Anlage 1 zum Lieferantenrahmenvertrag Strom. Netzentgelte des Elektrizitätsverteilernetzbetreibers Regensburg Netz GmbH

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1 Regensburg Netz GmbH nlage 1 zum Lieferantenrahmenvertrag Strom Netzentgelte des Elektrizitätsverteilernetzbetreibers Regensburg Netz GmbH Entgelte für Leistungspreissystem für Entnahme mit Leistungsmessung Entgelte für die Entnahme ohne Leistungsmessung Entgelte für Monatsleistungspreissystem für Entnahme mit Leistungsmessung Entgelte für Jahresleistungspreissystem für Entnahme Leistungsmessung - Netzreservekapazität Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und brechnung - Messeinrichtung Entgelte für lindstrom Individuelle Netzentgelte nach 19 StromNEV Konzessionsabgabe gemäß KV

2 Preisblatt 1 Entgelte für Leistungspreissystem für Entnahme mit Leistungsmessung Gültig ab Für die Nutzung des Versorgungsnetzes gelten die nachstehenden Preise: Jahresleistungspreissystem Leistungspreissystem für Entnahme mit Leistungsmessung Jahresbenutzungsdauer 1) Jahresbenutzungsdauer 1) < h/a h/a Leistungspreis rbeitspreis Leistungspreis rbeitspreis / kw ct / kwh / kw ct / kwh Mittelspannung (MS) 8,13 2,30 41,80 0,95 Umspannung Mittel-/ Niederspannung (USp. MS/NS) 8,37 2,77 53,86 0,95 Niederspannung (NS) 9,68 2,95 57,02 1,04 1) Jahresbenutzungsdauer = Jahresarbeit Entnahmestelle / maximale Jahreshöchstlast Verluste Die mit dem Energietransport verbundenen elektrischen Verluste sind mit den Netznutzungsentgelten abgegolten. ei Entnahme der elektrischen Energie aus der MSP-Ebene und deren Erfassung durch eine niederspannungsseitige Messeinrichtung wird ein Zuschlag für Transformatorenverluste in Höhe von 1,5% auf die rbeitsmengen und die Leistungswerte erhoben. Offshore-Haftungsumlage Gemäß 17f bs. 5 EnWG sind Netzbetreiber berechtigt, die Kosten für Entschädigungszahlungen, soweit diese dem elastungsausgleich unterliegen und nicht erstattet worden sind, und für usgleichszahlungen ab dem 1. Januar 2013 als ufschlag auf die Netzentgelte gegenüber Letztverbrauchern geltend zu machen. Offshore-Haftungsumlage 2013 (bis 1 GWh!) 0,250 0,050 0, StromNEV-Umlage Gemäß Ziffer 3 des eschlusses der undesnetzagentur wegen Festlegung der 19 StromNEV-Umlage in bweichung von 17 bs. 8 StromNEV vom (K ) sind wir verpflichtet von allen Letztverbrauchern bzw. Lieferanten die von den Übertragungsnetzbetreibern veröffentlichte 19-Umlage zu erheben. Die gemäß 19 bs. 2 StromNEV begünstigten Letztverbraucher sind nicht von der 19-Umlage befreit. 19 StromNEV-Umlage ,329 0,050 0,025 KWK-Zuschlag Zusätzlich zu den o. a. Leistungs-, Grund-, und rbeitspreisen werden Mehrkosten gemäß dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den usbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKModG) verrechnet. KWK-Zuschlag ,126 0,060 0,025

3 Umlage gemäß 18 bs. 1 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten (blav) Wir machen darauf aufmerksam, dass am die Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten im undesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Wir behalten uns daher die Verrechnung dieser Umlage zusätzlich zu den Netzentgelten vor. Entgelt für Messung Ein Entgelt für Messung, abhängig von der jeweils erforderlichen Messeinrichtung, wird gesondert berechnet. Entgelt für brechnung Ein Entgelt für brechnung, abhängig von der jeweils erforderlichen Messeinrichtung, wird gesondert berechnet. Konzessionsabgabe Die oben genannten Preise erhöhen sich um die jeweils gültige Konzessionsabgabe. lindstromlieferung Ein Entgelt für lindstrom wird gesondert berechnet. Umsatzsteuer lle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe (zurzeit 19%).

