Gutachten. Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit

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1 Gutachten Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit über den voraussichtlichen Bedarf an Kraft-Wärme- Kopplungs-Fördermitteln und die über das Netz abgegeben Mengen an elektrischer Energie im Jahr 2006 erstellt von DI Timo Riess und Mag. Peter Koch Energie-Control GmbH Wien, im November 2005

2 Inhaltsverzeichnis Auftrag... 3 Befund... 4 Einleitung... 4 Stromabgabemenge Maximaler KWK-Zuschlag Maximales Fördervolumen KWK-Strommenge Mehraufwand Mehraufwand Einfluss KWK-Marktpreis... 7 Gutachten... 8 Anhang 1 KWK-Marktpreisberechnung Anhang 2 KWK-Marktpreisberechnung

3 Auftrag Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit beauftragte mit dem Schreiben vom 30. September 2005, Geschäftszahl /0210-IV/5/2005 Herrn DI Timo Riess und Herrn Mag. Peter Koch gemäß 26 Abs1 Ökostromgesetz mit Erstellung von Befund und Gutachten über den voraussichtlichen Bedarf an Fördermitteln für das Jahr 2006 und die voraussichtlich über das Netz abgegebenen Mengen an elektrischer Energie im Jahr Insbesondere wurden folgende besondere Vorgaben durch das Auftragsschreiben des BMWA gemacht: Da noch keine relevanten Anträge auf Unterstützung von den KWK- Anlagenbetreibern für 2006 vorliegen, wäre eine Fortschreibung der Mengen, Kosten und Erlöse (unter Berücksichtigung der zu erwartenden Entwicklungen betreffend Primärenergieträgerpreise und Marktpreise für elektrische Energie und Fernwärme) der Förderungen der Vorjahre den Schätzungen zu unterlegen. Mit Schreiben vom 7. November erging der ergänzende Auftrag an die Sachverständigen, in dem Gutachten für das Jahr 2006 einen konkreten Förderbedarf und einen konkreten KWK-Zuschlag, der im Jahr 2006 einzuheben wäre, zu errechnen. 3

4 Befund Einleitung Gegenüber den Jahren 2003 und 2004 sieht das ÖkostromG 13 ab dem Jahr 2005 folgende Änderungen in der KWK-Förderung vor: Ab dem Jahr 2005 erhöht sich das Effizienzkriterium (2/3*W/B+E/B) von 0,55 auf 0,6 Der Mehraufwand für die Erzeugung von KWK-Strom ist ab 2005 auch für den gemäß 13 Abs 3 erzeugten KWK-Strom nachzuweisen. In den Jahren 2003 und 2004 war der Nachweis eines Mehraufwandes für die Erzeugung von KWK-Strom nur für KWK-Strom gemäß 13 Abs 4 notwendig. Zur Berechnung des KWK-Zuschlages 2006 ist einerseits der zu erwartende KWK-Förderbedarf, andererseits die an Endverbraucher abgegebene Strommenge im Jahr 2006 abzuschätzen. Der KWK-Förderbedarf ist abhängig von 1. der erzeugten KWK-Strommenge, unter Berücksichtigung des Effizienz- und Heizwertkriteriums (ÖkostromG 13 Abs 2, 3 und 4), 2. den zu erwartenden Mehraufwendungen der KWK-Anlagenbetreiber unter Berücksichtigung der zu erwartenden Entwicklung der Primärenergieträger, Marktpreise für elektrische Energie und Fernwärme. Stromabgabemenge 2006 Als Grundlage für die Berechnung dient die von der Energie-Control GmbH von den Netzbetreibern, im Zuge der finanziellen Abwicklung der KWK- Fördermittel und Stranded Costs, erstmals für die Jahre 2003 und 2004, erhobenen Stromabgabemengen an Endverbraucher. Unter der Annahme einer 1,6%igen Steigerung für die Jahre 2004/2005 und 2005/2006 ergeben sich folgende Stromabgabemengen aus dem öffentlichen Netz für 2005 bzw. 2006: Tabelle 1: Entwicklung der Stromabgabemenge Jahr Stromabgabemenge an Endverbraucher GWh GWh GWh (Prognose) GWh (Prognose) 4

