Regulierungspolitik: Ist eine politisch unabhängigere Landesregulierungsbehörde

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Regulierungspolitik: Ist eine politisch unabhängigere Landesregulierungsbehörde"

Transkript

1 14. Wahlperiode Antrag der Abg. Thomas Knapp u. a. SPD und Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums Regulierungspolitik: Ist eine politisch unabhängigere Landesregulierungsbehörde in Baden-Württemberg nötig? Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. welche Aufgaben und Funktionen der Landesregulierungsbehörde im Einzelnen zukommen und wie viele Energieversorger und Verbraucher von ihren Entscheidungen im Land betroffen sind; 2. über welche Finanz-, Personal- und Sachmittel die Behörde für das Erfüllen der ihr zukommenden Aufgaben derzeit verfügt; 3. welche Gründe im Jahre 2005 vorlagen, die Landesregulierungsbehörde als Referat im Wirtschaftsministerium des Landes zu gründen und nicht, ähnlich der Bundesnetzagentur, als Beschlussbehörde mit eigener Personal-, Organisations- und Finanzhoheit; 4. inwiefern die politische Unabhängigkeit der Landesregulierungsbehörde gewahrt ist, der, organisiert im Referat 62 in der Abteilung 6 des Wirtschaftsministeriums, als Teil der Ministerialverwaltung auch eine politikunterstützende Funktion zukommt; 5. wie sie die Aussage der Monopolkommission beurteilt, die in ihrem Sondergutachten Strom und Gas 2009 auf S. 112 schreibt: Insbesondere kritisiert die Monopolkommission, dass Landesregulierungsbehörden nicht dieselbe politische Unabhängigkeit genießen wie die Bundesnetzagentur. Der hierdurch gegebenen Versuchung einer Industriepolitik auf Landesebene ist zu widerstehen... ; Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter:

2 6. bei welchen Aufgaben, die das Energiewirtschaftsgesetz den Landesregulierungsbehörden überträgt, den Behörden ein Ermessen eingeräumt wird und die Ermessensausübung der Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg zu unterschiedlichen Entscheidungen/Vorgaben im Vergleich zu anderen Bundesländern geführt hat (vgl. Absatz 282 ff. des Sonderberichts der Monopolkommission) Knapp, Dr. Prewo, Hofelich, Haas, Rudolf Hausmann SPD Begründung Das aktuelle Sondergutachten der Monopolkommission erhebt schwere Vorwürfe hinsichtlich der politischen Unabhängigkeit der Landesregulierungs - behörden in Deutschland. Diese Vorwürfe, vor allem aber vier Jahre Regulierungspolitik der Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg, sollten zum Anlass genommen werden, sich mit ihrer Arbeit und Organisation auseinanderzusetzen. Stellungnahme*) Mit Schreiben vom 19. September 2009 Nr nimmt das Wirtschaftsministerium zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. welche Aufgaben und Funktionen der Landesregulierungsbehörde im Einzelnen zukommen und wie viele Energieversorger und Verbraucher von ihren Entscheidungen im Land betroffen sind; Der Landesregulierungsbehörde kommt die Funktion zu, die regulierungsrechtlichen Teile des am 13. Juli 2005 in Kraft getretenen 2. Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sowie die darauf beruhenden Verordnungen mit dem Ziel der Sicherstellung eines wirksamen Wettbewerbs bei der Versorgung mit Elektrizität und Gas und der Sicherung eines langfristig angelegten leistungsfähigen und zuverlässigen Betriebs von Energieversorgungsnetzen behördlich zu vollziehen. Dazu gehören als Aufgaben im Wesentlichen bis 2008 auf der Grundlage von Kostenprüfungen nach der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) sowie der Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) die Genehmigung von Netzentgelten für den Netzzugang zu Strom- und Gasverteilnetzen. *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 2

