergaben sind erlaubt, sofern sie den Nachbarn nicht belästigen, nicht zu Besucher - Stauungen auf den Gängen führen und die messeeigenen Ausrufanlagen in den Hallen und Veranstaltungsbereichen nicht übertönen. Der Geräuschpegel darf bei akustischen, musikalischen Darbietungen einen Wert von 70 db(a) an der Stand- bzw. Veranstaltungsbereichs - Grenze nicht überschreiten. Die Messe Berlin ist berechtigt, trotz einer vorher ggf. erteilten Zustimmung, diejenigen Vorführungen einzuschränken oder zu untersagen, die Lärm oder optische Belästigung verursachen oder aus sonstigen Gründen zu einer erheblichen Gefährdung oder Beeinträchtigung des laufenden Messe- / Veranstaltungsbetriebes bzw. von Besuchern und Mit-Ausstellern / -Veranstaltern führen. Bei wiederholter Nichtbeachtung der vorgenannten Betriebsvorgaben kann die Stromzufuhr zum Stand / Veranstaltungsbereich des Ausstellers / Kunden ohne Rücksicht auf den damit verbundenen Ausfall der Standversorgung unterbrochen werden. Ein Anspruch des Ausstellers auf Ersatz des durch die Unterbrechung der Stromzufuhr entstehenden mittel- oder unmittelbaren Schadens besteht nicht. Die Beweislast für die Einhaltung der Vorgaben liegt beim Aussteller / Kunden. Als allgemein anerkannte Regel der Technik enthält die DIN /Tontechnik in Theatern und Mehrzweckhallen/ Maßnahmen zum Vermeiden einer Gehörgefährdung des Publikums. Seite 20 (32) Änderungen / Ergänzungen zur Vorgängerversion ( ) sind rot hervor gehoben Stand: April 2014

29 Technische Richtlinien Barrierefreiheit Bei der Gestaltung der Stände und Veranstaltungsbereiche sollte auf Barrierefreiheit geachtet werden. Stände, deren Einrichtungen sowie abgetrennte Veranstaltungsbereiche sollten auch für Menschen mit Behinderung ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sein. Soweit begehbare oder mehrgeschossige Standbau-Anlagen und / oder Veranstaltungsbereiche für das allgemeine Messepublikum frei zugänglich sein sollen, ist ein Hauptzu- bzw. -ausgang der Standbau-Anlage bzw. Veranstaltungsbereichs barrierefrei auszuführen. Alternativ sind standbetriebliche, organisatorische Maßnahmen (hilfestellendes Kunden- / Ausstellerpersonal od. ähnl.) zur gesicherten Zugänglichkeit, Begleitung und insbesondere zur Notfall-Evakuierung von mobilitätseingeschränkten Besuchern und Rollstuhlfahrern durch den Aussteller / Kunden / Standbetreiber auf Nachfrage der Messe Berlin zu benennen Klimatisierung Bei geschlossenen Standdecken und in Standobergeschossen ist eine gleichmäßige Klimatisierung durch die zentrale Anlage der Halle nicht sichergestellt. Bei Einbau von standeigenen Klimageräten ist die Verwendung von luftgekühlten Kondensatoren innerhalb der Halle nicht gestattet. Frischwasser darf in Klimaanlagen nur zur Kühlung von Kältekompressoren eingesetzt werden. Der Wasserverbrauch für diese Klimageräte ist durch Zähler zu erfassen Küchen Aus Sicherheitsgründen dürfen in den Hallen keine Küchengeräte mit brennbaren Gasen in Druckgasflaschen betrieben werden ( Punkt 5.5.2). Küchendünste müssen aus der Halle abgeleitet werden, um Geruchsbelästigungen auszuschließen. Im Interesse des Umweltschutzes sind Speiseöle, Friteusenfette und ähnliches gesondert zu entsorgen. Entsprechende Behälter sind am Stand vorzuhalten. Schmutzwasser, das ins Abwassernetz eingeleitet werden soll, darf die für Haushalte üblichen Schadstoffmengen nicht überschreiten. Werden stark fetthaltige Abwässer eingeleitet, ist der Einsatz von Fettabscheidern erforderlich Wiederherstellung der Standfläche / des Veranstaltungsbereichs Die Standfläche / der Veranstaltungsbereich ist vom Aussteller / Kunden in sauberem und ursprünglichem Zustand spätestens bis zum Abbauende zurückzugeben. Alle dazu erforderlichen Wiederherstellungsarbeiten, zu denen auch die rückstandsfreie Entfernung von Klebebändern, Farbresten und Ähnliches zählt, müssen bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen sein. Beschädigungen und Verunreinigungen durch Aussteller / Kunden oder deren Beauftragte in den genutzten Hallen- und Veranstaltungsbereichen oder Räumen, einschl. deren Einrichtungen, oder an Außenanlagen im Freigelände, müssen in jedem Fall der Messe Berlin gemeldet werden. 4.8 Freigelände Alle veranstaltungsbezogenen Standbauten im Freigelände gelten im Sinne der Bauordnung von Berlin /BauO Bln, 52 (1)/ als temporäre, bauliche Anlagen, sogenannte Sonderbauten u.u. mit versammlungsstättenähnlicher Nutzung innerhalb des Messe- und Ausstellungsgeländes. Solche Sonderbauten müssen die Anforderungen der geltenden, öffentlichen Vorschriften nach der Bauordnung von Berlin /BauO Bln/ sowie insbesondere nachfolgender Bestimmungen und Regelwerke in jeweils gültiger Fassung erfüllen: BetrVO Betriebs-Verordnung über den Betrieb von baulichen Anlagen MVStättV Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten M-FlBauR Muster-Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten DIN EN *) Fliegende Bauten Zelte DIN EN *) Fliegende Bauten und Anlagen für Veranstaltungsplätze *) Neu für ehemalige DIN Fliegende Bauten; Technische Baubestimmungen für Bemessung und Ausführung Zu den genehmigungspflichtigen Standbauten im Messe-Freigelände gehören alle baulichen Anlagen, die als reguläre Fliegende Bauten, nach /BauO Bln/ 75 (1) oder /M-FlBauR/ bzw. in ihrer Bauart und -weise dementsprechend einzustufen sind, wie Zelte ab einer Grundfläche von 75,0 m² Auch Zeltbauten < 75 m² Grundfläche und ähnliche bauliche Anlagen gelten als Fliegende Bauten. Diese sind lediglich von der Ausführungsgenehmigung und einer behördlichen Gebrauchsabnahme befreit. Diese Anlagen müssen trotzdem grundsätzlich die technischen Vorgaben für Fliegende Bauten (nach DIN EN ) standsicher erfüllen. Bühnen, einschl. Überdachungen Tribünen-Anlagen Spiel-/Sport- und Vergnügungsgeräte sowie Fahr- oder Schaustellergeschäfte Freistehende Gerüstbau und Werbeanlagen/Monitorwände Seite 21 (32) Änderungen / Ergänzungen zur Vorgängerversion ( ) sind rot hervor gehoben Stand: April 2014

30 Technische Richtlinien Freistehende Mast- oder Signalanlagen zu Ausstellungs- oder Präsentationszwecken Zusätzliche An- und Vorbauten an den bestehenden Messehallen und/oder messeseitigen Ausstellungszelten Alle sonstigen begehbaren und/oder überdachten bzw. freistehenden Standbau-Anlagen: Podeste, Stege; Überdachungen und Übergänge; 1-und mehrgeschossige Pavillons und/oder Containeranlagen; Anlagen mit allseitig geschlossenen Kino-, Zuschauer- oder Besucherräumen. Die v.g. Anlagen und Aufbauten sind ausnahmslos auch für kurze Standzeiten genehmigungspflichtig. Siehe hierzu Pkt. 4.1, 4.2 und (Prüfung und Freigabe genehmigungspflichtiger Bauten). Bitte beachten Sie zugleich hierzu auch unser Merkblatt Standbauten im Freigelände (Berlin EpoCenter City) 4.9 Zwei- und Mehrgeschossige Bauweise Bauanfrage Eine zwei- und mehrgeschossige Bauweise ist mit Zustimmung der zuständigen Projektleitung der Messe Berlin möglich. Die Anfrage muss unmittelbar nach der Standzulassung erfolgen. In den Hallen 8.1, 10.1, 11.1, 14.2, 15.2, in den Sälen Paris, London, New York (7.1), Helsinki, Budapest, Dublin (7.2), Berlin (7.3) der Halle 7 sowie im Palais am Funkturm, Marshall-Haus, Funkturm-Lounge und im CityCube - Foyer ist eine zweigeschossige Bauweise nicht, in den Hallen 14.1 und 15.1 nur örtlich begrenzt möglich Auflagen zur Standflächenüberbauung, Sicherheitsabstände, Höhe der Standinnenräume Die lichten Höhen von Innenräumen bei zweigeschossiger Bauweise müssen im Erd- und Obergeschoß mindestens 2,30 m betragen. Werden mehr als 30 m² überbaut, ist der Einbau einer Sprinkleranlage erforderlich. Standbauten an den Standgrenzen zu den Nachbarn sind oberhalb 2,50 m neutral weiß zu gestalten Nutzlasten / Lastannahmen Für begehbare Geschossdecken eines zwei- / mehrgeschossigen Messestandes / Sonderkonstruktion innerhalb einer Messehalle / Veranstaltungsbereichs sind nach DIN EN /NA in Verbindung mit Nationalem Anhang, Tabelle 6.1 DE (vormals DIN , Tab. 1) [Kat. C] als lotrechte Nutzlast anzusetzen: Eine eingeschränkte Nutzung durch Fachbesucher oder Stand- / Veranstaltungspersonal für Besprechungen und Kundenbetreuung, d. h. Möblierung mit Tischen und Stühlen in freier Anordnung oder in abgeteilten Besprechungsbüros erfordert eine Nutzlast [Kat. C1]: q k = 3,0 kn/m 2. Eine uneingeschränkte Nutzung als frei zugängliche Ausstellungs- / Versammlungsfläche oder Veranstaltungsbereich ohne oder mit dichter Bestuhlung erfordert eine Nutzlast [ab Kat. C3]: q k = 5,0 kn/m 2. Treppen und Treppenpodeste müssen immer für eine Nutzlast [Kat. T2]: q k = 5,0 kn/m 2 ausgelegt werden. Zur Erzielung einer ausreichenden Längs- und Querstabilität bei zwei- / mehrgeschossigen Messeständen oder Tribünen ist in oberster Fußbodenhöhe eine Horizontallast von 1/20 q k (q k = lotrechte Nutzlast) anzusetzen. Für Brüstungen und Geländer ist nach DIN EN /NA in Verbindung mit Nationalem Anhang, Tabelle 6.12 DE (vormals DIN , Tab. 7) eine horizontale Nutzlast [bei Flächen der Kat. C1 C4] von q k = 1,0 kn/m in Holmhöhe (h = 1,10 m) anzusetzen. Zum ordnungsgemäßen Lastabtrag in den aufgeständerten Hallen-Doppelboden ist nachzuweisen, dass die zulässigen Einzel-Lasten auf dem Hallenboden ( 35 kn) nicht überschritten werden ( Pkt Hallendaten). Erhöhte Stützen-Einzellasten (> 35 kn) infolge des aussteller- / kundenseitigen Standbaus bzw. der Einbringung (Transportlasten) von Eponaten sind gesondert auszuweisen und in einem vermassten, standgrenzenbezogenen, maßstäblichen Stützen-Lageplan mit ausgewiesenen Stützenlasten in deutscher Sprache zur Prüfung bei der Messe Berlin vorzulegen. Eine kostenpflichtige Untersuchung zur erhöhten Lasteinleitung in den Hallenboden (ggf. durch Einbau von verstärkenden Unterpallungen), ist durch die Messe Berlin erforderlich. Die Prüfunterlagen und der Stützen-Lageplan werden im Auftrag und zu Lasten des Ausstellers / Standbauers / Kunden geprüft. Eventuelle Korrekturen sind für den Aussteller / Standbauer / Kunden verbindlich. Seite 22 (32) Änderungen / Ergänzungen zur Vorgängerversion ( ) sind rot hervor gehoben Stand: April 2014

31 Technische Richtlinien Rettungswege / Treppen Im Obergeschoss eines zweigeschossigen Ausstellungsstandes darf die Entfernung bis zum Hallengang von jeder zugänglichen Stelle aus höchstens 20 m Lauflinie betragen. Die Treppen sind so anzuordnen, daß diese möglichst nahe an Hallengängen bzw. Notausgängen ins Freie liegen. Anzahl und lichte Breite von Rettungswegen (Ausgänge, Treppen, Flure) sind mindestens wie folgt vorzusehen: bis 100 m² und < 200 Personen 1 Rettungsweg, mind. 0,90 m breit über 100 m² ( 200 Personen) bis 200 m² (< 400 Personen) über 200 m² und unter 300 m² (< 600 Personen) 2 Rettungswege, je 1,20 m breit 2 Rettungswege, 1,20 m + 2,4 m breit bzw. 3 Rettungswege, je 1,20 m breit. Bei Obergeschossebenen mit mehr als 100 m² Grundfläche sind mindestens zwei notwendige Treppen erforderlich, die möglichst weit auseinander und entgegengesetzt anzuordnen sind. Alle Treppenanlagen sind grundsätzlich nach DIN auszuführen. Die Steigungshöhe der Treppen darf nicht mehr als 0,19 m, die Auftrittsbreite nicht weniger als 0,26 m betragen. Die lichte Breite notwendiger Treppen darf nicht mehr als 2,40 m betragen. Treppen, die breiter sind als 2,4 m, müssen zwei Außenhandläufe und einen Mittelhandlauf haben. Die lichte Durchgangshöhe muss mindestens 2,0 m betragen. Trittstufen sind geschlossen auszuführen. Notwendige Treppen dürfen nicht als Wendel- bzw. Spindeltreppen ausgeführt werden. Bei einer Obergeschossfläche < 100 m² und einer beschränkten Personenzahl < 200 Fachbesuchern ist eine Treppe mit mindestens 0,90 m lichter Breite ausreichend. Bei mehr als 100 m² Obergeschossfläche bzw. 200 Personen sind mindestens zwei Treppen mit je 1,2 m nutzbarer Treppenlaufbreite erforderlich. Handläufe sind fest, griffsicher und endlos, d.h. ohne freie Enden, auszuführen. Der Seitenabstand der Handläufe zu benachbarten Bauteilen muss mindestens 0,05 m betragen Baumaterial Bei zwei- / mehrgeschossigen Ständen / Sonderkonstruktionen sind die tragenden Bauteile, die Decken des Erdgeschosses und der Fußboden des Obergeschosses aus mindestens schwerentflammbaren Baustoffen nach EN : C, d0, -s3 bzw. DIN : B1, nicht brennend abtropfend zu erstellen Obergeschoss Im Obergeschoss sind im Bereich der Brüstungen, falls erforderlich und insbesondere über Hallengang- Bereichen, auf dem OG-Fußboden Abrollsicherungen von mind. 0,05 m Höhe anzubringen. Brüstungen sind entsprechend Punkt 4.6. und auszuführen. Grundsätzlich muss das Obergeschoss in gesprinklerten Hallen nach oben hin offen sein. Zusätzlich zu den bereits im Erdgeschoss vorhandenen Feuerlöschern ist mind. 1 Feuerlöscher am oberen Treppenabgang gut sichtbar, griffbereit und kippsicher aufzustellen (mit Bodenständer bzw. Wandbefestigung) anzuordnen (siehe Pkt ). Seite 23 (32) Änderungen / Ergänzungen zur Vorgängerversion ( ) sind rot hervor gehoben Stand: April 2014

32 Technische Richtlinien 5. Betriebssicherheit, technische Sicherheitsbestimmungen, technische Vorschriften, technische Versorgung 5.1 Allgemeine Vorschriften Der Aussteller / Kunde und die von ihm beauftragten Firmen sind für die Betriebssicherheit und die Einhaltung der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften auf seinem Stand / in seinem Veranstaltungsbereich selbst verantwortlich. Die Auf- und Abbauarbeiten dürfen nur unter Beachtung der jeweils geltenden arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften, insbesondere der UVV /BGV A1/ und der UVV /BGV C1/ durchgeführt werden. Der Aussteller / Kunde und die von ihm beauftragten Firmen haben insbesondere sicherzustellen, dass es bei ihren Auf- und Abbauarbeiten nicht zu einer Gefährdung anderer, anwesender Personen, kommt. Soweit erforderlich hat der Aussteller / Kunde für eine angemessene Koordination zu sorgen, durch die die Arbeiten auf einander abgestimmt werden Schäden Jede durch den Aussteller / Kunden oder deren Beauftragte verursachte Beschädigung im Messegelände, der Gebäude oder Einrichtungen wird nach Beendigung der Veranstaltung auf Kosten des Ausstellers / Kunden durch die Messe Berlin beseitigt. 5.2 Einsatz von Arbeitsmitteln Der Gebrauch von Bolzen-Schussgeräten ist in den Messehallen verboten. Der Einsatz von Holzbearbeitungsmaschinen ohne Späneabsaugung ist nicht zulässig. Der Einsatz von Kranen, Gabelstaplern und Arbeitsbühnen ist ausschließlich den Vertragsspediteuren der Messe Berlin vorbehalten. Der Einsatz firmeneigener Krane, Gabelstapler und Hub-Arbeitsbühnen ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt (siehe Punkt 5.12). Angemietete Hubarbeitsbühnen dürfen ausschließlich von hierzu befähigten Personen über 18 Jahren bedient werden. Die Befähigung muss mindestens dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz /BGG 966/ entsprechen. Die Betriebsbefähigung, eine gültige und ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung sowie der Prüfnachweis gemäß Unfallverhütungsvorschrift sind nachzuweisen. 5.3 Elektroinstallation Anschlüsse Jeder Stand / Veranstaltungsbereich, der mit elektrischer Energie versorgt werden soll, erhält auf Bestellung einen oder mehrere Anschlüsse mit Sicherungen und Hauptschalter. Die Installationen dieser Anschlüsse (Hauptanschlüsse) werden von der Messe Berlin oder deren Vertragsfirmen kostenpflichtig durchgeführt. Der Bestellung mit Formblatt ist die Grundriss-Skizze beizufügen, aus der die gewünschte Platzierung der Anschlüsse ersichtlich ist. Die Summe der benötigten Leistung [in kw] aller Verbrauchsquellen (Glühlampen, Motoren, Geräte usw.) ist anzuzeigen, um den ausreichenden Querschnitt der Zuleitungen errechnen zu können. Die Stromversorgung wird am letzten Lauftag aus Sicherheitsgründen / in der Regel eine Stunde nach Messe- / Veranstaltungsschluss eingestellt Standinstallation Elektroinstallationsarbeiten innerhalb der Stände können nach Bestellung von der Messe Berlin oder deren Vertragsfirmen kostenpflichtig ausgeführt werden. Ebenso können Installationen auch von aussteller- / kundeneigenen Elektrofachkräften oder durch zugelassene Fachfirma entsprechend den gültigen VDE- Vorschriften und den in Europa geltenden Vorschriften sowie dem Stand der Technik entsprechend ausgeführt werden. Für sämtliche Stromkreise sind RCD-Schutzschaltungen (ehemals FI) mit 30 ma zwingend vorgeschrieben Montage- und Betriebsvorschriften Die gesamte elektrische Einrichtung ist nach den jeweils gültigen Sicherheitsvorschriften des Verbandes Elektrotechnik VDE oder den gültigen EU-Normen (EN) auszuführen. Besonders zu beachten sind VDE 0100-ff., , , 0128 und die ICE Norm Leuchtstoffröhrenanlagen sind zu kompensieren (Einzelkompensation oder Duoschaltung). Der Anteil von hoch- oder niederfrequenten, in das Netz abgegebenen Störungen, darf die in VDE 0160 und VDE 0838 (EN ) angegeben Werte nicht überschreiten. Seite 24 (32) Änderungen / Ergänzungen zur Vorgängerversion ( ) sind rot hervor gehoben Stand: April 2014

