Stand: Auf den Punkt. Informationen aus dem Bundesfinanzministerium. Auf dem Weg zur Stabilitätsunion. Wegstrecke.

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1 Stand: Auf den Punkt. Informationen aus dem Bundesfinanzministerium. Finanzmarktregulierung Auf dem Weg zur Stabilitätsunion Wegstrecke Ausgabe

2 Editorial Liebe Leserin, lieber Leser, ein Blick auf die bisherige Entwicklung des Euro zeigt: Die Gemeinschaftswährung sorgt für stabile Preise wie zu Zeiten der D-Mark und für stabile Wechselkurse gegenüber anderen Währungen. Der Euro ist kalkulationssicher und als Reservewährung weltweit gefragt. Rund 330 Millionen Menschen in 17 Ländern Europas profitieren von seiner Stärke und seinen wirtschaftlichen und politischen Vorteilen. Eine Reihe von Krisen hat die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion in den vergangenen Jahren jedoch unter Druck gesetzt. Die Bankenkrise wurde zur Finanzkrise, die Finanzkrise ging über in eine Wirtschaftskrise und schließlich gerieten die Haushalte einiger Euro-Länder in eine Schieflage. Einige Mitgliedstaaten waren nicht mehr in der Lage, ihre Schulden sicher zu bedienen. Durch die Staatsschuldenkrise ist die Wirtschafts- und Währungsunion in eine Vertrauenskrise gerutscht trotz stabilem Euro. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben eine ganze Reihe von Maßnahmen getroffen, um die Ursachen der europäischen Staatsschuldenkrise an der Wurzel zu packen und die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion zu einer echten Stabilitätsunion weiterzuentwickeln. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, das Vertrauen in die Eurozone dauerhaft wiederherzustellen, damit der Euro weiterhin eine starke Währung bleibt. Das Bundesfinanzministerium stellt in einer vierteiligen Auf den Punkt -Reihe die Maßnahmen zur Stabilisierung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion vor. Die vorliegende Ausgabe rückt die Reformen auf dem Finanzmarkt in den Mittelpunkt. Denn die Finanzmarktkrise, die 2007 in den USA ihren Anfang nahm, schwappte schon bald auf Europa über und hat Regulierungsdefizite im Banken- und Finanzsektor offengelegt: Viele Banken beförderten überzogen spekulative Geschäftspraktiken, belohnten mit ihren Vergütungssystemen einseitig eine zu hohe Risikoneigung und hielten nicht genügend Eigenkapital als Risikopuffer für riskante Geschäfte vor. Außerdem hat sich das bestehende System der Bonitätsbewertungen als unzureichend erwiesen. Die Bundesregierung hat deshalb gemeinsam mit ihren europäischen und internationalen Partnern Schritt für Schritt einen neuen Ordnungsrahmen für die Finanzmärkte geschaffen, durch den die Finanzwirtschaft ihre dienende Funktion für die Realwirtschaft zurückerlangen kann. Ihr Bundesfinanzministerium

