Hessisches Ministerium der Justiz, für Integration und Europa. Luisenstraße Wiesbaden.

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1 Hessisches Ministerium der Justiz, für Integration und Europa Luisenstraße Wiesbaden

2 Hessisches Ministerium der Justiz, für Integration und Europa Streitschlichtung Schlichten ist besser als Richten.

3 Schlichten ist besser als Richten. Hier sagen wir Ihnen, wie Sie einen Streit schnell, außergerichtlich und kostengünstig beilegen können. 2

4 Liebe Leserinnen und Leser, im Dezember 2010 sind in Hessen das Gesetz zur Regelung der außergerichtlichen Streitschlichtung und das Hessische Schiedsamtsgesetz verlängert worden. Damit ist es weiter möglich, bestimmte Streitigkeiten zunächst außergerichtlich zu schlichten, ohne gleich das zuständige Gericht anzurufen. Denn häufig ist es besser, mit Hilfe eines unparteiischen Dritten auf direktem Wege Frieden zu schaffen und durch selbst gefundene Vereinbarungen und Kompromisse schwelende Konflikte auszuräumen. Ich hoffe, dass diese Einrichtung der Streit - schlichtung von Hessens Bürgern und Bürgerinnen weiter gut angenommen wird. Dann wird sie sehr bald gleichberechtigt sein neben der Möglichkeit, vor Gericht zu gehen, und dazu beitragen, Streit ig - keiten schneller und gütlicher als bisher aus der Welt zu schaffen. Wiesbaden, im Juni 2012 Jörg-Uwe Hahn Hessischer Minister der Justiz, für Integration und Europa 3

5 Ärger gibt es immer wieder Vielleicht haben Sie Streit mit dem Grundstückseigentümer wegen eines Sturzes auf dem Bürgersteig bei Schneefall? Probleme mit Ihrem Nachbarn, weil seine Hecke zu nahe an der Grundstücksgrenze steht und Ihnen die Sicht nimmt? ständige Auseinandersetzungen mit Ihrem Mieter wegen Lärm und Geruchsbelästigung? Ärger mit Ihrem Kollegen, weil Sie in der Aufregung beleidigende Dinge gesagt haben, die Sie heute schon bedauern und gern zurücknehmen würden? Und und und Dies alles kann gute nachbarliche oder geschäftliche Beziehungen belasten, man beschimpft sich, die Atmosphäre wird vergiftet. Als letzter Ausweg bleibt oft nur der Gang zum Gericht. 4

6 Nicht jeder Streit muss gleich in einen Prozess ausarten. Streitige Situationen kennt jeder, zumindest aus dem Be kann tenkreis. Nicht selten treffen sich die Streitparteien vor Gericht wieder. Prozesse aber kosten Zeit, Geld und Nervenkraft. Darüber hinaus wird das Verhältnis zu dem Streitgegner meist irreparabel gestört, es kommt oft zum Ab bruch aller Kontakte. Es geht auch anders Sie können versuchen, Ihren Streit zunächst außerhalb eines Gerichts vor einem Schiedsamt oder einer anderen unabhängigen Gütestelle beizulegen. Bei der Durch führung einer Schlich tung vermittelt eine unparteiische, erfahrene dritte Person. Hierdurch besteht die Mög lichkeit, den Streit schneller, kos ten - günstiger und unbürokratischer als in einem Gerichts - ver fahren beizulegen. Die persönlichen oder ge - schäftlichen Bezie hungen zu Ihrem Streit gegner werden in geringerem Maße belastet. In manchen Fällen sind Sie jetzt sogar verpflichtet, die Streit - schlichtung durchzuführen. Lesen Sie mehr darüber auf den nächsten Seiten. 5

7 Erst schlichten, dann richten. Bei manchen zivilrechtlichen Streitigkeiten ist die Anrufung eines hessischen Gerichts erst dann zulässig, wenn nachgewiesen werden kann, dass bei einer vorherigen Streitschlichtung keine Eini - gung erzielt werden konnte. Das heißt also: Schlichtung hat Vorfahrt! 6

