Übersicht der Gemeinde Engstingen über den kommunalen Haushalt 2015

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1 Übersicht der Gemeinde Engstingen über den kommunalen Haushalt 2015 Engstingen hat derzeit Einwohner. Diese verteilen sich auf die drei Ortschaften Großengstingen, Kleinengstingen und Kohlstetten

2 Liebe Bürgerinnen und Bürger, anhand dieser Broschüre möchten wir Ihnen einen Überblick über den kommunalen Haushalt der Gemeinde Engstingen geben. Unsere Gemeinde hat jährlich nur einen begrenzten Umfang an Haushaltsmitteln zur Verfügung und mit diesem Geld müssen die verschiedensten Aufgaben bewältigt werden. Hierunter ist zwischen den weisungsgebundenen Pflichtaufgaben, den weisungsfreien Pflichtaufgaben und den freiwilligen Aufgaben einer Gemeinde zu unterscheiden. Bestimmte Aufgaben werden durch Bund und Land per Gesetz vorgeschrieben, die sogenannten Pflichtaufgaben. Bei den Pflichtaufgaben hat die Gemeinde keinen eigenen Spielraum um die Ausführung der Aufgaben zu gestalten. Darunter fallen beispielsweise die Wahlen, das Pass- und Meldewesen sowie verschiedene soziale Angelegenheiten. Bei den weisungsfreien Pflichtaufgaben muss die Gemeinde gesetzliche Vorgaben bei der Erfüllung der Aufgaben beachten. Wie diese Aufgaben letztlich erledigt werden obliegt dem Spielraum der Gemeinde. Hierunter fallen beispielsweise die Kinderbetreuung, die Schulen, das Feuerwehrwesen oder auch die Abwasserbeseitigung. Bei den freiwilligen Aufgaben liegt die Entscheidung, ob eine Aufgabe überhaupt wahrgenommen und wie diese konkret ausgestaltet werden soll, ganz alleine bei der Gemeinde selbst. Dazu zählen beispielsweise der Betrieb von Sporthallen, die Backhäuser oder Kulturangebote innerhalb der Gemeinde.

3 Der Haushaltsplan der Gemeinde gliedert sich in einen Gesamtplan, den Verwaltungshaushalt und den Vermögenshaushalt und versucht, jeweils das kommende Jahr vorauszuplanen. Der Gesamtplan bildet die Ergebnisse der Einzelpläne des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts ab. Somit dient er gleich zu Beginn, des ca. 200 Seiten umfassenden Plans, als grobe Übersicht. Die im Verwaltungshaushalt veranschlagten laufenden Einnahmen und Ausgaben wirken sich nicht unmittelbar auf das Vermögen aus; hierzu zählt zum Beispiel die Unterhaltung der bestehenden Straßen und der gemeindeeigenen Einrichtungen, ebenso wie die Einnahmen aus Gebühren, Steuern und Zuweisungen. Der Vermögenshaushalt bildet alle Finanzvorfälle bzw. Investitionen ab, also alles, was sich mindernd oder erhöhend auf das Vermögen der Gemeinde auswirkt. Nach diesen kurzen Erläuterungen zum Aufbau des Haushaltsplans kommen wir nun zum Hauptbestandteil dieser Broschüre. Dabei steht zur Erklärung im Vordergrund, über welche Einnahmen die Gemeinde verfügt und wofür sie dieses Geld verwendet. Die folgenden Seiten sollen in verständlicher Kurzform Antworten auf diese und weitere Fragen geben und Ihnen den Haushaltsplan der Gemeinde Engstingen ein wenig näher bringen. Wir wünschen Ihnen nun eine spannende Lektüre und interessante Einblicke in den kommunalen Haushalt der Gemeinde Engstingen. Mit herzlichen Grüßen Ihr Mario Storz Bürgermeister