3 ausgangspunkt Reform der Wirtschafts- und Währungsunion Im Sog der globalen Wirtschafts- und Finanzkrise gerieten einige Staaten Europas in den vergangenen Jahren in eine finanzielle Schieflage. Ursachen waren mangelnde strukturelle Reformen und fehlende Wettbewerbsfähigkeit, unvernünftige Haushaltspolitik und eine unzureichende Regulierung der Finanzmärkte. Der Innen- wie auch der Außenwert des Euro blieben während der Krisenjahre stabil, aber die Funktionsfähigkeit der Währungsunion ist stark unter Druck geraten. Um die Stabilität des Euroraums langfristig zu sichern, haben die verantwortlichen Staats- und Regierungschefs einen umfassenden Maßnahmenkatalog beschlossen: I. Neue haushaltspolitische Überwachung: Der Fiskalvertrag und neue Haushaltsregelungen im Stabilitäts- und Wachstumspakt sorgen dafür, die Staatsverschuldung in den Mitgliedstaaten zu reduzieren, zu begrenzen und strukturelle Defizite künftig ganz zu vermeiden. Zur Kontrolle müssen die Mitgliedstaaten im Rahmen des Europäischen Semesters regelmäßig an die Europäische Kommission berichten. II. Neue wirtschaftspolitische Steuerung: Eine gemeinsame Wachstumsstrategie, ein Pakt für Wachstum und Beschäftigung und der Euro-Plus-Pakt sollen die Euro-Länder wettbewerbsfähiger machen. Das Verfahren zur Vermeidung und Korrektur gesamtwirtschaftlicher Ungleichgewichte hilft künftig bei der Koordinierung und Überwachung der Wirtschaftspolitik. III. Finanzmarktregulierung: Durch nationale, europäische und weltweite Maßnahmen der Finanzmarktregulierung bekommt der Finanzmarkt einen neuen Ordnungsrahmen, durch den die Finanzwirtschaft ihre dienende Funktion für die Realwirtschaft zurückerlangt. IV. Stabilitätsmechanismen: Um Krisensituationen schnell in den Griff bekommen zu können, greifen mit dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) und dem temporären Schutzschirm (EFSF, EFSM) wirkungsvolle Hilfsmechanismen. maßnahmen für einen dauerhaft stabilen euro Stabile Haushalte Neue haushaltspolitische Überwachung Fiskalvertrag Stabilitäts- und Wachstumspakt Europäisches Semester Stabile Wirtschaft Neue wirtschaftspolitische Steuerung Europa 2020 Euro-Plus-Pakt Gesamtwirtschaftliches Überwachungsverfahren Stabile Finanzmärkte Finanzmarktregulierung Haftung Systemstabilität Transparenz Gerechtigkeit Aufsicht Stabilitätsmechanismen Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM) Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) Europäischer Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM)

4 MittElPUNKt Der Haftung wieder Geltung verschaffen Bis zur Finanzkrise 2008/2009 konnten Banken im Wettbewerb um immer höhere Renditen immer höhere Risiken mit einem immer höheren Verschuldungsgrad eingehen. Die Märkte haben darauf reagiert. Mit dem Regelwerk Basel III (bzw. der sogenannten Capital Requirements Directive IV, kurz: CRD IV) wurden wichtige Konsequenzen aus der Krise gezogen. Wer Gewinnchancen hat, muss auch die damit verbundenen Risiken tragen. Die aufgestellten Vorgaben von Basel III verlangen von den Banken besseres und mehr Eigenkapital. Die neuen Eigenkapitalregeln, die ab 2013 schrittweise umgesetzt werden, mindern das Risiko von Finanzgeschäften. Finanzinstitute müssen ihre Geschäfte künftig mit mehr eigenem Geld, also mehr Eigenkapital unterlegen, damit sie sich im Krisenfall aus eigener Kraft stabilisieren können. Auch die Liquiditätsvorschriften werden verbessert. Die Bundesregierung hat mit ihrem am 22. August 2012 verabschiedeten Entwurf des sogenannten CRD-IV-Umsetzungsgesetzes den Druck im europäischen Verfahren für einen zügigen Abschluss der CRD IV erhöht und schafft die Grundlage dafür, Eigenkapitalanforderungen für deutsche Banken zu verschärfen und der deutschen Bankenaufsicht die notwendigen effektiveren Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten an die Hand zu geben. Basel III: Strengere eigenkapitalvorschriften für Banken 12 % 10 % 8 % 6 % bisher 4 % +0 bis 2,5 % 2,5 % 2 % 1,5 % antizyklischer Kapitalpuffer Kapitalerhaltungspuffer Ergänzungskapital zusätzliches Kernkapital hartes Kernkapital 4 % 2 % 0 % 2 % 2 % 4,5 % Das Eigenkapital eines Finanzinstituts setzt sich zusammen aus dem Kernkapital und dem Ergänzungskapital. Gerät eine Bank in Turbulenzen, ist das harte Kernkapital besonders wichtig. Falsche, nur auf den kurzfristigen Erfolg ausgerichtete Vergütungsanreize haben nicht unwesentlich mit zur Finanzkrise beigetragen. Deshalb hat die Bundesregierung Banken und Versicherungen verpflichtet, angemessene, transparente und auf eine nachhaltige Entwicklung