4 Preisblatt 2 Entgelte für die Entnahme ohne Leistungsmessung Gültig ab Für die Nutzung des Versorgungsnetzes gelten die nachstehenden Preise: Jahrespreissystem Entnahme ohne Leistungsmessung Grundpreis rbeitspreis / a ct / kwh Niederspannung (NS) 0,00 4,59 Entnahme durch Elektro-Speicherheizungen ohne Leistungsmessung Mittelspannung (MS) Umspannung Mittel-/ Niederspannung (USp. MS/NS) Niederspannung (NS) rbeitspreis ct / kwh 2,08 2,08 2,08 Entnahme durch sonstige unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen, (z.. Elektro-Wärmepumpen) ohne Leistungsmessung Mittelspannung (MS) Umspannung Mittel-/ Niederspannung (USp. MS/NS) Niederspannung (NS) rbeitspreis ct / kwh 2,08 2,08 2,08 Verluste Die mit dem Energietransport verbundenen elektrischen Verluste sind mit den Netznutzungsentgelten abgegolten. ei Entnahme der elektrischen Energie aus der MSP-Ebene und deren Erfassung durch eine niederspannungsseitige Messeinrichtung wird ein Zuschlag für Transformatorenverluste in Höhe von 1,5% auf die rbeitsmengen und die Leistungswerte erhoben. Mehr-/Mindermengen Die Preise werden nach dem VDN-Praxisleitfaden "Ermittlung und brechnung von Jahresmehr- und -mindermengen" vom auf asis von EEX-örsenstundenpreisen ermittelt. Offshore-Haftungsumlage Gemäß 17f bs. 5 EnWG sind Netzbetreiber berechtigt, die Kosten für Entschädigungszahlungen, soweit diese dem elastungsausgleich unterliegen und nicht erstattet worden sind, und für usgleichszahlungen ab dem 1. Januar 2013 als ufschlag auf die Netzentgelte gegenüber Letztverbrauchern geltend zu machen. Offshore-Haftungsumlage 2013 (bis 1 GWh!) 0,250 0,050 0,025

5 19 StromNEV-Umlage Gemäß Ziffer 3 des eschlusses der undesnetzagentur wegen Festlegung der 19 StromNEV-Umlage in bweichung von 17 bs. 8 StromNEV vom (K ) sind wir verpflichtet von allen Letztverbrauchern bzw. Lieferanten die von den Übertragungsnetzbetreibern veröffentlichte 19-Umlage zu erheben. Die gemäß 19 bs. 2 StromNEV begünstigten Letztverbraucher sind nicht von der 19-Umlage befreit. 19 StromNEV-Umlage ,329 0,050 0,025 KWK-Zuschlag Zusätzlich zu den o. a. Leistungs-, Grund-, und rbeitspreisen werden Mehrkosten gemäß dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den usbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKModG) verrechnet. KWK-Zuschlag ,126 0,060 0,025 Umlage gemäß 18 bs. 1 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten (blav) Wir machen darauf aufmerksam, dass am die Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten im undesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Wir behalten uns daher die Verrechnung dieser Umlage zusätzlich zu den Netzentgelten vor. Entgelt für Messung Ein Entgelt für Messung, abhängig von der jeweils erforderlichen Messeinrichtung, wird gesondert berechnet. Entgelt für brechnung Ein Entgelt für brechnung, abhängig von der jeweils erforderlichen Messeinrichtung, wird gesondert berechnet. Konzessionsabgabe Die oben genannten Preise erhöhen sich um die jeweils gültige Konzessionsabgabe. lindstromlieferung Ein Entgelt für lindstrom wird gesondert berechnet. Umsatzsteuer lle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe (zurzeit 19%).

