Statistique suisse Statistik Schweiz Statistica svizzera Statistica svizra Swiss Statistics

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Statistique suisse Statistik Schweiz Statistica svizzera Statistica svizra Swiss Statistics"

Transkript

1 Statistique suisse Statistik Schweiz Statistica svizzera Statistica svizra Swiss Statistics Offizielle Richtlinien für das Schulungsprogramm für Medizinische Kodiererinnen und Kodierer 1 Einleitung Die mit der Kodierung betrauten Personen müssen die Zielsetzungen und die Konsequenzen der Kodierung zwingend kennen. Um diese Zielsetzungen zu erfüllen, muss die Kodierung genau, vollständig und reproduzierbar sein. Ein und das gleiche Dossier muss somit von verschiedenen Kodiererinnen und Kodierern in der Schweiz auf identische Art und Weise kodiert werden. Sämtliche stationären und teilstationären Aufenthalte werden im Rahmen der Medizinischen Statistik der Krankenhäuser erfasst. Unter den Variablen der Erhebung (soziodemografische Informationen der Patienten: Alter, Geschlecht, Wohnregion, administrative Daten), die von jedem Krankenhaus, bzw. von jeder Klinik durchgeführt wird, müssen Diagnosen und Behandlungen erfasst werden. Zur Erfassung dieser Informationen werden zwei medizinische Klassifikationen verwendet; es handelt sich aktuell um die ICD-10 für die Diagnosen und die CHOP für die Behandlungen. Der Einsatz dieser Kodes unterliegt präzisen Richtlinien. Das Kodierungssekretariat redigiert, überprüft und passt allenfalls diese Richtlinien an, pflegt die oben genannten Klassifikationen und unterstützt alle, die sich mit der Kodierung befassen. Die Kodierung muss somit den Regeln des BFS und den klassifikationsspezifischen Richtlinien der ICD-10 und der CHOP (ICD-9-CM, Band 3) folgen. Die durch die Kodierarbeit generierten und vom BFS erhobenen Daten dienen diversen Zielsetzungen und Verwendungszwecken: - Epidemiologische Überwachung der Bevölkerung - Überblick über die erbrachten Leistungen der Krankenhäuser - Qualitätskontrolle und klinische Forschung - Bereitstellen von kantonalen und interkantonalen Planungsgrundlagen - Schaffung der Grundlage für eine einheitliche Leistungserfassung und Fallkostenberechnung 2 Definition der Ausbildung Die Grundausbildung der Kodiererinnen und Kodierer obliegt den Spitälern bzw. weiteren Instanzen. Der Inhalt der von verschiedenen Stellen angebotenen Kodierausbildung muss spezifiziert und einheitlich sein. Die Schweizerische Expertengruppe für Klassifikationen im Gesundheitswesen und das BFS erlassen Richtlinien zu Kursrahmen und Kursinhalt. Das BFS ist nicht für die Kursorganisation verantwortlich und die Kurse werden nicht zertifiziert. Hingegen führen das BFS und die Expertengruppe eine selektive Prüfung durch, die dem Nachweis der im Laufe dieser Ausbildungen erworbenen Kompetenzen dient. Personen, welche die Prüfung erfolgreich bestanden haben, erhalten einen Fähigkeitsausweis (Diplom, bleibt noch zu definieren: das Kodiersekretariat nimmt diesbezüglich Kontakt mit dem zuständigen Bundesamt auf). Auf diese Weise untersteht die Ausbildung einer indirekten Qualitätskontrolle. Kodiererinnen und Kodierer, die das Diplom erworben haben, sind gehalten, sich weiterzubilden und ihr Wissen zu ergänzen. Unter der Aufsicht des BFS werden deshalb ein

2 Seite 2/10 bis zwei Mal jährlich Weiterbildungskurse organisiert. Die Teilnahme an diesen Kursen wird Kodiererinnen und Kodierern dringend empfohlen; für die Revisorinnen und Revisoren ist sie obligatorisch. Ziel der Weiterbildungskurse ist es, den Teilnehmenden vertiefte medizinische Kenntnisse auf bestimmten Gebieten zu vermitteln, um die Qualität der Kodierarbeit weiter zu verbessern. Abbildung: BFS / Schweizerische Expertengruppe für Klassifikationen im Gesundheitswesen Empfehlungen zu den Kursinhalten. Durchführung selektiver Prüfungen für Kodierer/innen und Revisoren/innen (mit Diplomabschluss) Übergeordnete Instanz bei Streitfällen Weiterbildungskurse (nach Thema oder Fachrichtung) Ko-Organisation durch BFS und die grossen Spitalzentren: Rund 2x/Jahr (Abgabe einer Kursbescheinigung) für Revisor/innen obligatorisch; für Kodierer/innen empfohlen Offizielle und anerkannte Prüfung Organisiert durch BFS und Expertengruppe Revisoren/innen Diplomierte Kodierer/innen mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung (100%- Pensum) im Kodierbereich Grundausbildung für Kodiererinnen und Kodierer Kursorganisation durch Spitäler oder andere Stellen. Qualitätsgarantie: Kursinhalt entspricht den Vorgaben des BFS und der Expertengruppe. Kodierer/innen

3 Seite 3/10 3 Zulassungsbedingungen für die Prüfung Zur offiziellen nationalen Prüfung, welche vom BFS organisiert wird, ist zugelassen, wer über medizinische Kenntnisse verfügt, die dem Niveau dipl. Pflegefachfrau/dipl. Pflegefachmann entsprechen. Kandidatinnen und Kandidaten dürfen höchstens drei Mal zur Prüfung antreten. 4 Kursinhalt Bei den nachfolgenden Punkten (4.1 bis 6.2) handelt es sich um Empfehlungen betreffend die Lerninhalte, die in den Kodierkursen vermittelt werden. Diese Lerninhalte bilden das Grundlagenwissen für die Diplomprüfung als Kodierer/Kodiererin (Fähigkeitsausweis) und müssen beherrscht werden. 4.1 Grundlagen Unterrichtsgrundlage ist das Kodierungshandbuch Gesetzliche Grundlagen Der Kandidat muss die unten genannten gesetzlichen Grundlagen kennen. Sie müssen sich der Konsequenzen einer Übertretung dieser Gesetze insbesondere von Artikel 320 Strafgesetzbuch (Arztgeheimnis) bewusst sein - Bundesstatistikgesetz vom 9. Oktober Verordnung über die Durchführung von eidgenössischen statistischen Erhebungen vom 30. Juni 1993: geändert am 1. August 1995 für die Medizinische Statistik der Krankenhäuser - Krankenversicherungsgesetz (KVG) vom 18. März Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV) - Datenschutz - Aktuelle Vorschriften der eidgenössischen Datenschutzgesetzgebung (DSG) vom 19. Juni 1992 und deren Verordnungen Organisation der Datenerhebung Der Kandidat muss mit der Organisation der Bundesstatistik und deren Datenerhebung vertraut sein. Dazu gehören insbesondere: - Aufgabe und Funktion des Bundesamtes für Statistik und anderer Organe im Bereich der obligatorischen medizinischen Statistik der stationären Betriebe des Gesundheitswesens. - Das Eidgenössische Departement des Innern definiert den Auftrag der medizinischen Statistik - Das Bundesamt für Statistik (BFS) ist verantwortlich für die Durchführung und Koordination der Datenbeschaffung von den einzelnen Kantonen Stellen, sowie für die Aufarbeitung und Auswertung auf Bundesebene. - Kenntnisse des definitiven Detailkonzeptes des BFS vom April 1997 für die medizinische Statistik der stationären Betriebe Gesundheitswesens. - Kenntnis über die relevanten Inhalte des Plausibilisierungskonzeptes der medizinischen Statistik (BFS, Version 2.0). - Ziele, Verwendungszweck und Nutzen der medizinischen Statistik nach den verschiedenen Kompetenzstufen: gesamtschweizerische Ebene: wie im Detailkonzept des BFS erläutert kantonale Ebene: Die Kantone können eigene Anforderungen in Bezug auf den Detaillierungsgrad der Datenerhebung stellen. Die kantonalen

