Gesundheit: Fit durch die kalte Jahreszeit. Leitthema: Die Rentenversicherung. Schwerpunkt: Kinderlähmung und Spätfolgen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Gesundheit: Fit durch die kalte Jahreszeit. Leitthema: Die Rentenversicherung. Schwerpunkt: Kinderlähmung und Spätfolgen"

Transkript

1 Herbst-Winter 2012/ Jahrgang Leitthema: Die Rentenversicherung Schwerpunkt: Kinderlähmung und Spätfolgen Gesundheit: Fit durch die kalte Jahreszeit

2 Editorial Pflege ist Vertrauenssache Markus Lepack ist Geschäftsführer der PVD Pflegedienst Deutschland GmbH & Co. KG und Herausgeber des Pflegefreundes Liebe Leserinnen und Leser des Pflegefreundes, Pflege ist eine besondere Dienstleistung. Selten kommen sich Kunde und Dienstleister so nahe wie in der Pflege. Daher ist ein solides Vertrauensverhältnis in der Pflege so zentral wie in keiner anderen Branche. Vertrauen entsteht auf zweierlei Weise. Zum einen bildet sich Vertrauen dadurch, dass man ein Unternehmen als vertrauenswürdig kennenlernt, gute Erfahrungen sammelt, aber auch erlebt, dass Anregungen und Wünsche positiv angenommen werden. Solche Unternehmen werden von zufriedenen Kunden weiterempfohlen. Viele unserer Kunden kommen auf Empfehlung aus ihrem Bekanntenkreis zu uns. Manche unserer Kunden haben jedoch keine Bekannten, die Empfehlungen aussprechen können. Sie haben wenig oder keine Erfahrungen mit der Pflege und noch weniger mit Pflegeunternehmen. Oft kommt die Pflegebedürftigkeit in der Familie unerwartet etwa nach einer schweren Krankheit. Vielleicht hat man die Warnzeichen für eine schleichende Veränderung eines nahen Angehörigen übersehen oder falsch gedeutet. Von einem Tag auf den anderen geht es nicht mehr weiter so wie bisher. Plötzlich muss schnell entschieden und rasch gehandelt werden. Ein Pflegedienst muss gefunden werden doch wie findet man ein vertrauenswürdiges Unternehmen, wenn man keine persönliche Empfehlung bekommt? Wodurch zeichnet sich ein Pflegedienst aus, der Vertrauen verdient? Ein vertrauenswürdiger Pflegedienst wird alles tun, um die Qualität seiner Pflege ständig weiterzuentwickeln. Er wird Transparenz schaffen und offen kommunizieren. Er behandelt seine Pflegekräfte mit dem gleichen Respekt wie seine Kunden. Ein weiterer Hinweis auf die Qualität ist auch die Erfahrung und damit die Kompetenz eines Pflegedienstes. Im Jahr 2012 hat die Toll Unternehmensgruppe zwei wichtige Schritte auf dem Wege der ständigen Qualitätsverbesserung unternommen. Die Rezertifizierung unseres Qualitätsmanagements hat unsere erfolgreichen Anstrengungen bestätigt. Bei der Befragung unserer Kunden durch den Bundesverband Ambulanter Dienste (bad e. V.) wurde unsere hervorragende Pflegequalität bestätigt. Das alles geschah nicht von selbst. Das kompetente und hoch motivierte Team von Toll24 und alle Pflegepartnerinnen und -partner haben mit ihrer engagierten Arbeit dazu beigetragen. Auch in 2013 wird die Toll Unternehmensgruppe weiter auf dem Weg der Qualitätsführerschaft in der häuslichen Rundum-Pflege vorangehen. Wir wollen noch mehr pflege- und unterstützungsbedürftigen Menschen mit unserer Pflege ein Leben in Würde zu Hause ermöglichen. Dafür überarbeiten wir unter anderem gegenwärtig unser Pflegeleitbild und planen weiter zu expandieren. Die Toll Unternehmensgruppe geht 2013 in das 27. Jahr seit der Gründung und belegt damit langjährige Erfahrung in der häuslichen Rundum-Pflege. Etliche unserer anvertrauten Kundinnen und Kunden, aber auch Pflegepartnerinnen und Pflegepartner, begleiten uns seit vielen Jahren. Ständig kommen neue hinzu, wie etwa Frau Pfenningsdorf (Seite 24); für sie ist die häusliche Rundum-Pflege eine lohnende und erfüllende Tätigkeit. Für unsere Kunden sind solche motivierten Pflegepartnerinnen der Normalfall. Sie helfen uns, die Herzenswünsche unserer Kunden zu erfüllen (Seite 25). Wir wünschen Ihnen, liebe Leserinnen und Leser des Pflegefreundes, dass es Ihnen und Ihren Angehörigen weiterhin gut geht. Doch sollten Sie Pflege und Betreuung rund um die Uhr brauchen, hoffen wir, dass Toll24 der Pflegedienst Ihres Vertrauens sein wird. Ihr Markus Lepack 2 l Pflegefreund 2/12

3 Inhalt Rechte für Ältere Die Idee der Gleichheit aller Menschen ist ein tragender Pfeiler unserer Gesellschaft. Dieser mächtige Gedanke aus dem 18. Jahrhundert fand in der Deklaration der Menschenrechte und im deutschen Grundgesetz seinen Niederschlag. Er ist jedoch noch lange nicht überall Wirklichkeit. Menschen werden auch heute noch ungleich behandelt. Sie werden schlechter bezahlt, wenn sie weiblich sind, sie haben weniger berufliche Chancen, wenn sie den falschen kulturellen Hintergrund haben, und sie werden schlechter medizinisch und pflegerisch behandelt, wenn sie zu alt sind. Wer schwach ist und für seine Rechte nicht kämpfen kann, erleidet massive Nachteile. Es ist wie mit allen Rechten ihre Verwirklichung gelingt nur durch ständige Anstrengung. Besonders hilflos sind alte und pflegebedürftige Menschen. Daher fordert die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) stärkere, insbesondere präventiv wirkende, Schutzmechanismen, vergleichbar den Regelungen des Kinderund Jugendhilferechts. Der Blick der BAGSO richtet sich vor allem auf die Situation pflegebedürftiger demenzkranker Menschen. Diese stehen in einem sehr starken Abhängigkeitsverhältnis zu den Pflegenden. Selbsthilfeorganisationen wie der Pflege-Selbsthilfeverband e. V. berichten immer wieder erschütternde Beispiele von Menschenrechtsverletzungen im Bereich der Pflege. Dennoch lässt das Thema die meisten Menschen kalt. Und das finde ich seltsam. Denn die meisten der heute berufstätigen Menschen werden eines Tages alt sein. Viele von ihnen werden mit hoher Wahrscheinlichkeit Hilfe und Unterstützung durch andere brauchen. Je älter man wird, desto höher das Risiko der Pflegebedürftigkeit. Wer sich für die Rechte alter und pflegebedürftiger Menschen einsetzt, verbessert auch seine eigene Chance auf ein würdigeres Leben, wenn er später einmal auf Hilfe und Unterstützung angewiesen ist. Pflegewelt 4 Mehr finanzielle Förderung und Flexibilität in der Pflege 5 Begutachtung von pflegebedürftigen Kindern durch den MDK 6 Igel-Monitor: individuelle Gesundheitsleistungen auf dem Prüfstand 6 Die neue elektronische Gesundheitskarte Rechte und Pflichten 6 Der neue Schwerbehindertenausweis 6 Kostenlose psychologische Beratung für pflegende Angehörige 7 Menschenrechte Älterer effektiv schützen! 7 Schlaganfall rechtzeitig erkennen 8 Pflegefachpersonen müssen Deutsch können 9 Volkskrankheit über die niemand spricht 10 Infos zur Finanzierung der Pflege 11 REHAB in Karlsruhe Leitthema 12 Die Gesetzliche Rentenversicherung 16 Folgewirkungen des demografischen Wandels Schwerpunkt 18 Im Schatten der Kinderlähmung 20 Ich hatte Glück ich lebe noch 21 Etwas Sinnvolles für schwer behinderte Menschen leisten. 22 Schwierigkeiten liegen bei der Versorgung 23 Zuhause ein selbstständiges Leben führen Foto: Museum der Universität Tübingen Pflege rund um die Uhr 24 Die Tätigkeit rundet mein Leben ab 25 Mit 24h-Pflege war es deutlich entspannter 25 Ein Herzenswunsch wird erfüllt 26 Auch pflegende Angehörige brauchen eine Pause Entlastung durch Toll24 Gesundheit 28 Die Abwehrkräfte natürlich stärken 31 Hinhören, was der Körper brauchen könnte Alltagshilfen 32 Neu: Das Invacare Flex 3 Rückensystem für Multifunktions-Rollstühle 32 Wie gefährlich kann ein Schnupfen werden? 33 Taschen-Örtchen für unterwegs für Frauen und Männer 33 Unterstützung zum aktiven Treppensteigen im eigenen Zuhause Rubriken 32 Messen 34 Impressum Titelbild: Dimitry Kalinovsky, Fotolia Foto: Piet_Oberau - Fotolia Ihr Harald Spies Chefredakteur Pflegefreund 2/12 l 3

