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1 Medientechnik

2 lose steglose Bildschirme LED/LCD/Plasma EYEVIS EYE-LCD6000-SN 60 HD LCD-Bildschirm, 1366 x 768 Pixel, steglos 650,00 SAMSUNG UD55A LED 55 Full_HD LED-Bildschirm, 1920 x 1080 Pixel, steglos 650,00 NEC X462UN 46 HD LCD-Bildschirm, 1366 x 768 Pixel, steglos 550,00 ORION OPM-4250-R 42 Plasma-Bildschirm, 853 x 480 Pixel, steglos 400,00 Bildschirme LED/ LCD LCD SHARP LC-80LE645E SAMSUNG ME65B LG 55 LM760S LG 47 LM760S SAMSUNG DE40A 80 Full-HD LED-Bildschirm, 1920 x 1080 Pixel, schmaler Steg, int. Lautsprecher 1.000,00 65 Full-HD LED-Bildschirm, 1920 x 1080 Pixel, schmaler Steg, int. Lautsprecher 600,00 55 Full-HD LED-Bildschirm, 1920 x 1080 Pixel, schmaler Steg, int. Lautsprecher 250,00 47 Full-HD LED-Bildschirm, 1920 x 1080 Pixel, schmaler Steg, int. Lautsprecher 225,00 40 Full-HD LED-Bildschirm, 1920 x 1080 Pixel, schmaler Steg, int. Lautsprecher 200,00 02

3 Bildschirme Plasma PANASONIC TH-103PF12EK 103 Full-HD Plasmabildschirm, 1920 x 1080 Pixel 2.500,00 PANASONIC TH-85PF12E 85 Full-HD Plasmabildschirm, 1920 x 1080 Pixel 1.450,00 PANASONIC TH-65PF12EK 65 Full-HD Plasmabildschirm, 1920 x 1080 Pixel 500,00 PANASONIC TH-50PF10 50 Full-HD Plasmabildschirm, 1920 x 1080 Pixel 175,00 PIONEER PDP-50MXE20 50 Plasmabildschirm, 1365 x 768 Pixel 150,00 PANASONIC TH-42PF11EK 42 Full-HD Plasmabildschirm, 1920 x 1080 Pixel inkl. HDMI-Board 125,00 PIONEER PDP-42MXE10 42 Plasmabildschirm, 1024 x 768 Pixel inkl. Tischfuß 100,00 Bildschirme Zubehör M-S SL103 Screenlifter für PANASONIC TH-103PF12EK 550,00 M-S SL85 Screenlifter für PANASONIC TH-85PF12EK 450,00 UNICOL VS1000 Standfuß für Bildschirme bis 60 35,00 UNICOL PZXL Pozimount Wandhalterung für Bildschirme bis 60 10,00 PANASONIC / PIONEER Plasma Lautsprecher für 42 und 50 Plasmabildschirme, paarweise 20,00 03

4 Vorschaumonitore LED/LCD/TFT APPLE MC007 Cinema Display 27 LED-Bildschirm auf MiniDisplayport inkl. Lautsprecher, 2560 x 1440 Pixel, 16:9 80,00 LG IPS235P-BN 23,5 LED-Bildschirm auf HDMI/DVI/VGA, 1920 x 1080 Pixel, 16:9 30,00 SAMSUNG B ,5 TFT-Bildschirm auf HDMI/DVI/VGA, 1920 x 1080 Pixel, 16:9 25,00 FUJITSU SIEMENS ScaleoView 19 TFT-Bildschirm auf DVI/VGA, 1280 x 1024 Pixel, 4:3 20,00 K&M TV ONE LM-1042R Adapter zur Befestigung von TFT-Bildschirmen auf Mikrofonstativ 1,50 2 x 10,4 Vorschaumonitor im Rack Frame, FBAS, SVGA, erweiterbar für UXGA/DVI/SDI 70,00 Vorschaumonitore CRT CRT SONY BVM 1410P 14 CV, SDI, 16:9 60,00 SONY PVM 9042 Doppel-SET 2 x 9 Bildschirm auf CV, 4:3 80,00 Holographieprojektion MEDIA SCREEN Holographische Projektionsscheibe 67 entspiegeltes Glas, Projektionswinkel 38 inkl. Drahtseilabhängung, 16:9 350,00 04

