GERLINGER + MERKLE. Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Grundegert II 1.Änderung und Erweiterung ENTWURF

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1 Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Grundegert II 1.Änderung und Erweiterung in Alpirsbach Peterzell ENTWURF Objekt: Bebauungsplan Grundegert II 1.Änderung und Erweiterung Alpirsbach Ortsteil Peterzell Auftraggeber: Stadt Alpirsbach Bürgermeisteramt Auftrags-Nr.: /23 (Entwurf) Datum: 14. März 2018 Bearbeiter: Dipl.-Ing. (FH) Thomas Fleischmann (17-230_ Entwurf Gutachten Alpirsbach Grundegert II Änderung.doc) Telefon ( ) Schallschutz-Prüfstelle nach DIN 4109 Telefax ( ) für Akustik und Bauphysik mbh Messstelle für Geräusche nach BImSchG info@g-m-gmbh.de Werderstraße Schorndorf Zert. Prüfstelle Gebäudeluftdichtheit Internet:

2 Inhaltsverzeichnis 1 Situation und Aufgabenstellung Richtlinien und Vorschriften Unterlagen Plangebiet Berechnungsgrundlagen Immissionsrichtwerte Immissionsorte Ermittelte Immissionen der bestehenden gewerblichen Anlagen Lärmkontingentierung Zusammenfassung der Immissionen nach Kontingentierung Beurteilung: Festlegung der Lärmkontingente für konkrete Gewerbegrundstücke Zusammenfassung

3 1 Situation und Aufgabenstellung Es ist geplant, in Alpirsbach-Peterzell den Bebauungsplan Grundegert II 1. Änderung und Erweiterung aufzustellen. Als Grundlage hierfür dient der B-Plan Grundegert II aus dem Jahr Dieses Plangebiet soll nach Süden und Westen erweitert werden. Das Plangebiet umfasst im Wesentlichen Gewerbenutzung direkt angrenzend an das bestehende Gewerbegebiet. Desweiteren werden schließen in südlicher Richtung gemischte Nutzflächen an. Im Bereich des Bebauungsplangebietes sind bereits Gewerbebetriebe vorhanden (Fa. ARP, Fa. Alpirsbacher Wäscheservice, Fa. GFV). Weiterhin befinden sich noch unbebaute Grundstücke im Bebauungsplanbereich. Westlich des Planungsgebietes an der Reutiner Straße grenzt die Fa. Saier an. Im Bereich der Reutiner Straße bzw. Fluorner Straße liegen die maßgeblichen Immissionsorte in einer Misch- oder Dorfgebietsnutzung. An der vorhandenen Wohnbebauung sind die Immissionsrichtwerte nach TA-Lärm einzuhalten. Um dies sicherzustellen, werden im Rahmen dieses Gutachtens die maximal zulässigen (flächenbezogenen) Schalleistungspegel für das geplante Gewerbegebiet unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Gewerbenutzung ermittelt und festgelegt. Auftragsgemäß ist somit für die gewerblich genutzten Flächen des Planungsgebietes eine Lärmkontingentierung vorzunehmen, die eine Einhaltung der Immissionsrichtwerte gewährleistet. Die Kontingentierung des B-Plans Grundegert II von 2006 dient als Grundlage für die Berechnung der Vorbelastung in Verbindung mit den Geräuschemissionen der Fa. Saier 3

4 2 Richtlinien und Vorschriften Bei der Erstellung dieses Gutachtens fanden folgende Richtlinien und Vorschriften Anwendung: /1/ TA-Lärm "Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm", Ausgabe in Verbindung mit der /2/ DIN ISO , Entwurf September 1997 /3/ VDI 2714 "Schallausbreitung im Freien", Ausgabe Januar 1988 /4/ VDI 2571 Schallabstrahlung von Industriebauten, Ausgabe August 1976 /5/ DIN Schallschutz im Städtebau- Berechnungsverfahren Teil 1 und Beiblatt zu Teil 1, Ausgabe Mai Unterlagen Zur Erstellung dieses Gutachtens standen folgende Unterlagen zur Verfügung /a/ - Lageplan zum Bebauungsplan Grundegert II 1. Änderung und Erweiterung M 1 : 1.000, Verf. Büro Gfrörer Stand: /b/ Erkenntnisse aus Ortsterminen /c/ Gutachten Gerlinger+Merkle GmbH Nr /23 vom 3. Februar 2006 /d/ Bebauungsplan Grundegert II, Fassung vom

