Erläuterungen Änderungsbeschluss zur Haushaltssatzung der Stadt Hameln für 2012

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1 / Erläuterungen Änderungsbeschluss zur Haushaltssatzung der Stadt Hameln für Gründe für den Änderungsbeschluss zur Haushaltssatzung 2012 Seit Beschlussfassung über den Haushalt 2012 am haben sich bei verschiedenen Positionen des Ergebnis- und Finanzhaushaltes Veränderungen ergeben, denen mit dem vorliegenden Änderungsbeschluss Rechnung getragen wird. Gem. 115 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) wäre eine Nachtragssatzung zu erlassen; dies ist allerdings nicht möglich, da die Haushaltssatzung der Stadt Hameln für das Haushaltsjahr 2012 noch nicht rechtskräftig ist. Insbesondere die Veranschlagungen im Teilhaushalt 09 Zentrale Finanzwirtschaft sind an die konjunkturellen und örtlichen Entwicklungen anzupassen. Im investiven Budget der Abteilung 36 Kindertagesstätten, Schulen und Sport müssen hinsichtlich des weiteren Ausbaus von Kinderkrippenplätzen in der Stadt Hameln, notwendiger Bauvorhaben für die Integrierte Gesamtschule und des vorgesehenen Neubaus der Sporthalle Nord sowohl kassenwirksame Haushaltsmittel als auch Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt werden. Aufgrund der vorgenannten und nachstehend näher erläuterten Sachverhalte ergeben sich für den Haushalt folgende Festsetzungen in 1 der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012: Ergebnishaushalt: ordentliche Erträge ( ) ordentliche Aufwendungen ( ) ordentliches Ergebnis ( ) außerordentliche Erträge (+ 0 ) außerordentliche Aufwendungen 0 (+ 0 ) außerordentliches Ergebnis (+ 0 ) Fehlbedarf Ergebnishaushalt insgesamt ( ) 1

2 Finanzhaushalt: Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ( ) Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ( ) Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit ( ) Einzahlungen für Investitionstätigkeit ( ) Auszahlungen für Investitionstätigkeit ( ) Saldo aus Investitionstätigkeit ( ) Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit ( ) Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (+ 0 ) Saldo aus Finanzierungstätigkeit ( ) Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes ( ) Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes ( ) Saldo aus Einzahlungen und Auszahlungen ( ) Mit diesen Festsetzungen kann der im Grundhaushalt veranschlagte Fehlbedarf in Höhe von um verbessert und mit neu veranschlagt werden. Zu den sich daraus ergebenden Konsequenzen in den Folgejahren siehe die nachstehenden Erläuterungen zum Teilhaushalt 09 Zentrale Finanzwirtschaft. Der Wirtschaftsplan des Betriebshofes bleibt unverändert; der Ergebnishaushalt ist ausgeglichen, der Finanzmittelfehlbedarf beträgt Insgesamt ergibt sich daraus für den Gesamthaushalt 2012 ein Finanzmittelüberschuss in Höhe von ( ), um den der am bestehende Finanzmittelfehlbedarf in Höhe von reduziert und auf neu festgesetzt werden kann. 2. Ergebnishaushalt Der Gewerbesteueransatz kann aus heutiger Sicht von 22 Mio. um 10 Mio. auf 32 Mio. erhöht werden. Dies resultiert insbesondere aus unvorhergesehenen Nachzahlungen und höheren Vorauszahlungen diverser Gewerbesteuerzahler für die zurückliegenden Haushaltsjahre. Es handelt sich hierbei um verlässliche Berechnungen und Festsetzungen; es ist nicht zu vermuten, dass sich aus diesen Zahlungen Rückzahlungsverpflichtungen ergeben könnten, so dass Zuführungen in die Rückstellung für Steuerrückzahlungen nicht vorzunehmen sind. Entsprechend dieser Mehrerträge ist auch der Ansatz für die Zahlung der Gewerbesteuerumlage von um auf zu erhöhen. Da es sich bei den genannten Zahlungen fast ausschließlich um Steuerfälligkeiten der vergangenen Jahre handelt, ergeben sich auch bei der Verzinsung von Steuernachforderungen Mehrerträge; der Ansatz kann von um auf erhöht werden. 2