5 Projektoren PANASONIC PT-DZ21K PANASONIC PT-DZ12000 PANASONIC PT-DZ21K / DZ12000 Optiken 3-Chip-DLP-Projektor ANSI mit DVI/RGBHV/CV, ohne Wechseloptik, 1920 x 1200 Pixel, 16: ,00 3-Chip-DLP-Projektor ANSI mit DVI/RGBHV/CV, ohne Wechseloptik, 1920 x 1200 Pixel, 16: ,00 Fixoptik, ET-D75LE50 0,7:1 (ON AXIS!) Weitwinkel-Zoomoptik, ET-D75LE6 0,9 1,1 :1 Zoomoptik, ET-D75LE ,7 : 1 Zoomoptik, ET-D75LE ,4 : 1 Telezoomoptik, ET-D75LE ,7 : 1 Super-Telezoomoptik, ET-D75LE40 4,6 7,4 : 1 Super-Telezoomoptik, ET-D75LE8 7,3 13,8 : 1 150,00 150,00 150,00 150,00 150,00 150,00 500,00 PANASONIC PT-DW10000 PANASONIC PT-DW10000 Optiken 3-Chip-DLP-Projektor ANSI mit DVI/RGBHV/CV, ohne Wechseloptik, 1920 x 1080 Pixel, 16: ,00 Fixoptik, ET-DLE055 0,8 : 1 (ON AXIS!) Weitwinkel-Zoomoptik, ET-DLE150 1,3 1,9 : 1 Zoomoptik, ET-DLEXXX : 1 Telezoomoptik, ET-DLE ,6 : 1 Telezoomoptik, ET-DLE350 3,6 5,4 : 1 Super- Telezoomoptik, ET-DLE450 5,4 8,6 : 1 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 SANYO PDG-DHT8000L / EIKI EIP-HDT30 SANYO PDG-DHT8000L / EIKI EIP-HDT30 EcoMode SANYO PDG-DHT8000L / EIKI EIP-HDT30 1-LampenMode 1-Chip-DLP-Projektor ANSI mit HDMI/DVI/RGBHV/ CV, ohne Wechseloptik, 1920 x 1080 Pixel, 16:9 750,00 1-Chip-DLP-Projektor ANSI mit HDMI/DVI/RGBHV/ CV, ohne Wechseloptik, 1920 x 1080 Pixel, 16:9 600,00 1-Chip-DLP-Projektor ANSI mit HDMI/DVI/RGBHV/ CV, ohne Wechseloptik, 1920 x 1080 Pixel, 16:9 375,00 PDG-DHT8000L / EIP-HDT30 Optiken Fixoptik, PLC-LNS-W52 0,8:1 (ON AXIS!) Weitwinkel-Zoomoptik, LC-LNS-W53 1,2 1,8 : 1 Zoomoptik, PLC-LNS-S50/ : 1 Telezoomoptik, PLC-LNS-T : 1 Super-Telezoomoptik, PLC-LNS-T : 1 180,00 180,00 150,00 180,00 180,00 EIKI LC-HDT2000 / SANYO PLC-HF15000 EIKI XT5 / SANYO XF-47 EIKI XT5 / SANYO XF-47 EcoMode XT5 / XF-47 // HDT2000 / HF15000 Optiken 05 LCD-Projektor ANSI mit DVI/RGBHV/CV, ohne Wechseloptik, 2k 2048 x 1080 Pixel, 16: ,00 LCD-Projektor ANSI mit DVI/RGBHV/CV, ohne Wechseloptik, 1024 x 768 Pixel, 4: ,00 LCD-Projektor ANSI mit DVI/RGBHV/CV, ohne Wechseloptik, 1024 x 768 Pixel, 4:3 850,00 Weitwinkel-Zoomoptik, LNS-W02Z, 1,40 1,80 : 1 Standard-Zoomoptik, LNS-S02Z, 2,00 2,60 : 1 Standard-Zoomoptik, LNS-S03, 2,60 3,60 : 1 Tele-Zoomoptik, LNS-M01Z, 3,30 4,30 : 1 Tele-Zoomoptik, LNS-W02Z, 4,30 6,00 : 1 200,00 200,00 200,00 200,00 200,00

6 Projektoren EIKI LC-X85 / SANYO PLC-XP200 EIKI LC-X85 / SANYO PLC-XP200 EcoMode EIKI LC-X80 / SANYO PLC-XP100 EIKI LC-X80 / SANYO PLC-XP100 EcoMode LC-X80/X85 // PLC XP-100/200 Optiken LCD-Projektor ANSI mit DVI/RGBHV/CV, ohne Wechseloptik, 1024 x 768 Pixel, 4:3 400,00 LCD-Projektor ANSI mit DVI/RGBHV/CV, ohne Wechseloptik, 1024 x 768 Pixel, 4:3 250,00 LCD-Projektor ANSI mit DVI/RGBHV/CV, ohne Wechseloptik, 1024 x 768 Pixel, 4:3 400,00 LCD-Projektor ANSI mit DVI/RGBHV/CV, ohne Wechseloptik, 1024 x 768 Pixel, 4:3 250,00 Weitwinkeloptik, 0,84:1, ON AXIS Weitwinkelzoomoptik, 1,23 1,78 : 1 Standard-Zoomoptik, 1,83 2,31 : 1 Telezoomoptik, 2,40 4,22 : 1 Telezoomoptik, 4,24 5,87 : 1 400,00 250,00 400,00 250,00 NEC U310 W Spiegelprojektor SANYO PLC-XU106 SANYO PLC-XU4000 SANYO PLC-XU75 SANYO PLC-XU73 CELEXON Projektorhalterung PEGASUS Flugrahmen DLP-Projektor ANSI mit HDMI/VGA/CV, Fix Optik 0,3:1, 1280 x 800 Pixel, 16:10 125,00 LCD-Projektor ANSI mit VGA/CV, Optik : 1, 1024 x 768 Pixel, 4:3 125,00 LCD-Projektor ANSI mit VGA/CV, Optik 1,73 2,08 : 1, 1024 x 768 Pixel, 4:3 100,00 LCD-Projektor ANSI mit VGA/CV, Optik : 1, 1024 x 768 Pixel, 4:3 80,00 LCD-Projektor ANSI mit VGA/CV, Optik : 1, 1024 x 768 Pixel, 4:3 60,00 Decken-/Traversenhalterung mit Kugelgelnk für diverse Modelle 15,00 Alurahmen zur Aufhängung von Projektoren, 4D-Nivellierung 50,00 06

7 Leinwände Format 1:1 1:1 REFLECTA Stativleinwand Aufpro 150 x 150cm Stativleinwand, aufgerollt 25,00 Leinwände Format 4:3 4:3 STUMPFL Leinwand Aufpro 210 x 160cm Knöpfleinwand auf Alurahmen 70,00 STUMPFL Leinwand Rückpro 210 x 160cm Knöpfleinwand auf Alurahmen 120,00 STUMPFL Leinwand Aufpro 280 x 210cm Knöpfleinwand auf Alurahmen 100,00 STUMPFL Leinwand Rückpro 280 x 210cm Knöpfleinwand auf Alurahmen 150,00 STUMPFL Leinwand Aufpro 345 x 264cm Knöpfleinwand auf Alurahmen 125,00 STUMPFL Leinwand Aufpro 400 x 300cm Knöpfleinwand auf Alurahmen 150,00 STUMPFL Leinwand Rückpro 400 x 300cm Knöpfleinwand auf Alurahmen 200,00 STUMPFL Leinwand Aufpro 500 x 380cm Knöpfleinwand auf Alurahmen 180,00 STUMPFL Leinwand Aufpro 600 x 450cm Knöpfleinwand auf Alurahmen 280,00 Leinwände Format 16:9 16:9 STUMPFL Leinwand Aufpro 310 x 180cm Knöpfleinwand auf Alurahmen 120,00 STUMPFL Leinwand Rückpro 312 x 180cm Knöpfleinwand auf Alurahmen 170,00 STUMPFL Leinwand Aufpro 447 x 260cm Knöpfleinwand auf Alurahmen 160,00 STUMPFL Leinwand Rückpro 447 x 260cm Knöpfleinwand auf Alurahmen 210,00 STUMPFL Leinwand Aufpro 540 x 310cm Knöpfleinwand auf Alurahmen 250,00 STUMPFL Leinwand Rückpro 540 x 310cm Knöpfleinwand auf Alurahmen 300,00 07