3 Festlegung von allgemeingültigen regulierungsrechtlichen Maßstäben (Höhe der Eigenkapitalverzinsung ab 2009, Behandlung der Verlustenergie). Entflechtung von Unternehmen, Überwachung der Umsetzung von regulierungsrechtlichen Pflichten. Missbrauchsaufsicht nach 30, 31 EnWG; Beschwerdemanagement. Entscheidungen zu Objektnetzen. Liberalisierung des Messwesens. Festsetzung von Erlösobergrenzen der Strom- und Gasnetzverteilnetzunternehmen ab 1. Januar 2009 auf der Grundlage der Anreizregulierungsverordnung. Entscheidungen über Erlösobergrenzenveränderungen während der Regulierungsperioden, Führen der Regulierungskonten. Wiederkehrende Kostenprüfungen nach der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) vor Beginn neuer Regulierungsperioden. Vertretung vor Gerichten. Abstimmung der Rechtspraxis zwischen den Regulierungsbehörden von Bund und Ländern, im Rahmen des Bund-Länder-Ausschusses bei der Bundesnetzagentur. Mitwirkung bei der Rechtssetzung, Bundesrat. Zuständig ist das Wirtschaftsministerium als Landesregulierungsbehörde für alle Strom- und Gasnetzbetreiber, wenn jeweils weniger als Kunden angeschlossen sind und das betriebene Netz sich nicht auf andere Bundesländer erstreckt. Dazu gehören derzeit 122 Stromnetzbetreiber mit angeschlossenen Netzkunden sowie 102 Gasnetzbetreiber mit angeschlossenen Netzkunden. Daneben besteht eine Zuständigkeit für im Land belegene Objektnetze Strom und Gas. Bislang hat die Landesregulierungsbehörde folgende Anzahl regulierungsrechtlicher Verfahren mit gebührenpflichtigen Verwaltungsakten abgeschlossen: 2006: 148, davon 120 Netzentgeltgenehmigungsverfahren 2007: 299, davon 176 Netzentgeltgenehmigungsverfahren 2008: 375, davon 158/140 Netzentgeltgenehmigungs-/Erlösobergrenzenfestsetzungsverfahren 2009: 157 (bis September 2009), davon 7/97 Netzentgeltgenehmigungs-/Erlösobergrenzenfestsetzungsverfahren 3

4 4 Von den insgesamt dagegen eingeleiteten 218 gerichtlichen Beschwerdeverfahren vor dem OLG Stuttgart und dem Bundesgerichtshof sind zurzeit noch 52 Verfahren anhängig. 2. über welche Finanz-, Personal- und Sachmittel die Behörde für das Erfüllen der ihr zukommenden Aufgaben derzeit verfügt; Über eigene Finanzmittel verfügt die Behörde nicht. Nach den Personal-Richtsätzen für Dienstbezüge entfallen auf die Mitarbeiter mit unmittelbaren Regulierungsaufgaben (6,5 Mitarbeiteräquivalente, davon 3,35 im höheren, sonst im gehobenen Dienst) insgesamt jährlich an Personalkosten. Als sächliche Verwaltungsausgaben und sog. Investkosten entfallen rechnerisch auf die LRegB /a. Mithin decken die gesicherten Gebühreneinnahmen der LRegB (durchschnittlich 2006 bis 2011 ca /a) auch die zusätzlich kalkulatorisch anzusetzenden Verwaltungsquerschnittskosten oder Pensionslasten mit ab. 3. welche Gründe im Jahre 2005 vorlagen, die Landesregulierungsbehörde als Referat im Wirtschaftsministerium des Landes zu gründen und nicht, ähnlich der Bundesnetzagentur, als Beschlussbehörde mit eigener Personal-, Organisations- und Finanzhoheit; Gemäß Kabinettsbeschluss der Landesregierung vom Juli 2005 wurde die Landesregulierungsbehörde im Ressort des Wirtschaftsministeriums eingerichtet. Die Einrichtung der Landesbehörden ist, so nicht höherrangiges Recht entgegen steht, grundsätzlich Sache der Länder. Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates und entsprechend dem Aufbau der Kartellbehörden von Bund und Ländern im EnWG eine zwingende Regelung nur hinsichtlich der Behördenstruktur bei der Bundesnetzagentur mit den unabhängigen Beschlusskammern getroffen. Mit Blick auf die Organisationsstruktur der Landeskartellbehörde und der Aufgabenverwandtschaft zwischen Regulierungs- und Kartellbehörden hat man sich im Land für eine vergleichbare effiziente Behördenstruktur entschieden. Ein Behördenaufbau mit gerichtsähnlichen Beschlusskammern oder Beschluss abteilungen war in Anbetracht der zeitlichen Erfordernisse, der zugewiesenen Aufgaben und der gewollten schlanken Behördenstruktur nicht angezeigt. Die Bindung an Recht und Gesetz ist im Übrigen auch bei einer Weisungsgebundenheit gewährleistet, weil der potenzielle Weisungsgeber seinerseits an die gleichen Grundsätze gebunden ist. Die Einrichtung als Referat war naheliegend, weil im Wirtschaftsministerium die Kartellaufsicht inhaltlich und organisatorisch ebenso ausgestaltet war und sich bewährt hat. 4. inwiefern die politische Unabhängigkeit der Landesregulierungsbehörde gewahrt ist, der, organisiert im Referat 62 in der Abteilung 6 des Wirtschaftsministeriums, als Teil der Ministerialverwaltung auch eine politikunterstützende Funktion zukommt; Die Landesregulierungsbehörde vollzieht als rein operative Arbeitseinheit Bundesrecht und wird durch das Oberlandesgericht Stuttgart und den Bundesgerichtshof im Beschwerdeverfahren kontrolliert. Zudem steht gem. 66 Abs. 3 EnWG der Bundesnetzagentur bei allen Verfahren der Landesregulie-

