Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg Herrn Danilo Buchholz Dortustr Potsdam
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- Manuela Möller
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1 POSTANSCHRIFT Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Postfach , Bonn Bundeskriminalamt SO 41 1 Kunst Herrn Carsten Moritz Thaerstraße Wiesbaden nachrichtlich: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur Baden-Württemberg Herrn Joachim Uhlmann Herrn Rolf Walther Schmid Königstraße Stuttgart HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT BEARBEITET VON Graurheindorfer Straße 198, Bonn Postfach , Bonn TEL +49 (0) oder +49 (0) FAX + 49 (0) Katrin Schenk Katrin.Schenk@bkm.bmi.bund.de INTERNET DATUM Berlin, 7. Januar 2008 AZ K /58 Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Herrn Dr. Peter Wanscher Herrn Thomas Butzenlechner Salvatorstraße München Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei Kulturelle Angelegenheiten Frau Liane Rybczyk Brunnenstraße Berlin Der Senator für Kultur der Hansestadt Bremen Frau Almuth Blome Altenwall 15/ Bremen Freie und Hansestadt Hamburg Kulturbehörde Staatsarchiv Frau Irmgard Mummenthey Frau Julia Bruedegam Kattunbleiche Hamburg Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg Herrn Danilo Buchholz Dortustr Potsdam Freie und Hansestadt Hamburg Kulturbehörde Staatsarchiv Der Amtsleiter Herrn Dr. Udo Schäfer Kattunbleiche Hamburg Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst Herrn Thomas Seegmüller Frau Anna-Maria Lang Rheinstraße Wiesbaden Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur Frau Dagmar Reitzenstein Herrn Markus Reinhard Leibnizufer Hannover ZUSTELL- UND LIEFERANSCHRIFT Arminiusstraße 10, Bonn VERKEHRSANBINDUNG Bus-/Tram-Haltestelle: Innenministerium, Kultur- und Medienbeauftragter
2 SEITE 2 VON 6 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Herrn Prof. Bernhard Hoppe Werderstraße Schwerin Niedersächsische Staatskanzlei Herrn Bernd Kappelhoff Planckstraße Hannover Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur Rheinland-Pfalz Herrn Michael Hill Mittlere Bleiche Mainz Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Frau Dagmar Fuchs Herrn Martin Kühne Wigardstraße Dresden Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt Ref. 53 Denkmalpflege und Museen Frau Annette Sprengel Turmschanzenstraße Magdeburg Ministerium für Bildung, Familie, Frauen und Kultur Frau Christa Matheis Frau Silvia Huebsch Hohenzollernstraße Saarbrücken Thüringer Kultusministerium Frau Elke Harjes-Ecker Werner-Seelenbinder-Straße Erfurt Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Frau Rita Bung Herrn Norbert Madiwe Stadttor Düsseldorf Sächsisches Staatsministerium des Innern Herrn Dieter Schrader Frau Silke Birk Wilhelm-Buck-Straße Dresden Der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein Staatskanzlei Frau Anne Nilges Düsternbrooker Weg Kiel Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt Herrn Rainer Schumann Halberstädter Straße 2/ am "Platz des 17. Juni" Magdeburg Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste Herrn Dr. Michael Franz Turmschanzenstraße Magdeburg Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland Unter den Linden Berlin Bundesministerium der Finanzen Referat III B 1 Frau Andrea Kürbs Langer Grabenweg Bonn
3 SEITE 3 VON 6 Auswärtiges Amt Referat 600 Frau Charlotte Schwarzer Herrn Gerd Lukoschik Werderscher Markt Berlin Oberfinanzdirektion Nürnberg Frau Kerstin Winter Krelingstr Nürnberg Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Referat 04 Frau Dr. Silke Kloever Europahaus Stresemannstraße Berlin Deutsches Archäologisches Institut Podbielskiallee Berlin Zollkriminalamt Referat III 2 Frau Gisela Klinkhammer Bergisch Gladbacher Str Köln Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland Frau Halima Makowiak Lennéstraße Bonn Römisch-Germanisches Zentralmuseum Mainz Herrn Dr. Michael Müller-Karpe Ernst-Ludwig-Platz Mainz Deutscher Museumsbund e.v. In der Halde Berlin BETREFF Maßnahmeempfehlungen zum Handel mit Kulturgütern im Internet Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 3. Juli 2007 äußern sich INTERPOL, UNESCO und ICOM besorgt über den zunehmenden illegalen Handel mit Kulturgut, das ein unwiederbringliches Vermögen für die Kultur und Identität eines Volkes darstellt. Wie in einer von INTERPOL in 56 Mitgliedsstaaten durchgeführten Studie kürzlich bestätigt wurde, wird der illegale Handel mit Kulturgütern über das Internet international als sehr ernstes und zunehmendes Problem angesehen, sowohl für die Herkunfts -Länder (in denen der Diebstahl begangen wurde) als auch für die Bestimmungsländer. Es ist allgemein bekannt, dass bei den im Internet zum Verkauf angebotenen Kulturgütern erhebliche Unterschiede hinsichtlich ihrer Bedeutung, Provenienz und Authentizität bestehen. Einige sind von historischem, künstlerischem oder kulturellen Wert, andere nicht. Ihre Herkunft kann legal oder illegal sein, einige sind echt, andere sind Fälschungen. Den meisten Ländern fehlt es an Mitteln, um sämtliche Internetverkäufe zu überprüfen oder alle verdächti-