5 Maximaler KWK-Zuschlag 2006 Gemäß ÖkostromG 13 Abs 10 hat die Höhe des KWK-Zuschlages den erwarteten Mehraufwendungen für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zu entsprechen und darf im Jahr 2006 maximal 0,13 Cent/kWh betragen. Maximales Fördervolumen 2006 Bei Annahme eines maximalen KWK-Zuschlages von 0,13 Cent/kWh und einer Stromabgabemenge an Endverbraucher von GWh ergibt sich im Jahr 2006 eine maximal zur Verfügung stehende KWK-Fördersumme von 69,6 Mio. KWK-Strommenge 2006 Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Gutachtens lagen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit die von unabhängigen Sachverständigen geprüften tatsächlichen KWK-Stromerzeugungsmengen für die Jahre 2003 und 2004 vor. Für das Jahr 2005 lagen die von den Anlagenbetreibern prognostizierten KWK- Stromerzeugungswerte vor. Als KWK-Stromerzeugung im Jahr 2006 wird die für das Jahr 2005 von den Antragstellern prognostizierte Menge in gleicher Höhe herangezogen. Das Verhältnis von KWK-Strom gemäß 13 Abs 3 zu Abs 4 wird gegenüber 2005 als konstant angenommen. Tabelle 2: Entwicklung der KWK-Strommengen Jahr KWK-Strom 13 Abs 3 KWK-Strom 13 Abs 4 Summe GWh 764 GWh GWh GWh 733 GWh GWh GWh (Antrag) 834 GWh (Antrag) GWh (Antrag) GWh (Prognose) 834 GWh (Prognose) GWh (Prognose) Mehraufwand 2005 Der Mehraufwand von KWK-Anlagen wird gemäß 13 Abs 1 ÖkostromG als derjenige Betrag definiert, der sich für den KWK-Anlagenbetreiber aus den zur Aufrechterhaltung des Betriebs erforderlichen Kosten abzüglich den Strom- und Fernwärmeerlösen berechnet. Als Kosten werden im 13 Abs 1 ÖkostromG insbesondere Brennstoffkosten, Kosten der Instandhaltung und Betriebskosten, im Fall von modernisierten KWK- Anlagen zusätzlich die Kosten für eine angemessene Verzinsung des eingesetzten Kapitals angeführt. 5

6 Da zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Gutachtens die erstmals 2005 durchgeführten Prüfungen der von den KWK-Betreibern angegebenen Mehraufwendungen noch nicht abgeschlossen sind, und noch keine rechtsgültigen Bescheide für 2005 vorliegen, werden zur Abschätzung des KWK-Förderbedarfs drei Szenarien betrachtet: Szenario1: Der Mehraufwand wird bezogen auf die Gesamtanlagen bzw. Gesamtromerzeugung berechnet (im Folgenden Mehraufwand Gesamtstrom bezeichnet) Szenario 2: Zur Berechnung des Mehraufwandes werden nur die Kosten und Erlöse berücksichtigt, die sich auf den KWK-Betrieb der Anlage beziehen (im Folgenden Mehraufwand KWK-Strom max. bezeichnet). Szenario 3: Vom Mehraufwand gemäß Szenario 2 werden diejenigen Kostentypen, die von den KWK-Betreibern in den Förderanträgen zwar als Kosten angegeben wurden, die aber nicht explizit im ÖkostromG 13 Abs 1 angeführt sind (wie z.b.: Abschreibungen, Ausgleichsenergiekosten, Kosten für Engpassmangementmaßnahmen, etc) abgezogen. (im Folgenden Mehraufwand KWK-Strom min. bezeichnet). Beispielhaft wird in der folgenden Tabelle der Mehraufwand (bezogen auf die Gesamtanlage) und die Gewichtung der Kosten und Erlöse über alle KWK-Anlagen, für die 2005 eine KWK-Förderung beantragt wurde, dargestellt: Tabelle 3: Mehraufwand aufgeschlüsselt nach Kosten und Erlösen Einheit Kosten Erlöse Mehraufwand Brennstoff Betrieb Instandh. Verzins. Wärme Strom Mio 441,6 109,3 46,5 29,9 111,6 413,1 102,6 % 70,38 17,43 4,77 7,42 21,27 78,73 In der folgenden Tabelle wird die Summe der Mehraufwendungen aller KWK- Anlagen, entsprechend Szenario 1-3, dargestellt: Tabelle 4: Mehraufwendungen je Szenario Mehraufwand bezogen auf die Gesamtstromerzeugung Mehraufwand bezogen auf die KWK-Stromerzeugung maximal Mehraufwand bezogen auf die KWK-Stromerzeugung minimal 102,6 Mio. 73,7 Mio. 29,5 Mio. 6