4 Seite 4/10 Gesundheitsdirektionen sind für die Erhebung und Plausibilisierung der Daten ihrer Kantone verantwortlich. Krankenhausebene, wo zusätzliche medizinische Daten erhoben und zur medizinischen Dokumentation in Beziehung gesetzt werden können. Die Krankenhäuser sind für die Datenproduktion zuständig Ziel, Zweck und Nutzen Der Kandidat muss Ziele, Verwendungszweck und Nutzen der medizinischen Statistik kennen: - Epidemiologische Überwachung der schweizerischen Wohnbevölkerung - Indikatoren des Gesundheitszustandes der schweizerischen Wohnbevölkerung - Bereitstellung medizinischer Grunddaten zur Untersuchung der Versorgungsstrukturen im Krankenhausbereich - Grundlage für einheitliche Leistungserfassung und Leistungsstatistik - Grundlage für Fallkostenberechnung und Fallkostenpauschale - Planung des Gesundheitswesens auf allen Ebenen - Ausgangspunkt für ein Qualitätsmanagement, Daten für Qualitätsförderung und Effizienzsteigerung - Einsatz und Erfolgskontrolle von präventiven und kurativen Massnahmen - Berechnung von Hospitalisationsraten - Beschreibung des Patientenkollektivs einzelner Institutionen - Berechnung der Rehospitalisierungshäufigkeit bestimmter Patientengruppen - Sammlung von Daten für die wissenschaftliche Forschung - Aufbereitung von Daten für die Öffentlichkeit 4.2 Wichtigste Variablen Der Kandidat muss die Definitionen der wichtigsten Variablen kennen: - Merkmale der Erhebungstechniken - Erhebungsperiode - Leistungserbringer - Definition der verschiedenen Arten von Pflegeinstitutionen - Patientenmerkmale - Aufenthaltsmerkmale - Austritts- und Zielmerkmale - Ergänzende Daten zu den Neugeborenen und im Bereich der Psychiatrie - Falldefinitionen: Hospitalisation, teilstationäre Behandlung und ambulante Behandlung - Diagnosen - Medizinische und chirurgische Behandlungen 4.3 Kodierung Der Kandidat kennt das Kodierungshandbuch des BFS sehr gut und ist mit den im CodeInfo publizierten Informationen vertraut.

5 Seite 5/ Kodierung der Diagnosen und die ICD-10 die internationale Klassifikation der Krankheiten Struktur des Kodiersystems Systematischer Index: alphanumerische Bildung der ICD-10- Kodes Der Kandidat muss die Strukturelemente der Kodierung anhand der ICD-10 kennen. Struktur und Verwendung des ersten Bandes - Gliederung der Kapitel - Blöcke, Gruppen - Taxonomie und Struktur - Achsen: Klinische Manifestationen, Pathogenese, Ätiologie, Entwicklung - Dreistellige allgemeine Systematik - Vierstellige ausführliche Systematik - Morphologie der Tumore, Grundkenntnisse - Regeln und Richtlinien für die Kodierung der Morbidität - Einzelne Kapitel (XVII, XIX, XX, XXI) - Klassifikationsprinzipien Alphabetischer Index der Krankheiten - Alphabetischer Index Abschnitte I und II - Abschnitt III: Alphabetischer Index der Medikamente und anderen chemischen Substanzen (Tabelle der schädlichen Wirkungen) - Struktur: Leitbegriff, Modifizierer Abkürzungen und Konventionen - Zeichen und Konventionen in der ICD Definitionen und Kodierrichtlinien Der Kandidat muss die Definitionen der nachstehenden Elemente kennen und sein Wissen darüber laufend aktualisieren: - Hauptdiagnose - Zusatz zur Hauptdiagnose - Nebendiagnose - Hauptbehandlung - Nebenbehandlungen Die Kursteilnehmenden müssen die vom BFS zusammengestellte und auf dessen Internetsite zur Verfügung gestellte Version der ICD-10 kennen. Die offizielle Schweizer Version der ICD-10 umfasst auch eine Variante mit allen Erweiterungen. In diesem Zusammenhang: - Lokale Erweiterungen der offiziellen Klassifikationen für besondere Zwecke sind möglich, aber der Stamm des offiziellen Kodes darf keinesfalls geändert werden. - Kenntnis der offiziellen fünfstelligen Unterteilungen (z.b. Psychiatrie) sowie anderer Unterteilungen bestimmter Fachgebiete Kodierungsrichtlinien Der Kandidat ist bestens vertraut mit den offiziellen Kodierungsregeln des BFS: Kodierungshandbuch, CodeInfo-Hefte. Er kennt auch die Hinweise zur Verwendung der

6 Seite 6/10 Bände 1 und 3 der ICD-10. Auch beherrschen sie die allgemeinen und spezifischen Kodierungsrichtlinien. Vermutete Diagnose (Verdacht auf): - Kodierung einer vermuteten Pathologie Status nach - Anamnese (persönliche) mit Informationen über - Status nach - Eigenanamnese - Status nach Transplantation - festgestellter Zustand danach - Fehlen von - Folgen von Gemischte pathologische Zustände - Kenntnis der Kodes, die eine Kodierung zweier zusammenhängender Pathologien oder einer Krankheit und einer daraus folgenden Entwicklung erlauben. Diese Kodes müssen für die Hauptdiagnose verwendet werden. Komplexe pathologische Zustände - Wissen, wie multiple Pathologien mittels spezifischer Kodes kodiert werden. - Diese werden für die Hauptdiagnose verwendet, falls mehrere Körperteile verletzt sind oder der Patient/die Patientin mehrere Pathologien aufweist und keine andere Diagnose dominiert. - Die spezifischen Kodes können auch für Nebendiagnosen eingesetzt werden. Zum Beispiel insulinabhängiger Diabetes mit multiplen Komplikationen. Komplikationen infolge medizinischer Massnahmen oder chirurgischer Eingriffe - Die spezifischen Kodes für die Kodierung gewisser Komplikationen kennen, die mit der medizinischen oder chirurgischen Behandlung in Zusammenhang stehen. Diese Kodes finden sich in den Kapiteln XIX (Infektionen und Schock) sowie XX (vorangehende Eingriffe) Kodierungsrichtlinien in bestimmten Fachbereichen - Gynäkologie, Geburtshilfe - Neonatologie - Rehabilitation - Onkologie - Tentamen - Vergiftungen - HIV-bedingte Krankheiten - Infektionskrankheiten - Alkohol- und substanzbedingte psychische und Verhaltensstörungen (F10 F19) Nebenwirkungen von Medikamenten CHOP Schweizerische Operationsklassifikation Alphabetisches Verzeichnis Die Kursteilnehmenden müssen kennen: - Die Leitbegriffe für eine Operation oder eine Behandlung.