8 Bildmischer BLACKMAGIC ATEM 1 8 In 3 Out / digitaler Bildmischer, Scaler, Wandler, PiP - 8 x SDI/HDMI 450,00 BLACKMAGIC ATEM 1 M/E Broadcast High end Bedienpanel für ATEM 1 300,00 PANASONIC AV-HS400AE PANASONIC AW-HS50 4 In 3 Out / digitaler Bidmischer, Scaler, Wandler, PiP, Chroma-Keyer und DSK - 4 x SDI 500,00 5 In 2 Out (inkl. PreView) Seamless Switch, Scaler, Wandler, PiP, 4 x HD/SD SDI, 1 x DVI 250,00 Seamless Daten-Videoswitcher ANALOG WAY DiVentiX II - DVX In 2 Out / Seamless Switch, Scaler, Wandler, PiP, Edge Blending Processor 4 x universal, 4 x DVI-I/HD/SD-SDI 600,00 AXION ARC100 Highend-Bedienpanel für DiVentiX II 400,00 BARCO Folsom BlendPro II 1 in 6 VGA-UXGA Verteiler, Verstärker 600,00 BARCO Folsom ScreenPro II HD 1 in 2 UXGA Verstärker/Verteiler, D-Sub 400,00 BARCO Folsom ScreenPro II HD Controller 1 in 2 UXGA Verteiler, D-Sub 200,00 BARCO Folsom Encore Controller SC 1 in 3 UXGA Verteiler, D-Sub 450,00 TV ONE C TV ONE C TV ONE C2-2355A TV ONE 1T-C2-760 TV ONE CC In 2 Out / Seamless Switch, Scaler, Wandler, PiP, Edge Blending Processor - 3 x CV, 3 x YC, 3 x DVI-I, 2 x HD/SD-SDI) 400,00 10 In 1 Out (inkl. unscaled PreView) Seamless Switch, Scaler, Wandler, PiP, Edge Belnding Prozessor - 3 x CV, 3 x YC, 3 x RGBHV/YPbPr/YUV 200,00 5 In 1 Out / seamless Switch, Scaler, Wandler, PiP, Edge Blending Processor CV, SV, YUV/YPbPr, RGB/YPbPr, DVI-D (RGB, YPbPr) 150,00 2 In 1 Out Switch, Scaler, Wandler, PiP, Edge Blending Processor 2 x DVI-I 80,00 CORIO Regiesteuerung für C2-7210, C2-5200, C2-2355A, C ,00 08

9 Wandler inkl. Scaler TV ONE S2-105DVIA 5-in-1 DVI-D und Stereo Audio Switch inkl. Corio Technologie für Anschluss 2355A 40,00 HAMA P in-1 HDMI passiv Switch 5,00 TV ONE S2-105PCHD 5-in-1 VGA Switch inkl. Corio Technologie für Anschluss 2355A 20,00 KRAMER VP-61XL 3-in-1 UXGA Switch 40,00 KRAMER VP-31 5 IN+Loop OUT auf 1 OUT+Loop OUT CV Switch inkl. Corio Technologie für Anschluss 2355A 20,00 TV ONE S2-105CV 3 in 1 Composite AV-Switch 20,00 KRAMER VS-33V 3-in-1 Composite AV-Switch 15,00 Verteiler TV ONE 1T-DA in-4 DVI-Verteiler, Verstärker, HDCP-kompatibel 20,00 G&BL 2 Ports HDMI Splitter 1-in-2 HDMI-Verteiler, HDCP-kompatibel 10,00 KRAMER VP-200xl 1-in-2 UXGA Verstärker/Verteiler, D-Sub 12,50 KRAMER VP-200N 1-in-2 UXGA Verteiler, D-Sub 10,00 KRAMER VP-300N 1-in-3 UXGA Verteiler, D-Sub 12,50 KRAMER VM-3VXL 1-in-3 Composite AV-Verteiler 12,50 09

10 Kameras SONY HXC-100 SONY DXC-D50 WSP SONY DXC-D35P SET Full HD Triax-Kamerazug mit HD-Standardobjektiv, Stativ und Spinne 850,00 3CCD 2/3 Kamerazug mit Standardobjektiv, Stativ und Spinne inkl. 10 m CCU Kabel 600,00 Kamerazug mit Standardobjektiv, Stativ und Spinne inkl. 10 m CCU Kabel 500,00 SONY PMW-350 2/3-Zoll XDCAM Schulter-Camcorder, SD/HD-SDI FullHD 350,00 PANASONIC AG-HPX171 1/3 3 CCD P2HD Camcorder, SDI/HD-SDI, FullHD 200,00 SONY DCR-TRV 245E Videokamera im Hi8 Format inkl. Stativ 45,00 MANFROTTO MVB2K Kamerastativ inkl. 503 Stativkopf 30,00 MANFROTTO 114MV Rollspinne zu MVB2K 7,50 SONY BRC-Z700 Dome Kamera HD inkl. RM-BR300 Remote Control 380,00 SONY HXR-MC1P Fingerkamera HD 140,00 10