6 Gültig ab Preisblatt 3: Entgelte für Monatsleistungspreissystem für die Entnahme mit Leistungsmessung Für Netzkunden mit einer zeitlich begrenzten hohen Leistungsaufnahme, der in der übrigen Zeit eine deutlich geringere oder keine Leistungsaufnahme gegenüber steht, bietet die Regensburg Netz GmbH GmbH alternativ zum Jahresleistungspreissystem (Preisblatt 1) eine brechnung auf asis von Monatsleistungspreisen an. Ein Netzkunde mit einer derartigen Lastcharakteristik, der sich für den Wechsel in das Monatsleistungspreissystem entscheidet, teilt dieses der Regensburg Netz GmbH GmbH verbindlich vor eginn einer brechnungsperiode mit. Monatsleistungspreissystem Entnahme ohne Leistungsmessung Mittelspannung (MS) Umspannung Mittel-/ Niederspannung (USp. MS/NS) Niederspannung (NS) Leistungspreis rbeitspreis / kw ct / kwh 6,97 0,95 8,98 0,95 9,50 1,04 Verluste Die mit dem Energietransport verbundenen elektrischen Verluste sind mit den Netznutzungsentgelten abgegolten. ei Entnahme der elektrischen Energie aus der MSP-Ebene und deren Erfassung durch eine niederspannungsseitige Messeinrichtung wird ein Zuschlag für Transformatorenverluste in Höhe von 1,5% auf die rbeitsmengen und die Leistungswerte erhoben. Mehr-/Mindermengen Die Preise werden nach dem VDN-Praxisleitfaden "Ermittlung und brechnung von Jahresmehr- und -mindermengen" vom auf asis von EEX-örsenstundenpreisen ermittelt. Offshore-Haftungsumlage Gemäß 17f bs. 5 EnWG sind Netzbetreiber berechtigt, die Kosten für Entschädigungszahlungen, soweit diese dem elastungsausgleich unterliegen und nicht erstattet worden sind, und für usgleichszahlungen ab dem 1. Januar 2013 als ufschlag auf die Netzentgelte gegenüber Letztverbrauchern geltend zu machen. Offshore-Haftungsumlage 2013 (bis 1 GWh!) 0,250 0,050 0, StromNEV-Umlage Gemäß Ziffer 3 des eschlusses der undesnetzagentur wegen Festlegung der 19 StromNEV-Umlage in bweichung von 17 bs. 8 StromNEV vom (K ) sind wir verpflichtet von allen Letztverbrauchern bzw. Lieferanten die von den Übertragungsnetzbetreibern veröffentlichte 19-Umlage zu erheben. Die gemäß 19 bs. 2 StromNEV begünstigten Letztverbraucher sind nicht von der 19-Umlage befreit. 19 StromNEV-Umlage ,329 0,050 0,025

7 KWK-Zuschlag Zusätzlich zu den o. a. Leistungs-, Grund-, und rbeitspreisen werden Mehrkosten gemäß dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den usbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKModG) verrechnet. KWK-Zuschlag ,126 0,060 0,025 Umlage gemäß 18 bs. 1 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten (blav) Wir machen darauf aufmerksam, dass am die Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten im undesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Wir behalten uns daher die Verrechnung dieser Umlage zusätzlich zu den Netzentgelten vor. Entgelt für Messung Ein Entgelt für Messung, abhängig von der jeweils erforderlichen Messeinrichtung, wird gesondert berechnet. Entgelt für brechnung Ein Entgelt für brechnung, abhängig von der jeweils erforderlichen Messeinrichtung, wird gesondert berechnet. Konzessionsabgabe Die oben genannten Preise erhöhen sich um die jeweils gültige Konzessionsabgabe. lindstromlieferung Ein Entgelt für lindstrom wird gesondert berechnet. Umsatzsteuer lle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe (zurzeit 19%).

8 Gültig ab Preisblatt 4: Entgelte für Jahresleistungspreissystem für Entnahme mit Leistungsmessung - Netzreservekapazität Zur bsicherung des usfalls einer Erzeugungsanlage kann für den Zeitpunkt und den Umfang des Reservestrombezuges eine Reserve-Netzkapazität beim Verteilnetzbetreiber bestellt werden. Die Reserve-Netzkapazität kann bis zur Höhe der Engpassleistung der Erzeugungsanlage pro Jahr bestellt werden. Es gelten die nachfolgenden Preise: Jahresleistungspreissystem für Entnahme mit Leistungsmessung - Netzreservekapazität Mittelspannung (MS) Umspannung Mittel-/ Niederspannung (USp. MS/NS) Niederspannung (NS) Reservekapazität 0 bis 200 h/a 200 bis 400 h/a 400 bis 600 h/a / kw / kw / kw 31,26 37,51 43,76 34,27 41,12 47,98 37,03 44,44 51,84 Verluste Die mit dem Energietransport verbundenen elektrischen Verluste sind mit den Netznutzungsentgelten abgegolten. ei Entnahme der elektrischen Energie aus der MSP-Ebene und deren Erfassung durch eine niederspannungsseitige Messeinrichtung wird ein Zuschlag für Transformatorenverluste in Höhe von 1,5% auf die rbeitsmengen und die Leistungswerte erhoben. Mehr-/Mindermengen Die Preise werden nach dem VDN-Praxisleitfaden "Ermittlung und brechnung von Jahresmehr- und -mindermengen" vom auf asis von EEX-örsenstundenpreisen ermittelt. Offshore-Haftungsumlage Gemäß 17f bs. 5 EnWG sind Netzbetreiber berechtigt, die Kosten für Entschädigungszahlungen, soweit diese dem elastungsausgleich unterliegen und nicht erstattet worden sind, und für usgleichszahlungen ab dem 1. Januar 2013 als ufschlag auf die Netzentgelte gegenüber Letztverbrauchern geltend zu machen. Offshore-Haftungsumlage 2013 (bis 1 GWh!) 0,250 0,050 0, StromNEV-Umlage Gemäß Ziffer 3 des eschlusses der undesnetzagentur wegen Festlegung der 19 StromNEV-Umlage in bweichung von 17 bs. 8 StromNEV vom (K ) sind wir verpflichtet von allen Letztverbrauchern bzw. Lieferanten die von den Übertragungsnetzbetreibern veröffentlichte 19-Umlage zu erheben. Die gemäß 19 bs. 2 StromNEV begünstigten Letztverbraucher sind nicht von der 19-Umlage befreit. 19 StromNEV-Umlage ,329 0,050 0,025

