1.1 LebensbedarffürNichtheimbewohner

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1 Grenzbeträge (ordentliche EL) Kapitel 1 / Seitel sültis ab Position EL- Berechnungsblatt (Formular EL /.1 ) 1.1 LebensbedarffürNichtheimbewohner Alleinstehende Ehepaare - Waisen/Kinder - ohne Kinder - mit 1 Kind - mit 2 Kindern - mit Kindern - mit 4 Kindern - für jedes weitere Kind 10'05 19',210 29',245 9'280 45',970 52'660 + '45 28',815 8'850 48',885 55',575 62'265 + ' Durchschnittsprämien fü r die obligatorische Krankenpflegeversicherung pro Jahr (inkl. Unfalldeckung) Prämienregion (siehe Kapitel 1 / Seite 9) 12 - Alleinstehende - Ehepaar (2 x Alleinstehende) - Kinder - Junge Erwachsene (ab nach Vollendung des 18. bis Vollendung des 25 5'520 11',040 1',260 5'028 4'908 9'816 1'116 4'56 4',62 g',264 1',056 4' NE-Beitrag inkl. Verwaltungskosten 490 Alleinstehende Ehepaare/ Alleinstehende mit Kindern 1.9 PauschaleNebenkosten: - Selbstbewohnte Liegenschaften - Selber beheizte Mietwohnung 1' Höchstmöglicher Mietzinsabzug - Normalfall - Personen im Rollstuhl 1'200 16'800 15'000 18'600

2 Grenzbeträge (Fortsetzung ordentliche EL) Kapitel I / Seite2 sültig ab ', Position EL- Berechnungsblatt (Formular EL /. 1 ) 1.10 Heimkosten Höchstmögliche Heimkosten (Gesamttarif) pro Person Pflegebedürftigkeit gem. Tarifausweis (zentrales System) Pflegestufe 0 Anerkannte Heime auf der Spital- und Pflegeheimliste - des Kantons Bern - Ausserkantonal (im Tas) ( m anr) '948 Ubrige anerkannte Heime und ausserkantonale Invalidenheime (im Tas) 1im lan '275 Pflegestufe 1 Pflegestufe 2 Pflegestufe ',422 6'748 66'82 Betreutes Wohnen (Wohnheimmodell) Pflegestufe 0 (immer) Besitzstand für Fälle, die am in lnstitution ' Persönliche Auslagen - Pflegestufen0-12 Monat Jahr 67 4'404 2 Vermögensfreibetrag: - Alleinstehende - Ehepaar - Kinder / Waisen 7'500 60'000 15' Freibetrag bei selbstbewohnten Liegenschaften Freibetrag bei selbstbewohnten Liegenschaften, wenn ein Ehegatte im Heim und ein Ehegatte zu Hause ist (ges. Berechnung) Freibetrag bei selbstbewohnten Liegenschaften, wenn mindestens ein Ehegatte eine Hilflosenentschädigung der AHV, lv, UV oder MV bezieht 112',500 00'000 00'000

3 Grenzbeträge (Fortsetzung ordentliche EL) Kapitel 1 / Seite sültis ab Position EL- Berechnungsblatt (Formular EL /. 1 ).1 Vermögensverzehr a Bezüger von lv- oder Hinterlassenenrenten (Witwen, Witwer, Waisen) (gilt auch bei Heimbewohnern, die eine solche Rente beziehen) b Bezüger von Altersrenten (in Wohnung) c Bezüger von Altersrenten im Heim: (gilt auch bei Ehegatten, wenn beide im Heim; wenn nur 1 Ehegatte im Heim: 1/10 auf dem gesamten Vermögen) 1 I 1 5 1t10 1t5.2 Erwerbseinkommen - Naturallohn Aufteilung: Morgenessen Mittagessen Nachtessen Unterkunft (1t) (im Tag/Jahr) I 11',890 - Hypothetische Einkommen (Rz 05 ff) a Mindesteinkommen f[ir teilinvalide Personen unter 60 Jahren (Bezüger vonta-;!"- und %-Renten): lnvaliditätsgrad: 40 < 50 o/o 50<60% 60 < 70 o/o b Mindesteinkommen für nichtinvalide Witwen unter 60 Jahren ohne minderjährige Kinder: Alter: bis '61 1g',210 12',806 8',420 1g',210 12',806 - Freibetrag: Alleinstehende Ehepaare / Alleinstehende mit Kindern 1'000 1'500