11 Zuspieler STUMPFL MediaEngine Quad SC Medienrechner, 4x 1920 x 1080 Pixel HDTV, i7 Core CPU@3,2GHz, 6 GB RAM, inkl. Maus und Tastatur 400,00 STUMPFL MediaEngine Duo Medienrechner, 2x 1920 x 1080 Pixel HDTV, i5 Core CPU@2,67GHz, 8 GB RAM, inkl. Maus und Tastatur 200,00 STUMPFL WingsVioso Dual Doppel-Lizenz auf USB-Dongle 200,00 APPLE MacBookPro Notebook, 15, x 900 Pixel WXGA+, i CPU@2,4GHz, 4 GB RAM inkl. Netzteil, Maus, Tasche 100,00 APPLE MacBookPro Notebook, 13, x 800 Pixel WXGA, i CPU@2,3GHz, 4 GB RAM inkl. Netzteil, Maus, Tasche 80,00 ACER Travelmate 5720G Notebook, 15,4 WXGA Display, Intel Core 2 Duo, 2048 MB RAM inkl. Netzteil, Maus, Tasche 50,00 ACER Aspire 5620 Notebook, 15,4 WXGA Display, Intel Core 2 Duo, 1024 MB RAM inkl. Netzteil, Maus, Tasche 30,00 ACER Aspire 3628 Notebook, 14,4 Widescreen, Intel Pentium M, 512 MB RAM inkl. Netzteil, Maus, Tasche 25,00 APPLE MC815D/A Mac Mini SET APPLE MC270D/A Mac MIni SET ACER Aspire X3950/X3960 ACER emachines EL1850 Mac mini Desktop, Core i m, 4GB RAM, Maus, Tastatur, Case 70,00 Mac mini Desktop, Core2Duo@2,4GHz, 4GB RAM, DVD(RW R+ DL), Maus, Tastatur, Case 60,00 Mac mini Desktop, Core i m, 4GB RAM, Maus, Tastatur, Case 45,00 Mac mini Desktop PC, Intel Pentium Dual-Core@2,7GHz, 4 GB RAM, DVD+/- RW, Tastatur, Maus 30,00 GRASS Valley T2 DigitalDisc-Recorder HD/SD SDI, HDMI IN, Codec Apple ProRes / Avid DNxHD 350,00 AJA KiPro Rack DigitalFileRecorder HD/SD SDI, HDMI IN, Codec Apple ProRes / Avid DNxHD 180,00 SONY PVW-2800P BetaCam SP Recorder/Player 250,00 SONY PVW-2650P BetaCam SP Recorder 150,00 SONY BDP-S500 Blue-ray-Player, p, HDMI 1.3a, Dolby TrueHD, DTS-HD 40,00 EMAX AS205 DVD-Player 15,00 COMAG SL 25T DVB-T Receiver inkl. Antenne und Fernbedienung 10,00 11

12 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der NIKKUS Veranstaltungstechnik GmbH Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, für alle vertraglichen Vereinbarungen und Geschäftsbeziehungen. Sie gelten gleichfalls für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Individuelle Vereinbarungen gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen in jedem Falle vor. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen und/oder unsere Leistung in Kenntnis abweichender Bedingungen vorbehaltlos erbringen. 1 Allgemeines 1. Die NIKKUS-Veranstaltungstechnik GmbH, geschäftsansässig Wiebestraße 42 45, Berlin (nachfolgend Gesellschaft genannt) ist ein Full-Service-Anbieter für Veranstaltungstechnik und Dekorationsbau. 2. Die Gesellschaft bietet ihre Leistungen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen an. Die Gesellschaft ist jederzeit berechtigt, ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einschließlich aller Anlagen zu ändern und/oder zu ergänzen. Die jeweils aktuelle Fassung der AGB sind in den Geschäftsräumen der Gesellschaft einsehbar sowie im Internet unter de/agb.html frei abrufbar. 2 Angebot, Vertragsschluss, Mitwirkungspflicht 1. Angebote der Gesellschaft sind stets unverbindlich und freibleibend. Verträge kommen erst durch schriftliche Bestätigung der Gesellschaft zustande. Mündlich getroffene Vereinbarungen / Nebenabreden werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch die Gesellschaft wirksam. 2. Die von der Gesellschaft geschuldete Leistung bestimmt sich ausschließlich aus dem geschlossenen Projektvertrag sowie den ergänzenden Bestimmungen dieser Bedingungen. 3. Etwaige Änderungen, die sich als technisch notwendig erweisen oder im Sinne eines reibungslosen Projektverlaufs geboten und im Interesse des Auftraggebers sind, bleiben ausdrücklich vorbehalten. 4. Der Auftraggeber ist verpflichtet alle zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Auftrages erforderlichen Informationen und Unterlagen umgehend nach Vertragsschluss und/oder auf Anforderung der Gesellschaft zur Verfügung zu stellen. 5. Der Auftraggeber trägt alleinig dafür Sorge, dass der Ort, an dem die Leistung der Gesellschaft geschuldet wird, geeignet ist und holt hierfür die ggf. erforderlichen behördlichen Genehmigungen auf seine Kosten ein. Der Auftraggeber ist weiter verpflichtet, die Gesellschaft über etwaige Gefahren, Risiken und/oderbesonderheiten am Erfüllungsort vor Aufnahme der Arbeiten zu informieren. 6. Der Auftraggeber hat für die termingemäße Entgegennahme einer Dry-Hire-Anlieferung durch die Gesellschaft oder eines von ihr beauftragten Transportunternehmens Sorge zu tragen. 7. Der Auftraggeber ist grundsätzlich, soweit nicht anders schriftlich mit ihm vereinbart, für die Einhaltung aller Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen gem. 8 ArbSchG verantwortlich. 8. Der Auftraggeber hat für die erforderliche Baufreiheit und für den ungehinderten Zugang von Mitarbeitern und Beauftragten der Gesellschaft zu Ausstellungs- und Veranstaltungsräumen an Auf-, Abbau- und Veranstaltungstagen, für den Aufbau von Messeständen, Bühnen- und Dekorationsbauten sowie für die Installation von Veranstaltungs-, Beleuchtungs- und Beschallungstechnik und für Bühnenproben Sorge zu tragen. 9. Der Auftraggeber ist verpflichtet, jeden Wohnsitz- und Geschäftssitzwechsel sowie Änderungen in der Rechtsform und den Haftungsverhältnissen seines Unternehmens unverzüglich ggü. der Gesellschaft anzuzeigen. 10. Sollten unvorhersehbare Ereignisse die wirtschaftliche Bedeutung und/oder den Inhalt der vertraglichen Vereinbarung erheblich verändern, so wird der Vertrag unter Berücksichtigung von Treu und Glauben ( 242 BGB) angepasst. 11. Die Gesellschaft schuldet Ihre Leistung nicht persönlich und ist jederzeit berechtigt einen Dritten ihrer Wahl mit der Erfüllung zu beauftragen. 3 Urheber- und Nutzungsrechte 1. Alle Präsentationen, Projektskizzen, Konzepte, Berechnungen, Pläne, technischen Zeichnungen, Spezifikationen, Dokumentationen, Designs usw., die die Gesellschaft dem Auftraggeber im Zuge der Geschäftsanbahnung und/oder nach Abschluss eines Vertrages zugänglich macht, sind urheberechtlich geschützt, selbst wenn die nach 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Ohne ausdrückliche Einwilligung/Zustimmung der Gesellschaft dürfen diese Unterlagen weder im Original, noch durch Reproduktion verändert, genutzt oder vervielfältigt werden. Eine Mehrfachnutzung (z. B. für eine andere Veran- 12

