MARKTGEMEINDE NEUKIRCHEN AM GROSSVENEDIGER
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- Clemens Grosse
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1 MARKTGEMEINDE NEUKIRCHEN AM GROSSVENEDIGER Beschluss der Gemeindevertretung: TOP: 17.1 GEMEINDESTEUERN, ABGABEN UND PRIVATRECHTLICHE ENTGELTE EURO EURO EURO EURO EURO a) Grundsteuer A 500% 500% 500% 500% 500% b) Grundsteuer B 500% 500% 500% 500% 500% c) Kommunalsteuer (BGBl. 819/1993 in ggw. F.) 3% 3% 3% 3% 3% d) Hundesteuer für sonstige Hunde gem. 15 Abs. 3 FAG BGBl. 673/1978 in ggw. Fassung für 1 Hund 55,00 55,00 55,00 55,00 55,00 jeder weitere Hund im Haushalt 80,00 80,00 80,00 80,00 80,00 Für den bzw. die Eigentümer eines landwirtschaftlichen Betriebes ist der 1. Hund, welcher am Hof gehalten wird, Hundesteuerfrei! e) Vergnügungssteuer gem. Vergnügungssteuergesetz 1998, LGBl. 2/1999 in ggw. Fassung (Abrechnung nach Eintrittsgeldern) 10% 10% 10% 10% 10% Musikautomaten, monatlich 7,27 7,27 7,27 0,00 0,00 Elektronische Spielgeräte ( 17 leg.cit.), monatl. pro Gerät 10,90 10,90 10,90 0,00 0,00 f) Ortstaxe lt. Verordnung vom , LGBl. Nr. 62/1992 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 g) Besondere Ortstaxe gem. 1 (2) Ortstaxengesetz 1992 LGBl. Nr. 62/1992 i.d.ggw.f. (Verordnung des Bürgermeisters) 1.) das 360-fache bei Ferienwohnungen mit mehr als 80 m² Nutzfläche 360,00 360,00 360,00 360,00 2.) das 280-fache bei Ferienwohnungen mit mehr als 40 m² Nutzfläche 240,00 280,00 280,00 280,00 280,00 3.) das 200-fache bei Ferienwohnungen bis einschließlich 40 m² Nutzfläche 180,00 200,00 200,00 200,00 200,00 4.) das 130-fache bei dauernd abgestellten Wohnwagen 180,00 180,00 180,00 180,00 130,00 Zuschlag zur besonderen Ortstaxe: 1.) für Ferienwohnungen mit mehr als 80 m² Nutzfläche 108,00 2.) für Ferienwohnungen mit mehr als 40 m² bis einschl. 80m² Nutzfläche 84,00 3.) für Ferienwohnungen bis 40 m² Nutzfläche 60,00 4.) für dauern abgestellte Wohnwagen 39,00 Seite 1
2 ABGABEN UND GEBÜHREN Folgende Abgaben und Gebühren werden nach den gesetzlichen Tarifen bzw. nach festgesetzten und beschlossenen Sätzen erhoben: a) Gemeindeverwaltungsabgabe Landes- und Gemeindeverw. Abgabenverordnung, LGBl. 91/2011 b) Kommissionsgebühren Landes- und Gemeinde-Komm.Gebührenverordnung, LGBl. 92/2011 Für private Sachverständige gelten deren Honorarordnungen. c) Friedhofsgebühren laut Friedhofsordnung im Friedhofsbereich "A-B": Gebühren brutto EURO EURO EURO EURO EURO für ein Normalgrab 24,00 24,50 25,00 25,50 25,50 für ein Grab, welches das Maß eines Normalgrabes überschreitet 46,00 47,00 48,00 49,00 49,00 für ein Aschengrab 24,00 24,50 25,00 25,50 25,50 Im Friedhofsbereich "C": für ein Erdgrab mit einfachem Belag 24,00 24,50 25,00 25,50 25,50 für ein Erdgrab mit mehrfachem Belag 46,00 47,00 48,00 49,00 49,00 für ein Aschengrab 24,00 24,50 25,00 25,50 25,50 Graberneuerungen (Bescheid): LGBl Nr.: 91/2011 für ein Erdgrab mit einfachem Belag A-C 22,40 22,40 22,40 22,40 25,80 für ein Erdgrab mit mehrfachem Belag A-C 22,40 22,40 22,40 22,40 25,80 Grabstellenumrandung für 10 Jahre (Friedhofsbereich "C"): Erdgräber mit einfachem Belag und Aschengräber Friedhofsbereich "C" 165,00 170,00 170,00 170,00 170,00 Erdgräber mit mehrfachem Belag Friedhofsbereich "C" 200,00 210,00 210,00 210,00 210,00 Beisetzungsgebühr: für das Öffnen und Schließen von Grabstätten wird eine Graberrichtungsgebühr eingehoben. für Normalgräber Winter: zusätzl. Kompressor lt. Rechnung 430,00 440,00 450,00 460,00 465,00 für Aschengräber (Urnengräber) 90,00 100,00 105,00 110,00 115,00 Seite 2