7 Seite 7/10 - Die Beschreibungen unter dem Leitbegriff. Es finden sich auf verschiedenen Ebenen Modifizierernh zur Präzisierung des Hauptbegriffs Systematisches Verzeichnis, Bildung der numerischen CHOP-Kodes Die Kursteilnehmenden müssen die Strukturelemente der Kodierung anhand der CHOP und die Struktur an sich kennen: - Gliederung der Kapitel - Achsen (Punktion, Biopsie, partielle Exzision, Naht, Rekonstruktion, andere) - Taxonomie - Kodestrukturen Definitionen und Kodierungsrichtlinien Der Kandidat muss die Definitionen der nachstehenden Elemente kennen und ihr Wissen laufend aktualisieren: - Hauptbehandlung: in der Lage sein, den wichtigsten chirurgischen Eingriff oder die wichtigste medizinische Behandlung im Zusammenhang mit der Hauptdiagnose zu identifizieren und zu kodieren - Nebenbehandlungen: die Nebenbehandlungen im Zusammenhang mit der Hauptbehandlung erkennen und kodieren können. - Die während der Hospitalisation angewandten Eingriffe oder Behandlungen erkennen können Kodierungsrichtlinien Die Kursteilnehmenden sind mit den offiziellen Kodierungsregeln des BFS bestens vertraut. Auch beherrschen sie die allgemeinen und die spezifischen Kodierungsrichtlinien: Kodierung spezifischer Eingriffstechniken: - Zum Beispiel die Eingriffe via Laparoskopie: Liegt kein spezifischer Kode für einen laparoskopischen Eingriff vor, so ist der Kode für den traditionellen Eingriff zu verwenden, dem der Kode Laparoskopie oder Arthroskopie hinzugefügt wird. Die jährlichen Revisionen kennen (Einführung neuer Kodes) Kodierung komplizierter und kombinierter Eingriffe - Die verschiedenen Etappen eines Eingriffs erkennen und kodieren können. Jede medizinische Handlung kann kodiert werden, sofern sie nicht bereits in einen bereits verwendeten Kode integriert ist. Kodierung unterbrochener Eingriffe - Wissen, wie ein unterbrochener Eingriff zu kodieren ist. Spezielle Kodierung des Kapitels 16 - Diagnostische und therapeutische Massnahmen - Wissen, wie die Kodes des Kapitels 16 zu verwenden sind. - Obligatorische Kodes nicht-operativer Verfahren: Kodes der Roten Liste 4.4 Hilfsmittel Die Zuständigkeitsbereiche des BFS und des Kodierungssekretariats kennen.

8 Seite 8/ Praktische Übungen für die Kodierung mit der ICD-10 und der CHOP Die praktischen Übungen müssen integraler Bestandteil des Unterrichts sein. Dabei müssen Beispiele gegeben werden. Das heisst es müssen einerseits typische (klassische) Fälle, andererseits aber auch atypische Fälle beziehungsweise Fallen aus allen Bereichen der klinischen Praxis vorgestellt werden. Der praktische Teil des Unterrichts muss in direkten Bezug mit dem theoretischen Teil gesetzt werden, was erlaubt, die Kodierungsregeln zu visualisieren und besser verständlich zu machen. Dem Kandidat müssen drei Arten von Dossiers vorgelegt werden: - Einfache, - mittelschwere und - schwierige Dossiers. 4.6 Plausibilitätskontrolle Die Plausibilität der Daten auf der Ebene des Betriebs, des Kantons und des BFS muss den Kursteilnehmenden ein Begriff sein. Sie müssen den Nutzen des Programms MedPlaus erkennen sowie es in seinen groben Zügen kennen. Auch müssen die Fehlerarten und die festgelegten Grenzen bekannt sein. 4.7 Datenschutz und -verschlüsselung Die Kursteilnehmenden kennen die Grundprinzipien der Datenschutzproblematik, die gegenwärtigen Lösungsansätze, darunter: Prinzip der Verschlüsselung, Zutrittsberechtigungen, Datentransfer (zahlende Partner, Kantone, andere) sowie Prinzip der Verhältnismässigkeit. 4.8 Datentransfer Die Kursteilnehmenden müssen im Rahmen des Datentransfers kennen: Prinzip der Datenübertragung an den Kanton und an das BFS, den Weg, den die Daten gehen, sowie die Datenträger und die Übertragungsfristen. 5 System zur Gruppierung von behandelten Personen Die Kursteilnehmenden müssen die Anwendung der Kodierung im Rahmen der Finanzierungssysteme mittels Grouper-Programmen kennen. Das Prinzip der DRG-Systeme Gruppierung der Fälle in homogene Pathologie- und Kostengruppen muss bekannt sein. Das aktuell verwendete Gruppierungssystem muss bekannt sein und verstanden werden. Diesbezüglich kennen die Kursteilnehmenden: - Die Struktur der Pathologiegruppen und -kategorien - Verwendete Daten - Gliederungssystem eines Groupers - Groupierrelevante Affektionen - Klassierungsrelevante Eingriffe - Einfluss der Komplikationen und Co-Morbiditäten auf den Grouper - Nicht gruppierbare Fälle - Risiken des Überkodierens 5.1 Finanzierung via DRG - Sinn und Zweck (Tages-, Dienst-, DRG-Pauschalen) - Anwendungsbereich - Die Cost-weights

9 Seite 9/10 o Ausarbeitung o Struktur o In-/OutLiers, Korrektur der Aufenthaltsdauer (administrative Urlaube) o Korrektur CW nach Aufenthaltsdauer (Low OutLiers, High OutLiers 1 und 2) - Base Rate o Berechnung für einen Betrieb oder eine Gruppe von Betrieben o Verwendung für die Fakturierung 5.2 Das Projekt Swiss DRG Ziele des Projekts, Organisation und Termine. 6 Kontrolle der Kodierqualität Wenn kodierte Daten für eine nationale Statistik verwendet werden, sind die Qualitätskontrolle und sicherung besonders wichtig. Die Teilnehmenden kennen die verschiedenen Kodierebenen (intern / extern) und die Grundprinzipien einer Kontrolle und deren Umsetzung in der Praxis. 6.1 Kodierebenen Interne Kontrolle: - Qualitätskontrolle an den Dokumenten, die für die Kodierung verwendet werden: strukturierter Austrittsbrief, interne Prüfung durch eine verantwortliche Person, Datenplausibilisierung (siehe Punkt 4.6) - Kontrolle der Vollständigkeit und Genauigkeit der Kodes im Zusammenhang mit jeder Hospitalisierung - Kontrolle der Homogenität der Kodierung im Falle mehrerer Kodiererinnen oder Kodierer Externe Kontrolle: Die Prinzipien der externen Kontrollen (Revision der Kodierung) müssen bekannt sein: - Blind Nachkodierung der Hauptdiagnose - Überprüfung der Nebendiagnosen - Überprüfung der Hauptbehandlung ohne Nachschlagen - Überprüfung der Nebenbehandlungen - Mögliche Fehlerintensitäten (gravierend falsch, falsch usw.) - Bestimmung und Grösse der Stichprobe - Gut bekannte Revisionsbeispiele 6.2 Folgen Der Kandidat muss sich der Konsequenzen derartiger Revisionen bewusst sein. Sie sind implizit aufgefordert, ihr Wissen regelmässig aufzufrischen (Weiterbildung). Auswirkungen der Kodierqualität auf die Spitalfinanzierung. 7 Bibliografie Der Kandidat kennt die Bibliographie und die Informationsquellen im Zusammenhang mit der Kodierung und den Klassifikationen. Zentral sind: - Kodierungshandbuch, BFS-Ausgabe, - CodeInfo, - Detailkonzept Plausibilitätskonzept der Medizinischen Statistik