5 MITTELPUNKT ausgerichtete Vergütungssysteme einzuführen. Wenn ein Manager Verluste zu verantworten hat, muss er auch einen sogenannten Malus, das heißt eine Verringerung seines flexiblen Gehaltsanteils, hinnehmen. Zudem haben wir die Bankenaufsicht ermächtigt, die Auszahlung von Boni in bestimmten Fällen ganz zu untersagen. Deutschland setzt sich darüber hinaus derzeit auf EU-Ebene dafür ein, die negativen Anreize der variablen Vergütung (insbesondere der Boni) für die Risikoübernahme des Managements von Finanzinstituten zu beseitigen. Mit der Stärkung der Eigenkapitalbasis der Finanzinstitute und der Neuordnung des Vergütungssystems von Bankmanagern wird ein zentrales ordnungspolitisches Prinzip wieder zur Geltung gebracht: das Haftungsprinzip. Wer Chancen auf Gewinne hat, muss im Verlustfall auch die Risiken seines Handelns tragen. Das Finanzsystem insgesamt krisenfester machen Wenn eine Bank in eine Schieflage gerät, kann die große Vernetzung zwischen den Instituten erhebliche Ansteckungsgefahren hervorrufen. Je stärker die Vernetzung und je höher die eingegangenen Risiken, desto größer ist die Gefahr für die Stabilität des gesamten Finanzsystems und desto eher sieht sich der Staat gezwungen, mit Rettungsaktionen einzuschreiten ( systemrelevante Institute ). Deshalb hat die Bundesregierung für systemrelevante Banken im Rahmen von internationalen Vereinbarungen besonders strenge Regulierungsauflagen auf den Weg gebracht. Auf globaler Ebene haben die G20-Staaten im Jahr global systemrelevante Banken identifiziert, für die besonders hohe Eigenkapitalanforderungen gelten sollen. Auf europäischer Ebene wurde auf der Grundlage des Stresstests der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA im Herbst 2011 den großen europäischen Banken aufgegeben, bis zum 30. Juni 2012 eine harte Kernkapitalquote von 9 Prozent aufzubauen. Die großen deutschen Banken haben diese Vorgabe alle erfüllt. Auf europäischer Ebene setzt sich Deutschland dafür ein, dass die jeweilige nationale Finanzaufsicht auch den national systemrelevanten Banken Kapitalzuschläge über die allgemein geltenden Kapitalanforderungen hinaus auferlegen kann. Im nationalen Entwurf des CRD-IV-Umsetzungsgesetzes hat die Bundesregierung diese Möglichkeit bereits verankert.