8 Ein Schiedsamt oder eine sonstige anerkannte Gütestelle muss angerufen werden bei bestimmten nachbarrechtlichen Streitigkeiten, Streitigkeiten wegen Verlet zungen der persönlichen Ehre mit Ausnahme von Ehrver let zungen in Presse und Rundfunk. Hier ist die sogenannte obliga torische, also zwingende Streit schlichtung vorgeschrieben. Wichtig: Die Durchführung der Schlich tung ist nur dann erforderlich, wenn die Parteien in Hessen wohnen oder hier ihren Sitz oder eine Niederlassung haben. 7

9 Schlichter oder Richter? In allen anderen bürgerlichen Streitigkeiten, in denen eine obligatorische Streitschlichtung nicht vorgeschrieben ist, steht es Ihnen frei, entweder einen Schlichter oder einen Richter anzurufen. Besonders geeignet für eine Streitschlichtung können insbesondere Streitigkeiten in Familiensachen, über Unterhaltspflichten, in Gewaltschutz - sachen und erbschafts- oder vermögensrechtliche Streitigkeiten sein. Das Gleiche gilt auch, wenn Sie zum Beispiel Grundstücks an sprüche geltend machen wollen, wenn ein Wechsel ge platzt ist oder wenn Sie sich gegen eine Räumumgsklage wehren müssen. Wichtig: Ein Schiedsamt oder eine sonstige Gütestelle können Sie jederzeit freiwillig anrufen. 8

10 9

11 Obligatorisch oder fakultativ? Zu deutsch: Müssen oder können. Wie Sie bereits gelesen haben, unterscheidet das Gesetz zwischen der sogenannten obligatorischen also ver pflich tenden Streitschlichtung (s. Seite 6-7), und der fakultativen also freiwilligen Streit - schlichtung (s. Seite 8-9). Das obligatorische Schlichtungs ver fahren führt das Schiedsamt, das in jeder hessischen Gemein de eingerichtet ist, oder eine andere von der Lan des - justizver waltung anerkannte Güte stelle nach Maß - gabe ihrer jeweiligen Verfahrens ordnung durch. Wichtig: Diese Stelle müssen Sie anrufen, wenn das Schlichtungsverfahren Voraussetzung für einen gerichtlichen Prozess ist und Sie das Verfahren einseitig beantragen. 10

12 Im fakultativen Schlichtungs ver fahren können Sie sich statt dessen, wenn beide Parteien einvernehmlich versuchen wollen sich zu einigen, auch an eine sonstige Gütestelle oder an einen Rechts anwalt oder Notar wenden. Zu diesen Gütestellen gehören z.b. die Gütestellen der Industrie- und Handels kammern, der Handwerkskammern, der Innungen oder die Schlichtungs stellen des Kfz- oder Reinigungsgewerbes. Anerkannte Gütestelle oder sonstige Schlichtungsstelle? Wenn das Schlichtungsverfahren vor einem Schiedsamt oder einer anderen anerkannten Gütestelle durchgeführt worden ist, kann aus einem hier geschlossenen Vergleich bis zu 30 Jahre lang vollstreckt werden. Ein Verfahren vor einer sonstigen Güte- oder Schlichtungsstelle (z. B. vor der Industrie- und Handelskammer) kann dagegen eventuell kostengünstiger sein. Auch verfügen diese Stellen über spezielle Fach kennt nisse, die für Sie von Vorteil sein können. Ein Verzeichnis der wichtigsten Güte- und Schlich - tungs stellen finden Sie am Ende dieser Bro schüre. 11

13 So läuft s vor dem Schiedsamt. Wichtig: Das Gesetz regelt nur den Ab lauf des obligatorischen Schlich tungs verfahrens vor dem Schieds amt. Für das fakultative Schlichtungs verfahren gelten die Verfahrensund Ge bühren vorschriften, die sich die jeweiligen Güte stellen selbst gegeben haben. Wer ist zuständig? Für das obligatorische Verfahren ist das Schieds - amt zuständig, in dessen Bezirk die Gegenpartei wohnt. Eine abweichende Rege lung kann von den Parteien schriftlich vereinbart werden. Wie wird ein Schlichtungs verfahren beantragt? Der erforderliche Antrag ist bei dem zuständigen Schiedsamt schriftlich einzureichen oder mündlich zu Protokoll zu erklären. Er muss die Namen und Anschrif ten der Parteien enthalten und eigenhändig unterschrieben sein. Ferner soll er den Gegenstand des Streites be - zeich nen sowie Angaben darüber enthalten, was Sie erreichen möchten. Für die Zustellung erforderliche Abschriften sollen dem Antrag beigefügt werden. 12