5 4 Plangebiet Die Änderung und Erweiterung des B-Plans beinhaltet folgendes Plangebiet: Abbildung 1: Lageplan Entwurf /a/ 5

6 5 Berechnungsgrundlagen Bei dem vorliegenden Bebauungsplan ist die DIN /5/ anzuwenden. Diese regelt den städtebaulichen Schallschutz und stellt überschlägige Berechnungsverfahren zur Verfügung. Da im vorliegenden Fall Gewerbelärm zu beurteilen ist, welcher im Genehmigungsverfahren nach der TA-Lärm beurteilt wird, wird hier bereits für das Bebauungsplanverfahren das Rechen- und Beurteilungsverfahren der TA-Lärm angewendet. Dadurch wird vermieden, dass eine Diskrepanz zwischen der überschlägigen Prognose nach der DIN und der härteren Beurteilung nach der TA-Lärm auftritt. Die Berechnungen wurden mit dem Computerprogramm CADNA/A (Version 2018) zur Berechnung von Geräuschimmissionen im Freien durchgeführt. Es wird für jede Schallquelle der Schalldruckpegel am Immissionsort entsprechend dem in der ISO angegebenen Berechnungsverfahren ermittelt. Bei mehreren Schallquellen werden die Schallpegel am Immissionsort für jede Quelle getrennt ermittelt und energetisch addiert. Die Berechnungsansätze nach DIN ISO gelten für Punktschallquellen. Flächen - und Linienschallquellen werden entsprechend den Anforderungen der DIN ISO in genügend kleine Teilschallquellen unterteilt. Entsprechend dem Berechnungsverfahren der ISO bzw. VDI 2714 werden aus dem Schalleistungspegel, dem Richtwirkungsmaß und dem Raumwinkelmaß die Geräuschemissionen der einzelnen Schallquellen ermittelt. Die Ausbreitungsverluste werden durch Abstandsmaß, Luftabsorption, Boden - und Meteorologiedämpfung und Einflüsse auf dem Ausbreitungsweg beschrieben. Der Schalldruckpegel am Immissionsort ergibt sich aus den Geräuschemissionen der Schallquellen abzüglich den Ausbreitungsverlusten. Hieraus ergeben sich die Geräuschbelastungen an den Immissionsorten. Da bei den Berechnungen bereits die Ausbreitungsdämpfungen berücksichtigt sind, werden die Emissionspegel im Folgenden als immissionswirksame flächenbezogene Schalleistungspegel (IFSP) bezeichnet. Nicht berücksichtigt bei der Schallausbreitung der fiktiven Flächenschallquellen ist die Abschirmwirkung von vorhandenen oder geplanten Gebäuden. 6

7 Anmerkung: Üblicherweise erfolgt eine Geräuschkontingentierung im Rahmen von Bebauungsplanverfahren nach der DIN 45691: Nach diesem Verfahren wird die Ausbreitungsdämpfung nicht berücksichtigt. Da es sich bei dieser Untersuchung um eine Ergänzung eines Bebauungsplans handelt, der vor Einführung der DIN aufgestellt wurde, wurde daher auf die oben aufgeführte Berechnungsmethodik zurückgegriffen. 7

