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1 DER SENATOR FÜR JUSTIZ UND VERFASSUNG Bremen, Herr Lockfeldt Tel Vorlage für die Sitzung des Rechtsausschusses am 10. Oktober 2012 Zuwendungsbericht 2011 A. Problem Dem Haushalts- und Finanzausschuss ist periodisch ein Bericht über die Zuwendungen aus dem Haushalt vorzulegen. Den Fachdeputationen und den Parlamentsausschüssen sind vorab die entsprechenden Datenmeldungen zur Beratung zur Verfügung zu stellen. Die Senatorin für Finanzen wird dem Haushalts- und Finanzausschuss in einer zusammenfassenden Vorlage über die Ergebnisse dieser Beratungen berichten. B. Lösung Der Senator für Justiz und Verfassung informiert mit dem beigefügten Bericht über die aus dem Produktplan Justiz geleisteten Zuwendungen, die geförderten Zuwendungsempfänger sowie den mit der Zuwendung verbundenen Zuwendungszweck. C. Beschlussvorschlag Der Rechtsausschuss der Bremischen Bürgerschaft nimmt Kenntnis.

2 DER SENATOR FÜR JUSTIZ UND VERFASSUNG Bremen, Herr Lockfeldt Tel Bericht für die Sitzung des Rechtsausschusses am 10. Oktober 2012 Zuwendungsbericht 2011 Der Senator für Justiz und Verfassung informiert über die, aus dem Produktplan Justiz geförderten Zuwendungsempfänger, den mit der Zuwendung verbundenen Zuwendungszweck und die gemeldeten Daten für den Zuwendungsbericht 2011 wie folgt: 1. Bremische Straffälligenbetreuung e.v. Der seit 1837 tätige Verein der Bremische Straffälligenbetreuung gewährt Beratung und Unterstützung für straffällig gewordene, inhaftierte und haftentlassene Erwachsene sowie deren Angehörige. Seitens des Justizsenators erfolgte im Berichtszeitraum die Förderung von zwei Projekten: a) Schuldnerberatung und Schuldenregulierung Spätestens sechs Monate vor dem voraussichtlichen Entlassungstermin können verschuldete Gefangene die Schuldnerberatung der Straffälligenbetreuung in Anspruch nehmen. Inhaftierte haben häufig finanzielle Schwierigkeiten, die zu Forderungen von Gläubigern und Pfändungen führen. Eine professionelle Schuldnerberatung ist in vielen Fällen zur (häufig erstmaligen) Ordnung der finanziellen Verhältnisse notwendig und hilft dem Gefangenen bei seiner Entlassung. 2

3 b) Entlassungsvorbereitung im Rahmen des Entlassungsvorbereitungspools (EVB-Pool) In Kooperation mit der JVA Bremen unterstützt die Straffälligenbetreuung im Falle eines besonderen Hilfebedarfs Gefangene bei der Entlassungsvorbereitung. Sechs Monate vor der voraussichtlichen Entlassung wird der Hilfebedarf von dem EVB-Pool in Zusammenarbeit mit der JVA geprüft und die betroffenen Gefangenen werden einzelnen Sozialarbeiterinnen bzw. Sozialarbeitern für die Unterstützungsmaßnahmen zugewiesen. Sie koordinieren kostenpflichtige Anschlussmaßnahmen wie z.b. ein betreutes Wohnen oder die Vermittlung in eine Suchtherapie. Neben der JVA und der Bremischen Straffälligenbetreuung e.v. sind die Hoppenbank e.v. und die GISBU m.b.h. Kooperationspartner des EVB-Pools. 2. Hoppenbank e. V. Der 1971 gegründete Verein ist in verschiedenen Bereichen der Freien Straffälligenhilfe tätig. Er unterstützt haftentlassene, inhaftierte und von Haft bedrohte Menschen in allen Fragen ihrer sozialen und beruflichen Integration. Durch das Justizressort wurden im Berichtszeitraum fünf Projekte der Hoppenbank gefördert: a) Brücke Bremen: Tilgung uneinbringlicher Geldstrafen durch freie Arbeit Können zu einer Geldstrafe Verurteilte diese nicht zahlen, sieht das Gesetz die Möglichkeit der Tilgung dieser Geldstrafe durch gemeinnützige Arbeit vor. Pro Tagessatz (Hafttag) haben die Verurteilten vier Stunden gemeinnützige Arbeit in Einrichtungen wie z.b. Altenheimen, Kultur- u. Sportvereinen etc. zu leisten. Auf diese Möglichkeit werden die Betroffenen mit der Ladung zum Strafantritt durch die Staatsanwaltschaft Bremen hingewiesen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Brücke beraten die von der Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe (EFS) bedrohten Klientinnen und Klienten und koordinieren die Verfahrensabwicklung zwischen ihnen, den Einsatzstellen und der Staatsanwaltschaften bzw. den Gerichten. Sie gewährleisten die sozialpädagogische Betreuung und Begleitung der Klientinnen und Klienten während der gemeinnützigen Arbeit und überwachen deren Arbeitsleistungen. Auf diese Weise werden EFS verhindert und Hafttage eingespart. Sofern die EFS durch eine Ratenzahlung oder Stundung noch vermeidbar ist, leistet die Brücke auch hierbei Unterstützung. 3