9 KWK-Zuschlag Zusätzlich zu den o. a. Leistungs-, Grund-, und rbeitspreisen werden Mehrkosten gemäß dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den usbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKModG) verrechnet. KWK-Zuschlag ,126 0,060 0,025 Umlage gemäß 18 bs. 1 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten (blav) Wir machen darauf aufmerksam, dass am die Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten im undesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Wir behalten uns daher die Verrechnung dieser Umlage zusätzlich zu den Netzentgelten vor. Entgelt für Messung Ein Entgelt für Messung, abhängig von der jeweils erforderlichen Messeinrichtung, wird gesondert berechnet. Entgelt für brechnung Ein Entgelt für brechnung, abhängig von der jeweils erforderlichen Messeinrichtung, wird gesondert berechnet. Konzessionsabgabe Die oben genannten Preise erhöhen sich um die jeweils gültige Konzessionsabgabe. lindstromlieferung Ein Entgelt für lindstrom wird gesondert berechnet. Umsatzsteuer lle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe (zurzeit 19%).

10 Preisblatt 5: Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und brechnung - Messeinrichtungen Gültig ab Preis je Messeinrichtung bzw. Kunde Entgelte - Entnahme und Einspeisung mit Lastgangzählung Messung /a Messstellenbetrieb /a brechnung /a MS - Mittelspannung 1) 177,36 561,72 229,56 NS - Niederspannung (einschließlich Umspannung MS/NS) 1) Preisabschlag für Direktmessungen 177,36 274,80 229,56 27,48 lle Spannungsebenen - Preisabschlag für: - kundenseitig gestellte Telekommunikationseinrichtung 90,00 - statt täglicher nur monatliche Datenbereitstellung 0,00 Entgelte - Entnahme und Einspeisung ohne Lastgangzählung Jährliche Messung Halbjährliche Messung Vierteljährliche Messung Monatliche Messung Messung /a 2,13 4,26 8,52 25,56 Entgelte - Entnahme und Einspeisung ohne Lastgangzählung Eintarifzähler 2) Zweitarifzähler inkl. Schaltgerät 3) Wandler Messstellenbetrieb /a 9,24 32,40 27,48 Entgelte - Entnahme und Einspeisung ohne Lastgangzählung Jährliche brechnung Halbjährliche brechnung Vierteljährliche brechnung Monatliche brechnung brechnung Eintarifzähler 2), Zweitarifzähler 3), Pauschalanlage 4) /a 12,08 24,16 48,32 144,96

11 1) Die Entgelte verstehen sich einschließlich Wandlersatz und Telekommunikationseinrichtung sowie einer täglichen Datenlieferung. 2) Dieser Preis versteht sich für einen rbeitsmengenzähler mit nur einer Messung (sowohl Wechsel- als auch Drehstromzähler). 3) Dieser Preis versteht sich für einen rbeitsmengenzähler mit zwei Messungen (sowohl Wechsel- als auch Drehstromzähler und moderne elektronische Zähler) inkl. Schaltgerät. 4) Pauschalanlage = nlagen ohne Zähler (z.. Fernsprechhäuschen, ntennennetzverstärker, Werbereklamefenster). 5) Das Modem wird immer durch den Netzbetreiber gestellt. Zusatzleistungen: Zusätzliche blesung je gemessener Entnahmestelle Zusätzliche brechnung je gemessener Entnahmestelle 2,13 12,08 Wird wegen fehlender Kommunikationsmöglichkeit, die durch den Kunde zu vertreten ist, eine blesung vor Ort notwendig, wird je uslesung zusätzlich der aktuelle Verrechnungssatz einer Monteurstunde in Rechung gestellt. lle Preise zzgl. Steuern und bgaben.

