INFORMATIONEN AHS. zu den. weiterführenden Schulen im Bereich der. Lehrgang für Schülerberater/innen an APS 16. November 2011

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1 INFORMATIONEN zu den weiterführenden Schulen im Bereich der AHS Formen der Oberstufen-Realgymnasien

2 Aufnahme in die AHS Angebote&Schwerpunkte Schulautonome Schwerpunktsetzungen Sprachen Naturwissenschaften Schulversuche IKT Technisches Realgymnasium ÖKO-Zweig Sonderformen Sonderformen des Oberstufen-Realgymnasiums

3 AHS-Schulstandorte des Oberstufen-Realgymnasiums Aufnahme in die AHS - Rechtsgrundlagen Schulunterrichtsgesetz 1986 (SchUG) BGBl. I Nr. 472/1986 (WV) Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über das Verfahren zur Aufnahme in Schulen (Aufnahmsverfahrensverordnung) BGBl. II Nr. 317/2006 Schulorganisationsgesetz 1962 (SchOrgG) BGBl. I Nr. 242/1962

4 Aufnahme in die AHS - Rechtsgrundlagen 40 Abs. 3 SchOrgG Schüler/innen der 4. Klasse HS Schüler/innen der Polytechnischen Schule (9. Schulstufe) höchste Leistungsgruppe Beurteilung mittlere Leistungsgruppe positive keine Pflichtgegenstände nicht schlechter als Feststellung der Klassenkonferenz Aufnahmsprüfung Aufnahme in die AHS - Rechtsgrundlagen 40 Abs. 6 SchOrgG Aufnahme in eine Sonderform Eignungsprüfung 40 Abs. 5 SchOrgG Aufnahme in die Übergangsstufe eines ORG Erfüllung der ersten acht Jahre der Schulpflicht Rechtsanspruch auf Aufnahme in das ORG

5 Aufnahme in die AHS NMS Gesetzesentwurf Entwurf eines neuen BG Begutachtungsstadium Ziel: Modellversuch ins Regelschulwesen überzuführen bis 2018/19 vertiefte/grundlegende Allgemeinbildung 40 Abs. 3a SchOrgG Übertritt Bildungsziel der Vertiefung Klassenkonferenz Schülerportfolio Aufnahme in die AHS NMS Gesetzesentwurf 40 Abs. 2a SchOrgG Übertritt in die 2.,3. oder 4. Klasse Jahreszeugnis Beurteilung nach den Anforderungen der Vertiefung Klassenkonferenzentscheidung Aufnahmsprüfung

6 Übertritt in die AHS - Rechtsgrundlagen 40 Abs. 2 SchOrgG Übertritt von der HS in die 2.,3.od. 4. Klasse der AHS Vermerk im Jahreszeugnis in leistungsdifferenzierten Gegenständen höchste Leistungsgruppe übrige Gegenstände nicht schlechter als Nichterfüllen der Voraussetzungen Aufnahmsprüfung Entfall bei ausgezeichnetem Erfolg Schüler/innen mit SPF Aufnahme in die AHS Voraussetzung für Aufnahme in die 5. Klasse einer AHS-Langform Neue Mittelschule: positiver Abschluss der 4. Klasse Hauptschule: in Unterrichtsgegenständen mit Leistungsgruppen (Deutsch, Fremdsprache, Mathematik): -1. LG: positive Note - bei Möglichkeit der Aufnahmsprüfung Aufnahmsprüfung in jenen Gegenständen, die in der Neuen Mittelschule/Hauptschule nicht/nicht im ausreichenden Ausmaß unterrichtet wurden (Fremdsprache,...)

7 bis Freitag, 02. März 2012 Anmeldung nur an der Erstwunschschule Zeitpunkt der Anmeldung hat keine Auswirkungen auf die Aufnahme. Verpflichtung zur Angabe von weiteren Schulwünschen erforderliche Unterlagen: > Original und Kopie der Schulnachricht über das 1. Semester > sonstige von der Erstwunschschule benötigte Unterlagen Eignungsprüfungen (Sonderformen, Sport, Musik,...) Hinweise zum Anmeldeformular BORG Innsbruck BRG/BORG Telfs BORG Schwaz ORG mit IU ORG mit techn. SP ORG mit IKT x x x

8 Hinweis: Erstwunschschule bestätigt die Anmeldung auf dem Original und der Kopie der Schulnachricht mit Schulstempel. Die Kopie der Schulnachricht verbleibt an der Schule. Aufnahmewerber/innen ohne (staatsgültiges) Ziffernzeugnis müssen ein entsprechendes Externistenprüfungszeugnis über die 7. Schulstufe vorlegen. Aufnahme in die AHS - Aufnahmsverfahren 5 SchUG Reihungskriterien SGA Aufnahmsverfahrensverordnung Eignung Wohnortnähe Geschwister Bewertung der Kriterien Schulautonome Möglichkeiten

9 Aufnahme - Reihungskriterien schulautonome Reihungskriterien durch SGA jedenfalls zu berücksichtigen sind Eignung Wohnortnähe Besuch der Schule durch Geschwister Die Gewichtung der einzelnen Kriterien zueinander obliegt dem SGA. Ein derartiger SGA-Beschluss ist durch Aushang an der Schule kundzumachen. Wenn Bewerber/in von der Erstwunschschule aufgenommen wird: Information durch die Erstwunschschule: am Montag, 22. März 2012 (Postaufgabestempel) über die vorläufige Aufnahme Anmeldung und vorläufige Aufnahme ist verbindlich. Der Schulplatz ist bei Vorliegen der gesetzlichen Aufnahmsvoraussetzungen (Jahreszeungis) gesichert.

10 Wenn Bewerber/in von der Erstwunschschule nicht aufgenommen werden kann: Information durch die Erstwunschschule: am Montag, 22. März 2012 über die vorläufige Nichtaufnahme Weiterleitung an die angegebenen Zweit- und Drittwunschschulen und Prüfung, ob eine Aufnahme möglich ist Information durch die Zweit- bzw. Drittwunschschule: am Freitag, 20. April 2012 Bei Nichtaufnahme an den Wunschschulen: Nach Möglichkeit wird vom Landesschulrat ein Schulplatz an einer anderen weiterführenden Schule angeboten. Informationen über AHS- ANGEBOTE&Schwerpunkte neue Broschüre zu bestellen unter Pädagogische Abteilung AHS Tel.: 0512/

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