13 staltung) begründet einen erneuten Vergütungsanspruch der Gesellschaft und bedarf der vorherigen Einwilligung. 2. Dem Auftraggeber wird von der Gesellschaft ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt, welches die einmalige Nutzung zum vertraglich vereinbarten Zweck beinhaltet. Sollte der Umfang nicht eindeutig geklärt worden sein, ergibt er sich aus den Umständen der Auftragserteilung. Das Nutzungsrecht geht erst nach vollständiger Zahlung aller offenen Rechnungen auf den Auftraggeber über. 3. An Entwürfen räumt die Gesellschaft generell kein Nutzungsrecht ein. Die dem Auftraggeber von der Gesellschaft überlassenen Entwürfe sind nach Auswahl der finalen Version von diesem unverzüglich unbrauchbar zu machen. 4. Der Auftraggeber versichert, die für die Erstellung des Vertragsgegenstandes erforderlichen Verwertungsrechte an den von ihm zur Verfügung gestellten Materialien zu besitzen und dass durch eine vertragliche Verwendung durch die Gesellschaft keine Urheber- und Nutzungsrechte Dritter verletzt werden. Er versichert ferner, dass die vertraglich auf die Gesellschaft zu übertragenden Rechte nicht an Dritte übertragen und/oder mit Rechten Dritter belastet sind, Dritte nicht mit deren Ausübung beauftragt wurden und bei Vertragsabschluss keine anderweitigen vertraglichen/gesetzlichen Verpflichtungen bestehen, die die zu erbringenden Leistungen behindern könnten. 4 Preise und Zahlungsbedingungen 1. Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des 13 BGB, versteht sich der vereinbarte Preis/Vergütung einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Ist der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des 14 BGB, handelt es sich, soweit vertraglich nicht anders vereinbart, um Nettopreise zzgl. der zum Zeitpunkt des Vertragsschluss gültigen Umsatzsteuer. 2. Angaben in den Preislisten der Gesellschaft stehen unter dem Vorbehalt einer Preisänderung, die seitens der Gesellschaft zuvor nicht angekündigt werden muß. 3. Maßgebend sind die von der Gesellschaft in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen, die bei Abschluss des Vertrages noch nicht einbezogen werden konnten oder der Gesellschaft bis dahin noch nicht bekannt waren, werden von der Gesellschaft gesondert nach der jeweils aktuell gültigen Preisliste berechnet und sind vom Auftraggeber zusätzlich zu vergüten. Angebrochene Stunden werden auf jeweils eine volle Stunde aufgerundet. 4. Die Gesellschaft ist berechtigt bei Abschluss des Vertrages / Entgegennahme der Mietsache Abschlagszahlungen oder Vorkasse bis zur Höhe des voraussichtlichen Endpreises vom Auftraggeber zu verlangen. 5. Mietpreisangaben der Gesellschaft verstehen sich grundsätzlich ab Lager. Etwaig vereinbarte Transportkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Beim Versendungskauf versteht sich der vereinbarte Kaufpreis zzgl. anfallender Fracht-, Verpackungs- sowie Versicherungskosten. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers hin von der Gesellschaft abgeschlossen. 6. Rechnungen der Gesellschaft sind, soweit nicht anders vereinbart, spesenfrei und innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug vom Auftraggeber zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug. Für die Rechtzeitigkeit ist der Zahlungseingang bei der Gesellschaft maßgeblich. 7. Ratenzahlungen werden nur nach schriftlicher Vereinbarung von der Gesellschaft akzeptiert. 8. Wechsel und Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber von der Gesellschaft entgegengenommen. Sie gelten erst nach ihrer vorbehaltslosen Einlösung als Zahlung, wobei Diskont- und Einzugsspesen zu Lasten des Auftraggebers gehen. 9. Reise- und Übernachtungskosten sind der Gesellschaft gesondert zu vergüten, soweit diese nicht im Rahmen einer vereinbarten Anlieferung erfolgen. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen Inlandsflüge in der Economy Class, Flüge innerhalb Europas und Interkontinental-Flüge in der Business Class. Bahnreisen erfolgen in der 2. Klasse. Für Fahrten mit dem Pkw werden die gesetzlichen Kilometerpauschalen zugrunde gelegt. 10. Ist der Auftraggeber ein Verbraucher im Sinne des 13 BGB, ist die fällige Vergütung der Gesellschaft bei Zahlungsverzug des Auftraggebers mit 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Ist der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des 14 BGB, so schuldet er bei nicht fristgerechter Zahlung des fälligen Rechnungsbetrages Verzugszinsen i.h.v. 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behält sich die Gesellschaft vor. 11. Eventuell anfallende GEMA-Gebühren sowie veranstaltungsbedingte Energie-, Wasser- und Abfallkosten werden ausschließlich vom Auftraggeber geschuldet. 12. Wird die Durchführung einer Leistung aus Gründen vereitelt, die weder der Auftraggeber noch die Gesellschaft zu vertreten haben, so behält die Gesellschaft ihren Anspruch auf die bereits fällig gewordene Vergütungsanteile. 13