4 b) Reduzierung von Ersatzfreiheitsstrafen in der JVA Bremen Durch ein gezieltes, aufsuchendes Beratungs- und Betreuungsangebot werden Möglichkeiten geschaffen, Inhaftierte, die bereits eine Ersatzfreiheitsstrafe (EFS) in der JVA Bremen verbüßen, vorzeitig aus der Haft zu entlassen und die Vollstreckung der EFS zu reduzieren und mögliche Anschlussvollstreckungen zu vermeiden. c) Berufshilfe für Straffällige Im Jugendvollzug wird für Neuzugänge eine Schul-, Ausbildungs- und Beschäftigungsanamnese sowie ein Förderplan für die Beschäftigung in der Haft erstellt. Im Rahmen der Entlassungsvorbereitung werden die Insassen bezüglich einer Beschäftigung nach der Haft beraten und vermittelt (Kooperation mit Agentur für Arbeit, BAGIS, Schulen, Bildungsträgern). Im Erwachsenvollzug werden Gespräche mit Neuzugängen auf der Zugangsabteilung sowie Eignungstests mit ausgewählten Insassen (ohne Schulabschluss, Migrationhintergrund) zur Berufswegplanung durchgeführt. d) Entlassungsvorbereitung im Rahmen des Entlassungsvorbereitungspools (EVB-Pool) In Kooperation mit der JVA Bremen unterstützen Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen im Falle eines besonderen Hilfebedarfs Gefangene bei der Entlassungsvorbereitung (s.o.). e) Step by Step im Jugendvollzug Die aus Mitteln des Senatsprogramms Stopp der Jugendgewalt für den Jugendvollzug finanzierte Maßnahme Step by Step soll jugendliche Straf- und Untersuchungsgefangene mit sozialen und/oder psychischen Verhaltensauffälligkeiten (Drogenabhängigkeit, ADHS, Psychosen, geringe Affektkontrolle, Gewaltbereitschaft, dissoziale Persönlichkeitsstrukturen, Lernbehinderung, Schulvermeidung etc.) ausgehend von ihrer persönlichen Problemlage im Bereich Basiskompetenzen durch niedrigschwellige, motivierende Lern- und Erfahrungsangebote individuell fördern. Im Verlauf der Maßnahme sollen die Jugendlichen grundlegende Arbeitsweisen einüben und befähigt werden, einen strukturierten Arbeitsoder Schultag zu bewältigen. Hierzu gehören insbesondere die Stärkung der Lernmotivation und Konzentrationsfähigkeit, der Erwerb von Lernstrategien, sowie die Förderung der sozialen Kompetenzen. Des Weiteren sollen Sozialverhalten und Teamfähigkeit geübt werden. Die Jugendlichen arbeiten dazu handwerklich in einer Art Werkschule, sie werden in diesem Rahmen auch zum Lernen angeleitet und zu einer Schulfähigkeit hingeführt. 4

