Gutachten. Geräuschemissionen und immissionen durch Straßenverkehr im Bebauungsplangebiet Drüenstraße der Stadt Neukirchen-Vluyn

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1 G.-Nr. STB/981/2006 A.-Nr Datum Zeichen Ov Gutachten TÜV NORD GmbH & Co. KG Technikzentrum Essen Zentralabteilung Bautechnik Langemarckstraße Essen Tel.: 0201/ Fax: 0201/ Amtsgericht Hamburg HRB Geschäftsführung Dr. Klaus Kleinherbers Geräuschemissionen und immissionen durch Straßenverkehr im Bebauungsplangebiet Drüenstraße der Stadt Neukirchen-Vluyn Auftraggeber Betreff Umfang Gutachter Stadt Neukirchen-Vluyn Stadtplanung Hans-Böckler-Str Neukirchen-Vluyn Immissionsschutz Lärm 13 Seiten Dipl.-Phys.Ing. Frank Overdick Gewerbelärm Verkehrslärm Sport-/Freizeitlärm Geräuschemissionen Bau- und Raumakustik Lärm am Arbeitsplatz Erschütterungen Qualitätssicherung Bau Schadstoffe im Bau Thermografie, Luftdichtheit Olfaktometrie Umweltverträglichkeit 06_0981g1.doc

2 Inhalt Seite 1 Aufgabenstellung Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen Erlasse, Verwaltungsvorschriften, Normen und Richtlinien Planungserlass und Orientierungswerte Immissionsgrenzwerte für Verkehrsgeräusche Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen Straßenverkehr Geräuschemissionen Geräuschimmissionen Beurteilung _0981g1.doc Seite 2 von 13

3 1 Aufgabenstellung Die Stadt Neukirchern-Vluyn plant, für eine Fläche am westlichen Ende der Drüenstraße einen Bebauungsplan aufzustellen. Das Plangebiet liegt ca. 30 m südlich des Bendschenweges und ca. 750 m nördlich der Autobahn A 40 und soll als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Die Geräusche der Autobahn können sich in Richtung des Plangebietes ungehindert ausbreiten. Eine Lärmschutzwand ist entlang der Autobahn nicht vorhanden. Die Lage des Plangebietes zeigt Bild 1 im Anhang. Das Plangebiet ist derzeit noch mit mehrgeschossigen Häusern bebaut, deren Wohnungen teilweise noch von Obdachlosen genutzt werden. Aufgabe der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung ist es, die Geräuschemissionen und immissionen durch Straßenverkehr auf dem Bendschenweg und von der Autobahn A 40 zu untersuchen, zu bewerten und gegebenenfalls geeignete Schallschutzmaßnahmen zu dimensionieren. 2 Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen 2.1 Erlasse, Verwaltungsvorschriften, Normen und Richtlinien [1] Berücksichtigung von Emissionen und Immissionen bei der Bauleitplanung sowie der Genehmigung von Vorhaben (Planungserlass) Gem. RdErl. d. Ministers für Landes- und Stadtentwicklung, d. Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales und d. Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr vom [2] DIN 18005, Teil 1, Ausgabe Juli 2002, Schallschutz im Städtebau, Grundlagen und Hinweise für die Planung [3] Beiblatt 1 zur DIN 18005, Teil 1, Ausgabe Mai 1987, Schallschutz im Städtebau, Berechnungsverfahren - Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung [4] DIN 18005, Teil 2, Ausgabe September 1991, Schallschutz im Städtebau, Lärmkarten; Kartenmäßige Darstellung von Schallimmissionen [5] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) Bundesminister für Verkehr, April 1990 [6] 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) vom 12. Juni 1990 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, S _0981g1.doc Seite 3 von 13