4 Kurze Einführung in Kommunale Haushalte: Der Kommunale Haushalt ist in einen Verwaltungshaushalt und einen Vermögenshaushalt zu gliedern. Dem Verwaltungshaushalt sind die Einnahmen und Ausgaben zuzuordnen, die nicht im Vermögenshaushalt zu veranschlagen sind. Er enthält also alle laufenden Einnahmen und Ausgaben zur Aufgabenerfüllung (z.b. Personal-, Unterhaltungs- und Betriebsausgaben sowie Gebühren, Mieten, Pachten, laufende Zuweisungen, Konzessionsabgabe). Dem Vermögenshaushalt sind die Einnahmen und Ausgaben zuzuordnen, die das Vermögen oder die Schulden der Kommune verändern. Gesamtdeckungsprinzip: Alles Geld fließt in einen Topf. Die Einnahmen des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts sind nicht zur Verwendung für ganz bestimmte Ausgabenzwecke festgelegt. Sie fließen vielmehr in einen Topf, aus dem insgesamt die Ausgaben bestritten werden. Ausnahmen bilden die zweckgebundenen Einnahmen wie z.b. Spenden. Diese dürfen nur für ihren Spendenzweck verwendet werden. Haushaltsausgleich: Warum sind die Einnahmen und Ausgaben immer gleich hoch? Sicherlich haben Sie festgestellt, dass die Einnahmen immer so hoch sind wie die Ausgaben. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben muss die Summe der beiden Teilhaushalte, Verwaltungs- und Vermögenshaushalt, immer in den Einnahmen und den

5 Ausgaben ausgeglichen sein. Diese Vorgabe bezieht sich nicht nur auf die Planerstellung, sondern auch auf die Erstellung der Jahresrechnung. Die im Verwaltungshaushalt zur Deckung der laufenden Ausgaben nicht benötigten Einnahmen sind als Überschuss dem Vermögenshaushalt zuzuführen; man spricht auch von der Investitionsrate. Die Investitionsrate steht unter Umständen nicht komplett für neue Investitionen zur Verfügung. Es sind zunächst die Ausgaben für die Kredittilgung abzusetzen. Was dann übrig bleibt, ist die Netto- Investitionsrate (sog. freie Spitze). Nur diese steht für neue Investitionen zur Verfügung. Unter Fachleuten ist die Netto-Investitionsrate der Gradmesser für die Leistungskraft einer Kommune. Rücklage Die zur Finanzierung des Vermögenshaushaltes nicht benötigten Einnahmen sind der so genannten Rücklage zu zuführen. Die Rücklage dient zur Sicherung der Betriebsmittel der Kasse und zum anderen der Deckung des künftigen Ausgabenbedarfs des Vermögenshaushaltes.

6 Was ist eine kostenrechnende Einrichtung? Kostenrechnende Einrichtungen sind Einrichtungen der Kommune, die in der Regel ganz oder zum Teil aus Entgelten (Gebühren) finanziert werden, z.b. Abwasserbeseitigung, Friedhof, Hallenbad. Ein weiteres Merkmal dieser Einrichtung ist die Veranschlagung der kalkulatorischen Kosten (Abschreibung und kalkulatorischer Zins) im Verwaltungshaushalt. Innere Verrechnungen Zwischen verschiedenen Bereichen einer Kommune findet ein Leistungsaustausch statt. So erhebt beispielsweise der Finanzbereich die Gebühren für die Abwasserbeseitigung, der EDV-Bereich arbeitet u.a. für den Finanzbereich usw. Um die Kosten z. B. der Abwasserbeseitigung transparent zu machen, werden die Kosten der anderen für sie tätigen Bereiche verrechnet. Der Finanzbereich erstattet dem EDV-Bereich dessen Kosten und stellt seine Kosten der Abwasserbeseitigung in Rechnung. Dadurch soll die tatsächliche echte Belastung der einzelnen Verwaltungsbereiche deutlich werden und es entsteht dadurch in diesem Beispiel der tatsächliche Preis für das Abwasser.

