Gemeinde Fischerbach. Erschließung Baugebiet Karl-May-Weg III - - Entwässerung - Zwischenbericht zum Bebauungsplan. Anlage-Nr..
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- Meta Färber
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1 Anlage-Nr.. Fertigung - Lauf, Hi-bi
2 Inhalt: 1. ALLGEMEINES UND VERANLASSUNG AUFGABENSTELLUNG BESTEHENDE ENTWÄSSERUNGSVERHÄLTNISSE GEPLANTE ENTWÄSSERUNG ABWASSERABFLÜSSE SCHMUTWASSERABFLUSS REGENWASSERABFLUSS UND -RÜCKHALTUNG ZUSAMMENFASSUNG LITERATUR- UND UNTERLAGENVERZEICHNIS NORMEN UND RICHTLINIEN GRUNDLAGEN/ENTWÜRFE
3 1. Allgemeines und Veranlassung Die mit einer Fläche von ca ha liegt im mittleren Schwarzwald im Kinzigtal in ruhiger Lage, etwas abseits der Bundesstraße 33. Das Gemeindegebiet erstreckt sich von der Kinzig in 220 m +NN, die bewaldeten Hänge hinauf bis zum Gipfel des Brandenkopf in 945 m+nn. Fast zwei Drittel der Gemarkung besteht aus Wald. Fischerbach zählt derzeit ca Einwohner. Hier soll nördlich der Hauptstraße am westlichen Ortsrand das Baugebiet mit ca. 2,6 ha entstehen. Die zu bebauende Fläche ist relativ eben, fällt aber über einen Meter Richtung Westen ab. Um das Baufeld erschließen zu können, muss eine neue Straße sowie die Entwässerung geplant werden. 2. Aufgabenstellung Es ist ein sinnvolles Konzept zur Entwässerung der neuen Erschließungsstraße sowie der anschließenden Gebäude zu entwerfen. Das Regenwasser soll westlich der Erschließungsstraße in den vorhandenen Kanal DN 700 eingeleitet werden. Das Schmutzwasser muss an den vorhandenen Mischwasserkanal DN 700 (DN 900), der von Osten nach Westen quer durch das geplante Gebiet verläuft, angeschlossen werden. Im Bereich des Baufeldes muss der vorhandene Kanal verlegt werden. 3. Bestehende Entwässerungsverhältnisse Die entwässert vorwiegend im Mischsystem. 4. Geplante Entwässerung Nach den Forderungen des Gesetzgebers sind Erschließungen von Neubaugebieten hinsichtlich der Sammlung und Ableitung von Oberflächenwasser umfänglich zu betrachten. Vor allem sind Versickerungen von unbelastetem Niederschlagswasser bzw. Regenwasserrückhaltungen zu prüfen. Am wurden geotechnische Untersuchungen durch die Ingenieurgruppe Geotechnik ausgeführt [B 5]. Dabei wurden Grundwasserzutritte in den Schurfsohlen in wechselnden Tiefen zwischen ca. 0,8 und 1,3 m unter der Geländeoberfläche festgestellt. In den bis zu drei Stunden offenen Schürfgruben wurden Wasserstände (kein Ruhewasserstand) in Tiefen zwischen 0,65 und 1,6 m unter GOF gemessen. Daher ist nicht auszuschließen, dass insbesondere 3
4 nach lang anhaltender feuchter Witterung oder bei Hochwasserführung in der südlich gelegenen Kinzig das Grundwasser bis nahe an die bestehende GOF ansteigen kann. Aus diesem Grund ist eine Versickerung des Regenwassers im Baufeld nicht anzustreben. Deshalb wird das Oberflächenwasser in Kanälen gesammelt und in einem Graben parallel zum Regenüberlaufbeckens Ellengrund abgeleitet. Dieser mündet weiter südwestlich in die Kinzig, welche in der Lage ist das zusätzliche Oberflächenwasser aus dem Gebiet aufzunehmen. 