10 Seite 10/10 - ICD-10, OMS - CHOP (ICD-9-CM, Band 3) Als Ergänzung werden empfohlen: - Schnittstellenkonzept der Medizinischen Statistik (Ploenzke) - Datenschutz in der Medizinischen Statistik - Bundesstatistikgesetz (BStatG, Art. 3, Art. 6) - Krankenversicherungsgesetz (KVG, Art. 49) Internetadresse: quellen/blank/blank/codag e/03.html

832.104 Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler und Pflegeheime in der Krankenversicherung

832.104 Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler und Pflegeheime in der Krankenversicherung Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler und Pflegeheime in der Krankenversicherung (VKL) vom 3. Juli 2002 (Stand am 17. September 2002) Der Schweizerische Bundesrat,

Mehr

Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler und Pflegeheime in der Krankenversicherung

Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler und Pflegeheime in der Krankenversicherung Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler und Pflegeheime in der Krankenversicherung (VKL) Änderung vom Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom

Mehr

Exkurs: Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

Exkurs: Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen Exkurs: Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen 139a SGB V Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (1) Der Gemeinsame Bundesausschuss nach 91 gründet

Mehr

Diese Broschüre fasst die wichtigsten Informationen zusammen, damit Sie einen Entscheid treffen können.

Diese Broschüre fasst die wichtigsten Informationen zusammen, damit Sie einen Entscheid treffen können. Aufklärung über die Weiterverwendung/Nutzung von biologischem Material und/oder gesundheitsbezogen Daten für die biomedizinische Forschung. (Version V-2.0 vom 16.07.2014, Biobanken) Sehr geehrte Patientin,

Mehr

IHR PATIENTENDOSSIER IHRE RECHTE

IHR PATIENTENDOSSIER IHRE RECHTE IHR PATIENTENDOSSIER IHRE RECHTE Im Spital, in der Klinik bestimmen Sie, wie Sie über Ihre Krankheit und deren Behandlung informiert werden wollen und wer informiert werden darf Information Patientendossier

Mehr

Allgemeine Informationen Grundlage für die Spitalsuchmaschine und die Darstellung der Leistungsdaten pro Standort auf www.spitalinformation.ch.

Allgemeine Informationen Grundlage für die Spitalsuchmaschine und die Darstellung der Leistungsdaten pro Standort auf www.spitalinformation.ch. Informationen zur Einverständniserklärung: Nutzung einiger Daten der Medizinischen Statistik im Rahmen der von H+ zur Verfügung gestellten Suchmaschine spitalinformation.ch Allgemeine Informationen Verwendungszweck:

Mehr

04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung

04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung Ständerat Wintersession 007 e-parl 0..007 3:4 04.06 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung Geltendes Recht Entwurf der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit

Mehr

I n f o r m a t i o n s s i c h e r h e i t i n G e m e i n d e n B e v ö l k e r u n g s z a h l < 6 000

I n f o r m a t i o n s s i c h e r h e i t i n G e m e i n d e n B e v ö l k e r u n g s z a h l < 6 000 Leitfaden I n f o r m a t i o n s s i c h e r h e i t i n G e m e i n d e n B e v ö l k e r u n g s z a h l < 6 000 Inhalt 1 Einleitung... 2 2 Übersicht Dokumente... 2 3 Umsetzung der Anforderungen an

Mehr

Vertrauensarzt (SGV) Fähigkeitsprogramm vom 1. Juli 2003 (letzte Revision: 16. Juni 2011) SIWF

Vertrauensarzt (SGV) Fähigkeitsprogramm vom 1. Juli 2003 (letzte Revision: 16. Juni 2011) SIWF SIWF ISFM Vertrauensarzt (SGV) Fähigkeitsprogramm vom 1. Juli 2003 (letzte Revision: 16. Juni 2011) SIWF Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung ISFM Institut suisse pour la formation

Mehr

Richtlinien über das Betriebskonzept für Einrichtungen der Heimpflege für Kinder und Jugendliche

Richtlinien über das Betriebskonzept für Einrichtungen der Heimpflege für Kinder und Jugendliche Richtlinien über das Betriebskonzept für Einrichtungen der Heimpflege für Kinder und Jugendliche vom 1. April 2007 Gestützt auf Art. 2 der Verordnung über Kinder- und Jugendheime vom 21. September 1999

Mehr

Zertifizierungsprozess

Zertifizierungsprozess Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Statistik BFS Statistische Infrastruktur Web Services des Eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister Zertifizierungsprozess Anhang zum technischen

Mehr

Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze

Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze Deutsch-französisch-schweizerische Konferenz, Baden-Baden, 17. 18. November 2014 Susanne Jeker Siggemann, stellvertretende Leiterin Sektion Rechtliche Aufsicht

Mehr

FH-SY Chapter 2.4 - Version 3 - FH-SY.NET - FAQ -

FH-SY Chapter 2.4 - Version 3 - FH-SY.NET - FAQ - FH-SY Chapter 2.4 - Version 3 - FH-SY.NET - FAQ - Version vom 02.02.2010 Inhaltsverzeichnis 1. KANN ICH BEI EINER EIGENEN LEKTION NACHTRÄGLICH NOCH NEUE LERNINHALTE ( WAS WURDE BEHANDELT? ) EINFÜGEN?...

Mehr

Fortbildungsprogramm der Schweizerischen Gesellschaft für Neurochirurgie (SGN) für Ärzte mit ärztlicher Tätigkeit in der Neurochirurgie

Fortbildungsprogramm der Schweizerischen Gesellschaft für Neurochirurgie (SGN) für Ärzte mit ärztlicher Tätigkeit in der Neurochirurgie Fortbildungsprogramm der Schweizerischen Gesellschaft für Neurochirurgie (SGN) für Ärzte mit ärztlicher Tätigkeit in der Neurochirurgie I. Allgemeine Prinzipien Dieses Fortbildungsprogramm gehört zur letzten

Mehr

Ihre Rechte und Vorteile bei der CH- Versichertenkarte. Information zur Versichertenkarte aus Sicht der Patienten

Ihre Rechte und Vorteile bei der CH- Versichertenkarte. Information zur Versichertenkarte aus Sicht der Patienten Ihre Rechte und Vorteile bei der CH- Versichertenkarte Information zur Versichertenkarte aus Sicht der Patienten Sie haben das Recht......dass Ihre Versichertenkarte als Zugangs-Schlüssel zu medizinischen

Mehr

Schulzahnpflege Reglement (Inkraftsetzung am 20. August 2007)

Schulzahnpflege Reglement (Inkraftsetzung am 20. August 2007) Schulzahnpflege Reglement (Inkraftsetzung am 20. August 2007) 1. Ziel und allgemeine Bestimmungen Das Ziel der Schulzahnpflege besteht darin, durch Massnahmen zur Erhaltung einer gesunden Mundhöhle einen

Mehr

1 791.21. Vom 2. Oktober 1937 (Stand 2. Oktober 1937)

1 791.21. Vom 2. Oktober 1937 (Stand 2. Oktober 1937) 79.2 Regierungsratsbeschluss betreffend die Anlegung und Inventarisierung von lokalen Sammlungen von Altertümern durch Gemeinden, öffentlich-rechtliche Korporationen, wissenschaftliche Vereinigungen und

Mehr

Darum geht es in diesem Heft

Darum geht es in diesem Heft Die Hilfe für Menschen mit Demenz von der Allianz für Menschen mit Demenz in Leichter Sprache Darum geht es in diesem Heft Viele Menschen in Deutschland haben Demenz. Das ist eine Krankheit vom Gehirn.