8 6 Immissionsrichtwerte Die maßgeblichen Immissionsorte liegen innerhalb des Plangebietes und sollen als Mischgebiet MI ausgewiesen werden. Hieraus ergeben sich nach der TA Lärm folgende Immissionsrichtwerte: Tabelle 1: Immissionsrichtwerte nach der TA-Lärm Gebietseinstufung Immissionsrichtwert [db(a)] Tags Uhr nachts Uhr Mischgebiet Anmerkung: Der Immissionsrichtwert nachts bezieht sich auf die lauteste volle Stunde zwischen Uhr Des Weiteren dürfen kurzzeitige Geräuschspitzen den Immissionsrichtwert tags um maximal 30 db(a) und nachts um maximal 20 db(a) überschreiten (Spitzenpegelkriterium). Anmerkung: Das Spitzenpegelkriterium wird in diesem Bericht nicht herangezogen, da Pegelspitzen sich nicht energetisch aufaddieren und daher nicht kontingentiert werden. Die Immissionsrichtwerte müssen von der Summe aller einwirkenden Gewerbebetriebe eingehalten werden. Die von den Betrieben bereits jetzt verursachten Geräuschimmissionen und die durch das Planungsgebiet hinzukommenden Immissionen ergeben in der Summe einen Beurteilungspegel an dem jeweiligen Immissionsort, dieser wird mit den Immissionsrichtwerten verglichen. Innerhalb des Gebietes wurden keine Immissionsrichtwerte überprüft. Dies würde zu starken Einschränkungen führen, da die zukünftige Lage von Schallquellen, Immissionsorten und abschirmenden Strukturen nicht bekannt ist. 8

9 7 Immissionsorte Bei der Berechnung der zu erwartenden Immissionen werden die in der Anlage dargestellten maßgeblichen Immissionsorte betrachtet. Die Lage und Höhe der Immissionsorte sind in unten stehender Tabelle angegeben. Die Immissionspunkte werden in einem Abstand von etwa 0,5 m vor dem am stärksten betroffenen Fenster der benachbarten Wohngebäude angeordnet. Diese liegen üblicherweise im 1.OG, da dort die Ausbreitungsverluste geringer sind als im EG. Tabelle 2 Berücksichtigte Immissionsorte Nr. Immissionsort Flurstück Nr. Gebäude Lage/Gebietseinstufung Höhe *) IP 1 IP 2 IP 6 IP 1 44 Fluomer Str. 20 IP 2 42/2 Reutiner Str. 5 IP 6 44/7 Reutiner Str. 2 Wohnhaus MI 4 m Wohnhaus MI 4 m Wohnhaus MI 4 m *) entspricht 1. Obergeschoss Die im B-Plan /d/ von 2006 nördlich liegenden Immissionsorte IP 3 IP 5 liegen nicht im Einwirkbereich der neu zu kontingentierenden Fläche und werden daher nicht weiter berücksichtigt. Dafür wurde ein neuer Immissionspunkt IP 6 mit aufgenommen. Abbildung 2: Lage der Immissionsorte IP 2 IP 6 IP 1 9

10 8 Ermittelte Immissionen der bestehenden gewerblichen Anlagen Die bestehenden Betriebe nördlich und östlich zum Plangebiet sind im Bebauungsplan Grundegert II /d/ kontingentiert. Die zulässigen flächenbezogenen Schallleistungspegel IFSP sind unten bzw. deren Lage in der Abbildung dargestellt. Abbildung 3: Kontingentierung gemäß /d/ 10

11 Die oben aufgeführten IFSP werden als Vorbelastung berücksichtigt. Der Betrieb der Fa. Saier westlich zur Reutiner Straße wird wie folgt berücksichtigt. Tabelle 3: Immissionen der Fa. Saier Bereich Fa. Saier Bestand IP 1 IP 2 IP 6 Teilbeurteilungspegel Tag Teilbeurteilungspegel Nacht Die Angaben für den Tagbereich sind dem schalltechnischen Gutachten /c/ entnommen. Nachts wurde an IP 2 eine Vorbelastung durch die Fa. Saier von 40 db(a) angesetzt, die durch den bestehenden Betrieb der Fa. Saier nicht überschritten werden sollte. Ggf. sind Geräuschmessungen nachts zu empfehlen. Die Vorbelastung nachts an IP 1 und IP 6 rgibt sich rechnerisch aufgrund der größeren Entfernung zur Fa. Saier über eine entsprechende Pegelabnahme. Der Immissionspunkt IP 6 wurde auf Grundlage der IFSP neu berechnet. 11