4 Grenzbeträge (Fortsetzung ordentliche EL) Kapitel 1 / Seite4 sültig ab Position EL- Berechnungsblatt (Formular EL /. 1 ).6 Zinsen aus Sparguthaben, Wertschriften und Darlehen M i ndestzi nssatz (Rz 1 22) 0. %.11 Hilflosenentschädigung AHV-Rentner im Heim: - leichten Grades - mittleren Grades - schweren Grades Monat Jahr 2',909 7',020 11',22 lv-rentner im Heim - leichten Grades - mittleren Grades - schweren Grades ',404 '516 5'616 Zu Hause: - leichten Grades - mittleren Grades - schweren Grades 468 1',170 1',872 5'616 14',040 22',464 4 Höchstmöglicher EL-Betrag Ab fällt die Begrenzung der EL bei Heim- wie auch bei N ichtheimbewoh nern weg. 4.1 Minimaler El-Betrag Ab entspricht der Mindestbetrag der individuellen Prämienverbilligung. lndividuelle Prämienverbilligung (lpv) pro Jahr Prämienregion (siehe Kapitel 1 / Seite 9) 12 - Alleinstehende - Ehepaar (2 x Alleinstehende) - Kinder - Junge Erwachsene (ab nach Vollendung des 18. bis Vollendung des 25. 2',400 4', ',88 2'100 4' ',100 1',920 ' ',944

5 G renzbeträge (Kran kheitskosten) Kapitel 1 / Seite5 strltis ab Diät-Meh rkosten (Pauschale): 2'1OO pro Person a Bade- und Erholungskuren - anerkannte Heilbäder und Kliniken gemäss KVG Pflichtleistungen der Krankenkassen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung Höchsttaxe/Tag Jahresfranchise + Kostenbeteiligung von 10 % ohne Tarifausweis: - andere Heime - andere Unterkunft (nur für Badekuren):. Hotels, Pensionen. Ferienwohnungen Höhere Taxe ) Tarifausweis zwingendl b temporärer Heimaufenthalt (Rz ) c Aufenthalt in Tagesstruktur siehe Kapitel 5 / Seite Selbstbehalt bei temporärem Aufenthalt Selbstbehalt bei Aufenthalt in Tagesstruktur 21.5O pro Tag 10.- pro Tag Transportkosten : - Privatfahrzeug Taxi 70 Rappen pro km effektive Kosten

6 G re nzbeträ ge ( Fo rtsetzu n g Kra n khe itskoste n ) Kapitel 1 / Seite6 sültis ab Zur Orientierung folgende Werte: (Prüfung bzw. Abzug erfolgt durch AKB) Für die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten gelten zusätzlich, d. h. unabhängig zur monatlichen Ergänzungsleistung, die nachfolgenden Beträge. Besteht der EL- Anspruch nicht für das ganze Jahr (2. B. Todesfall, Anspruch im Verlaufe des Jahres), gelten gleichwohl die Höchstansätze. Tabelle A Personen zu Hause Personen im Heim Alleinstehende 25 ooo 1) Ehegatten von in Heimen wohnenden Personen Ehepaare (beide zu Hause oder beide im Heim) Vollwaisen getrennt lebendes Kind übrige Kinder, je 2) oo 1) ooo 1) pro Ehegatte ) evtl. Erhöhung bei Bezügern einer mittleren oder schweren Hilflosenentschädigung der lv oder UV für Pflege- und Betreuungskosten (Abklärung ausschliesslich durch AKB; vgl. Tabelle B in Kapitel 1 / Seite 7) 2) Kinder, welche bei den Eltern wohnen, sind im Höchstbetrag des Elternteils oder des Ehepaares inbegriffen.