7 Einnahmen Auf die Höhe der meisten Einnahmen hat die Gemeinde selbst keinen Einfluss. Aus den unten aufgeführten Einnahmequellen kann die Gemeinde Engstingen nur an wenigen Positionen drehen um einen höheren Betrag an Einnahmen zu generieren. Lediglich an den Grund- und Gewerbesteuereinnahmen, der Hundesteuer und Einnahmen aus Verkauf, Mieten und Pachten hat die Gemeinde die Möglichkeit die Einnahmen zu verändern. Zuweisungen 33,9% Gemeindeanteil Steuern 23,9% Gewerbesteuer 13,2% Grundsteuer 6,0% Sonstige Einnahmen 2,6% Kalk. Kosten + Verrechnungen 8,9% Gebühren, Erlöse, Mieten u.ä. 11,3% Haushaltsvolumen:

8 Ausgaben Für 2015 ist die Verteilung der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes ist wie folgt geplant. Kalk. Kosten + Verrechnungen 8,9% Zinsen 1,0% Zuweisungen und Zuschüsse 10,5% Sonstige Aufwendungen 0,0% Personal 21,4% Zuführung an VmH 3,9% Gewerbesteuerumlage + Finanzausgleichsumlage 13,9% Kreisumlage 17,3% Verwaltungsund Betriebsausgaben 17,9% Steuerer -stattung Gewerbepark 5,1% Haushaltsvolumen:

9 Einnahmen Vermögenshaushalt Entnahme Rücklage 19,8% Zuführungen v. VwH 32,1% Kreditaufnahme 16,2% Zuschüsse 7,5% Veräußerung Grundstücke 24,5% Haushaltsvolumen:

10 Ausgaben des Vermögenshaushaltes Kredittilgungen 16,1% Zuschüsse/ Rückzahlungen 3,8% Erwerb von Grundstücken 7,9% Baumaßnahmen 64,8% Erwerb v. bew. Sachen d. Anlagevermögens 8,3% Haushaltsvolumen:

11 Einzelplan 0, Allgemeine Verwaltung Darin sind beispielsweise enthalten: -Personalausgaben -Aufwendungen für den Gemeinderat -Mieten und Pachten -Kosten für das Rathaus -EDV-Systeme -Einnahmen aus Verwaltungsgebühren Einnahmen Ausgaben - Allgemeine Verwaltung Einrichtungen für die Verwaltung Gesamtausgaben Dies ergibt im Einzelplan 0 einen Zuschussbedarf in Höhe von

12 Spielraum der Gemeinde: Es gilt die Unterscheidung zwischen Pflichtaufgaben und freiwilligen Aufgaben. Pflichtaufgaben, wie zum Beispiel der Brandschutz, sind gesetzlich vorgeschrieben und können deshalb kaum beeinflusst werden. Bei den freiwilligen Aufgaben kann die Gemeinde nicht nur entscheiden, in welcher Qualität und Quantität sie die Leistungen erbringt, sondern auch ob die Leistung überhaupt angeboten wird. Einzelplan 1, Öffentliche Sicherheit und Ordnung Darin sind beispielsweise enthalten: -Öffentliche Ordnung -Aufwendungen für das Feuerwehrwesen (z.b. Übungen, Einsätze oder Ausrüstungen) Einnahmen Ausgaben -Öffentliche Ordnung Feuerschutz Gesamtausgaben Daraus ergibt sich im Einzelplan 1 ein Zuschussbedarf in Höhe von

13 Einzelplan 2, Schulen Dieser Einzelplan legt die Einnahmen und Ausgaben unserer Schulen sowie für übrige schulische Aufgaben dar. Auch das Schulangebot muss gewährleistet sein. Aufgrund der steigenden Nachfrage nach Ganztagesschulen, zeichnet sich derzeit ein Wandel in der Schulkultur ab. Unter anderem durch den Umbau der Freibühlschule ist die Gemeinde Engstingen für diesen Wandel gerüstet. Über 80% der unten aufgeführten Einnahmen in diesem Bereich sind Zuweisungen und Zuschüsse vom Land. Einnahmen Ausgaben Schulverwaltung Grundschulen und Hauptschule Realschule übrige schulische Aufgaben Gesamtausgaben Daraus ergibt sich ein Zuschussbedarf in Höhe von