12 9 Lärmkontingentierung Durch die Änderung und Erweiterung im Bebauungsplan "Grundegert II" sollen für die derzeit noch unbebauten Flächen im Planungsgebiet Festlegungen zu zulässigen Emissionen getroffen werden. Diese Flächen im Anschluss an den bestehenden B-Plan sollen als eingeschränktes Gewerbegebiet GEe eingestuft werden. Die Festlegung zulässiger Emissionen orientiert sich üblicherweise an der Grundstücksgröße und beinhaltet einen so genannten flächenbezogenen Schalleistungspegel L WA. Dieser bezeichnet die (fiktive) Emission eines m² Gewerbegrundstücks und wird auf die gesamte Grundstücksgröße hochgerechnet. Da die Grundstücke noch nicht entsprechend der zukünftigen Aufteilung des Bebauungsplanes geteilt sind, wurde die Gesamtfläche abzüglich der Straßen und abzüglich des Grünstreifengürtels in Ansatz gebracht. Als Richtwerte für die Schallemission bei der städtebaulichen Planung schlägt die DIN für Industriegebiete einen Wert von L WA = 65 db(a)/m² und für Gewerbegebiet einen Wert von L WA = 60 db(a)/m² geltend jeweils für die Tagzeit vor. Dieser gilt als Orientierung muss aber den örtlichen Verhältnissen angepasst werden. Da bei den Berechnungen die Ausbreitungsdämpfung berücksichtigt wird, werden immissionswirksame flächenbezogene Schalleistungspegel IFSP betrachtet. Die Abschirmung durch Gebäude (weder Bestand noch geplante Gebäude) werden bei diesen Berechnungen nicht berücksichtigt. Die fiktiven Flächenschallquellen werden in einer Höhe von 2 m über Grund in Ansatz gebracht. 12

13 Die Lage der zu kontingentierenden Fläche ist in der folgenden Abbildung grün eingefärbt Abbildung 4: Lage der zu kontingentierenden Fläche Als Ergebnis wurde festgestellt, dass zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte ein flächenbezogenen Schalleistungspegel festgesetzt werden muss: L'' WA Tags L'' WA Nachts = 63 db(a)/m² = 46 db(a)/m² Grundlage für die Ermittlung der gesamten abgestrahlten Schalleistung ist die betrieblich genutzte Fläche auf dem Flurstück Nr. 299/8, 299/9, 44/5, 44/6, welche sich auf ca m² beläuft. 13

14 Bei Berücksichtigung dieser Kontingente ergeben sich folgenden Teilbeurteilungspegel an den Immissionspunkten Tabelle 4: Teilbeurteilungspegel durch die Kontingente Bereich B-Plan «Grundegert II 1. Änderung und Ergänzung» Immissionen aus fiktiver Flächenschallquelle mit L'' WA = 63 db(a)/m² berechnet Immissionen aus fiktiver Flächenschallquelle mit L'' WA = 46 db(a)/m² berechnet IP 1 IP 2 IP 6 Teilbeurteilungspegel Tag 52,1 55,8 53,9 Teilbeurteilungspegel Nacht 35,1 38,8 36,9 14

