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1 Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien über die Förderung zum Themenfeld "Maßnahmen zur Nachwuchsförderung und KMU- Unterstützung" im Rahmen des Förderprogramms "Optische Technologien" vom Die Fördermaßnahme des BMBF verfolgt das Ziel, die Innovationskraft im Bereich der Optischen Technologien zu stärken. Dazu sollen Einrichtungen gefördert werden, deren Mitglieder aus dem Bereich der Optischen Technologien kommen, und die den wissenschaftlich-technischen Nachwuchs fördern und/oder kleine und mittlere Unternehmen beim Technologietransfer und bei internationalen Auftritten unterstützen. Es wird erwartet, dass die Einrichtungen, die sich für die Fördermaßnahme bewerben, Erfahrungen und Erfolge in den genannten Bereichen nachweisen können. Die Förderung erfolgt anteilig als Zuwendung (bis 50 % / 100 %der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten / Ausgaben, siehe Nr. 5). Förderkriterien sind Exzellenz, Umsetzungsstrategien, Kontakte zur Zielgruppe und die Bedeutung des Beitrags zur Lösung der aktuellen gesellschaftlich relevanten Fragestellungen im Sinne der HighTech-Strategie. 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Zuwendungszweck Optische Technologien haben zunehmend an Bedeutung in wirtschaftlich und gesellschaftlich relevanten Bereichen wie z. B. Information und Kommunikation, Energie und Umwelt, Produktion und Lebenswissenschaften gewonnen. Dabei wirken Optische Technologien vielfach als "Enabler" und ermöglichen erst Innovationen in unterschiedlichen Technologiezweigen. Damit die vielfältigen Möglichkeiten der Optischen Technologien noch effizienter genutzt werden können, bedarf es der Bündelung von Kompetenzen und der Zusammenführung aller wichtigen Akteure. Die Bundesregierung hat mit der "Hightech-Strategie für Deutschland" entsprechende Rahmenbedingungen gesetzt und dazu aufgefordert, Konzentrations- und Vernetzungsprozesse zwischen Wirtschaft und Wissenschaft weiter voranzutreiben, die Bedingungen für High-Tech-Gründungen und den Mittelstand zu verbessern sowie den Fachkräftemangel zu beseitigen. Diese Maßnahmen haben die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und die Standortsicherung zum Ziel.

2 Vor diesem Hintergrund hat das BMBF im Rahmen des Förderprogramms Optische Technologien ( die vorliegende Förderinitiative zum Themenfeld "Maßnahmen zur Nachwuchsförderung und KMU-Unterstützung" erarbeitet. Das BMBF will mit der Fördermaßnahme die Entwicklung und Verbreitung der Optischen Technologien auf für Deutschland strategisch wichtigen Gebieten beschleunigen. Zur schnellen und optimalen Erreichung der Bekanntmachungsziele sollen die fachliche Expertise und der regionale Vernetzungsgrad potenzieller, möglichst regional agierender Netzwerke im Bereich Optischer Technologien genutzt werden. Darüber hinaus sind überregionale Zusammenschlüsse wünschenswert. Eine Strukturierung der Arbeiten nach den thematischen Schwerpunkten ist erforderlich. Netzwerke im Sinne der Fördermaßnahme sind auf Innovationen ausgerichtete Kommunikations- und Kooperationsallianzen aus verschiedenen Akteuren des Innovationsprozesses, wie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Dienstleistungssektors, FuE-Einrichtungen, Bildungsinstitute sowie Körperschaften des öffentlichen Rechtes u.a. 1.2 Rechtsgrundlage Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien - der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) - durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 2 Gegenstand der Förderung Gegenstand der Förderung sind Arbeiten zur Nachwuchsförderung und KMU-Unterstützung im Bereich der Optischen Technologien. Im Rahmen des zu fördernden Vorhabens sollen Arbeiten zu den folgenden Themenbereichen der HighTech-Strategie durchgeführt werden: Nachwuchskräfte sichern o Innovationsliga o Masterstudiengänge Photonik KMU-Zugang zu internationalen Märkten erleichtern FuE-Transfer in KMU und Handwerksunternehmen Im Einzelnen sind folgende Aktionen bzw. Aktivitäten denkbar:

