Agenda. Gesetzliche Grundlagen. Verbindliche Planungsgrundlagen. Weitere Planungsgrundsätze. _ p!2.!!9 - lle _n. Schulstruktur. Ein- u.

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1 .. Agenda Gesetzliche Grundlagen Weitere Planungsgrundsätze _ p!2.!!9 - lle _n _ - _. Schulstruktur Ein- u. Auspendler Planungsergebnisse 2

2 -. '.'f Gesetzliche Grundlagen Gesetzliche Grundlage der Schulentwicklungsplanung ist der 107 Schulgesetz des Landes M-V (SchulG M-V) vom , zuletzt geändert durch das Gesetz vom Auf der Basis des 107 SchulG M-V ist der Landkreis Rostock Planungsträger des gesamten Schulnetzes auf seinem Gebiet. Planungsgrundlage ist die Verordnung zur Schulentwicklungsplanung des Landes M-V (SEPVO M-V) vom :'t: Gesetzliche Grundlagen Anliegen der Planung ist die Sicherung eines vollständigen und unter zumutbaren Bedingungen erreichbaren Bildungsangebotes für alle Schüler des Landkreises b- frnit verbund-en ist die slche-rung- von zukunftsfähigen Schulstandorten auch über den ausgewiesenen Planungszeitraum 2019/2020 hinaus. '-1

3 Verbind 1 iche Planungsgrund lagen Grundschulen an Einzelstandorten erfordern mindestens 20 Schüler in der Eingangsklasse Sonderregelung: Bei Aufhebung der Schule würden unzumutbare Schulwegzeiten für den einfachen Schulweg von mehr als 40 Minuten entstehen. Die 11Kleinen Grundschulen" können mindestens zwei Lerngruppen mit jeweils 20 Schülern, in denen jahrgangsübergreifend unterrichtet wird, bilden. Unter der Maßgabe, dass der Unterricht gemäß Stundentafel gewährleistet wird, kann die 11Kleine Grundschule" bei ausreichenden Schülerzahlen mit jahrgangsbezogenen Klassen geführt werden. 5 ::'f Grundschulen an Mehrfachstandorten erfordern mindestens 40 Schüler in der Jahrgangsstufe 1 Sonderregelung: In der Eingangsklasse der Grundschule müssen mindestens_2q_schüler ang meld _s i!1 _ und die durchschnittliche Schülerzahl in der Jahrgangsstufe 1 für alle Grundschulen muss mindestens 40 Schüler betragen 6

4 - :'f Grundschulen an Mehrfachstandorten erfordern mindestens 40 Schüler in der Jahrgangsstufe 1 Sonderregelung: In die Eingangsklasse der Grundschule müssen mindestens 20 Schüler angemeldet sein und in der Jahrgangsstufe 1 für alle Grundschulen muss die durchschnittliche Schülerzahl mindestens 40 Schüler betragen Schulentwicklungsplan 2015/ /20 7 :lf: An Regionalen Schulen und Gesamtschulen bilden die Jahrgangsstufen 5 und 6 die schulartenunabhängige Orientierungsstufe Die Schülermindestzahl in der Jahrgangsstufe 5 beträgt 36 -Sonderregelung Schulwegzeiten von 60 Minuten sollten nicht regelmäßig überschritten werden Entstehen unzumutbar lange Schulwegzeiten beträgt die Schülermindestzahl 22 8

5 .. :'f ' Landkreis Rostock Schulverwaltun11s- und Kulturamt Gesamtschulen sind in der Jahrgangsstufe 5 mit mindestens 57 Schülern zu führen Bei unzumutbaren Schulwegzeiten größer 60 Minuten sind Schülermindestzahlen von 44 Schülern zulässig Gymnasien umfassen die Jahrgangsstufen 7-12 An Einzelstandorten beträgt die Mindestschülerzahl 54 in der Klassenstufe 7 An Mehrfachstandorten sind mindestens 61 Schüler in der Klassenstufe 7 verbindlich Bei unzumutbaren Schulwegzeiten beträgt die Schülermindestzahl 44 9 '.lf Landkreis Rostock Schulverwaltun11s- und Kulturamt Weitere Planungsgrundsätze Verschiedene allgemein bildende Schularten in demselben oder in benachbarten Gebäuden können im Rahmen eines Schulzentrums organisatorisch zu einer Schule verbunden werden Für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die im gemeinsamen Unterricht nicht hinreichend gefc:froeṟt werden kcfnrien, fsf-etn-regionaf ausgewogenes Netz an Förderschulen vorzuhalten In begründeten Ausnahmefällen kann durch Genehmigung der obersten Schulaufsichtsbehörde von den vorstehend genannten Planungsgrundsätzen abgewichen werden S c h ulentwick l ungsplan 2015/ /20 10