14 Einzelplan 3, Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege Darin sind die Heimat- und Kulturpflege, Volkshochschule, die öffentliche Bücherei und kirchliche Angelegenheiten beinhaltet. Einnahmen Ausgaben Theater und Musikpflege Heimat- und sonstige Kulturpflege Volksbildung kirchliche Angelegenheiten Daraus ergibt sich im Einzelplan 3, Wissenschaft, Forschung und Kultur ein Zuschussbedarf in Höhe von

15 Einzelplan 4, Soziale Sicherung Dieser Einzelplan schließt das Jugendzentrum als auch die Tageseinrichtungen für Kinder ein. Einnahmen Jugendhilfe Ferienprogramm Jugendzentrum 0 Tageseinrichtungen für Kinder Ausgaben Jugendhilfe Ferienprogramm Jugendzentrum Tageseinrichtungen für Kinder (mit Zuschüssen an freie Träger) Daraus folgt im Jahr 2015 ein Zuschussbedarf in Höhe von

16 Einzelplan 5, Gesundheit, Sport, Erholung Beispielsweise: -Sportvereine -eigene Sportstätten -Rettungsdienst -Kinderspielplätze -Park- und Gartenanlagen Einnahmen 400 Ausgaben Gesundheitspflege Sportförderung Eigene Sportstätten Park- und Gartenanlagen Ausreichend Sportangebote, genügend Spielmöglichkeiten für Kinder und Angebote für Jugendliche sind der Gemeindeverwaltung sehr wichtig. Deshalb nehmen wir gerne einen Zuschussbedarf in Höhe von für das Jahr 2015 auf uns.

17 Einzelplan 6, Bau- und Wohnungswesen, Verkehr Zum Beispiel Aufwendungen für: -Planungen (Bebauungsplan) -Gemeindestraßen -Straßenbeleuchtung und -reinigung Einnahmen Ausgaben Planung, Vermessung Gemeindestraßen Straßenbeleuchtung Straßenreinigung Im Bereich Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ergibt sich somit ein Zuschussbedarf in Höhe von

18 Einzelplan 7, Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung Darunter fällt: -die Abwasser- und Abfallbeseitigung -die öffentliche WC-Anlage -unser Automuseum -unsere Dorfgemeinschaftshäuser -die Feld- und Wirtschaftswege -der Gewerbepark auf der Haid -der Bauhof der Gemeinde -sowie das Bestattungswesen Einnahmen (u.a. Abwasserbeseitigung Hilfsbetriebe der Verwaltung ) ) Ausgaben Abwasserbeseitigung Abfallbeseitigung Märkte 950 Bestattungswesen Sonstige öffentl. Einrichtungen Hilfsbetriebe der Verwaltung Förderung der Land- und Forstwirtschaft Fremdenverkehr Gewerbepark Haid (Verrechnung Steueraufkommen) Daraus ergibt sich ein Zuschussbedarf in Höhe von

19 Einzelplan 8, wirtschaftliche Unternehmen, allg. Grund- u. Sondervermögen Dieser Einzelplan beinhaltet Versorgungsunternehmungen, Land- und forstwirtschaftliche Unternehmen sowie allgemeines Grundvermögen. Einnahmen Ausgaben land- und forstwirtschaftliche Unternehmen allgemeines Grundvermögen Daraus erwirtschaften wir im Einzelplan 8 voraussichtlich einen Überschuss in Höhe von

20 Einzelplan 9, allgemeine Finanzwirtschaft Zum Beispiel: Steuern, Zuweisungen, Umlagen an Bund und Land, Zuführungen zwischen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt Einnahmen (u.a. Grund- und Gewerbesteuer, Schlüsselzuweisungen, Gemeindeanteil an Einkommenssteuer) Ausgaben Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft (Kreditzinsen, Zuführung an Vermögenshaushalt) Damit ergibt sich im Einzelplan 9, allgemeine Finanzwirtschaft ein Überschuss in Höhe von Dieser dient zur Deckung der Defizite der anderen Aufgabenbereiche.

