Ausführungsverordnung Düngeverordnung (AVDüV) - Details zur Umsetzung der roten, weißen und grünen Gebiete

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1 Ausführungsverordnung Düngeverordnung (AVDüV) - Details zur Umsetzung der roten, weißen und grünen Gebiete KV Donauwörth, Andreas Puchner Fachbereich Agrar- und Umweltpolitik

2 Ausführungsverordnung Düngeverordnung Rückblick 13 DüV (Länderöffnungsklausel) sieht die Ausweisung von nitratund phosphorsensiblen Gebieten (rote Gebiete) durch die Bundesländer vor. Verpflichtete Umsetzung von mindestens 3 verschärfenden Vorgaben zur Düngung aus einem vorgegebenen Katalog von 14 Maßnahmen in roten Gebieten. BBV/DBV hatten Länderöffnungsklausel grundsätzlich abgelehnt Positiv: durch 13 konnten zahlreiche Verschärfungen für alle verhindert werden (1-stündige Einarbeitung, GL-Sperrfrist ab usw.) Mit der AVDüV ist die DüV vollst. umgesetzt und man kommt EU-Kritik nach Nitrat-Urteil des EuGH nach 2

3 14 Maßnahmen der Länderermächtigung 1. Beschränkung Überschreitung der Düngeplanung aufgrund z.b. nachträglicher Umstände auf 10% 2. Verpflichtende Untersuchung von Wirtschaftsdüngern und Gärresten auf N- und P-Gehalt 3. Einschränkung/Verbot der P-Düngung auf sehr hoch versorgten Flächen 4. Verpflichtende Bodenproben Nmin/EUF (Ausnahme: Grünland, Feldfutter) 5. Ausweitung der Gewässerabstände 6. Verkürzung Einarbeitungsfrist flüssiger organischer Dünger auf 1 Std. 7. Sperrfrist für phosphathaltige Düngemittel mit Verlängerungsoption um 4 Wochen 3

4 14 Maßnahmen der Länderermächtigung 8. Ausweitung Grünlandsperrfrist um zwei Wochen auf Ausweitung der Festmistsperrfrist ( ) auf mit der Option um weitere Verlängerung von 4 Wochen 10. Ausweitung der Gemüsesperrfrist um 4 Wochen auf Entgegen der Erweiterung der Bagatellgrenzen bei Dokumentation Düngeplanung und Nährstoffvergleich (neu 15 ha, 750 kg N-Anfall), haben Betriebe ab 10 ha, 500 kg N-Anfall Nährstoffvergleich und Düngeplanung zu dokumentieren. 12.Weitere Absenkung Kontrollwert für Stickstoff im Nährstoffvergleich von 50 kg auf 40 kg/ha und Jahr 13. Ausweitung Lagerkapazität für flüssige organische Dünger auf 7 Monate 14. Ausweitung Festmistlagerkapazität von 2 auf 4 Monate. 4

5 Ausführungsverordnung Düngeverordnung Rote Gebiete Rote Gebiete (21% der Landesfläche) : Grundlage: rote Grundwasserkörper wg. Nitrat (GWK) nach WRRL Gemarkungen mit >50% in rotem GWK (weiße Bereiche durch sog. Binnendifferenzierung ausgenommen) Betriebe müssen für alle nitratgefährdeten Feldstücke drei zusätzliche Maßnahmen durchführen Die Einstufung eines Feldstücks als nitratgefährdet erfolgt, wenn mehr als 50 % des Flächenanteils in roten Gebieten liegt Nitratgefährdete Feldstücke werden im FNN und einer eigenen Übersicht in ibalis angezeigt 5

6 Rote Gebiete 1. Auflage Untersuchung des im Boden verfügbaren Stickstoffs auf allen Ackerschlägen bzw. Bewirtschaftungseinheiten (ausgenommen mehrschnittiger Feldfutterbau) und Berücksichtigung bei der Düngeplanung Zugelassene Untersuchungsverfahren: Nmin, EUF mind. eine Nmin- oder EUF-Probe je Kultur; Ermittlung für die weiteren Feldstücke kann mit dem N-Simulationsverfahren der LfL erfolgen Flächen, die in der Summe des Jahres mit weniger als 50 kg N (wesentliche Nährstoffmenge) gedüngt werden, sind ausgenommen Betriebe und Flächen nach 8 Abs. 6 DüV ohne Verpflichtung zur Düngebedarfsermittlung, sind hiervon befreit. Betriebe laut DüV 8 Absatz 6: < 15 ha LF und < 2 ha Gemüse, Hopfen, Wein oder Erdbeeren und N-Anfall aus der Tierhaltung < 750 kg auf dem Betrieb (ohne Abzug von Verlusten) und Ohne Aufnahme betriebsfremder Wirtschaftsdünger oder Gärreste

7 Rote Gebiete 2. Auflage Untersuchung von Wirtschaftsdüngern und Gärrückständen vor dem Aufbringen auf Stickstoff und Phosphat und Berücksichtigung bei der Düngeplanung Jährliche Untersuchung des mengenmäßig bedeutendsten Wirtschaftsdüngers Es wird geprüft, Betriebe mit bis zu 750 kg N-Anfall aus Wirtschaftsdüngern, die gleichzeitig keinen Wirtschaftsdünger oder Gärrückstände aufnehmen, auszunehmen

