Beschluss. Nr. GR 067/2018 aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am Montag, 1. Oktober 2018
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- Erica Messner
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1 Gemeinde Ottendorf-Okrilla Az.: ; ; Beschluss Nr. GR 067/2018 aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am Montag, 1. Oktober 2018 TOP Thema Vorlage-Nr. 5. Kaufpreisbildung zum Verkauf erschlossener Grundstücke im Wohngebiet Wachberg-Süd 3. BA, 6. TA (Eibenweg) GR V-080/2018 Sachstand: A Kalkulation/Preisfindung Mit der Erschließung eines weiteren Teilabschnittes im 3. BA des Wohngebietes Wachberg-Süd (6. TA, siehe Anlage 4 - blau umrandet) wurde auf der Grundlage der entstandenen bzw. noch zu erwartenden Kosten eine Kaufpreisermittlung vorgenommen. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die als Anlagen 1 und 2 zu diesem Beschluss beigefügte Kurzübersicht sowie die vollständige Kalkulation (mit Flächenbilanz) verwiesen. Mit Blick auf die Verkaufspreise in den umliegenden Erschließungsgebieten erlaubt das rein rechnerische Ergebnis maßvolle Gewinnaufschläge. Die leichte Preissteigerung gegenüber den im letzten Bauabschnitt kalkulierten Verkaufspreis (88,26 /m²) erklärt sich zum einen aus den zum Teil gestiegenen Baupreisen. Zum Anderen ist gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes im vorliegenden letzten Bauabschnitt ein Spielplatz anzulegen. Ein Vorschlag der Verwaltung zur Preisbildung ist diesem Beschluss beigefügt (Anlage 3). Zur Information ebenfalls beigefügt ist eine Übersicht über die derzeitigen Verkaufspreise in den anderen Erschließungsgebieten (private Erschließungsträger) der Gemeinde sowie ausgewählten Nachbargemeinden(Anlage 5). B Sachstand Anfragen/Verfahren zum Verkauf Mit Fertigstellung der Erschließungsarbeiten zum 6. TA werden 17 neue Baugrundstücke für den Verkauf durch die Gemeinde vorbereitet. Bereits kurz nach dem Verkauf des letzten freien Baugrundstückes im August 2015 waren die ersten Interessenten für den Erwerb weiterer Grundstücke bei der Gemeindeverwaltung vorstellig und wurden in einer Vormerkliste registriert. Die Nachfrage nach Baugrundstücken insbesondere am Wohnbaustandort Wachberg-Süd - blieb die ganze Zeit über und ist bis heute sehr stark. Bei den meist auswärtigen Bewerbern handelt es sich überwiegend um Personen jüngeren bis mittleren Alters. Mittlerweile umfasst besagte Liste beinahe 80 verschiedene Interessenten und macht eine Vergabe der Grundstücke nach objektiven Kriterien nahezu unmöglich. Zur gerechten und auch transparenten Vergabe der verfügbaren Baugrundstücke hatte der Gemeinderat bereits in seiner Sitzung vom (GR 048/2018) die Vergabe per Losentscheid beschlossen. In diesem Zusammenhang hatte die Verwaltung bereits darauf hingewiesen, dass es zur Gewährleistung einer vorhersehbaren, möglichst einheitlichen und transparenten Verfahrensweise empfehlenswert sei, das Vergabeprozedere in der Außenwirkung vorher festzulegen. Nur so könne den Bewerbern in Vorbereitung der Vermarktung Gelegenheit gegeben werden, sich umfassend auf die Vergabemodalitäten zu informieren und frühzeitig darauf einzustellen. Die Verwaltung wird unter Mitwirkung des Notariats Dr. Heckschen einen Vorschlag zur Festlegung der Verlosungsbedingungen erarbeiten. Wegen weiterer Einzelheiten wird der Gemeinderat gesondert informiert. Die Beschlussvorlage wurde in der Sitzung des Hauptausschusses vom beraten. Vom Hauptausschuss wurde einstimmig beschlossen, nur eine Preiskategorie mit einem Kaufpreis von 155,00 EUR/m² festzulegen. Der Beschlussvorschlag wurde entsprechend angepasst. Der Hauptausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Annahme der Beschlussvorlage. Seite 1 von 14 Seiten
