Internetkultur am Arbeitsplatz Warum?

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1 Internetkultur am Arbeitsplatz Warum? Um eine Kultur zu schaffen, genügt es nicht, mit dem Lineal auf die Finger zu klopfen Albert Camus Jürgen Dagutat Aurenz GmbH

2 Mensch an Bord Unternehmen entsteht durch privates Surfen am Arbeitsplatz ein jährlicher Schaden von rund 104 Milliarden DM (> 50 Mrd. )... es entsteht ein Arbeitsausfall von 17,2 Tagen im Jahr je Mitarbeiter... Jeder fünfte Mitarbeiter geht über zehn Mal pro Tag privat ins Netz (Quelle: Sterling Commerce, Befragung von 1000 Firmen, 2000) Anteil der dienstlichen Nutzung liegt teilweise bei gerade einmal 17 Prozent, Kosten von deutlich über 50 Millionen im Jahr heißt es im Prüfbericht des Landesrechnungshof in Berlin (Quelle: Interner Bericht Berliner Landesrechnungshof, taz, 2007)

3 Mensch an Bord Wieviel Zeit verwenden die Mitarbeiter mit Internetanschluss Ihrer Meinung nach für private Internet- bzw. nutzung? Private Internetnutzungszeit ca. 70 % eine Stunde oder mehr pro Woche Private nutzungszeit 43 % eine Stunde oder mehr pro Woche ca. 40 % zwei Stunden oder mehr pro Woche 15 % zwei Stunden oder pro Woche 18 % drei Stunden oder mehr pro Woche

4 Mensch an Bord Welche Probleme sind Ihrer Meinung nach mit der privaten Internet- bzw. nutzung verbunden? Private Internetnutzung für ca. 70 % ist die unzureichende Rechtssicherheit ein Problem Private nutzung für ca. 67 % ist die unzureichende Rechtssicherheit ein Problem für ca. 70 % sind hohe Arbeitszeitausfälle ein Problem für 56 % sind hohe Arbeitszeitausfälle ein Problem für 27 % ist es ein Problem, dass private Daten nicht ausreichend geschützt sind für ca. 30 % ist es ein Problem, dass private Daten nicht ausreichend geschützt sind

5 Mensch an Bord Business Aurenz Frühstück, GmbH, Nürtingen Alle Rechte vorbehalten.

6 Situation

7 Rechtliche Rahmenbedingungen Internet und am Arbeitsplatz Private Nutzung Dienstliche Nutzung Telekommunikationsgesetz, TKG Fernmeldegeheimnis, 88 ff. TKG Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetze Telemediengesetz, TMG Lohnsteuerliche Beurteilung der Vorteile für den Arbeitnehmer Vorteile des Arbeitnehmers aus der privaten Nutzung betrieblicher Personalcomputer und Telekommunikationseinrichtungen bleiben einkommensteuerfrei 3 Nr. 45 EStG Grundrechte Recht auf informationelle Selbstbestimmung Art.2 Abs.1 i.v.m. Art.1 Abs.1 GG Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis Art. 10 GG BGB, StGB Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, 611, 242 BGB Briefgeheimnis, 202 StGB Ausspähen von Daten, 202a StGB Betriebsverfassungsrecht Überwachungsrecht, 80 I Nr.1 BetrVG Mitbestimmungsrecht, 87 I Nr. 6 BetrVG Informationsanspruch, 80 II, 111 BetrVG Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen Schutz personenbezogener Daten Bundesdatenschutzgesetz Schutz personenbezogener Daten

8 Rechtliche Rahmenbedingungen Rechtssicherheit, Schutz vor Missbrauch & Kontrollrechte PRIVAT ERLAUBT (ERLAUBNIS MIT VORBEHALT) PRIVAT VERBOTEN TKG Fernmeldegeheimnis 88 Abs. 2 BDSG Systemsicherung 28 Abs. 1, Nr. 1, 2 KONTROLLSPERRE Ausnahme: 1. Abrechnungszweck 2. Gefahr im Verzug 3. Einwilligung KONTROLLE ZULÄSSIG In Abhängigkeit: 1. Verhältnismäßigkeit 2. Interessensabwägung

9 Praxis WIE ORGANISIEREN UNTERNEHMEN INTERNET- UND NUTZUNG

10 Praxis Bisherige Lösungsansätze Erlaubnis der Privatnutzung Filtersystem (Blacklist / Whitelist) Verbot Betriebsvereinbarung Kombination VIELE HERANGEHENSWEISEN ABER WELCHE IST RECHTSKONFORM?

11 Verbot VERBOT

12 Verbot Internet und werden trotz des Verbots genutzt! Es müssen Prozesse implementiert werden, mit denen das Verbot überwacht wird Progressive Strafenkataloge müssen aufgestellt werden Strafen müssen exekutiert werden Arbeitsrechtliche Konsequenzen können zur Kündigung von wertvollen Mitarbeitern führen. Gleichbehandlungsgrundsatz Kosten für Wiederbesetzung der Stelle

13 Verbot Verschlechterung der Unternehmenskultur Loyalen Mitarbeitern wird eine böswillige Absicht unterstellt Akzeptanz von IT-Lösungen kann nachlassen Demotivation von Mitarbeitern Angst vor BigBrother wird geschürt Verbote der privaten Nutzung sind schwer bis gar nicht durchsetzbar Kein Reziprozitätseffekt

14 Mensch an Bord Firmen, die die private Nutzung des Internet am Arbeitsplatz einschränken oder unterbinden, handeln kontraproduktiv. Die Unternehmen sollten privates Surfen nicht als unvermeidlich hinnehmen, sondern als nützlich für ihre Interessen begreifen. Arbeitgeber, die die private Nutzung des Internet während der Arbeitszeit unterbinden, sorgen damit für eine geringere Leistungsbereitschaft ihrer Mitarbeiter. (Roland Rust, Direktor des Center for e-service, Universität Maryland, USA, 2003)

15 Mensch an Bord Studie warnt: Arbeitsklima und Arbeitsleistung leiden unter Internet-Verbot. Websurfen gut für die Moral. Eine neue Studie zeigt auf, dass kurze Unterbrechungen des Arbeitsprozesses, um im Internet zu surfen, die Produktivität erhöhen. (Nürtinger Zeitung, 2008)

16 Mensch an Bord Wenn es um die private Internet und -Nutzung Ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz geht, wäre es da nicht schön, wenn Sie es nach Ihren Vorstellungen zulassen könnten die getroffene Regelung Ihre Mitarbeiter motiviert Privat auch tatsächlich Privat ist Missbräuche datenschutzkonform aufgedeckt werden könnten -Archivierung kein Problem mehr darstellt Sie eine rechtssichere Lösung hätten bei diesem Thema Ihre IT entlastet wird eine Einigung mit dem Betriebsrat kein Problem darstellt ein bewusstes Zeitmanagement Arbeitszeit optimiert und Sie dennoch nicht auf jegliche Steuerungsmöglichkeiten verzichten müssten.

17 Kontakt Wenn Sie mehr Informationen möchten, nehmen Sie Kontakt zu uns auf! Jürgen Dagutat

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