6 MITTELPUNKT Mit dem Restrukturierungsgesetz hat die Bundesregierung die notwendigen Instrumente zur geordneten Abwicklung systemrelevanter Banken in Deutschland geschaffen. Als die Hypo Real Estate (HRE) im Jahr 2009 verstaatlicht werden musste, gab es noch kein vernünftiges Instrumentarium, um sicherzustellen, dass die Alteigentümer und Fremdkapitalgeber nicht letztlich Nutznießer der staatlichen Hilfen werden. Das ist jetzt anders. Mit dem Restrukturierungsgesetz ist Deutschland künftig für solche Fälle gewappnet. Im Interesse eines stabilen, weniger schwankungsanfälligen Finanzmarktes müssen diejenigen Aktivitäten im Finanzsektor eingedämmt werden, die eine destabilisierende Wirkung auf das Finanzsystem entfalten. Die Bundesregierung hat sich an die Spitze gesetzt und ein Verbot ungedeckter Leerverkäufe verhängt und durchgesetzt, dass auch auf europäischer Ebene vergleichbare Maßnahmen eingeführt werden. Das Bundesfinanzministerium hat bereits im Sommer 2012 Eckpunkte vorgelegt, um den computergesteuerten Hochfrequenzhandel einer strikteren staatlichen Regulierung zu unterwerfen. Wie beispielsweise der flash crash 2010 an den US-amerikanischen Börsen gezeigt hat, kann der Hochfrequenzhandel extreme Schwankungen der Finanzmärkte gefährlich verstärken. Ein Gesetz soll nun den Hochfrequenzhandel einbremsen. Dies zeigt: Die Bundesregierung verringert kontinuierlich die Ansteckungsgefahren und krisenverschärfenden Schwankungen auf den Finanzmärkten und schafft damit die Voraussetzung für die Stabilisierung des gesamten Finanzsystems. Systemrelevante Finanzinstitute werden besonders stark reguliert und können im Falle einer Schieflage abgewickelt werden. Das reduziert die Gefahr der Erpressbarkeit des Staates nachhaltig. Die Transparenz der Märkte und Produkte erhöhen In den vergangenen Jahrzehnten hat die Komplexität finanzwirtschaftlicher Produkte extrem zugenommen, während der volkswirtschaftliche Nutzen vieler dieser Produkte zweifelhaft blieb. Die Höhe und Verteilung der eingegangenen Risiken waren nicht nur für die Aufsicht, sondern auch für die Finanzmarktakteure selbst immer schwerer einzuschätzen. Ratingagenturen haben die Risiken komplexer Finanzprodukte zu spät erkannt. Die Aufsicht konnte die Gefahren für die Stabilität der Finanzmärkte nicht rechtzeitig erfassen und keine wirkungsvolle Regulierung durchsetzen. Anlageentscheidungen wurden dadurch nicht mehr sachgerecht vorgenommen.

7 MITTELPUNKT Insbesondere der außerbörsliche Handel von Derivaten hat sich dabei als Problem erwiesen. Deshalb hat das Bundesfinanzministerium einen Gesetzentwurf erarbeitet, der den Handel mit Derivaten sinnvoll reguliert. Bestimmte Derivategeschäfte außerhalb von Börsen dürfen künftig nicht mehr direkt zwischen den Geschäftspartnern abgewickelt werden, sondern müssen über zentrale Clearing-Stellen geleitet werden. Dadurch werden Ansteckungseffekte beim Ausfall eines Vertragspartners vermieden. Zudem wird es der Finanzmarkt aufsicht erleichtert, einen besseren Überblick über die Marktaktivitäten und Risikopositionen zu erlangen, um unerwünschten Entwicklungen in diesem bisher unregulierten Bereich gezielt entgegenwirken zu können. Ein Gesetz zur Regulierung von Hedgefonds und anderen alternativen Investmentfonds soll Manager von Hedgefonds und bisher unregulierten Private-Equity-Fonds zukünftig einer Zulassungspflicht unterwerfen und fortlaufend beaufsichtigen. Was für herausgehobene Funktionen bei Banken und Sparkassen schon lange Standard ist, nämlich besondere Sachkenntnis, Erfahrung und Zuverlässigkeit zu verlangen, findet jetzt auch für alternative Investmentfonds Anwendung. Im Gegenzug erhalten die Fondsmanager einen EU-Pass, der ihnen den EU-weiten Vertrieb von Fonds erlaubt. Die in der EU tätigen Ratingagenturen werden inzwischen stärker überwacht. Sie müssen sich nun registrieren lassen und strenge Informationspflichten erfüllen. Zudem dürfen Ratingagenturen keine Beratungsleistungen für Unternehmen erbringen, die sie bewerten. Bei Verstößen gegen die EU-Ratingverordnung können erhebliche Bußgelder verhängt werden. Deutschland drängt im Kreis der G20 und in der EU darauf, internationale Standards zur Regulierung von sogenannten Schattenbanken zu beschließen. Schattenbanken sind Unternehmen, die außerhalb des regulierten (traditionellen) Bankensektors Kreditgeschäfte betreiben, wie zum Beispiel Verbriefungsgesellschaften, Geldmarktfonds oder Hedgefonds. Die Transparenz des Schattenbankensektors muss erhöht und die von ihm ausgehenden Risiken müssen reduziert werden. Deshalb setzt sich die Bundesregierung auf internationaler Ebene insbesondere dafür ein, dass die Investitionen von Banken in Schattenbanken stärker mit Eigenkapital unterlegt werden müssen und dass Geldmarktfonds Sicherheitspuffer zur Verhinderung von plötzlichen Liquiditätsabflüssen vorhalten müssen.