4 Pflegewelt Foto: Piet_Oberau - Fotolia Mehr finanzielle Förderung und Flexibilität in der Pflege Ab 2013 gibt es verbesserte Leistungen für Pflegeversicherte Gute Nachrichten gibt es ab Januar 2013 für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Das vom Bundesministerium für Gesundheit unter der Leitung des Gesundheitsministers Daniel Bahr Ende März erarbeitete Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (PNG) tritt ab dem 1. Januar 2013 in Kraft. Pflegebedürftige und Angehörige werden durch das PNG entlastet Pflege soll flexibler werden und sich den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen anpassen. Mit dem Gesetz soll ab Januar 2013 künftig zielgerichteter auf die Bedürfnisse von demenzkranken Menschen eingegangen werden: beispielsweise dürfen neben Grundleistungen und hauswirtschaftlicher Versorgung ab Januar 2013 auch spezielle Leistungen in der Betreuung in Anspruch genommen werden, die die Patienten in ihrer aktuellen Situation unterstützen. Pflegegelder und Sachleistungen ändern sich In finanzieller Hinsicht ändert sich zunächst einmal die Höhe der Pflegegelder und der Pflegesachleistungen. Ein Demenzkranker erhält ohne Pflegestufe ein Pflegegeld von 120 Euro oder eine Pflegesachleistung von bis zu 225 Euro. In Pflegestufe 1 bekommt man in Zukunft ein Pflegegeld von 305 Euro oder eine Pflegesachleistung in Höhe von 665 Euro. In der zweiten Pflegestufe steigt der Betrag des Pflegegeldes auf 525 Euro. Auch die Zahl der Pflegesachleistung für einen Demenzkranken in zweiter Pflegestufe erhöht sich von 1100 auf 1250 Euro. Eine weitere Neuerung kommt vor allem den Angehörigen eines 4 l Pflegefreund 2/12 Pflegebedürftigen zugute: diese können sich künftig leichter eine Auszeit nehmen, da trotzdem der halben Pflegegeldbetrag weitergezahlt wird. Pflegegeld oder Sachleistungen für Demenzkranke ohne Pflegestufe 120 Euro Pflegegeld oder 225 Euro Pflegesachleistungen zusätzlich zu den Leistungen nach 45b (Zusatzleistungen bei eingeschränkter Alltagskompetenz). Höhere Leistungen für Demenzkranke in den Pflegestufen I und II Pflegestufe Sachleistungen Pflegegeld I bis zu 665 Euro 305 Euro II 1250 Euro 525 Euro Pflegegeld bei Kurzzeit-/Verhinderungspflege Während pflegende Angehörige verhindert sind, wird zusätzlich zu den Leistungen der Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege die Hälfte des Pflegegeldes weitergezahlt. Förderung ambulant betreuter Wohngruppen Pflegebedürftige in Wohngruppen erhalten einen Zuschlag von 200 Euro Sachleistungen monatlich. Es gibt einen Gründungszuschuss für ambulant betreute Förderung von Selbsthilfegruppen Selbsthilfegruppen in der Pflegeversicherung sollen stärker gefördert werden. Meist vereinfacht es die Situation der pflegenden Angehörigen, wenn man sich mit weiteren Betroffenen austauschen und von deren Erfahrung selbst profitieren kann. Das PNG sieht vor, für Selbsthilfegruppen im Bereich der Pflegeversicherung 10 Cent pro Versicherten und Jahr bereitzustellen. Wohngruppen für Senioren werden finanziell unterstützt. Jeder WG-Mitbewohner bekommt künftig bei Gründung einer Wohngruppe einmalig 2500 Euro. Aufgrund des höheren organisatorischen Aufwands werden zusätzlich 200 Euro monatlich an jeden pflegebedürftigen Bewohner einer Wohngemeinschaft gezahlt. Des Weiteren soll die private Vorsorge gefördert werden. Diese Maßnahme unterstützt Bürger bei der eigenverantwortlichen Vorsorge für den Fall, dass sie pflegebedürftig werden, mit jährlich 60 Euro. Damit die vorgesehenen Leistungen bis Ende des Jahres 2015 allerdings verbessert werden können, ist nach SGB XI eine Anhebung um 0,1 Beitragspunkte in der Pflegeversicherung notwendig. y Neue Leistungen und Änderungen im Überblick Wohngemeinschaften von 2500 Euro pro Person (maximal Euro pro Wohngemeinschaft). Die Fördersumme beträgt insgesamt 30 Millionen Euro. Diese Förderung endet spätestens am 31. Dezember Mehr Wahlmöglichkeiten bei Pflegeleistungen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können künftig bestimmte Zeitvolumen für Betreuungsleistungen wie Vorlesen oder Spazierengehen nutzen. Mit den Pflegediensten können sie die Leistungen für das Zeitkontingent verhandeln. Spezialisierte Betreuungsdienste In geeigneten Modellvorhaben soll überprüft werden, ob spezialisierte Betreuungsdienste adäquate Leistungen für die besonderen Bedürfnisse demenzkranker Pflegebedürftiger erbringen können. Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen kann 2013 und 2014 solche Modellvorhaben mit bis zu fünf Millionen Euro aus Mitteln des Ausgleichfonds der Pflegeversicherung fördern.

5 Pflegewelt Begutachtung von pflegebedürftigen Kindern durch den MDK Foto: j.laackman PSL-Studioas Der Begutachtungsexperte Jean-Paul Weber berät seit vielen Jahren pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige in Fragen der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). In seiner aktuellen Kolumne beschäftigt er sich mit der schwierigen Begutachtung von Kindern mit Pflegebedarf. Begutachtungsexperte Jean-Paul Weber Bei der Entstehung der Pflegeversicherung waren Kinder nicht als Pflegegeldempfänger vorgesehen. Aus rechtlichen Gründen musste nachgebessert werden, dabei blieb es. Die Begutachtung von Kindern und Jugendlichen nach dem Pflegegesetz gestaltete sich von Anfang an als schwierig, weil die gesetzlich vorgegebenen Instrumentarien zur Begutachtung teilweise unzureichend sind. Eine wegweisende Weiterentwicklung der Begutachtungskriterien für Kinder mit Pflegebedarf hat bis zum heutigen Tage nicht stattgefunden. Bei behinderten oder chronisch erkrankten Kindern besteht neben dem zu definierenden Pflegeaufwand ein sehr hoher Zeitaufwand für Förderung und eine adäquate psychosoziale Begleitung. Begutachter sind hoch, was häufig zu Enttäuschungen führt. Probleme bei der Begutachtung von Kindern Häufig wird der zusätzliche Hilfebedarf bei den Verrichtungen des täglichen Lebens gegenüber einem gesunden gleichaltrigen Kind zu gering definiert. Das Führen eines Pflegetagebuches über mindestens einen Monat ist ratsam. Denn damit können die Eltern ihren tatsächlichen Aufwand belegen. Vielen Gutachtern fehlt eine fachliche Kompetenz zu den Entwicklungsstadien bei Kindern. Es reicht nun mal nicht aus, selbst Mutter zu sein. Es ist bei der pflegerischen Begutachtung von Kindern unverzichtbar, sich grundlegend in den Bereichen motorische, kognitive sowie soziale Entwicklungsphasen auszukennen. Ein weiteres häufiges Problem ist die mangelnde Differenzierung zwischen grundpflegerischen Verrichtungen, behandlungspflegerischen Tätigkeiten, psychosozialer Begleitung und den oft sehr umfangreichen hauswirtschaftlichen Verrichtungen. Diese Bereiche sind meist sehr eng verflochten, eine Differenzierung ist jedoch für die Begutachtung zwingend. Eine Präsenzpflicht kann beispielsweise überbewertet werden. Die ständige Verfügbarkeit pflegender Eltern verfälscht oft die objektiven Pflege- und Betreuungszeiten. Hier sollte der Gutachter sehr differenziert vorgehen. Oft müssen die Eltern einen sehr hohen hauswirtschaftlichen Aufwand betreiben, da das behinderte Kind beispielsweise beim Essen alles verschmutzt. Dieser Aufwand hat letztendlich keinen Einfluss auf die Pflegezeiten. Eine letzte Besonderheit ist die Festlegung der Einschränkungen der Alltagskompetenz bei geistig mentalen Einschränkungen, diese werden in 13 so genanten Items festgehalten. An dieser Stelle kommt es oft zu Fehleinschätzungen, da eine Begutachtung sich häufig als Momentaufnahme entpuppt, die nicht repräsentativ für die tatsächliche Situation ist. Dieser Beitrag kann nur anreißen, wie komplex eine Kinderbegutachtung ist und wie viele Faktoren eine wichtige Rolle spielen. Eine fachliche Beratung und Begleitung bei der Begutachtung von Kindern mit Pflegebedarf kann daher sinnvoll sein. Autorenkontakt: Jean-Paul Weber c/o Forum Lebensraum Am Schulgarten 8, Fronhausen Anzeige Das ganze Umfeld leidet Wird eine geistige oder körperliche Behinderung festgestellt, so bricht meist ein ganzes Lebenskonzept auseinander. Dieses traumatische Erlebnis begleitet oft das gesamte familiäre Umfeld ein Leben lang. Es ist für mich oft fraglich, ob sich die Gutachter dieser Tragweite bewusst sind. Die Eltern der betroffenen Kinder sind nun mal in der zusätzlichen Rolle als Pflegepersonen. Sie benötigen zur Bewältigung dieser gemeinsamen Lebenssituation eine hohe Motivation und spezielle Sachkenntnisse. Sie müssen auch sehr belastbar sein. Sie sind meist sehr kritisch und dies auch mit Berechtigung. Ihre Erwartungen an die Pflegefreund 2/12 l 5

6 Pflegewelt Igel-Monitor: individuelle Gesundheitsleistungen auf dem Prüfstand Wer zum Arzt geht, wird oft mit Ihnen konfrontiert werden, den individuellen Gesundheitsleistungen was auf den ersten Blick positiv klingt. Zur Beurteilung der Angebote hilft ein Informationsangebot des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e. V. (MDS). Eine individuelle Gesundheitsleistung durch den behandelnden Arzt ist durchaus mit Vorsicht zu genießen. Denn unter einer individuellen Gesundheitsleistung sind alle Behandlungen durch den Arzt zu verstehen, die nicht zum Leistungskatalog der Krankenkassen gehören, also vom Patienten selbst bezahlt werden müssen. Um dem Verbraucher eine Orientierung über diese Angebote zu geben, hat der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e. V. (MDS) eine Homepage, den Igel Monitor in Auftrag gegeben. Erstellt wird diese Seite von einem interdisziplinären Team, das nach eigener Aussage der evidenzbasierten Medizin verpflichtet ist. Die evidenzbasierte Medizin geht davon aus, dass eine medizinische Behandlung auf Grundlage einer empirisch nachgewiesenen Wirksamkeit vorgenommen wird. Nach diesem Prinzip wird ermittelt, in wie weit die angebotenen Maßnahmen wirken, was der Interessierte erwarten kann und ob die angebotenen Leistungen nicht sogar schädlich sein können. Unter der Rubrik Igel von A-Z werden verschiedene Angebote wie zum Beispiel Bachblütentherapie oder Sportcheck in Gutachten dargestellt. Die aufgezeigten Informationen sind für eine Kaufentscheidung unverzichtbar und ein gelungener Beitrag für die Sicherheit und Unabhängigkeit des Patienten. cw Mehr Infos im Internet: Der neue Schwerbehindertenausweis Ab dem ersten Januar 2013 gilt ein neuer Schwerbehindertenausweis. Die bisherigen (alten) Ausweise behalten ihre Gültigkeit für den ausgestellten Zeitraum. Zu welchem genauen Zeitpunkt der neue Ausweis eingeführt werden soll, bleibt zwar den einzelnen Bundesländern überlassen; spätestens ab 2015 werden allerdings nur noch neue Ausweise ausgegeben. Der unbestreitbare Vorteil des neuen Nachweises liegt in seinem Format. Die bisher übliche Papierversion wird durch eine elektronische Karte ersetzt, die dem Format einer Bank- oder Versicherungskarte entspricht. Auf der Karte selbst werden Anmerkungen in Braille-Schrift, aber auch in englischer Sprache zu finden sein. Dadurch wird es für den Benutzer in Zukunft einfacher werden, im Ausland gültige Regelungen wie zum Beispiel Eintrittsermäßigungen für sich zu beanspruchen. Christian Winter Bild: Wikipedia.de Die neue elektronische Gesundheitskarte Rechte und Pflichten Die neue Gesundheitskarte Vorder- und Rückseite Gesetzlich Krankenversicherte erhalten in nächster Zeit Post von ihrer Krankenkasse. Grund ist die Einführung der neuen elektronischen Gesundheitskarte. Auffälligste Neuerung dieses neuen Versicherungsnachweises: sie wird mit einem persönlichen Foto ausgestattet sein. Grundsätzlich ist der Versicherte verpflichtet, seiner Kasse ein Foto zur Verfügung zu stellen. Allerdings kann die alte Versicherungskarte bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiter verwendet werden. Ist die alte Karte jedoch erst einmal ungültig, gibt es eine neue Karte nur dann, wenn der Versicherung ein Foto des Versicherten vorliegt. Deshalb ist es ratsam, spätestens dann ein Foto zu senden, um eine gültige Versichertenkarte zu erhalten. Denn ohne gültige Versicherungskarte erhält man keine Leistungen der Krankenkasse. Allerdings ist auch diese Regel nicht ohne Ausnahmen. Versicherte bis zum 15. Lebensjahr müssen kein Foto zur Verfügung stellen. Dies gilt auch für Personen, die an der Erstellung eines Fotos nicht mitwirken können, wie zum Beispiel bettlägerige Menschen. Möchte man diese Erleichterung für sich in Anspruch nehmen, empfiehlt es sich, mit der Krankenkasse Kontakt aufzunehmen. Christian Winter Kostenlose psychologische Beratung für pflegende Angehörige Berlin (ots) Anlässlich des Internationalen Tages der seelischen Gesundheit forderte das Präventionsprojekt pflegenund-leben.de mehr Verständnis und Sensibilität für die Situation pflegender Angehöriger. Über die Hälfte aller Pflegebedürftigen in Deutschland, die zu Hause versorgt werden, wird ausschließlich von Angehörigen gepflegt und betreut. Die Gefahr von seelischen Belastungen durch Überforderung ist groß und wird häufig unterschätzt, so die Geschäftsführerin Dr. Mercedes Hillen. Die psychologische Online-Beratung pflegen-und-leben.de setzt sich mit ihrem kostenfreien Hilfsangebot aktiv für eine bessere Versorgung von pflegenden Angehörigen mit psychischen Belastungen ein. Über das Internetportal können sich Hilfesuchende direkt an ein Team geschulter Psychologen wenden. In einem schriftlichen Prozess arbeitet dieses gemeinsam mit den Ratsuchenden an individuellen Lösungen. Das Portal wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Weitere Infos: 6 l Pflegefreund 2/12