21 Vermögenshaushalt Bereich EPL Einnahmen Ausgaben 0 Allgemeine Verwaltung Öffentliche Sicherheit und Ordnung Schulen Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege Soziale Sicherung Gesundheit, Sport, 0 0 Erholung 6 Bau- und Wohnungswesen, Verkehr Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung Wirtschaftliche Unternehmen, allg. Grund- und Sondervermögen 9 Allgemeine Finanzwirtschaft Summe

22 Für den Erwerb von Grundstücken sowie Verrechnungen der Erschließungs- und Anschlussbeiträge sind vorgesehen. Für den Erwerb von beweglichen Vermögensgegenstände sind insgesamt vorgesehen. Die größten Positionen hierbei sind: Zum einen das Gemeindeentwicklungskonzept. Es fällt mit unter den Einzelplan 6 Die EDV-Ausstattung für das Rathaus und die Schulverwaltung an der Grundschule Kleinengstingen, welche mit einem Betrag von zu den Einzelplänen 0 und 2 gerechnet werden. Die Nachfinanzierung des Mannschaftstransportwagen der Freiwilligen Feuerwehr Abt. Kohlstetten mit Ausgaben in Höhe von unter dem Einzelplan 1. Für Baumaßnahmen sind veranschlagt. Diese teilen sich in folgende größere Positionen auf. Sanierung F-Bau/kleine Schulturnhalle (Innensanierung EG und Umkleidebereich UG) Finanzierung z.t. durch Haushaltsreste; für den nicht durch Haushaltsreste gedeckten Teil wurden im Haushalt 2014 finanziert; im Jahr 2015 werden weitere eingeplant. (Einzelplan 2) Brandschutzmaßnahmen im G-Bau der Freibühlschule ( ). Maßnahmen Schulküche Freibühlschule ( ). Zählt wie die beiden zuvorkommenden unter den Einzelplan 2 Schulen

23 Sanierung Friedhofsmauer Kohlstetten/weiterer Teilabschnitt mit Ausgaben von , die zu dem Einzelplan 6 gehören. Im Einzelplan 7 werden für die Urnenstelen für den Friedhof Kleinengstingen investiert. Sicherung Bahnübergang Silcherstr., Anteil der Gemeinde: im Einzelpan 6. Ausbau Friedrichstraße mit Ausgaben, ebenfalls in den Einzelplänen 6 und 7. Für Tilgungen sind veranschlagt. Für die Sanierung des Kirchturms an der Kirche St. Martin sind als Zuschuss im Einzelplan 7 veranschlagt sind als Zuschuss/Beteiligung an den Landkreis für die Einrichtung einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage in der Trochtelfinger Straße geplant (Einzelplan 6). Schuldenstandsübersicht Stand ,36 Tilgung 2014 (ohne Umschuldung) ,37 Zugang ,00 Stand / ,99 Tilgung 2015 (ohne Umschuldung) ,27 Kreditermächtigung ,00 Voraussichtlicher Stand ,72 Der voraussichtliche Schuldenstand zum ergibt pro Einwohner einen Betrag von 588 Der tatsächliche Schuldenstand zum ergab pro Einwohner 588

24 Der Landesdurchschnitt für Gemeinden (ohne Eigenbetriebe) zwischen Einwohnern beträgt 344 /Einwohner (Quelle: Gemeindefinanzbericht 2013). Die Gesamtverschuldung der Gemeinde (inkl. Eigenbetriebe) beträgt 772 /Einwohner. Der Landesdurchschnitt für Gemeinden zwischen Einwohnern beträgt hier 857 /Einwohner (Quelle: Gemeindefinanzbericht 2013). Stand der allgemeinen Rücklage Stand am ,97 Entnahme 2014 (Planansatz) 0,00 Zuführung 2014 (Planansatz) ,00 Stand am / ,97 Entnahme 2015 (Planansatz) ,00 Zuführung 2015 (Planansatz) 0,00 Stand am ,97 Der Mindestbestand der allgemeinen Rücklage 2015 beträgt Netto-Investitionsrate Als Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt sind im Haushaltsjahr EUR geplant. Davon sind für die Tilgung von Krediten EUR abzuziehen. Es verbleiben EUR, die der Gemeinde für Investitionen zur Verfügung stehen. Diese Summe wird als Netto-Investitionsrate oder freie Spitze bezeichnet.

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