3 Nachwuchskräfte sichern: Zwei Zielgruppen sollen in diesem Punkt adressiert werden. Im ersten Schwerpunkt sollen Schüler frühzeitig erleben können, dass Technik, insbesondere die Optische Technologien spannend, wichtig und zukunftssicher sind. Auf der anderen Seite geht es um die unmittelbare Absicherung von Fachkräften durch ausländische Masterstudenten in den Unternehmen. Zum ersten Schwerpunkt wurde im Februar auf dem Kongress Optische Technologien der Startschuss mit der Innovationsliga gegeben. Ziel sind Partnerschaften von Schulen mit Unternehmen und Forschungseinrichtungen in den Regionen. Ein flächendeckendes System wird benötigt, um auch und gerade die KMU von nebenan zu erreichen. Zu den Aufgaben gehören deshalb: Sammeln von Ideen und Ansprechpartnern von Projekten regionale Zuordnung von Schulen zu Unternehmen und Forschungseinrichtungen enge Abstimmung und Rückkopplung aller Akteure unter Berücksichtigung der regionalen Erfordernisse Öffentlichkeitsarbeit, Medienpartner Im zweiten Schwerpunkt werden Empfehlungen der Forschungsunion umgesetzt. In den nächsten zwei Jahren sollen 200 zusätzliche Absolventen aus dem Ausland für deutsche Unternehmen gewonnen werden: Als Instrument wurden jeweils in Jena und Karlsruhe Masterstudiengänge "Photonics" in englischer Sprache akkreditiert. Ob die so geworbenen Studenten nach ihrem Studium in Deutschland verbleiben, wie es Zielsetzung der Implementation der Studiengänge ist, hängt ganz maßgeblich davon ab, dass in den Unternehmen der Regionen interessante Praktikums- und Masterarbeiten angeboten werden. In jeweils über sechs Monaten sollen die Studenten in den Regionen so betreut werden, dass sie sich heimisch fühlen. Auch im Bereich der Akquise sollen die potenziellen Zuwendungsempfänger durch ihre Patenschaften mit europäischen Regionen unterstützend mitwirken. Zu den Aufgaben gehören: Unterstützung der Studentenwerbung im Ausland bei

4 o o o Partnerregionen Delegationsreisen Vorträgen im Ausland einschließlich der Ausarbeitung und Bereitstellung von Informationsmaterial Studentenbetreuung vor Ort: o Programm für interkulturelle Informationsveranstaltungen o Programm zum Vorstellen der Branche o Einrichten von Internetinfoseiten o Einrichten von Mailbetreuungssystemen o Einbeziehung der Studenten in eigene Veranstaltungen (Workshops) o Identifizieren der studentischen Wünsche und Voraussetzungen für Praktika (Assessment) Suche von Praktikumsplätzen deutschlandweit KMU Zugang zu internationalen Märkten erleichtern: Große internationale Messen und Kongresse bieten für KMU gute Chancen, ihre Entwicklungen vorzustellen. Als Einzelkämpfer sind KMU mit dieser Aufgabe jedoch häufig überfordert; zudem besteht das Risiko, den erwarteten Präsentationserfolg nicht zu erreichen, in besonderem Maße. Eine weitere Schwierigkeit ist die Abwicklung von Formalitäten, weit im Vorfeld der Veranstaltung. Hier sollen durch organisatorische Begleitung im Rahmen von Gemeinschaftsständen bessere Bedingungen für die KMU geschaffen, die Sichtbarkeit erhöht und Bürokratie für KMU reduziert werden. Diese Aktivität erfordert gute Kenntnisse von Unternehmen in der Region, die durch zentrale Veranstalter, wie Industrieverbände oder AUMA, nicht erfasst werden. Die Aufgaben sind: Unterstützung der internationalen Vermarktung Etablierung eines Schaufensters "Optische Technologien Made in Germany" Umsetzung von Aktivitäten wie: o Ermittlung relevanter Messen o Planung und Umsetzung des Standkonzeptes mit Messebauer und Veranstalter o Abstimmung / Ansprechpartner für Veranstalter, Messebauer, Werbeagentur und Mitaussteller