7 Pflegewelt Bild: Bundesarchiv-Lichtblick/Achim Melde Menschenrechte Älterer effektiv schützen! Erklärung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) zum Internationalen Tag der älteren Menschen am 1. Oktober 2012 Prof. Dr. Ursula Lehr, Vorsitzende der BAGSO Die in der BAGSO zusammengeschlossenen Verbände begrüßen, dass die Vereinten Nationen eine Arbeitsgruppe eingesetzt haben, die die Wirksamkeit des bestehenden Menschenrechtssystems in Bezug auf ältere Menschen überprüfen soll. Schutzlücken sehen die Verbände sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene: In Deutschland wird das Sozial- und Familienrecht dem besonderen Schutzbedarf von meist hochaltrigen Menschen, die aufgrund schwerer Pflegebedürftigkeit oder fortgeschrittener Demenzerkrankung in einem besonderen Abhängigkeitsverhältnis zu den Pflegenden stehen, nicht gerecht. Hier braucht es stärkere, insbesondere präventiv wirkende, Schutzmechanismen, vergleichbar den Regelungen des Kinder- und Jugendhilferechts. In Entwicklungsländern fehlt es häufig am Zugang zu medizinischen Leistungen. Pflegerische Dienste werden nicht oder völlig unzureichend vorgehalten, obwohl auch hier familiäre Unterstützungsnetze schwächer werden. Das Fehlen funktionierender Alterssicherungssysteme bedeutet für viele eine wirtschaftliche Abhängigkeit von den Kindern, die zu einer stärkeren Gefährdung ihrer Rechte beiträgt. Die Einsetzung eines UN-Sonderberichterstatters zur Lage der Menschenrechte Älterer könnte genaueren Aufschluss über mögliche Schutzlücken geben und überfällige politische Entscheidungen auf nationaler Ebene beschleunigen. Weitere Informationen: Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e. V. (BAGSO) Bonngasse 10, Bonn Tel.: / Fax: Schlaganfall rechtzeitig erkennen Jährlich erleiden etwa Menschen einen Schlaganfall. Etwa sterben daran innerhalb eines Jahres behalten massive Schäden zurück und sind dauerhaft auf Hilfe und Unterstützung angewiesen. Viele der Betroffenen könnten noch leben oder wären nicht so stark eingeschränkt, wenn die Behandlung rechtzeitig begonnen worden wäre. Doch viele Schlaganfälle werden nicht rechtzeitig erkannt. Ein Beispiel: Während eines Familienfestes stolperte eine 45-jährige Frau und fiel hin. Man half ihr auf und bot ihr an, einen Arzt zu rufen. Sie war zittrig und blass. Sie lehnte ab und versicherte, alles sei in Ordnung. Scheinbar erholte sie sich rasch und verbrachte den Abend fröhlich mit den anderen Gästen, bevor sie mit Ihrem Mann nach Hause fuhr. Am späten Abend ging es ihr immer schlechter. Ihr Mann rief den Notarzt. Sie wurde sofort in Krankenhaus gebracht. Dort verstarb sie gegen 23 Uhr an den Folgen eines Schlaganfalls. Ein Schlaganfall, der innerhalb von drei Stunden behandelt wird, hat eine gute Chance auf Heilung ohne große Folgeschäden. Oftmals verursacht ein Schlaganfall nur geringe Schmerzen. Hätten ihre Freunde gewusst, wie man die Zeichen eines Schlaganfalls erkennt, könnte sie heute noch leben. In vier Schritten einen Schlaganfall erkennen 1. Bitten Sie die betroffene Person zu lächeln, (sie wird es nicht schaffen, wenn sie einen Schlaganfall hatte). 2. Bitten sie die betroffene Person, einen ganz einfachen Satz zu sprechen, zum Beispiel: Es ist heute schönes Wetter (Betroffene können das nicht). 3. Bitten sie die betroffene Person, beide Arme zu heben (bei Schlaganfall wird sie es nicht oder nur teilweise können). Bild: psdesign1 - Fotolia Es gibt viele verschiedene Anzeichen für einen Schlaganfall: Einschränkung des Gesichtsfeldes Störungen des räumlichen Sehens, Doppelbilder Betroffene fassen beim Griff nach Gegenständen daneben stockende, abgehackte Sprache Verdrehen von Silben oder Verwenden von falschen Buchstaben Betroffene können nicht verstehen, was man ihnen sagt plötzlich eintretende Lähmungserscheinung auf einer Körperseite gestörtes Berührungsempfinden, wie z. B. bei einem eingeschlafenen Fuß pelziges Gefühl auf einer Körperseite herunterhängender Mundwinkel. plötzlich auftretender Schwindel (Drehschwindel, Schwankschwindel) vorher nicht gekannte, äußerst heftige Kopfschmerzen Übelkeit und Erbrechen Meist treten nur einige Symptome auf. Weitere Infos zum Thema Schlaganfall: Stiftung Deutsche Schlaganfallhilfe Telefon / info@schlaganfall-hilfe.de Bitten sie die betroffene Person, ihre Zunge herauszustrecken (bei einem Schlaganfall kann die Zunge gekrümmt sein oder sich von einer Seite zur anderen winden). Falls die betroffene Person Probleme mit einem dieser Schritte hat, rufen Sie sofort den Notarzt und beschreiben die Symptome am Telefon. Bei rascher Hilfe durch den Arzt können so Leben gerettet und Pflegebedürftigkeit verhindert werden. Pflegefreund 2/12 l 7

8 Pflegewelt Komm her, wo soll ich hin? Buchtipp: Warum alte und demenzkranke Menschen in die Mitte unserer Gesellschaft gehören Demenz ist eine Volkskrankheit. Schon heute leiden 1,3 Millionen Menschen in Deutschland unter der tückischen Krankheit. Dennoch wird Demenz noch immer tabuisiert, nicht zuletzt deshalb, weil es bislang keine Heilmittel gibt. Sophie Rosentreter fordert Aufklärung und ein Umdenken: Wir müssen lernen, dass Demenz ein normaler Teil des Alterns ist und die betroffenen Menschen zurück in die Mitte unserer Gesellschaft holen. Sophie Rosentreter hat jahrelang ihre demenzkranke Großmutter gepflegt und noch zahllose glückliche Momente mit ihr erlebt. Sie hat aber auch gemerkt, dass die tückische Krankheit hierzulande immer noch ein Tabu ist trotz 1,3 Millionen Demenzkranker werden es wegen der steigenden Lebenserwartung wohl doppelt so viele sein. Dazu kommen zwei bis drei Millionen Menschen, die die schwere Last der Betreuung tragen und damit häufig überfordert sind. Sophie Rosentreter fordert dringend ein Umdenken. Statt Demenzkranke und pflegende Angehörige mit ihrem Leid allein zu lassen, müssen wir uns dieser Krankheit stellen: Demenz muss endlich als das anerkannt werden, was es ist: eine massenhaft verbreitete Krankheit. Die Angehörigen müssen unterstützt werden, die Erkrankten benötigen bestmögliche Pflege denn auch für schwer Demenzkranke ist Lebensqualität möglich. Die Autorin Sophie Rosentreter hat jahrelang als Model und Moderatorin bei MTV gearbeitet, bis sie hinter die Kamera wechselte und als freischaffende Redakteurin Beiträge für Stern TV, Leute heute, Brisant, Explosiv oder das SAT1-Frühstücksfernsehen produzierte. Als ihre Großmutter an Demenz erkrankte, pflegte sie sie bis zu ihrem Tod, gründete 2010 die Firma Ilses weite Welt ( Sie unterstützt demenzkranke Menschen sowie deren Angehörige und Betreuer. Sophie Rosentreter Komm her, wo soll ich hin? Gebundene Ausgabe, 240 Seiten Westendverlag ISBN Preis EUR Pflegefachpersonen müssen Deutsch können Berlin ( ) Vor dem Hintergrund des Fachpersonalmangels werden vermehrt Pflegefachpersonen aus dem Ausland angeworben. Immer wieder wird versucht, die Qualifikationsanforderungen, die in den deutschen Berufsgesetzen definiert sind, zu unterlaufen. Ein Beispiel hierzu sind die Anforderungen an die Sprachkompetenz. Es ist unerträglich, welch hohe Risiken zu Lasten der Patienten und Bewohner manche Träger einzugehen bereit sind, sagt Franz Wagner, Vize-Präsident des Deutschen Pflegerates (DPR). Kommunikation ist ein zentrales Element der pflegerischen Der Deutsche Pflegerat Interaktion mit den Klienten, so Wagner weiter. Je höher das Maß an Verantwortung sei, umso höher müsse die Sprachkompetenz sein. Mangelnde Kommunikationsfähigkeit berge ein hohes Risiko für Versorgungsqualität und sicherheit. Er fordert deshalb die zuständigen Landesbehörden auf, dem Druck von Trägerseite nicht nachzugeben. Der Europarat hat einen Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) definiert, in dem das Sprachniveau für eine Berufsausübung allgemein auf Niveau B2 festgelegt ist dies losgelöst von einer Zuordnung zu bestimmten Berufen, also ohne Berücksichtigung der besonders hohen Anforderungen in der Pflege. Nach Auffassung des DPR kann gerade für die Pflege die Anforderung an Sprachkompetenz nicht niedriger sein als im produzierenden Gewerbe. Die Stufe unterhalb GER B2 zielt auf Kommunikationsfähigkeit mit Hotelpersonal oder Einheimischen im Urlaub. Bei Missverständnissen oder Verständigungsproblemen mit einem Klienten kann der Schaden schwerwiegend, im Extremfall lebensbedrohlich sein. Auch die Idee, die Kompetenzsteigerung als Teil der (begleiteten) Einarbeitung zu gewährleisten, ist angesichts der schlechten Stellenpläne und des Personalmangels realitätsfern. Man könnte ebensogut von den Klienten erwarten, dass sie eine Fremdsprache beherrschen oder lernen, um behandelt werden zu können. Zudem sprechen nur relativ wenige Menschen reines Hochdeutsch. Die Diskussion um die Sprachkompetenz ist ein weiterer Beleg für die Versuche der Dequalifizierung der Pflege. Dadurch wird der Beruf sicherlich nicht wieder attraktiv. y Der Deutsche Pflegerat (DPR) ist die Bundesarbeitsgemeinschaft der Pflegeorganisationen mit Sitz in Berlin. Er vertritt die Belange des Pflege- und Hebammenwesen in Deutschland. Nachhaltigkeit und Qualität in der Gesundheitsversorgung der Menschen in Deutschland sind für den DRP von zentraler Bedeutung. Die Leitung des DPR obliegt zur Zeit RA Moritz Ernst. Gegründet wurde der Deutsche Pflegerat im Jahr 1998 und gilt seitdem als wichtiges Sprachrohr für Pflegekräfte und Hebammen. Heute vertritt der Rat 14 ordentliche Mitgliedsverbände und ein Fördermitglied. Damit engagieren sich mehr als Pflegekräfte und Hebammen berufspolitisch über den DPR. Weitere Informationen: info@deutscher-pflegerat. de 8 l Pflegefreund 2/12

