Rechtsverordnung der zuständigen Stelle. Organisationsübersicht der zuständigen Stelle. Mitarbeiter/innen der zuständigen Stelle nach BBiG

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1 Rechtsverordnung der zuständigen Stelle Organisationsübersicht der zuständigen Stelle Mitarbeiter/innen der zuständigen Stelle nach BBiG Internetauftritt der zuständigen Stelle Begabtenförderung berufliche Bildung Publikationen der VAk Ausblick I N F O R M A T I O N S B R I E F

2 Verwaltungsakademie Berlin Anschrift: Alt-Friedrichsfelde 60, Berlin Redaktionsteam: Sandra Jähnig (921) Sigurd Romrod (921) Fax / Infomail: (921) abz@vak.verwalt-berlin.de Internet:

3 Sehr geehrter Leser, sehr geehrte Leserin, mit der Verordnung über die zuständigen Stellen für die Berufsbildung im Bereich des öffentlichen Dienstes des Landes Berlin vom 8. Januar 2008 wurde der Verwaltungsakademie Berlin (VAk) die Aufgabe der zuständigen Stelle übertragen. Nach einer Umorganisation innerhalb der VAk wurde der Bereich Verwaltungsschule zum 1. Januar 2008 in Ausbildungszentrum (ABZ) umbenannt, welches innerhalb der Verwaltungsakademie künftig auch die Funktion der zuständigen Stelle wahrnimmt. Mit dem Infobrief wollen wir über die grundlegenden Entwicklungen in der beruflichen Bildung des öffentlichen Dienstes berichten, über Prüfungen, Lehrgänge, Auswahlverfahren informieren und ein Forum des fachlichen Austauschs bieten. Auch die Statistiken über Ausbildungsverhältnisse, Prüfungs- und Testergebnisse sollen hier ihren Platz erhalten. Der Infobrief soll zweimal pro Jahr erscheinen und wird Ihnen grundsätzlich online übermittelt. Er richtet sich insbesondere an Ausbildungsleitungen, Dozenten, Prüfer, Ausbildungsbeauftragte, aber auch an all diejenigen, die sich mit der beruflichen Bildung, den Qualitätssicherung und Weiterentwicklung im Land Berlin beschäftigen. In dem Ihnen vorliegenden 1. Infobrief informieren wir Sie über die neuen Zuständigkeiten sowie Ihre Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen im ABZ, die Ihnen gerne für Rückfragen zur Verfügung stehen. Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit! Ihr Redaktionsteam Sandra Jähnig und Sigurd Romrod Berlin Friedrichsfelde / April

4 RECHTSVERORDNUNG DER ZUSTÄNDIGEN STELLE Gesetz- und Verordnungsblatt vom

5 ORGANISATIONSÜBERSICHT DER ZUSTÄNDIGEN STELLE 3

6 MITARBEITER/INNEN DER ZUSTÄNDIGEN STELLE NACH BBIG SIGURD ROMROD ABZ L Leiter des Ausbildungszentrums , Haus 1, Zimmer sigurd.romrod@vak.verwalt-berlin.de Zuständige Stelle: Grundsatzangelegenheiten Redaktion Informationsbrief N.N. / z.zeit ALLYN MALOW ABZ 1 z.a. Fortbildungsreferentin , Haus 1, Zi allyn.malow@vak.verwalt-berlin.de Grundsatzangelegenheiten Ausbildung Berufsbildungsausschuss Begabtenförderung BRIGITTE DRESCHER ABZ 11 Fortbildungsreferentin , Haus 1, Zi brigitte.drescher@vak.verwalt-berlin.de Geschäftsstelle der Prüfungsausschüsse: Verwaltungsfachangestellte/r (VfA) Ausbilden der Ausbilder (AdA) BETTINA WISCHEROPP ABZ 12 Fortbildungsreferentin , Haus 1, Zi bettina.wischeropp@vak.verwalt-berlin.de Geschäftsstelle der Prüfungsausschüsse: Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste Vermessungstechniker Umwelttechnische Berufe Justizfachangestellte Fachangestellte für Bäderbetriebe 4