5 3. Gesellschaft für Integrative Soziale Beratung und Unterstützung GISBU mbh Die GISBU ist 2002 aus der Verschmelzung der Vereine Herberge zur Heimat Bremerhaven e.v. und Brücke Bremerhaven e.v. hervorgegangen. Das Justizressort fördert drei Projekte der GISBU: a) Tilgung uneinbringlicher Geldstrafen durch gemeinnützige Arbeit und Ratenzahlung Die GISBU mbh vermittelt in gemeinnützige Arbeit zur Tilgung einer uneinbringlichen Geldstrafe und unterstützt die Klienten bei der Ratenzahlung (s.o.). b) Sozialdienst in der Vollzugsabteilung Bremerhaven Ziel des Hilfsangebotes ist es, gemeinsam mit den Inhaftierten Lösungen für ihre Probleme innerhalb und außerhalb der Haftanstalt zu finden. Hierbei geht es z.b. um Zugangsgespräche, Hilfestellungen bei behördlichen Anträgen, Mitwirkung an der Vollzugsgestaltung und Unterstützung bei der Entlassungsvorbereitung. c) Täter-Opfer-Ausgleich Bremerhaven Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) in Bremerhaven wird von der GISBU durchgeführt. Er dient durch den unmittelbaren Ausgleich zwischen Täter und Opfer dem Rechtsfrieden. Maßnahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs sollen einen Beitrag zum Schutz des Opfers, zur Rückfallvermeidung und zur Kriminalprävention leisten. Als informelle Konfliktlösung weist der Täter-Opfer-Ausgleich über das Strafverfahren hinaus, muss aber in dessen Abläufe integriert werden. Die Mitarbeiter des TOA bemühen sich nach ihrer Einschaltung durch Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht darum, nach einer Straftat eine Aussprache, Entschuldigung, Versöhnung und Wiedergutmachung zwischen Opfer und Täter herbeizuführen. Sofern die Voraussetzungen für einen TOA vorliegen und die beiden Beteiligten dem zustimmen, wird ein persönlicher Kontakt zwischen Täter und Opfer hergestellt und ein Ausgleich vereinbart, dessen Einhaltung vom TOA Bremerhaven überprüft wird. 5

6 4. Comeback Gmbh Die comeback gmbh ist eine Gesellschaft, die im ambulanten Drogenhilfesystem und als arbeitsmarktpolitischer Dienstleister in Bremen tätig ist. Sie ist im Zuge der Neuorganisation des ambulanten Drogenhilfesystems in Bremen von der Initiative zur sozialen Rehabilitation e.v. am gegründet worden. Der arbeitsmarktpolitische Bereich proarbeit wurde am von der Initiative zur sozialen Rehabilitation e.v. in die comeback gmbh überführt. Das Justizressort fördert zwei Projekte der comeback GmbH. a) Vermittlung gemeinnütziger Arbeit für drogenabhängige Geldstrafenschuldner zur Vermeidung der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen Dieses niedrigschwellige Angebot zur Abarbeitung einer unbezahlten Geldstrafe oder Ableistung einer Bewährungsauflage durch gemeinnützige Arbeit richtet sich ausschließlich an straffällig gewordene Drogenkonsumenten und -konsumentinnen. Durch die Auswahl der Arbeitsstellen und der Tätigkeiten wird den besonderen Lebenslagen dieses Personenkreises Rechnung getragen (im Übrigen s.o.). b) Entlassungsvorbereitung im Rahmen des Entlassungsvorbereitungspools (EVB-Pool) In Kooperation mit der JVA Bremen helfen Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen der comeback GmbH im Falle eines besonderen Hilfebedarfs einzelnen Gefangenen bei der Entlassungsvorbereitung (s.o.). 5. Mauern öffnen 1997 übernahm der damals gegründete Verein die Trägerschaft der seit 1978 existierenden Bildhauerwerkstatt der JVA Bremen. Der Resozialisierungsgedanke brachte Kunstprojekte in die Anstalten. Das Wesentliche im Menschen sollte angesprochen und dem Individuum Ausdrucksraum gegeben werden. Die Bildhauerwerkstatt stellt künstlerische Produkte aus Stein, Holz u.a. für den Bereich "Kunst im öffentlichen Raum" her. Mit dieser Arbeit wird das Kreativpotenzial der Gefangenen gefördert. Der Verein wird in der Hauptsache vom Senator für Kultur gefördert, der auch die Mittel des Justizressorts auszahlt und die Verwendungsprüfung durchführt. 6