9 Volkskrankheit über die niemand spricht Bundesweite Beratungswochen über ein sensibles Thema Blasenschwäche betrifft allein in Deutschland etwa 6 bis 8 Millionen Menschen aber: Niemand spricht offen darüber. Um das Tabu zu brechen, hat die PAUL HART- MANN AG in Kooperation mit Apotheken und Sanitätshäusern spezielle Beratungswochen initiiert, so dass diese mit professionellem Rat und geeigneten Produkten Hilfesuchenden ebenso kompetent wie diskret zur Seite stehen können. Verschwiegenes Leiden Viele Menschen mit Blasenschwäche erhalten keine angemessene Hilfe, weil sie mit niemandem über ihre Situation sprechen. So gehen gerade einmal 15 Prozent zum Arzt. Auch in der Apotheke oder im Sanitätshaus trauen sie sich kaum, das Thema anzusprechen ein Fehler, denn Betroffene sind mit ihrem Problem nicht allein. Doch falsche Scham führt in vielen Fällen dazu, dass ungeeignete oder gar falsche Hilfsmittel verwendet werden. Beratung und Aufklärung Im Rahmen der Beratungswochen soll Aufklärung über das sensible Thema den Betroffenen Mut machen und ihnen ein Stück Lebensqualität zurückgeben. Denn: Blasenschwäche ist heute kein unabwendbares Schicksal. Adäquate Produkte sind inzwischen so konzipiert, dass sie ein völlig normales, uneingeschränktes Leben ermöglichen. Für mehr Wohlbefinden sorgen zum Beispiel superdünne Einlagen oder praktische Slips (Windelhose), diese sind extra sicher und besonders diskret für Frauen und Männer (z. B. MoliMed). Weitere Infos: Selbstbestimmt zu Hause leben REHAB INTERNATIONAL Pflegewelt Die REHAB ist mit weit über 500 nationalen und internationalen Ausstellern sowie rund Besuchern weltweit die zweitgrößte Fachmesse für Rehabilitation, Therapie und Prävention und der wichtigste Treffpunkt der gesamten Rehabranche für den Süden Deutschlands sowie die angrenzenden europäischen Länder. Die REHAB ist der Treffpunkt für alle Zielgruppen rund um das Thema Rehabilitation. U.a. finden Sie folgende Themenschwerpunkte bei der REHAB: REHABMed - Medizinische Rehabilitation & Medizintechnik REHAB - Therapie REHAB - Autowelt REHAB - Bauen & Wohnen REHAB - Marktplatz Gehirn REHAB - Forum Bildung & Beruf REHAB - Freizeit & Reisen REHAB - Kinder- und Jugendrehabilitation Besuchen Sie uns im Internet: Weitere Informationen bei der Messeleitung: REHAB International REHAB -Messe GmbH Seerain 32 D Neidenstein Tel.: +49-(0) Fax: +49-(0) info@rehab-fair.com 17. Internationale Fachmesse für Rehabilitation, Therapie und Prävention April 2013 Messe Karlsruhe Die Fachmesse für mehr Lebensqualität PF Eintrittsgutschein Bei Vorlage dieses Gutscheins erhalten Sie eine Tageskarte für die REHAB 2013 mit einem Nachlass von 50% auf den regulären Eintrittspreis. (Gilt nicht für bereits ermäßigte Karten) Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Anzeige Pflegefreund.indd :04 Anzeige Betreuung & Pfl ege rund um die Uhr in Ihrem Zuhause Überall in Deutschland Anzeige Erfahrung seit 1986 Geschulte einheimische Pflegekräfte Pflegegarantie Eigene Schulungsstätte für Pflegekräfte PVD Pflegedienst Deutschland GmbH & Co. KG Gottlieb-Manz-Str. 2, Filderstadt-Bernhausen Kostenloses Beratungstelefon / Pflegefreund 2/12 l 9

10 Pflegewelt Infos zur Finanzierung D Pflegeversicherung (SGB XI) Präambel: Häusliche Pflege hat Vorzug gegenüber der Pflege im Heim. Die Leistungen der Pflegeversicherung werden in 3 Stufen eingeteilt. Die Stufe bestimmt der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) durch Begutachtung. Details finden Sie in der Tabelle unten. Die ambulanten Sachleistungsbeträge zahlt die Pflegekasse an professionelle Pflegeleistungen ambulanter Dienste. Das Pflegegeld erhalten pflegende Angehörige für ihre Pflegeleistungen. Die Höhe der Beträge für ambulante Leistungen entnehmen Sie bitte der Tabelle auf dieser Seite Unterstützung für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes Bis zu 2557 je Maßnahme (z.b. Badumbau) Hilfsmittel/Pflegehilfsmittel Besteht eine Krankheit bzw. liegt eine Behinderung vor, ist die Krankenkasse gesetzlich verpflichtet, Hilfsmittel zu bezahlen (gemäß 33 SGB V). Pflegehilfsmittel werden nur dann bezahlt, wenn Pflegebedürftigkeit besteht und eine Leistungspflicht der Krankenkassen nicht vorliegt. Der Antrag für die Kostenübernahme eines Pflegehilfsmittels kann ohne ärztliche Verordnung bei der Pflegekasse gestellt werden. Die Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln durch die Krankenkassen bei einer zu behandelnden Krankheit wird durch die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln bei bestehender Pflegebedürftigkeit nicht berührt. Ein Versicherter kann bei Bedarf also beides bekommen. Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel (zum Beispiel Betteinlagen, Verbände, In kontinenzmittel): monatlich bis zu 31 Technische Pflegehilfsmittel Technische Pflegehilfsmittel (wie Rollstühle, Pflegebetten, Gehhilfen) werden ohne finanzielle Obergrenze vergütet. Sie sollen jedoch primär leihweise an Pflegebedürftige abgegeben werden. Pflegebedürftige, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, haben zu den Kosten der technischen Hilfsmittel eine Zuzahlung von 10 %, höchstens jedoch 25 je Pflege hilfsmittel, selbst zu entrichten. Darüber hinaus können Pflegebedürftige ganz oder teilweise von der Zuzahlung befreit werden. Anträge erhalten Sie bei den Pflegekassen. Die stationären Sachleistungsbeträge werden von der Pflegeversicherung an das Pflegeheim in folgender Höhe gezahlt: Stufe III 1023 Stufe II 1279 Stufe III 1550 Härtefall 1918 Stationäre Kurzzeitpflege Je Kalenderjahr für längstens vier Wochen: bis maximal 1550 Hilfe zur Pflege nach SGB XII Leistungen unter der Rubrik Hilfe zur Pflege werden in SGB XII, Kapitel 7, 61 ff. geregelt: 61 Leistungsberechtigte und Leistungen Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen, ist Hilfe zur Pflege zu leisten. Hilfe zur Pflege ist auch kranken und behinderten Menschen zu leisten, die voraussichtlich für weniger als sechs Monate der Pflege bedürfen oder einen geringeren Bedarf als nach Satz 1 haben oder die der Hilfe für andere Verrichtungen als nach Absatz 5 bedürfen. Stufen der Pflegebedürftigkeit Monatl. Leistungen für häusliche Pflege Pflegestufe Pflegeaufwand / Voraussetzung Sachleistungen Pflegegeld normal erhöht 1 normal erhöht 1 0 Erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung / dauerhafte und regelmäßigen Schädigungen oder Fähigkeitsstörungen der Alltagskompetenz in wenigstens zwei Bereichen aus einem Katalog von 13 Punkten Erhebliche Pflegebedürftigkeit 2 Schwere Pflegebedürftigkeit 3 Schwerste Pflegebedürftigkeit mindestens 2 Verrichtungen mindestens 1 x tägl. / mindestens 90 Min. Aufwand täglich (inkl. Haushalt), davon mehr als 45 Min. Grundpflege mindestens 3 Verrichtungen zu versch. Tageszeiten / mindestens 180 Min. Aufwand tägl. (inkl. Haushalt), davon mindestens 120 Min. Grundpflege täglich rund um die Uhr, auch nachts (Körper pflege, Ernährung und Mobilität) / mindestens 300 Min. Aufwand täglich (inkl. Haushalt), davon mehr als 240 Min. Grundpflege Leistungen in allen Pflegesttufen Härtefall (nur Sachleistungen) Verhinderungspflege Zusätzliche Betreuungsleistungen 1 a) mind. 6 Std. tägl. Grundpflege, davon mind. 3 Verrichtungen in der Nacht oder b) Grundpflege kann auch nachts nur von mehreren Pflegekräften zeitgleich (gemeinsam) durchgeführt werden 1918 Bei Ausfall der Pflegeperson zahlt die Pflegekasse für Lebenspartner und Angehörige bis 2. Grades Leistungen bis zur Höhe des jeweiligen Pflegegeldes. Nachgewiesene Kosten (Verdienstausfall, Fahrtkosten) werden bis zu eine Höhe von 1550 übernommen. Für sonstige selbstbeschaffte Pflegepersonen (z.b. Pflegedienst) zahlt die Pflegekasse bis zu Das Pflegegeld wird währenddessen hälftig weitergezahlt. / Voraussetzung ist, dass Angehörige den Betroffenen wenigstens 6 Monate gepflegt haben. Sachleistung für Pflegebedürftige mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen. Der nomale Satz beträgt monatlich 100, der erhöhte Satz 200. / Voraussetzung für die Leistungen ist eine entsprechende Feststellung der erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz durch die Pflegekasse. 1 Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf 10 l Pflegefreund 2/12