Mehr

Umgang mit Explantaten

Umgang mit Explantaten Umgang mit Explantaten Aktuelle Entwicklung Implantate / Explantate Warum wird dieses Thema plötzlich so wichtig? Wem gehört das Explantat? Was muß berücksichtigt werden? Welche Aufgabe betrifft die ZSVA?

Mehr

Newsletter: Februar 2016

Newsletter: Februar 2016 1 ASR GmbH www.asr-security.de Newsletter: Februar 2016 Neue behördliche Vorgaben für Onlineschulungen Seit dem 01. Februar 2016 gelten neue behördliche Anforderungen an Online- Luftsicherheitsschulungen.

Mehr

So bereiten Sie sich auf Betriebsrevisionen von Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft vor

So bereiten Sie sich auf Betriebsrevisionen von Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft vor G 51/1 So bereiten Sie sich auf Betriebsrevisionen von und Berufsgenossenschaft vor Inhalt Seite Suchwort-Register Magazin Die Sifa und die Betriebsrevisionen: ein wichtiges Thema 2 Revisionen durch die

Mehr

Bei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden,

Bei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden, Bei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden, weil dieser Aspekt bei der Diskussion der Probleme meist

Mehr

Ausbildungskonzept Vereinstrainer- und J+S-Ausbildung

Ausbildungskonzept Vereinstrainer- und J+S-Ausbildung Schweizerischer Verband für Pferdesport SVPS Fédération Suisse des Sports Equestres FSSE Federazione Svizzera Sport Equestri FSSE Ausbildungskonzept Vereinstrainer- und J+S-Ausbildung Allgemeines Ausbildungskonzept

Mehr

Ambulante und stationäre Behandlung von pathologischen Glücksspielern: Entwicklung in Bayern 2006-2012

Ambulante und stationäre Behandlung von pathologischen Glücksspielern: Entwicklung in Bayern 2006-2012 Kurzbericht, Juli 2014 IFT Institut für Therapieforschung Parzivalstraße 25 80804 München www.ift.de Wissenschaftlicher Leiter Prof. Dr. Ludwig Kraus Ambulante und stationäre Behandlung von pathologischen

Mehr

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 952.11 Jahrgang 2015 Nr. 250 ausgegeben am 25. September 2015 Verordnung vom 22. September 2015 über die Abänderung der Sorgfaltspflichtverordnung Aufgrund von Art.

Mehr

Umgang mit Schaubildern am Beispiel Deutschland surft

Umgang mit Schaubildern am Beispiel Deutschland surft -1- Umgang mit Schaubildern am Beispiel Deutschland surft Im Folgenden wird am Beispiel des Schaubildes Deutschland surft eine Lesestrategie vorgestellt. Die Checkliste zur Vorgehensweise kann im Unterricht

Mehr

Bürokaufmann/Bürokauffrau

Bürokaufmann/Bürokauffrau Bürokaufmann/Bürokauffrau Hinweise zur Abschlussprüfung Seite 1 von 5 1. Vorwort Ihre Abschlussprüfung steht kurz bevor. Mit dem Ende der Ausbildung beginnt für Sie auch ein weiterer Lesind bei den Betrieben

Mehr

offene Netzwerke. In diesem Sinn wird auch interkulturelle Kompetenz eher als Prozess denn als Lernziel verstanden.

offene Netzwerke. In diesem Sinn wird auch interkulturelle Kompetenz eher als Prozess denn als Lernziel verstanden. correct zu verstehen. Ohne Definitionen von interkultureller Kompetenz vorwegnehmen zu wollen: Vor allem gehört dazu, einen selbstbewussten Standpunkt in Bezug auf kulturelle Vielfalt und interkulturelles

Mehr

Datenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller

Datenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller Datenschutz im Jobcenter Ihre Rechte als Antragsteller Wieso braucht das Jobcenter Ihre persönlichen Daten? Arbeitsuchende erhalten Leistungen, wie zum Beispiel Geldleistungen, die ihren Unterhalt sichern

Mehr

Erhebungsbogen (stationär)

Erhebungsbogen (stationär) Erhebungsbogen (stationär) für die Zulassung als Weiterbildungsstätte zur Weiterbildung in der Zusatzbezeichnung SCHLAFMEDIZIN A. Weiterbildungsstätte (Bezeichnung, Adresse) Bezeichnung der Organisationseinheit,

Mehr

Todesursachenverschlüsselung auf dem Totenschein

Todesursachenverschlüsselung auf dem Totenschein Todesursachenverschlüsselung auf dem Totenschein Dr. Stefanie Weber, Torsten Schelhase Fortbildung für den Öffentlichen Gesundheitsdienst 2. April 2008 Berlin Im Geschäftsbereich des Das Deutsche Institut

Mehr

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass

Mehr

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion

Mehr

Kathodischer Korrosionsschutz Qualifikationsgrade und Zertifizierung von für den kathodischen Korrosionsschutz geschultem Personal

Kathodischer Korrosionsschutz Qualifikationsgrade und Zertifizierung von für den kathodischen Korrosionsschutz geschultem Personal Kathodischer Korrosionsschutz Qualifikationsgrade und Zertifizierung von für den kathodischen Korrosionsschutz geschultem Personal Prüfungsreglement für Grad-1 und Grad-2 Kandidaten Freigegeben am 19.08.2014

Mehr

Verordnung über die Weiterbildung

Verordnung über die Weiterbildung Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, welche in der Amtlichen Sammlung veröffentlicht wird. Verordnung über die Weiterbildung (WeBiV) vom 24. Februar 2016 Der Schweizerische Bundesrat,

Mehr

Zeichen bei Zahlen entschlüsseln

Zeichen bei Zahlen entschlüsseln Zeichen bei Zahlen entschlüsseln In diesem Kapitel... Verwendung des Zahlenstrahls Absolut richtige Bestimmung von absoluten Werten Operationen bei Zahlen mit Vorzeichen: Addieren, Subtrahieren, Multiplizieren

Mehr

INFORMATION: I-EBK 12-059

INFORMATION: I-EBK 12-059 Klagenfurt, Bearbeiterin: Pickardt INFORMATION: Ausbildung zur Berechnung von Energieausweisen gemäß EU-Gebäuderichtlinie (Wohngebäude) in Kombination mit einer Ausbildung zum Energieberater 1 gemäß ARGE-EBA

