DER TITELSCHUTZ ANZEIGER

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1 DER Deutschlands führendes Spezialmedium für Titelschutz Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, digitale Medien, Hörfunk, TV und Film VPRT mit neuem Internetauftritt und Corporate Design Julia Goeken leitet brands4friends-rechtsabteilung Claus Grewenig Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.v. (VPRT) hat Corporate Design und Internetauftritt überarbeitet. Die neue Website ( de) der Interessenvertretung privater Rundfunk- und Telemedienunternehmen in Deutschland ist nun nach den Themenportalen Radio, Fernsehen und Multimedia untergliedert und nach Medienordnung, Verbreitung und Marktentwicklung sortiert. Die Medienbranche ist nicht zuletzt durch die Digitalisierung von einer hohen Dynamik geprägt, die sich in den Mitgliedsunternehmen wie auch bei uns als Branchenverband und Interessenvertretung täglich widerspiegelt, erklärt dazu Geschäftsführer Claus Grewenig. Um diesen Prozess aktiv mitzugestalten, wird der VPRT sich neben seiner bewährten medienpolitischen Ausrichtung zu-künftig noch stärker als Wirtschaftsverband der Branche positionieren. Bestandteil dessen ist auch, unseren neuen Internetauftritt Schritt für Schritt weiter zu einer zentralen Plattform für Brancheninformationen, Marktdaten, Termine und Services auszubauen, so Grewenig (al) Julia Goeken brands4friends, der Online- Shopping-Club mit Sitz in Berlin, hat seine Führungsebene erweitert. Wie das zu ebay Inc. gehörende Unternehmen mitteilt, ist die Juristin Julia Goeken (36) in die neu geschaffene Position des Director Legal aufgerückt. Goeken war seit 2003 in der Rechtsabteilung von ebay tätig. Darunter zwei Jahre im US-Headquarter des Online-Marktplatzes in San Jose. Zuletzt war sie Leiterin des europäischen Intellectual Property-Teams. Goeken verfügt über Erfahrungen in allen Bereichen des Online- und E-Commerce-Rechts, dem gewerblichen Rechtsschutz sowie in den Bereichen Verbraucher- und Datenschutz. Mit Darius Zamani-Achtiani besetzt brands4friends auch die Position des Head of Source neu. Die Leitung Online-Marketing wird künftig Nikolay Abrosov übernehmen. (al) Neue Strategie- und Markenberatung in Hamburg gegründet INHALT SEITE Hans-Ulrich Cyriax (43) bis zur Übernahme durch die Commerzbank Leiter des Strategischen Marketings der Dresdner Bank, hat in Hamburg die Cyriax Strategie und Markenberatung gegründet. Für seine Neugründung hat er sich Spezialisten aus Marken-, Design- und Organisationsentwicklung geholt. Als Partner stößt Nick Dunn (39) zum Team, der als Creative Director die gestalterische Leitung übernimmt. (al) Titelübersicht...2 BGH: BILD durfte sich gerichtlicher Verpixelungsanweisung widersetzen...3 HERTIN stellt UWG-Kommentar online...3 Heisse Kursawe plant neue Büro in Hamburg...3 Titelschutzanzeigen: 38 neue Titel geschützt Impressum Fon: +49 (40) Fax: +49 (40)

2 Die 38 neuen Titel dieser Woche B Biergarten Bote Bochum im Überblick C Codes of Tolerance D Das Ehrenamt Das Ehrenamt - Pro Bono Das Hotel DETAILHOCH3 DFUV aktuell DFUV Info Dortmund im Überblick E EQUUS ARABIAN Magazin für arabische Pferde & Tradition F Forstunternehmer aktuell Forstunternehmer Info Forstunternehmer Nachrichten G Go Tolerance H Hexengarten Holz machen J Jägerin der Schattenwesen L Lansing kocht Lifestyle Ehrenamt Lifestyle Pro Bono M Martin Rütters große Tierspendenshow Mein Haus, mein Boot, mein Mord Münster im Überblick My Entdecker My-Entdecker N Neunzig Minuten Vollgas P Power Magazin Pro Bono R Richtig gut essen: Ernährung, die Freude macht und Kraft gibt Ruhrgebiet im Überblick S Suche Braut, biete Gangster T TALK am Rothenbaum Tolerance! Turbo Trekker W Westfalen im Überblick Wohnen und Licht Wohnen+Licht Die nächste Ausgabe erscheint am Der Titelschutz Anzeiger Der Titelschutz Anzeiger mit Der Software Titel , Woche 25, Nr , Woche 27, Nr Anzeigenschluss: , 10 Uhr Anzeigenschluss: , 10 Uhr 2