11 Pflegewelt er Pflege Die Hilfe zur Pflege umfasst häusliche Pflege und erforderliche Hilfsmittel. Die Hilfe zur Pflege kann auf Antrag auch als Teil eines trägerübergreifenden persönlichen Budgets erbracht werden. Unisex-Tarif bereits ab 01. Mai 2012 Anzeige 70 Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes Personen mit eigenem Haushalt sollen Leistungen zur Weiterführung des Haushaltes erhalten, wenn keiner der Angehörigen den Haushalt führen kann und die Weiterführung des Haushaltes geboten ist. Die Leistungen sollen in der Regel nur vorübergehend erbracht werden. Achtung: Vom Pflegefall zum Sozialfall Pflegebedürftigkeit ist ein oft unterschätztes finanzielles Risiko, denn die gesetzliche Pflegeversicherung bietet leider nur eine Grund ver - sorgung. Eine individuelle Vorsorge ist deshalb heute wichtiger denn je. Wir können Ihnen einen individuellen umfangreichen Schutz für den Fall der Pflegebedürftigkeit anbieten. Übrigens Sozialämter dürfen pflegebedürftige Sozialhilfeempfänger nicht grundsätzlich in ein Pflegeheim einweisen lassen. Entscheidend sind die persönlichen Umstände. Es lohnt sich, für sein Recht auf selbstbestimmtes Leben zu kämpfen. Weitere Möglichkeiten finanzieller Entlastung Einkommensteuer 33 Außergewöhnliche Belastungen Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands, wird auf Antrag die Einkommensteuer dadurch ermäßigt, dass der Teil der Aufwendungen, der die dem Steuerpflichtigen zumutbare Belastung übersteigt, vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen wird. Mehr Auskünfte zu Leistungen erteilen Krankenversicherungen, Senio renberatungsstellen, Pflegestützpunkte, Sozial beratung der Kliniken und Krankenhäuser. Rufen Sie uns an unter 030/ Wir beraten Sie gern umfassend und kompetent. REHAB Karlsruhe vom 25. bis 27. April 2013 Seit fast 35 Jahren ist die REHAB eine der weltweit führenden und größten Fachmessen für Rehabilitation. In Zeiten sich verändernder Märkte und schwieriger werdender wirtschaftlicher Rahmenbedingungen mit immer größerem Kosten- und Zeitdruck stellt die REHAB eine optimale Plattform dar, um Angebot und Nachfrage zusammenzubringen. Die Aussteller finden auf der REHAB die ideale Kombination aus hochqualifizierten Fachbesuchern und kaufbereiten Endverbrauchern. Die Besucher verschaffen sich auf der REHAB eine detaillierte Marktübersicht für ihre individuellen Interessen und Bedürfnisse durch ein breitgefächertes Angebot an Produkten, Therapien und Dienstleistungen. Diese Fakten spiegeln sich in der Beurteilung der REHAB 2011 eindrucksvoll wider: Über 90 % der Aussteller und ca. 95 % der Besucher sahen ihre Erwartungen erfüllt bzw. sogar übertroffen. Damit sind die Weichen für eine erfolgreiche REHAB 2013 schon jetzt gestellt. Direkt nach der REHAB 2011 hat ein großer Teil der Aussteller seine Teilnahme für 2013 fest zugesagt. Ein Sonderbereich Forum Bildung und Beruf ist wieder als Plattform vorgesehen Themen rund um die berufliche Integration für Menschen mit Behinderung können dort direkt bearbeitet werden. Weitere infos: rehab-fair.com Anzeige Unser Bürgertelefon für Sie: Fragen zur Krankenversicherung 030 / Fragen zur Pflegeversicherung 030 / Fragen zur gesundheitlichen Prävention 030 / Service für Gehörlose Telefax 030 / ISDN-Bildtelefon 030 / Schreibtelefon 030 / Wir beantworten Ihre Fragen zu allen Themenbereichen des Bundesministeriums für Gesundheit Sie erreichen uns montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr Pflegefreund 2/12 l 11

12 Leitthema Die Gesetzliche Rentenversicherung Das Alter ist ein Risiko so jedenfalls ist es zu verstehen, dass man sich gegen seine Auswirkungen absichert. Für lange Zeit war die Zahl der Kinder ein wichtiger Faktor. Wer viele Kinder hatte, war im Alter abgesichert. In einer gewissen Weise hat sich daran trotz Riesterrente und gesetzlicher Rentenversicherung nichts geändert. Was früher für den Einzelnen galt, gilt heute für die Gesellschaft als Ganzes. Mit diesem Artikel über die Rentenversicherung endet unsere dreiteilige Serie über das deutsche Sozialversicherungssystem. Otto Fürst von Bismarck, Reichskanzler (1871 bis 1918) und Begründer der Sozialversicherung Gemälde von Franz von Lenbach, 1894 (Ausschnitt) Foto: Wikipedia.de Jede funktionierende Form von menschlicher Gemeinschaft beinhaltet auch ein Sicherungssystem für schwächere Mitglieder. Die Kinder werden mitversorgt, die Kranken und Verletzten gepflegt. Der Familienverband, die Sippe, der Stamm sorgen meist auch für die Alten mit. Wenn die Ressourcen knapp wurden, waren es die Alten, die als Erste geopfert wurden. Kriegerwitwen, die nicht mehr in der Lage waren, Kinder zu bekommen, wurden von nordamerikanischen Prärieindianern in strengen Wintern zurückgelassen, wenn der Stamm weiter zog. Alte Eskimofrauen wurden auf Eisschollen ausgesetzt, in manchen Gegenden Japans wurden die Eltern bei Erreichen eines bestimmten hohen Alters auf einen Berg gebracht mit der Vorgabe, nicht zurückzukommen. Die Wurzeln der Altersversorgung In modernen, stark arbeitsteiligen Gesellschaften gibt es staatliche Formen der Altersvorsorge. Und die haben lange Wurzeln. Die ersten Nutznießer staatlicher Altersvorsorge waren die Beamten. Ihre lebenslange Treue zum Staat wurde durch lebenslange Fürsorge (Alimentierung) belohnt. Bereits im alten Ägypten gab es Beamte mit Pensionsberechtigung. Die niederen Schichten der Gesellschaft, von der Antike bis in die Neuzeit, waren auf die Unterstützung der Familie angewiesen Kinder als Pfand gegen Armut im Alter. In Deutschland richteten die mittelalterlichen Knappschaften, Zünfte und Gilden erste soziale Versorgungseinrichtungen für ihre Mitglieder ein. Das erste Gesetz für eine Altersvorsorge schufen Mitte des 19. Jahrhunderts die Vereinigungen der Berg-, Hütten- und Salinenarbeiter. Im Jahre 1881 begannen erste Ansätze für eine gesetzliche Alterssicherung aller Arbeiter. Die Rentenversicherung Bismarcks Otto von Bismarck führte im Jahre 1891 schließlich die Rentenversicherung der Arbeiter ein. Das Renteneintrittsalter lag bei 70 Jahren. Die weitere Lebenserwartung für 65 jährige Männer lag damals bei 10,5 Jahren. Bei Erwerbsunfähigkeit gab es die Invalidenrente. Wer mindestens 30 Jahre lang seine Beiträge bezahlte, hatte Anspruch auf Leistungen. Im Jahre 1911 wurde eine 12 l Pflegefreund 2/12

13 Leitthema Links: Rentnerpaar auf einer Fußgängerbrücke: Der Generationenvertrag sichert ihnen ein würdiges Leben im Ruhestand eigene Rentenversicherung für Angestellte eingeführt. Im Jahre 2005 wurden die Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten zusammengeführt in der heutigen Rentenversicherung Bund. Die Rentenversicherung der Bismarckzeit finanzierte sich durch Rücklagen. Die eingezahlten Beiträge wurden angespart. Aus den Rücklagen und daraus erwirtschafteten Gewinnen wurden die Renten gezahlt. Die extreme Inflation nach dem Ersten Weltkrieg vernichtete diese Rücklagen jedoch fast vollständig. Das rücklagenfinanzierte System war zusammengebrochen. Die Renten wurden so niedrig, dass sie das Überleben im Alter nicht mehr sichern konnten. Staatliche Fürsorge und Hilfe der eigenen Familie wurden wieder zur eigentlichen Alterssicherung in der Zeit der Wirtschaftskrise. Rente seit 1957 Das heutige System der Umlagefinanzierung wurde mit der Rentenreform von 1957 eingeführt. Allerdings wurde mit dem Gesetz der Rentenreform von 1957 auch der Grundstein für die heutigen Probleme der Rentenversicherung gelegt. Das ursprüngliche Konzept der Rentenreform sah vor, dass alle Erwerbstätigen einen Beitrag zur Altersrente leisten sollten ein Konzept, das heute als Bürgerversicherung bekannt gemacht wird. Eine Bemessungsgrenze war nicht vorgesehen. Kinderlose sollten den doppelten Beitrag leisten. Der damalige Bundeskanzler Konrad Adenauer verhinderte, dass diese aus heutiger Sicht klugen Ideen umgesetzt wurden. Doch auch so war die Rentenreform der jungen Bundesrepublik ein rascher Erfolg. Der relativ hohe Beitrag von 14 Prozent des Bruttolohns ermöglichte eine sofortige und deutliche Anhebung der Renten. Das einsetzende Wirtschaftswunder mit Vollbeschäftigung führte dazu, dass die Renten regelmäßig an das steigende Einkommen angepasst werden konnten. Anpassungen Auch die Rentenbeiträge stiegen seit 1957 stetig an. Im Jahr 1997 erreichten sie mit 20,3 Prozent den bisherigen Höchststand. Ein Grund für hohe Steigerung in den späten 90er Jahren war die Einführung einer flexiblen Altersgrenze zum Renteneintritt. Aufgrund der hohen Arbeitslosigkeit wurden die Arbeitnehmer früher in die Rente entlassen. Bezahlt wurde dies mit erhöhten Beiträgen. Seit 1999 sinken die Beiträge wieder leicht. Sie betragen zurzeit 19,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Im Gegenzug steigt das Renteneintrittsalter an. Die Rente mit 67 soll die steigende Lebenserwartung kompensieren. Das letzte Datum für einen Renteneintritt mit 65 ist der Für jedes Jahr, das man nach 1946 geboren ist, arbeitet man einen Monat länger. Wer nach 1967 geboren ist, kann offiziell erst mit 67 in Rente gehen. In der Realität wirkt sich die Rente mit 67 als Rentenkürzung aus. Denn die meisten Arbeitnehmer scheiden lange vor dem Beginn der Regelaltersrente aus dem Beruf. Vorruhestandsregelungen, Arbeitslosigkeit und Krankheit bringen es mit sich, dass die meisten Arbeitnehmer lange vor dem Erreichen des gesetzlich vorgesehenen Renteneintrittsalters aus dem Berufsleben ausscheiden. Nach Angaben des Deutschen Gewerkschaftsbundes sind von 64-Jährigen aktuell nur noch 10 Prozent in Arbeit. Wer jedoch vor Erreichen seines regulären Renteneintrittsalters in den Ruhestand geht, verzichtet auf einen Teil seiner Rente. Der Abschlag beträgt pro Monat 0,3 Prozent das sind 3,6 Prozent pro Jahr. Wie sicher sind die Renten? Es gibt Stimmen, die auch diese Regelung für unzureichend halten. Das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) in Wiesbaden geht davon aus, dass diese Regelung etwa 18 Jahre lang wirkt und nur ein Zwischenschritt ist. Die weiterhin steigende Lebenserwartung verlängert eben auch die Zeit des Rentenbezugs. Dieser liegt gegenwärtig bei 18,8 Jahren für Männer und 22,2 Jahren für Frauen. Der berühmte Satz des damaligen Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung, Norbert Blüm, dass die Renten sicher seien, muss heute ergänzt werden: die Renten sind sicher ein großes Problem. Und es ist ein Problem, das sehr schwer zu lösen ist. Zu Grunde liegt der demographische Wandel das Zusammen- Foto: Deutscher Bundestag/Lichtblick/Andi Hill Foto: Deutscher Bundestag / Presse-Service Steponaitis Walter Riester ehemaliger Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung (von 1998 bis 2002) Norbert Blüm ehemaliger Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung (1982 bis 1998) Pflegefreund 2/12 l 13

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, ein krankes Kind zu versorgen bedeutet eine enorme Herausforderung. Hinzu kommen viele Fragen zu Hilfen und Leistungen der Kranken- und Pflegekassen. Im Folgenden

Mehr

Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung)

Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung) P f l e g e d i e n s t Plus LUX HELIOS 72474 Winterlingen, Ambulante Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung Häufige Fragen und Antworten an unseren Pflegedienst Wer erhält Leistungen aus

Mehr

Pflege ein großes Thema...