Mehr

Befragung zum Migrationshintergrund

Befragung zum Migrationshintergrund Befragung zum Migrationshintergrund Ziel der Befragung ist es, Statistiken zum Arbeitsmarkt und zur Grundsicherung für Personen mit und ohne Migrationshintergrund darzustellen. Hierfür bitten wir um Ihre

Mehr

B0200 Bösartige Neubildungen (C00 C97)

B0200 Bösartige Neubildungen (C00 C97) B0200 Ambulante Kodierrichtlinien Version 2010 B02 NEUBILDUNGEN B0200 Bösartige Neubildungen (C00 C97) Die Schlüsselnummer(n) für den Primärtumor, den Rezidivtumor und/oder die Metastase(n) sind immer

Mehr

International verständliche Titel für. die höhere Berufsbildung

International verständliche Titel für. die höhere Berufsbildung International verständliche Titel für die höhere Berufsbildung Abschlüsse der höheren Berufsbildung Die höhere Berufsbildung trägt wesentlich dazu bei, dass die Schweizer Wirtschaft ihre hohe Qualität

Mehr

Fragebogen Weisse Liste-Ärzte

Fragebogen Weisse Liste-Ärzte www.weisse-liste.de Fragebogen Weisse Liste-Ärzte Der Fragebogen ist Teil des Projekts Weisse Liste-Ärzte. DIMENSION: Praxis & Personal trifft voll und ganz zu trifft eher zu trifft eher trifft überhaupt

Mehr

Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen

Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen Publiziert in SWITCHjournal 1/2004 Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen Dr. Ursula Widmer, Rechtsanwältin, Bern ursula.widmer@widmerpartners-lawyers.ch Die Nutzung von Internet

Mehr

Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter!

Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter! Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter! Wir möchten Sie an Ihr jährliches Mitarbeitergespräch erinnern. Es dient dazu, das Betriebs- und

Mehr

Konzeption zur Fortbildung von Lehrkräften im Landessportbund Rheinland-Pfalz

Konzeption zur Fortbildung von Lehrkräften im Landessportbund Rheinland-Pfalz Konzeption zur Fortbildung von Lehrkräften im Landessportbund Rheinland-Pfalz Landessportbund Rheinland-Pfalz Ausbilderzertifikat des DOSB 1 Inhaltsverzeichnis 1. Zielsetzung 2. Struktur 2.1 Träger der

Mehr

Workshop Informationen verbessern. Rückblick: Erwartungen der Teilnehmer

Workshop Informationen verbessern. Rückblick: Erwartungen der Teilnehmer Workshop Informationen verbessern Rückblick: Erwartungen der Teilnehmer Ausblick: Definition und Kodierung Informationen und Daten gewinnen Informationsqualität Aus-, Fort- und Weiterbildung Vernetzung

Mehr

1/1. Die Struktur. 12. Integrierte Mediation

1/1. Die Struktur. 12. Integrierte Mediation Arbeitsunterlagen MEDIATION und INTEGRIERTEMEDIATION Arthur Trossen (Hrsg.) Bearbeitungsstand:01.01.2007 19:46, Seite 2 von 5 Die Struktur Dies ist eine Sammlung von Arbeitsunterlagen. Die Organisation

Mehr

1 Einleitung. Lernziele. automatische Antworten bei Abwesenheit senden. Einstellungen für automatische Antworten Lerndauer. 4 Minuten.

1 Einleitung. Lernziele. automatische Antworten bei Abwesenheit senden. Einstellungen für automatische Antworten Lerndauer. 4 Minuten. 1 Einleitung Lernziele automatische Antworten bei Abwesenheit senden Einstellungen für automatische Antworten Lerndauer 4 Minuten Seite 1 von 18 2 Antworten bei Abwesenheit senden» Outlook kann während

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Der HIV-Antikörper-Schnelltest aus Sicht des Labormediziners. Dr. Thomas Berg, Berlin www.bergdoctor.de

Der HIV-Antikörper-Schnelltest aus Sicht des Labormediziners. Dr. Thomas Berg, Berlin www.bergdoctor.de Der HIV-Antikörper-Schnelltest aus Sicht des Labormediziners Was untersucht der HIV-Antikörper- Schnelltest? (am Beispiel Vitest HIV) Der HIV-Antikörper-Schnelltest ist ein SUCHTEST, der untersucht, ob

Mehr

Vom 26. Januar 1989 (ABl. EKD 1989 S. 105) Datum Fundstelle Paragrafen Art der Änderung. Recht. bisher keine Änderungen. erfolgt

Vom 26. Januar 1989 (ABl. EKD 1989 S. 105) Datum Fundstelle Paragrafen Art der Änderung. Recht. bisher keine Änderungen. erfolgt Richtlinie f. d. Weiterbildung z. Paramentiker/in 8.15 Richtlinien für die Weiterbildung zur Evangelischen Paramentikerin/ zum Evangelischen Paramentiker gemäß Artikel 9 Buchstabe a) der Grundordnung der

Mehr

Anleitung. Empowerment-Fragebogen VrijBaan / AEIOU

Anleitung. Empowerment-Fragebogen VrijBaan / AEIOU Anleitung Diese Befragung dient vor allem dazu, Sie bei Ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen. Anhand der Ergebnisse sollen Sie lernen, Ihre eigene Situation besser einzuschätzen und eventuell

Mehr

Datenbank LAP - Chefexperten Detailhandel

Datenbank LAP - Chefexperten Detailhandel AJR Informatique Conseil Datenbank LAP - Chefexperten Detailhandel Kurzanleitung Version 01-17 Februar 2009 1 Zugang zur Datenbank Zugang zur Datenbank erhalten Sie unter www.dblap.ch. Zum Training können

Mehr

Information zur Revision der ISO 9001. Sehr geehrte Damen und Herren,

Information zur Revision der ISO 9001. Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Dokument möchten wir Sie über die anstehende Revision der ISO 9001 und die sich auf die Zertifizierung ergebenden Auswirkungen informieren. Die folgenden Informationen

Mehr

Qualitätsmanagement dipl. Ernährungsberater/innen HF/FH in der Schweiz

Qualitätsmanagement dipl. Ernährungsberater/innen HF/FH in der Schweiz 17. Juni 2010 Was heisst qualitätsgesicherte Ernährungsmedizin in der ambulanten Versorgung Qualitätsmanagement dipl. Ernährungsberater/innen HF/FH in der Schweiz Schweizerischer Verband dipl. Ernährungsberater/innen

Mehr

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch'

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Der Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich will Betroffenen

Mehr

2. Psychologische Fragen. Nicht genannt.

2. Psychologische Fragen. Nicht genannt. Checkliste für die Beurteilung psychologischer Gutachten durch Fachfremde Gliederung eines Gutachtens 1. Nennung des Auftraggebers und Fragestellung des Auftraggebers. 2. Psychologische Fragen. Nicht genannt.

Mehr

(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 1. Dezember 2010 als Fachgutachten KFS/VU 2) Inhaltsverzeichnis

(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 1. Dezember 2010 als Fachgutachten KFS/VU 2) Inhaltsverzeichnis Fachgutachten des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder über Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen von Versicherungsunternehmen

Mehr

Verordnung betreffend die Organisation und die Direktionen der kantonalen Berufsfachschulen der Sekundarstufe II vom 10.