7 Mehraufwand Einfluss KWK-Marktpreis Um die Entwicklung der Marktpreise für Strom aus KWK-Anlagen darzustellen wurden, basierend auf der Methodik zur Bestimmung des Marktpreises für KWK- Strom im Jahr 2003 (Gutachten Riess/Koch vom Mai 2004) und 2004 (Gutachten Riess/Koch vom April 2005 bzw. Ergänzungsgutachten vom Oktober 2005) die Marktpreise für die Jahre 2005 und 2006 berechnet. Bei der Berechnung für das Jahr 2006 mussten, auf Grund noch nicht von der E- Control GmbH veröffentlichter Quartals-Marktpreise 2006, die Marktpreise auf Basis der zuletzt verfügbaren Werte (vom 5., 6., 7., 10., 11. Oktober 2005) berechnet werden. Siehe Anhang 2. Die untenstehende Tabelle zeigt einen Anstieg des KWK-Marktpreises von 2005 auf 2006 von 6,6%. Tabelle 5: Entwicklung des KWK-Marktpreises Jahr KWK-Marktpreis ,45 /MWh ,15 /MWh ,11 /MWh ,32 /MWh (vorläufig per Okt 2005) Szenario: 6,6% Strompreiserhöhung: Bei einer KWK-Strompreiserhöhung von 6,6% von 2005 auf 2006 bei sonst unveränderten Kosten und Erlösen errechnen sich die Mehraufwendungen im Vergleich zum Ausgangsszenario wie folgt: Tabelle 6: Entwicklung des Mehraufwands Vorläufig 2005 Prognose 2006 (+6,6% Strompreis) Mehraufwand Gesamtstrom 102,6 Mio. 75,4 Mio. Mehraufwand KWK-Strom max. 73,7 Mio. 54,1 Mio. Mehraufwand KWK-Strom min. 29,5 Mio. 21,6 Mio. 7

8 Gutachten Bei Einhebung eines maximalen KWK-Zuschlages gemäß 13 Abs 10 ÖkostromG von 0,13 Cent/kWh und einer voraussichtlichen Stromabgabemenge aus dem öffentlichen Netz an Endkunden von kwh ergibt sich im Jahr 2006 eine maximal zur Verfügung stehende KWK-Fördersumme von rd. 69,6 Mio. Auf Basis der für 2005 vorliegenden, von den KWK-Betreibern prognostizierten Kosten und Erlösen und unter Annahme keiner wesentlichen Änderungen der Kosten- und Erlöse 2005/2006, ergibt sich abhängig von dem betrachteten Mehraufwand (bezogen auf den Gesamtstrom bzw. bezogen auf den KWK-Strom) bzw. der Anerkennung bestimmter Kosten, ein möglicher Förderbedarf 2006 zwischen 29,5 Mio. und 102,6 Mio. Werden nur diejenigen Kosten und Erlöstypen bei der Feststellung einer KWK- Förderung berücksichtigt, die explizit im 13 Abs 1 ÖkostromG angeführt sind (Szenario 3), dann ergibt sich bei Fortschreibung der Brennstoffkosten, Betriebsund Instandhaltungskosten sowie der Strom- bzw. Fernwärmeerlöse gegenüber 2005 ein Förderbedarf von 29,5 Mio. und damit ein einzuhebender KWK- Zuschlag 2006 von 0,055 Cent/kWh. Rechtliche Interpretationen zu der Berechnung des Mehraufwandes sind nicht Gegenstand dieses Gutachtens. Sollten daher auch andere Kostenpositionen als die in 13 Abs 1 explizit angeführten zu berücksichtigen sein, so könnte das Ausschöpfen des vollen Finanzierungsrahmens mit dem gemäß Ökostromgesetz maximal zulässigen KWK-Zuschlag in Höhe von 0,13 Cent/kWh erforderlich sein (siehe Szenario 1 mit EUR 102,6 Mio. und Szenario 2 mit EUR 73,7 Mio.). Eine Berücksichtigung von allfälligen Überträgen verbleibender Fördermittel aus den Jahren 2003, 2004 und 2005 in das Jahr 2006 auf Grund der vom BMWA vorgenommenen Kürzungen der Förderungen, fand nicht statt, da dies nicht Teil des Gutachtensauftrages ist. DI Timo Riess Sachverständiger Mag. Peter Koch Sachverständiger 8

9 Anhang 1 KWK-Marktpreisberechnung

10 Anhang 2 KWK-Marktpreisberechnung

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