8 MITTELPUNKT Zur weiteren Stärkung des Verbraucherschutzes wird das Bundesfinanzministerium dem Kabinett bis Ende des Jahres einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Honorarberatung auf eine neue Grundlage stellt. Provisionsbasierte Beratungsmodelle können einen Fehlanreiz zu schlechter Beratung des Anlegers setzen, etwa indem wesentliche Risiken eines Produktes verschleiert werden. Auf europäischer Ebene arbeitet die Bundesregierung mit ihren Partnern an besseren Regeln für eine Beratung, die vom Kunden direkt und nicht durch Abschlussprovision vergütet wird. Dem vorgreifend, schafft die Bundesregierung in Deutschland wirksame Regelungen für die Honorarberatung über Geldanlagen, die Anforderungen an die Qualifikation und die Sachkunde sowie Wohlverhaltensregeln gegenüber den Kunden umfassen werden. Indem die Bundesregierung die Transparenz der Finanzmärkte und Finanzprodukte erhöht, werden die im Finanzsystem eingegangenen Risiken sichtbar. Dies nützt allen Finanzmarktakteuren, gerade aber auch den Anlegern, die angesichts der Komplexität vieler Produkte schnell den Überblick verlieren können. Für die Finanzaufsicht ist Transparenz von zentraler Bedeutung, um die Regulierungsauflagen wirksam durchzusetzen. Die Verursacher an den Kosten der Krise beteiligen In der globalen Finanzkrise musste die öffentliche Hand mit Milliardenbeträgen einspringen, um Banken zu stabilisieren oder geregelt abzuwickeln während zugleich viele Finanzmarktakteure über einen langen Zeitraum auf der Basis verantwortungsloser Geschäftsmodelle sehr gut verdient haben. Das ist in höchstem Maße ungerecht. Banken müssen pleitegehen können wie jedes Industrie- oder Dienstleistungsunternehmen auch. Mit dem Restrukturierungsgesetz sorgt die Bundesregierung dafür, dass wie bei jeder anderen Pleite auch die Alteigentümer als Erste ihren Einsatz verlieren. Staatliche Mittel darf es nur dann geben, wenn zunächst die Alteigentümer herangezogen wurden. Dies folgt einem Grundprinzip der sozialen Marktwirtschaft. Nach dem deutschen Restrukturierungsgesetz können auch Gläubiger schon heute an Verlusten von Krisenbanken beteiligt werden. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass dies im Rahmen der von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Restrukturierungsrichtlinie ab dem Jahr 2015 auch auf europäischer Ebene gilt. Das stärkt die Verlusttragfähigkeit der Banken und damit die Stabilität des Finanzsystems.