3 Die Ansätze für die Einkommensteuer- und Umsatzsteueranteile sind aufgrund der vorliegenden regionalisierten Ergebnisse der Steuerschätzung Mai 2012 und der zum neu festgesetzten und im April 2012 bekanntgegebenen Schlüsselzahlen zu korrigieren. Insgesamt ergeben sich im Vergleich zu den Planungen zum Haushalt 2012 Verbesserungen in Höhe von für 2012, in den Folgejahren sind die Verbesserungen ähnlich hoch. Der Ansatz für die Grundsteuer B kann aufgrund der aktuellen Entwicklung aus heutiger Sicht von um auf erhöht werden. Diese genannten Verbesserungen der Steuerkraft der Stadt Hameln in 2012 führen in den Jahren ab 2013 zu weiteren, sogar gravierenden Veränderungen bei den zu veranschlagenden Finanzausgleichsleistungen. So wird die Stadt Hameln im Haushaltsjahr 2013 zum einen rd. 6,5 Mio. weniger Schlüsselzuweisungen erhalten als noch zur Haushaltsplanung 2012 zu erwarten war und zum anderen sind an Kreisumlage mehr zu zahlen. Diese Aufwandsverschlechterung bei der Kreisumlage kann durch eine teilweise Inanspruchnahme der Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten im Rahmen des Finanzausgleichs von kompensiert werden, so dass der Ansatz für die Kreisumlage 2013 tatsächlich nur um zu erhöhen ist. Zu diesem Zweck werden der Rückstellung noch mit HPL zugeführt. Unter Berücksichtigung der Veränderungen aufgrund der aktualisierten vorläufigen Berechnungsgrundlagen für den Finanzausgleich 2012 ist somit der Ansatz für die Kreisumlage um zu erhöhen. Inanspruchnahme aus und Zuführung zu dieser Rückstellung erfolgten in den Jahren 2009 bis 2011 lediglich durch eine entsprechende Buchung zum Jahresende. Erstmalig 2012 und 2013 sind hier Planungen möglich, die eine Veranschlagung notwendig erscheinen lassen. Die Berechnungen hinsichtlich der Höhe der Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten im Rahmen des Finanzausgleichs sind in der Anlage 2 dargestellt. Die Veranschlagungen der zentralen Finanzwirtschaft sind zusammengefasst in der Anlage1 dargestellt Die Paul-Gerhardt-Gemeinde als Träger der Kindertagesstätte Paul-Gerhardt erhält für die umfassende Sanierung der Bausubstanz des Gebäudes einen Festkostenzuschuss in Höhe von , vgl. hierzu auch die Vorlage 113/2012. Insgesamt kann durch die oben genannten Veränderungen der strukturelle Fehlbedarf 2012 von um auf reduziert werden; damit kann der ursprünglich geplante kumulierte Fehlbedarf in Höhe von rd. 53,9 Mio. bis Ende 2012 auf rd. 45,7 Mio. reduziert werden. Der strukturelle Fehlbedarf für das Jahr 2013 dagegen wird sich von um auf erhöhen. 3

4 3. Investitionshaushalt und Verpflichtungsermächtigungen Die Paul-Gerhardt-Gemeinde als Träger der Kindertagesstätte Paul-Gerhardt soll 2012 neben dem vorgenannten Sanierungszuschuss für den Anbau einer Krippengruppe einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von erhalten, vgl. Vorlage 113/2012. Vom Land Niedersachsen und vom Landkreis Hameln-Pyrmont sind in 2013 Zuweisungen von insgesamt zu erwarten. Der städtische Eigenanteil beträgt somit Folgende zusätzliche Veranschlagungen sind im HPL 2012 und im HPL 2013 vorzunehmen: HPL 2012 Zuschuss an die Kirchengemeinde für Hochbau und Einrichtung HPL 2013 Zuweisung vom Land (RIK) Zuweisung vom LK Da entsprechende Zuschussgenehmigungen vom Land und vom Landkreis derzeit noch nicht vorliegen, werden die veranschlagten Auszahlungen mit einem Sperrvermerk versehen, aufzuheben durch die Abteilung Finanzen nach Erhalt der Bewilligungsbescheide. Für den Krippenanbau der AWO-Kindertagesstätte Bertholdsweg werden 2012 investive Haushaltsmittel in Höhe von bereitgestellt, vgl. Vorlage 114/2012. Vom Land Niedersachsen und vom Landkreis Hameln-Pyrmont sind in 2013 Zuweisungen von insgesamt zu erwarten. Der städtische Eigenanteil in Höhe von kann aus noch vorhandenen Haushaltsresten des in 2011 aufgelegten 250-T- - Programms für den sukzessiven Ausbau von Kinderkrippenplätzen finanziert werden und muss nicht zusätzlich veranschlagt werden. Folgende zusätzliche Veranschlagungen sind im HPL 2012 und im HPL 2013 vorzunehmen: 1. NPL 2012 Kosten für Hochbau Kosten für Einrichtung aktivierte Eigenleistungen HPL 2013 Zuweisung vom Land (RIK) Zuweisung vom LK Da entsprechende Zuschussgenehmigungen vom Land und vom Landkreis derzeit noch nicht vorliegen, werden die veranschlagten Auszahlungen mit einem Sperrvermerk versehen, aufzuheben durch die Abteilung Finanzen nach Erhalt der Bewilligungsbescheide. Die Marktkirchengemeinde St. Nicolai als Träger der Kindertagesstätte Feuergraben soll 2012 für den Anbau einer Krippengruppe einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von erhalten, vgl. Vorlage 115/2012. Vom Land Niedersachsen und vom Landkreis Hameln-Pyrmont sind in 2013 Zuweisungen von insgesamt zu erwarten. Der städtische Eigenanteil in Höhe von kann aus noch vorhandenen Haushaltsresten des in 2011 aufgelegten 250-T- -Programms für den sukzessiven Ausbau von Kinderkrippenplätzen finanziert werden und muss nicht zusätzlich veranschlagt werden. 4