14 5 Kündigung, Rücktritt, Stornierung, Verjährung 1. Die Gesellschaft ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn über das Vermögen des Auftraggebers ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach 807 ZPO abgegeben oder das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde. Als wichtiger Grund gelten auch, dass der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen in Verzug ist, wesentliche vertragliche Mitwirkungspflichten verletzt hat oder wenn die Mietsachen von ihm vertragswidrig verwendet wird. 2. Kündigungen / Stornierungen des Auftraggebers bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber behält die Gesellschaft ihren vollständigen Vergütungsanspruch. Im Falle einer frühzeitigen Stornierung ermitteln sich die pauschalierten Schadenersatzforderungen der Gesellschaft wie folgt: bis 30 Tage vor Miet-/Dienstleistungsbeginn 30% der vereinbarten Vergütung bis 14 Tage vor Miet-/Dienstleistungsbeginn 50% der vereinbarten Vergütung bis 7 Tage vor Miet-/Dienstleistungsbeginn 70% der vereinbarten Vergütung bis 2 Tage vor Miet-/Dienstleistungsbeginn 90% der vereinbarten Vergütung 3. Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei der Gesellschaft maßgeblich. 4. Die Gesellschaft ist berechtigt, ihre Leistung einzustellen bzw. auszusetzen, wenn sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug befindet oder Personen oder Material bei der Erfüllung des Auftrages gefährdet sind. Hierzu zählt z.b. eine nicht der VStättV entsprechende Raumsituation oder Bühne, ein unzureichender Witterungsschutz bei Open-Air-Veranstaltungen oder eine Gefährdung von Personen oder Beschädigung von Material durch Veranstaltungsgäste oder sonstige Dritte. 5. Bei vereinbarter Vorkasse bzw. Anzahlungen steht der Gesellschaft ein Zurückbehaltungsrecht für die von ihr vertraglich geschuldete Leistung ggü. dem Auftraggeber zu, solange sich dieser im Zahlungsverzug befindet, 6. Im Falle eines Verstoßes gegen die unter 2 Punkt 6 normierte Mitwirkungspflicht sowie bei Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes gem. Punkt 4 und 5 behält die Gesellschaft Ihren vollständigen Vergütungsanspruch ggü. dem Auftraggeber. Die durch die Verzögerung entstehenden Mehrkosten werden dem Auftraggeber zusätzlich zu der bereits vereinbarten Vergütung von der Gesellschaft berechnet. 7. Mängelansprüche des Auftraggebers verjähren innerhalb eines Jahres ab erfolgter Abnahme bzw. Vollendung gem. 646 BGB. Die verkürzte Frist für Mängelansprüche von einem Jahr gilt nicht, soweit die Haftung gesetzlich vorgeschrieben ist, wie z. B. bei einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung der Gesellschaft sowie bei Haftung für sonstige Schäden durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung der Gesellschaft. 6 Vermietung (Dry-hire) 1. Die Gesellschaft überlässt dem Auftraggeber nur technisch einwandfreie Mietsachen nebst Zubehör zum Gebrauch. Der Auftraggeber bestätigt bei Übernahme den ordnungsgemäßen Zustand der Mietsache. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Mietsache auf den Auftraggeber über. 2. Soweit vertraglich nicht ausdrücklich vereinbart, ist die Gesellschaft berechtigt dem Auftraggeber eine technisch gleichwertige Mietsache auszuhändigen. 3. Die Mietsache ist unverzüglich nach Übergabe an den Auftraggeber oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Erkennbare Mängel sind unverzüglich ggü. der Gesellschaft zu rügen. Verborgene Mängel sind der Gesellschaft unverzüglich nach Feststellung durch den Auftraggeber anzuzeigen. Auf unser Verlangen ist der beanstandete Mietgegenstand frachtfrei an die Gesellschaft zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge werden die Kosten des günstigsten Versandweges von der Gesellschaft erstattet. Dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Mietgegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet. 4. Vom Zeitpunkt des Gefahrenübergangs an und solange sich die Mietsache im Besitz des Auftraggebers befindet, haftet dieser für alle am und durch den Mietgegenstand entstehende Schäden, es sei denn, die Schäden sind auf Mängel an der Mietsache zurückzuführen, die schon vor Gefahrübergang angelegt waren. 5. Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, hat der Auftraggeber die Mietsache bei der Gesellschaft abzuholen und nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer geordnet und in demselben Zustand, wie er sie zuvor übernommen hat, dort wieder zurückzugeben. 6. Die Mietzeit beginnt und endet zu den vertraglich vereinbarten Zeitpunkten. Sind Beginn und Ende der Mietzeit nicht eindeutig angegeben, beginnt die Mietzeit mit der Übergabe der Mietsache an den Auftraggeber und endet mit der Rückgabe an die Gesell- 14