33 Technische Richtlinien Leitfähige Bauteile sind in die Maßnahmen zum Schutz bei indirektem Berühren mit einzubeziehen (Standerdung). Es dürfen nur Leitungen, wie die Typen NYM, H05VV-F, H05RR-F (nur in Innenbereichen) und H07RN-F (in Außenbereichen und Fliegenden Bauten), mit einem Mindestquerschnitt von 1,5 mm² Cu verwendet werden. Ausgenommen hiervon sind nur Zuleitungen von ortveränderlichen Verbrauchsquellen (Geräte usw.) bis zu 1,5 m Zuleitungslänge. Fleible Leitungen (auch Flachleitungen) dürfen nicht ungeschützt gegen mechanische Belastungen unter Bodenbelägen verlegt werden. In Niedervoltanlagen (Niedervolt-Beleuchtungsanlagen) sind blanke, elektrische Leiter und Klemmen unzulässig, auch Seilsysteme müssen vollständig isoliert sein. Die Sekundärleitungen sind gegen Kurzschluss und Überlast zu schützen. Transformatoren und Konverter sind mit primär und sekundär Sicherungen zu schützen. Elektronische Schutzeinrichtungen sind keine Leitungsschutzsicherungen im Sinne der VDE-Bestimmungen. Die Lampen sind gegen herausfallen zu sichern. Bei Halogenleuchten sind nur Lampen mit Schutzscheibe zulässig. Stromschienen müssen mit Schutzkappen ausgestattet sein. Eine Schienen-Befestigung mit Kunststoff-Kabelbindern ist nicht zulässig. Entsprechend der Wärmeentwicklung ist ein ausreichend großer Abstand zu brennbaren Materialien sicherzustellen. Die im Ausstellungsstand vorhandene Elektroinstallation darf für die Veranstaltung erst in Betrieb genommen werden, wenn sie vom prüfenden Dienstleister der Messe Berlin abgenommen und freigegeben worden ist. Die Abnahme wird durch die Messe Berlin veranlasst. Für Spannungen größer als 25 V AC bzw. 60 V DC sind blanke, elektrische Leiter und Klemmen unzulässig (Schutz gegen direktes Berühren ist erforderlich). Eigenmächtige Erweiterungen oder Veränderungen der Elektroinstallation nach erfolgter Abnahme sind unzulässig. Die Stromentnahme von einem Nachbarstand ist nicht erlaubt; standeigene Stromversorgungsanlagen sind nicht zulässig Sicherheitsmaßnahmen Zum besonderen Schutz sind alle wärmeabgebenden und wärmeentwickelnden Elektrogeräte (Kochplatten, Scheinwerfer, Transformatoren usw.) auf nicht brennbaren wärmebeständigen asbestfreien Unterlagen zu montieren. Entsprechend der Wärmeentwicklung ist ein ausreichend großer Abstand zu brennbaren Materialien sicherzustellen. Beleuchtungskörper dürfen nicht an brennbare Dekorationen o.ä. angebracht werden. Es sind die Sicherheitshinweise der Gerätehersteller zu beachten Sicherheitsbeleuchtung Stände / Veranstaltungsbereiche, in denen durch die Besonderheit ihrer Bauweise die vorhandene, allgemeine Sicherheitsbeleuchtung nicht wirksam ist, bedürfen einer zusätzlichen, eigenen Sicherheitsbeleuchtung in Anlehnung an VDE , -718 bzw (DIN EN 50172). Sie ist so anzulegen, dass ein sicheres Zurechtfinden bis zu den allgemeinen Rettungswegen gewährleistet ist. 5.4 Wasser- und Abwasserinstallation Jeder Stand / Veranstaltungsbereich, der mit Wasser / Abwasser versorgt werden soll, erhält einen oder mehrere Anschlüsse. Der Bestellung mit Formblatt ist eine Grundriss-Skizze beizufügen, aus der die gewünschte Platzierung der Anschlüsse ersichtlich ist. Zuflüsse allein sind nur bei festangeschlossenen Verbrauchsgeräten zulässig. Abflussleitungen < 50 mm Nennweite (< DN 50) werden nicht verlegt. Bei Einsatz von Gewerbespülmaschinen ist ein separater Zu- und Abwasser-Grundanschluss entsprechend Bestell-Formblatt zu bestellen. Wasserzufluss und -abfluss werden bis OKF (Hallenboden) durch die Messe Berlin oder deren Vertragsfirma kostenpflichtig verlegt. Aussteller- bzw. kundenseitige Eigenmontagen innerhalb des Hallen- Doppelbodens sind nicht zulässig. Nicht fachgerechte Eigenmontagen oberhalb des Doppelbodens werden kostenpflichtig durch die Messe Berlin zurückgebaut oder nachgebessert. Alle weitergehenden Eigen-Installationen innerhalb der Standfläche / Veranstaltungsbereichs (nach dem kostenpflichtigen Wasser-/Abwasser-Grundanschluss) müssen den anerkannten Regeln der Technik sowie der aktuell gültigen Trinkwasserverordnung /TrinkwV/ entsprechen, so dass durch Installation und Betrieb eines Anschlusses eine nachhaltige Beeinflussung der Trinkwasserqualität ausgeschlossen wird. Die Wasserversorgung kann am letzten Veranstaltungstag nach Messe- / Veranstaltungsschluss aus Sicherheitsgründen eingestellt werden. Seite 25 (32) Änderungen / Ergänzungen zur Vorgängerversion ( ) sind rot hervor gehoben Stand: April 2014

34 Technische Richtlinien 5.5 Druckluft- / Gasinstallation Druckluft Eine vorgerichtete Grundversorgung mit Druckluft steht nur in einigen Messehallen zur Verfügung. Jeder Stand / Veranstaltungsbereich, der mit Druckluft versorgt werden soll, erhält einen oder mehrere Anschlüsse. Der Bestellung mit Formblatt ist die Grundriss-Skizze beizufügen, aus der die gewünschte Platzierung der Anschlüsse ersichtlich ist. Die Installation dieser Anschlüsse wird von der Messe Berlin oder deren Vertragsfirma kostenpflichtig durchgeführt. Die Druckluftversorgung wird aus Sicherheitsgründen während der Laufzeit täglich nach Messe- / Veranstaltungsschluss eingestellt Gas (Erdgas) Jeder Stand / Veranstaltungsbereich, der mit Gas versorgt werden soll, erhält einen oder mehrere Anschlüsse. Der Bestellung mit Formblatt ist die Grundriss-Skizze beizufügen, aus der die gewünschte Platzierung der Anschlüsse ersichtlich ist. Die Installation des Erdgasanschlusses wird von dem Vertragspartner der Messe Berlin kostenpflichtig durchgeführt. Für die Installation ist die Technische Regel für Gasinstallationen (kurz: TRGI) als DVGW - Arbeitsblatt /G 600/, in aktuell gültiger Fassung, verbindlich einzuhalten. Abgase von Großgeräten müssen ins Freie geführt werden. 5.6 Maschinen-, Druckbehälter-, Abgasanlagen Maschinengeräusche Der Betrieb lärmverursachender Maschinen und Geräte soll im Interesse der anderen Aussteller / Kunden und Besucher möglichst eingeschränkt bleiben. Die Geräusche an der Standgrenze dürfen 70 db(a) nicht überschreiten Produktsicherheit Alle ausgestellten technischen Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte müssen die Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes /ProdSG/ in der jeweils gültigen Fassung erfüllen. Technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, müssen ein gut sichtbares Schild tragen, das darauf hinweist, dass sie nicht den Anforderungen des o. g. Gesetzes entsprechen und erst erworben werden können, wenn die Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen hergestellt worden ist. Für technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte, die das CE-Zeichen führen, muss die entsprechende EU-Konformitätserklärung des Herstellers am Stand / Veranstaltungsbereich vorliegen. Bei Vorführungen sind die erforderlichen Vorkehrungen zum Schutz von Personen durch das Stand- und Bedienungspersonal zu treffen. Das Standpersonal ist auch für die Gewährleistung des Ausschlusses von unbefugten Schaltvorgängen verantwortlich Schutzvorrichtungen Maschinen- und Apparateteile dürfen nur mit allen Schutzvorrichtungen in Betrieb genommen werden. Die normalen Schutzvorrichtungen können durch eine sichere Abdeckung aus Acrylglas oder einem ähnlichen transparenten Material ersetzt werden. Werden Geräte nicht in Betrieb genommen, können die Schutzvorrichtungen abgenommen werden, um den Besuchern die Bauart und Ausführung der abgedeckten Teile erkennbar zu machen. Die Schutzvorrichtungen müssen dann neben der Maschine sichtbar aufgestellt bleiben Prüfverfahren Die ausgestellten, technischen Arbeitsmittel können hinsichtlich ihrer unfallschutz- und sicherheitstechnischen Ausführung von der zuständigen Aufsichtsbehörde (Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin /LaGetSi/ - Turmstrasse 21, Berlin [ gegebenenfalls gemeinsam mit den zuständigen berufsgenossenschaftlichen Fachausschüssen besichtigt und auf die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen überprüft werden. Zur Überprüfung der CE-Kennzeichnung durch die Aufsichtsbehörde ist es geboten, die EU - Konformitätserklärung auf dem Messestand / am Veranstaltungsbereich zur Einsichtnahme bereitzuhalten. In Zweifelsfällen sollen sich Aussteller / Kunden frühzeitig vor Messebeginn mit der zuständigen Behörde in Verbindung setzen Betriebsverbot Darüber hinaus ist die Messe Berlin berechtigt, jederzeit den Betrieb von Maschinen, Apparaten und Geräten zu untersagen, wenn nach ihrer Ansicht durch den Betrieb, Gefahren für Personen und Sachen zu befürchten sind. Seite 26 (32) Änderungen / Ergänzungen zur Vorgängerversion ( ) sind rot hervor gehoben Stand: April 2014

35 Technische Richtlinien Druckbehälter Abnahmebescheinigung Druckbehälter dürfen auf dem Stand / Veranstaltungsbereich nur betrieben werden, wenn die gemäß aktuell gültiger Betriebssicherheitsverordnung /BetrSichV/ geforderten Prüfungen durchgeführt wurden. Die darüber ausgestellten Prüfnachweise sind am Aufstellungsort (Standfläche / Veranstaltungsbereich) beim Druckbehälter aufzubewahren und auf Verlangen der zuständigen Aufsichtsbehörde vorzulegen. Auskünfte erteilt die zuständigen Aufsichtsbehörde (Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin /LaGetSi/ - Turmstrasse 21, Berlin [ Prüfung Die Bescheinigung über die Bau- und Wasserdruckprüfung reicht nicht aus. Diese Forderung gilt auch für ausländische oder geliehene Behälter. Bei Anmeldung bis 4 Wochen vor Messe- / Veranstaltungsbeginn können prüfpflichtige Druckbehälter bis einen Tag vor Messe- / Veranstaltungsbeginn unter Vorlage der Bau- und Wasserdruck- Prüfungsbescheinigung und der Gestellung eines Monteurs auf dem Messestand der Abnahmeprüfung durch den TÜV Rheinland, Prüfstelle Berlin Schöneberg, Alboinstraße 56, Berlin [ unterzogen werden. Weitergehende Auskünfte erteilt das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin /LaGetSi/ - Turmstrasse 21, Berlin [ als die zuständige Aufsichtsbehörde Mietgeräte Da die Beurteilung ausländischer Druckbehälter während der relativ kurzen Messe- / Veranstaltungsaufbauzeit nicht durchgeführt werden kann, ist der Benutzung von geprüften Leihbehältern der Vorzug zu geben Überwachung Die erforderlichen Abnahmebescheinigungen sind während der Messe- / Veranstaltungslaufzeit für das Aufsichtsamt bereitzuhalten. Weitergehende Auskünfte erteilt das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin /LaGetSi/ - Turmstrasse 21, Berlin [ als die zuständige Aufsichtsbehörde Abgase und Dämpfe Von Eponaten und Geräten abgegebene, brennbare, gesundheitsschädliche / -gefährdende oder die Allgemeinheit belästigende Dämpfe und Gase dürfen nicht in die Hallen eingeleitet werden. Sie müssen über entsprechende Rohrleitungen, nach Vorgabe des Bundesimmissionsschutzgesetzes /BImSchG/ in gültiger Fassung, ins Freie abgeführt werden. Für Brat- und Kochstellen kann der Einsatz von umluftbetriebenen Dunstabzugshauben angeordnet werden Abgasanlagen Zur Ableitungen brennbarer, gesundheitsschädlicher / - gefährdender oder die Allgemeinheit belästigender Dämpfe und Gase ist die Montage einer Abgasleitung in Verbindung mit einer Abgasöffnung (ins Freie) notwendig. Die Anlage der Rohre und die Führung ins Freie sind genehmigungspflichtig Abgasleitungen Rauch- und abgasführende Rohre sind nur aus nicht brennbaren Materialien zugelassen. Die Abstände der Abgasleitungen zu brennbaren Stoffen oder ähnlichem müssen mindestens 0,50 m betragen und gegebenenfalls mit einem Schutz- oder Mantelrohr umgeben sein. Die Rohrleitungen der Abzüge werden an den Abhängepunkten des Dachtragwerks bis ins Freie ausschließlich von der Messe Berlin oder deren Vertragsfirma kostenpflichtig mit eigenem Material montiert. Die Anschlußleitung vom Hängepunkt bis zum Eponat des Ausstellers / Kunden werden ebenfalls ausschließlich von der Messe Berlin oder deren Vertragsfirma kostenpflichtig installiert. Die direkten Anschlüsse an die abgaserzeugenden Eponate und/oder Geräten sind in fachlich einwandfreiem Sinne dann von dem Aussteller / Kunden herzustellen. Seite 27 (32) Änderungen / Ergänzungen zur Vorgängerversion ( ) sind rot hervor gehoben Stand: April 2014

36 Technische Richtlinien 5.7 Verwendung von Druckgasen, Flüssiggasen und brennbaren Flüssigkeiten Druck- und Flüssiggasanlagen Die Lagerung und Verwendung von Druck- und Flüssiggas in den Messehallen und auf dem Freigelände ist ohne schriftliche Genehmigung der Messe Berlin verboten Genehmigungsantrag für Druckgasflaschen Bei Verwendung von Flüssiggas und anderer brennbarer Gase in Druckgasflaschen für die Präsentation von Eponaten muss die Genehmigung gemäß Formblatt schriftlich eingeholt werden. Entsprechend den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften sind Druckgasflaschen gegen Stoß, Umfallen, Zugriff Unbefugter sowie vor Erwärmung zu schützen Verwendung von Flüssiggas Die Verwendung von Flüssiggas in den Messehallen ist grundsätzlich untersagt Einrichtung und Unterhaltung Für die genehmigte Einrichtung und die Unterhaltung von Flüssiggasanlagen innerhalb des Freigelände sind die Technischen Regeln Flüssiggas /TRF 88/ der DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches) und DVFG (Deutscher Verband Flüssiggase) sowie die Richtlinien für die Verwendung von Flüssiggas /ZH 1/455/ (Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften) zu beachten Brennbare Flüssigkeiten Lagerung und Verwendung Die Lagerung und Verwendung brennbarer Flüssigkeiten in den Messehallen und auf dem Freigelände ist ohne schriftliche Genehmigung der Messe Berlin verboten. Die Genehmigung zur Lagerung und Verwendung brennbarer Flüssigkeiten kann nur für den Betrieb oder die Vorführung von Eponaten erteilt werden. Ein entsprechender Antrag (siehe Formblatt) ist bei der Messe Berlin mit Sicherheitsdatenblatt einzureichen. Es gelten dabei grundsätzlich die Anforderungen nach der Betriebssicherheitsverordnung /BetrSichV/ und übergangsweise die Technischen Regeln für brennbare Flüssigkeiten /TRbF/ bzw. für Gefahrstoffe /TRGS/ in ihrer jeweils gültigen Fassung Bedarfslagerung Zum Betrieb und zur Vorführung darf jeweils nur der Bedarf an brennbarer Flüssigkeit für einen Tag am Stand / Veranstaltungsbereich vorgehalten werden. Die Höhe und der Standort auf dem Stand / Veranstaltungsbereich dieses Tagesbedarfs ist im Antragsformblatt zu benennen Vorratsbehälter Der Tagesbedarf ist in geschlossenen, bruchsicheren Behältern übersichtlich zu lagern. Er muss dem Zugriff Unbefugter entzogen sein. Die Vorratsbehälter sind in nicht brennbaren, ausreichend großen Auffangbehältern / -wannen zu verwahren und mit entsprechenden Sicherheitswarnzeichen /n. DIN bzw. BGV A8/ eindeutig erkennbar zu kennzeichnen. Beschädigte Vorratsbehälter sind nach Restentleerung unverzüglich auszutauschen. Ausgetretene, brennbare Flüssigkeiten in den Auffangbehältern / -wannen sind außerhalb der Halle / des Veranstaltungsbereichs fach- und sachgerecht zu entsorgen. Die entleerten Auffangbehälter sind danach auszutauschen Lagerort Am Lagerort der Vorratsbehälter hat absolutes Rauchverbot zu herrschen. Für entsprechende Beschilderung gem. /BGV A8/ ist zu sorgen. Es müssen geeignete Löschmittel in hinreichendem Umfang bereitstehen Auflagen zum Betrieb Anlagen, die mit brennbaren Flüssigkeiten betrieben oder vorgeführt werden, sind an den Einfüllstutzen sowie an den Stellen, an denen Flüssigkeiten austreten können, mit nichtbrennbaren Auffangbehältern zu versehen. Ausgetretene, brennbare Flüssigkeiten sind wegen der möglichen Brand- oder Eplosionsgefahr mit den Auffangbehältern / -wannen sofort gefahrlos aus der Halle / dem Veranstaltungsbereichs zu entfernen und fachgerecht zu entsorgen. Die entleerten Auffangbehälter sind danach auszutauschen Einfüllen der Flüssigkeiten Da beim Einfüllen der Flüssigkeiten ein besonderes Gefahrenrisiko auftritt, ist hier mit größter Sorgfalt und Vorsicht zu verfahren Leere Behälter Leere Behälter, in denen brennbare Flüssigkeiten enthalten waren, dürfen nicht am Stand, im Veranstaltungsbereich und in der Halle aufbewahrt oder gelagert werden. Seite 28 (32) Änderungen / Ergänzungen zur Vorgängerversion ( ) sind rot hervor gehoben Stand: April 2014

37 Technische Richtlinien 5.8 Asbest und andere Gefahrstoffe Der Einsatz und die Verwendung asbesthaltiger Baustoffe oder asbesthaltiger Erzeugnisse sowie anderer Gefahrstoffe ist verboten. Grundlage hierfür ist das Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen /ChemG/, in Verbindung mit der Chemikalien-Verbotsverordnung /ChemVerbotsV/ sowie der Gefahrstoffverordnung /GefStoffV/ in der jeweils gültigen Fassung. 5.9 Szenenflächen für Darbietungen und sonstige Präsentationen Szenenflächen innerhalb von Messeständen / Veranstaltungsbereichen sind definierte Flächen für künstlerische, artistische oder jede andere Art von Darbietungen oder Vorführungen. Größere Szenenflächen ab 50 m² auf Standflächen / in Veranstaltungsbereichen sind anzeigepflichtig und mit einer prüffähigen Standaufplanung sowie einer Beschreibung der Bespielungsart / -programm, Abläufen, Beteiligten und ggf. verwendeten, bühnentechnischen Einrichtungen bei der Messe Berlin vorzulegen. Grundsätzlich gelten für alle Szenen- und Präsentationsflächen auf Messeständen / Veranstaltungsbereichen die Vorgaben nach Pkt sowie die gesetzlichen Vorgaben nach /BetrVO/ in der jeweils gültigen Fassung. Hiernach ist bei Szenenflächen > 50 m² durch den Aussteller / Kunden mit der Anzeige auch die erforderliche, nachweislich qualifizierte Fachkraft für Veranstaltungstechnik, gem. 34 (4) /BetrVO/ bzw. die aufsichtsführende Person bei der Messe Berlin zu benennen, welche vorort anwesend, den Auf- und Abbau, Probe- sowie Vorführungsbetrieb / -ablauf auf der Szenenfläche im fachlichen Sinne /BGV C1/ überwacht bzw. verantwortlich leitet. Bei Szenenflächen > 200 m² ist eine/ein Verantwortliche/r für Veranstaltungstechnik (Fachrichtung: Halle o.a. sowie Fachrichtung: Beleuchtung), gemäß 34 (3) /BetrVO/ bei der Messe Berlin zu benennen, die mit den bühnen- / beleuchtungs- und sonstigen technischen Einrichtungen der Szenenfläche vertraut ist und deren Sicherheit und Funktionsfähigkeit, insbesondere hinsichtlich des Brandschutzes, während des Veranstaltungsbetriebes gewährleisten kann. Der Geräuschpegel darf bei allen akustischen, musikalischen und/oder szenischen Darbietungen einen Wert von 70 db(a) an der Stand- bzw. Veranstaltungsbereichs - Grenze nicht überschreiten. Die Messe Berlin ist berechtigt, trotz einer vorher ggf. erteilten Zustimmung diejenigen Vorführungen einzuschränken oder zu untersagen, die Lärm oder optische Belästigung verursachen oder aus sonstigen Gründen zu einer erheblichen Gefährdung oder Beeinträchtigung des laufenden Messe- / Veranstaltungsbetriebes bzw. von Besuchern und Mit-Ausstellern / -Veranstaltern führen. Bei wiederholter Nichtbeachtung kann die Stromzufuhr zum Stand / Veranstaltungsbereich des Ausstellers / Kunden ohne Rücksicht auf den damit verbundenen Ausfall der Standversorgung unterbrochen werden (siehe auch Pkt ). Für die Gestaltung allseitig geschlossener Kino- / Zuschauer- / Vorführräume für szenische Darbietungen auf der Standfläche / im Veranstaltungsbereich gelten die Vorgaben und baulichen Anforderungen für Aufenthaltsräume (siehe auch Pkt ) Strahlenschutz Radioaktive Stoffe Der Umgang mit radioaktiven Stoffen ist genehmigungspflichtig und mit der Messe Berlin abzustimmen. Die Genehmigung ist nach der Strahlenschutzverordnung /StrlSchV/ in der gültigen Fassung, bei der zuständigen Behörde zu beantragen und mindestens 6 Wochen vor Messebeginn der Messe Berlin vorzulegen. Soweit bereits eine Genehmigung vorliegt, ist nachzuweisen, dass der beabsichtigte Umgang mit radioaktiven Stoffen auf dem Messegelände der Messe Berlin rechtlich abgedeckt ist Röntgenanlagen und Störstrahler Der Betrieb von Röntgenanlagen und Störstrahlern ist genehmigungspflichtig und mit der Messe Berlin abzustimmen. Es ist die Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen /RöV/ in der gültigen Fassung zu beachten. Der Betrieb von Röntgenanlagen und Störstrahlern ist genehmigungs- bzw. anzeigepflichtig nach 3, 4, 5, 8 /RöV/. Die zuständigen Behörde ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin /LaGetSi/ - Turmstrasse 21, Berlin [ bei der die Anträge oder Anzeigen mind. 4 Wochen vor Messe- / Veranstaltungsbeginn einzureichen sind Laseranlagen Der Betrieb von Laseranlagen ist anzeigepflichtig und mit der Messe Berlin abzustimmen. Laseranlagen müssen den Anforderungen DIN EN (Sicherheit von Lasereinrichtungen) entsprechen. Der Betrieb von Laseranlagen ist gem. 6 der UVV Laserstrahlung /BGV B2/ bei Laserklassen ab 3R, 4 vor Inbetriebnahme durch einen öffentl. bestellten Sachverständigen auf deren sicherheitstechnische Unbedenklichkeit am Aufstellort prüfen zu lassen. Der Anzeige ist die Prüfbescheinigung, die schriftliche Bestellung eines Laserschutzbeauftragten für den Betrieb der Lasereinrichtung und der Nachweis einer entsprechenden Haftpflichtversicherung beizufügen. Seite 29 (32) Änderungen / Ergänzungen zur Vorgängerversion ( ) sind rot hervor gehoben Stand: April 2014