6 :!: """"'... _ Datenquellen - die Einwohnerstatistiken der Meldebehörden im Landkreis Rostock (Städte, Ämter), Stand die amtliche Schülerstatistik des Staatlichen Schulamtes Rostock, Stand die Bevölkerungsprognose der WIMES, Stand '.'f ' Schulstruktur im Schuljahr 2015/2016 bestehen im Landkreis Rostock insgesamt 74 allgemein bildende Schulen Von den 74 allgemein bildenden Schulen sind 61 öffentliche Schulen und 13 Schulen Ersatzschulen in freier Trägerschaft In den 61 öffentlichen Schulen im Landkreis Rostock werden im Schuljahr 2015/2016 insgesamt Schüler in 865 Klassen beschult In den 13 Freien Schulen werden insgesamt Schüler in 93 Klassen beschult 12

7 Schulstruktur 27 Grundschulen 5 Grundschulen mit Orientierungsstufe 12 Regionale Schulen mit Grundschule 10 Regionale Schulen 1 Kooperative Gesamtschule mit Grundschule 3 Kooperative Gesamtschulen 2 Integrierte Gesamtschulen 5 Gymnasien 3 Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen 3 Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung 2 Schulen mit den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung 1 Schule mit dem Förderschwerpunkt Hören 13 Ein- u. Auspendler H Nordwestmecklenburg Grun<!,;dMJI<: ) f.:.rd-:1 ::: :hut Peg 1önal S d n1!f.: -:::amt::chul-: GVIM>ci ll,v. Rostock.,: C Gn.1nd::;;:huJ<t f :- 1.. '. /. /. ' l.: 1 :; : huf.: P-::g1 :.n -=S dml-:: r; sanlt::dlulo: Gyima.ium / ' '- ' 6rundschuJe f :t l-:-r::: :l.ui-:..,j P. gj)r\31-=s chul.::: J: G.:::amts-:huf.:: 1 Gyima.ium 23 Mecklenburgische Seenplatte Vorpommern-Rügen Ludwigslust-Parchim

8 ' Landkreis Rostock Schulverwaltun 5- und Kulturamt Ein- u. Auspendler ) Vorpommern-Rügen f.:.rd.::1$chuj-: E Regional<S<hule (1 G<samtsd'oule G\lmnasillTl l Nordwestmecklenburg ' Groodschule 0 f ord r :huse - Gr f:+rd rs&,ult Regionale Schule SMl!S<hule Q,omna>illTl 5 i) 0 Grundschule f :-s d 1 s..:1tute Re IClnaleSchule Ge!Kmtschule Q;mnasilJTl I R<!OM Schtd Gesamt h e Gymna911Tl,. 1) 2 Mecklenburgische Seenplatte Ludwigslust-Parchim 15 :1f: Landkreis Rostock Schulverwaltun 5- und Kulturamt Planungsergebnisse Im Ergebnis der im Anhang des Schulentwicklungsplans dargestellten Schülerzahlenentwicklung stellen sich alle Schulen im Landkreis Rostock auch unter Anwendung von Sonderregelungen für den Planungszeitraum bis 2020 und für den Prognosezeitraum bis 2025 als bestandsfähig dar. Sonderregelungen sind notwendig für die folgenden Schulen, da bei Aufhebung dieser Schulstandorte die zumutbare Schulwegzeit von 40 Minuten bzw. 60 Minuten zur nächstgelegenen Schule überschritten wird: 1. Grundschule Warnow 2. Regionale Schule Bernitt 3. Regionale Schule Krakow am See 4. Gymnasium Bützow. Grundschule Rerik Der Status Kleine Grundschule" wurde durch das Ministerium für Bildung vergeben, die Bedingungen haben sich nicht geändert. Regionale Schule Jördenstorf Die Sondersituation der Gemeinschaftsunterkunft für Asylanten ist für eine Beschulung vor Ort zu beachten. 16

9 w L=and kre isro=sto ck s chul verw altu n s - und= Kultu ram t - Fazit: Das Schulnetz des Landkreises Rostock ist stabil und bietet damit gute Voraussetzungen für die Umsetzung der Inklusion im Landkreis! 17

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