2 Gemeinde Ottendorf-Okrilla Beschlussfähigkeit: Stimmberechtigte insgesamt: 19 davon anwesend: 15 wegen Befangenheit gemäß 20 SächsGemO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen: 0 Abstimmungsergebnis: für den Beschluss stimmten: 15 gegen den Beschluss stimmten: 0 Stimmenthaltungen: 0 Beschluss: Für den Verkauf der Baugrundstücke des Wohngebietes Wachberg-Süd, III. BA, 6. Teilabschnitt werden mit sofortiger Wirkung nachfolgende Festlegungen wirksam: 1. Für die Grundstücke, Flurstücke 489, 490, 491, 492, 493, /157, 496, 497, 498, 499, 500, 501, 502, 503, und 506 wird ein Kaufpreis von 155,00 EUR/m 2 festgelegt. 2. Die Teilnahme an der Verlosung sowie die organisatorische Verfahrensweise zur Verlosung der Grundstücke werden durch die Verwaltung sowie den betreuenden Notar rechtssicher ausgearbeitet und dem Gemeinderat zur Verfügung gestellt. Die Richtigkeit der Angaben wird bestätigt. Gleichzeitig wird bescheinigt, dass zur Sitzung unter Mitteilung der Tagesordnung rechtzeitig geladen und dass die Öffentlichkeit durch ortsübliche Bekanntgabe rechtzeitig informiert worden war. ausgefertigt: Ottendorf-Okrilla, am Thomas stellv. Bürgermeister Dienstsiegel öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt: Erscheinungsdatum: Thomas, stellv. Bürgermeister Dienstsiegel Seite 2 von 14 Seiten
3 Gemeinde Ottendorf-Okrilla Anlage 1 zum Beschluss GR 067/2018 Kalkulation zum Grundstücksverkaufspreis Wohngebiet Wachberg-Süd, 3. BA, 6. TA - gekürzte Übersicht - Zusammenfassung der Kostenpositionen (in ): Bodenwert Gemeindegrundstücke (Grundstücksbewertung Firma KBS) ,90 (incl. anteilig Bodenwert für öffentliches Grün im Norden des Plangebietes) Kosten der Vorbereitung ,07 (Katastervermessung, Abmarkung, Planungskosten) Kosten der Erschließung ,62 (Erschließungsarbeiten für Straße, TW, SW, Gas und Elt) Kosten aus der 3. Änderung des B-Planes Wachberg-Süd, 3. BA 8.446,45 (anteilige Kostenaufnahme bezogen auf den 6. Teilabschnitt) Sonstige Kosten 7.574,14 (Vorbereitung/Verwaltung/Vertrieb) Kostenumlage aus zurückliegenden Kaufpreisreduzierungen ,97 Summe aller Kosten ,15 bei einer Verkaufsfläche im 6. Teilabschnittes von m² ergibt sich damit ein rechnerischer Verkaufspreis von: /m²: 93,21 Seite 3 von 14 Seiten
4 Gemeinde Ottendorf-Okrilla Anlage 2 zum Beschluss GR 067/2018 Seite 4 von 14 Seiten
5 Gemeinde Ottendorf-Okrilla Anlage 2 zum Beschluss GR 067/2018 Seite 5 von 14 Seiten
6 Gemeinde Ottendorf-Okrilla Anlage 2 zum Beschluss GR 067/2018, Seite 6 von 14 Seiten
7 Gemeinde Ottendorf-Okrilla Anlage 2 zum Beschluss GR 067/2018 Seite 7 von 14 Seiten
8 Gemeinde Ottendorf-Okrilla Anlage 2 zum Beschluss GR 067/2018 Seite 8 von 14 Seiten
9 Gemeinde Ottendorf-Okrilla Anlage 2 zum Beschluss GR 067/2018 Seite 9 von 14 Seiten
10 Gemeinde Ottendorf-Okrilla Anlage 3 zum Beschluss GR 067/2018 Seite 10 von 14 Seiten
11 Gemeinde Ottendorf-Okrilla Anlage 3 zum Beschluss GR 067/2018 Seite 11 von 14 Seiten
12 Gemeinde Ottendorf-Okrilla Anlage 4 zum Beschluss GR 067/2018 Seite 12 von 14 Seiten
13 Gemeinde Ottendorf-Okrilla Anlage 5 zum Beschluss GR 067/2018 Seite 13 von 14 Seiten
14 Gemeinde Ottendorf-Okrilla Anlage 6 zum Beschluss GR 067/2018 (Verlosungsbedingungen) entfällt. Seite 14 von 14 Seiten
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