7 SEBASTIAN FRITSCHE ABZ 21 Fortbildungsreferent , Haus 6A, Zi Geschäftsstelle der Prüfungsausschüsse Verwaltungslehrgang II Verwaltungsbetriebswirt SABINE RAMM ABZ 13 Seminarassistentin , Haus 1, Zi Zuständige Stelle / Vertretung Frau Liesche Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses Fachangestellte/r für Bürokommunikation (FaB) BÄRBEL LIESCHE AkS KB 18 Seminarassistentin , Haus 1, Zi baerbel.liesche@vak.verwalt-berlin.de Servicebüro des ABZs Zuständige Stelle: insbesondere Eintragung der Berufsausbildungsverträge SANDRA JÄHNIG ABZ 22 Fortbildungsreferentin , Haus 1, Zi sandra.jaehnig@vak.verwalt-berlin.de Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses Angestelltenlehrgang I Redaktion Informationsbrief 5

8 INTERNETAUFTRITT DER ZUSTÄNDIGEN STELLE Aktuelle Informationen der zuständigen Stelle werden ebenfalls auf der Homepage der Verwaltungsakademie Berlin unter dem Link veröffentlicht. Auf diesen Seiten sind u. a. Gesetzliche Grundlagen, Ausbildungsberufe, Ausbildungsverordnungen, Prüfungstermine, Ausbildungsberater, Berufsbildungsausschuss sowie Informationen zur Begabtenförderung abgebildet. 6

9 BEGABTENFÖRDERUNG BERUFLICHE BILDUNG Seit 1991 unterstützt das Förderprogramm der Bundesregierung Begabtenförderung berufliche Bildung gezielt begabte junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung bei ihrer Karriere mit Lehre mit einem Weiterbildungsstipendium. Finanziert wird das Programm vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. Durchgeführt wird es von der zuständigen Stelle für Berufsausbildung. Wer kann gefördert werden? Bewerben um ein Weiterbildungsstipendium der Begabtenförderung berufliche Bildung kann sich, wer: eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) abgeschlossen hat die Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser bestanden hat oder bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten Drei gekommen ist oder ihre/seine Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule nachweisen kann, weder Student/in noch Hochschulabsolvent/in und zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre ist. Es besteht die Möglichkeit einer Aufnahme auch nach Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn Anrechnungszeiten wie z.b. Grundwehr- oder Zivildienst, Mutterschutz oder Elternzeit nachgewiesen werden können. Die Anrechnungsfähigkeit dieser Zeiten ist auf drei Jahre begrenzt. Was wird gefördert? Förderfähig sind anspruchsvolle in der Regel berufsbegleitende Maßnahmen: der Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen die Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z.b. Meister/in, Betriebswirt/in, Fachwirt/in, Fachkauffrau/ Fachkaufmann, Techniker/in), der Erwerb fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen (z.b. Fremdsprachen, EDV, kommunikative Fertigkeiten, Konflikt- und Projektmanagement). Bereits begonnene Weiterbildungen können nicht gefördert werden. Wie hoch und wie lange wird gefördert? Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren können die Stipendiaten und Stipendiatinnen Zuschüsse von jährlich bis zu für anspruchsvolle Weiterbildungen beantragen; in drei Jahren also insgesamt bis zu Die Stipendiatin/der Stipendiat trägt einen Eigenanteil in Höhe von 20 % der förderfähigen Kosten pro Maßnahme, höchstens jedoch einen Betrag von 180 pro Förderjahr. 7