Verordnung betreffend die Organisation und die Direktionen der kantonalen Berufsfachschulen der Sekundarstufe II vom 10. - 1-412.310 Verordnung betreffend die Organisation und die Direktionen der kantonalen Berufsfachschulen der Sekundarstufe II vom 10. Januar 2013 Der Staatsrat des Kantons Wallis eingesehen den Artikel

Mehr

104 WebUntis -Dokumentation

104 WebUntis -Dokumentation 104 WebUntis -Dokumentation 4.1.9.2 Das elektronische Klassenbuch im Betrieb Lehrer Aufruf Melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort am System an. Unter den aktuellen Tagesmeldungen erscheint

Mehr

Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK)

Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK) Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK) Merkblatt für die Anerkennung als Prüfstelle zur Messung verkehrstechnischer und anderer Eigenschaften von Fahrbahnmarkierungen gemäß ZTV M 13 (Stand 12/2014)

Mehr

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Was tun die EU und die Niederlande zur Bekämpfung der Fluchtursachen? Im November 2015 haben die Europäische Union und zahlreiche afrikanische Länder in der

Mehr

Projektmanagement in der Spieleentwicklung

Projektmanagement in der Spieleentwicklung Projektmanagement in der Spieleentwicklung Inhalt 1. Warum brauche ich ein Projekt-Management? 2. Die Charaktere des Projektmanagement - Mastermind - Producer - Projektleiter 3. Schnittstellen definieren

Mehr

Nr. 809b Reglement über Ausbildung und Diplomierung an der Schule für Physiotherapie am Ausbildungszentrum für Gesundheitsberufe des Kantons Luzern

Nr. 809b Reglement über Ausbildung und Diplomierung an der Schule für Physiotherapie am Ausbildungszentrum für Gesundheitsberufe des Kantons Luzern Nr. 809b Reglement über Ausbildung und Diplomierung an der Schule für Physiotherapie am Ausbildungszentrum für Gesundheitsberufe des Kantons Luzern vom. März 00* Stand 5. April 006 Der Regierungsrat des

Mehr

Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit

Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit Staatskanzlei Informationsdienst Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit Die Politische Gemeinde. (nachstehend Gemeinde genannt) und der Kanton Thurgau, vertreten durch die Staatskanzlei

Mehr

Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz

Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Vom 10. April 2008 Az.: C/5B III.3.2.1 163/08 El I. Verfahren Der Prüfungsausschuss (im Folgenden: Ausschuss)

Mehr

PROFIS Software Lösungen

PROFIS Software Lösungen PROFIS Software Lösungen Die PROFIS Software Lösungen bieten eine effektive Möglichkeit Dübel, Bewehrungsanschlüsse und viele anderen Anwendungen zu bemessen dabei arbeiten Sie selbstverständlich immer

Mehr

ISMed -MDSi Strukturdaten

ISMed -MDSi Strukturdaten Inhalt: www.savedata.ch Mit den Vorgaben der SGI werden auf einer zentralen Datenbank die Strukturdaten aller anerkannten Intensivpflegestationen IPS der Schweiz mit einem Datensatz pro Jahr verwaltet.

Mehr

Ein neues System für die Allokation von Spenderlungen. LAS Information für Patienten in Deutschland

Ein neues System für die Allokation von Spenderlungen. LAS Information für Patienten in Deutschland Ein neues System für die Allokation von Spenderlungen LAS Information für Patienten in Deutschland Ein neues System für die Allokation von Spenderlungen Aufgrund des immensen Mangels an Spenderorganen

Mehr

ECCCO Contact Centre Certification

ECCCO Contact Centre Certification www.cc-certification.org ECCCO Contact Centre Certification Zertifizierungsschema Interner Qualitäts Auditor für Contact Center EN 15838 ECCCO Contact Centre Certification Ausgabedatum: V1.0, 2011-03-01

Mehr

Vor- und Nachteile der Kastration

Vor- und Nachteile der Kastration Vor- und Nachteile der Kastration Was versteht man unter Kastration? Unter Kastration versteht man die chirugische Entfernung der Keimdrüsen. Bei der Hündin handelt es sich dabei um die Eierstöcke, beim

Mehr

Erhebungsbogen (stationär)

Erhebungsbogen (stationär) Erhebungsbogen (stationär) für die Zulassung als Weiterbildungsstätte zur Weiterbildung in der Facharztkompetenz PLASTISCHE UND ÄSTHETISCHE CHIRURGIE A. Weiterbildungsstätte (Bezeichnung, Adresse) Bezeichnung

Mehr

Nachholbildung für Detailhandelsfachleute Artikel 32 BBV 2015 2016

Nachholbildung für Detailhandelsfachleute Artikel 32 BBV 2015 2016 Nachholbildung für Detailhandelsfachleute Artikel 32 BBV 2015 2016 Inhaltsverzeichnis 1. Zielgruppe... 4 2. Voraussetzungen... 4 3. Gesetzliche Grundlagen... 4 4. Kursort... 4 5. Kursdauer und Kurstag...

Mehr

Home Care Berlin e.v. Beratung und Förderung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV)

Home Care Berlin e.v. Beratung und Förderung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) Beratung und Förderung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) Home Care e.v. Brabanter Straße 21 10713 Berlin http://www.homecare.berlin Aufgaben von Home Care Berlin e. V. Finanzierung

Mehr

Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung?

Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? BAF ist die Abkürzung von Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung. Auf der Internetseite gibt es 4 Haupt-Bereiche:

Mehr

Der Jazz Veranstaltungskalender für Deutschland, Österreich und die Schweiz

Der Jazz Veranstaltungskalender für Deutschland, Österreich und die Schweiz Veranstaltung erstellen mit vorheriger Registrierung Wenn Sie sich bei Treffpunkt Jazz registrieren, genießen Sie folgende Vorteile: Sie können bereits eingestellte Veranstaltungen auch noch später ändern

Mehr

Benutzerhandbuch - Elterliche Kontrolle

Benutzerhandbuch - Elterliche Kontrolle Benutzerhandbuch - Elterliche Kontrolle Verzeichnis Was ist die mymaga-startseite? 1. erste Anmeldung - Administrator 2. schnittstelle 2.1 Administrator - Hautbildschirm 2.2 Administrator - rechtes Menü

Mehr

Entscheidung der Kommission vom 20-4-1999 zur Feststellung, daß die Einfuhrabgaben in einem bestimmten Fall nachzuerheben sind

Entscheidung der Kommission vom 20-4-1999 zur Feststellung, daß die Einfuhrabgaben in einem bestimmten Fall nachzuerheben sind Entscheidung der Kommission vom 20-4-1999 zur Feststellung, daß die Einfuhrabgaben in einem bestimmten Fall nachzuerheben sind (von Deutschland vorgelegter Antrag) Bezug: REC : 4/98 --------------------

Mehr

Patientenbefragung als Teil der externen Qualitätsmessung in Schweizer Krankenhäusern

Patientenbefragung als Teil der externen Qualitätsmessung in Schweizer Krankenhäusern Patientenerfahrungen nutzbar machen Chancen für mehr Qualität und Transparenz Symposium 2008 Berlin 29.10.2008 Patientenbefragung als Teil der externen Qualitätsmessung in Schweizer Krankenhäusern Das

Mehr

Appenzell Ausserrhoden

Appenzell Ausserrhoden Appenzell Ausserrhoden : Quellen / Unterlagen Appenzell Ausserrhoden Quellen PrüfR Prüfungsreglement für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker vom 29. April 2008, Stand am 1. Mai 2009, http://www.lexfind.ch/dta/21624/2/811.11.1.pdf.