4 SEITE 4 VON 6 gen Angebote zu untersuchen. Dennoch sollten alle Länder versuchen, auf den illegalen Handel mit Kulturgütern im Internet mit geeigneten Maßnahmen zu reagieren. Ergebnis der dritten Jahrestagung der INTERPOL Expert Group on Stolen Cultural Property im INTERPOL-Generalsekretariat am 7. und 8. März 2006 ist die folgende von INTERPOL, UNESCO und ICOM zusammengestellte Liste von grundlegenden Maßnahmen zur Bekämpfung des zunehmenden illegalen Verkaufs von Kulturgütern über das Internet, die ich Ihnen nachfolgend mit der Bitte um Prüfung im Rahmen Ihrer Zuständigkeit zur Kenntnis geben möchte: Die Mitgliedstaaten von INTERPOL und UNESCO und die im Internationalen Museumsrat mit Nationalkomitees vertretenen Staaten werden aufgefordert: 1 1. Internetverkaufsplattformen nachdrücklich darin zu bestärken, auf sämtlichen ihrer Seiten für den Verkauf von Kulturgütern folgende Haftungsausschlussklausel einzustellen: Im Hinblick auf zum Verkauf vorgeschlagene Kulturgüter und vor dem Kauf solcher Kulturgüter wird Käufern geraten, i) die rechtmäßige Provenienz des Kulturgegenstands zu überprüfen und dafür einen Nachweis zu verlangen, einschließlich eines Nachweises über die rechtmäßige Ausfuhr (und ggf. Einfuhr) des höchstwahrscheinlich importierten Kulturgutes sowie ii) einen Nachweis über den rechtmäßigen Titel des Verkäufers zu verlangen. Im Zweifelsfall wird geraten, sich vorrangig an die nationalen Behörden des Herkunftslandes und INTERPOL und ggf. UNESCO und ICOM zu wenden. 2. Internetplattformen aufzufordern, relevante Informationen an die Strafverfolgungsbehörden weiterzugeben und bei Ermittlungen im Zusammenhang mit verdächtigen Verkaufsangeboten für Kulturgüter mit ihnen zusammenzuarbeiten. 3. eine Zentralstelle (innerhalb der nationalen Polizei o.ä.) einzurichten, die ebenfalls für den Schutz von Kulturgütern verantwortlich ist, mit der Aufgabe, den Verkauf von Kulturgütern über das Internet ständig zu kontrollieren und zu überwachen. 1 Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den genannten grundlegenden Maßnahmen nicht um Empfehlungen, Deklarationen, Chartas oder ähnliche Norm setzende Instrumente handelt, die von der Generalkonferenz der UNESCO angenommen wurden, oder um Resolutionen der INTERPOL- Generalversammlung.
5 SEITE 5 VON 6 4. mit nationalen und ausländischen Polizeikräften und INTERPOL sowie den zuständigen Behörden anderer betroffener Staaten zu kooperieren, um: a) sicherzustellen, dass jeder Diebstahl und/oder jede illegale Aneignung von Kulturgütern an das Nationale INTERPOL-Zentralbüro gemeldet wird, damit relevante Informationen in der INTERPOL-Datenbank gestohlener Kunstwerke eingestellt werden können, b) Informationen über den Diebstahl und/oder die illegale Aneignung von Kulturgütern sowie über den Weiterverkauf solcher Kulturgüter über das Internet aus einem oder in ein Staatengebiet zur Verfügung zu stellen, c) die schnelle Identifizierung von Kulturgütern zu erleichtern, indem i) sichergestellt wird, dass Verzeichnisse mit Fotos von Kulturgütern oder wenigstens ihrer Beschreibung geführt und aktualisiert werden, zum Beispiel unter Verwendung des Object-ID -Standards 2, und ii) ein Verzeichnis empfohlener Sachverständiger gepflegt wird, d) alle ihnen zur Verfügung stehenden Hilfsmittel zu nutzen, insbesondere die INTERPOL-Datenbank gestohlener Kunstwerke und die dazugehörige INTERPOL-DVD, um verdächtiges Kulturgut zu kontrollieren, e) kriminelle Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Verkauf von Kulturgütern über das Internet aufzuspüren und strafrechtlich zu verfolgen und das INTERPOL-Generalsekretariat über Großermittlungen, an denen mehrere Länder beteiligt sind, zu informieren. 5. Informationen über durchgeführte Kontrollen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Kulturgütern über das Internet, die in Rede stehenden Käufer und die erzielten Kontrollergebnisse zu registrieren und statistisch zu erfassen, 6. rechtliche Maßnahmen vorzusehen, um im Falle begründeter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Provenienz von Kulturgütern diese unverzüglich zu beschlagnahmen, 2 Object ID ist ein internationaler Standard zur Beschreibung von Kunst, Altertumsschätzen und Antiquitäten. Dieser Standard sowie eine Version mit Zusatzinformationen (die von ICOM, Getty und UNESCO unterstützt wird) sind auf der ICOM-Website erhältlich (
6 SEITE 6 VON 6 7. die Rückgabe beschlagnahmter Kulturgüter unrechtmäßiger Provenienz an ihre rechtmäßigen Eigentümer zu gewährleisten. Sollten in Ihrem Zuständigkeitsbereich diesbezügliche Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Verkaufs von Kulturgütern über das Internet getroffen worden sein, wäre ich dankbar, informiert zu werden. Der BKM wird sich mit der Verkaufsplattform Ebay durch gesondertes Schreiben in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Katrin Schenk
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