14 Wie bereiten Sie sich auf das Verfahren vor? Sie sollten sich den Sinn des Schlichtungsverfah - rens vor Augen führen: unter Vermittlung einer erfahrenen neutralen Person soll versucht werden, den Streit gütlich beizulegen und einen unerfreulichen gerichtlichen Prozess zu vermeiden. Hierfür kann es hilfreich sein, sich auch in die Posi tion des Streit gegners hineinzuversetzen und sich zu über - legen, wie ein möglicher Kompro miss aussehen könnte. 13

15 Was passiert beim Schlichtungstermin? Ort und Zeit der nicht öffentlichen Ver handlung werden von dem Schiedsamt bestimmt. Grund - sätzlich sind beide Parteien verpflichtet, zu dem Termin persönlich zu erscheinen. Wenn der An - trags gegner nicht erscheint, kann gegen ihn ein Ordnungs geld verhängt werden. Sie können zu dem Termin mit einem Rechtsanwalt oder sonstigen Beistand kommen, zwingend erforderlich ist dies aber nicht. Die Streitsache wird von der Schieds frau oder dem Schieds mann mit den Parteien erörtert; Ziel ist eine gütliche Einigung. Zeugen und Sachverständige, die auf Bitten einer Partei freiwillig erscheinen, können ge hört werden; es ist auch möglich, dass Beweisgegenstände in Augen schein genommen werden. Eine förmliche Beweisaufnahme wie in gerichtlichen Verfahren findet jedoch nicht statt. 14

16 Auf das Ergebnis können Sie gespannt sein: Das erfolgreiche Schlichtungs gespräch endet mit der Proto ko llierung der Vereinbarung, die von beiden Parteien und der Schiedsperson unterzeichnet werden muss. Aus diesem Vergleich kann ggf. die Zwangsvoll strec kung betrieben werden. Kommt es zu keiner Einigung, erteilt das Schiedsamt eine Be - scheinigung über die Erfolglosigkeit der Schlich - tung, die dem Gericht bei Klageerhebung vorzulegen ist. Mit der Schlichtung können Sie sich einiges ersparen. Für die Schlichtung bei den Schieds ämtern ent stehen Ge bühren in Höhe von20 Euro bis 50 Euro nebst im Einzelfall verursachter Auslagen. Die konkrete Höhe der Gebühr richtet sich danach, ob ein Schlichtungs - ver fahren erfolglos durchgeführt oder ein Vergleich geschlossen wird. Außer dem kann die Gebühr nach den wirtschaftlichen Ver hältnissen der kostenpflichtigen Person und aufgrund der Schwie rig keit der An - ge legenheit auf maximal 50 Euro erhöht werden. Die Kosten der sonstigen Gütestellen werden von diesen selbstständig festgesetzt. 15

17 Gemeinsam kommt man weiter. Wenn Sie diese Broschüre bis hierher aufmerksam gelesen ha ben, sind Ihnen die Vorteile der außer - gerichtlichen Streitschlich tung sicher ganz deutlich geworden: Gemeinsam wird ein Kompromiss erarbeitet, mit dem beide Par teien leben können und das so schnell, unbürokratisch und kostengünstig wie möglich. 16

18 Das Ergebnis der Verhandlung bestimmen Sie. Unter Ver mit tlung eines erfahrenen und kompetenten Schlichters wird gemeinsam eine Lösung des Streites erarbeitet. Es gibt keine Gewinner und Verlierer. Des halb wird es in aller Regel auch nicht notwendig sein, aus einer vor dem Schieds - amt geschlossenen Vereinbarung die Zwangs voll - streckung zu betreiben. Der Antrag auf Durchführung eines Schlichtungs - verfahrens bei einem Schiedsamt oder einer sonstigen anerkannten Gütestelle hemmt die Ver jährung. Bei einem Ver fahren vor einer sonsti - gen Gütestelle wird die Ver jährung gehemmt, wenn beide Parteien mit dem Verfahren einverstanden sind. Sie erleiden also auch insofern keinen Nachteil. Eine Einigung vor einer Güte- oder sonstigen Schlichtungs stelle wird regelmäßig unbürokratischer, schneller und kostengünstiger sein als ein Gerichtsverfahren. Geld, Zeit und Nerven sparen im Schlichtungsverfahren. 17