3 BGH: BILD durfte sich gerichtlicher Verpixelungsanweisung widersetzen In der Auseinandersetzung um die Veröffentlichung eines Terroristen-Fotos konnte sich die BILD-Zeitung jetzt vor dem Bundesgerichtshof durchsetzen. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte den Kläger im Juli 2008 zusammen mit zwei Mitangeklagten wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung verurteilt. Die BILD-Zeitung veröffentlichte ein Foto des Klägers, obwohl während der Hauptverhandlung des OLG Stuttgart Fernseh- und Bildaufnahmen am Tag der Urteilsverkündung nur mit der Maßgabe zulässig waren, dass bei Abbildungen der Angeklagten deren Gesichter durch geeignete Maßnahmen (sprich pixeln ) unkenntlich gemacht würden. Das Landgericht Berlin gab der Unterlassungsklage des Verurteilten statt. Die BILD-Zeitung hätte es zu unterlassen, das Foto ungepixelt zu verbreiten. Auch die Berufung vor dem Kammergericht Berlin hatte keinen Erfolg. Doch der Bundesgerichthof entschied nun anders. Dem Kläger stehe nach Auffassung des VI. Zivilsenats kein Anspruch auf Unterlassung der ihn identifizierenden Bildberichterstattung zu. Die Zulässigkeit einer Bildveröffentlichung sei grundsätzlich nach dem abgestuften Schutzkonzept der 22, 23 KUG (Kunsturheberrechtsgesetz) zu beurteilten, erläuterten die Karlsruher Richter in einer Mitteilung zu dem Urteil. Danach dürften Bildnisse einer Person grundsätzlich nur mit deren - hier nicht vorliegenden - Einwilligung verbreitet werden. Hiervon bestehe allerdings gemäß 23 Abs. 1 KUG eine Ausnahme, wenn es sich um Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte handelt. Diese Ausnahme gelte aber nicht für eine Verbreitung, durch die berechtigte Interessen des Abgebildeten verletzt würden. Im Streitfall handelte es sich bei der aktuellen Berichterstattung über die Urteilsverkündung um ein zeitgeschichtliches Ereignis im Sinne des 23 Abs. 1 KUG, an dem ein erhebliches Informationsinteresse der Öffentlichkeit bestand. Demgegenüber musste der Persönlichkeitsschutz des Klägers zurücktreten. Dem Umstand, dass der Kläger nur im Vertrauen auf die sitzungspolizeiliche Anordnung die Fotoaufnahmen ermöglicht haben will, komme nicht das vom Berufungsgericht angenommene Gewicht zu. Es sei nämlich zu berücksichtigen, dass nach dem Schutzkonzept der 22, 23 KUG ungepixelte Bildaufnahmen auch ohne Einwilligung des Klägers zulässig gewesen wären und er letztlich durch sein Verhalten allenfalls Bildaufnahmen hätte vereiteln können, die wegen des erheblichen Informationsinteresses der Öffentlichkeit grundsätzlich zulässig waren. Das Persönlichkeitsrecht ist auch im Rahmen der Sitzungspolizei nicht in weiterem Umfang zu schützen als dies nach 22, 23 KUG der Fall sei. (al) Bundesgerichtshof Urteil vom AZ: VI ZR 108/10 Berliner Sozietät HERTIN stellt UWG-Kommentar online Heisse Kursawe plant neues Büro in Hamburg Wettbewerbsrechtler Dr. Hermann-Josef Omsels aus der HERTIN Anwaltssozietät hat in der vergangenen Woche einen frei zugänglichen Kommentar zum UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) unter ins Netz gestellt. Wie die Kanzlei mitteilte, richtet sich der UWG-Kommentar an alle, die sich als Unternehmer gelegentlich oder als Juristen mehr oder weniger regelmäßig mit dem UWG konfrontiert sehen. Das Online-Werk umfasst über 1000 Seiten, auf denen dieses Rechtsgebiet anhand der umfangreichen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte erläutert wird. Dr. Omsels will den Kommentar ständig weiterentwickelt und die wichtigsten neuen Gerichtsentscheidungen im Wettbewerbsrecht innerhalb weniger Tage in die Systematik einarbeiten. (al) Im Oktober will die internationale Wirtschaftskanzlei Heisse Kursawe Eversheds ein Büro in Hamburg eröffnen. Daher werden die beiden Münchner Partner Dr. Carola Rathke und Dr. Sebastian Zeeck, LL.M. von München in die Hansestadt übersiedeln. Zusammen mit den beiden Gesellschaftsund Kapitalmarkt-Rechtlern sollen weitere Anwälte das gesamte Leistungsportfolio der Kanzlei in Hamburg anbieten. Das teilte die Rechtsanwalts-Partnerschaft ( am vergangenen Donnerstag mit. Heisse Kursawe Eversheds ist deutscher Standort der Eversheds International Limited, die in 30 Ländern vertreten ist. In Deutschland beraten nach Angaben der Kanzlei derzeit 90 Rechtsanwälte und Patentanwälte von München aus Mandanten in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts. (al) 3