12 Preisblatt 6: Entgelte für lindstrom Gültig ab Der ezug von lindstrom wird für Kunden mit Lastprofilzählung (Leistungsmessung) erfasst und zusätzlich in Rechnung gestellt. Eine lindstromlieferung wird ab einem cos φ kleiner 0,9 (kapazitiv oder induktiv) verrechnet. lindstrom Entgelte für lindstrom Induktiv Kapazitiv Mittelspannung (MS) Umspannung Mittel-/ Niederspannung (USp. MS/NS) Niederspannung (NS) ct/kvarh ct/kvarh 1,28 1,28 1,28 1,28 1,28 1,28 lle Preise zzgl. Steuern und bgaben.

13 Preisblatt 7 Individuelle Netzentgelte nach 19 StromNEV Gültig ab typische Netznutzung nach 19 bs. 2 S. 1 StromNEV: Hochlastzeiten 2013 Netz- oder Umspannebene Winter Frühling Sommer Herbst (Dez.-Feb.) (März-Mai) (Juni-ugust) (Sept.-Nov) Mittelspannung (MS) 09:00-19:00 Uhr 10:00-13:00 Uhr 10:30-13:30 Uhr 09:15-18:00 Uhr Umspannung Mittel-/ Niederspannung (Usp. MS/NS) 16:45-19:45 Uhr 17:30-20:30 Uhr 16:45-19:45 Uhr 16:30-19:30 Uhr Niederspannung (NS) 11:45-19:45 Uhr 17:15-20:15 Uhr 11:00-14:00 Uhr 16:30-19:30 Uhr Individuelle Netzentgelte nach 19 bs. 2 S. 1 StromNEV für das Kalenderjahr 2013: Netzkunde, nschrift Netz- oder Umspannebene der Entnahme eantragte Netzentgeltreduktion in % Genehmigte Netzentgeltreduktion durch die undesnetzagentur in % undesnetzagentur - ktenzeichen IntelligentPower Mittelspannung 16,5% 16,5% K Individuelle Netzentgelte nach 19 bs. 2 S. 2 StromNEV für das Kalenderjahr 2013: Netzkunde, nschrift Infineon Technologies G Netz- oder Umspannebene der Entnahme Umspannung Hoch-/ Mittelspannung (brechnungsebene) eantragte Netzentgeltreduktion in % Genehmigte Netzentgeltreduktion durch die undesnetzagentur in % undesnetzagentur - ktenzeichen 100,0% 100,0% K Individuelle Netzentgelte nach 19 bs. 3 StromNEV Zählpunkt DE DE DE DE DE DE DE DE abrechnungsrelevante Netz- oder Umspannebene E.ON ayern HS/MS E.ON ayern HS/MS E.ON ayern HS/MS E.ON ayern HS/MS E.ON ayern HS/MS E.ON ayern HS/MS E.ON ayern HS/MS E.ON ayern HS/MS Entgelt für singulär genutzte etriebsmittel 19 bs. 3 S. 1, 2 StromNEV /a 0, , , , , , , ,00

14 Preisblatt 8 Konzessionsabgabe gemäß KV Veröffentlichungspflicht gemäß 20 bs. 1 EnWG Gültig ab GS Gemeinde HT NT SVK Regensburg, krsfr. Stadt 1,99 0,61 0, ad bbach 1,32 0,61 0, arbing 1,32 0,61 0, Donaustauf 1,32 0,61 0, Lappersdorf 1,32 0,61 0, Mintraching 1,32 0,61 0, Neutraubling 1,32 0,61 0, Obertraubling 1,32 0,61 0, Pentling 1,32 0,61 0, Pettendorf 1,32 0,61 0, Regenstauf 1,32 0,61 0, Sinzing 1,32 0,61 0, Tegernheim 1,32 0,61 0, Wenzenbach 1,32 0,61 0, Zeitlarn 1,32 0,61 0,11 Legende: HT = Tarifkunden keine Schwachlast NT = Tarifkunden Schwachlast SVK = Sondervertragskunden nach KV 2 bs. 7

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