Pflege ein großes Thema... Pflege ein großes Thema... Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen Im Alter möchte jeder gerne gesund und unabhängig sein. Doch die Realität sieht anders auch: Immer mehr Deutsche brauchen in späteren Jahren

Mehr

Pflegeleistungen 2015

Pflegeleistungen 2015 Leicht & verständlich erklärt Pflegeleistungen 2015 Wir informieren Sie über alle Neuerungen des Pflegestärkungsgesetzes 2015 Liebe Leserinnen und Leser, der Bundestag hat im Oktober 2014 den 1. Teil des

Mehr

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH micura Pflegedienste München/Dachau GmbH 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste München/ Dachau schließt die Lücke einer eingeschränkten

Mehr

Die Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 1. Januar 2015. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Die Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 1. Januar 2015. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Die Pflegeleistungen Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Stufe der Pflegebedürftigkeit Leistungen 2014 pro Monat Leistungen ab

Mehr

Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger in den Pflegestufen, Pflegestufe 2001 2007 I 0,755 0,806 II 0,518 0,458 III 0,161 0,136

Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger in den Pflegestufen, Pflegestufe 2001 2007 I 0,755 0,806 II 0,518 0,458 III 0,161 0,136 Millionen Menschen anerkannt pflegebedürftig und im Jahr 2007 2,1 Millionen. In beiden Jahren wurden jeweils 1,4 Millionen anerkannt Pflegebedürftige ambulant versorgt. Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger

Mehr

Einleitung. Einleitung

Einleitung. Einleitung Einleitung Unsere Gesellschaft wird insgesamt älter. Das wirkt sich auf uns alle aus. Immer mehr Menschen haben in ihrer Familie oder ihrem unmittelbaren Umfeld mit der Pflege und Versorgung von Angehörigen

Mehr

Leistungen für Demenzpatienten

Leistungen für Demenzpatienten Leistungen für Demenzpatienten Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Pflegestufe 0 (mit Demenz) 123,00 Pflegestufe I (mit Demenz) 316,00 Pflegestufe II (mit Demenz)

Mehr

PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1

PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1 PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1 Stand: Bundesrat, 7. November 2014 Der Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch (Pflegestärkungsgesetz

Mehr

micura Pflegedienste Köln

micura Pflegedienste Köln micura Pflegedienste Köln 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste schließt die Lücke einer eingeschränkten Lebensführung. Viele Alltäglichkeiten

Mehr

Pflegeplatzvermittlung 0800.22 30 800. kostenlose 24h Hotline. Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 01.01.2015

Pflegeplatzvermittlung 0800.22 30 800. kostenlose 24h Hotline. Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 01.01.2015 Pflegeleistungen Das ändert sich ab 01.01.2015 Pflegeplatzvermittlung 0800.22 30 800 kostenlose 24h Hotline Pflegegeld für häusliche Pflege Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige

Mehr

Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I

Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I Nr.: 03/2015 Datum: 15. Januar 2015 Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I Am 1. Januar 2015 ist das Erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen

Mehr

12.03.2016. Was bringt das Pflegestärkungsgesetz 2?

12.03.2016. Was bringt das Pflegestärkungsgesetz 2? Was bringt das Pflegestärkungsgesetz 2? Andreas Fischbach - Pflegesachverständiger - Geschäftsführer und Pflegedienstleiter der Diakoniestation Friedrichsdorf Grundlagen Sozialgesetzbuch Nummer 11 (SGB

Mehr

Soziale Sicherung der Pflegeperson

Soziale Sicherung der Pflegeperson Soziale Sicherung der Pflegeperson ( 44 SGB XI) Pflegepersonen, die zu Gunsten der Pflege eines Angehörigen, Nachbarn oder Freundes ihre Berufstätigkeit reduzieren oder aufgeben, haben Einbußen in Bezug

Mehr

Schön, dass ich jetzt gut

Schön, dass ich jetzt gut Schön, dass ich jetzt gut versorgt werde. Und später? Unsere private Pflegezusatzversicherung ermöglicht im Pflegefall eine optimale Betreuung. Solange es geht sogar zu Hause und das schon für monatlich.*

Mehr

Clever investieren und für den Pflegefall vorsorgen: Gothaer PflegeRent Invest

Clever investieren und für den Pflegefall vorsorgen: Gothaer PflegeRent Invest Clever investieren und für den Pflegefall vorsorgen: Gothaer PflegeRent Invest Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen auch Ihre Kunden! Über 2,25 Millionen Menschen in Deutschland sind derzeit ständig

Mehr

24 Stunden Pflege. in Ihrem Zuhause. Mit der richtigen Planung: 1.) Möglich und 2.) Vor allem auch leistbar gemacht.

24 Stunden Pflege. in Ihrem Zuhause. Mit der richtigen Planung: 1.) Möglich und 2.) Vor allem auch leistbar gemacht. 24 Stunden Pflege in Ihrem Zuhause Mit der richtigen Planung: 1.) Möglich und 2.) Vor allem auch leistbar gemacht. www.europflege.at Wir bieten an: Alten-, Krankenund Behindertenpflege Pflegegeld-Einstufung:

Mehr

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Auf den nächsten Seiten haben wir für Sie ausführliche Informationen über die Refinanzierungsmöglichkeiten der Reisen bei der Lebenshilfe Dortmund

Mehr

Freizeiten und Reisen mit Begleitung

Freizeiten und Reisen mit Begleitung Belegung der Ferienanlage mit eigenen Gruppen: Infos 022 33 93 24 54 1 Haus Hammerstein www.lebenshilfe-nrw.de www.facebook.com/lebenshilfenrw Freizeiten und Reisen mit Begleitung Bei der Lebenshilfe NRW

Mehr

5. SGB XI Änderungsgesetz 1. Pflegestärkungsgesetz

5. SGB XI Änderungsgesetz 1. Pflegestärkungsgesetz 5. SGB XI Änderungsgesetz 1. Pflegestärkungsgesetz (leistungsrechtliche Änderungen) Unternehmenseinheit Pflege Stand 13.11.2014 Die vier Elemente des 5. SGB XI - ÄndG Beitragssatzerhöhung um 0,3 % zum

Mehr

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner!

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Die Änderungen in der Pflegeversicherung beruhen auf dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG). Dieses ist in weiten

Mehr

micura Pflegedienste München Ost

micura Pflegedienste München Ost In Kooperation mit: 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE Ein Gemeinschaftsunternehmen der DKV Pflegedienste & Residenzen GmbH und dem Praxisverbund GmbH München Süd-Ost Der Gesetzgeber wünscht eine engere Verzahnung

Mehr

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz PSG II

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz PSG II Kongress Pflege 2016 Expertenrunde Pflegende Angehörige Berlin 22.01.2016 Das Zweite Pflegestärkungsgesetz PSG II Neue gesetzliche Rahmenbedingungen von Pflegeleistungen, Abteilung Versorgungsmanagement

Mehr

Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung. 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz

Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung. 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz Pflegereform 2013 Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz Die Situation für Menschen, die z. B. wegen einer dementiellen Erkrankung eine

Mehr

Bis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf

Bis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf Info-Schreiben des Pflegedienstes an Pflegebedürftige, Angehörige und Betreuer Bis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf Hinweise

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI

Leistungen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI Leistungen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI Pflegegeld pro Monat 0 kein Anspruch 123 1 244 316 2 458 545 3 728 728 Die Kombination von Geld- und Sachleistung ist möglich. Pflegesachleistung pro Monat

Mehr

Die Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung Schön, dass alles geregelt ist! Die Pflegeversicherung 5. Säule im Sozialversicherungssystem Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung

Mehr

DAS. Pflege TAGEBUCH PFLEGE- TAGEBUCH. Ihre Pflege Tag für Tag seit über 15 Jahren! Warum?

DAS. Pflege TAGEBUCH PFLEGE- TAGEBUCH. Ihre Pflege Tag für Tag seit über 15 Jahren! Warum? DAS PFLEGE- TAGEBUCH Ihre Pflege Tag für Tag seit über 15 Jahren! Warum? Das Sozialgesetzbuch Elftes Buch Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) und die Richtlinien zur Ausführung beschreiben die Voraussetzungen

Mehr

Fakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung.

Fakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung. Fakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung. Historischer Schritt für die soziale Sicherung in Deutschland Seit dem 1. Januar 2013 zahlt der Staat einen Zuschuss für bestimmte private Pflegezusatzversicherungen.

Mehr

Der Pflegefall tritt ein was tun?

Der Pflegefall tritt ein was tun? 6 Die ersten Schritte Beispiel Die Mutter der Familie liegt mit einem schweren Schlaganfall im Krankenhaus. Vom dortigen behandelnden Arzt erfahren die Angehörigen, der verheiratete Sohn und die ledige

Mehr

Gröhe: Verbesserungen für Pflegebedürftige und Angehörige. Bundestag beschließt das Zweite Pflegestärkungsgesetz

Gröhe: Verbesserungen für Pflegebedürftige und Angehörige. Bundestag beschließt das Zweite Pflegestärkungsgesetz HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT Friedrichstraße 108, 10117 Berlin 11055 Berlin INTERNET TEL +49 (0)30 18441-2225 FAX +49 (0)30 18441-1245 www.bundesgesundheitsministerium.de pressestelle@bmg.bund.de E-MAIL

Mehr

Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015.

Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind zum 1. Januar 2015 einige Änderungen in Kraft getreten. Neu ist

Mehr

Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung

Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung Satzungsleistungen Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung Was sind Satzungsleistungen? Der Rahmen für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung wird im Fünften Sozialgesetzbuch

Mehr

Pflege im Jahr 2007. Pflege

Pflege im Jahr 2007. Pflege Pflege im Jahr 2007 Von Gerhard Hehl In Rheinland-Pfalz gab es im Dezember 2007 fast 102 500 pflegebedürftige Menschen. Gut die Hälfte erhielt ausschließlich Pflegegeld. Fast 20% wurden ambulant, weitere

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016)

Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016) Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016) Pflegegeld Pflegegeld wird im Rahmen der häuslichen Pflege von der Pflegekasse an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, damit dieser eine selbst

Mehr

30 Fragen zur Sozialversicherung

30 Fragen zur Sozialversicherung 01. Die Gesetzgebung der Sozialversicherung ist derzeit in 12 Bücher unterteilt. Welche der genannten Bereiche ist in diesen 12 Büchern nicht geregelt? a) Sozialhilferegelungen b) Rentenversicherung c)

Mehr

Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz PfWG)

Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz PfWG) Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz PfWG) Pflegende Mitarbeiter durch gesetzliche Leistungen der Pflegekasse entlasten Vortrag von Wiebke

Mehr

Was bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Ihre Pflegestützpunkte im Rhein-Lahn-Kreis

Was bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Ihre Pflegestützpunkte im Rhein-Lahn-Kreis Was bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Erstmals Leistungen in Pflegestufe 0 Bisher leistet die Pflegeversicherung (SGB XI) einen finanziellen Zuschuss bei den Pflegestufen 1, 2 oder 3 jedoch nicht

Mehr

Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG)

Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG) Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG) Stand 30.10.2012 Neuausrichtung der Pflegeversicherung mit dem Ziel Stärkung der an Demenz erkrankten pflegebedürftigen

Mehr

Das ändert sich ab 1. Januar 2015

Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Die Pflegeleistungen Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Pflegestufe 0 (mit Demenz) 120,00 123,00 Pflegestufe I 235,00 244,00 Pflegestufe

Mehr

Mehr Entlastung. Mehr Flexibilität. Mehr Leistungen.