7 6. Täter-Opfer-Ausgleich Bremen e.v. a) Die oben beschriebenen Aufgaben des Täter-Opfer-Ausgleichs werden im Gebiet der Stadtgemeinde Bremen vom Täter-Opfer-Ausgleich Bremen e.v. wahrgenommen. b) Daneben betreibt der TOA Bremen e.v in enger Kooperation mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft das Projekt Krisen-Interventions-Team Stalking und Häusliche Gewalt (Stalking-KIT). Ziel dieser Kooperation ist zum einen die psychosoziale Betreuung der Opfer von Stalking und Häuslicher Beziehungsgewalt; zum anderen werden den Beschuldigten durch die Gespräche deutlich die Grenzen ihres Handelns und Folgen bei möglicher Grenzüberschreitung aufgezeigt. Durch die enge Verzahnung der an dem Projekt beteiligten Institutionen soll die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit gefördert und die berufliche Kompetenz der im Stalking-KIT eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbessert werden. Dadurch können die Verfahren kompetent und zügig bearbeitet werden. Die Intervention durch das Stalking-KIT weist über das Strafverfahren hinaus, muss aber in dessen Abläufe integriert werden. 7. Violence Prevention Network Im Jugendvollzug der JVA Bremen wird seit 2008 durch den Verein Violence Prevention Network e.v./berlin jährlich ein Anti- Gewalt Training im Gruppensetting angeboten. Dieses erfolgt im Rahmen des Projektes Präventions- und Bildungsarbeit mit fundamentalistisch gefährdeten Jugendlichen mit Migrationshintergrund. Bestandteile des Trainingsprogramms Verantwortung übernehmen- Abschied von Hass und Gewalt Arbeit mit fundamentalistisch gefährdeten jugendlichen Gewaltstraftätern mit Migrationshintergrund innerhalb des Jugendstrafvollzuges sind Trainingsreihen über einen Zeitraum von ca. 3 Monaten mit ein bzw. zwei Mal wöchentlich stattfindenden Sitzungen mit bis zu 8 Teilnehmern bei zwei Trainern, sowie die anschließende Option eines so genannten Stabilisierungscoachings (Nachbetreuung) für die Dauer von bis zu einem Jahr. Voraussetzung des Stabilisierungscoachings ist ein zwischen dem Trainer und dem Jugendlichen abgeschlossener Vertrag. Das Projekt wurde überwiegend mit verschiedenen Bundesmitteln gefördert. 7

8 8. Öffentliche Rechtsberatung durch die Arbeitnehmerkammer Bremen Die Arbeitnehmerkammer führt für das Land Bremen die öffentliche Rechtsberatung nach dem Gesetz über öffentliche Rechtsberatung in der Freien Hansestadt Bremen durch. Die öffentliche Rechtsberatung ersetzt in Bremen und Hamburg die nach dem Beratungshilfegesetz des Bundes vorgesehene Beratungshilfe für rechtsuchende Personen, die die dazu erforderlichen Mittel nach ihren Einkommensverhältnissen nicht aufbringen können. Die öffentliche Rechtsberatung umfasst auch die Unterstützung bei der außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern in Verbraucherinsolvenzverfahren. Die Arbeitnehmerkammer ist durch Gesetz als dafür geeignete Stelle im Sinne von 305 der Insolvenzordnung anerkannt. Bis zum Jahr 2009 erhielt die Arbeitnehmerkammer für die Durchführung der öffentlichen Rechtsberatung vom Land eine jährliche Aufwandsentschädigung. Da diese Entschädigung nach Auffassung der Finanzbehörden der Umsatzsteuer unterlag, wurde das Gesetz über öffentliche Rechtsberatung zum Jahr 2010 dahingehend geändert, dass die öffentliche Rechtsberatung nunmehr durch Gesetz der Arbeitnehmerkammer als eigene Aufgabe zugewiesen ist und die bisherige Aufwandsentschädigung durch eine institutionelle Zuwendung aus dem Landeshaushalt ersetzt wird. Die Zuwendung unterliegt nicht der Umsatzsteuer. Die Höhe der Zuwendung entspricht der bisher vertraglich vereinbarten Aufwandsentschädigung, 8

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