38 Technische Richtlinien 5.11 Hochfrequenzgeräte, Funkanlagen, elektromagnetische Verträglichkeit, Oberschwingungen Der Betrieb von Hochfrequenzgeräten, Funkanlagen und sonstigen Sendern für Nachrichtenzwecke sowie Personensuchanlagen, Mikroportanlagen, Gegensprechanlagen und Fernwerkfunkanlagen sind durch die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Außenstelle Berlin, Seidelstr. 49, Berlin, [ melde- und genehmigungspflichtig sowie mit der Messe Berlin abzustimmen, um eine Gleichmäßigkeit von Frequenzen zu erreichen und gegenseitige Beeinflussungen nach Möglichkeit auszuschließen. Der Betrieb von Hochfrequenzgeräten und Funkanlagen ist nur dann gestattet, wenn sie den Bestimmungen des Gesetzes über Fernmeldeanlagen /FAG/ sowie dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten /EMVG/ in der jeweils gültigen Fassung entsprechen. Werden Eponate ausgestellt oder Standdekorationen benutzt, bei denen elektrische, magnetische oder elektromagnetische Felder zur Anwendung kommen, so sind die Festlegungen der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes /26. BImSchV/ und zur Elektromagnetischen Umweltverträglichkeit /EMVU/ einzuhalten. Die Elektroinstallationen der Eponate und der Ausstellungsgegenstände sind so auszuführen, dass unzulässig hohe Netzrückwirkungen durch Strom-Oberschwingungen in das Messe-Versorgungsnetz vermieden werden (siehe Punkt 5.3.3) Kräne, Stapler, Arbeitsbühnen, Leergut Der Einsatz von Kränen und Gabelstaplern ist den Vertragsspediteuren / Vertragsfirmen der Messe Berlin vorbehalten. Ausnahmen sind genehmigungs- und gebührenpflichtig mit der Messe Berlin abzustimmen. Die Vertragsspediteure der Messe Berlin üben im Messegelände das alleinige Speditionsrecht aus, d.h. Verbringen von Eponaten, Standaufbauten usw. in den Stand inkl. Gestellung eventueller Hilfsgeräte sowie Zollabfertigung zur temporären bzw. definitiven Einfuhr. Für die den Spediteuren erteilten Aufträge gelten die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen /ADSp/ in neuester Fassung und der Speditionstarif für Messen und Ausstellungen der Messe Berlin. Eine Haftung der Messe Berlin für alle Risiken, die sich aus der Tätigkeit der Speditionsfirmen ergeben können, ist ausgeschlossen. Die Lagerung von Leergut jeglicher Art auf den Ständen ist verboten. Anfallendes Leergut ist auf Veranlassung und zu Lasten des Ausstellers / Kunden unverzüglich durch die zugelassenen Spediteure aus der Halle, ggf. zu einem Leergut-Lager zu verbringen Musikalische Wiedergaben Für musikalische Wiedergaben aller Art ist unter der Voraussetzung des 15 Urheberrechtgesetzes /UrhG/, in der gültigen Fassung, die Erlaubnis der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte /GEMA/, Bezirksdirektion Berlin - Messesachbearbeitung, Keithstraße 7, Berlin [ erforderlich. Nicht angemeldete Musikwiedergaben können, gem. 97 Urheberrechtgesetz /UrhG/, Schadensersatzansprüche der GEMA zur Folge haben Getränkeschankanlagen Für die Errichtung und den Betrieb von Getränkeschankanlagen auf dem Stand / in einem Veranstaltungsbereich ist die Betriebssicherheitsverordnung /BetrSichV/ und die berufsgenossenschaftlichen Fachregel für Errichtung und Betrieb von Getränkeschankanlagen /BGR 228/ [ in aktueller Fassung zu beachten. Grundsätzlich ist der Betreiber einer Getränkeschankanlage für deren Sicherheit und Hygiene allein verantwortlich. Daraus erfolgt eine Dokumentationspflicht, d.h. der Betreiber muss nachweisen können, dass und wie er seiner Überwachungs- und Sorgfaltspflicht zur technischen und lebensmittelhygienische Unbedenklichkeit der Anlage nachgekommen ist. Für alle Getränkeschankanlagen gelten empfohlener Weise die Orientierungswerte für Reinigungsintervalle gem. /DIN /. Bezugsquelle für DIN-Normen: Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstrasse 6, Berlin [ Lebensmittelüberwachung Bei der Abgabe von Kostproben zum Verzehr an Ort und Stelle und dem Verkauf von Speisen und Getränken an Ort und Stelle sind die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Lebensmittelhygiene - Verordnung /LMHV/ und das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch /LFGB/ in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Für Rückfragen steht das zuständige Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf, Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt, Hohenzollerndamm , Berlin [ zur Verfügung. Seite 30 (32) Änderungen / Ergänzungen zur Vorgängerversion ( ) sind rot hervor gehoben Stand: April 2014

39 Technische Richtlinien 6. Umweltschutz Die Messe Berlin hat sich grundsätzlich dem vorsorgenden Schutz der Umwelt verpflichtet. Als Vertragspartner der Messe Berlin ist der Aussteller / Kunde verpflichtet, den Umweltschutz betreffende Bestimmungen und Vorgaben, einschließlich der Regelungen bezüglich des Artenschutzes einzuhalten. Zugleich hat der Aussteller / Kunde sicherzustellen, dass diese Vorgaben auch von seinen Auftragnehmern verbindlich eingehalten werden. Sämtliche insoweit entstehenden Kosten trägt der Aussteller / Kunde. 6.1 Abfallwirtschaft Grundlage für alle folgenden Regelungen sind die Vorgaben des Landesgesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin /KrW-/AbfG Bln/) sowie die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen und Verordnungen, u.a. Verordnung über die Entsorgung von Problemabfällen aus Haushaltungen, Handel, Handwerk und Gewerbe (Problemabfallverordnung /ProbAbfV/) in der jeweils gültigen Fassung. Der Aussteller / Kunde ist verantwortlich für die ordnungsgemäße und umweltverträgliche Entsorgung der Abfälle, die bei Aufbau, Laufzeit und Abbau seines Standes / Veranstaltungsbereichs anfallen. Die technische Abwicklung der Entsorgung zur Verwertung und Beseitigung obliegt allein der Messe Berlin bzw. den von ihr benannten Vertragspartnern Abfallentsorgung Nach den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft sind Abfälle auf Messeplätzen in erster Linie zu vermeiden. Auf die Benutzung von Einweggeschirr bei der Gästebewirtung sollte verzichtet werden. Aussteller / Kunden und deren Vertragspartner sind verpflichtet, in jeder Phase der Veranstaltung wirkungsvoll hierzu beizutragen. Dieses Ziel muss bereits bei der Planung und in Koordination aller Beteiligten verfolgt werden. Generell sind für Standbau und -betrieb wiederverwendbare und die Umwelt möglichst wenig belastende Materialien einzusetzen. Zurückgelassene Materialien werden ohne Prüfung des Wertes zu Lasten des Ausstellers / Kunden zu einer erhöhten Gebühr entsorgt Gefährliche Abfälle Der Aussteller / Kunde ist verpflichtet, Abfälle, die nach Art, Beschaffenheit oder Menge in besonderem Maße gesundheitsgefährdend (dazu zählen insbesondere Speise- und andere organische Abfälle), luft- oder wassergefährdend, eplosiv oder brennbar sind (z. B. Batterien, Lacke, Lösungsmittel, Öle, Treib- und Schmierstoffe, Farben etc.), der Messe Berlin zu melden und deren ordnungsgemäße Entsorgung durch den zuständigen Vertragspartner der Messe Berlin zu veranlassen Mitgebrachte Abfälle Materialien und Abfälle, die nicht im Zusammenhang mit der Veranstaltungslaufzeit, mit dem Auf- oder Abbau entstehen, dürfen nicht auf das Messe- / Veranstaltungsgelände gebracht werden. 6.2 Wasser, Abwasser, Bodenschutz Öl, Fettabscheider Die Einleitungen in das Abwassernetz dürfen die regulären Schadstoffmengen für Haushalte nicht übersteigen. Sollen öl- / fetthaltige Abwässer eingeleitet werden, welche diese Mengen überschreiten, ist der Einsatz von tauglichen Öl -/ Fettabscheidern notwendig. Bei Einsatz mobiler Gastronomie, insbesondere im Freigelände, ist darauf zu achten, dass Fette und Öle gesondert aufgefangen und einer getrennten Entsorgung zugeführt werden Reinigung / Reinigungsmittel Reinigungsarbeiten sind grundsätzlich nur mit biologisch abbaubaren Produkten durchzuführen. Reinigungsmittel, die gesundheitsschädigende Lösungsmittel enthalten, sind den Vorschriften entsprechend nur im Ausnahmefall zu verwenden. Reinigungsdienstleistungen während der Veranstaltung sowie während des Auf- und Abbaus dürfen nur durch die von der Messe Berlin GmbH beauftragte Reinigungsfirma durchgeführt werden. 6.3 Umweltschäden Umweltschäden / Verunreinigungen (z. B. durch Benzin, Öl, Lösungsmittel, Farbe oder andere umweltgefährdende Stoffe) sind unverzüglich der Messe Berlin zu melden. Seite 31 (32) Änderungen / Ergänzungen zur Vorgängerversion ( ) sind rot hervor gehoben Stand: April 2014

40 Technische Richtlinien 6.4 Lärmschutz Bei Auf- und Abbauarbeiten sowie während des Veranstaltungsbetriebs ist auf Lärmvermeidung zu achten. Die entsprechenden Regelungen und gesetzlichen Grundlagen für das Land Berlin sind einzuhalten. An Werktagen vor 7:00 Uhr und nach 20:00 Uhr, an Samstagen nach 16:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen müssen lärmverursachende Tätigkeiten vermieden werden. Dieses gilt besonders in dem an ein Wohngebiet grenzenden Bereich des Eingangs E 21, der Hallen 21 b 23 b, 25, 26 a+b sowie dem Wirtschaftshofbereich des CityCube Hier sind die Hallentore, bis auf erforderliche Ein-/Ausfahrten, grundsätzlich geschlossen zu halten. Der Transport- und Ladebetrieb auf den Fahrstraßen in diesem Bereich ist ebenso auf den absolut erforderlichen Umfang zu beschränken. Bei Zuwiderhandlung können Auf- und Abbauaktivitäten in den genannten Zeiträumen dort untersagt werden. Seite 32 (32) Änderungen / Ergänzungen zur Vorgängerversion ( ) sind rot hervor gehoben Stand: April 2014

41 P17 Berlin Helsinki New York Budapest London Dublin Paris VIP 1 VIP 2 Istanbul Madrid Sydney Hong Kong Funkturm Lounge Oslo Stockholm Zugang / Access Funkturm Salons, Geländeübersicht Servicehof Nord 2014 Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie Entrance North Berlin Oktober Wandalenallee Entrance East Pressezentrum Salons, Ruhezone Posterausstellung Festsaal Eingang Garderobe Kongressbüro Medien_Annahme Info-Markt Kinderinsel Treffpunkt Studierende Eingang, Registrierung, Garderobe Kongress Großer Saal Eingang Süd Industrieausstellung Industrieausstellung Ulm Lindau DRK Weimar Industrieausstellung Gänge / Wegeführung Marshall-Haus Business Center Fundbüro Pressezentrum Dessau Business Center Raum der Stille DRK, Halle 4.2 EC-Automat Information Raucherbereich Stand / As of:

42 DKOU Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie Berlin, Oktober 2014 E. 1. Faformular bitte nur bei Bedarf zurücksenden an: Intercongress GmbH Daria Firlus, Wilhelmstraße 7, Wiesbaden Tel.: Fa: daria.firlus@intercongress.de BESTELLFORMULAR Ausstellerausweise (bitte Rücksendung nur bei Bedarf) Firma: Kontakt: Adresse: Ausstellerausweise: Sie erhalten pro 3m² Ausstellungsfläche automatisch1 kostenlosen Ausstellerausweis. Sollten Sie weitere kostenpflichtige Ausweise für Ihr Standpersonal benötigen, so können Sie diese hier bestellen: Wir bestellen bis zum 12. September 2014 und benötigen noch... Stück kostenpflichtige Ausstellerausweise à 100,- pro Stk. (zzgl. MwSt.) zusätzlich. Wir bestellen ab 13. September bis 10. Oktober 2014 und benötigen noch.. Stück kostenpflichtige Ausstellerausweise à 150,- pro Stk. (zzgl. MwSt.). Nach dem 10. Oktober 2014 ist eine Vorbestellung nicht mehr möglich. Weitere zusätzliche Ausweise können aber vor Ort in Berlin ab dem 24. Oktober 2014 gekauft werden und kosten dann 200,- pro Stk. (zzgl. MwSt.). Die Ausgabe erfolgt ab Montag, am Aussteller-Service- Counter im Eingangsfoyer/Eingang Messe Süd. Programmbestellung: Hiermit bestellen wir... Vorprogramme (kostenlos) Versanddatum ab sofort Ort, Datum Firmenstempel, Unterschrift Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Intercongress GmbH, deren Kenntnis der Kunde mit seiner Unterschrift bestätigt. Der Gerichtsstand ist Freiburg. Hinweis gem. 33 BDSG: Kundendaten werden gespeichert.

43 DKOU Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie Berlin, Oktober 2014 E. 2. Faformular nur bei Bedarf bis zurücksenden an: Intercongress GmbH Daria Firlus, Wilhelmstraße 7, Wiesbaden Tel.: Fa: daria.firlus@intercongress.de BESTELLFORMULAR Auf- und Abbauausweise (bitte Rücksendung nur bei Bedarf) Firma: (Rechnungsstellung) Kontakt: Versandadresse: (z.b. direkt an Messebauer) Sie erhalten pro 3m² Ausstellungsfläche automatisch 1 kostenlosen Auf- und Abbauausweis. Diese werden Ihnen 14 Tage vor Aufbaubeginn unaufgefordert zugeschickt. Sollten Sie weitere kostenpflichtige Ausweise für Ihren Standbauer / Ihr Personal benötigen, so können Sie diese bis zum 26. September 2014 hier bestellen: Wir benötigen noch... kostenpflichtige Auf- und Abbauausweise à 50,- zzgl. MwSt. Bitte beachten Sie, dass das Tragen von Auf- und Abbauausweisen innerhalb der Messe Berlin aus Sicherheitsgründen Pflicht ist, und dass der Wachdienst dazu angehalten ist, Stichproben zu machen. Also bitte die zugesandten Auf- und Abbauausweise unbedingt verteilen und tragen! Ort, Datum Firmenstempel, Unterschrift Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Intercongress GmbH, deren Kenntnis der Kunde mit seiner Unterschrift bestätigt. Der Gerichtsstand ist Freiburg. Hinweis gem. 33 BDSG: Kundendaten werden gespeichert.

44 DKOU Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie Berlin, Oktober 2014 E. 3. Faformular nur bei Bedarf bis zurücksenden an: Intercongress GmbH Daria Firlus, Wilhelmstraße 7, Wiesbaden Tel.: Fa: daria.firlus@intercongress.de BESTELLFORMULAR Karten für die Kongressparty Cirque Nouveau! Veranstaltungsort: Tempodrom Berlin, Möckernstr. 10, Berlin Datum: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Bustransfer: 18:45 Uhr ab Messe Süd und Hotel Sofitel Kurfürstendamm ÖPNV: U1, U7 Möckernbrücke S1, S2, S25 Anhalter Bahnhof Bus M29, M41 Anhalter Bahnhof Einlass: ab 19:30 Uhr Preis: 80,- pro Person (inkl. Bustransfer, Buffet, Getränke und Unterhaltungsprogramm) Freier Eintritt für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren Rücktransfer: ab 23:30 Uhr zur Messe Süd, Hotel Ibis Messe und Hotel Sofitel Kurfürstendamm Wir bestellen... Karten für die Kongressparty à 80,- inkl. MwSt. pro Person. Firma: Kontakt: Rechnungsadresse: Bezahlte Karten für die Kongressparty werden vor der Veranstaltung an die genannte Kontaktperson gesendet. Ort, Datum Firmenstempel, Unterschrift Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Intercongress GmbH, deren Kenntnis der Kunde mit seiner Unterschrift bestätigt. Der Gerichtsstand ist Freiburg. Hinweis gem. 33 BDSG: Kundendaten werden gespeichert.

45 DKOU Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie Berlin, Oktober 2014 Hotelkontingente Für alle Kongressdelegierte wurden Kontingente zu Sonderpreisen in den unten aufgeführten Hotels reserviert. Wir bieten mit diesen Abrufkontingenten allen Teilnehmenden und Ausstellenden die Möglichkeit, frühzeitig und direkt im Hotel ein Zimmer zu buchen. Bitte nehmen Sie Ihre Reservierung unter dem Stichwort Intercongress schriftlich direkt im Hotel vor. Eine frühzeitige Reservierung empfiehlt sich, da nach dem angegebenen Stichtag keine Unterbringung mehr garantiert werden kann. Die Zeitangaben für den Weg zum Messegelände beziehen sich auf Autofahrten bzw. Fußweg; darüber hinaus sind alle Häuser sehr gut an den ÖPNV angebunden, siehe Details auf den jeweiligen Homepages. Wichtig: Die Stadt Berlin erhebt seit dem eine Übernachtungssteuer, auch City Ta genannt, in Höhe von 5%. Die Steuer wird direkt vom Hotel bei der Bezahlung erhoben und auf den Zimmerpreis aufgeschlagen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Gäste, die nachweislich einen beruflichen Grund für die Übernachtung haben. Für den glaubhaften Nachweis muss eine Bestätigung des Arbeitgebers vorgelegt werden oder im Falle von Selbständigen und Gewerbetreibenden eine Eigenbestätigung. Die Formulare zum Herunterladen finden Sie auf der offiziellen Seite des Berliner Senats: Hotel Sofitel Kurfürstendamm****+ Einzelzimmer: 215,- pro Zimmer/Nacht Augsburger Str. 41 Doppelzimmer: 215,- pro Zimmer/Nacht Berlin Frühstück: inklusive Tel Fa Stichtag: Stichtag: für ma. 30 Zimmer Aufgrund eines Betreiberwechsels wurde das ehemalige Hotel Concorde unbenannt. Das von Stararchitekt Jan Kleihues designte Luushotel, besticht durch französisches Flair in lässig elegantem Ambiente. Auch dieses Jahr ist es wieder das Kongresshotel! Fahrweg zum Messeeingang Süd ca. 20 Min. Waldorf Astoria Berlin***** Einzelzimmer: 220,- pro Zimmer/Nacht Hardenbergstr. 28 Doppelzimmer: 245,- pro Zimmer/Nacht Berlin Frühstück: inklusive Tel Fa Stichtag: Das 2013 eröffnete Luushotel zeichnet sich durch Eleganz und eine sehr gute Lage im Herzen der City West aus. Bis zum Messeeingang Süd sind es nur ca. 20 Min. Fahrweg. Kempinski Hotel Bristol***** Einzelzimmer: 159,- pro Zimmer/Nacht Kurfürstendamm 27 Doppelzimmer: 181,- pro Zimmer/Nacht Berlin Frühstück: inklusive Tel Fa Stichtag: Stichtag: für ma. 25 Zimmer DER Hotel-Klassiker in Berlin, Zimmer in der Superior-Kategorie bzw. der neuen Delue-Kategorie, direkt am Ku damm, nur 15 Min. Fahrweg vom Messeeingang Süd entfernt. 25hours Hotel Bikini Berlin**** Einzelzimmer: 155,- pro Zimmer/Nacht Budapester Str. 40 Doppelzimmer: 165,- pro Zimmer/Nacht Berlin Frühstück: inklusive Tel Stichtag: Neues und avantgardistisches Design-Hotel im denkmalgeschützten Bikini-Haus direkt an der Gedächtniskirche mit Aussicht über die Berliner Innenstadt. Entfernung zum Messeeingang Süd ca. 20 Min. Fahrweg.