4 [7] DIN 4109, Ausgabe November 1989 "Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise" 2.2 Planungserlass und Orientierungswerte Im Beiblatt zur DIN [3] werden in Abhängigkeit von der Gebietsausweisung die folgenden Orientierungswerte für eine angemessene Berücksichtigung des Schallschutzes in der städtebaulichen Planung genannt: Gebiet tags db(a) nachts db(a) Reines Wohngebiet WR 50 40/35 Allgemeines Wohngebiet WA 55 45/40 Mischgebiet MI 60 50/45 Gewerbegebiet GE 65 55/50 Bei den beiden angegebenen Nachtwerten gilt der niedrigere für Industrie-, Gewerbeund Freizeitlärm, der höhere für Verkehrslärm. Der Belang des Schallschutzes ist bei der erforderlichen Abwägung als ein wichtiger Gesichtspunkt neben anderen Belangen zu verstehen. Die Abwägung kann bei Überwiegen anderer Belange zu einer entsprechenden Zurückstufung des Schallschutzes führen. Wenn im Rahmen der Abwägung von den Orientierungswerten abgewichen wird, sollte ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. 06_0981g1.doc Seite 4 von 13

5 2.3 Immissionsgrenzwerte für Verkehrsgeräusche Nach 41 Abs. 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes ist beim Bau oder der wesentlichen Änderung von öffentlichen Verkehrswegen sicherzustellen, dass durch diese keine schädlichen Umwelteinwirkungen... hervorgerufen werden können, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind. Zwar wird im vorliegenden Fall kein Verkehrsweg wesentlich geändert oder neu gebaut, in Ermangelung anderer rechtsverbindlicher Regelungen werden diese Werte als Grenze für eine schädliche Umwelteinwirkung herangezogen. Die Immissionsgrenzwerte gemäß 2 Abs. 1 der 16. BImSchV zeigt die folgende Aufstellung in Abhängigkeit von der Gebietsausweisung: Gebietsausweisung Gebietsnutzung Tageszeit Uhr db(a) Nachtzeit Uhr db(a) Krankenhäuser, Schulen etc Reines Wohngebiet WA Allgemeines Wohngebiet WA Misch-/Dorfgebiet MI/MD Gewerbegebiet GE _0981g1.doc Seite 5 von 13

6 2.4 Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen Die baurechtlichen Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen sind in der DIN 4109 festgelegt. In Abhängigkeit vom maßgeblichen Außenlärmpegel werden Lärmpegelbereiche genannt, aus denen sich die erforderlichen Schalldämm- Maße der Wände, Dächer und Fenster ergeben. Die Außenlärmpegel sind gemäß DIN 4109 für die Tageszeit zu ermitteln. Eine zusätzliche Regelung für die Nachtzeit ist nicht vorgesehen. Diese Beschränkung ist bei innerstädtischen Straßen ohne Belang, da hier die Mittelungspegel über die Nachtzeit ca. 10 db(a) geringer sind als tagsüber. Bei Fernstraßen oder Bahntrassen ist dies aber nicht immer der Fall, so dass hier unseres Erachtens zusätzlich zu den Tageswerten auch die Nachtwerte zu berücksichtigen sind. In Anlehnung an die 24. BImSchV und anderen Regelwerken gehen wir davon aus, dass die nachts anzustrebenden Innenpegel 10 db(a) unter den Werten für die Tageszeit liegen. Die im Folgenden genannten erforderlichen Schalldämm-Maße sind unabhängig von der Gebietsausweisung. Bei einem Fensterflächenanteil der Außenwände von ca. 40 % sind in Abhängigkeit vom Beurteilungspegel für Wohnräume folgende Dämmungen erforderlich: Lärmpegel- Beurteilungspegel 1 L r erford. Schalldämm-Maß R w ',erf bereich tags nachts Wand / Dach Fenster 2 / Tür db(a) db(a) db db I bis 52 bis (1) II 53 bis bis (1) III 58 bis bis (2) IV 63 bis bis (3) V 68 bis bis (4) VI 73 bis bis (5) VII über 77 über 67 Einzelfallbetrachtung Bei Fensteranteilen von wesentlich mehr als 50 % sollten Fenster der jeweils nächsthöheren Schallschutzklasse vorgesehen werden. Die Schalldämm-Maße für Fenster sollten auch für Außentüren zugrunde gelegt werden, wenn diese unmittelbar mit Wohn-, Schlaf- oder Kinderzimmern verbunden sind. Das Schalldämm-Maß für Wände gilt auch für die Dachhaut bei ausgebauten Dachgeschossen. 1 In DIN 4109 erfolgt die Zuordnung auf der Grundlage des maßgeblichen Außenlärmpegels, der 3 db(a) höher ist als der Beurteilungspegel. Daher weichen die hier genannten Werte 3 db(a) von den Angaben in der entsprechenden Tabelle der DIN 4109 ab. 2 Für Fenster wird zusätzlich in Klammern noch die entsprechende Schallschutzklasse nach VDI 2719 angegeben. 06_0981g1.doc Seite 6 von 13