3 einmalige Müllabfuhrgebühr inkl. 10 % MWST Sargbeerdigung 98,00 99,00 99,00 99,00 99,00 einmalige Müllabfuhrgebühr inkl. 10 % MWST Urnenbeisetzung 58,90 60,00 60,00 65,00 65,00 Entfernen und Wiederinstandsetzung der Grabstellenumrandung 73,00 75,00 80,00 85,00 85,00 Exhumierungen und Umlegungen 920,00 940,00 950,00 950,00 950,00 Aussegnungshalle Benützung pro Beerdigung 37,00 40,00 41,00 45,00 50,00 Sezierraum Benützung 80,00 80,00 80,00 80,00 80,00 d) Kanal (inkl. 10% Ust) Interessentenbeitrag pro Pkt. brutto: 536,80 536,80 550,00 550,00 561,00 Benützungsgebühren pro m³ brutto: 3,10 3,20 3,30 3,41 3,50 bei geringem Verbrauch (Ferienwohnungen) lt. 9 Ben.Geb.Gesetz netto: 3, idgf. LGBl.Nr.: 31/94 je 2 m2 Wohnnutzfläche = 1 m3 Abwasser, max.30m³ Wasserzähler 3 m³ Miete monatl. brutto: 1,37 1,40 1,45 1,45 1,50 Wasserzähler 7 m³ Miete monatl. brutto: 1,60 1,70 1,75 1,75 1,80 Wasserzähler 20 m³ Miete monatl. brutto: 3,25 3,30 3,35 3,35 3,40 e) Müllabfuhrgebühren (inkl. 10% Ust): 1. Bereitstellungsgebühr 1 Pers. Haushalt brutto: 14,50 15,00 15,50 16,00 17,00 2. Bereitstellungsgebühr 2-3 Pers. HH brutto: 23,40 24,00 24,50 25,00 26,00 3. Bereitstellungsgebühr 4 u.m. Pers. HH brutto: 31,90 33,00 33,50 34,00 35,00 4. Grundgeb Privatzimmer, Ferienwohnungen und Zweitwohnsitz brutto: 14,50 15,00 15,50 16,00 17,00 5. Bereitstellungsgebühr Gewerbe, Handwerk brutto: 23,40 24,00 24,50 25,00 26,00 6. Bereitstellungsgebühr Hotels, Gasthöfe, Kaufhäuser, Pensionen brutto: 31,90 33,00 33,50 34,00 35,00 Biomüll - je kg. brutto: 0,27 0,30 0,35 0,37 0,37 Müllsack 60 Liter brutto: 5,35 5,40 5,40 5,40 5,40 Container 240 Liter brutto: 21,40 21,60 21,60 21,60 21,60 Container 660 Liter brutto: 58,90 59,40 59,40 59,40 59,40 Container 800 Liter brutto: 71,25 72,00 72,00 72,00 72,00 Container Liter brutto: 98,00 99,00 99,00 99,00 99,00 Seite 3
4 Die Mindestanzahl der zu bezahlenden Container beträgt jährlich 2 Stück 2 Stück 3 Stück 2 Stück 2 Stück Die in der Müllabfuhrverordnung festgelegte Sackanzahl wird den Haushalten zur Verfügung gestellt. Gesamtgebühren für Haushalte: 1 Pers. HH 5 Säcke inkl. Bereitstellungsgebühr brutto: 41,25 42,00 42,50 43,00 44, Pers. HH 8 Säcke inkl. Bereitstellungsgebühr brutto: 66,20 67,20 67,70 68,20 69,20 4 u.m.p. HH12 Säcke inkl. Bereitstellungsgebühr brutto: 96,10 97,80 98,30 98,80 99,80 f) Anliegerleistungen: Die Beiträge nach dem Anliegerleistungsgesetz LGBl. 77/1976 i.ggw.f. werden bei Bedarf festgelegt: Straßenbeleuchtung per Längenmeter ( 3 Abs. 2) Gehsteigerrichtung per Laufmeter ( 6 Abs. 2) Tragung der Kosten der Straßenherstellung gem. 16 Bebauungsgrundlagengesetz 100% der ganzen Kosten der Herstellung des Unterbaues der Verkehrsfläche und 50% der halben Kosten der Herstellung der Straßendecke sowie der erforderlichen Enwässerungsanlagen PRIVATRECHTLICHE ENTGELTE a) Kindergarten Entgelte und Schülerbetreuung: (incl. 10 % Ust.) Der Kindergarten Monatsbeitrag pro Kind ist 10 Mal zu bezahlen (im Juli und August erfolgt keine Berechnung). Bei der Alterserweiterten Gruppe wird der Beitrag 11 Mal jährlich eingehoben. Die Betreuung im August wird nur verrechnet, wenn sie in Anspruch genommen wird. Die Tarife wurden in der GV Sitzung am beschlossen: Seite 4