46 DKOU Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie Berlin, Oktober 2014 Abion Spreebogen Waterside Hotel **** Einzelzimmer: 149,- pro Zimmer/Nacht Alt- Moabit 99 Doppelzimmer: 169,- pro Zimmer/Nacht Berlin Frühstück: inklusive Tel Fa Stichtag: Stichtag: für ma. 15 Zimmer Das am Spreebogen gelegene Hotel bietet modernen Komfort etwas abseits des Großstadtlärms. Der Fahrweg zum Messeeingang Süd beträgt ca. 25 Min. SAVOY Berlin**** Einzelzimmer: 118,- pro Zimmer/Nacht Fasanenstr Doppelzimmer: 147,- pro Zimmer/Nacht Berlin Frühstück: inklusive Tel Fa Stichtag: Stilvolles First-Class-Hotel mit elegantem Ambiente und individueller Atmosphäre in zentraler Lage, wenige Schritte zu Ku'damm, Savignyplatz und Theater des Westens. Ca. 15 Min. Fahrweg vom Messeeingang Süd entfernt. Abba Berlin Hotel**** Einzelzimmer: 139,- pro Zimmer/Nacht Lietzenburger Str. 89 Doppelzimmer: 149,- pro Zimmer/Nacht Berlin Frühstück: inklusive Tel Fa Stichtag: Neues Design-Hotel mit hellen, freundlichen Zimmern; nur 50 m vom Ku Damm entfernt gelegen, ca. 15 Min. Fahrweg vom Messeeingang Süd entfernt. Ellington Hotel**** Einzelzimmer: 128,- pro Zimmer/Nacht Nürnberger Str Doppelzimmer: 158,- pro Zimmer/Nacht Berlin Frühstück: inklusive Tel Stichtag: Hinter einer denkmalgeschützten Bauhaus-Fassade versteckt sich modernes Design und viel Komfort und dies in unmittelbarer Nähe des Ku Damms und des KaDeWes, Fahrweg zum Messeeingang Süd ca. 20 Min. Hotel Kronprinz Berlin***+ Einzelzimmer Standard: 135,- pro Zimmer/Nacht Kronprinzendamm 1 Doppelzimmer Standard: 155,- pro Zimmer/Nacht Berlin Einzelzimmer Superior: 150,- pro Zimmer/Nacht Tel Doppelzimmer Superior: 170,- pro Zimmer/Nacht Fa Frühstück: inklusive Stichtag: In angenehm ruhiger Lage liegt das Hotel in einem liebevoll restaurierten Gründerzeitgebäude erbaut 1894 nur wenige Schritte vom berühmten Kurfürstendamm entfernt. Fahrweg zum Messeeingang Süd ca. 5 Min., Fußweg ca. 20 Min.

47 DKOU Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie Berlin, Oktober 2014 Ku Damm 101 Hotel***+ Einzelzimmer: 128,- pro Zimmer/Nacht Kurfürstendamm 101 Doppelzimmer: 153,- pro Zimmer/Nacht Berlin Frühstück: inklusive Tel Fa Stichtag: Das Lifestyle-Hotel nach Gestaltungskonzepten des Bauhaus-Architekten Le Corbusier bietet modernes Design gepaart mit einer guten Lage direkt am Ku Damm. Fahrweg zum Messeeingang Süd ca. 10 Min. Hotel IBIS Berlin Messe** Einzelzimmer: 132,- pro Zimmer/Nacht Messedamm 10 Doppelzimmer: 151,- pro Zimmer/Nacht Berlin Frühstück: inklusive Tel Fa Stichtag: Bewährtes Haus, direkt gegenüber dem ICC gelegen, ca. 15 Min. Fußweg zum Messeeingang Süd. Hotel Plaza*** Einzelzimmer: 89,- pro Zimmer/Nacht Knesebeckstr. 63 DZ zur Einzelnutzung: 99,- pro Zimmer/Nacht Berlin Doppelzimmer: 136,- pro Zimmer/Nacht Tel Frühstück: inklusive Fa Stichtag: Beliebtes Mittelklassehaus in Ku damm-nähe, nur 15 Min. Fahrweg vom Messeeingang Süd entfernt. Ibis STYLES Hotel*** Einzelzimmer: 83,- pro Zimmer/Nacht Bismarckstraße 100 Doppelzimmer: 93,- pro Zimmer/Nacht Berlin Frühstück: inklusive Tel Fa Stichtag: Günstiges, modernes und zentral gelegenes Design-Hotel mit individuell gestalteten Zimmern. 10 Min. Fahrweg zum Messeeingang Süd oder 30 Min. Spaziergang. Energie - Hotel Berlin** Einzelzimmer: 64,- pro Zimmer/Nacht Wielandstr. 7-8 Doppelzimmer: 74,- pro Zimmer/Nacht Berlin Frühstück: inklusive Tel Stichtag: Umweltfreundliches Hotel mit minimalistisch einfachen, aber stilvollen Zimmern, mit nur 5 Min. Fußweg zum Savignyplatz und Ku Damm. Ca. 15 Min. Fahrweg bis zum Messeeingang Süd. Tipp: Weitere Zimmer können online beim Hotel Reservation System (HRS) gebucht werden: Hinweis: Wir haben diese Kontingente ein Jahr vor dem Kongress für die zu diesem Zeitpunkt günstigsten Konditionen reserviert, um Ihnen die frühzeitige Buchung zu ermöglichen. Es kann aber durchaus sein, dass ein Hotel kurz vor dem Kongress Zimmer zu günstigeren Preisen als die o.g. anbietet. Es handelt sich dann z.b. um Restkontingente der Hotels oder zurückgegebene Kapazitäten anderer Veranstalter, die kurzfristig zu Last-Minute - Preisen auf den Markt kommen und auf deren Preisgestaltung wir keinen Einfluss haben. Großabnehmer wie Fluglinien oder Reisebüros sowie Internetanbieter verfügen ebenfalls über günstige Angebote, bitte vergleichen Sie.

48 Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie 2014 Messegelände Süd Berlin, Oktober 2014 Bestellschein Standbau - Bestellungen sind bis zum möglich, spätere Bestellungen bestätigen wir mit 15% Aufschlag auf unten genannte Preise epofair GmbH, Berlin Tel.: , Fa: , info@epofair-berlin.de Halle: Stand: epofair GmbH Kongreß-, Ausstellungs- und Festausstattungen Bessemerstr Berlin Hallen- u. Standnummer bitte auf allen Bestellungen stets angeben! Aussteller: Ansprechp.: Mobil:: Besteller/Firma: Ort / Strasse: Tel.: / Fa: Messestand Grundpreis 52,00 pro m² qm= Grundpreis beinhaltet folgende Leistungen: Messewandsystem inkl. erforderlicher Aussteifungen Je 3m² Messestand ein Strahler ( Siehe umseitige Beispiel-Skizze) Blende (lt. Plan): 18,00 pro lfm lfm = Blendenbeschriftung: Anzahl der Zeichen: 4,00 pro Zeichen Zeichen = Leistung Preis Anzahl Gesamtpreis System-Stellwand: h.2,5m 1,0m (zusätzlich) 42,00 Kabinen-Tür (zusätzlich) 95,00 Strahler (zusätzlich) 25,00 + Folgende näher beschriebenen Sonderwünsche lt. gesondertem Angebot: Summe zzgl. MwSt. = Die Mietsumme ist bei Übergabe vor Veranstaltungsbeginn fällig. Datum Unterschrift / Firmenstempel (gilt als Auftragserteilung)

49 Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie 2014 Messegelände Süd Berlin, Oktober 2014 Schematisches Standbeispiel epofair GmbH, Berlin Tel.: , Fa: , info@epofair-berlin.de Hier ein 15qm-Stand Halle: Stand: Hallen- u. Standnummer bitte auf allen Bestellungen stets angeben! Tel.: Fa: Ansprechpartner: Raum für Skizze Ihres Standes:. Datum Unterschrift / Firmenstempel (gilt als Auftragserteilung)

50 Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie 2014 Messegelände Süd Berlin, Oktober 2014 Bestellschein Teppich - Bestellungen sind bis zum möglich, spätere Bestellungen bestätigen wir mit 15% Aufschlag auf unten genannte Preise epofair GmbH, Berlin Tel.: , Fa: , info@epofair-berlin.de Halle: Stand: epofair GmbH Kongreß-, Ausstellungs- und Festausstattungen Bessemerstr Berlin Hallen- u. Standnummer bitte auf allen Bestellungen stets angeben! Aussteller: Ansprechp.: Mobil: Besteller/Firma: Ort / Strasse: Tel.: / Fa: Über unser weitergehendes Programm informieren Sie sich bitte über die Internet Seite: Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Malte (Messe Rips) Einweg-Bahnenware, fabrikneu, Verlegung auf doppelseitigem Klebeband, einschl. Kantenabschluss und Folienabdeckung Farbe Größe Menge (m²) Preis pro m² grau...m..m 9,00 schwarz...m..m 9,00 blau...m..m 9,00 grün...m..m 9,00 rot...m..m 9,00 Gesamtpreis Weitere Farben auf Anfrage...m..m auf Anfrage Gesamtpreis: Bitte beachten Sie unsere umseitigen Geschäftsbedingungen. Datum... Unterschrift / Firmenstempel (gilt als Auftragsbestätigung)

51 Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie 2014 Messegelände Süd Berlin, Oktober 2014 Geschäftsbedingungen 1. Vertragsabschluß Unsere Angebote sind freibleibend und gelten erst nach mündlicher oder schriftlicher Bestätigung durch uns als angenommen. In allen Fällen, in denen wir ohne unser Verschulden an der rechtzeitigen Auslieferung gehindert werden, sind wir von der Lieferpflicht befreit. 2. Regelung der mietweisen Überlassung Die Mietgegenstände werden nur für den vereinbarten Zweck und Zeitraum zur Verfügung gestellt. Eine Verlängerung der Mietdauer erfordert die Zustimmung des Vermieters. Hinsichtlich des einwandfreien Zustandes der Mietsache hat der Mieter bei Empfang unverzüglich Prüfungs- und Rügepflicht, mit deren Nichtausübung die Mängelfreiheit als bestätigt gilt. Gleiches gilt bei Rücknahme durch den Vermieter. 3. Preise Der Mietpreis wird nach der Dauer der Ausleihe berechnet. Alle Preise sind Nettoangaben und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Mietpreise sind spätestens bei Anlieferung ohne Abzug zahlbar. Befindet sich der Mieter länger als einen Monat in Zahlungsverzug, gelten Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank als vereinbart. Schecks, Wechsel und verwandte Zahlungsmittel werden erfüllungshalber angenommen. Die Einziehungs-, Diskontspesen und Rückbelastungskosten gehen zu Lasten des Schuldners. Der Vermieter behält sich vor, die Auslieferung im Falle des Zahlungsverzugs zu verweigern bzw. bereits ausgelieferte Mietgegenstände vorzeitig zurückzuholen. 4. Haftung Für in Verlust geratene Mietgegenstände haftet der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungswertes; für Beschädigungen an den Mietgegenständen haftet er in Höhe des Reparaturaufwandes, soweit dieser den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt. Die Geltungmachung eines weitergehenden Verzugschadens des Vermieters bleibt davon unberührt. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände gegen Diebstahl und Vandalismus zu versichern. Für Messen ist diese Versicherung auch beim Vermieter kostenpflichtig möglich. Die Haftung des Mieters beginnt bei Anlieferung und endet nach Abholung der Mietsache. Der Mieter hat die Mietsache bis zur Übergabe an den Vermieter in seiner Verantwortung. Bei Messen gilt diese Regelung bis zu 48 Stunden nach Messeschluss, ansonsten nach Vereinbarung. 5. Rücktritt Der Rücktritt für einen Auftrag ist bis zu 14 Kalendertagen vor dem vereinbarten Liefertermin zulässig. Bei einem Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt kann der volle Mietpreis berechnet werden. Ist jedoch eine Weitervermietung möglich, werden nur die bis dahin entstandenen Kosten berechnet. 6. Gewährleistung Jegliche Haftung seitens des Vermieters für Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit dem Mietgebrauch ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Vermieter stellt geprüfte, jedoch gebrauchte Möbel zur Verfügung. Trotz aller Sorgfalt sind durch den Transport Mängelerscheinungen möglich. Der Vermieter verpflichtet sich, bei berechtigten Beanstandungen Ersatz zu leisten. Die Mängelrüge muß der Mieter bis Uhr am Tag vor Veranstaltungsbeginn erteilen, da Wandlungs- oder Minderungsansprüche ansonsten nicht anerkannt werden. Änderungen der angegebenen Maße, Formen und Farben bleiben vorbehalten. 7. Für den Zelt- und Geschirrverleih gelten weitergehende Mietbedingungen. 8. Gerichtsstand ist Berlin. epofair GmbH, Bessemerstraße 38-42, Berlin, Tel.: Fa.: info@epofair-berlin.de Homepage: Datum... Unterschrift / Firmenstempel (gilt als Auftragsbestätigung)

52 Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie 2014 Messegelände Süd Berlin, Oktober 2014 Bestellschein Mobiliar - Bestellungen sind bis zum möglich, spätere Bestellungen bestätigen wir mit 15% Aufschlag auf unten genannte Preise epofair GmbH, Berlin Tel.: , Fa: , info@epofair-berlin.de Halle: Stand: epofair GmbH Kongreß-, Ausstellungs- und Festausstattungen Bessemerstr Berlin Hallen- u. Standnummer bitte auf allen Bestellungen stets angeben! Aussteller: Ansprechp.: Mobil: Besteller/Firma: Ort / Strasse: Tel.: / Fa: Über unser weitergehendes Programm informieren Sie sich bitte über die Internet Seite: Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Art.Nr. Bezeichnung Preis Anzahl Art.Nr. Bezeichnung Preis Anzahl Schalenpolsterstuhl 7, Objektstuhl I 12, Stuhl Kuadra, chrom/weiß 9, Stuhl Balloon buche 11, /-65 Stuhl 3d-Colour schwarz/weiß / rot/weiß 18, Stuhl Vanilla, ws 28, /-100 Clubsessel schwarz / weiss 40, /-15 Sessel Qubo schwarz / weiss 78, Konferenzsessel weiss 23, /-1 Barhocker Z schwarz /weiss 18, Barhocker Kuadra chrom/weiß 18, Barhocker LEM weiß 54, Besprechungstisch ws , Besprechungstisch sw , Besprechungstisch ws , Besprechungstisch sw , Besprechungstisch ws , Besprechungstisch sw , Bistrotisch chr/ Buche D=70 25, Bistrotisch Trav chr/sw D=70 22, Bistrotisch chr/ws D=70 19, Bistrotisch chr/sw D=70 20, /-21 Bistrotisch 7070 Edelstahl/weiß Edelstahl/schwarz 39, Stehtisch ws, klappbar D=70 19, Stehtisch Trav chr/buche D=70 42, Stehtisch chr/weiß D=70 29, Stehtisch chr/sw D=70 32, /-21 Stehtisch 7070 Edelstahl/weiß Edelstahl/schwarz 47, Couchtisch chr/ws , Couchtisch chr/glas D=70 42, Konfektionsständer chr/groß 21, Kleiderbügel PVC 0, Garderobenständer chrom 12, Sideboard sw/alu , Sideboard ws/alu , Aktenregal ws , Aktenregal sw , Aktenregal sw , Aktenregal ws , /-1 Rolladenschrank Akte, 200cm, schwarz / weiss Datum Unterschrift / Firmenstempel (gilt als Auftragserteilung) 77, Tischvitrine Alu/weiss/Glas 111, Glasvitrine mit Beleuchtung 225, Counter weiss 53, Counter mit Aufsatz 64, Counter Magic, Alu/Buche 108, Computerstehpult Alu/Buche 122, Prospektständer Birke 76, Prospektständer weiss 76, Prospektständer schwarz 76, Prospektständer easy 63, Prospektständer Acryl / faltbar 63, Kühlschrank 140 l 56, Getränkekühlschrank 400 l Glast. 123, Papierkorb PVC/grau 3,50 Gesamtpreis: Bitte beachten Sie unsere umseitigen Geschäftsbedingungen

53 Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie 2014 Messegelände Süd Berlin, Oktober 2014 Geschäftsbedingungen 1. Vertragsabschluß Unsere Angebote sind freibleibend und gelten erst nach mündlicher oder schriftlicher Bestätigung durch uns als angenommen. In allen Fällen, in denen wir ohne unser Verschulden an der rechtzeitigen Auslieferung gehindert werden, sind wir von der Lieferpflicht befreit. 2. Regelung der mietweisen Überlassung Die Mietgegenstände werden nur für den vereinbarten Zweck und Zeitraum zur Verfügung gestellt. Eine Verlängerung der Mietdauer erfordert die Zustimmung des Vermieters. Hinsichtlich des einwandfreien Zustandes der Mietsache hat der Mieter bei Empfang unverzüglich Prüfungs- und Rügepflicht, mit deren Nichtausübung die Mängelfreiheit als bestätigt gilt. Gleiches gilt bei Rücknahme durch den Vermieter. 3. Preise Der Mietpreis wird nach der Dauer der Ausleihe berechnet. Alle Preise sind Nettoangaben und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Mietpreise sind spätestens bei Anlieferung ohne Abzug zahlbar. Befindet sich der Mieter länger als einen Monat in Zahlungsverzug, gelten Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank als vereinbart. Schecks, Wechsel und verwandte Zahlungsmittel werden erfüllungshalber angenommen. Die Einziehungs-, Diskontspesen und Rückbelastungskosten gehen zu Lasten des Schuldners. Der Vermieter behält sich vor, die Auslieferung im Falle des Zahlungsverzugs zu verweigern bzw. bereits ausgelieferte Mietgegenstände vorzeitig zurückzuholen. 4. Haftung Für in Verlust geratene Mietgegenstände haftet der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungswertes; für Beschädigungen an den Mietgegenständen haftet er in Höhe des Reparaturaufwandes, soweit dieser den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt. Die Geltungmachung eines weitergehenden Verzugschadens des Vermieters bleibt davon unberührt. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände gegen Diebstahl und Vandalismus zu versichern. Für Messen ist diese Versicherung auch beim Vermieter kostenpflichtig möglich. Die Haftung des Mieters beginnt bei Anlieferung und endet nach Abholung der Mietsache. Der Mieter hat die Mietsache bis zur Übergabe an den Vermieter in seiner Verantwortung. Bei Messen gilt diese Regelung bis zu 48 Stunden nach Messeschluß, ansonsten nach Vereinbarung. 5. Rücktritt Der Rücktritt für einen Auftrag ist bis zu 14 Kalendertagen vor dem vereinbarten Liefertermin zulässig. Bei einem Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt kann der volle Mietpreis berechnet werden. Ist jedoch eine Weitervermietung möglich, werden nur die bis dahin entstandenen Kosten berechnet. 6. Gewährleistung Jegliche Haftung seitens des Vermieters für Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit dem Mietgebrauch ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Vermieter stellt geprüfte, jedoch gebrauchte Möbel zur Verfügung. Trotz aller Sorgfalt sind durch den Transport Mängelerscheinungen möglich. Der Vermieter verpflichtet sich, bei berechtigten Beanstandungen Ersatz zu leisten. Die Mängelrüge muß der Mieter bis Uhr am Tag vor Veranstaltungsbeginn erteilen, da Wandlungs- oder Minderungsansprüche ansonsten nicht anerkannt werden. Änderungen der angegebenen Maße, Formen und Farben bleiben vorbehalten. 7. Für den Zelt- und Geschirrverleih gelten weitergehende Mietbedingungen. 8. Gerichtsstand ist Berlin. epofair GmbH, Bessemerstraße 38-42, Berlin, Tel.: Fa.: info@epofair-berlin.de Homepage: Datum Unterschrift / Firmenstempel (gilt als Auftragserteilung)

54 Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie 2014 Messegelände Süd Berlin, Oktober 2014 Art Schalenpolsterstuhl 7,10 Art Objektstuhl I 12,00 Art Stuhl Kuadra, ws 9,60 Art Stuhl Ballon 11,80 Art /12065 Stuhl 3D-Colour, sw o. rot 18,40 Art Stuhl Vanilla, ws 28,80 Art Konferenzsessel, weiss 23,00 Art /15100 Clubsessel sw o. ws, Kunstleder 40,90 Art /15016 Sessel Qubo ws o. sw, Kunstleder 78,40 Art /-01 Barhocker Z, schwarz/weiss 18,80 Art Barhocker Kuadra, weiss 18,90 Art Barhocker LEM, weiss 54,40 Art /21002 Bespr.tisch ws o. sw ,00 Art /21021 Bespr.tisch sw o. ws ,50 Art Bistrotisch chr/buche, d: 70 25,00 Art Bistrotisch Trav chr/schwarz, d: 70 22,70 Art /26010 Bistrotisch chr/ws o. sw, d: 70 19,00 Art /26121 Bistrotisch Edelstahl chr/ws o. sw, ,20 epofair GmbH, Berlin 2013