4 Titelschutz in Anspruch Martin Rütters große Tierspendenshow in allen Schreibweisen und Darstellungsformen, Wort- und Zeichenverbindungen, Schriftarten, graphischen Gestaltungen, Titelkombinationen, Abwandlungen, insbesondere Groß- und Kleinschreibung, für alle Medien, insbesondere Film, Fernsehen, Hörfunk, Ton- und Bildtonträger aller Art, elektronische Medien einschließlich Multimedia Anwendungen (Online und Offline Dienste), sonstige audiovisuelle Medien sowie Software- Erzeugnisse, CD-ROM, CD-I, DVD, alle sonstigen CD-Derivate, Printmedien, sowie Merchandisingprodukte, öffentliche Veranstaltungen und Dienstleistungen aller Art. Holz machen Forstunternehmer Info Forstunternehmer aktuell Forstunternehmer Nachrichten DFUV aktuell DFUV Info Rehkatsch Rechtsanwälte, Zülpicher Platz 7, Köln Forstfachverlag GmbH & Co. KG, Moorhofweg 11, Scheeßel Titelschutz in Anspruch Unter Hinweis auf 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch Neunzig Minuten Vollgas in allen Schreibweisen und Darstellungsformen, Abwandlungen, Abkürzungen, Schriftarten, Wortverbindungen und Zusätzen für alle Medien, insbesondere Veranstaltungen, Bühnenwerke, Sportveranstaltungen, Musikdarbietungen, Spiele, Hörfunk, Film, Fernsehen und sonstige audiovisuelle Medien, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, einschließlich CD-ROM, CD und DVD, ferner für elektronische und digitale Medien und Netzwerke einschließlich Online-Medien sowie sonstige Mediendienstleistungen und Medienprodukte aller Art, für Domain-Bezeichnungen, Multimedia-Anwendungen, für Event-Merchandising und sonstige Veranstaltungen aller Art. Biergarten Bote in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Wortverbindungen, Schriftarten, Abkürzungen, Abwandlungen, Wort- und Zeichenverbindungen, Titelkombinationen, graphischen Darstellungen, entsprechenden Untertiteln und Zusammensetzungen für alle Medien, insbesondere für alle Printmedien und Druckerzeugnisse aller Arten und Formen, Rundfunk, Fernsehen, audiovisuelle Medien, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, alle elektronischen Medien und digitale Medien, CD-ROM, DVD, CD-I, Offline- und Onlinedienste, weiterhin für Software, Dienstleistungen, Merchandising in jeglicher Form, Domainbezeichnungen im Internet und Intranet. Patentanwälte Wenzel & Kalkoff, Martin-Schmeisser-Weg 3a-3b, Dortmund Paul Kalkbrenner, Dhünnberg 5, Kürten Unter Hinweis auf 5 Ziff. 3 MarkenG nehmen wir für unseren Mandanten Titelschutz in Anspruch für die Titel Unter Hinweis auf 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantin Titelschutz in Anspruch Codes of Tolerance Go Tolerance Tolerance! in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abwandlungen, Abkürzungen, Wortverbindungen, Titelkombinationen, grafischen Gestaltungen, entsprechenden Untertiteln und Zusammensetzungen für alle Medien, einschließlich Ton- und Bildtonträger, Film, Hörfunk, Fernsehen, Software, Off- und Onlinedienste, CD-Rom, CD-I, DVD, andere Datenträger und alle sonstigen CD-Derivate sowie für audiovisuelle, elektronische und digitale Medien und Netzwerke (wie Internet), Bücher und alle Printmedien. Dortmund im Überblick Münster im Überblick Bochum im Überblick Ruhrgebiet im Überblick Westfalen im Überblick in allen Schreibweisen, insbesondere Groß- und Kleinschreibung, Darstellungsformen einschließlich Zusätzen und Untertiteln, Schriftarten, Abkürzungen und graphischen Darstellungen in allen Medien, insbesondere Printmedien und/oder audiovisuelle und/oder digitale Medien, Film, Fernsehen, Rundfunk und Internet. WEITNAUER Rechtsanwälte, Ohmstraße 22, München Schaefermeyer Rechtsanwälte Steuerberater, Löwenstraße 13, Dortmund 4