7 3 Straßenverkehr Straßenverkehrsgeräusche gehen im Wesentlichen vom Bendschenweg und der Bundesautobahn A 40 aus. Für den Bendschenweg wurden uns von der Stadt Neukirchen-Vluyn Zahlen zum Verkehrsaufkommen für den Prognosezeitpunkt 2015 einschließlich des Erschließungskonzeptes Niederberg zur Verfügung gestellt. Danach ist folgendes Verkehrsaufkommen zu berücksichtigen: Bendschenweg Durchschnittliche Tägliche Verkehrsstärke Kfz/d Lkw-Anteil 1,4 % Die Zahlen zum Verkehrsaufkommen auf der A 40 wurden der Verkehrsstärkenkarte 2000 entnommen: A 40 maßgebliche stündliche Verkehrsstärke tags Kfz/h nachts 722 Kfz/h Lkw-Anteil tags 18,9 % nachts 31,2 %. 3.1 Geräuschemissionen Die Geräuschemissionen vom Straßenverkehr werden nach RLS-90 durch Emissionspegel in 25 m Abstand zur Mitte der beiden jeweils äußeren Fahrstreifen beschrieben. Diese Pegel werden getrennt für die Tages- und Nachtzeit ermittelt. Dabei werden berücksichtigt: die maßgebende stündliche Verkehrsstärke (tags/nachts) bzw. die Durchschnittliche Tägliche Verkehrsstärke (DTV) der prozentuale Lkw-Anteil (tags/nachts) die zulässige Höchstgeschwindigkeit die Fahrbahnoberfläche Steigungen von mehr als 5 %. Für den Bendschenweg erfolgte die Umrechnung auf die Tages- und Nachtzeit anhand der Standardvorgaben der RLS-90 für Gemeindestraßen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird mit 50 km/h auf dem Bendschenweg und mit 120 km/h auf der A 40 berücksichtigt. 06_0981g1.doc Seite 7 von 13