55 Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie 2014 Messegelände Süd Berlin, Oktober 2014 Art Stehtisch, klappbar Weiss, d: 70 19,30 Art Stehtisch Trav chr/buche, d: 70 42,00 Art /29090 Stehtisch chr/ws o. sw d: 70 29,80 Art /29121 Stehtisch Edelstahl chr/ws o. sw, ,20 Art Couchtisch chr/weiss, ,00 Art Couchtisch chr/glas, d: 70 42,85 Art Konfektionsständer chrom 21,00 Art Garderobenständer chrom 12,60 Art /50018 Sideboard, ws o. sw ,90 Art Tischvitrine, weiss 10353, ,70 Art Aktenregal, schwarz ,30 Art /50500 Rolladenschrank Akte, ws o. sw, h: ,00 Art Counter, chr/weiss 53,55 Art Counter mit Aufsatz chr/weiss 64,50 Art Counter Magic Alu/Buche 108,00 Art Computerstehpult Alu/Buche 122,00 Art Glasvitrine, beleuchtet, h: ,75 Art Prospektständer Zickzack, Birke 76,80 epofair GmbH, Berlin 2013

56 Pflanzendekorationen zur Miete Event: Datum: Halle: Stand-Nr.: Aussteller: Bestellung 2014 Meldeschluss: 4 Wochen vor Messebeginn Standbau + Service: Fa: +49(0)30/ Postanschrift MB Capital Services GmbH, Standbau + Service, Thüringer Allee 12/12A, Berlin, Deutschland Für Rückfragen: Tel.: +49(0)30/ ; info@mb-capital-services.de Menge Best.-Nr. Beschreibung Einzelpreis Gesamtpreis Bunt bepflanzte Schalen zur Miete Bodenschalen, Ø ca. 50 cm mit 150 cm hoher Grünpflanze und Bepflanzung 61,00 EUR... EUR Meterkasten, 15 cm breit, bunt oder grün bepflanzt 39,50 EUR... EUR. Grünpflanzen mit Übertopf zur Miete (Kunststoff weiß oder terracottafarben; Keramiktöpfe auf Anfrage) Ficus Benjamini, ca. 150 cm h, Übertopf weiß terracotta 38,50 EUR... EUR Ficus Benjamini, ca. 180 cm h, Übertopf weiß terracotta 48,50 EUR... EUR Ficus Benjamini, ca. 200 cm h, Übertopf weiß terracotta 64,00 EUR... EUR Ficus Benjamini, ca. 250 cm h, Übertopf weiß terracotta 84,50 EUR... EUR Kentia-Palme/Areca, ca. 150 cm h, Übertopf weiß terracotta 43,50 EUR... EUR Kentia-Palme/Areca, ca. 180 cm h, Übertopf weiß terracotta 54,00 EUR... EUR Kentia-Palme/Areca, ca. 200 cm h, Übertopf weiß terracotta 69,00 EUR... EUR Kentia-Palme/Areca, ca. 250 cm h, Übertopf weiß terracotta 99,50 EUR... EUR Farne, Ø ca. 50 cm 28,00 EUR... EUR Lorbeer-Pyramide, 180 cm Höhe, Übertopf weiß terracotta 55,00 EUR... EUR Lorbeer-Kugel, 160 cm Höhe, Übertopf weiß terracotta 55,00 EUR... EUR Lorbeer-Kugel, 180 cm Höhe, Übertopf weiß terracotta 75,00 EUR... EUR Thekenschalen, 20 cm 21,00 EUR... EUR Thekenschalen, 30 cm 33,00 EUR... EUR Blumenstrauß mit Vase 30,00 EUR... EUR Vase für Blumestrauß weiß Glas 5,00 EUR... EUR Gern unterbreiten wir Ihnen ein Angebot entsprechend Ihren individuellen Anforderungen mit Pflanzen und Blumen der Saison. Blumensträuße, Gestecke und Bepflanzungen aller Art auf Anfrage. Die genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Mit der Unterschrift der Bestellung erkennen Sie die genannten Bedingungen an. Bestellungen vor Ort können nur unter Vorbehalt angenommen werden (siehe 5 der umseitigen Bedingungen). Kreditkartenzahlung: Kreditkarten-Nr.: gültig bis Kreditkarteninhaber:... VISA MasterCard Ame Verbindliche Unterschrift Bitte beachten: Bitte klären Sie die interne Bestellnummer Ihres Unternehmens/Ihres Auftraggebers für diese Leistungen. Nachträgliche Rechnungsumschreibungen werden mit EUR 30,00 zzgl. MwSt. berechnet. Name und Anschrift des Rechnungsempfängers: USt-ID-Nr. Ansprechpartner für Rückfragen: Telefon: Telefa: Bestellnummer für die Abrechnung: Wir sind Aussteller. Diese Bestellung ist ein Zusatz zu unserem Messepaket der Messe Berlin GmbH. Datum: Wir bestellen nur im Auftrag des Ausstellers. (die schriftliche Kostenübernahme des Ausstellers liegt bei) Name des Bestellers (in Blockbuchstaben): Wir sind kein Aussteller. Wir übernehmen die Leistungen selbst (siehe Adresse oben). Rechtsverbindliche Unterschrift und Firmenstempel: Stand: Juli 2013/Änderungen vorbehalten/gerichtsstand und Erfüllungsort: Berlin-Charlottenburg - Vertragspartner: MB Capital Services GmbH

57 Allgemeine Bedingungen Miete von Pflanzen und Blumendekorationen Bestellungen müssen schriftlich erfolgen an: MB Capital Services GmbH, Thüringer Allee 12/12A, Berlin, Deutschland Fa: +49(0)30/ /58 (Postadresse der Bestellformulare in der Aussteller-Service-Mappe) 1 Die im Bestellformular genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 2 Der Vermieter sagt eine termingerechte Lieferung der Ware zu, ohne dass der Auftraggeber hieraus rechtliche Ansprüche ableiten kann. Bestellungen sollten daher möglichst frühzeitig vor Beginn einer Veranstaltung erfolgen, ggf. sind entsprechende Terminabsprachen durch den Auftraggeber zu vereinbaren. 3 Mit der Bereitstellung der Mietware durch den Vermieter haftet der Auftraggeber bis zur Rückgabe dafür, dass die Ware in einem ordnungsgemäßen Zustand erhalten wird. Er verpflichtet sich für eine sachgerechte Pflege der überlassenen Pflanzen während des Mietzeitraums. 4 Im Falle einer Überlassung von Mietware verpflichtet sich der Auftraggeber, bei einer beabsichtigten vorzeitigen Räumung des Messestandes den Vermieter unverzüglich hierüber zu informieren. 5 Die Rechnungslegung erfolgt mit Übergabe der Ware. Der Rechnungsbetrag ist ohne jeden Abzug sofort gegen Quittungsvorlage zahlbar. Abweichungen hiervon bedürfen bei Auftragsvergabe der vorherigen Absprache. Die Ware bleibt bis zur endgültigen Bezahlung Eigentum des Vermieters. 6 Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich getroffen worden sind. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin. MB Capital Services GmbH, Thüringer Allee 12/12A, Berlin, Deutschland HRG Amtsgericht Charlottenburg HRB Geschäftsführer: Manfred Gleich, Wilfried Wartenberg USt-Id-Nr. DE , Steuer-Nr. 27/453/ Vertragspartner: MB Capital Services GmbH

58 Dekoration mit Pflanzen und Blumen Decoration with Plants and Flowers Beispiele für Tisch- oder Tresendekorationen Illustrations of floral table or counter decorations auf Anfrage / on request 10,50 Euro / ,50 Euro / ,00 Euro / ,00 Euro / ,00 EUR / 65 Gern unterbreiten wir Ihnen Dekorationsangebote nach Ihren individuellen Wünschen. We are pleased to offer flower arrangements according to your individual requirements. MB Capital Services GmbH Tel./Phone: +49(0)30/ Fa: +49(0)30/ Blumen Rühl Tel./Phone: +49/30/ info@mb-capital-services.de

59 Grünpflanzen / Green Plants Anz/Qty Thuja, cm Thuja, cm Anz/Qty Ficus Benjamini, grün, cm Ficus Benjamini, green, cm Anz/Qty Yucca-Palme, ca. 160 cm Yucca palm, appro. 160 cm auf Anfrage / on request... s. Bestellschein / see order form... Auf Anfrage / on request Anz/Qty Lorbeerpyrmide, ca. 180 cm Lauren pyramid, appro. 180 cm Anz/Qty Lorbeerkugel, 160/180 cm Lauren globe, 160/180 cm Anz/Qty Kentia-Palme 159 bis 259 cm Kentia palm, cm... s. Bestellschein / see order form... s. Bestellschein / see order form... s. Bestellschein / see order form Anz/Qty Areca-Palme Areca palm Anz/Qty Dracaena Dracaena Anz/Qty Phöni-Palme Pheni palm... auf Anfrage / on request... auf Anfrage / on request... auf Anfrage / on request Rückfragen und formlose Anfragen richten Sie bitte an / For queries and requests please contact: MB Capital Services GmbH Tel./Phone: +49(0)30/ Fa: +49(0)30/ info@mb-capital-services.de Blumen Rühl Tel./Phone: +49/30/

60 Prüfung genehmigungspflichtiger Bauten Event: Datum: Halle: Aussteller: Stand-Nr.: Antrag 2014 Meldeschluss: 6 Wochen vor Messebeginn Bei Bestellungen innerhalb der letzten vier Wochen vor Aufbaubeginn wird ein Aufschlag von 20 % erhoben. Messe Berlin: Fa: +49(0)30/ Postanschrift: Messe Berlin GmbH, Event Service, Messedamm 22, Berlin, Deutschland Techn. Rückfragen: Tel.: +49(0)30/ bis 4028, messetechnik@messe-berlin.de Prüfpflichtige Bauwerke sind u.a. (siehe auch Technische Richtlinien): Zwei- und mehrgeschossige Standbauten, s. Pkt Sonderbauten/-konstruktionen, Sonderbauteile, fliegende Bauten, Bauteile über Publikumsverkehrsflächen, Tribünen, s. Pkt Showtrucks Laufwege, Stege, Treppen, Geländer, Brüstungen, s. Pkt. 4.6 Bauten im Freigelände, s. Pkt. 4.8 Entsprechend den Technischen Richtlinien der Messe Berlin, beantragen wir für die Dauer der Messe die Erteilung einer befristeten Genehmigung für: Größe/Fläche der Standüberbauung... m² Hierfür liegen folgende Unterlagen in deutscher Sprache mit DIN-Bezug bei: o Baubeschreibung o Lageplan o Geprüfte statische Berechnung/Prüfbuch/Typenprüfung (1 Original) siehe Punkt o Stützeneinzellasten/Lasteinleitungen in den Hallenboden o Konstruktionszeichnungen o Grundrisse, Ansichten, Schnitte (dreifache Ausfertigung) o Prüffähige Flächenberechnung der Standüberbauung Die Messe Berlin GmbH berechnet 6,00 EUR je m² Standüberbauung, mindestens 260,00 EUR für die Genehmigung der eingereichten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit sowie für eine einmalige Abnahme der tragenden Konstruktion einschl. der Treppen und Brüstungen. Sollte die eingereichte statische Berechnung nicht geprüft sein, kann die Prüfung der Statik bei der Messe Berlin beauftragt werden. Für die Prüfung der Statik der angemeldeten Standüberbauung berechnet die Messe Berlin GmbH 6,00 EUR/m² der Fläche für die Standüberbauung, mindestens jedoch 360,00 EUR. Zusätzliche Abnahmen werden nach Aufwand berechnet. Die Unterlagen müssen vom Aussteller (Bauherrn) und Entwurfsverfasser/Statiker unterschrieben sein! Bearbeitungsvermerk der Messe Berlin: weitergereicht: Die genannten Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Mit der Unterschrift der Bestellung erkennen Sie die genannten Bedingungen an. Bitte beachten: Bitte klären Sie die interne Bestellnummer Ihres Unternehmens/Ihres Auftraggebers für diese Leistungen. Nachträgliche Rechnungsumschreibungen werden mit 30,00 EUR zzgl. MwSt. berechnet. Name und Anschrift des Rechnungsempfängers: USt-IDNr.: Ansprechpartner für Rückfragen: Telefon: Telefa: Bestellnummer für die Abrechnung: _ Wir sind Aussteller. Diese Leistungen werden in der Schlussrechnung der Messe Berlin abgerechnet. Datum: _ Wir bestellen nur im _ Wir sind kein Aussteller. Auftrag des Ausstellers Wir übernehmen die (die schriftliche Bestätigung Leistungen selbst (siehe des Ausstellers liegt vor) Adresse oben). Name des Bestellers (in Blockbuchstaben): Rechtsverbindliche Unterschrift und Firmenstempel: Stand: Juli 2013/Änderungen vorbehalten/gerichtsstand und Erfüllungsort: Berlin-Charlottenburg - Vertragspartner: Messe Berlin GmbH

61 Zulassung, Prüfung und Freigabe genehmigungspflichtiger Bauten (siehe auch Technische Richtlinien Punkte 4.2.1, 4.9.3, 4.9.4, und 4.9.6) Ausgehend davon, dass die Technischen Richtlinien bei der Gestaltung und Ausführung des Standes eingehalten werden, ist es bei eingeschossigen Standbauten in den Hallen nicht erforderlich, Zeichnungen zur Genehmigung einzureichen. Bauanfrage/Genehmigungspflichtige Bauten Darüber hinaus sind alle anderen Standbauten, fliegende mobile Stände, Bauten im Freigelände, Sonderbauten und -konstruktionen genehmigungspflichtig. Zweigeschossige Bauweise ist mit Zustimmung der zuständigen Projektleitung der Messe Berlin möglich. Die Anfrage muss unmittelbar nach der Standzulassung erfolgen. In den Hallen 8.1, 10.1 und 11.1 ist eine zweigeschossige Bauweise nicht, in den Hallen 14.1 und 15.1 nur örtlich begrenzt möglich. Soweit nicht messespezifisch anders beschrieben, beträgt die maimale Höhe für Standbauten die lichte Hallenhöhe abzüglich 0,50m. Werden mehr als 30 m 2 mit nicht sprinklertauglichem Material überbaut, ist der Einbau einer Sprinkleranlage erforderlich. Der Aussteller ist verpflichtet, gegen den direkt angrenzenden Nachbarstand eine fugenfreie, standsichere, weiße Trennwand ohne werbliche Aussage zu erstellen. Für die Genehmigung von - Zwei- und mehrgeschossigen Stand bauten (s. Pkt ) - Sonderbauten/-konstruktionen, Sonderbauteilen, fliegende Bauten, Bauteilen über Publikumsverkehrsflächen, Tribünen (s. Pkt ) - Showtrucks - Laufwegen, Stegen, Treppen, Geländern, Brüstungen (siehe Pkt. 4.6) - Bauten im Freigelände (s. Pkt. 4.8) werden folgende Unterlagen (in zweifacher Ausfertigung) bis spätestens 6 Wochen vor Aufbaubeginn in deutscher Sprache benötigt: a) geprüfte statische Berechnung nach deutschen Normen und technischen Regelwerken. Als geprüft im o. g. Sinne gelten statische Unterlagen (einschl. Prüfbericht), die ausschließlich durch einen, nach jeweiliger Landesbauordnung öffentlich zugelassenen Prüfingenieur bzw. Sachverständigen für Baustatik geprüft sind, b) Baubeschreibung, Lageplan, c) Standbauzeichnungen im Maßstab 1 : 100 (Grundrisse, Ansichten, Schnitte), Konstruktionsdetails in größerem Maßstab, d) Bei Vorlage einer prüffähigen Typenzulassung oder eines gültigen Prüfbuchs, gem. der FIBauR (Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten), entfällt der Punkt a). Vorgelegte, gültige Prüfbücher zeigt die Messe Berlin im Auftrag des Ausstellers/Standbauers beim zuständigen Bauaufsichtsamt an, das die Gebrauchsabnahme vor Ort durchführt. Die Kosten des Baugenehmigungsverfahrens werden dem Aussteller/Standbauer in Rechnung gestellt. Zusätzlich zur Typenprüfung/Typenzulassung von technischen Einzelgeräten, z. B. Sport- und Spielgeräten mit mechanischen oder elektrischen Funktionen, sind zur Einsichtnahme in deutscher Sprache vorzulegen: - Bau- und Betriebsbeschreibung, - Konstruktionszeichnungen, - Standsicherheitsnachweise, - TÜV-Prüfzeugnisse, -zulassungen oder - EU-Konformitätserklärung einer anerkannten Zertifizierungsstelle bzw. gleichlautende Herstellererklärung nach BauPG, 9,10. Im Bedarfsfall können zudem auch die o. g. Unterlagen erforderlich werden. Sollten keine im o. g. Sinne geprüften statischen Unterlagen vorliegen, so können diese über die Messe Berlin erstellt werden. Die Kosten hierfür trägt der Aussteller/ Standbauer. Stützeneinzellasten Die Belastungsmöglichkeit der Böden ist in den einzelnen Hallen unterschiedlich (siehe Hallendaten). Es ist nachzuweisen, dass die Bodenpressung der Stützen die zulässige Bodenpressung der Hallenboden nicht überschreitet. Verantwortlicher Bauleiter Der mit der Bauausführung beauftragte, der Messe Berlin benannte "Bauleiter" des Standbauunternehmens bzw. des Ausstellers, ist für die Einhaltung der Technischen Richtlinien verantwortlich. Besitzt der verantwortliche Bauleiter für einzelne Arbeiten oder Teile von Arbeiten nicht die ausreichende Sachkunde und Erfahrung, muss er geeignete Fachleute hinzuziehen. Standbaugenehmigung Ein Eemplar der Standpläne geht nach Überprüfung mit dem Genehmigungsvermerk an den Aussteller/Standbauer zurück. Erst mit dem Genehmigungsvermerk ist der Stand bau freigegeben. Abnahme Abnahmen werden von der Messe Berlin durchgeführt oder koordiniert. Nach erfolgter Standbaugenehmigung und Errichtung der tragenden Konstruktion hat der verantwortliche Bauleiter die Abnahme bei der Messe Berlin zu beantragen. Die Verkleidung der tragenden Teile darf erst nach mängelfreier Abnahme erfolgen. Wird während der Bauphase festgestellt, dass ein Messestand oder ein Standbau, der zunächst vom Aussteller oder Standbauer als einfache Konstruktion eingestuft wurde, doch eine besondere Standkonstruktion darstellt (Entscheidung durch die Messe Berlin), so muss das Abnahmeverfahren sofort eingeleitet werden. Vor Messebeginn findet eine abschließende Abnahme aller Messebauten statt. Die Messe Berlin GmbH zieht nach Bedarf Fachbehörden oder Sachverständige hinzu (z. B. Bauaufsicht, Berufsgenossenschaft, Feuerwehr, Gewerbeaufsicht, Polizei, TÜV). Sofern an Messebauten Mängel festgestellt werden, wird schriftlich unter FriststeIlung die Beseitigung der Mängel angeordnet. Werden Mängel trotz Aufforderung zur Beseitigung nicht abgestellt, kann die teilweise oder komplette Nutzung des Standes für die Ausstellung untersagt werden. Die eventuelle Nutzungsuntersagung kann durch die Messe Berlin durch geeignete Maßnahmen (Absperrung, Standschließung, Unterbrechung der Standversorgung) durchgesetzt werden. Die Standmiete wird durch diese Maßnahme nicht berührt. Gebühren Für die Prüfung und Genehmigung der eingereichten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit sowie für eine einmalige Abnahme der tragenden Konstruktion einschl. der Treppen und Geländer/Brüstungen berechnet die Messe Berlin die umseitigen Gebühren. Bei eingeschossigen Messeständen oder Standbauten errechnet sich die nutzbare Standfläche aus der Standfläche, die durch die Sonderkonstruktion überdeckt, gestaltet oder geprägt wird. Bei mehrgeschossigen Messeständen oder Stand bauten errechnet sich die nutzbare Standfläche aus den nutzbaren, in der Regel begehbaren, Obergeschossflächen, gegebenenfalls zuzüglich der durch andere besondere Standkonstruktionen überdeckten Standfläche. Feuergefährliche Arbeiten Feuergefährliche Arbeiten sind nur nach vorheriger Anmeldung und Genehmigung zulässig. Die Genehmigung erteilt die Messe Berlin mit dem Erlaubnisschein. Anträge/Erlaubnisscheine (siehe Formular) sind bei Bedarf anzufordern. Messe Berlin GmbH, Messedamm 22, Berlin, Deutschland, HRG Amtsgericht Charlottenburg 92 HRB 5484 Geschäftsführung: Dr. Christian Göke (Vorsitzender), Ingrid Maaß USt-ID-Nr. DE , Steuer-Nr. 453/ Vertragspartner: Messe Berlin GmbH