5 Folgende zusätzliche Veranschlagungen sind im HPL 2012 und im HPL 2013 vorzunehmen: 1. NPL 2012 Zuschuss an die Kirchengemeinde für Hochbau und Einrichtung HPL 2013 Zuweisung vom Land (RIK) Zuweisung vom LK Da entsprechende Zuschussgenehmigungen vom Land und vom Landkreis derzeit noch nicht vorliegen, werden die veranschlagten Auszahlungen mit einem Sperrvermerk versehen, aufzuheben durch die Abteilung Finanzen nach Erhalt der Bewilligungsbescheide. Für den Neubau eines Großraumes in der IGS Hameln für multifunktionale Nutzungen und für den barrierefreien Ausbau des Erdgeschosses im Stammgebäude der Sertürner- Schule werden investive Haushaltsmittel in Höhe von ( Baukosten und Einrichtungskosten) bereitgestellt, vgl. Vorlage 119/2012. Der Neubau ist maßgebliche Voraussetzung für die sich daran ausrichtende ganzheitliche Raumplanung und Raumbedarfsdeckung. Vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Kreistag wird der Landkreis Hameln-Pyrmont in 2013 einen Zuschuss in Höhe von gewähren. Mit Vorlage 140/2012 wird die Verwaltung beauftragt, auf dem Gelände der bisherigen Sporthalle Nord eine Dreifeld-Sporthalle mit 199 Zuschauerplätzen zu errichten. Die Kosten dafür betragen , zuzüglich der ebenfalls zu veranschlagenden Kosten für eine Bauweise nach Passivhausstandard in Höhe von Im HPL 2012 ist für diese Maßnahme eine zusätzliche Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1 Mio. zu veranschlagen. Die Baukosten werden in den Jahren 2013 und 2014 kassenwirksam und sind mit dem Haushaltsplan 2013 endgültig zu veranschlagen. Vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Kreistag wird der Landkreis Hameln-Pyrmont in 2013 einen Zuschuss in Höhe von gewähren. Für die Beschaffung von investiven Ausstattungsgegenständen für den Stabsraum für außergewöhnliche Ereignisse werden noch in 2012 Haushaltsmittel in Höhe von benötigt. Der im HPL 2012 veranschlagte GVFG-Zuschuss für den Westteil der Münsterbrücke in Höhe von muss um reduziert werden, da dieser Betrag bereits 2011abgefordert werden konnte. Im Gegenzug konnte der Zuschuss aus dem LEADER-Programm für den Spielplatz Finkenborn in 2011 nicht mehr abgefordert werden; die hier vorgesehene Einzahlung in Höhe von kann 2012 erneut veranschlagt werden. 5