9 MITTELPUNKT Die neue Bankenabgabe stellt sicher, dass alle Banken, die eine bestimmte Mindestgröße erreichen, Schritt für Schritt zum Aufbau eines Fonds beitragen, der im Fall einer Bankenrestrukturierung zum Einsatz kommen wird, bevor der Staat stützend eingreifen darf. Damit wird die Finanzwirtschaft erstmals systematisch für die Kosten zur Bewältigung einer Finanzkrise herangezogen und gleichzeitig deutlich mehr Stabilität in den Bankensektor gebracht. Die Bundesregierung hat sich mit großem Erfolg dafür eingesetzt, dass eine Gruppe von Ländern der Europäischen Union konsequent an einer Finanztransaktionsteuer arbeitet. Das gemeinsame Vorgehen ermöglicht eine Besteuerung auf breiter Bemessungsgrundlage mit weniger drohenden Ausweichreaktionen. Auf diese Weise sind die erzielbaren Steuereinnahmen höher. Die Aufsicht durchsetzungsstärker machen Ohne Überwachung und Kontrolle durch eine wirksame Finanzaufsicht nützen die besten Regeln nichts. Im Rückblick gesehen war die Aufsicht nicht gut genug mit Ressourcen und Kompetenzen ausgestattet, um Fehlentwicklungen auf den Finanzmärkten frühzeitig zu identifizieren und einzugreifen. In vielen Fällen war die rein nationale Aufsicht zu schwach und die grenzüberschreitende Kooperation nicht ausreichend. Mit dem Gesetz zur Reform der nationalen Finanzaufsicht sorgt die Bundesregierung dafür, dass Gefahren für die Finanzstabilität zukünftig frühzeitiger identifiziert werden können. Dazu wird ein Ausschuss für Finanzstabilität eingerichtet. Diesem werden Vertreter der Deutschen Bundesbank, des Bundesministeriums der Finanzen, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie ohne Stimmrecht ein Vertreter der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) angehören. Zur Stärkung der grenzüberschreitenden Finanzaufsicht wurde zum 1. Januar 2011 der Grundstein für ein Europäisches Finanzaufsichtssystem gelegt. Dieses umfasst neben dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) die drei europäischen Finanzaufsichtsbehörden über den Bankensektor (EBA), den Versicherungssektor (EIOPA) und den Wertpapiermarkt (ESMA). Damit wird die Finanzaufsicht auf europäischer Ebene verzahnt und die Stimmigkeit und Qualität der Finanzaufsicht verbessert.

10 MittElPUNKt europäisches Finanzaufsichtssystem (esfs) ESRB Europäischer Ausschuss für Systemrisiken Aufgabe: Analyse von Risiken, Abgabe von Warnungen und Empfehlungen EBA Europäische Bankenaufsichtsbehörde LONDON EIOPA Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung FRANKFURT AM MAIN ESMA Europäische Wertpapierund Marktaufsichtsbehörde PARIS Aufsichtsbefugnisse: bei Verletzung von EU-Recht und in Krisenfällen bei Streitigkeiten zwischen nationalen Aufsehern Aufsicht über Ratingagenturen Regulierende Tätigkeit Entwurf technischer Standards Koordinierende Aufgaben Nationale Aufsichtsbehörden Tägliche Aufsicht Die deutsche Bundesregierung will eine starke europäische Bankenaufsicht. Deshalb hat die Bundeskanzlerin gemeinsam mit den anderen Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union die Europäische Kommission damit beauftragt, kurzfristig Vorschläge für eine umfassendere Europäische Bankenaufsicht unter Einbeziehung der Europäischen Zentralbank vorzulegen. Dabei muss klar sein: Übereilte Scheinlösungen bringen uns nicht weiter. Eine gemeinsame Bankenaufsicht in Europa muss substanziell besser werden als die derzeitigen nationalen Aufsichten. Die gemeinsame Aufsicht braucht die direkte Zuständigkeit immer dann, wenn es um erhebliche systemische Risiken für Europa geht. Dafür sind eindeutig definierte Verantwortlichkeiten mit allen nötigen Befugnissen und Ressourcen erforderlich. Bankenaufsicht ist eine hoheitliche Aufgabe. Die Verantwortung dafür kann und darf nicht verwischt werden.