15 schaft, wobei die Rückgabe während der üblichen Geschäftszeiten der Gesellschaft zu erfolgen hat. 7. Bei einem Verstoß gegen die unter 2 Punkt 6 normierte Mitwirkungspflicht hat der Auftraggeber verschuldensunabhängig sämtliche Kosten des Annahmeverzuges zu tragen. 8. Kommt der Auftraggeber mit der Rückgabe der Mietsache in Verzug, hat er die Gesellschaft unverzüglich über die voraussichtliche Dauer der Verspätung in Kenntnis zu setzen. Wird der vertraglich vereinbarte Rückgabezeitpunkt um mehr als eine Stunde überschritten, hat der Auftraggeber sämtliche aus dem Rückgabeverzug resultierende Kosten zu tragen. Insbesondere gilt eine Nutzungsentschädigung in Höhe des täglichen Mietpreises bis zur tatsächlichen Rückgabe der Mietsache an die Gesellschaft als vereinbart. 9. Die Geltendmachung weiterer Schäden behält sich die Gesellschaft ausdrücklich vor, dem Kunden bleibt aber der Nachweis vorbehalten, dass der Gesellschaft kein oder nur ein geringerer Schaden durch die verspätete Rückgabe entstanden ist. 10. Der Auftraggeber hat die Mietsache pfleglich zu behandeln und alle für die Nutzung maßgeblichen technischen Bestimmungen und Vorschriften einzuhalten. Hierzu zählen insbesondere auch die geltenden Sicherheitsrichtlinien wie Unfallverhütungsvorschriften. Diese hat der Auftraggeber durch den Einsatz von fachkundigem Personal sicherzustellen. 11. Der Auftraggeber hat für eine störungsfreie Stromversorgung Sorge zu tragen und haftet verschuldensunabhängig für Ausfälle und Schäden an der Mietsache infolge von Stromausfall und/ oder unterbrechungen. 12. Der Auftraggeber ist zur Instandhaltung der Mietsache auf seine Kosten verpflichtet. Die Gesellschaft ist hierzu während der Mietzeit zwar berechtigt, aber nicht verpflichtet. 13. Bei Beschädigungen durch unsachgemäße Handhabung/Bedienung oder Verlust/Diebstahl haftet der Auftraggeber während der Dauer der Überlassung verschuldensunabhängig bis zur Höhe des Neuwerts der Mietsache. Dies gilt auch für verlorengegangene/beschädigte Verschleißteile wie Glühlampen, Brenner usw. Auf Verlangen hat der Auftraggeber eine ausreichende Versicherung ggü. der Gesellschaft nachzuweisen. 14. Von der Gewährleistung ausdrücklich ausgenommen sind Leuchtmittel und Verschleiß. 15. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung der Gesellschaft den Mietgegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und eine Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Auftraggeber die hierdurch bedingten Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 16. Eine Untervermietung oder Weitergabe der Mietsache durch den Auftraggeber an einen Dritten sowie die Verbringung und Nutzung der Mietsache außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist ohne schriftliche Genehmigung der Gesellschaft ausdrücklich untersagt. 7 Verkauf 1. Liefertermine und Lieferfristen müssen zur Wirksamkeit schriftlich von der Gesellschaft bestätigt werden. Der vereinbarte Liefertermin gilt als eingehalten, wenn die Ware das Lager der Gesellschaft oder der Distribution verlassen hat oder die Bereitschaft zur Versendung von der Gesellschaft angezeigt wurde. 2. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, obliegt ausschließlich der Gesellschaft die Wahl des Transportmittels ohne Rücksicht auf den günstigsten Preis oder Liefergeschwindigkeit. 3. Im Falle höherer Gewalt, Streiks, Betriebsstörungen u.s.w. verlängern sich die Lieferzeiten entsprechend. Kann die Ware aus diesem Grund nicht von der Gesellschaft oder ihrem Distributor beschafft/versendet werden, hat die Gesellschaft die Wahl entweder vom Vertrag zurückzutreten oder einseitig einen neuen Liefertermin zu bestimmen. 4. Der Auftraggeber ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, nachdem er der Gesellschaft eine angemessene Nachfrist von wenigstens vier Wochen gesetzt hat und diese ungenutzt verstrichen ist. 5. Bei Verträgen mit Verbrauchern i.s.d. 13 BGB behält sich die Gesellschaft das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern i.s.d. 14 BGB behält sich die Gesellschaft das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. 6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung sorgsam zu behandeln und alle vorgeschriebenen/ erforderlichen Wartungs- und Reparaturarbeiten regelmäßig auf seine Kosten durchzuführen zu lassen und auf Anforderung ggü. der Gesellschaft nachzuweisen. 7. Der Auftraggeber ist verpflichtet, einen Zugriff Dritter auf die Ware sowie jede Beschädigungen oder Verlust der Ware umgehend ggü. der Gesellschaft anzuzeigen. 8. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzuverlangen. 15

16 9. Ist der Auftraggeber Unternehmer i.s.d. 14 BGB und wird die Ware von ihm weiterveräußert, so tritt der Auftraggeber bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des ihm ggü. dem Dritten zustehenden Rechnungsbetrages an die Gesellschaft ab. Die Gesellschaft nimmt die Abtretung an. Der Auftraggeber wird zugleich mit der Titulierung der Forderung ermächtigt, die Gesellschaft behält sich jedoch vor, die Forderung selbst ggü. dem Dritten geltend zu machen, sofern der Auftraggeber mit seiner Zahlungsverpflichtung ggü. der Gesellschaft in Verzug gerät. 10. Die Be- und/oder Verarbeitung der Ware durch den Auftraggeber erfolgt stets im Namen und im Auftrag der Gesellschaft. Sofern eine Be- und/oder Verarbeitung mit Sachen erfolgt, die der Gesellschaft nicht gehören, so erwirbt diese Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von der Gesellschaft gelieferten Ware. Selbiges gilt, wenn die Ware mit anderen, der Gesellschaft nicht gehörenden Sachen, vermischt wird. 11. Handelt es sich beim Auftraggeber um einen Verbraucher i.s.d. 13 BGB, gelten die gesetzlichen Vorschriften mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist bei Mängeln an Neuware zwei Jahre beträgt, Ersatzansprüche bei Mängeln an gebrauchter Ware verjähren binnen eines Jahres. 12. Handelt es sich beim Auftraggeber um einen Unternehmer i.s.d. 14 BGB obliegt der Gesellschaft die Wahl, ob sie im Zuge der Gewährleistung nachbessert oder eine Ersatzlieferung vornimmt. Erst wenn diese Nacherfüllung fehlschlägt kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Auftraggeber kein Rücktrittsrecht ggü. der Gesellschaft zu. Der Auftraggeber muß den Mangel binnen einer Frist von vierzehn Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich ggü. der Gesellschaft zur Anzeige bringen, andernfalls ist er von der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen, es sei denn, der Mangel war verdeckt und bei Übergabe / Erhalt der Ware nicht erkennbar. Offenbart sich ein Mangel erst zu einem späteren Zeitpunkt, muß dieser ebenfalls binnen einer Frist von vierzehn Tagen schriftlich ggü. der Gesellschaft angezeigt werden. Dem Auftraggeber obliegt die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Auslieferung der Ware, bei gebrauchter Ware mit Ausnahme von 444 BGB erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung der Gesellschaft. Als Beschaffenheit der Ware gilt nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, weitergehende vertragliche Beschaffenheitsangaben werden von der Gesellschaft nicht abgegeben. 8 Haftung der Gesellschaft 1. Im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet die Gesellschaft gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle leichter Fahrlässigkeit wird die Haftung der Gesellschaft auf die typischerweise vorhersehbaren Schäden, maximal jedoch auf Höhe der vertraglich vereinbarten Vergütung beschränkt. Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten, einen höheren Schaden ggü. der Gesellschaft nachzuweisen. Unberührt hiervon bleibt die Haftung der Gesellschaft wegen des Fehlens einer von ihr zugesicherten Eigenschaft. Im Übrigen ist eine Haftung der Gesellschaft ausgeschlossen. 2. Schadensersatzansprüche wegen Überschreitung der vertraglich vereinbarten Lieferzeit stehen dem Auftraggeber nur dann zu, wenn er der Gesellschaft eine Nachfrist von wenigstens vier Wochen gesetzt hat und die Lieferzeitüberschreitung auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Gesellschaft oder eines ihrer Vertreters zurückzuführen ist. 3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereiches der Gesellschaft liegen und die die Leistung wesentlich erschweren und/oder unmöglich machen, wie zum Beispiel Krieg, Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Blockade, Energiemangel, Feuer, Verkehrssperren, Ausfälle oder Störungen im Bereich der Betreiber physikalischer Netze oder des Transportwesens, hat die Gesellschaft auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Die Gesellschaft ist sodann berechtigt, ihre vertraglich geschuldete Leistung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Auftraggeber hieraus ein Recht auf Schadensersatz ggü. der Gesellschaft erwächst. 4. Die Regelungen erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit. 5. Für Schäden, zeitliche Verzögerungen sowie Unmöglichkeit der Leistung, die auf einen Verstoß des Auftraggebers gegen die unter 2 Nr. 4. und 8. normierte Mitwirkungspflicht zurückzuführen sind, haftet die Gesellschaft nicht und behält darüber hinaus ihren vollständigen vertraglichen Vergütungsanspruch ohne Abzug. 6. Für typische, vorhersehbare Schäden haftet die Gesellschaft nur, wenn sie durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln eines einfachen Erfüllungsgehilfen oder durch fahrlässige Verletzung von wesentlicher Vertragspflichten der Gesellschaft verursacht wurden. 7. Vertragliche und/oder gesetzliche Schadensersatzansprüche stehen dem Auftraggeber nur ggü. der Gesellschaft zu, wenn 16