5 Titelschutz in Anspruch Titelschutz in Anspruch Turbo Trekker in allen Schreibweisen und Darstellungsformen für alle Medien, insbesondere elektronische und digitale Medien, sonstige audiovisuelle Medien und Netzwerke, einschließlich Offline- und Online-Dienste, Internetseiten und -auftritte, Softwareerzeugnisse, Multimediaanwendungen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art sowie Telekommunikationsdienstleistungen. Hexengarten in allen Schreibweisen und Darstellungsformen für alle Medien, insbesondere elektronische und digitale Medien, sonstige audiovisuelle Medien und Netzwerke, einschließlich Offline- und Online-Dienste, Internetseiten und -auftritte, Softwareerzeugnisse, Multimediaanwendungen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art sowie Telekommunikationsdienstleistungen. Hogan Lovells International LLP, Alstertor 21, Hamburg Hogan Lovells International LLP, Alstertor 21, Hamburg Unter Hinweis auf 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für Richtig gut essen: Ernährung, die Freude macht und Kraft gibt in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen, für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Film- und elektronische Medien einschließlich Multimediaanwendungen (Online- und Offline-Dienste). Rechtsanwälte Ellmer & Bengsch-Ellmer, Burgmauer 4, Köln Das Hotel in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien und sonstigen Werkarten, insbesondere für Druckereierzeugnisse, Fernsehen, Film, Hörfunk, Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke sowie Softwareerzeugnisse. Rechtsanwalt Dr. Patrick Baronikians, Patent- und Rechtsanwälte Hofstetter, Schurack & Skora, Balanstraße 57, München Unter Hinweis auf 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantin Titelschutz in Anspruch für folgenden Titel: Power Magazin in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abkürzungen, Abwandlungen, Zusammensetzungen, Wortverbindungen, Titelkombinationen, entsprechenden Untertiteln, grafischen Darstellungen und mit allen Zusätzen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Zeitungen und Zeitschriften, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Online-Dienste und sonstige Online-Medien und -Produkte sowie Internet. Das Ehrenamt Pro Bono Das Ehrenamt - Pro Bono Lifestyle Pro Bono Lifestyle Ehrenamt RAe Löffler-Wenzel-Sedelmeier, Königstraße 1A, Stuttgart Abacus-Presseteam, Oberstraße 88, Hamburg Über archivierte Titel! Recherchieren Sie kostenlos unter 5