5 ab ab ab von Uhr: bis Uhr: Tarif 1 1 Kind im Kindergarten 07,00 14,00 72,00 72,00 72,00 Tarif 2 1 Kind im Kindergarten 07,00 16,00 102,00 102,00 102,00 Tarif 3 1. Kind im Kindergarten 07,00 14,00 72,00 72,00 72,00 2. Kind im Kindergarten 07,00 14,00 36,00 108,00 36,00 108,00 36,00 108,00 Tarif 4 1. Kind im Kindergarten 07,00 16,00 102,00 102,00 102,00 2. Kind im Kindergarten 07,00 16,00 51,00 153,00 51,00 153,00 51,00 153,00 Tarif 5 1. Kind im Kindergarten 07,00 16,00 102,00 102,00 102,00 2. Kind im Kindergarten 07,00 14,00 36,00 138,00 36,00 138,00 36,00 138,00 oder Tarif 6 1 Schüler 11,00 16,00 72,00 72,00 72,00 Tarif 7 1. Kind in Schülerbetreuung 11,00 16,00 72,00 72,00 72,00 2. Kind in Schülerbetreuung 11,00 16,00 36,00 108,00 36,00 108,00 36,00 108,00 Tarif 8 1. Kind im Kindergarten 07,00 14,00 72,00 72,00 72,00 2. Kind in Schülerbetreuung 11,00 16,00 36,00 108,00 36,00 108,00 36,00 108,00 Tarif 9 1. Kind im Kindergarten 07,00 16,00 102,00 102,00 102,00 2. Kind in Schülerbetreuung 11,00 16,00 36,00 138,00 36,00 138,00 36,00 138,00 Tarif 10 Ferienregelung Weihnachten jeweils eig. Regelungen Tarif 11 Akutbetreuung (z.b. bei Krankheit, dringender Arztbesuch usw.) je angefangene Stunde und Kind 7,00 7,00 7,00 ab ab ab Essen für Kinder 2,20 2,20 2,20 Essen für Schüler 3,30 3,30 3,30 Seite 5
6 Kindergartenbus: monatlicher Betrag: 40,00 Im Rahmen des Familienpaketes des Landes Salzburg werden ab jene Kinder gefördert, die im letzten Jahr vor der Schule den Kindergarten besuchen. Pro Kind gibt es einen Zuschuss in der Höhe von 50,00 ab 31 Wochenstunden inkl.mittagessen und 25,00 bei Halbtagesbetreuung. Ganztägige Betreuung beginnt in Übereinstimmung mit nationalen Vergleichsmaßstäben bei mindestens 31 Wochenstunden Betreuung; mit einer ganztägigen Betreuung ist auch die Einnahme eines Mittagessens in der Kinderbetreuungseinrichtung verpflichtend verbunden, für die gesondert Kostenbeiträge zu entrichten sind. Für Kinder, die das letzte Kindergartenjahr besuchen, entfällt der Beitrag. Für eine zusätzliche Betreuung (Mittag, Nachmittag, Ferien) sind Kostenbeiträge zu entrichten. Ab September 2010 ist der Besuch des Kindergartens für alle Schulanfänger verpflichtend. b) Gebühren für Seniorenansitz (Verpflegskosten): Für die Grundversorgung im Seniorenansitz auf Grund EURO EURO EURO EURO EURO der Obergrenzenverordnung der Salzburger Landesregierung Tagsatz - Einbettzimmer 23,45 25,05 26,55 26,65 27,05 Für Hilfestellung und pflegerische Leistungen je Pflegeeinheit Pflegetarif - für die Stufe 1 7,90 8,10 8,30 8,30 8,40 Pflegetarif - für die Stufe 2 17,30 17,80 18,20 18,30 18,60 Pflegetarif - für die Stufe 3 42,10 43,40 44,50 44,80 45,60 Pflegetarif - für die Stufe 4 53,40 55,00 56,30 56,60 57,60 Pflegetarif - für die Stufe 5 63,60 65,50 67,10 67,50 68,70 Pflegetarif - für die Stufe ,60 70,70 72,40 72,80 74,10 Kurzzeitpflege Normaltarif plus Pflegeeinheit Plus Verwaltungsaufwand einmalig 63,60 65,50 67,10 67,50 68,70 Die Einstufung in die jeweiligen Pflegeeinheiten wird durch den ärztlichen Leiter, den Verwalter und der Pflegedienstleiterin festgestellt. Verpflegskostenersätze: c) bei Abwesenheit, täglich 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 Seite 6