62 Abhängungen, Hängepunkte und Bespannungen Event: Datum: Halle: Stand-Nr.: Aussteller: Bestellung 2014 Meldeschluss: 4 Wochen vor Messebeginn Die Leistungen können erst nach Eingang der Zahlung erbracht werden. Bei Bestellungen innerhalb der letzten beiden Wochen vor Aufbaubeginn wird ein Aufschlag von 30 % auf die angeführten Preise erhoben. Für Bestellungen vor Ort ist die Vorlage einer Kreditkarte zwingend erforderlich. Nur vollständige Bestellungen inkl. einer vermassten Zeichnung, Gewicht- und Höhenangaben gelten als rechtzeitig zugestellt. Standbau + Service: Fa: +49(0)30/ Postanschrift MB Capital Services GmbH, Standbau + Service, Thüringer Allee 12/12A, Berlin, Deutschland Technische Rückfragen: Tel.: +49(0)30/ ; info@mb-capital-services.de Abhängungen von Werbeträgern sowie Abfangen von Standbauten Abhängungen sind nur entsprechend der baulichen Gegebenheiten an den dafür vorgesehenen technischen Einrichtungen möglich. Bitte beachten Sie die Technischen Richtlinien Punkt 3.1 Hallendaten und die Punkte Abhängungen.. und Schwerlastabhängungen. Anzahl Beschreibung Preise nach Angebot. Hängepunkte zum: _ Abhängen von Werbeträgern einschl. Befestigung der Werbeträger mit geprüften Befestigungsteilen (nach DIN 1142) _ Abfangen von Standbauten Gewicht pro Werbeträger:... kg _ Abhängungen von Stahlrohrkonstruktion; Gewicht:... kg Je nach Standort des Standes müssen lastverteilende Traversen eingezogen werden, da nur die in der jeweiligen Halle vorhandenen Hängemöglichkeiten benutzt werden dürfen (vergleiche auch technische Unterlagen der Messe). Gewünschter Fertigstellungstermin:... Gewünschte Installationshöhe:... Tetile Decken und Wandbespannungen Stoffqualitäten und Preise siehe Rückseite Wir bitten um ein Angebot für _ tetile Decke _ Wandbespannung Stoffqualität:... Farbe:... Die genannten Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Mit der Unterschrift der Bestellung erkennen Sie die genannten Bedingungen an. Kreditkartenzahlung: Kreditkarten-Nr.: gültig bis Kreditkarteninhaber:... _ VISA _ MasterCard _ Ame Verbindliche Unterschrift Bitte beachten: Bitte klären Sie die interne Bestellnummer Ihres Unternehmens/Ihres Auftraggebers für diese Leistungen. Nachträgliche Rechnungsumschreibungen werden mit 30,00 EUR zzgl. MwSt. berechnet. Name und Anschrift des Rechnungsempfängers: USt-IDNo.: Ansprechpartner für Rückfragen: Telefon: Telefa: Bestellnummer für die Rechnung: _ Wir sind Aussteller. Diese Bestellung ist ein Zusatz zu unserem Messepaket der Messe Berlin GmbH. Datum: _ Wir bestellen nur im Auftrag _ Wir sind kein Aussteller. des Ausstellers. Wir übernehmen die (die schriftliche Kostenübernahme Leistungen selbst (siehe des Ausstellers liegt bei) Adresse oben). Name des Bestellers (in Blockbuchstaben): Rechtsverbindliche Unterschrift und Firmenstempel: Stand: Juli 2013/Änderungen vorbehalten/gerichtsstand und Erfüllungsort: Berlin-Charlottenburg Vertragspartner: MB Capital Services GmbH

63 Hinweise zu Abspannungen: (Stand: August 2013) (Auszug aus den Technischen Richtlinien) Waagerechte Dekorationen, Deckenflächen über Einzel- und Sammelständen sind genehmigungspflichtig, nicht zuletzt, um eine einwandfreie Funktion der Regen- und Sprinkleranlagen zu gewährleisten. Es sind für diese Flächen mindestens schwerentflammbare Materialien zu verwenden, der Nachweis DIN 4102/B1 ist durch Prüfzeugnis zu erbringen. Für alle Stände kommen, im Rahmen der Vorbemerkungen, nachstehendende Vorschriften zur Anwendung: a) Die zusammenhängenden Flächen dürfen nicht größer als 30,00 m in der Einzelfläche sein. (Projektion für den Grundriss) b) Mehrere dieser Einzelflächen können nur im Abstand (Projektion in den Grundriss) zueinander eingebracht werden. Die Abstandsbreiten sind im Einzelfall zu regeln. c) Bei Überschreitungen der angegebenen Maimalflächen ist eine Sprinkleranlage vorzusehen. Die technischen Bedingungen für Hängepunkte sind in allen Hallen unterschiedlich. Sofern Ihr Lageplan keinen Raster mit Hängepunkten enthält, können Sie den Hallenplan von der Messe Berlin GmbH anfordern. Tetile Decken und Wandbespannungen (konfektionieren, liefern und glatt auf bauseitigem Holzuntergrund auftackern, inklusive Demontage nach Messeschluss) Glastetilstoff, Art , transparent, Maschenöffnung 2 4 mm, nicht brennbar DIN 4102 A2, sprinklertauglich, Breiten: 1,50 + 2,95 m Gittertüll, schwerentflammbar imprägniert DIN 4102 B1, Maschenöffnung 3 3 mm, sprinklertauglich, nahtlos bis 11,80 m weiß oder schwarz weiß schwarz Preis pro m² 19,15 EUR 14,65 EUR 15,10 EUR Glastetilstoff, dichte Qualität, Art , nicht brennbar, Breite 1,50 m, weitere Farben auf Anfragen weiß oder schwarz 15,25 EUR Decke aus Smoke Out, Trevira CS, B1, Breite 2,80 m, mit Schmelznaht alle 30 cm sprinklertauglich weiß oder anthrazit 24,50 EUR Deko-Molton, 165 gr/m², Breite 3,00 m, schwerentflammbar ausgerüstet, diverse Farben a. A. Bühnen-Molton, 300 gr/m², Breite 3,00 m, schwerentflammbar ausgerüstet, diverse Farben a.a. 9,85 EUR 10,45 EUR Durchgangsflächen mit Vorhang verdecken (inkl. Schienen, schleuderbar und inkl. ca. 100 % Stoffzugabe Trevira CS B1 Glastetilstoff 23,75 EUR 29,85 EUR Es gelten die Allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen der MB Capital Services GmbH. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin- Charlottenburg MB Capital Services GmbH, Thüringer Allee 12/12A, Berl, Deutschland HRG Amtsgericht Charlottenburg HRB Geschäftsführer: Manfred Gleich, Wilfried Wartenberg USt-ID-Nr. DE , Steuer-Nr. 27/453/04182 Vertragspartner: MB Capital Services GmbH

64 Parkplätze Pkw Halle: Stand-Nr.: Aussteller: Bestellung 2014 Meldeschluss: 4 Wochen vor Messebeginn Ticketing: Fa: +49(0)30/ Postanschrift: MB Capital Services GmbH, Ticketing, Thüringer Allee 12/12A, Berlin, Deutschland Rückfragen: kartenservice@mb-capital-services.de Menge Beschreibung Einzelpreis Gesamtpreis. St. Parkschein(e) für PKW 2,8t und Länge von ma. 5,50m 54,00 EUR... EUR Preise zzgl. einer Bearbeitungspauschale von 5,00 EUR bei Versand der Parkscheine Der Versand der Parkscheine beginnt 4 Wochen vor der Veranstaltung gegen Rechnung oder Wir bitten um Bereitstellung der Parkscheine im Büro des Aussteller-Service-Center in Halle 7. Parkscheinbestellungen, die ab 2 Wochen vor Messe-/Veranstaltungsbeginn eingehen, werden im Aussteller- Service-Center bis zum ersten Messetag hinterlegt und können dort abgeholt werden. Der Parkschein gilt nur während der Messelaufzeit und berechtigt den Inhaber den zugewiesenen Parkbereich täglich mehrmals zu befahren. In der Auf- und Abbauzeit berechtigen die Parkscheine nicht zur Zufahrt auf das Messegelände. Hier gilt die Kautionsregelung gemäß Verkehrsleitfaden siehe Download auf der Veranstaltungsseite. Am letzten Messetag ist die Zufahrt nur bis 2 Stunden vor Messeende möglich. Die Nutzung der Aussteller-Parkplätze geschieht auf eigene Gefahr. Die Messe Berlin haftet nicht für Sachschäden, insbesondere nicht bei Diebstahl von Fahrzeugen. Das Parken ist nur auf den zugewiesenen Abstellplätzen zulässig, damit der ordnungsgemäße Ablauf des Messebetriebes im Interesse aller Aussteller und Besucher nicht beeinträchtigt wird. Die Ausweise werden durch MB Capital Services GmbH im Namen und auf Rechnung der Messe Berlin GmbH in Rechnung gestellt. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Messe Berlin GmbH. Die genannten Preise verstehen sich inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Mit der Unterschrift der Bestellung erkennen Sie die genannten Bedingungen an. Bitte beachten: Klären Sie die interne Bestellnummer Ihres Unternehmens/Ihres Auftraggebers für diese Leistung. Nachträgliche Rechnungsumschreibungen werden mit EUR 30,00 zzgl. MwSt. berechnet. Rechnungsadresse + USt-ID: Lieferadresse: Ansprechpartner + Tel.-Nr.: Ansprechpartner +Tel.-Nr.: Datum: Name des Bestellers: Rechtsverbindliche Unterschrift und Firmenstempel: Stand: Juli 2013/Änderungen vorbehalten/gerichtsstand und Erfüllungsort: Berlin-Charlottenburg - Vertragspartner: Messe Berlin GmbH

65 Container- und Lkw-Stellplätze Event: Datum: Halle: Stand-Nr.: Aussteller: Bestellung 2014 Meldeschluss: 4 Wochen vor Messebeginn Ausstellerservice: Postanschrift Rückfragen: Fa: +49(0)30/ oder ; Tel.: +49(0)30/ ; fair-service@messe-berlin.de Messe Berlin GmbH, c/o MB Capital Services GmbH, Customer Service, Thüringer Allee 12/12A, Berlin, Deutschland Tel.: +49(0)30/ , logistics@messe-berlin.de Parkplätze werden nur für die gesamte Dauer der Messe ausgegeben (einschl. Auf- und Abbauzeit). Geplante Container-/Lkw-Standzeit: vom Menge Beschreibung Einzelpreis Gesamtpreis Container-Stellplätze. Stellplatz für Container, 20, 2,5 6 m pro Stück und Messetag: 80,00 EUR Veranstaltungsdauer: 320,00 EUR... EUR Lkw-/Anhänger-Stellplätze. Lkw-/Anhänger-Stellplatz ab 2,5 t bis 7,5 t zul. Gesamtgewicht pro Stück und Messetag: 80,00 EUR Veranstaltungsdauer: 320,00 EUR... EUR. Container-Stellplätze 40, 2,5 12 m oder. Lkw-/Anhänger-Stellplätze über 7,5 t zul. Gesamtgewicht auf Anfrage Bitte beachten Sie: Die Kautionsregelung für Zufahrten in der Auf- und Abbauzeit (Verkehrsleitfaden wird von der Messeleitung zugeschickt). Während der Messedauer ist die Zufahrt für Anlieferungen an den Stand nur vor und nach den Öffnungszeiten möglich (Kautionsregelung) Die Nutzung der Aussteller-Parkplätze geschieht auf eigene Gefahr. Für die Dauer der Messe können den Ausstellern im Bereich des Messegeländes in begrenztem Umfang Parkraum zur Verfügung gestellt werden. Hierzu sei der Hinweis gestattet, dass das Parken nur auf den Ihnen zugewiesenen Abstellplätzen zulässig ist, damit der ordnungsgemäße Ablauf des Messebetriebes im Interesse aller Aussteller und Besuch nicht beeinträchtigt wird. Der Parkschein berechtigt den Inhaber, den zugewiesenen Parkbereich täglich mehrmals zu befahren. Die Messe Berlin haftet nicht für Sachschäden, insbesondere nicht bei Diebstahl von Fahrzeugen. Die genannten Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Mit der Unterschrift der Bestellung erkennen Sie die genannten Bedingungen an Bitte beachten: Bitte klären Sie die interne Bestellnummer Ihres Unternehmens/Ihres Auftraggebers für diese Leistungen. Nachträgliche Rechnungsumschreibungen werden mit 30,00 EUR zzgl. MwSt. berechnet. Name und Anschrift des Rechnungsempfängers USt-ID-No. Ansprechpartner für Rückfragen: Telefon: Telefa: Bestellnummer für die Abrechnung: Datum: Name des Bestellers (in Blockbuchstaben): Rechtsverbindliche Unterschrift und Firmenstempel: Stand: Juli 2013/Änderungen vorbehalten/gerichtsstand und Erfüllungsort: Berlin-Charlottenburg - Vertragspartner: Messe Berlin GmbH

66 SCHENKERfairs - HANDBUCH DKOU 2014 Berlin TRANSPORTRICHTLINIEN Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie 2014 Berlin Oktober 2014 Ihr Kontakt: Bernd Müller fairs.berlin@dbschenker.com Tel Fa Schenker Deutschland AG DB SCHENKERfairs Jafféstrasse Berlin / Germany

67 SCHENKERfairs - HANDBUCH DKOU 2014 Berlin SEEFRACHT ANKUNFTSTERMINE und ADRESSIERUNGEN Letzter Ankunftstag im deutschen Seehafen (Hamburg; Bremen; Bremerhaven): FCL = 10 Werktage vor gewünschter Standlieferung (bis ) LCL = 14 Werktage vor gewünschter Standlieferung (bis ) Alle Seefrachtsendungen müssen prepaid geschickt werden Fracht wird vom Absender bezahlt. Bitte adressieren Sie das B/L (Seefrachtbrief) wie unten genannt an die Schenker Deutschland AG. Das Original-B/L und die Rechnungen/Packlisten müssen bitte umgehend nach der Verladung an die Schenker Deutschland AG geschickt werden. LUFTFRACHT Letzter Ankunftstermin am Flughafen Berlin-Tegel (TXL): EU-Ware = 3 Werktage vor gewünschter Standlieferung (bis ) Drittlandssendungen (Zollgut) = 5 Werktage vor Standlieferung (bis ) Alle Luftfrachtsendungen müssen prepaid geschickt werden Fracht wird vom Absender bezahlt. Bitte adressieren Sie den AWB (Luftfrachtbrief) wie unten genannt an die Schenker Deutschland AG. Die Rechnungen/Packlisten müssen bitte als Anlage zum AWB verschickt werden. Schenker Deutschland AG Geschäftsstelle Berlin-Messe Jafféstrasse 2 Servicegebäude Süd / Einfahrt Tor 25 D Berlin LANDTRANSPORTE Zur Verfügung: DKOU 2014 Aussteller / Halle / Standnr. Stückgut / Kuriersendungen via Lager (geöffnet Mo. Fr. 08:00-16:00) für EU-Ware = 1 Werktag vor Standlieferung (bis ) für Drittlandssendungen (Zollgut) = 3 Werktage vor Standlieferung (bis ) Schenker Deutschland AG c/o DKOU 2014 Aussteller / Halle / Standnr. Jafféstrasse 2 Servicegebäude Süd / Einfahrt Tor 25 D Berlin Alle Sendungen müssen prepaid / frei Haus geschickt werden Fracht wird vom Absender bezahlt. Bitte schicken Sie bei Zollsendungen 2 Original Handelsrechnungen als Anlage.

68 SCHENKERfairs - HANDBUCH DKOU 2014 Berlin Komplettladung / Teilladung mit direkter Anlieferung zum Messestand (nur während der offiziellen Aufbauzeiten) Zum Abruf der vorbestellten Stapler müssen sich die Fahrer im Schenker Messebüro (Einfahrt über Jaffestr. / Tor 25) melden. DKOU 2014 c/o Aussteller Halle / Standnr. Messedamm D Berlin Wir übernehmen keine Haftung für direkt zum Messestand adressierte Sendungen. Bitte stellen Sie sicher, dass eine Ansprechperson bei der Anlieferung vor Ort ist, um die Frachtpapiere zu zeichnen und die Ware entgegen zu nehmen. AVISIERUNG / DOKUMENTE Sollten Sie Ihre Waren nicht mit Schenker versenden, beachten Sie bitte, dass die Schenker Deutschland AG, Geschäftsstelle Berlin-Messe über alle Sendungs- und Verladedaten frühzeitig informiert wird. Für Sendungen, die falsch adressiert werden oder zu spät in Berlin eintreffen, können Verspätungen im weiteren Handlingsverlauf zur Folge haben und zusätzliche Kosten im Handling bewirken. SCHENKER Deutschland AG, BERLIN FAX: E -Mail: fairs.berlin@dbschenker.com Seefracht Luftfracht Landtransporte Kurier Bitte schicken Sie uns per Kurier das Original BL mit Anzahl der Kolli und das Gewicht sowie eine Kopie aller beigefügten Dokumente (Rechnung/Packliste) spätestens 5 Werktage vor Schiffsankunft Bitte faen Sie uns eine Kopie vom AWB mit Flugnummer, Anzahl der Kolli und das Gewicht sowie eine Kopie aller beigefügten Dokumente (Rechnung/Packliste) Bitte faen Sie uns eine Kopie vom Frachtbrief mit Abfahrtsdatum und ungefähre Ankunft in Berlin, Anzahl der Kolli und das Gewicht sowie eine Kopie aller beigefügten Dokumente (Rechnung/Packliste) Bitte faen Sie uns eine Kopie vom Frachtbrief mit Name des beauftragten Kurierunternehmens, Trackingnummer, Anzahl der Kolli und das Gewicht, sowie eine Kopie aller beigefügten Dokumente. Ein Formular stellen wir Ihnen gern zur Verfügung

69 SCHENKERfairs - HANDBUCH DKOU 2014 Berlin MARKIERUNG UND VERPACKUNG Bitte wählen Sie eine stabile und falls ein Rücktransport geplant ist- wieder verwendbare Verpackung, die für einen langen Transportweg bis nach Deutschland und retour zu Ihrem Werk geeignet ist. Bitte markieren Sie alle Packstücke wie folgt: DKOU 2014 c/o Schenker Deutschland AG Zur Verfügung: Aussteller / Halle / Stand Nr. Ansprechpartner & Handynummer Packstück Nr.: 1 / 2 RECHNUNG / PACKLISTE ZOLLDOKUMENTE Für die Import oder Eportabfertigung in Deutschland für Waren aus Drittländern benötigen wir eine Handelrechnung und Packliste in 4-facher Ausführung im Original in deutscher oder englischer Sprache. Diese sollten bitte Angaben über Anzahl der Packstücke, Art der Verpackung, Maße, Gewichte, genaue Warenbeschreibung mit Einzelund Gesamtwarenwerten enthalten. Bitte nennen Sie ebenfalls die Art der gewünschten Zollabfertigung (temporäre Einfuhr mit Eport nach der Messe / definitive Einfuhr). Rechnungen mit der Beschreibung Messegut oder Werbematerial werden von den Zollbehörden NICHT akzeptiert. Bitte beachten Sie, dass für eine temporäre und eine definitive Einfuhr getrennte Rechnungen benötigt werden. EINFUHRBESTIMMUNGEN Für Deutschland gelten strikte Einfuhrbestimmungen für Verbrauchs- und Werbegüter, Lebens- und Genussmitteln. Für die Einfuhr von diesen Gütern werden teilweise spezielle Einfuhranträge/Genehmigungen benötigt. Wir geben Ihnen gerne weitere Informationen und unterstützen Sie bei der Erstellung dieser Formulare. Bitte beachten Sie weiterhin, dass manche Waren zusätzlichen Kontrollen durch deutsche Behörden unterliegen. Zu diesen Waren zählen: Alkohol, Tabak, Lebensmittel, Pflanzen, Samen, Genussmittel, Tetilien, Teile von Tieren (z.b. Produkte aus Leder), Radios oder andere Sendungsempfänger, Sender, Telekommunikationsartikel, Computer, Monitore, Spielzeuge, Chemikalien, Drogen, medizinische Geräte- Zubehör und Arzneimittel. Bitte kontaktieren Sie uns, falls Sie Waren dieser Art nach Deutschland senden möchten.

70 SCHENKERfairs - HANDBUCH DKOU 2014 Berlin VERSICHERUNG Bitte schließen Sie unbedingt eine Transportversicherung für Ihre Güter ab. Diese Police sollte die Transporte und auch die Messedauer abdecken. Bei der Vermittlung einer Transportversicherung sind wir Ihnen gerne behilflich. Andernfalls decken wir automatisch eine Speditionsversicherung ein, welche Schäden abdeckt, die lediglich im Gewahrsam der Waren durch die Schenker Deutschland AG eintreten. VERTRAGSBEDINGUNGEN Wir arbeiten ausschliesslich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen jeweils neueste Fassung. DIESE BESCHRAENKEN IN ZIFFER 23 ADSp DIE GESETZLICHE HAFTUNG FÜR GUETERSCHAEDEN NACH 431 HGB FUER SCHAEDEN IN SPEDITIONELLEN GEWAHRSAM AUF 5 EURO/KG; BEI MULTIMODALEN TRANSPORTEN UNTER EINSCHLUSS EINER SEEBEFOERDERUNG AUF 2 SZR/KG SOWIE DARUEBER HINAUS JE SCHADENFALL BZW. -EREIGNIS AUF 1 MIO. EURO BZW. 2 MIO. EURO ODER 2 SZR/KG, JE NACHDEM WELCHER BETRAG HOEHER IST. Ziffer 27 ADSp gilt nicht als Vereinbarung anderer Haftungshöchstbeträge im Sinne von Art. 25 Montrealer Übereinkommen. Ergänzend gelten die Messetransportbestimmungen und das Messe-Speditions- Leistungsverzeichnis. Bei Schwergutaufträgen arbeiten wir auf Basis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (BSK). Die Bedingungen und Richtlinien können wir Ihnen auf Wunsch gern vorlegen. Gerichtsstand : Berlin.