5. Abwasserabflüsse 5.1 Schmutwasserabfluss Der Nachweis der Schmutzwasserkanäle erfolgt in vereinfachter Form. Der Schmutzwasserabfluss der entsprechenden Teilnetze wird ermittelt und dem maximalen hydraulischen Leitungsvermögen gegenübergestellt. Es finden die Vorgaben aus der ATV-A 118 [A1] Anwendung. Für den häuslichen Schmutzwasserabfluss: 150 l/(e d) Stündlicher Spitzenwert von q s,x = 4 l/(s 1000E) Das aus dem Baugebiet abfließende Schmutzwasser wird in ausreichend dimensionierte SW-Kanäle aufgefangen und der bestehenden Kanalisation zugeführt. Die bestehende SW-Kanalisation ist in der Lage das zusätzliche Schmutzwasser aus dem Baugebiet aufzunehmen. 6. Regenwasserabfluss und -rückhaltung Wie aus den wasserrechtlichen Rahmenrichtlinien zu entnehmen ist, sind für zusätzliche Befestigungen in Einzugsgebieten und für die damit verbundenen höheren Bemessungsabflüsse modifizierte Maßnahmen zur Reduzierung der Bemessungsabflüsse erforderlich. Bei der Anordnung und Gestaltung von Maßnahmen zur Regenwasserrückhaltung sind die bestehenden Verhältnisse (z. B. Entwässerung und Oberflächenwasser) zu betrachten und zu bewerten. Da, wie zuvor beschrieben, eine Versickerung von unbelastetem Niederschlagswasser im Einzugsgebiet nicht realisierbar ist, ist eine Sammlung und Weiterleitung in die Kinzig vorgesehen. 4
5 7. Zusammenfassung Das geplante Baugebiet "Karl-May-Weg III", wird im Trennsystem entwässert, wobei ein großer Teil des Schmutzwasserkanals als Mischwasserkanal dient, da er den bestehenden Mischwasserkanal, der quer über das Baugebiet verläuft, ersetzt. Das Schmutzwasser ist in die bestehende Kanalisation westlich des Baugebiets einzuleiten. Dieses Entwässerungsnetz ist in der Lage, das zusätzlich anfallende Schmutzwasser aufzunehmen und schadlos der Kläranlage zuzuführen. Das Oberflächenwasser ist im geplanten Regenwasserkanalnetz zu sammeln und südwestlich des Baugebiets in den bestehenden Regenwasserkanal DN 700 einzuleiten. Der Kanal ist in der Lage, die zusätzliche Wassermenge aufzunehmen. Der quer durch das Baugebiet verlaufende Mischwasserkanal ist im Bereich des Baufeldes zu verlegen. 8. Literatur- und Unterlagenverzeichnis 8.1 Normen und Richtlinien [A 1] Arbeitsblatt DWA-A 118, Hydraulische Bemessung und Nachweis von Entwässerungssystemen, März 2006 [A 2] DIN EN 752-2, Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden, 2008 [A 3] Bewertung der hydraulischen Leistungsfähigkeit bestehender Entwässerungssysteme, Arbeitsbericht DWA/KA Abwasser/Abfall 2004 (51 Nr. 1) [A 4] Richtlinie 200/60/EG, Wasserrahmenrichtlinie 2000 [A 5] Naturverträgliche Regenwasserbewirtschaftung (Regierungspräsidium Karlsruhe, 2003) 5
6 8.2 Grundlagen/Entwürfe [B 1] KOSTRA-DWD 2000, koordinierte Starkniederschlagsregionalisierungsauswertung, Vers , Institut für technisch-wissenschaftliche Hydrologie GmbH, Hannover/Deutscher Wetterdienst, Offenbach/Fachhochschule Lippe und Höxter [B 2] Generalentwässerungsplan, Büro Weissenrieder, 1993, 1995 [B 3] Regenwasserbehandlungsanlagen Ellengrund, Eschau, Büro Weissenrieder, 2005 [B 4] Vermessungspläne, Zink Ingenieure, 2011 [B 5] Ingenieurgeologische Baugrunduntersuchung, Ingenieurgruppe Geotechnik, 2011 ( Hi-bi) 6
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