7 d) Tagesbetreuung im Tageszentrum: 2011 Ganztags-/Halbtagesbetreuung und nach Stunden verrechnet: Tag Halbtag Tag Halbtag keine Pflegestufe 24,00 13,00 25,00 13,00 Pflegestufe 1 28,00 15,00 29,00 15,00 Pflegestufe 2 32,00 17,00 33,00 17,00 Pflegestufe 3 42,00 22,00 43,00 22,00 Pflegestufe 4 47,00 25,00 48,00 25,00 Pflegestufe 5 51,00 26,00 52,00 27,00 Pflegestufe 6 53,00 27,00 54,00 28,00 nach Stunden: 1 Stunde Pflegestufe 0 bis 1 5,50 1 Stunde Pflegestufe 2 6,50 1 Stunde Pflegestufe 3 7,50 1 Stunde Pflegestufe 4 8,50 1 Stunde Pflegestufe 5 11,00 1 Stunde Pflegestufe 6 12,00 Pflegestufe 5 und 6 müssen individuell abgeklärt werden. Ständig bettlägerige und bewegungsunfähige Patienten können in der Tagesbetreuung leider nicht aufgenommen werden. Essensausgabe an Schüler und Aufsichtspersonen im Seniorenansitz: e) Schüler (ohne Suppe) 2,90 3,00 3,00 3,10 3,10 Schüler (mit Suppe) 3,30 3,40 3,40 3,50 3,50 Aufsichtsperson/Lehrer 3,30 3,40 3,40 3,50 3,70 Mittagessen Kindergartenkind 2,20 2,20 2,20 2,20 2,20 Andere Personen 4,50 4,60 4,60 4,80 4,80 Gemeindebedienstete, alle Abteilungen 3,50 3,60 3,60 3,70 3,70 Essen auf Räder 5,00 5,30 5,30 5,50 5,50 Seite 7
8 Leihgebühren: f) Traktor/LKW (mit Fahrer) 1 Stunde 54,00 55,00 56,00 57,00 58,00 Schneepflug (mit Fahrer) 1 Stunde 67,00 70,00 71,00 72,50 73,00 Gemeindearbeiter 1 Stunde 33,00 35,00 36,00 37,00 38,00 Streusplitt 1 m³ 35,00 37,00 38,00 39,00 39,00 Abfallhof: alle Preise incl. 10 % MWSt g) Sperrmüll pro Anlieferung (Kofferraum) 13,00 14,00 15,00 15,00 15,00 größere Mengen ab 0,5 m³ 25,00 26,00 27,00 27,00 27,00 Matratzen 1,00 x 2,00 m pro Stück 10,00 11,00 11,00 11,00 11,00 Bauschutt pro Anlieferung Kleinmengen (max. 5 Kübel pro Anlieferungstag) 3,60 4,00 4,00 4,00 5,00 größere Mengen pro 0,50 m³ 36,00 37,00 37,00 37,00 37,00 Alteisen pro Anlieferung (Kofferraum) 5,20 5,20 5,20 5,20 5,20 größere Mengen pro 0,50 m³ 5,20 5,20 5,20 5,20 5,20 Waschmaschine, Wäschetrockner, Geschirrspüler 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Boiler / Heizkessel 12,50 13,00 13,00 13,00 13,00 Altreifen: PKW-Reifen 6,20 6,50 7,00 7,00 7,00 Größere Reifen mit Felge 11,50 11,80 12,00 12,00 12,00 Kühlschränke, Kühlgeräte, Gefriertruhen usw.: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Altöl bis 1 l gratis, darüber je l (höchstens 5 l) 2,00 2,50 2,50 2,50 2,50 Ölverunreinigte Feststoffe (Putzlappen) bis zu 1 kg kostenlos, darüber je kg 2,50 2,50 2,50 2,50 2,50 Speisefett pro kg 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Dispersionsfarben je kg. 1,50 2,00 2,00 2,00 2,00 Kontaminiertes Leergebinde (bis 5 kg kostenlos) 2,50 3,00 3,00 3,00 3,00 Leuchtstoffröhren (Hg- und Na-Dampflampen) kostenlos 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Autobatterien - pro Stk. 6,00 6,50 6,50 6,50 6,50 Holzkisten je m³ 25,00 26,00 26,00 26,00 26,00 Neukirchen, am Der Bürgermeister: Nindl Peter Seite 8
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