71 SCHENKERfairs SENDUNGSANMELDUNG DKOU 2014 Berlin Logistics An Schenker Deutschland AG zu Hd. Bernd Müller/ DB SCHENKERfairs Fa SENDUNGSANMELDUNG Dieses Formular bitte ausfüllen und an senden oder per Fa an: Absender Empfänger Firma Adresse PLZ + Ort Kontakt Telefonnr. Fa Nr. Adresse Aussteller Halle + Stand Kontakt vor Ort Handy Frachtführer FEDEX UPS DHL TNT andere Sendungsdaten Trackingnummer Ursprungsland Versand am Anzahl der Packstücke Gesamtgewicht (kg) STANDZUSTELLUNG AM (Datum + Uhrzeit) Achtung Unser Messehandling ist kostenpflichtig nach dem Tarif der Messe Berlin. Sendungen aus nicht EU-Ländern verursachen zusätzliche Kosten zzgl. Zoll & Steuern gemäß Auslage. Schenker Deutschland AG Sitz Frankfurt am Main Amtsgericht Frankfurt am Main HRB-Nr USt-IdNr.: DE Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Thomas C. Lieb Vorstand: Dr. Hansjörg Rodi (Vors.) Dr. Thomas Böger Thomas Hauck Jochen Müller Lothar Rosenkranz Frithjof Schäfer Aloys Winn Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) und, soweit diese für logistische Leistungen nicht gelten, nach den Logistik-AGB, jeweils neueste Fassung. - Ziffer 23 ADSp beschränkt die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach 431 HGB für Schäden - in speditionellem Gewahrsam auf 5 EUR/kg - bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung auf 2 SZR/kg (Sonderziehungsrechte) - je Schadenfall auf 1 Mio EUR bzw. 2 SZR/kg, bzw. je Schadenereignis auf 2 Mio. EUR oder 2 SZR/kg je Schadenereignis, unabhängig davon, wie viele Ansprüche aus einem Schadenereignis erhoben werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist Soweit wir nach den Bestimmungen des Montrealer Übereinkommens haften, gilt Ziffer 27 ADSp nicht. Ziffer 27 ADSp gilt auch nicht als Erweiterung unserer Haftung durch Zurechnung des Verschuldens von Leuten oder sonstigen Dritten in den Fällen der Art. 36 CIM, Art. 21 CMNI oder 660 HGB: Im Übrigen bleibt Ziffer 27 ADSp unberührt. Ergänzend gelten die Messetransportbestimmungen und das Messe-Speditions-Leistungsverzeichnis. Bei Schwergutaufträgen arbeiten wir auf Basis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (BSK).

72 SCHENKERfairs BESTELLFORMULAR DKOU 2014 Berlin Schenker Deutschland AG Jafféstr. 2/ Servicegebäude Süd Berlin, Germany Telefon: +49 (0)30/ Fa: +49 (0)30/ HALLE / STAND: RECHNUNGSADRESSE STRAßE PLZ / ORT USt-ID Nr. Wir beauftragen Sie mit den unten aufgeführten Leistungen Wir bitten um ein Angebot für die unten angeführten Leistungen TRANSPORT Sendungsdaten:.. Volumen/Abmessungen: Gewicht:. Transport von (PLZ / Ort)... nach Berlin Rück- / Weitertransport ab Berlin nach.... (PLZ / Ort) Standanlieferung am: Transport in Eigenregie Kurier: Tracking Nr. :. Standanlieferung am: BESTELLUNG VON TECHNISCHEM GERÄT Gabelstapler. to. mit Fahrer Datum: Zeit: Arbeiter / Packer: Datum: Zeit: Containergestellung 20 Lager Büro Datum:.. LEERGUTLAGERUNG INKL. ABHOLUNG UND RÜCKLIEFERUNG NACH MESSEENDE Übernahme von. CBM (Volumen) am: IMPORT - / EXPORT ZOLLABFERTIGUNG Temporäre Abfertigung Definitive Abfertigung Die Schenker Deutschland AG wird alle geleisteten Dienste direkt nach dem Event in Rechnung stellen, solange nichts anderes vereinbart wurde. Jeder Aussteller ist selbst für die Bezahlung aller auf diesem Formular angefragten Gegenstände/ Dienstleistungen verantwortlich. KONTAKTPERSON TELEFON / FAX Wir haben die oben stehenden Bedingungen zur Kenntnis genommen, erkennen sie als verbindlich an und sind mit deren Anwendung einverstanden. ORT, DATUM UNTERSCHRIFT /STEMPEL

73 Abfallentsorgung für den Auf- und Abbau Event: Datum: Halle: Stand-Nr.: Aussteller: Bestellung 2014 Meldeschluss: 4 Wochen vor Messebeginn Ausstellerservice: Fa: +49(0)30/ oder ; Tel.: +49(0)30/ ; fair-service@messe-berlin.de Postanschrift: Messe Berlin GmbH, c/o MB Capital Services GmbH, Thüringer Allee 12/12A, Berlin, Deutschland Für Rückfragen: Tel.: +49(0)30/ , Beschreibung Kleinbehälter (Umleerbehälter 1,1 m³) Leerung inkl. Behältergestellung Einzelpreis inkl. Entsorgung Menge/Aufbau Termin/Aufbau Menge/Abbau Termin/Abbau Mischabfall 88,60 EUR Papier/Pappe 36,50 EUR DSD-Leichtverpackung 69,10 EUR Folie 36,50 EUR Abfallsäcke, 100 Liter Fassungsvermögen, farbig gekennzeichnet, einschl. Entsorgung Mischabfall Papier/Pappe Glas Folie/Plastik Leichtverpackungen (Kunststoff, Metall, Verbundstoffe) 9,10 EUR ,70 EUR ,90 EUR ,70 EUR ,90 EUR Selbstabholung ja nein *) *) zzgl. 8,10 EUR Liefergebühr bei Lieferung an den Stand Liefertermin (wenn kein Termin angegeben wird, erfolgt die Lieferung kostenpflichtig am Morgen des 1. Veranstaltungstages) Größere Abfallmengen Wechselbehälter 5,5 bis 25 m³ bzw. lose geladen/pro m³ Aufbau/ca. m³ Termin Abbau/ca. m³ Termin Die Preise schließen Bereitstellung, Abholung und Entsorgung ein. Die Berechnung erfolgt nach angefallenem Volumen und nicht nach Behältergröße. Mischabfall - bis zu 11 m³ 97,90 EUR über 11 m³ 77,40 EUR Papier/Pappe - bis zu 11 m³ 31,40 EUR Holz behandelt - bis zu 11 m³ 58,50 EUR über 11 m³ 50,00 EUR Kostenlose Beratung durch das Entsorgungsunternehmen gewünscht: Ansprechpartner: Tel.-Nr.: vor Ort/Messestand: Datum/Uhrzeit: Die genannten Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Mit der Unterschrift der Bestellung erkennen Sie die genannten Bedingungen an. Bitte beachten: Bitte klären Sie die interne Bestellnummer Ihres Unternehmens/Ihres Auftraggebers für diese Leistungen. Nachträgliche Rechnungsumschreibungen werden mit 30,00 EUR zzgl. MwSt. berechnet. Name und Anschrift des Rechnungsempfängers: USt-IDNr.: Ansprechpartner für Rückfragen: Telefon: Telefa: Bestellnummer für die Rechnung: Wir sind Aussteller Diese Leistungen werden in der Schlussrechnung der Messe Berlin abgerechnet. Datum: Wir bestellen nur im Auftrag des Ausstellers (die schriftliche Bestätigung des Ausstellers liegt vor) Wir sind kein Aussteller Wir übernehmen die Leistungen selbst (siehe Adresse oben). Name des Bestellers (in Blockbuchstaben): Rechtsverbindliche Unterschrift und Firmenstempel: Stand: Juli 2013/Änderungen vorbehalten/gerichtsstand und Erfüllungsort: Berlin-Charlottenburg - Vertragspartner: Messe Berlin GmbH

74 Allgemeine Hinweise zur Abfallentsorgung Gemäß den Technischen Richtlinien, Punkt 6.1 Abfallwirtschaft obliegt der Abfallentsorgung allein der Messe Berlin GmbH bzw. den von ihr benannten Vertragspartnern. Fremdunternehmen erhalten keine Einfahrt auf das Messegelände. Für nicht sortenrein befüllte Wertstoffbehälter bzw. Säcke wird jeweils der Höchstsatz und ein Bearbeitungszuschlag berechnet. Nicht aufgeführte Leistungen (z.b. Lose-Verladung, Entsorgung von Sonderabfällen) werden Ihnen auf Anfrage angeboten. Ist der Messestand bei Anlieferung personell nicht besetzt, so gilt mit der Erbringung der Dienstleistung bzw. des Abstellens des Mietgutes auf dem Messestand die Leistung als ordnungsgemäß erbracht bzw. übergeben. Der Dienstleister/Vermieter ist nicht verpflichtet, die Legitimation der auf dem Stand bei Leistungserbringung bzw. Anlieferung des Mietgutes angetroffenen Personen zu überprüfen. Beanstandungen bezüglich der Ausführung der beauftragten Leistungen sind am jeweiligen Tag bei der Messe Berlin GmbH schriftlich geltend zu machen. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen. Nachgewiesene Beanstandungen verpflichten und berechtigen zur Nachbesserung. Eine Auflösung des Vertrages oder Minderung des Entgelts ist nur möglich, wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen ist. Messe Berlin GmbH, Messedamm 22, Berlin, Deutschland HRG Amtsgericht Charlottenburg 92 HRB 5484 Geschäftsführung: Dr. Christian Göke (Vorsitzender), Ingrid Maaß USt-ID-Nr. DE , Steuer-Nr. 27/453/ Vertragspartner: Messe Berlin GmbH

75 Abfallentsorgung für die Messelaufzeit Event: Datum: Halle: Stand-Nr.: Aussteller: Bestellung 2014 Meldeschluss: 4 Wochen vor Messebeginn Ausstellerservice: Fa: +49(0)30/ oder ; Tel.: +49(0)30/ ; fair-service@messe-berlin.de Postanschrift: Messe Berlin GmbH, c/o MB Capital Services GmbH, Thüringer Allee 12/12A, Berlin, Deutschland Für Rückfragen: Tel.: +49(0)30/ , Beschreibung Kleinbehälter (Leerung inkl. Behältergestellung) Einzelpreis inkl. Entsorgung Menge Termin Menge Termin 1,1 m³ Glasabfall 67,10 EUR ,1 m³ Mischabfall 88,60 EUR L Mischabfall 26,30 EUR ,1 m³ Papier/Pappe 36,50 EUR L Papier/Pappe 12,80 EUR ,1 m³ DSD-Leichtverpackungen 69,10 EUR ,1 m³ Folie 36,50 EUR L Speiseabfälle 33,50 EUR L Speiseabfälle 22,20 EUR L Bioabfall 21,90 EUR L Bioabfall 16,50 EUR L Altfett 21,80 EUR Andere Behältergrößen auf Anfrage Zustellung am ersten Messetag, vor Eröffnung Abfallsäcke 100 Ltr. Fassungsvermögen farbig gekennzeichnet Mischabfall Papier/Pappe Glas Folie/Plastik Leichtverpackungen (Kunststoff, Metall, Verbundstoffe) Selbstabholung Preis einschl. Entsorgung 9,10 EUR 3,70 EUR 4,90 EUR 3,70 EUR 4,90 EUR ja nein *) *) zzgl. 8,10 EUR Liefergebühr bei Lieferung an den Stand Liefertermin (wenn kein Termin angegeben wird, erfolgt die Lieferung kostenpflichtig am Morgen des 1. Veranstaltungstages) Befüllte Säcke sollten verschlossen nach täglichem Messeschluss vor den Stand gestellt werden. Kostenlose Beratung durch das Entsorgungsunternehmen gewünscht: Ansprechpartner: Tel.-Nr.: vor Ort/Messestand: Datum/Uhrzeit: Die genannten Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Mit der Unterschrift der Bestellung erkennen Sie die genannten Bedingungen an. Bitte beachten: Bitte klären Sie die interne Bestellnummer Ihres Unternehmens/Ihres Auftraggebers für diese Leistungen. Nachträgliche Rechnungsumschreibungen werden mit 30,00 EUR zzgl. MwSt. berechnet. Name und Anschrift des Rechnungsempfängers: USt-IDNr.: Ansprechpartner für Rückfragen: Telefon: Telefa: Bestellnummer für die Rechnung: Wir sind Aussteller. Diese Leistungen werden in der Schlussrechnung der Messe Berlin abgerechnet. Datum:... Wir bestellen nur im Auftrag des Ausstellers. (die schriftliche Bestätigung des Ausstellers liegt vor) Name des Bestellers (in Blockbuchstaben):... Wir sind kein Aussteller. Wir übernehmen die Leistungen selbst (siehe Adresse oben). Rechtsverbindliche Unterschrift und Firmenstempel:... Stand: Juli 2013 / Änderungen vorbehalten/gerichtsstand und Erfüllungsort: Berlin-Charlottenburg - Vertragspartner: Messe Berlin GmbH

76 Allgemeine Hinweise zur Abfallentsorgung Gemäß den Technischen Richtlinien, Punkt 6.1 Abfallwirtschaft obliegt der Abfallentsorgung allein der Messe Berlin GmbH bzw. den von ihr benannten Vertragspartnern. Fremdunternehmen erhalten keine Einfahrt auf das Messegelände. Für nicht sortenrein befüllte Wertstoffbehälter bzw. Säcke wird jeweils der Höchstsatz und ein Bearbeitungszuschlag berechnet. Nicht aufgeführte Leistungen (z.b. Lose-Verladung, Entsorgung von Sonderabfällen) werden Ihnen auf Anfrage angeboten. Ist der Messestand bei Anlieferung personell nicht besetzt, so gilt mit der Erbringung der Dienstleistung bzw. des Abstellens des Mietgutes auf dem Messestand die Leistung als ordnungsgemäß erbracht bzw. übergeben. Der Dienstleister/Vermieter ist nicht verpflichtet, die Legitimation der auf dem Stand bei Leistungserbringung bzw. Anlieferung des Mietgutes angetroffenen Personen zu überprüfen. Beanstandungen bezüglich der Ausführung der beauftragten Leistungen sind am jeweiligen Tag bei der Messe Berlin GmbH schriftlich geltend zu machen. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen. Nachgewiesene Beanstandungen verpflichten und berechtigen zur Nachbesserung. Eine Auflösung des Vertrages oder Minderung des Entgelts ist nur möglich, wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen ist. Messe Berlin GmbH, Messedamm 22, Berlin, HRG Amtsgericht Charlottenburg 92 HRB 5484 Geschäftsführung: Dr. Christian Göke (Vorsitzender), Ingrid Maaß USt-ID-Nr. DE , Steuer-Nr. 27/453/ Vertragspartner: Messe Berlin GmbH

77 Erklärung zur Abfallentsorgung Event: Datum: Halle: Stand-Nr.: Aussteller: Meldung 2014 Meldeschluss: 4 Wochen vor Messebeginn Ausstellerservice: Fa: +49(0)30/ oder ; Tel.: +49(0)30/ ; fair-service@messe-berlin.de Postanschrift: Messe Berlin GmbH, c/o MB Capital Services GmbH, Thüringer Allee 12/12A, Berlin, Deutschland Für Rückfragen: Tel.: +49(0)30/ , Für Abfälle und Materialien, die nicht angemeldet worden sind und nach der vorgegebenen Abbauzeit zurückgelassen werden, kann eine erhöhte Gebühr von 115,00 EUR /m 3 für die Entsorgung erhoben werden. Sonderabfälle dürfen dem normalen Abfall nicht beigegeben werden. Produktionsabfälle, die beispielsweise mit Öl oder Emulsionen vermischt sind, gelten als Sonderabfall. Unser Messestand ist ein: _ Systemstand / Mehrwegstand mit _ Einwegteppich _ Einwegstand _ Mehrwegteppich _ Wir haben mit dem Standbau folgende Firma beauftragt: Firma:... Anschrift:... Telefon:... Telefa:... Ansprechpartner:... _ Wir haben mit der Teppichverlegung folgende Firma beauftragt: Firma:... Anschrift:... Telefon:... Telefa:... Ansprechpartner:... Entsorgung für unseren Messestand (Entsprechendes bitte ankreuzen): _ Wir beauftragen die Messe Berlin bzw. das von ihr beauftragte Entsorgungsunternehmen mit der Abfallentsorgung (Bestellformular). _ Wir nehmen verwertbare Materialien wieder mit. Bitte beachten Sie, dass nicht verwertbare Restabfälle ausschließlich gemäß lt. Kreislaufwirtschaftsgesetz entsorgt werden dürfen. Die genannten Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Mit der Unterschrift der Bestellung erkennen Sie die genannten Bedingungen an. Bitte beachten: Bitte klären Sie die interne Bestellnummer Ihres Unternehmens/Ihres Auftraggebers für diese Leistungen. Nachträgliche Rechnungsumschreibungen werden mit 30,00 EUR zzgl. MwSt. berechnet. Name und Anschrift des Rechnungsempfängers USt-IDNr.: Ansprechpartner für Rückfragen: Telefon: Telefa: Bestellnummer für die Rechnung: Datum: Name des Bestellers (in Blockbuchstaben): Rechtsverbindliche Unterschrift und Firmenstempel: Stand: Juli 2013/Änderungen vorbehalten/gerichtsstand und Erfüllungsort: Berlin-Charlottenburg - Vertragspartner: Messe Berlin GmbH

78 Allgemeine Hinweise zur Abfallentsorgung Gemäß den Technischen Richtlinien, Punkt 6.1 Abfallwirtschaft obliegt der Abfallentsorgung allein der Messe Berlin GmbH bzw. den von ihr benannten Vertragspartnern. Fremdunternehmen erhalten keine Einfahrt auf das Messegelände. Für nicht sortenrein befüllte Wertstoffbehälter bzw. -säcke wird jeweils der Höchstsatz und ein Bearbeitungszuschlag berechnet. Nicht aufgeführte Leistungen (z.b. Lose-Verladung, Entsorgung von Sonderabfällen) werden Ihnen auf Anfrage angeboten. Ist der Messestand bei Anlieferung personell nicht besetzt, so gilt mit der Erbringung der Dienstleistung bzw. des Abstellens des Mietgutes auf dem Messestand die Leistung als ordnungsgemäß erbracht bzw. übergeben. Der Dienstleister/Vermieter ist nicht verpflichtet, die Legitimation der auf dem Stand bei Leistungserbringung bzw. Anlieferung des Mietgutes angetroffenen Personen zu überprüfen. Beanstandungen bezüglich der Ausführung der beauftragten Leistungen sind am jeweiligen Tag bei der Messe Berlin GmbH schriftlich geltend zu machen. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen. Nachgewiesene Beanstandungen verpflichten und berechtigen zur Nachbesserung. Eine Auflösung des Vertrages oder Minderung des Entgelts ist nur möglich, wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen ist. Messe Berlin GmbH, Messedamm 22, Berlin, Deutschland HRG Amtsgericht Charlottenburg 92 HRB 5484 Geschäftsführung: Dr. Christian Göke (Vorsitzender), Ingrid Maaß USt-ID-Nr. DE , Steuer-Nr. 27/453/ Vertragspartner: Messe Berlin GmbH

79 Konferenzcatering 2014 Berlin a place to meet, a place to eat Bestellung: Fa: +49 (0) , projekte@capital-catering.de Veranstaltungsdetails, obligatorisch für alle Bestellungen: Veranstaltungsname: Raum: Datum: Veranstaltungszeit (von/bis): Rechnungsempfänger: Firmenname: Ansprechpartner Besteller: Anschrift, Strasse: PLZ und Ort: Telefon/Fa: Umsatzsteuer ID: adresse Besteller: Personenanzahl: Kreditkartenauthorisierung, obligatorisch (nur als Deposit): Kartennummer/ Sicherheitsnummer: Kartentyp / Gültigkeit: Name: (in Druckbuchstaben) Unterschrift: Ort und Datum: Unterschrift Besteller: Service- und Aufbauart: auf den Tischen eindecken auf einem Buffet im Raum auf einem Buffet vor dem Raum Zeit: vor der Veranstaltungszeit nach der Veranstaltungszeit während der Veranstaltungszeit Bestellung (bitte ankreuzen): Ihre Wünsche werden entsprechend der Raumbestuhlung und der Möglichkeit vor Ort berücksichtigt. Verschiedene Zeiten: Hiermit bestelle ich verbindlich folgende Getränke, Speisen und weiteres wie folgt angekreuzt: Die entsprechende Menge bei Speisen und Getränken werden nach unseren Erfahrungen entsprechend der Personenzahl kalkuliert. Eine schriftliche Bestätigung wird Ihnen per zugesandt. Bitte beachten Sie, dass wir bei Bestellungen, die drei Werktage vor Veranstaltung bei uns eingehen, einen Spätzuschlag in Höhe von 10 % auf alle Preise erheben. Änderungen an den Pauschalen können nicht ohne Preisänderung vorgenommen werden. Konferenzpakete: Konferenzpaket süß p. Pers. 7,50 EUR inkl. 1,5 Tassen Kaffee oder Tee, 2 Softdrinks (Wasser, Säfte), 1 süßes Gebäckteilchen Konferenzpaket herzhaft p. Pers. 7,50 EUR inkl. 1,5 Tassen Kaffee oder Tee, 2 Softdrinks (Wasser, Säfte), 1 ½ belegtes Teilchen Konferenzpaket Getränke p. Pers. 5,50 EUR inkl. 1,5 Tassen Kaffee oder Tee, 2 Softdrinks (Wasser, Säfte) Heißgetränke: Kaffee 1,00 l 12,50 EUR Tee, verschiedene Sorten 1,00 l 11,50 EUR Softdrinks und Säfte: Bionade Litschi 0,33 l 2,90 EUR Bionade Kräuter 0,33 l 2,90 EUR Coca-Cola 0,33 l 2,80 EUR Coca-Cola light 0,33 l 2,80 EUR Sprite 0,33 l 2,80 EUR Orangensaft 0,2 l 2,80 EUR Apfelsaft 0,2 l 2,80 EUR Mineralwasser: Bad Liebenwerda, spritzig 0,25 l 2,80 EUR Bad Liebenwerda, naturell 0,25 l 2,80 EUR Bad Liebenwerda, spritzig 0,75 l 7,80 EUR Bad Liebenwerda, naturell 0,75 l 7,80 EUR Wein, Sekt und Champagner: Rotwein 0,75 l 18,50 EUR Weißwein 0,75 l 18,50 EUR Mumm etra dry 0,75 l 30,00 EUR Prosecco Valdobbiadene, Villa Sandi 0,75 l 28,00 EUR Veuve Clicquot Ponsardin Brut 0,75 l 69,50 EUR Bier: Berliner Kindl Jubiliäums Pilsener 0,33 l 3,20 EUR Beck s 0,33 l 3,20 EUR Beck s alkoholfrei 0,33 l 3,20 EUR CAPITAL CATERING GMBH Messedamm 22 D Berlin - Telefon +49(0) Telefa +49(0) info@capital-catering.de - Geschäftsführer: Udo Scheffer, Heinz H. Imhof - Handelsregister: Charlottenburg HRB Ust-Idnummer: DE