Mehr

Anerkennung von Informatik-Zertifikaten im Lernbereich IKA

Anerkennung von Informatik-Zertifikaten im Lernbereich IKA Anerkennung von Informatik-Zertifikaten im Lernbereich IKA 1. Zweck... 2 2. Grundlagen... 2 3. Anrechnung von Zertifikaten an die Lehrabschlussprüfung... 2 4. Anerkennung von Zertifikaten... 3 4.1 Kriterien

Mehr

Wege zur Patientensicherheit - Fragebogen zum Lernzielkatalog für Kompetenzen in der Patientensicherheit

Wege zur Patientensicherheit - Fragebogen zum Lernzielkatalog für Kompetenzen in der Patientensicherheit Wege zur Patientensicherheit - Fragebogen zum Lernzielkatalog für Kompetenzen in der Patientensicherheit der Arbeitsgruppe Bildung und Training des Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. Seit Dezember

Mehr

Bedienungsanleitung: Onlineverifizierung von qualifiziert signierten PDF-Dateien

Bedienungsanleitung: Onlineverifizierung von qualifiziert signierten PDF-Dateien Sie haben von der VR DISKONTBANK GmbH ein signiertes PDF-Dokument (i.d.r. eine Zentralregulierungsliste mit dem Status einer offiziellen Rechnung) erhalten und möchten nun die Signatur verifizieren, um

Mehr

Anreizstrukturen und Fehlanreize im Rahmen der qualitätsorientierten Vergütung PD Dr. M. Lüngen

Anreizstrukturen und Fehlanreize im Rahmen der qualitätsorientierten Vergütung PD Dr. M. Lüngen und Klinische Epidemiologie Gliederung A. Warum eigentlich Pay-for-Performance? B. Wo liegen die Probleme? Anreizstrukturen und Fehlanreize im Rahmen der qualitätsorientierten Vergütung PD Dr. M. Lüngen

Mehr

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den

Mehr

Regionales Schulabkommen über die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung für Gesundheitsberufe

Regionales Schulabkommen über die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung für Gesundheitsberufe 687.0 Regionales Schulabkommen über die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung für Gesundheitsberufe Vom 7. November 000 (Stand. Januar 00) Zwischen den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt,

Mehr

Thorsten Sett-Weigel Berlin, den 28. März 2012 Finowstraße 30 10247 Berlin

Thorsten Sett-Weigel Berlin, den 28. März 2012 Finowstraße 30 10247 Berlin Thorsten Sett-Weigel Berlin, den 28. März 2012 Finowstraße 30 10247 Berlin in Ausführung meiner gewählten Position als stellv. Vorsitzender des Bezirkselternausschusses Schule in Friedrichshain-Kreuzberg

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 11/2013 (28. März 2013)

Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 11/2013 (28. März 2013) Herausgeber: Duale Hochschule Baden-Württemberg Präsidium Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 11/2013 (28. März 2013) Erste Satzung

Mehr

Spitalfinanzierung und Transparenz. Dr. Bernhard Wegmüller

Spitalfinanzierung und Transparenz. Dr. Bernhard Wegmüller Spitalfinanzierung und Transparenz Dr. Bernhard Wegmüller 1 Übersicht 1. Spitalfinanzierung und Leistungsvergütung 2. DRGs 3. Transparenz 4. Fazit 2 1. Spitalfinanzierung und Leistungsvergütung (I) 3 Ebenen,

Mehr

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Ausbildung Darf auch ein Bewerber ausgebildet werden, der in einem Bundesland seinen ersten Wohnsitz hat, wenn dieses Bundesland das Begleitete Fahren nicht eingeführt

Mehr

Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV

Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV Der Vorstand des Schweizerischen Anwaltsverbandes SAV erlässt nachfolgendes Reglement. A. Grundsatz zum Titel Mediator SAV / Mediatorin SAV 1. Der Schweizerische

Mehr

Schweizerische Vereinigung für Kleintiermedizin SVK. Ordnung für die Bezeichnung "Spezialtierarzt FVH für Kleintiere"

Schweizerische Vereinigung für Kleintiermedizin SVK. Ordnung für die Bezeichnung Spezialtierarzt FVH für Kleintiere Schweizerische Vereinigung für Kleintiermedizin SVK Ordnung für die Bezeichnung "Spezialtierarzt FVH für Kleintiere" 1 Spezialtierarztbezeichnung Für das Gebiet der Kleintiermedizin wird die Bezeichnung

Mehr

Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung

Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung Satzungsleistungen Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung Was sind Satzungsleistungen? Der Rahmen für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung wird im Fünften Sozialgesetzbuch

Mehr

Die Krankenversicherung. Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation

Die Krankenversicherung. Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation Die Krankenversicherung Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation Versicherte 1 Wer ist versichert? Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig,

Mehr

Anhang. 3. Was denken Sie: An wen richtet sich das Lernprogramm für Psycholinguistik? zu nicht nicht zu

Anhang. 3. Was denken Sie: An wen richtet sich das Lernprogramm für Psycholinguistik? zu nicht nicht zu Anhang Bitte füllen Sie den Fragebogen vollständig, ehrlich und genau aus! Es gibt keine falschen Antworten! Ihre Angaben sind anonym und werden absolut vertraulich behandelt. Sie werden nur zu Forschungs-

Mehr

Verordnung über das Übersetzungswesen in der allgemeinen Bundesverwaltung

Verordnung über das Übersetzungswesen in der allgemeinen Bundesverwaltung Verordnung über das Übersetzungswesen in der allgemeinen Bundesverwaltung 172.081 vom 19. Juni 1995 (Stand am 1. Januar 2009) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 36 und 61 Absatz 1 des

Mehr

SICHER UNTERWEGS mit qualifizierten Berufskraftfahrern

SICHER UNTERWEGS mit qualifizierten Berufskraftfahrern SICHER UNTERWEGS mit qualifizierten Berufskraftfahrern Führerschein alleine reicht nicht mehr Wer bisher seinen Lebensunterhalt mit dem Lenken von Lkw s über 3,5 t hzg verdienen wollte, brauchte außer

Mehr

Behandlung und Beratung von Alkoholabhängigen

Behandlung und Beratung von Alkoholabhängigen Behandlung und Beratung von Alkoholabhängigen KURZBERICHT NR.1/2011 DEUTSCHE SUCHTHILFESTATISTIK 2009 1 Jutta Künzel Martin Steppan Tim Pfeiffer-Gerschel München, Mai 2011 IFT Institut für Therapieforschung,

Mehr

QM: Prüfen -1- KN16.08.2010

QM: Prüfen -1- KN16.08.2010 QM: Prüfen -1- KN16.08.2010 2.4 Prüfen 2.4.1 Begriffe, Definitionen Ein wesentlicher Bestandteil der Qualitätssicherung ist das Prüfen. Sie wird aber nicht wie früher nach der Fertigung durch einen Prüfer,

Mehr

Leitlinien. über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien EBA/GL/2014/06. 18. Juli 2014

Leitlinien. über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien EBA/GL/2014/06. 18. Juli 2014 EBA/GL/2014/06 18. Juli 2014 Leitlinien über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien 1 Leitlinien der EBA u ber die bei Sanierungspla nen zugrunde zu legende Bandbreite an

Mehr