PCI-Verfahrenshandbuch und One-Stop-Shop

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1 PCI-Verfahrenshandbuch und One-Stop-Shop Kim Paulus, Referatsleiter Beteiligung/Abteilung Netzausbau Workshop Netzausbau Die europäische PCI-Verordnung als Hilfe oder Hemmnis in Raesfeld,

2 Ausgangslage Ein funktionierender europäischer Binnenmarkt setzt leistungsfähige und grenzüberschreitende Energienetze voraus. Zentrale geografische Lage Deutschlands in Europa Quelle: ENTSO-E 2

3 TEN-E Verordnung - Hintergrund Verordnung (EU) Nr. 247/2013 zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur (TEN-E VO) gilt seit Juni 2013 Ziele, u.a.: Beschleunigung des Ausbaus wichtiger grenzüberschreitender Energieinfrastrukturen Vollendung des Energiebinnenmarktes Erreichung der energiepolitischen Ziele der EU Inhalte, u.a.: Identifizierung der Vorhaben von gemeinsamem Interesse (PCI). Die EU-Kommission hat 12 strategische transeuropäische Energieinfrastrukturprioritäten festgelegt, u.a. geografische Regionen (z.b. Ost- und Westeuropa) und thematische Gebiete (z. B. intelligente Netze, Strom-Autobahnen) Instrumente zur effizienten Durchführung von PCI durch Straffung, engere Koordinierung und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren bei größerer Öffentlichkeitsbeteiligung 3

4 PCI Auswahlkriterien Kriterien zur PCI-Auswahl (Art. 4 TEN-E VO) u.a.: Das PCI quert direkt die Grenzen von mindestens zwei Mitgliedsstaaten oder einem Mitgliedsstaat und einem Staat aus dem EWR oder hat als nationales Projekt erhebliche grenzüberschreitende Auswirkungen in mindestens einem anderen Mitgliedsstaat. Das PCI soll einen Beitrag zur Marktintegration, Nachhaltigkeit und Versorgungssicherheit leisten. Der wirtschaftliche, soziale und ökologische Nutzen eines PCI soll für mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten zu Geltung kommen. PCI im Elektrizitäts- und Gasbereich sollen im jeweils aktuellen zehnjährigen Netzentwicklungsplan (Ten- Year Network Development Plan, TYNDP) enthalten sein. 4

5 PCI in Deutschland Insgesamt 27 PCI: 20 Strom-PCI 5 Gas-PCI 2 Erdöl-PCI Übergangsregelung nach Art. 19 UAbs. 2 TEN-E VO für: 11 Strom-PCI 2 Gas-PCI One-Stop-Shop für: 9 Strom-PCI 3 Gas-PCI 2 Erdöl-PCI 5

6 Rolle der Bundesnetzagentur Regulierungsbehörde Planfeststellungsbehörde für länder- und grenzüberschreitende Elektrizitätsleitungen gekennzeichnet im BBPlG One-Stop-Shop für PCI in Deutschland im Strom-, Gas- und Erdölbereich nach dem Kooperationsschema (Art. 8 Abs. 3 lit. c) TEN- E VO) 6

7 One-Stop-Shop One-Stop- Shop nach Art. 8 Abs. 1 TEN-E VO Zuständigkeitsaufteilung Bund/Länder für Genehmigungsverfahren bleibt unverändert Rolle eines One-Stop-Shops nach dem Kooperationsschema (Art. 8 Abs. 3 lit. c) TEN-E VO): Koordinierung der umfassenden Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) Kontaktstelle für andere Mitgliedstaaten, Bundesländer, andere Behörden und die Öffentlichkeit in Fragen zu PCI 7

8 Genehmigungsverfahren Genehmigungsverfahren TEN-E VO Vorantragsabschnitt Art. 10 Abs. 1 a) Frist: max. 2 Jahre Formaler Genehmigungsabschnitt Art. 10 Abs. 1 b) Frist: max. 1,5 Jahre Beginn: Mitteilung über Annahme bzw. Ablehnung der Vorhabenbeschreibung Beginn: Bestätigung der Vollständigkeit der Antragsunterlagen Ende: Erlass der umfassenden Entscheidung Genehmigungsverfahren in Deutschland Planfeststellungsverfahren 8

9 Aufgaben im PCI-Genehmigungsverfahren II Vorantragsabschnitt Schriftliche Vorhabenbeschreibung des Vorhabenträgers Art. 10 Abs. 1 TEN-E VO Schriftliche Bestätigung bzw. Ablehnung der Vorhabenbeschreibung Art. 10 Abs. 1 und Abs. 4 lit. a) TEN-E VO Plan für Genehmigungsverfahren Beteiligungskonzept Art. 10 Abs. 4 i.v.m. Anhang VI Pkt. 2 TEN-E VO Art. 9 Abs. 3 i.v.m. Anhang VI Pkt. 4 TEN-E VO Anhörung der Öffentlichkeit Art. 9 Abs. 4 i.v.m. Anhang VI Pkt. 3 und 5 TEN-E VO II Formaler Genehmigungsabschnitt Umfassende Entscheidung Art. 10 Abs. 1 TEN-E VO Ggf. Stellungnahme der KOM bei Betroffenheit der FFH-Gebiete einholen Art. 7(8) TEN-E VO 9

10 Sonstige Aufgaben One-Stop-Shop III Sonstige Aufgaben Überwachung/Monitoring Art. 5 TEN-E VO Verfahrenshandbuch Art. 9 Abs. 1 TEN-E VO Zusammenarbeit mit anderen One-Stop-Shops Art. 8 Abs. 5 TEN-E VO Bericht über die Fortschritte der PCI in Bezug auf die Genehmigungsverfahren Art. 5 Abs. 6 TEN-E VO 10

11 III Monitoring der PCI - Beispiel Als Teil des EnLAG- und BBPlG-Monitorings Veröffentlicht unter Aktuelle Informationen zum Projekt 11

12 III PCI-Verfahrenshandbuch Art. 9 Abs. 1 TEN-E VO Mindestanforderungen (Anhang VI Punkt 1 TEN-E VO) a) Einschlägige Rechtsvorschriften b) Die relevanten Entscheidungen und Stellungnahmen, die eingeholt werden müssen c) Die Namen und Kontaktdaten der zuständigen Behörden d) Die Arbeitsabläufe, in denen die einzelnen Phasen des Verfahrens skizziert werden e) Informationen über Umfang, Gliederung und Detailgrad der bei Entscheidungen mit dem Antrag mitzuliefernden Unterlagen, einschließlich einer Checkliste f) Die Phasen und Instrumente für die Beteiligung der Öffentlichkeit an dem Verfahren Bis dato in 13 Mitgliedstaaten veröffentlicht 12

13 III PCI-Verfahrenshandbuch Art. 9 Abs. 1 TEN-E VO Veröffentlicht im Mai 2014 unter und Wird nach Bedarf aktualisiert Aufbau: Einleitung, Inhaltsverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis Kapitel A Höchstspannungsleitungen Kapitel B Gasversorgungsleitungen Kapitel C Erdöl-Rohrleitungen Kapitel D Liste der PCI und Kontaktdaten der Behörden Anhang: Glossar und Checklisten 13

14 netzausbau.de/europa twitter.com/netzausbau youtube.com/netzausbau de.slideshare.net/netzausbau Kim Paulus, Referatsleiter Beteiligung, Abteilung Netzausbau & 14

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