19 Jede Menge Kontakte Hier finden Sie ohne Anspruch auf Vollständigkeit die wichtigsten Ansprechpartner sowie Güte- und Schlichtungsstellen. Schiedsämter Es gibt in Hessen ca. 730 Schieds ämter; diese sind bei allen Städ ten und Ge meinden eingerichtet. Auskünfte über Anschriften und Sprechstunden erteilen die Ge meindeverwaltungen, die Amts - gerichte oder die Polizei dienst stellen. 18

20 Bislang anerkannte Gütestellen Bau-Schlichtungsstelle bei der Handwerkskammer Rhein-Main Emil-von-Behring-Straße Frankfurt am Main Tel.: 0 69/ Vorstand der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main Bockenheimer Anlage Frankfurt am Main Tel.: 0 69/ Vorstand der Rechtsanwaltskammer Kassel Karthäuser Straße 5a Kassel Tel.: 05 61/ Vereinigung der Haus- Grundund Wohnungseigentümer Hanau-Land e.v. - für die Mitglieder - Varangéviller Straße Bruchköbel Tel.: / Verband Wohneigentum Hessen e.v. für seine Mitglieder Neuhausstraße Oberursel Tel.: / Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen Bierstadter Straße Wiesbaden Tel.: 0611/17380 Rechtsanwalt Joachim Drinhaus Hauptstraße Sulzbach (Taunus) Tel.: / Rechtsanwalt Georg Königstein H.D.Friedhof Brechen-Niederbrechen Tel.: 06438/

21 Vorsitzender Richter am OLG a.d. Dr. Peter Eschweiler Günthersburgallee Frankfurt am Main Tel.: 069/ Vorsitzender Richter am OLG a.d. Dr. Rudolf Hartleib Grauer Stein Frankfurt am Main Tel.: 069/ Dr. Klaus Winkler Blumenstraße Frankfurt am Main Tel.: 069/ Dr. Jürgen Groß Schloßstraße Melsungen Tel.: 05661/52550 Bernhard Heck Ginnheimer Straße Frankfurt am Main Tel.: 069/ Gerd-Hendrik Grüne Hohenstaufenstraße Wiesbaden Tel.: 0611/ Richter am AG a.d. Steffen Hering Michelstädter Str Erbach Tel.: 0177/ Ulrich Holtermann Lessingstr. 21d Schöneck Tel.: 06187/ Rechtsanwältin Ruth Steinle Bürgerstr Nidderau Tel.: 06187/

22 Rechtsanwalt Wolfgang Benedikt-Jansen Jahnstraße Frankenberg Tel.: 06451/73710 Sonstige Gütestellen Verbraucherberatung Borken Bahnhofstr. 36b Borken Tel.: 05682/ Verbraucherberatung Darmstadt Luisenplatz 6 / Carregalerie Darmstadt Tel.: / Verbraucher-Zentrale Hessen e. V. Große Friedberger Straße Frankfurt am Main Tel.: / Verbraucherberatung Fulda Karlstraße Fulda Tel.: 0661/ Verbraucherberatung Gießen Südanlage Gießen Tel.: 0641/ Verbraucherberatung Kassel Bahnhofsplatz Kassel Tel.: 05 61/ Verbraucherberatung Rüsselsheim Marktstraße Rüsselsheim Tel.: /

23 Verbraucherberatung Wiesbaden Luisenstraße Wiesbaden Tel.: 06 11/ Industrie- und Handelskammer Rhein-Main-Neckar Rheinstraße Darmstadt Tel.: / Industrie- und Handelskammer Lahn-Dill Am Nebelsberg Dillenburg Tel.: / Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main Börsenplatz Frankfurt am Main Tel.: 0 69/ Industrie- und Handelskammer Fulda Heinrichstraße Fulda Tel.: 06 61/ Industrie- und Handelskammer Gießen-Friedberg Lonystraße Gießen Tel.: 06 41/ Industrie- und Handelskammer Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern Am Pedro-Jung-Park Hanau Tel.: / Industrie- und Handelskammer Kassel Kurfürstenstraße Kassel Tel.: 05 61/