8 Prognosen zur zukünftigen Entwicklung der Verkehrsstärke auf der A 40 liegen uns nicht vor. Daher gehen wir im Folgenden zur Berücksichtigung der zukünftigen Verkehrsentwicklung von einem 1 db(a) höheren Emissionspegel aus. Durch diesen pauschalen Zuschlag wird eine durchschnittliche jährliche Steigerungsrate von 1.. 1,5 % für einen Zeitraum von 20 Jahren berücksichtigt. Die relativ gering erscheinende Pegelzunahme ist auf die logarithmische Abhängigkeit der Geräuschpegel von der Verkehrsstärke zurückzuführen. Die Berechnung der Emissionspegel zeigt Tabelle 1 im Anhang. Danach ist von folgenden Emissionspegeln auszugehen: Straße Emissionspegel L m,e in db(a) Tageszeit Nachtzeit Bendschenweg 59,5 52,1 Autobahn A 40 77,9 72,8 Die Emissionspegel werden jeweils gleichmäßig auf die beiden äußeren Richtungsfahrbahnen verteilt. Damit ergeben sich für jede Richtungsfahrbahnen jeweils 3 db(a) geringere Emissionsansätze. 3.2 Geräuschimmissionen Die Ausbreitungsrechnung nach dem Teilstückverfahren der RLS-90 erfolgte mit Hilfe des Rechenprogramms Cadna/A. Die Koordinaten der Quellen und Hindernisse sowie das Immissionsgebiet für die Ausbreitungsrechnung wurden anhand des Lageplanes digitalisiert. Linienquellen und Immissionsgebiet wurden bei der Digitalisierung durch Polygonzüge beschrieben. Bei Linienquellen erfolgte die Aufteilung in Punktschallquellen selbsttätig innerhalb des Programms für jeden Immissionsort getrennt nach einem Projektionsverfahren. Dadurch war es möglich, die Abschirmung der Linienquellen durch Hindernisse mit endlichen Abmessungen exakt zu berechnen. Die vorhandenen Gebäude wurden als Hindernisse im Schallausbreitungsmodell berücksichtigt. Die Ausbreitungsberechnung wurde entsprechend den Vorgaben der RLS-90 durchgeführt. Die Bilder 2 und 3 im Anhang zeigen die Geräuschimmissionen in farbigen Lärmkarten für eine Höhe von 4 m über Boden. 06_0981g1.doc Seite 8 von 13

9 3.3 Beurteilung Die in den Bildern 2 und 3 dargestellten Mittelungspegel entsprechen den Beurteilungspegeln. Im Plangebiet sind damit Beurteilungspegel zu erwarten von tagsüber nachts 55 db(a) 50 db(a). Der Tages-Orientierungswert der DIN für allgemeine Wohngebiete von 55 db(a) und damit auch der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV von 59 db(a) werden nicht überschritten. Zur Nachtzeit sind Überschreitungen des Orientierungswertes von 45 db(a) um 5 db(a) und des Immissionsgrenzwertes der 16.BImSchV von 49 db(a) geringfügig um 1 db(a) überschritten. Aufgrund der Überschreitungen zur Nachtzeit werden im Folgenden passive Maßnahmen dimensioniert. Die Dimensionierung der Anforderungen an die Luftschalldämmung der Außenbauteile erfolgt gemäß DIN 4109 nach dem in Abschnitt 2.4 beschriebenen Verfahren. Danach liegt das Plangebiet mit Beurteilungspegeln von nachts 50 db(a) im Lärmpegelbereich III. Hier sind Fenster der Schallschutzklasse 2 nach VDI 2719 notwendig. Die heutzutage bereits aus Energieeinsparungsgründen eingebauten Fenster entsprechen in aller Regel den Anforderungen der Schallschutzklasse 2, so dass eine Festsetzung im Bebauungsplan unseres Erachtens nicht erforderlich ist. Für den Inhalt Dipl.-Phys.Ing. Frank Overdick 06_0981g1.doc Seite 9 von 13

10 Tabelle 1: Berechnung der Geräuschemissionen Straße Bendschenweg A 40 Straßengattung 4 1 DTV maßgebende Tag Kfz/h 576, ,0 Verkehrsstärke Nacht Kfz/h 105,6 722,0 Lkw-Anteil Tag % 1,4 18,9 Nacht % 1,4 31,2 Geschwindigkeit Pkw km/h 50,0 120,0 Lkw km/h 50,0 80,0 Geschwindigkeits- Tag db(a) -5,9 0,8 korrektur Nacht db(a) -5,9 0,4 Belagskorrektur db(a) Steigung % Steigungskorrektur db(a) Zusatzkorrektur db(a) 1,0 Emissionspegel Tag db(a) 59,5 77,9 Nacht db(a) 52,1 72,8 06_0981g1.doc Anlage Seite 1

11 Bild 1: Lageplan Plangebiet 06_0981g1.doc Anlage Seite 2

12 06_0981g1.doc Anlage Seite 3

13 06_0981g1.doc Anlage Seite 4

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