8 Rote Gebiete 3. Auflage Einhaltung von erhöhten Gewässerabständen bei der Düngung: Ebene Flächen: 5 m statt 4 m Wenn AB = Streubreite gilt 1m Abstand zur Böschungsoberkante (z.b. Schleppschuh, Grenzstreueinrichtung Hangneigung >10% auf ersten 20 m am Gewässer: 10 m statt 5 m Abstand zur Böschungsoberkante (Anpassung der Mindestbreite beim Kulap notwendig) 10-20m Düngung nach besonderen Vorgaben erlaubt: Unbestellte Ackerfläche: sofortige Einarbeitung nach Mulch- oder Direktsaatverfahren Keine Reihenkultur: hinreichende Bestandsentwicklung Reihenkultur: entwickelte Untersaat oder sofortige Einarbeitung

9 Rote Gebiete - 3. Auflage Moglichkeit einer Grenzstreueinrichtung für Schwanenhalsverteiler 5

10 Rote Gebiete Ausnahmen von den zusätzlichen Auflagen Befreiung von allen Maßnahmen für Betriebe, die im aktuellen Nährstoffvergleich einen Kontrollwert von max. 35 kg N/ha im dreijährigen Mittel nachweisen Befreiung von den Maßnahmen ist auf Antrag auch für Betriebe oder einzelne Feldstücke, die an folgenden Agrarumweltmaßnahmen teilnehmen (Beantragung erfolgt einmalig im MFA 2019 und später im KULAP-Grundantrag): KULAP-Maßnahme B10 Ökologischer Landbau im Gesamtbetrieb oder KULAP-Maßnahmen B28 - B39 Bei den Maßnahmen B35 - B38 erfolgt eine Anrechnung der im Herbst angesäten Zwischenfrüchte für das kommende Düngejahr oder in Kooperationen zwischen Wasserversorgern und Landwirten einbezogen sind möglich Eigenes Antragsverfahren erforderlich Anrechnung der im Bescheid angegebenen Flächen und Jahre

11 Ausführungsverordnung Düngeverordnung Grüne Gebiete Grüne Gebiete (68,5% der Landesfläche) : = Gemarkungen < 50% Anteil an rotem GWK Erleichterungen für Betriebe, die mindestens 80 % der LF in grünen Gebieten bewirtschaften, (berechnet nach den tatsächlichen Flächenanteilen der LF des Betriebes in Bayern; Information in ibalis) Ausgeweitete Befreiungstatbestände bei Nährstoffvergleich und Düngebedarfsermittlung: Befreit sind Betriebe bis 30 ha LF, wenn sie zugleich weniger als 3 ha Gemüse, Hopfen, Wein, Erdbeeren und der Stickstoffanfall über die Tierhaltung nicht höher als 110 kg N pro ha beträgt und keine betriebsfremden Wirtschaftsdünger oder Gärreste aufnehmen. Wenn der Betrieb nitratgefährdete Flächen bewirtschaftet, auf denen die drei zusätzlichen Auflagen zu erfüllen sind, ist für diese Flächen der Düngebedarf auf Basis der vorgeschriebenen Bodenstickstoff- und Wirtschaftsdüngeruntersuchung zu ermitteln und zu dokumentieren. 11

12 Ausführungsverordnung Düngeverordnung Grüne Gebiete Befreiung von der neunmonatigen Lagerkapazität für rinderhaltende Betriebe mit >3GV, die ausreichend Grünlandflächen nachweisen könne. Berechnung erfolgt auf Basis der Anteile der Rinderhaltung sowie des Grünlandes der Betriebe mit Lagerraumprogramm der LfL. 12

13 Ausführungsverordnung Düngeverordnung Weiße Gebiete Weiße Gebiete (Binnendifferenzierung), (10,5% der Landesfläche): Dort gilt die Düngeverordnung ohne verschärfende Maßnahmen und ohne mögliche Vereinfachungen. In ansonsten roten Gebieten: Teilbereiche von roten Grundwasserkörpern, in denen keine Messstelle mehr als 37,5 mg Nitrat/ l aufweist. In ansonsten grünen Gebieten: Wasserschutzgebiete (flächenscharf) Wassereinzugsgebiete (WEG) mit: Messstellen > 37,5 mg Nitrat/l ohne fallenden Trend oder Messstellen > 50 mg Nitrat/l 13

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17 Gebietskulisse AVDüV

18 III. Ausführungsverordnung Düngeverordnung Was konnte der BBV bei der AVDüV erreichen? Rückblick DüVO: zahlreiche Verschärfungen für alle verhindert, Bundesländer können Erleichterungen ermöglichen. Bayern lässt Erleichterungen zu (grüne Gebiete, AUM, Kooperationen) Wichtiger Schritt in Richtung Wiedereinführung der Derogation Verhindern der Ausweisung einer eigenen P-Kulisse mit ggf. weiteren 3 Maßnahmen Rote GWK: 30% der Landesfläche Rote Gebiete nach AVDüV: 20% der Landesfläche (Binnendifferenzierung, keine P-Kulisse) Praxistaugliche Maßnahmen (kein 40 kg N-Saldo, kein Ausweitung GL-Sperrfrist, keine Ausweitung Lagerkapazität) Weitergehende Forderungen von Gemeindetag und Verband kommunaler Unternehmen abgewehrt: Alle 14 Maßnahmen umsetzen Ausweitung der roten Gebietskulisse & keine Erleichterungen 18

19 Kompetenz aus einer Hand Exklusive Infos für Mitglieder: im Mitgliederbereich BBV-Newsletter BauernInfo Milch, Schwein, Getreide u. Ölsaaten, Kartoffeln, Energie

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