15 9.1 Zusammenfassung der Immissionen nach Kontingentierung Unter Berücksichtigung des bestehenden Betriebs Fa. Saier, der kontingentierten Gewerbeflächen des B-Plans Grundegert II /d/ sowie der geplanten Erweiterung ergeben sich folgende Beurteilungspegel an den maßgeblichen Immissionsorten. Tabelle 5: Beurteilungspegel durch bestehendes und geplantes Gewerbegebiet tags Bezeichnung Beurteilungspegel tags in db(a) IP 1 IP 2 IP 6 Kontingentierung gemäß B-Plan Grundegert II von 2006 Neue Kontingentierung der Flurstücke Nr. 299/8, 299/9, 44/5, 44/6 Fa. Saier (ohne Kontingent) Gesamtbelastung Anforderung L r < 60 db(a) 57,1 55,3 55,1 52,1 55,8 53, Tabelle 6: Beurteilungspegel durch bestehendes und geplantes Gewerbegebiet nachts Bezeichnung Beurteilungspegel nachts in db(a) IP 1 IP 2 IP 6 Kontingentierung gemäß B-Plan Grundegert II von 2006 Neue Kontingentierung der Flurstücke Nr. 299/8, 299/9, 44/5, 44/6 Fa. Saier (ohne Kontingent) Gesamtbelastung Anforderung L r < 45 db(a) 43,3 41,2 41,4 35,1 38,8 36,

16 9.2 Beurteilung: Aus den Tabellen ist zu entnehmen, dass bei Einhaltung der kontingentierten Schallemissionen aus dem B-Plan Grundegert II einschließlich der Fa. Saier unter den genannten Vorgaben die Immissionsrichtwerte durch den Bestand und das geplante Gewerbegebiet an den zu beurteilenden Immissionsorten eingehalten werden. Wie bereits dargestellt, sind diese Werte ohne Berücksichtigung von Gebäudeabschirmung ermittelt. Bei der im Folgenden dargestellten Ermittlung der Teil-Immissionspegel kann die Gebäudeabschirmung berücksichtigt werden. 16

17 10 Festlegung der Lärmkontingente für konkrete Gewerbegrundstücke Die angegebenen immissionswirksamen flächenbezogenen Schalleistungspegel IFSP dienen der Festsetzung von Lärmkontingenten. Da ein Kontingent bezüglich der Schalleistung die Schallausbreitung nicht berücksichtigt, ist bei der Beurteilung konkreter Gewerbegrundstücke die Bildung von Immissionsrichtwert-Kontingenten sinnvoller. Hierbei ist folgendermaßen vorzugehen: - Nach Aufteilung der Gewerbeflächen wird für ein konkretes Gewerbegrundstück die Größe der Grundstücksfläche S (in m²) ermittelt. - Es wird aus der für den Bereich festgelegten IFSP der maximal zulässige Schalleistungspegel ermittelt: L WA,ges = IFSP + 10 log(s) - Mit dieser Schalleistung wird nach dem gleichen Verfahren, das auch diesem Gutachten zugrunde liegt, der Teil-Beurteilungspegel an den maßgeblichen Immissionsorten berechnet. Dieser stellt dann den zulässigen Teil-Immissionsrichtwert für das zu untersuchende Gewerbegrundstück dar. - Es ist durch eine Immissionsprognose nachzuweisen, dass der konkrete Betrieb diesen ermittelten Teil-Immissionsrichtwert nicht überschreitet. Hierbei kann die Gebäudeabschirmung berücksichtigt werden. Es empfiehlt sich weiterhin festzulegen, dass wenn der ermittelte Teil-Immissionsrichtwert den Immissionsrichtwert um mehr als 10 db(a) unterschreitet, nur der um 10 db reduzierte Immissionsrichtwert einzuhalten ist. Damit kann der Fall behandelt werden, dass ein entfernt liegender Betrieb, der keinen relevanten Immissionsbeitrag mehr liefert, ein aufgrund der Entfernung sehr niedrigen Teil-Immissionsrichtwert einhalten müsste, was in der Praxis zu unnötigen Anforderungen führen würde. Da auch der Einwirkungsbereich einer Anlage endet, wo der Immissionsrichtwert um mindestens 10 db(a) unterschritten wird, ist dieser Vorschlag konform zu den Beurteilungsverfahren der TA-Lärm. 17