11 Blickpunkt Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble Warum ist es so schwer, die Finanzmärkte zu regulieren? Um die entstandenen Probleme nachhaltig zu lösen, brauchen wir einen starken Staat und vor allem eine stärkere Staatengemeinschaft. Denn die Regulierung der Finanzmärkte ist nicht allein eine nationale, sondern eine europäische und in Teilen sogar globale Aufgabe. Das macht die Suche nach Kompromissen mitunter schwer. Wir haben aber schon mehr erreicht, als in der Öffentlichkeit manchmal wahrgenommen wird. Ist inzwischen genug getan worden, um schädliche Spekulationen einzudämmen? Spekulationen sind per se nichts Schlechtes. Aber wer spekuliert, muss auch für die Folgen geradestehen. Deshalb haben wir die Finanzmärkte einer neuen Aufsicht unterworfen und schärfere Regeln eingeführt. Damit wollen wir künftig die Dominoeffekte der Vergangenheit verhindern, die nicht nur einzelne Banken, sondern das ganze Finanzsystem in Mitleidenschaft gezogen haben. Die Bundesregierung setzt sich für eine Finanztransaktionsteuer ein. Wird sie kommen? Die Bundesregierung ist für eine Finanztransaktionsteuer in Europa. Das haben wir bereits im Juni 2010 im Kabinett beschlossen. Allerdings gibt es noch zahlreiche Staaten, die Bedenken haben. Davon dürfen wir uns aber nicht abhalten lassen. Unser Ziel ist zwar nach wie vor eine gesamteuropäische Lösung. Aber auch eine teileuropäische Lösung ist ein großer Schritt in die richtige Richtung. Daran arbeiten wir gemeinsam mit anderen europäischen Staaten.

12 Zusammengefasst Die Finanzkrise hat gezeigt, dass Finanzmärkte einen robusten Ordnungsrahmen brauchen. Zur Stabilisierung des Finanzsystems hat die Bundesregierung gemeinsam mit ihren europäischen und internationalen Partnern zahlreiche Initiativen auf den Weg gebracht. In Zukunft soll jeder Akteur, jeder Markt und jedes Produkt, von denen Risiken für die Finanzmarktstabilität ausgehen können, einer angemessenen Regulierung und Aufsicht unterliegen. Wer Gewinnchancen hat, muss auch die damit verbundenen Risiken tragen. Höhere Eigenkapitalanforderungen an Banken gewährleisten das Haftungsprinzip und die Bezahlung der Bankmanager soll so ausgestaltet sein, dass sie einen Anreiz zu nachhaltigem Wirtschaften hat. Eine Schieflage einzelner Banken oder die kurzlebigen Moden vieler Investoren dürfen nicht dazu führen, dass das ganze Finanzsystem wackelt und der Staat erpressbar wird. Deswegen haben wir mit dem Restrukturierungsgesetz klare Regeln für die Sanierung oder Abwicklung konkursgefährdeter großer Banken eingeführt und sorgen für eine Kontrolle des gefährlichen Hochfrequenzhandels zwischen fehleranfälligen Computern. Es kann nicht richtig sein, dass sich vermeintliche Finanzinnovationen erst dann als Zeitbombe für die Gesamtwirtschaft herausstellen, wenn es zu spät ist. Deswegen regulieren wir national und auf europäischer Ebene den außerbörslichen Handel und ziehen mehr Geschäfte auf transparente Börsen; wir setzen uns für eine konsequente Regulierung von Schattenbanken ein und stärken den Schutz der Verbraucher. Es widerspricht jedem Gerechtigkeitsempfinden, wenn Gewinne systematisch privatisiert und Verluste sozialisiert werden. Deswegen werden Banken inzwischen mit der Bankenabgabe an der Finanzierung möglicher künftiger Stützungsmaßnahmen von vornherein selbst beteiligt und deshalb setzen wir uns in Europa für eine Finanztransaktionsteuer ein. Die besten Regeln sind vergeblich, wenn sie nicht mit Nachdruck durchgesetzt werden. Deswegen haben wir die nationale Finanzmarktaufsicht konsequent verstärkt und deswegen wollen wir auch die europäische Bankenaufsicht verbessern. IMPRESSUM Redaktion: Referat Öffentlichkeitsarbeit Bundesministerium der Finanzen Wilhelmstraße Berlin Telefon: Fax: Weitere Informationen online: Weitere Ausgaben der Reihe Auf dem Weg zur Stabilitätsunion : Neue haushaltspolitische Überwachung der EU Neue wirtschaftspolitische Steuerung der EU Europäische Stabilitätsmechanismen Ebenfalls erschienen: Bundeshaushalt 2012 G20 Bankenabgabe Bundeshaushalt 2011 NEU: Finanzpolitik und Service aus erster Hand mit den kostenlosen BMF Apps für Ihr Handy oder Ihren Tablet-Computer.

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