Mehr Entlastung. Mehr Flexibilität. Mehr Leistungen. Mehr Entlastung. Mehr Flexibilität. Mehr Leistungen. Ambulante Dienste Kundeninformationen zur Einführung des 1. Pflegestärkungsgesetzes. Das können Sie ab 2015 von uns erwarten. Ab 2015: Bessere Pflege-

Mehr

Pflegeversicherung - Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) ab 2013

Pflegeversicherung - Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) ab 2013 Pflegeversicherung - Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) ab 2013 Das Pflegegeld ( 37 SGB XI) Pflegestufe ohne eingeschränkte Alltagskompetenz mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegestufe 0 kein Anspruch

Mehr

Die Pflegeversicherung ein Buch mit sieben Siegeln?! SGB XI

Die Pflegeversicherung ein Buch mit sieben Siegeln?! SGB XI Die Pflegeversicherung ein Buch mit sieben Siegeln?! SGB XI Nicole Scherhag 30. AfnP Symposium in Fulda Das Sozialversicherungssystem Kranken- Renten- Arbeitslosen- Unfall- Pflege- -versicherung Vorbemerkungen

Mehr

BETRIEBS- KRANKENKASSE. Gesetzlich versichert, privat behandelt. Wichtige Infos zur Kostenerstattung für Selbstzahler

BETRIEBS- KRANKENKASSE. Gesetzlich versichert, privat behandelt. Wichtige Infos zur Kostenerstattung für Selbstzahler BETRIEBS- KRANKENKASSE Gesetzlich versichert, privat behandelt Wichtige Infos zur Kostenerstattung für Selbstzahler Privater Status für gesetzlich Versicherte Gesundheit ist das höchste Gut: Deshalb ist

Mehr

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon

Mehr

Jetzt Pflegezulage sichern!

Jetzt Pflegezulage sichern! Deutsche-Förder-Pflege Jetzt Pflegezulage sichern! Sorgen Sie für den Fall einer Pflegebedürftigkeit vor. Mit der Deutschen-Förder-Pflege der Barmenia. Einfach, unkompliziert und staatlich gefördert. Pflege

Mehr

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr Fragen und Antworten Stand: Juni 2015 1 Grundsatzfragen zum neuen Leistungspaket 1.1

Mehr

Das Pflegestärkungsgesetz. Was ändert sich zum 01.01.2015

Das Pflegestärkungsgesetz. Was ändert sich zum 01.01.2015 Das Pflegestärkungsgesetz Ab dem 01.01.2015 werden die Leistungen für die Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen durch die Einführung des Pflegestärkungsgesetzes I ausgeweitet. Dies soll dem Zweck dienen,

Mehr

Pflegestatistik 2007. Eckdaten der Pflegestatistik 2007. 7.178 Pflegebedürftige insgesamt. stationäre Pflege: 2.950 Personen (41,1%)

Pflegestatistik 2007. Eckdaten der Pflegestatistik 2007. 7.178 Pflegebedürftige insgesamt. stationäre Pflege: 2.950 Personen (41,1%) Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung Informationsservice Statistik Aktuell März 2009 Pflegestatistik 2007 Eckdaten der Pflegestatistik 2007 7.178 Pflegebedürftige insgesamt ambulante Pflege: 1.251

Mehr

Herzlich Willkommen Ihr

Herzlich Willkommen Ihr Herzlich Willkommen Ihr 2 Deutschland altert 3 3 4 5 6 Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung Bis 2030 steigt der Anteil der über 60jährigen um 8 Millionen auf 28,5 Mio. Menschen oder 36 % der Gesamtbevölkerung.

Mehr

Der BeB und die Diakonie Deutschland fordern: Gesundheit und Reha müssen besser werden. So ist es jetzt:

Der BeB und die Diakonie Deutschland fordern: Gesundheit und Reha müssen besser werden. So ist es jetzt: Der BeB und die Diakonie Deutschland fordern: Gesundheit und Reha müssen besser werden So ist es jetzt: Valuing people Menschen mit Behinderung müssen öfter zum Arzt gehen als Menschen ohne Behinderung.

Mehr

PRIEN AM CHIEMSEE. Ambulanter Pflegedienst. Kursana ist TÜV-zertifiziert

PRIEN AM CHIEMSEE. Ambulanter Pflegedienst. Kursana ist TÜV-zertifiziert PRIEN AM CHIEMSEE Ambulanter Pflegedienst Kursana ist TÜV-zertifiziert Ihr Wohlergehen liegt uns am Herzen In der Kursana Residenz Prien sind wir auf die ambulante Pflege im Appartement spezialisiert.

Mehr

Pflegestärkungsgesetz 1. Leistungsrechtliche Änderungen

Pflegestärkungsgesetz 1. Leistungsrechtliche Änderungen Pflegestärkungsgesetz 1 Leistungsrechtliche Änderungen Pflegestärkungsgesetze 1 und 2 2015 Pflegestärkungsgesetz 1 Verbesserung der Leistungen der Pflegeversicherung Stärkung der ambulanten Pflege Stärkung

Mehr

Pflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M 2 0 0 8. Leichte Sprache

Pflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M 2 0 0 8. Leichte Sprache Pflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M 2 0 0 8 Leichte Sprache Der Pflegedienst Iserlohn bietet über die seit dem 01. Juli 2008 neue Pflegereform 2008 kostenlos

Mehr

Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.2008 in Kraft. Gewinner sind die Pflegebedürftigen!

Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.2008 in Kraft. Gewinner sind die Pflegebedürftigen! Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.2008 in Kraft Gewinner sind die Pflegebedürftigen! Die erste gute Nachricht: Durch Beitragserhebung bessere Leistungen! Um bessere Leistungen für die

Mehr

Pflege kostet ein Vermögen Ihr Vermögen. Die Pflege-Ergänzung der Continentale Krankenversicherung a.g. www.continentale.de

Pflege kostet ein Vermögen Ihr Vermögen. Die Pflege-Ergänzung der Continentale Krankenversicherung a.g. www.continentale.de Pflege kostet ein Vermögen Ihr Vermögen Die Pflege-Ergänzung der Continentale Krankenversicherung a.g. www.continentale.de Pflegebedürftig? Ich doch nicht! Gerne verschließen wir die Augen davor, durch

Mehr

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. in Leichter Sprache

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. in Leichter Sprache 1 Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe in Leichter Sprache 2 Impressum Originaltext Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. Leipziger Platz 15 10117 Berlin

Mehr

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und neues Begutachtungsassessment

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und neues Begutachtungsassessment Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und neues Begutachtungsassessment Dr. Peter Pick, Geschäftsführer MDS Kongress Pflege, Berlin, 22. und 23. Januar 2016 Gliederung 1. Einführung

Mehr

AOK Bayern Fachteam Pflege (Dietmar Stullich)

AOK Bayern Fachteam Pflege (Dietmar Stullich) 1 Pflegekasse bei der AOK - Die Gesundheitskasse Bürgerforum Altenpflege Das erste Pflegestärkungsgesetz Dienstag, 24.02.2015 - Die Gesundheitskasse Die vier Elemente des 1. Pflegestärkungsgesetzes (PSG)

Mehr

Höhere Leistungen der Gesetzlichen Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015

Höhere Leistungen der Gesetzlichen Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015 Mandanteninformation 17. Oktober 2014 Höhere der Gesetzlichen Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015 Ab 1.1.2015 gibt es höhere in der Gesetzlichen Pflegeversicherung. Dies hat der Deutsche Bundestag am

Mehr

Personalamt 11-23 Beihilfestelle im Januar 2015

Personalamt 11-23 Beihilfestelle im Januar 2015 Personalamt 11-23 Beihilfestelle im Januar 2015 Informationen für Beihilfeberechtigte Mit Wirkung vom 01.01.2015 ist die Beihilfenverordnung des Landes Nordrhein- Westfalen -BVO NRW- geändert worden. Soweit

Mehr

Pflegereform 2015 - Pflegestärkungsgesetz Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz

Pflegereform 2015 - Pflegestärkungsgesetz Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz Pflegereform 2015 - Pflegestärkungsgesetz Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz 36 SGB XI - Sachleistungen Die Sachleistungen werden dynamisiert und betragen ab dem

Mehr

PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015

PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015 PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015 Durch das Erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften - Erstes Pflegestärkungsgesetz - wurden die Pflegeleistungen zum

Mehr

Neue Angebote in der Pflege und Betreuung. Neu ab 01. Januar 2015: Pflegestärkungsgesetz

Neue Angebote in der Pflege und Betreuung. Neu ab 01. Januar 2015: Pflegestärkungsgesetz Neue Angebote in der Pflege und Betreuung Neu ab 01. Januar 2015: Pflegestärkungsgesetz 20 Jahre Mehr Leistungen und bessere Betreuung für Pflegebedürftige Pflegebedürftige und Ihre Angehörigen erhalten

Mehr

Das Pflege- Neuausrichtungsgesetz

Das Pflege- Neuausrichtungsgesetz Das Pflege- Neuausrichtungsgesetz Bessere Leistungen und Wahlmöglichkeiten für Demenzkranke? Jörg Fröhlich Vorstandsmitglied der Alzheimer- Gesellschaft Augsburg 04.02.2013 Änderungen bzw. Chancen der

Mehr

Darum geht es in diesem Heft

Darum geht es in diesem Heft Die Hilfe für Menschen mit Demenz von der Allianz für Menschen mit Demenz in Leichter Sprache Darum geht es in diesem Heft Viele Menschen in Deutschland haben Demenz. Das ist eine Krankheit vom Gehirn.

Mehr

SIE SIND PFLEGEBEDÜRFTIG ODER PFLEGEN EINEN ANGEHÖRIGEN? Kostenfrei: Ihre HygieneBox. www.hygiene-daheim.de

SIE SIND PFLEGEBEDÜRFTIG ODER PFLEGEN EINEN ANGEHÖRIGEN? Kostenfrei: Ihre HygieneBox. www.hygiene-daheim.de SIE SIND PFLEGEBEDÜRFTIG ODER PFLEGEN EINEN ANGEHÖRIGEN? Kostenfrei: Ihre HygieneBox www.hygiene-daheim.de Wir machen das Pflegen leichter Was ist Hygienedaheim? Hygienedaheim ist ein Komplettservice für

Mehr

Die Reform der Pflegeversicherung. Gewinner sind die Pflegebedürftigen!