17 diese auf einer vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung der Gesellschaft, ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten beruhen. Für typische und vorhersehbare Schäden haftet Gesellschaft weiter, wenn sie durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln eines einfachen Erfüllungsgehilfen oder durch die fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursacht worden sind. 8. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit die der Gesellschaft zurechenbar sind. 9. Sollte der Gesellschaft die Lieferung unmöglich sein, so ist der Auftraggeber berechtigt, Schadenersatz zu verlangen, es sei denn, die Gesellschaft hat die Unmöglichkeit nicht zu vertreten. Das Recht des Auftraggebers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt von dieser Regelung unberührt. 10. Die Gesellschaft haftet nicht für Schäden gleich welcher Art, die von Veranstaltungsbesuchern verursacht wurden. 11. Der Auftraggeber stellt die Gesellschaft von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, wenn die Gesellschaft nur auf ausdrückliche Weisung und Wunsch des Auftraggebers gehandelt und zuvor auf die Risiken einer Projektmaßnahme hingewiesen hat. 9 Sonstiges 1. Die Vertragspartner sichern sich im Rahmen der Zusammenarbeit Vertraulichkeit zu. 2. Die Vertragspartner verpflichten sich, keinem Dritten Auskunft über die vereinbarte Vergütung zu erteilen. 3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche ihm im Zusammenhang mit den Leistungen der Gesellschaft zugänglich werdenden Informationen, die eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse der Gesellschaft erkennbar und vertraulich zu halten sind, unbefristet geheim zu halten und sie, soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist, weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben oder in sonstiger Art und Weise zu verwenden/verwerten. 4. Die Gesellschaft wird vom Auftraggeber mit Vertragsschluss unwiderruflich ermächtigt, die durch sie ausgeführten Dienstleistungen auf Bild- und Tonträgern jeder Art zu dokumentieren und alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Foto-, Video-, Film- und EDV-Aufnahmen sowie sonstige technische Reproduktionen zur Eigenwerbung oder zu redaktionellen Zwecken zu verbreiten oder/oder zu veröffentlichen und zwar ohne Einschränkung des räumlichen, sachlichen und zeitlichen Geltungsbereiches, soweit sittliche Gesichtspunkte oder Persönlichkeitsrechte Dritter einer solchen Verbreitung nicht entgegenstehen. Soweit vom Auftraggeber nicht ausdrücklich widersprochen, wird der Gesellschaft zugleich das Recht eingeräumt, die erbrachten Leistungen auf ihrer Website und ihren Werbemitteln unter Nennung des Kundennamens als Referenz abzubilden. 5. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass Inhalte des Vertrages und im Rahmen dieses Vertrages erstellte Leistungen von der Gesellschaft im Sinne des BDSG elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Beide Vertragsseiten verpflichten sich, keine elektronisch gespeicherten oder sonstige Daten an Dritte weiterzuleiten. 6. Verstößt der Auftraggeber gegen eine Bestimmung des abgeschlossenen Vertrages, hat er der Gesellschaft eine Vertragsstrafe in Höhe der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche behält sich die Gesellschaft vor. 7. Werden diese AGB in eine Fremdsprache übertragen, ist bei sprachlichen Unklarheiten immer die deutsche Version ausschlaggebend. 10 Schlussbestimmungen 1. Der Auftraggeber darf seine Rechte und Pflichten aus dem vorliegenden Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung der Gesellschaft übertragen. Gleiches gilt für die Abtretung seiner Rechte aus diesem Vertrag. 2. Eine Aufrechnung und/oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes durch den Auftraggeber ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig. 3. Sollte eine einzelne Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist von den Vertragsparteien vielmehr durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck des Vertrages entspricht. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken. 4. Diese Vereinbarung sowie das gesamte Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrecht finden keine Anwendung. 5. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die mit diesem Vertrag in unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang stehen, ist Berlin. Stand November

18 NIKKUS Veranstaltungstechnik GmbH Wiebestraße Berlin tel.: Fax: Web: Abteilung Beratung Kontakt für Kunden und Dry-hire tel.: beratung@nikkus.de Abteilung Disposition Kontakt für Lieferanten tel.: disposition@nikkus.de Abteilung Lager Kontakt für Speditionen tel.: lager@nikkus.de

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