5 o o o Durchführung von Pressearbeiten (z.b. Erstellung einer gemeinsamen Pressemappe, Erstellung von redaktionellen Beiträgen, Organisation von Pressekonferenzen etc. ) Organisation und Betreuung der KMU vor Ort (incl. Dokumentation der Messen, Pressegespräche, Partneringevents, etc.) Marketing zur Gewinnung von Arbeitskräften (Jobboard) FuE-Transfer in KMU und Handwerksunternehmen: Ergebnisse aus vom BMBF geförderten Forschungsverbünden müssen noch schneller in die Breite diffundieren. Hierzu soll die Validierungsphase für die KMU erleichtert werden. Dies soll durch gezielte Ansprache und Beratung erfolgen; der Schritt bis hin zur ersten Erprobung muss zeitnah und unbürokratisch erfolgen. Dazu soll der Antragsteller dem BMBF sinnvolle, am Nutzen der KMU orientierte Instrumente vorschlagen und in Abstimmung mit dem BMBF durchführen. Die Aufgaben sind im einzelnen: Ermittlung potenzieller Nutzer und aktives Anbieten der FuE Ergebnisse und Potenziale zur Verwertung in der Region und überregional Durchführung von Matching-Veranstaltungen, auf denen Industrievertretern aktuelle Forschungsarbeiten an Hochschulen vorgestellt werden Verknüpfen von Weiterbildungs- und Transferveranstaltungen Schaffung von Technologietransfer durch Köpfe (Jobrotation): die Entwickler werden für einen befristeten Zeitraum in den Unternehmen tätig, die die Ergebnisse verwerten Implementierung von Modellen zur Verwertung (z.b. Firmengründung, Start-Up Beratung, Kontaktanbahnung zu Investoren) Monitoring der verfügbaren Technologien und Ermittlung des Technologiebedarfs in der Region Aufbau eines Expertenpools Mitwirkung bei Kleinprojektförderung mit vereinfachten Antrags- und Bewilligungsverfahren Beratung in Fragen zur Finanzierung von Innovationen, Schulungen zur Entwicklung von Innovationsprozessen im Mittelstand, Schutz von Innovationen Verfügbarmachung von Informationen zu Leitmärkten und Roadmaps. Die Auflistung ist beispielhaft und nicht als vollständig anzusehen.

6 3 Zuwendungsempfänger Antragsberechtigt sind Organisationen oder Vereinigungen (z.b. eingetragener Verein, Stiftung, (g)gmbh, GbR etc.) - im Folgenden "Einrichtung" genannt - die dem Zweck der zielgerichteten Kooperation im Sinne der Förderziele genügen. Die Förderwürdigkeit der gewählten Einrichtungen, ihres Aufbaus und ihrer Aufgaben wird im Einzelfall durch Beurteilung anhand der unter Nr. 7 dieser Förderrichtlinien und den nachfolgend festgelegten Kriterien geprüft. Die Einrichtungen sollen insbesondere ihren thematischen Fokus im Bereich der Optischen Technologien haben, verschiedene Branchen und Disziplinen umfassen, den Betrieb einer durch hauptamtliche Mitarbeiter geführten Geschäftsstelle gewährleisten, hinreichende Erfahrungen und Aktivitäten auf folgenden Gebieten nachweisen können: o Nachwuchsförderung in Schulen und Hochschulen, o regionale Betreuung von KMU und Handwerksunternehmen insbes. im Hinblick auf Anstoß, Vermittlung und Koordinierung von Kooperationen (z.b. mit FuE-Partnern, Großunternehmen, Investoren, etc.), Beratung und Unterstützung von Existenzgründungen, Förderberatung, o Erleichterung des internationalen Marktzugangs für KMU, o Kontaktpflege zu ausländischen Organisationen im Bereich der Optischen Technologien und o Öffentlichkeitsarbeit und Medienpräsenz. 4 Zuwendungsvoraussetzungen Förderungswürdig sind sowohl Einzelvorhaben als auch Verbundprojekte unter Beteiligung mehrerer Einrichtungen. Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - Vordruck ( entnommen werden.

7 Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Insbesondere wird angeregt zu prüfen, ob eine europäische Kooperation im Rahmen von EUREKA in Frage kommt. Nähere Informationen zu EUREKA sind unter zu finden. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden. KMU können sich zu Fragen der EU-Förderung bei der BMBF- Förderberatung (siehe Nummer 7) beraten lassen. 5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel je nach Anwendungsnähe des Verbundes bis zu 50 % anteilsfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt. Bei knappen Eigenmitteln des Antragstellers kann das Vorhaben unter Berücksichtigung fachlicher Aspekte in mehrere zeitlich aufeinander folgende Phasen aufgeteilt werden, wobei jedes Teilvorhaben in sich abgeschlossen sein muss. Bei Antragstellern, deren gesamte Eigenanteile aus BMBFgeförderten Forschungsvorhaben pro Jahr nicht überschreiten, kann eine vereinfachte Bonitätsprüfung vorgenommen werden. Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können. Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU- Kommission für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation berücksichtigen. Für KMU entsprechend der KMU-Definition der Europäischen Kommission (Einzelheiten bei der Förderberatungsstelle) werden zusätzliche Aufschläge als Bonus gewährt. Die Förderdauer beträgt in der Regel drei Jahre.