Die Reform der Pflegeversicherung. Gewinner sind die Pflegebedürftigen! Die Reform der Pflegeversicherung Gewinner sind die Pflegebedürftigen! (Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.08 in Kraft) Seite 1 Die erste gute Nachricht: Durch Beitragserhebung bessere

Mehr

Diskrete Hilfe bei Blasenschwäche

Diskrete Hilfe bei Blasenschwäche Diskrete Hilfe bei Blasenschwäche sanello Victor-von-Bruns-Strasse 28 Postfach 634 CH-8212 Neuhausen Telefon 0800 221 222 info@sanello.ch www.sanello.ch In Partnerschaft mit: sanello steht für ein unabhängiges

Mehr

Gut versichert. Wie man für sich selbst und die Familie vorsorgt

Gut versichert. Wie man für sich selbst und die Familie vorsorgt Gut versichert Wie man für sich selbst und die Familie vorsorgt Isabell Pohlmann Gut versichert Wie man für sich selbst und die Familie vorsorgt Inhaltsverzeichnis 6 Was wollen Sie wissen? 13 Das richtige

Mehr

Beratung zur Pflegeversicherung. Herzlich Willkommen ASK

Beratung zur Pflegeversicherung. Herzlich Willkommen ASK Beratung zur Pflegeversicherung Herzlich Willkommen Die gesetzliche Pflegeversicherung Die Pflegeversicherung dient zur Absicherung eines Pflegefalles. Sie wurde zum 1. Januar 1995 eingeführt. Leistungen

Mehr

LEISTUNGEN DER GESETZLICHEN PFLEGEVERSICHERUNG

LEISTUNGEN DER GESETZLICHEN PFLEGEVERSICHERUNG LEISTUNGEN DER GESETZLICHEN PFLEGEVERSICHERUNG Häusliche Pflege von rein körperlich hilfebedürftigen Häusliche Pflege von Versicherten mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf Verhinderungspflege 3)

Mehr

inklusive Familienschutz

inklusive Familienschutz VERSICHERN inklusive Familienschutz Großer Schutz für kleine Leute VPV Vital Junior Rundum-Schutz für Ihr Kind bei Krankheit und Unfall Wie die VPV Vital Junior Ihnen im Ernstfall helfen kann: Max (3 Jahre)

Mehr

Und plötzlich: Pflege -... Und plötzlich: Pflege - Rechtliche Situation und Unterstützungsangebote in Freiburg

Und plötzlich: Pflege -... Und plötzlich: Pflege - Rechtliche Situation und Unterstützungsangebote in Freiburg Und plötzlich: Pflege - Rechtliche Situation und Unterstützungsangebote in Freiburg Seite 1 Gliederung - Pflegebedürftigkeit was ist zu tun? - Unterstützungs- und Hilfesystem in Freiburg - Zahlen Daten

Mehr

Der Pflegefall. -mich trifft das nicht?! Copyright Brigitte Tanneberger GmbH

Der Pflegefall. -mich trifft das nicht?! Copyright Brigitte Tanneberger GmbH Der Pflegefall -mich trifft das nicht?! Auch Sie werden mit hoher Wahrscheinlichkeit im Alter zum Pflegefall Anzahl älterer Menschen nimmt gravierend zu: heute sind 20 % der Bevölkerung 65+ und 5 % der

Mehr

Weiterentwicklung in der Pflegeversicherung

Weiterentwicklung in der Pflegeversicherung BfA-Gemeinschaft 16. Oktober 2009 Köln Weiterentwicklung in der Pflegeversicherung Karl-Heinz Plaumann Geschäftsführer MDK Baden-Württemberg Ein Jahr nach der Pflegereform Ein kommender Tag scheint länger

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

Langfristige Genehmigungen

Langfristige Genehmigungen MB 14 b AV 04/13 Merkblatt zum Thema Langfristige Genehmigungen Einleitung Seit der neuen Heilmittel-Richtlinie (HMR) vom 01.07.2011 können Menschen mit schweren und langfristigen funktionellen/strukturellen

Mehr

Ambulante Pflege und Assistenz

Ambulante Pflege und Assistenz 24 Stunden Rufbereitschaft Beratung und Hilfe Hauswirtschaftliche Versorgung Pflegekurse für Angehörige Ambulante Pflege und Assistenz Leistungen der Pflegeversicherung Herzlich willkommen im Ev. Johanneswerk

Mehr

Zuhause sein. Betreuten Wohnanlage! Ambulante Dienste ggmbh. Herzlich willkommen in Ihrer. Informationen zur Betreuungspauschale

Zuhause sein. Betreuten Wohnanlage! Ambulante Dienste ggmbh. Herzlich willkommen in Ihrer. Informationen zur Betreuungspauschale Ambulante Dienste ggmbh Herzlich willkommen in Ihrer Betreuten Wohnanlage! Informationen zur Betreuungspauschale Betreutes Wohnen bei der AWO heißt... Zuhause sein Prinz-Wilhelm-Straße 3 76646 Bruchsal

Mehr

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld

Mehr

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral!

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral! Beitrag: 1:43 Minuten Anmoderationsvorschlag: Unseriöse Internetanbieter, falsch deklarierte Lebensmittel oder die jüngsten ADAC-Skandale. Solche Fälle mit einer doch eher fragwürdigen Geschäftsmoral gibt

Mehr

Pfl egezusatzversicherung

Pfl egezusatzversicherung Pfl egezusatzversicherung Kinder haften für ihre Eltern! Seite 02/05 Pfl egezusatzversicherung Leistungsbeispiele aus der Praxis Im Jahr 2008 gab es in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung rund 2,1

Mehr

Mehr Lebensqualität im Alter. Das neue Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG)

Mehr Lebensqualität im Alter. Das neue Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) Mehr Lebensqualität im Alter Das neue Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) Mehr Lebensqualität, Selbstbestimmung und Teilhabe Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, Menschen möchten heutzutage so lange

Mehr

Papa - was ist American Dream?

Papa - was ist American Dream? Papa - was ist American Dream? Das heißt Amerikanischer Traum. Ja, das weiß ich, aber was heißt das? Der [wpseo]amerikanische Traum[/wpseo] heißt, dass jeder Mensch allein durch harte Arbeit und Willenskraft

Mehr

Wenn Sie gern günstige Gelegenheiten nutzen, haben wir eine gute Nachricht für Sie.

Wenn Sie gern günstige Gelegenheiten nutzen, haben wir eine gute Nachricht für Sie. Gesundheit erhalten Pflegezusatzversicherung PflegeSchutz mit staatlicher Förderung 60 jährlich Wenn Sie gern günstige Gelegenheiten nutzen, haben wir eine gute Nachricht für Sie. Mit dem Thema Pflege

Mehr

Arbeitsblatt Verdienstabrechnung

Arbeitsblatt Verdienstabrechnung Arbeitsblatt Verdienstabrechnung Bitte finden Sie sich in Gruppen zusammen und lesen Sie sich zunächst die Begriffe auf dem Arbeitsblatt Erklärungen zur Verdienstabrechnung durch. Sie sollten sich innerhalb

Mehr

Pflegeleistungen ab 1. Januar 2015

Pflegeleistungen ab 1. Januar 2015 Pflegeleistungen ab 1. Januar 2015 Anspruch auf Pflegegeld für häusliche Pflege Pflegestufe 0 (mit Demenz*) 123,00 EUR 120,00 EUR Pflegestufe 1 244,00 EUR 235,00 EUR Pflegestufe 1 (mit Demenz*) 316,00

Mehr

Pflegereform 2015 - Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz

Pflegereform 2015 - Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz Änderungen Pflegeversicherung 2015 Pflegereform 2015 - Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz 1. Pflegegeld ( 37 SGB XI) Die Leistungen werden ab 1.1.2015 erhöht (monatlich):

Mehr

Der Gesetzgeber hat den Begriff der Pflegbedürftigkeit

Der Gesetzgeber hat den Begriff der Pflegbedürftigkeit Pflegebedürftigkeit Der Gesetzgeber hat den Begriff der Pflegbedürftigkeit im Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) definiert. Pflegebedürftig sind danach Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder

Mehr

DAS EINRICHTUNGSKONZEPT DER DRK BREMEN PFLEGE GMBH

DAS EINRICHTUNGSKONZEPT DER DRK BREMEN PFLEGE GMBH DAS EINRICHTUNGSKONZEPT DER DRK BREMEN PFLEGE GMBH 1. Zur Entwicklung/Geschichte Die ambulante Pflege des Deutschen Roten Kreuzes in Bremen hat sich aus karitativen Tätigkeiten heraus entwickelt. Bereits

Mehr

Neue Angebote in der Pflege und Betreuung. Neu ab 01. Januar 2013: Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG)

Neue Angebote in der Pflege und Betreuung. Neu ab 01. Januar 2013: Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) Neue Angebote in der Pflege und Betreuung Neu ab 01. Januar 2013: Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) 1. Auflage, Stand: März 2013 Durch die demografischen Veränderungen in Deutschland ist es eine große

Mehr

SGB XI in der Behindertenhilfe

SGB XI in der Behindertenhilfe ARBEITS - UND SOZIALRECHT KURT DITSCHLER SGB XI in der Behindertenhilfe Arbeitshilfe zur Umsetzung des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes (PNG Heft 69 ARBEITSHILFEN FÜR DIE PRAXIS CDIT-Verlag Am Kebsgraben

Mehr

Herzlich Willkommen! Reform der Pflegeversicherung 10 gute Nachrichten für Beitragszahler

Herzlich Willkommen! Reform der Pflegeversicherung 10 gute Nachrichten für Beitragszahler Herzlich Willkommen! Reform der Pflegeversicherung 10 gute Nachrichten für Beitragszahler Die erste gute Nachricht: Die Leistungen der Pflegeversicherung für die stationäre Pflege bleiben stabil Ursprünglich

Mehr

Rund ums Thema Pflegestufen

Rund ums Thema Pflegestufen Rund ums Thema Pflegestufen Seit 1. Juli 1996 erhalten Pflegebedürftige - abgestuft in drei Pflegestufen - Leistungen aus der Pflegeversicherung. Jeder ist dort pflegeversichert, wo sein Krankenversicherungsschutz

Mehr

Rück vergütung für Krankheits kosten und Behinderungs kosten

Rück vergütung für Krankheits kosten und Behinderungs kosten Sie bekommen Ergänzungs leistungen? Dann ist dieses Merk blatt für Sie. Ein Merk blatt in Leichter Sprache Rück vergütung für Krankheits kosten und Behinderungs kosten Wann bekommen Sie Geld zurück? Dieser

Mehr

Mitarbeiter-Informationsdienst Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen

Mitarbeiter-Informationsdienst Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen Mitarbeiter-Informationsdienst Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen AuB Beihilfe Beihilfenverordnung Änderungen der Beihilfeverordnung zum 1.1.2015 2015.03 Auszug aus den Informationen

Mehr

K u n d e n. F r a g e b o g e n. für die Gütesiegel- verleihung. - ambulante Dienste -

K u n d e n. F r a g e b o g e n. für die Gütesiegel- verleihung. - ambulante Dienste - K u n d e n F r a g e b o g e n für die Gütesiegel- verleihung - ambulante Dienste - Der ambulante Dienst, durch den Sie betreut werden, hat bei mir die Verleihung eines Gütesiegels beantragt. Hierbei

Mehr