18 11 Zusammenfassung Im vorliegenden Bericht werden die an den Immissionspunkten rechnerisch zu erwartenden Geräuschimmissionen durch vorhandene Gewerbebetriebe (Fa. Saier) sowie durch vorhandene Gewerbeflächen (B-Plan Grundegert II ) und die geplante Gewerbeflächen im Bereich des Bebauungsplanes Grundegert II 1.Änderung und Erweiterung ermittelt. Die daraus resultierenden Beurteilungspegel werden mit den Immissionsrichtwerten der TA Lärm verglichen und beurteilt. Es wird prognostiziert, dass unter Berücksichtigung der im Gutachten aufgeführten Angaben die Immissionsrichtwerte an den Immissionsorten eingehalten werden. Bei der geplanten zukünftigen Nutzung der Gewerbeflächen "Grundegert II - 1.Änderung und Erweiterung" sind die im Gutachten aufgeführten immissionswirksamen flächenbezogenen Schalleistungspegel IFSP einzuhalten. Hierzu ist für konkrete Gewerbegrundstücke durch Immissionsprognose der zulässige Teil-Immissionsrichtwert zu ermitteln und dessen Einhaltung nachzuweisen (sofern diese um weniger als 10 db unter den Immissionsrichtwerten liegen). T. Fleischmann H. Gerlinger (Sachbearbeiter) (Prüfstellenleiter) Dieser Bericht umfasst 21 Seiten und 4 Anlagen _ Entwurf Gutachten Alpirsbach Grundegert II Änderung.doc Anlage 1 Übersichtsplan Anlage 2 Eingabedaten Die Vervielfältigung und/oder die Veröffentlichung dieses Schriftsatzes - auch auszugsweise - ist nur nach Zustimmung des Verfassers zulässig. 18

19 Anlage 1 zum IP 5 Übersichtsplan Bebauungspläne - B-Plan Grundegert II (2006) - B-Plan Grundegert II 1.Änderung und Ergänzung (2018) Grundegert II Nordwest Restfläche LWA"=65/52 db(a)/m² Grundegert II Nord Restfläche LWA" = 65/50 db(a)/m² Grundstück ARP LWA" = 65/52 db(a)/m² Grundegert II Mitte Restfläche IP 4 Spedition Hale Bob LWA"=65/52 db(a)/m² Fl.ST.308/14 LWA"=65/50 db(a)/m² B-Plan LWA" Grundegert = 65/50 db(a)/m² II (2006) Fl.ST.308/10 LWA" = 60/30 db(a)/m² Grundstück GFV GII IP 3 LWA" = 65/55 db(a)/m² GFV Grundegert II Süd Restfläche LWA" = 65/50 db(a)/m² GFV Bereich Grundegert I LWA" = 65/50 db(a)/m² Grundstück AWS LWA" = 69/55 db(a)/m² LWA" = / 63/46 db(a)/m² Alp.Wäscheservice Grundegert II Nordwest 1.Änderung u. Erweiterung Fa.Saier IP 2 B-Plan Grundegert II 1.Änderung und Ergänzung IP 1 (2018) m