10 Wo kann man sich bewerben? Ansprechpartner in allen Fragen der Begabtenförderung berufliche Bildung ist die Stelle, bei der das Ausbildungsverhältnis des Bewerbers eingetragen ist. Die Zuständige Stelle ist eine dieser Stellen. Sie führt das Förderprogramm im Auftrag des Bundesministerium für Bildung und Forschung nach dessen Richtlinien durch, wählt ihre Stipendiatinnen und Stipendiaten aus, berät diese, entscheidet über die Förderfähigkeit beantragter Weiterbildungen und zahlt die Fördermittel aus. Neue Stipendiatinnen und Stipendiaten nehmen wir jeweils zum 01. Januar eines Jahres auf. Bewerbungsschluss ist jeweils der 30. November des Vorjahres. Im anschließenden Auswahlverfahren berücksichtigen wir alle Bewerbungen, die fristgerecht und vollständig bei uns eingegangen sind. Bewerbungsformulare gibt es bei der Zuständigen Stelle. Ein Anspruch auf Aufnahme in die Begabtenförderung berufliche Bildung besteht nicht. Wer informiert? Ansprechpartnerin in der zuständigen Stelle ist: Frau Malow Mehr zum Thema: 8

11 PUBLIKATIONEN DER VAK Die Verwaltungsakademie Berlin hat für alle Verwaltungsausbildungsberufe und vergleichbare Lehrgänge praxisorientierte Lehrbriefe entwickelt. Für die Lehrgänge des gehobenen Dienstes, z.b. den Verwaltungslehrgang II, werden die Lehrbriefe als Basismaterial empfohlen. Sie stehen für folgende Fachgebiete zur Verfügung: Allgemeines Verwaltungsrecht Ausgabe 2005 ISBN ,- Arbeitsrecht Ausgabe 2004 ISBN ,- Beamtenrecht (Berlin) Ausgabe 2005 ISBN ,- Berliner Verfassungsrecht Ausgabe 2006 ISBN ,- Bürgerliches Recht Ausgabe 2005 ISBN ,- Einführung in die Berliner Verwaltung Ausgabe 2005 ISBN ,- Haushaltswesen Ausgabe 2007 ISBN ,- Lerntechniken Ausgabe 2003 ISBN ,- Polizei- und Ordnungsrecht Ausgabe 2007 ISBN ,- Sozialhilferecht Ausgabe 2006 ISBN ,- Sozialkunde Ausgabe 2005 ISBN ,- Staat und Wirtschaft Ausgabe 2005 ISBN ,- Staatsrecht Ausgabe 2006 ISBN ,- Verwaltungsbetriebswirtschaft Ausgabe 2001 ISBN ,- Verwaltungstechnik (Berlin) Ausgabe 2006 ISBN ,- Am Bundesrecht orientierter Lehrbrief: Beamtenrecht (Bund) Ausgabe 2006 ISBN ,- Standardseminarunterlagen: Führung und Personalmanagement Ausgabe 2005 ISBN ,- Kommunikation am Telefon Ausgabe 2008 ISBN ,- Kundenorientierung in der öff. Verwaltung Ausgabe 2008 ISBN ,- Unterrichtsgestaltung Ausgabe 2008 ISBN ,- Die Veröffentlichungen können Sie in der Verwaltungskademie Berlin, Alt-Friedrichsfelde 60, Berlin, im Raum 005 im Haus 6A bzw. Raum 3065 im Haus 1 direkt erwerben oder telefonisch (bzw. per ) unter 030 / 9021 (921) 4605 ( daniel.springer@vak.verwalt-berlin.de) bestellen. 9

12 Die VAk ist Herausgeber/in eines Handbuchs der Führungspraxis. Dieses Handbuch setzt sich aus mehreren Leitfäden zusammen, die zu aktuellen Themen der Führungspraxis erstellt werden und Führungskräften als praktische Handlungshilfe dienen sollen. In dieser Reihe sind bisher erschienen: Sollten Sie Interesse an unseren Leitfäden haben, wenden Sie sich bitte an Frau Basedow. 030 / (921)

13 AUSBLICK Zukünftig wird mit dem Informationsbrief der zuständigen Stelle zweimal jährlich über nachfolgend aufgeführte Themen berichtet. Weitere Anregungen nehmen wir gern von Ihnen entgegen. 11

14

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