24 Industrie- und Handelskammer Limburg Walderdorffstraße Limburg a.d. Lahn Tel.: / Industrie- und Handelskammer Offenbach Frankfurter Straße Offenbach am Main Tel.: 0 69/ Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Wilhelmstraße Wiesbaden Tel.: 06 11/ Handwerkskammer Rhein-Main Hauptverwaltung Darmstadt Hindenburgstraße Darmstadt Tel.: / Handwerkskammer Rhein-Main Hauptverwaltung Frankfurt Bockenheimer Landstraße Frankfurt am Main Tel.: 0 69/ Handwerkskammer Kassel Scheidemannplatz Kassel Tel.: 05 61/ Handwerkskammer Wiesbaden Bierstädter Straße Wiesbaden Tel.: 0611/ Schiedsstelle des Kfz-Gewerbes Bergstraße Werner-von-Siemens-Straße Bensheim Tel.: /

25 Schiedsstelle des Kfz-Gewerbes Darmstadt Virchowstraße Darmstadt Tel.: / Schiedsstelle des Kfz-Gewerbes Dieburg und Odenwaldkreis Alfred-Kehrer-Straße Erbach Tel.: / Schiedsstelle des Kfz-Gewerbes Frankfurt und MTK Heerstraße Frankfurt am Main Tel.: 0 69/ Schiedsstelle des Kfz-Gewerbes Fulda Rabanusstraße Fulda Tel.: 06 61/ Schiedsstelle des Kfz-Gewerbes Gelnhausen Brentanostraße Gelnhausen Tel.: 06051/92280 Schiedsstelle des Kfz-Gewerbes Oberhessen Goethestraße Gießen Tel.: 0641/ Schiedsstelle des Kfz-Gewerbes Kassel Scheidemannplatz Kassel Tel.: 05 61/

26 Schiedsstelle des Kfz-Gewerbes Limburg - Weilburg Schiede Limburg Tel.: 06431/91460 Schiedsstelle des Kfz-Gewerbes Marburg Umgehungsstraße Marburg Tel.: 06421/95090 Schiedsstelle des Kfz-Gewerbes Offenbach Markwaldstraße Offenbach am Main Tel.: 0 69/ Schiedsstelle des Kfz-Gewerbes Wetzlar Seibertstraße Wetzlar Tel.: 06441/42567 Schiedsstelle des Kfz-Gewerbes Wiesbaden - Rheingau-Taunus Rheinstraße Wiesbaden Tel.: 06 11/ Schlichtungsstelle für ärztliche Behandlungen der Landesärztekammer Hessen Im Vogelsgesang Frankfurt am Main Tel.: 0 69/ o Schlichtungsstelle bei der Landeszahnärztekammer Hessen Rhonestraße Frankfurt am Main Tel.: 0 69/

27 Schlichtungsstelle bei der Landestierärztekammer Hessen Bahnhofstraße Niedernhausen Tel.: 06127/ Schieds- und Schlichtungsstelle bei der Landesapotheker kammer Hessen Am Leonhardsbrunn Frankfurt am Main Tel.: 0 69/ o Schlichtungsausschuss bei der Ingenieurkammer des Landes Hessen Gustav-Stresemann-Weg Wiesbaden Tel.: 06 11/ Steuerberaterkammer Hessen Gutleutstraße Frankfurt am Main Tel.: 0 69/ Rechtsanwalts- und Notarkammer Frankfurt am Main Bockenheimer Anlage Frankfurt am Main Tel.: 0 69/ (Rechtsanwaltskammer), Tel.: 0 69/ (Notarkammer) Rechtsanwalts- und Notarkammer Kassel Karthäuserstraße 5a Kassel Tel.: 05 61/ Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen Bierstadter Straße Wiesbaden Tel.: 06 11/

28 Impressum Herausgeber: Hessisches Ministerium der Justiz, für Integration und Europa Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Luisenstraße Wiesbaden Telefon: 0611 / Telefax: 0611 / pressestelle@hmdj.hessen.de Verantwortlich für den Inhalt: Sandra Kranz Gestaltung: Muhr, Partner für Kommunikation, Wiesbaden, Druck: JVA Darmstadt Stand: Juni 2012 Hinweis: Als Online-Fassung finden Sie diese Publi kation auch auf den Internetseiten des Ministeriums der Justiz, für Integration und Europa 27

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