und Umwelt Umweltschutz Immissionsschutz, ÖKOPROFIT, Innenraumschadstoffe RGU-UW 24

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1 Telefon: Telefax: Seite Referat 1 von 6für Gesundheit und Umwelt Umweltschutz Immissionsschutz, ÖKOPROFIT, Innenraumschadstoffe RGU-UW 24 Fa. Air Liquide, Ludwigsfelder Str. 168 Rücknahme des Antrags auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Anlage zur Lagerung von brennbaren Gasen sowie sehr giftigen, giftigen und brandfördernden Stoffen bzw. zur Abfüllung von brandfördernden Stoffen sowie von Stickstoff, Argon und Kohlendioxid Geplante Anlage zur Gaslagerung und -abfüllung in der Ludwigsfelder Str. 168; - Ablehnung des Vorhabens - Hilfsweise Lagermengenreduzierung - Einholung eines Gegengutachtens Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 23 Allach-Untermenzing am Geplante Anlage zur Gaslagerung und -abfüllung in der Ludwigsfelder Str. 168; Installation eines akustischen Frühwarnsystems (Sirene) Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 23 Allach-Untermenzing am Geplante Anlage zur Gaslagerung und -abfüllung in der Ludwigsfelder Str. 168; Verhinderung von Lärmemissionen Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 23 Allach-Untermenzing am Gaslager der Fa. Air-Liquide an der Ludwigsfelder Straße Antrag Nr / A der FW vom Zusätzliche neutrale Stellungnahme des Bayer. Landesamtes für Umweltschutz anlässlich der beantragten Genehmigung des Gasabfüll- und Lagerbetriebes der Fa. Air Liquide BA-Antrag Nr / B des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 23 Allach-Untermenzing vom Anlagen Beschluss des Umweltschutzausschusses vom (SB) Öffentliche Sitzung

2 Seite 2 von 6 I. Vortrag des Referenten 1. Die Fa. Air Liquide Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom ihren Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Anlage zur Lagerung von brennbaren Gasen sowie sehr giftigen, giftigen und brandfördernden Stoffen bzw. zur Abfüllung von brandfördernden Stoffen sowie von Stickstoff, Argon und Kohlendioxid am Standort Ludwigsfelder Str. 168 zurückgezogen. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigungspflicht des Vorhabens ergab sich aus Nr. 9.1 Spalte 2 b und Nr Spalte 2 des Anhangs zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV-. Das beantragte Vorhaben unterlag - aufgrund der beantragten Mengen an Gasen - dem Anwendungsbereich der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) und stellte einen sog. Betriebsbereich mit Grundpflichten dar. Hierzu wurde ein sicherheitstechnisches Gutachten des TÜVs vorgelegt. Das von der Antragsstellerin vorgelegte Gutachten war aus der Sicht des Referates für Gesundheit und Umwelt (RGU) insbesondere im Hinblick auf die zu betrachtenden Störfallszenarien unvollständig. Im Benehmen mit dem Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) wurde die Firma deshalb zur Ergänzung aufgefordert. Das ergänzte Gutachten sollte dann zusammen mit dem LfU geprüft werden. Das Unternehmen zog jedoch seinen Antrag zurück. Zum Zeitpunkt der Antragsrücknahme konnte das Vorhaben noch nicht abschließend beurteilt werden, da insbesondere noch das aktualisierte TÜV-Gutachten zur Störfallverordnung ausstand. Das Vorhaben führte zu erheblichen Bürgerprotesten. Dem RGU sind keine Planungen des Unternehmens zu einem Alternativstandort im Stadtgebiet München bekannt. 2. Zu dem Vorhaben wurden nachfolgende Bürgerversammlungsempfehlungen und Anträge gestellt: 2.1 Bürgerversammlungsempfehlungen Aufgrund der Antragsrücknahme haben sich die Bürgerversammlungsempfehlungen (Nr / E 01128; Anlage 1; Nr / E 01129, Anlage 2; Nr / E 01130, Anlage 3) erledigt, die im wesentlichen eine Ablehnung des Vorhabens bzw. weitergehende Maßnahmen forderten. 2.2 Antrag Nr / A von Herrn StR Altmann vom (Anlage 4) Zur ersten Frage von Herr Stadtrat Johann Altmann zu einer Stadtratsbefassung ist folgendes auszuführen:

3 Seite 3 von 6 Im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren ist grundsätzlich eine Beteiligung des Stadtrates nicht vorgesehen, da der Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes eine laufende Angelegenheit der Verwaltung darstellt. Falls der Genehmigungsantrag nicht zurückgenommen worden wäre, hätte das RGU vor einer Entscheidung dem Stadtrat im Wege einer Bekanntgabe umfassend über das Verfahren informiert. Zu Frage 2 nach möglichen Maßnahmen zum Schutz der Bürgerinnen/Bürger vor der geplanten Anlage der Fa. Air Liquide ist folgendes festzustellen: Das RGU konnte zum bisherigen Verfahrensstand keine Aussage über die Genehmigungsfähigkeit des geplanten Vorhabens und die gegebenenfalls erforderlichen Maßnahmen treffen. Die in Ziffer 3 und 4 nachgefragten Informationen zu Anlagen nach der Störfall-Verordnung im Münchner Stadtgebiet sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Pflichten nach Einstufungen Betreiber/ Standort Anlage/n Gefährliche Stoffe StörfallVO GefahrstoffV Poligrat GmbH Chrom- Galvanikbäder Grundpflichten Giftig, sehr giftig und Flusssäure Valentin-Linhof-Str. 19 Staub & Co Ammoniak Chemiehandelsgesellschaft Chemikalienlager Grundpflichten brennb. Stoffe, Giftig, sehr giftig Hohenlindener Str. 1 Bundesmonopolverwaltung für Branntwein Neumarkter Str. 1 Brenntag GmbH Rupert-Bodner-Str. 20 TanQuid Detmoldstr. 11 Hago Chemotechnik GmbH& Co KG Alkoholrektifikationsanlage Ethanollager Grundpflichten Ethanol Methanol, Chemikalienlager Grundpflichten giftige,sehr giftige Giftig, sehr giftig Chemikalien Mineralöllager Erweiterte Pflichten Kraftstoffe Leichtentzündlich Brand/Explosion Leichtentzündlich Brand/Explosion Flüssiggasanlage, Grundpflichten Propan Explosionsgefahr Diphenylmethandiisocyanat (MDI) Bodenseestr. 217 MTU Aero Engines GmbH Chromsäure Oberflächenbehandlungs-anlagen Erweiterte Pflichten Giftig/sehr giftig Kraftstoffe Dachauerstr. 665 Bemerkung: Das Wasserstofflager der BMW AG wurde zwar genehmigt, jedoch noch nicht realisiert. Diese Anlagen sind nicht vergleichbar mit der von der Fa. Air Liquide geplanten Anlage (Abfüll- und Lagerstätte für technische Gase), da hier keine Abfüllung von Gasen stattfindet.

4 Seite 4 von 6 Generell ist zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor diesen Störfall-Anlagen folgendes auszuführen (siehe Frage 5): Den der Störfall-Verordnung unterliegenden Betriebsbereichen werden technische und organisatorische Maßnahmen zur Verhinderung von Störfällen (nach dem aktuellen Stand der Sicherheitstechnik) und zur Begrenzung ihrer Auswirkungen auferlegt. Von den Betreibern müssen dabei entsprechende schriftliche Konzepte ausgearbeitet werden, die den jeweiligen Gefahren angemessen sind und deren Verhinderung bewirken. Die zuständigen Behörden (Regierung von Oberbayern Gewerbeaufsichtsamt, das Wasserwirtschaftsamt, die Branddirektion und das RGU) überwachen in Abständen von 2 bis 3 Jahren diese Betriebsbereiche vor Ort. Dabei findet eine planmäßige und systematische Prüfung der technischen, organisatorischen und managementspezifischen Systeme statt. Werden hierbei Mängel festgestellt, sind diese in angemessenen Fristen zu beseitigen. Ein Nachweis ist darüber zu führen. Nach jeder Inspektion wird von den Behörden ein Bericht erstellt. Die Betriebsbereiche im Münchner Stadtgebiet weisen ein hohes Sicherheitsniveau auf und erfüllen die hohen Anforderungen der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. 2.3 Zusätzliche neutrale Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (Antrag Nr /B des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 23 Allach-Untermenzing vom , Anlage 5) Der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 23 Allach-Untermenzing hat am den anliegenden Antrag Nr / B gestellt (Anlage 5). Im Falle einer Fortführung des Genehmigungsverfahrens wäre das noch zu ergänzende TÜV-Gutachten vom LfU geprüft worden. Vorgespräche hatten hierzu bereits stattgefunden. Die Einschaltung des LfU ist nun aufgrund der Antragsrücknahme nicht mehr erforderlich. Anhörung des Bezirksausschusses In dieser Beratungsangelegenheit ist die Anhörung des Bezirksausschusses vorgeschrieben (vgl. Anlage 1 der BA-Satzung). Das Gremium wurde um eine Stellungnahme gebeten. Diese ist als Anlage 6 dieser Beschlussvorlage beigegeben. Der Korreferent des Referates für Gesundheit und Umwelt, Herr Stadtrat Ingo Mittermaier, der zuständige Verwaltungsbeirat, Herr Stadtrat Dr. Georg Kronawitter, das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, die Bezirksausschüsse 10, 23 und 24, die BA-Geschäftsstelle West sowie die Stadtkämmerei haben einen Abdruck der Vorlage erhalten.

5 Seite 5 von 6 II. Antrag des Referenten 1. Die Bürgerversammlungsempfehlungen Nrn / E 01128, / E 01129, / E sind damit satzungsgemäß erledigt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass sich durch die Rücknahme des Antrags auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung durch die Fa. Air Liquide die BV-Empfehlungen und Anträge erledigt haben. 2. Der Antrag des Bezirkssausschussantrages des Stadtbezirkes 23 Allach- Untermenzing Nr / B vom ist damit satzungsgemäß erledigt. 3. Der Antrag Nr / A von Herrn Stadtrat Johann Altmann vom ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Der Referent Ober-/Bürgermeister Joachim Lorenz Berufsmäßiger Stadtrat

6 Seite 6 von 6 IV. Abdruck von I. mit III. an die/den Vorsitzenden des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 23 Allach-Untermenzing sowie an die Fraktionssprecher (5-fach) z. K. V. Abdruck von I. mit III. (Beglaubigungen) über den stenographischen Sitzungsdienst an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei an das Direktorium Dokumentationsstelle an das Referat für Gesundheit und Umwelt RGU-S-SB an Direktorium BA-Geschäftsstelle West VI. Wv Referat für Gesundheit und Umwelt RGU-S-SB zur weiteren Veranlassung (Archivierung, Hinweis-Mail).

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