7 ALE.HANDBUCH G re nzbeträge ( Fo rtsetzu n g Kra n kheitskoste n ) Kapitel 1 / SeiteT sültis ab Für zu Hause wohnende Personen mit einer Hilflosenentschädigung der lv oder UV für mittelschwere oder schwere Hilflosigkeit können die Beträge nach Tabelle A für die Vergütung von Pflege- und Betreuungskosten erhöht werden. Eine Erhöhung ist auch möglich beim Bezug einer Hilflosenentschädigung der AHV, wenn vorher eine solche der lv bei mittelschwerer oder schwerer Hilflosigkeit bezogen wurde. Die Erhöhung ist vorzunehmen, wenn die ausgewiesenen Pflege- und Betreuungskosten höher sind als die Hilflosenentschädigung und die Beträge gemäss Tabelle A (Kapitel 1 / Seite 6) vor Abzug der Hilflosenentschädigung nicht ausreichen, um sämtliche Krankheitsund Behinderungskosten zu vergüten. ln diesen Fällen wird die Hilflosenentschädigung der lv oder UV von den ausgewiesenen Pflege- und Betreuungskosten abgezogen. Tabelle B Alleinstehende und verwitwete Personen: - bei schwerer Hilflosigkeit - bei mittlerer Hilflosigkeit Ehegatten von in Heimen wohnenden Personen: - bei schwerer Hilflosigkeit - bei mittlerer Hilflosigkeit Ehegatten (beide zu Hause): - beide Ehegatten je schwer - beide Ehegatten je mittelschwer - ein Ehegatte schwer, der andere mittelschwer - nur ein Ehegatte schwer - nur ein Ehegatte mittelschwer Vollwaisen getrennt lebendes Kind übrige Kinder Erhöhung + 65' ' ' ', ', ' ' ' ',000 keine Erhöhung keine Erhöhung keine Erhöhung Höchstbetrag (Personen zu Hause) 90'000 60'000 90'000 60' ' ' ' '000 85'000 10'000 10'000 (im Betrag des Elternteils oder Ehepaares inbegriffen)

8 Kapitel 1 / SeiteB gültig ab Repartitionswerte (Bu n elwertl von Grundstücken Der Repartitionswert macht folgenden Prozentsatzder kantonalen amtlichen Werte aus Jahre t t tog 2005/06 200t t / t /96 199t t / t /86 198/ t / t t t t /66 N ichtlandwi rtschaftl iche Grundstücke 10O o/o 16O o/o 15O o/o 150 o/o 150 o/o 10 o/o 15O o/o 14O o/o 1O o/o 1O o/o 110 o/o' 11O o/o 10O olo 120 % 11O o/o 10O o/o 14O o/o Landwirtschaftliche Grundstücke 100 o/o 10O o/o 10O o/o 12O o/o

9 Kapitel 1 / Seite9 sültis ab Präm ienreqionen für Krankenvers cherer@ Die im Kanton Bern massgebenden drei Prämienregionen wurden durch das Bundesamt für Sozialversicherungen wie folgt festgelegt: Bezirk Aarberg Prämienregion 2 Aarwangen Bern 1 Biel 1 Büren 2 Burgdorf 2 Courtelary 2 Erlach 2 Fraubrunnen 2 Frutigen lnterlaken Konolfingen 2 Laupen 2 La Neuveville 2 Moutier 2 Nidau 2 Niedersimmental Oberhasli Obersimmental Saanen Schwarzenburg 2 Seftigen 2 Signau Thun 2 Trachselwald Wangen Die für die drei Regionen massgebenden Durchschnittsprämien sind auf Seite t hievor ersichtlich.

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