6 Unter Hinweis auf 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für eine Mandantin Titelschutz in Anspruch für Unter Hinweis auf 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch Wohnen+Licht Wohnen und Licht DETAILHOCH3 RA Schmid-Loiper, Waldstraße 4, Gröbenzell DETAILHOCH3, Martina Dekomien, Rampendal 24, Lemgo Titelschutz in Anspruch EQUUS ARABIAN Magazin für arabische Pferde & Tradition in allen Schreibweisen und Darstellungsformen für Druckereierzeugnisse. Mein Haus, mein Boot, mein Mord Suche Braut, biete Gangster VVP Verlag, Inh. Inéz M. Dreyer, Kasseler Straße 35, Calden FRIEN Rechtsanwälte, Loschwitzer Straße 15 A, Dresden Unter Hinweis auf 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für Lansing kocht in allen möglichen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwandlungen und Schriftarten für Druckereierzeugnisse, Software- Erzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD- ROM, DVD, CD-I, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien. TALK am Rothenbaum in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen, für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien einschließlich Multimedia Anwendungen (Online und Offline-Dienste). Rechtsanwaltskanzlei Bettina Krause, Hauptstraße 23, Tutzing Sat.1 Norddeutschland GmbH, Goseriede 9, Hannover Unter Hinweis auf 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantin Titelschutz in Anspruch Unter Hinweis auf 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch My Entdecker My-Entdecker in allen Schreibweisen, Schriftarten und Darstellungsformen, grafischen Gestaltungen, Abwandlungen, Abkürzungen, Untertiteln sowie Kombinationen für Printmedien, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger, elektronische und digitale Medien, Netzwerke, Offline- und Onlinedienste sowie sonstige Online-Medien. Jägerin der Schattenwesen in allen Schreibweisen, Schriftarten und Darstellungsformen, Untertiteln sowie Kombinationen, grafischen Gestaltungen, für alle Medien, insbesondere Bücher und sonstige Druckerzeugnisse, Bild-/Tonträger, Film, Hörfunk, Fernsehen, digitale Datenträger, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, Internetseiten und -auftritte, Domainbezeichnungen. JONAS Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, Hohenstaufenring 62, Köln Kerstin Panthel, Luisenstraße 39, Herdorf 6

7 Impressum: DER Presse Fachverlag GmbH & Co. KG Nebendahlstr Hamburg Fon: (040) Fax: (040) Verleger/Herausgeber: Peter Strahlendorf (v.i.s.d.p.) PS Redaktion/Titelschutzanzeigen verantwortlich: Angela Lautenschläger (AL), -61 Redaktion: Ralf Deppe (RD), -80 Erscheinungsweise: wöchentlich (dienstags) Druckaufl age: Verbreitete Aufl age: Der Titelschutz Anzeiger mit Software Titel: monatlich Druckaufl age: Verbreitete Aufl age: Empfängerkreis: Medienanwälte/Fachjuristen, Justitiare, Geschäftsführer und Entscheider in Verlagen, Hörfunk- und TV-Anstalten, Produzenten von audiovisuellen, digitalen und elektronischen Medien (Film, Fernsehen, Video, Tonträger, Software). Bezugspreis: Für Empfänger aus dem o.g. Verkehrskreis kostenlos. p.a. 80,- Euro inkl. Versand, zzgl. USt. (Ausland: zzgl. Versandkosten) Preis Titelschutzanzeige: Standard mit einem Titel 150,- Euro jeder weitere Titel innerhalb einer Anzeige plus 35,- Euro jeweils zzgl. USt. Anzeigenschluss: jeweils Freitag, 10 Uhr Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 8 vom Bankverbindungen: Hamburger Sparkasse, Kto , BLZ Handelsregister HRA , Ust.-Id-Nr. DE Druck: Lehmann Offsetdruck GmbH, Gutenbergring 39, Norderstedt 2011 Presse Fachverlag, Hamburg. Alle Rechte beim Verlag. Auch der auszugsweise Nachdruck oder Vervielfältigungen, die ganze oder teilweise Übernahme der systematischen Einteilung sowie die gewerbliche Nutzung der Adressenoder Namensmaterialien sind nicht gestattet. Anzeigenentwürfe des Verlages sind urheberrechtlich geschützt. Der Verlag hat die alleinigen Nutzungsrechte für die von ihm erstellten Anzeigen. Übernahme nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung. Die Rechte für die Nutzung von Artikeln für elektronische Pressespiegel erhalten Sie über die PMG Presse-Monitor GmbH, Tel. 030/ oder 7

8 FAX-NACHRICHT FÜR DEN PRESSE-FACHVERLAG TELEFAX: 040/ VON: FIRMA: NAME: ANSCHRIFT: TELEFON: FAX: ICH MÖCHTE EINE ANZEIGE AUFGEBEN: Bitte nehmen Sie den folgenden Text in die nächst erreichbare Nummer des auf. des mit SOFTWARE TITEL (Heft Nr. ) auf. Unter Hinweis auf 5 Abs. 3 MarkenG nehme(n) ich/wir Titelschutz in Anspruch für pro Titel bitte eine Zeile (Adresse) Preis pro Titelschutzanzeige im Standardformat: 150, (zzgl. USt.) Preis für jeden weiteren Titel innerhalb dieser Anzeige: 35, (zzgl. USt.). DATUM UND UNTERSCHRIFT: 8

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