6 Zur Finanzierung des zusätzlichen Investitionsmittelbedarfs konnten nach Rücksprache mit den Fachabteilungen folgende Maßnahmen zeitlich vom Haushaltsjahr 2012 nach 2013 verschoben werden, da die Mittel in 2012 nicht mehr kassenwirksam zur Auszahlung kommen werden: Kanalerneuerung Fischbecker Straße , stattdessen ist 2012 eine zusätzliche Verpflichtungsermächtigung zu veranschlagen, kassenwirksam 2013 Endausbau Scheckfeldweg Softwarebeschaffung Bei der Maßnahme Radwegebau werden von den für 2012 veranschlagten Mitteln (zzgl. Aktivierte Eigenleistungen i.h.v ) in das Jahr 2013 verschoben und darüber hinaus diese (zzgl. Aktivierte Eigenleistungen i.h.v ) auch für die nächsten Jahre zusätzlich bereitgestellt, um das Verkehrsentwicklungsplanteilkonzept Fahrradfreundliches Hameln in den Jahren 2013 bis 2017 umzusetzen. Zusammen mit den bisherigen Veranschlagungen im Aufwand und bei der Investition stehen somit jährlich und insgesamt (zzgl. Aktivierte Eigenleistungen) zur Verfügung. Folgende Einsparungen können veranschlagt werden: Für den Kauf von Grundstücken werden nicht benötigt. Die für 2012 für den Fertigausbau Hottenbergsfeld vorgesehenen Haushaltsmittel in Höhe von werden in 2012 nicht benötigt. Darüber hinaus können ab 2013 jährlich eingespart werden. Die Reduzierung stellt für den Finanzplanungszeitraum eine echte Entlastung dar, nach 2015 müssen weitere Mittel bereitgestellt werden. Die Ansätze der Maßnahmen Renaturierung Hamel und Grunderneuerung Bahnhofsvorplatz werden sowohl hinsichtlich der Einzahlungen als auch der Auszahlungen erhöht und verändern das Ergebnis nicht. 6

7 4. Entwicklung der fundierten Schulden Die fundierten Schulden entwickeln sich mittelfristig bis zum Ende 2015 wie folgt: Schuldenstand = nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigung Kreditaufnahme Kreditaufnahme für Umschuldung Tilgung Tilgung Umschuldung Nettoneuverschuldung Kreditaufnahme Kreditaufnahme für Umschuldung Tilgung Tilgung Umschuldung Nettoneuverschuldung Kreditaufnahme Kreditaufnahme für Umschuldung Tilgung Tilgung Umschuldung Nettoneuverschuldung Kreditaufnahme Kreditaufnahme für Umschuldung Tilgung Tilgung Umschuldung Nettoneuverschuldung Voraussichtlicher Schuldenstand zum = Entwicklung des Kassenbestandes Die Entwicklung der Kassenlage (Liquidität) stellt sich wie folgt dar: Bestand an Zahlungsmitteln am = ,00 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ,00 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ,00 Einzahlungen für Investitionstätigkeit ,00 Auszahlungen für Investitionstätigkeit ,00 Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit ,00 Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit ,00 voraussichtlicher Bestand an Zahlungsmitteln am = ,00 7

8 Daraus folgt, dass unter Berücksichtigung möglicher Gewerbesteuerrückzahlungen in Höhe von 10 Mio. der Höchstbetrages für Liquiditätskredite um 5 Mio. reduziert werden kann und in 4 der Nachtragshaushaltssatzung mit 30 Mio. neu festgesetzt wird. 6. Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von um erhöht und auf neu festgesetzt. Mit dieser Festsetzung ist keine Bindewirkung für die folgenden Jahre verknüpft, die eine Nettoneuverschuldung der Stadt Hameln zur Folge hätte. Verschiedene Feuerwehrfahrzeuge Kanalerneuerung Basbergstraße Kaimauer-Anleger Flotte Weser Endausbau An der Chaussee Asphaltdeckschichten Gemeindestraßen Beleuchtung Westteil Münsterbrücke Brückenbaumaßnahmen NEU Neubau Sporthalle Nord NEU Kanalerneuerung Fischbecker Straße Sperrvermerke Folgende Neuveranschlagungen werden mit einem Sperrvermerk versehen: Kindertagesstätte Paul-Gerhardt Investitionskostenzuschuss AWO-Kindertagesstätte Bertholdsweg Kosten für Bau und Einrichtung Kindertagesstätte Feuergraben Investitionskostenzuschuss Da entsprechende Zuschussgenehmigungen vom Land und vom Landkreis derzeit noch nicht vorliegen, werden die veranschlagten Auszahlungen mit einem Sperrvermerk versehen, aufzuheben durch die Abteilung Finanzen nach Erhalt der Bewilligungsbescheide. 8. Haushaltssicherungskonzept Das am vom Rat der Stadt Hameln beschlossenen Haushaltssicherungskonzept 2012 wird nicht verändert. 9. Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Erträge und Aufwendungen der zentralen Finanzwirtschaft Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten im Rahmen des Finanzausgleichs 8

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