80 Konferenzcatering 2014 Berlin a place to meet, a place to eat Kaffeepakete: Spezialitätenmaschine, Jura X9 Stück 100,00 EUR oder baugleich, Mindestumsatz 250,00 EUR pro Tag Preis gilt für gesamte Veranstaltungsdauer Servicepauschale für Reinigung etc.: 25,00 EUR / Tag Heißgetränke, verschiedene Stück 2,50 EUR Milchkaffee, Cappuccino, Latte Macchiato, etc. Abrechnung nach Verbrauch Nespressomaschine, leihweise Stück 100,00 EUR Preis gilt für die Dauer der Veranstaltung Nespressopads (Kaffee / Espresso) Stück 2,00 EUR Abrechnung nach Verbrauch Frühstück: (Mindestbestellmenge 15 Pers.) Kleines Frühstücksbuffet p. Pers. 11,50 EUR Frisch gebackenes Dänisches Plundergebäck kleine Croissants natur und mit Schokolade kleine Brötchen mit Marmelade und Honig gartenfrischer Obstsalat aus dem Glas mit gerösteten Nüssen inkl. Kaffee und Tee Kleines Frühstücksbuffet II p. Pers. 17,00 EUR Frisch gebackenes, dänisches Plundergebäck, kleine Croissants natur und mit Schokolade, kleine Brötchen mit Marmelade und Honig, gartenfrischer Obstsalat aus dem Glas mit gerösteten Nüssen Rührei mit Schnittlauch, krossem Speck und kleinen Bratwürstchen, hausgemachtes Birchermüsli mit Basilikumpesto inkl. Orangensaft, Kaffee und Tee Kaffeepausen mit Getränke: (Mindestbestellmenge 50 Pers.) Kaffeepause I p. Pers. 7,50 EUR mit 1 süßes Gebäckteilchen, Kaffee, Tee und Softdrinks 30 Minuten Kaffeepause II p. Pers. 8,00 EUR mit 1 ½ herzhaftes belegtes Teilchen, Kaffee, Tee und Softdrinks, 30 Minuten Kaffeepausen ohne Getränke: (Mindestbestellmenge 10 Pers.) Kaffeepause III p. Pers. 3,90 EUR Kopenhagener, Mini-Spritzkuchen, Mini-Amerikaner, Handobst 2 ½ Teile pro Person Kaffeepause IV p. Pers. 4,90 EUR Blechkuchen, Mini-Berliner Pfannkuchen, Handobst 2 ½ Teile pro Person Kaffeepause V p. Pers. 5,90 EUR Petit Fours, Portugiesischer Mandelkuchen, Blechkuchen 2 ½ Teile pro Person Lunch: (Mindestbestellmenge 20 Pers.) Lunchbuffet I p. Pers. 16,90 EUR Bunter Nudelsalat mit Paprika, Mais und getrockneten Tomaten Geschnetzeltes vom Schwein mit Pilzen und Serviettenklößen Auflauf von Kartoffeln, Kohlrabi und Möhren Rote Grütze mit Vanillesauce Lunchbuffet II p. Pers. 21,90 EUR Tomatensalat, Gurken in Dill und Cole Slaw Salat Geflügelragout in grüner Currysauce mit Gemüse und Reis Ricottatortellini in Spinatsauce Obstsalat Lunchbuffet III p. Pers. 24,90 EUR Kleine Bouletten auf Kartoffelsalat Pikanter Schafskäsesalat mit Tomaten und Lauch Paprikasalat Würfel vom Kalbsfleisch mit eingelegtem italienischen Gemüse gekocht, dazu Penne Rigate Kleine Kartoffeln in der Schale gebraten mit Schnittlauch-Sauerrahm Orangencreme Melonencocktail Lunchbuffet IV p. Pers. 24,90 EUR Waldorfsalat mit Scheiben vom Kassler Salat von der Putenbrust in Curry mit grünem Pfeffer Gebratene Hähnchenbrust auf Tomaten-Maisragout mit Cous cous Spinatlasagne Panna Cotta Salat von Ananas und Minze Lunch Fortsetzung: (Mindestbestellmenge 20 Pers.) Lunchbuffet V p. Pers. 27,90 EUR Tomate-Mozzarella mit Basilikumpesto Zucchinisalat mit Shrimps Scheiben vom Krustenbraten auf Bayrischkraut mit Kartoffeln Seelachsfilet auf Dillgurkengemüse Kartoffelgnocchis in roter Paprikapesto Tiramisu Mangosalat Zusätzliche Vorspeisen: (Mindestbestellmenge 20 Pers.) Vorspeise I (nur zusätzlich) p. Pers. 3,90 EUR Räucherlachsplatte mit Hagebuttenmeerrettich und frischem Landbrot Vorspeise II (nur zusätzlich) p. Pers. 3,90 EUR Große Antipasti Auswahl mit Manchego Vorspeise III (nur zusätzlich) p. Pers. 3,90 EUR Vitello Tonnato mit Kapern Eintöpfe: (Mindestbestellmenge 10 Pers. 0,5l / Port.) Chili con carne p. Port. 6,50 EUR Nudeleintopf mit Gemüse und Huhn p. Port. 6,50 EUR Berliner Erbseneintopf mit Speck p. Port. 6,50 EUR Kartoffeleintopf mit Wurstscheiben p. Port. 6,50 EUR Eintopf von weißen Bohnen p. Port. 6,50 EUR Tomate und Majoran Suppen: (Mindestbestellmenge 10 Pers.) Italienische Minestrone Tasse 3,50 EUR Gulaschsuppe Tasse 3,50 EUR Karottencremesuppe mit Ingwer Tasse 3,50 EUR und grünem Pfeffer Passierte Kartoffelsuppe Tasse 3,50 EUR mit Speck und Pfifferlingen CAPITAL CATERING GMBH Messedamm 22 D Berlin - Telefon +49(0) Telefa +49(0) info@capital-catering.de - Geschäftsführer: Udo Scheffer, Heinz H. Imhof - Handelsregister: Charlottenburg HRB Ust-Idnummer: DE

81 Konferenzcatering 2014 Berlin a place to meet, a place to eat Belegtes: Mini-Laugenstangen, Ambiente St. 2,70 EUR Mini-Laugenstangen, Classic St. 2,50 EUR ½ bel. Schusterjunge, Ambiente St. 2,70 EUR ½ bel. Schusterjunge, Classic St. 2,50 EUR ½ bel. Ciabatta, Ambiente St. 2,90 EUR ½ bel. Ciabatta, Classic St. 2,80 EUR Bagel, Ambiente, belegt St. 3,60 EUR Bagel, Classic, belegt St. 3,30 EUR ½ bel. Vollkornbrötchen, Ambiente St. 2,90 EUR ½ bel. Vollkornbrötchen, Classic St. 2,70 EUR Canapé, Ambiente St. 2,80 EUR Canapé, Classic St. 2,60 EUR Ambiente: Mozzarella mit Tomaten, Italienische Salami Parmaschinken, Roastbeef, Räucherlachs, Ziegenfrischkäse Classic: Holländischer Gouda, Kräuterfrischkäse Gek. Safthinterschinken, Salami, Kasselerrücken, Putenbrust Imbiss/Snack: (Mindestbestellmenge 10 Stück.) Wrap, verschieden gefüllt St. 3,50 EUR Geflügel, Schafskäse oder Tomate-Mozzarella Laugenbrezel St. 1,60 EUR Laugenbrezel, gebuttert St. 1,80 EUR Berliner Boulette St. 2,80 EUR mit Senf und Brötchen Laugencroissant mit Frischkäse St. 2,00 EUR Gebackenes Ciabatta mit Gemüse St. 2,50 EUR und Mozzarella Frisch und Fruchtig: Fruchtspieß St. 2,60 EUR Handobst St./Port. 1,30 EUR Äpfel, Birnen, Bananen, u. ähnl. Fruchtsalat, 70g Port. 3,00 EUR Obstplatte, geschnitten, 10 Pers. St. 40,00 EUR Obstplatte, geschnitten, 15 Pers. St. 55,00 EUR Obstplatte, geschnitten, 20 Pers. St. 75,00 EUR Smoothie 1,00 l 15,00 EUR mit Früchten der Saison Kuchen und Gebäck: (Mindestbestellmenge 5 St./Sorte) Blechkuchen, gemischt St. 2,60 EUR Mini-Kopenhagener (Plunder) St. 1,60 EUR Brownies St. 1,60 EUR Mini-Berliner Pfannkuchen St. 1,60 EUR Mini-Spritzkuchen St. 1,60 EUR Mini-Windbeutel 2 St. 1,60 EUR Karotten-Buttermilchkuchen St. 1,80 EUR Mini-Croissants, süß gefüllt St. 1,60 EUR Mini-Croissants, herzhaft gefüllt St. 1,60 EUR Teegebäck, 5 St. Port. 1,80 EUR Spezialitäten und Desserts: (Mindestbestellmenge 10 Port.) Bircher Müsli mit Honig-Basilikum Port. 3,70 EUR Haferflocken mit gerösteten Port. 3,70 EUR Nüssen und Himbeerkompott Orangensalat mit Ahornsirup und Port. 3,70 EUR frischer roter Chili Rote Grütze mit Vanillesauce Port. 3,50 EUR Mousse au chocolat Port. 3,50 EUR Hinweise und AGBs: Bitte beachten Sie folgende Bereitstellungskosten, die bei der Rechnungslegung ermittelt werden: bis 50,00 EUR Nettoumsatz pauschal 25,00 EUR bis 100,00 EUR Nettoumsatz pauschal 17,50 EUR bis 150,00 EUR Nettoumsatz pauschal 12,50 EUR Ab 150,00 EUR Nettoumsatz entfallen diese Kosten. Die Bereitstellungskosten gelten nicht für Konferenzpakete Alle Preise zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer Preisveränderungen bleiben vorbehalten Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen für gastronomische Leistungen unter: Allgemeine_Geschaeftsbedingungen.pdf auf unserer Homepage. Notizen, Wünsche, Besonderheiten: Bitte beachten Sie, dass dies nur eine Auswahl unseres Portfolios ist. Gern erstellen wir Ihren Wünschen und Ihrem Budget entsprechend ein individuelles Angebot. CAPITAL CATERING GMBH Messedamm 22 D Berlin - Telefon +49(0) Telefa +49(0) info@capital-catering.de - Geschäftsführer: Udo Scheffer, Heinz H. Imhof - Handelsregister: Charlottenburg HRB Ust-Idnummer: DE

82 Elektroinstallationen Event: Datum: Halle: Stand-Nr.: Aussteller: Bestellung 2014 Meldeschluss: 4 Wochen vor Messebeginn *) *) Bei vorgezogenem Aufbau ist der Anmeldeschluss 1 Woche vor dem individuellen Aufbautermin. Bei Bestellungen innerhalb der letzten Woche vor offiziellem Aufbaubeginn wird ein Aufschlag von 20 % auf die angeführten Preise erhoben. Ausstellerservice: Fa: +49(0)30/ oder ; Tel.: +49(0)30/ ; fair-service@messe-berlin.de Postanschrift: Messe Berlin GmbH, c/o MB Capital Services GmbH, Thüringer Allee 12/12A, Berlin, Deutschland Techn. Rückfragen: Messegelände: Tel.: +49(0)30/ /-5874, ulrich.lerch@wisag.de Elektro-Grundanschlüsse 230/400 V, bauseitige Installation gemäß VDE 0100 Menge Best.-Nr. Beschreibung Einzelpreis Gesamtpreis ,3 kw/16 A Wechselstromanschluss AC 230 V 173,00 EUR... EUR mit Verteilung inkl. 1 Steckdose + 1 Nachtstromsteckdose (ma. 1,1 kw nur für einen Kühlschrank) Drehstromanschluss AC 400 V inkl. Nachtstrom, (jeweils inkl. 1 CEE-Steckdose) (RCD [= Fi-Schutzschalter] ist vom Aussteller zu liefern) bis 6,5 kw / ma. 10 A mit CEE ,00 EUR... EUR bis 11,0 kw / ma. 16 A mit CEE ,00 EUR... EUR bis 22,0 kw / ma. 32 A mit CEE ,00 EUR... EUR bis 44,0 kw / ma. 63 A mit CEE ,00 EUR... EUR Verstärkung des Anschlusses, zusätzlich kw je 16,90 EUR... EUR (gem. Standardsicherungen) Elektroanschluss AC 230/400 V inkl. Anschlussverteiler, mit Nachtstromsteckdose, RCD [=Fi-Schutzschalter], ohne Steckdosen, Verstärkung s. unten bis 6,5 kw (Steckdosen für Verteilung bitte zusätzlich bestellen siehe ) 196,00 EUR... EUR bis 11,0 kw (Steckdosen für Verteilung bitte zusätzlich bestellen siehe ) 244,00 EUR... EUR bis 22,0 kw (Steckdosen für Verteilung bitte zusätzlich bestellen siehe ) 325,00 EUR... EUR bis 44 kw (Steckdosen für Verteilung bitte zusätzlich bestellen siehe ) 605,00 EUR... EUR Verstärkung des Anschlusses, zusätzliche kw (gem. Standardsicherungen) je 16,90 EUR... EUR Steckdosen für Verteilung inkl. Sicherungsautomat B 16 je 23,10 EUR... EUR Standerdung 19,00 EUR... EUR Elektromaterialien zur Miete (zusätzlich zum Grundanschluss) Ceekon-Steckdose 5polig/16 A 48,20 EUR... EUR Ceekon-Steckdose 5polig/32 A 61,00 EUR... EUR Ceekon-Steckdose 5polig/63 A 110,00 EUR... EUR Ceekon-Steckdose 5polig/125 A 145,00 EUR... EUR Auslegerstrahler, Niedervolt 50 Watt 42,00 EUR... EUR Auslegerstrahler 30,80 EUR... EUR Bodensteckdose inkl. Verlegung 58,40 EUR... EUR Deckenanschluss 2 kw *) 159,00 EUR... EUR Halogenscheinwerfer, 500 Watt 58,40 EUR... EUR Halogenscheinwerfer, 1000 Watt 100,00 EUR... EUR Halogenscheinwerfer, 1500 Watt 115,00 EUR... EUR Halogenscheinwerfer, 2000 Watt 137,00 EUR... EUR Abhängung für Halogenscheinwerfer, bis 6,00 m Höhe **) 97,40 EUR... EUR Abhängung für Halogenscheinwerfer, bis 9,00 m Höhe **) 104,00 EUR... EUR Potenzialausgleich, separat 55,40 EUR... EUR *) nicht in Halle 25 **) nicht in den Hallen 9, 18, 20 und 25 Zusatzleistungen Montagestunde 40,00 EUR... EUR Anschluss der ausstellereigenen Verteilungen/Geräte bis 11 kw 32,80 EUR... EUR Anschluss der ausstellereigenen Verteilungen/Geräte bis 22 kw 35,90 EUR... EUR Anschluss der ausstellereigenen Verteilungen/Geräte bis 44 kw 42,00 EUR... EUR Anschluss der ausstellereigenen Verteilungen/Geräte über 44 kw 48,20 EUR... EUR Stromabnahme vom Nachbarstand ist nicht zulässig!../seite 2 / Skizze Elektroinstallationen - Vertragspartner: Messe Berlin GmbH

83 Seite 2 Skizze Elektro-Installationen Fa: +49(0)30/ oder Event: Datum: Halle Aussteller Stand-Nr. Bitte bei Bestellung eine Skizze beifügen, aus der die Platzierung der gewünschten Installation und die Lage des Standes (Gänge, Nachbarstände) hervorgehen. Mehrkosten für Änderungen durch fehlende Skizze gehen zu Lasten des Ausstellers. Die Versorgung des Freigeländes mit Elektroinstallationen ist nur eingeschränkt und mit erhöhtem Aufwand möglich. Installationen im Freigelände erfordern deshalb eine individuelle Angebotserstellung. Genaue Angaben ersparen Nachfragen, Zeit und Ärger und gewährleisten pünktliche Erledigung. Raum für Skizze zur Bestimmung der bestellten technischen Installationen. Die genannten Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Mit der Unterschrift der Bestellung erkennen Sie die genannten Bedingungen an. Bitte beachten: Bitte klären Sie die interne Bestellnummer Ihres Unternehmens/Ihres Auftraggebers für diese Leistungen. Nachträgliche Rechnungsumschreibungen werden mit EUR 30,00 zzgl. MwSt. berechnet. Name und Anschrift des Rechnungsempfängers: USt-IDNr.: Ansprechpartner für Rückfragen: Telefon: Telefa: Bestellnummer für die Abrechnung: Wir sind Aussteller Diese Leistungen werden in der Schlussrechnung der Messe Berlin abgerechnet. Datum: Wir bestellen nur im Auftrag des Ausstellers (die schriftliche Bestätigung des Ausstellers liegt vor) Name des Bestellers (in Blockbuchstaben): Wir sind kein Aussteller Wir übernehmen die Leistungen selbst (siehe Adresse oben). Rechtsverbindliche Unterschrift und Firmenstempel: Stand: Juli 2013/Änderungen vorbehalten/gerichtsstand und Erfüllungsort: Berlin-Charlottenburg - Vertragspartner: Messe Berlin GmbH

84 "DKOU Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie" in Berlin BESTELLSCHEIN MESSEPERSONAL bitte ausgefüllt an: 030/ Halle / Aussteller: Stand-Nr.: Ansprechpartner: Standart: Reihe Ecke Kopf Block Straße: Telefon: PLZ / Ort: Telefa: Firmenstempel, Ort, Datum Unterschrift HOSTESSEN / HOSTS Unsere Hostessen/ Hosts sind: attraktiv, rhetorisch versiert im freundlichen Umgang mit Menschen, gute bis sehr gute Deutsch- & Englischkenntnisse Hostess/ Host (Deutsch/Englisch): 175,00EUR/ Tag/ Host/ess (bis zu 09 Stunden) Anzahl: Hostess/Hosts Mehrstunde wird mit 20,00 EUR/Std. berechnet. Hostess/ Host (Deutsch/Englisch + weitere Fremdsprache): 185,00EUR/ Tag/ Host/ess (bis zu 09 Stunden) Anzahl: Hostess/Hosts Mehrstunde wird mit 21,00 EUR/Std. berechnet. Modelhostess/ Modelhosts: 220,00EUR/ Tag/ Modelhostess (bis zu 09 Stunden) Anzahl: Model Mehrstunde wird mit 26,50 EUR/Std. berechnet. Hands (logist. Unterstützung/ einfache Auf- und Abbauarbeiten): 175,00EUR/ Tag/ Hand (bis zu 09 Stunden) Anzahl: Hand Mehrstunde wird mit 20,00 EUR/Std. berechnet. Einsatztage: Tägliche Einsatzzeit/en: Aufgabenbeschreibung: von bis von bis Anforderungen/ zusätzliche Sprache: Kleidung: Stellung von einheitlichen Businesskostümen inkl. Reinigung & Transport: für 42,00 EUR/ Outfit/ 4 Tage Anzahl: Outfit privates Businessoutfit (nicht einheitlich, kostenfrei) Hands: private, dunkle Kleidung (nicht einheitlich) Briefing: einen Tag vor Messebeginn für 55,00 EUR/ Person (bis zu 03 Stunden) Anzahl: Person/en am Messetag Messeausweis: wird durch den Auftraggeber für das bestellte Personal zur Verfügung gestellt Fahrtkosten: inklusive Agenturleistung: inklusive bei Einhaltung der Bestellfrist bis zum: 13. Oktober 2014; danach können Mehrkosten entstehen Die Abrechnung der o.g. Leistungen erfolgt durch: cinnamon GmbH Ma-Beer-Straße Berlin fon fa mail@cinnamon.de

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