8 6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98). Zur Vereinfachung des Förderverfahrens besteht für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft die Möglichkeit, nach Nummer 5.6 NKBF 98 die pauschalierte Abrechnung mit einem pauschalen Zuschlag von 120 % auf die Personaleinzelkosten zu beantragen. Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98). 7 Verfahren 7.1 Ansprechpartner und Anforderung von Unterlagen Die Projektskizzen sind einzureichen beim vom Bundesministerium für Bildung und Forschung beauftragten Projektträger: VDI Technologiezentrum GmbH Abt. Laser- und Optikforschung Peter-Müller-Str Düsseldorf Ansprechpartner: Gerhard Funke Tel.: 0211/ Fax: 0211/ funke@vdi.de Die VDI Technologiezentrum GmbH ist Ansprechpartner für Fragen zur Bekanntmachung. 7.2 Vorlage von Projektskizzen Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe sind zunächst dem Projektträger bis spätestens Projektskizzen vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht

9 mehr berücksichtigt werden. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden. Die Verbundpartner reichen, vertreten durch den Koordinator, eine gemeinsame, begutachtungsfähige Projektskizze im Umfang von maximal 15 DIN A4-Seiten (incl. Anlagen, Schriftgrad 12) beim Projektträger ein. Entsprechendes gilt für Einzelvorhaben. Die Projektskizze muss Aussagen zu folgenden Punkten enthalten: Gesamtziel des Vorhabens, Zusammenfassung des Projektvorschlages, Ausgangslage und Arbeitsziele, Darstellung der Antrag stellenden Einrichtung unter Darlegung der o Rechts- und Organisationsform, o Zweckbestimmung, o satzungsmäßigen Ziele und des Gründungsdatums, o verantwortlichen Träger der Einrichtung ("Partner" - je nach Organisationsform Mitglieder, Gesellschafter, Stifter, Kommandantisten, Komplementäre o.ä.), o vorhandenen wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und strukturellen Voraussetzungen, o Einordnung in die Forschungs- und Förderlandschaft, o bisherigen Aktivitäten (Arbeitsschwerpunkte, besondere Leistungen und Erfolge, ggf. Alleinstellungsmerkmale, Öffentlichkeitsarbeit etc. mit inhaltlicher und zeitlicher Strukturierung), Arbeitsplan mit detaillierter Beschreibung der o Arbeiten der Verbundpartner (ggf. incl. Unterauftragnehmer), einschließlich aller projektrelevanten Problemstellungen sowie der Lösungsansätze, o fachlichen Schwerpunkte der geplanten Aktivitäten im Hinblick auf die Inhalte der Bekanntmachung, o überregionale Kooperation mit den Verbundpartnern und Mehrwert durch die Bearbeitung im Verbund, Verwertungsplan mit Darstellung der Ergebnisverwertung durch die beteiligten Partner, Netzplan mit Arbeitspaketen und Übergabepunkten aufgetragen über die Zeit, Finanzierungsplan mit überschlägiger Abschätzung von Gesamtkosten und Förderbedarf (mit und ohne Bonus), einzeln nach Verbundpartner. Es steht den Antragstellern frei, weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind. Eine förmliche Kooperationsvereinbarung ist für die erste Phase (Projektskizze) noch nicht erforderlich,

10 jedoch sollten die Partner die Voraussetzungen dafür schaffen, bei Aufforderung zur förmlichen Antragstellung (2. Phase, s. unten) eine förmliche Kooperationsvereinbarung zeitnah zum Projektbeginn treffen zu können. Verbundpartner, deren Vorhaben von Industriepartnern mitfinanziert werden, müssen die Höhe der vorgesehenen Drittmittel angeben. 7.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet: Nachvollziehbarkeit, Transparenz und Tragfähigkeit der Darstellung von Ausgangssituation, Zielsetzung und Vorgehensweise einschließlich Kooperationsstruktur, Einbindung aller für Nutzentfaltung relevanter Stellen, Branchen und Disziplinen (horizontale und vertikale Vernetzung), Profil und Leistungsfähigkeit des Netzwerks und der potenziellen Partner, Schlüssigkeit und Realisierbarkeit des Vorgehens, Engagement und Eigenleistung der Partner, Eignung des Antragstellers. Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Die eingereichten Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb. Das BMBF und der Projektträger behalten sich vor, sich bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen durch eine unabhängige Expertenrunde beraten zu lassen. Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung vorgesehenen Einzel- und Verbundprojekte ausgewählt. Die Partner eines Verbundprojekts werden über den Koordinator über das Ergebnis der Bewertung ihrer Projektskizze informiert. Bei positiver Bewertung werden die Interessenten in einer zweiten Verfahrensstufe vom Projektträger aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. 8 Inkrafttreten Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Bonn, den Bundesministerium für Bildung und Forschung Im Auftrag

11 Dr. Schlie-Roosen

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