20 Projekt Nr /23 Anlage Nr. 2 Datum: Seite 1/3 Berechnungskonfiguration (CadnaA Version 2018 (32 Bit)) Berechnungskonfiguration Parameter Wert Allgemein Land (benutzerdefiniert) Max. Fehler (db) 0.00 Max. Suchradius (m) Mindestabst. Qu-Imm 0.00 Aufteilung Rasterfaktor 0.50 Max. Abschnittslänge (m) Min. Abschnittslänge (m) 1.00 Min. Abschnittslänge (%) 0.00 Proj. Linienquellen An Proj. Flächenquellen An Bezugszeit Bezugszeit Tag (min) Bezugszeit Nacht (min) Zuschlag Tag (db) 0.00 Zuschlag Ruhezeit (db) 6.00 Zuschlag Nacht (db) 0.00 DGM Standardhöhe (m) 0.00 Geländemodell Triangulation Reflexion max. Reflexionsordnung 1 Reflektor-Suchradius um Qu Reflektor-Suchradius um Imm Max. Abstand Quelle - Immpkt Min. Abstand Immpkt - Reflektor Min. Abstand Quelle - Reflektor 0.00 Industrie (ISO 9613) Seitenbeugung nur ein Obj Hin. in FQ schirmen diese nicht ab Aus Abschirmung mit Bodendämpf. über Schirm De,o mit Begrenzung Schirmberechnungskoeffizienten C1,2, Temperatur ( C) 10 rel. Feuchte (%) 70 Bodenabsorption G 1.00 Windgeschw. für Kaminrw. (m/s) 3.0 Straße (RLS-90) Reflexion beliebig (siehe oben) Seitenbeugung keine Telefon: / für Akustik und Bauphysik mbh Telefax: / Werderstraße 42, Schorndorf info@g-m-gmbh.de

21 Projekt Nr /23 Anlage Nr. 2 Datum: Seite 2/3 Eingabedaten (Emissionen) Flächenquellen (horizontal) Bezeichnung M. ID Schallleistung Lw Schallleistung Lw'' Lw / Li Korrektur Schalldämmung Dämpfung Einwirkzeit K0 Freq. Richtw. Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht Typ Wert norm. Tag Abend Nacht R Fläche Tag Ruhe Nacht (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) db(a) db(a) db(a) db(a) (m²) (min) (min) (min) (db) (Hz) Grundegert II Nord Restfläche + GII Lw" (keine) Grundegert II Mitte Restfläche + GII Lw" (keine) Spedition Hale Bob + GI Lw" (keine) GFV Bereich Grundegert I + GI Lw" (keine) Grundegert II Süd Restfläche + GII Lw" (keine) Grundstück ARP + ARP Lw" (keine) Grundstück GFV GII + GFV Lw" (keine) Grundstück AWS + AWS Lw" (keine) Fl.ST.308/14 + GI Lw" (keine) Fl.ST.308/10 + GI Lw" (keine) Grundegert II Nordwest Restfläche + GI Lw" (keine) Grundegert II Nordwest 1.Änderung u. Erweiterung + GI Lw" (keine) Fa.Saier Vorbelastung Abschätzung + GI Lw" (keine) Telefon: / für Akustik und Bauphysik mbh Telefax: / Werderstraße 42, Schorndorf info@g-m-gmbh.de

22 Projekt Nr /23 Anlage Nr. 2 Datum: Seite 3/3 Ausgabedaten (Immissionen) Variante: V02, Stand: Bestand Immissionspunkte Bezeichnung M. ID Pegel Lr Richtwert Nutzungsart Höhe Koordinaten Tag Nacht Tag Nacht Gebiet Auto Lärmart X Y Z (dba) (dba) (dba) (dba) (m) (m) (m) (m) IP MI Industrie 4.00 r IP MI Industrie 4.00 r IP MI Industrie 4.00 r Teilpegel Quelle Teilpegel Bezeichnung M. ID IP 1 IP 2 IP 6 Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Grundegert II Nord Restfläche + GII Grundegert II Mitte Restfläche + GII Spedition Hale Bob + GI GFV Bereich Grundegert I + GI Grundegert II Süd Restfläche + GII Grundstück ARP + ARP Grundstück GFV GII + GFV Grundstück AWS + AWS Fl.ST.308/14 + GI Fl.ST.308/10 + GI Grundegert II Nordwest Restfläche + GI Grundegert II Nordwest 1.Änderung u. Erweiterung + GI Fa.Saier Vorbelastung Abschätzung + GI Telefon: / für Akustik und Bauphysik mbh Telefax: / Werderstraße 42, Schorndorf info@g-m-gmbh.de

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