5 rungsbehörden das Recht zu, alle Entscheidungen der Landesregulierungsbehörden eigenständig einer gerichtlichen Überprüfung mit dem Ziel der Wahrung der einheitlichen Anwendung des Regulierungsrechts zuführen zu können. Politikunterstützende Funktionen im Energiebereich obliegen daher der Abteilung 4 Energie und Wohnungsbau. In der jetzt mehr als 4-jährigen Praxis der Landesregulierungsbehörde sind trotz des Instituts des Weisungsrechts fachfremde Einflüsse, die die politische Unabhängigkeit in Frage stellen könnten, bewusst nicht ausgeübt worden. Die Landesregierung wird aber zu prüfen haben, wie sie auf die neuen Vorgaben in den Artikel 34 ff. der Richtlinie 2009/72/EG vom 13. Juli 2009 (Strom) und Artikel 39 ff. der Richtlinie 2009/73/EG vom 13. Juli 2009 (Gas) zu der Ausgestaltung der Organisation der nationalen Regulierungsbehörden reagieren möchte und welche Vorstellungen über den Bundesrat im Rahmen der bundesrechtlichen Umsetzung eingebracht werden sollen. Nach dem am 3. September 2009 in Kraft getretenen 3. Binnenmarktpaket sind die Mitgliedstaaten gehalten, die Vorgaben des 3. Binnenmarktpakets bis zum 3. März 2011 in innerstaatliches Recht umzusetzen. 5. wie sie die Aussage der Monopolkommission beurteilt, die in ihrem Sondergutachten Strom und Gas 2009 auf S. 112 schreibt: Insbesondere kritisiert die Monopolkommission, dass Landesregulierungsbehörden nicht dieselbe politische Unabhängigkeit genießen wie die Bundesnetzagentur. Der hierdurch gegebenen Versuchung einer Industriepolitik auf Landesebene ist zu widerstehen... ; Diese unterstellende Aussage ist, jedenfalls soweit sie sich auf die Situation in Baden-Württemberg beziehen sollte, nicht nachvollziehbar. Die Monopolkommission belegte bisher ihre Ansicht nicht mit konkreten Angaben oder Beispielen. Deswegen ist diese Aussage nicht nachprüfbar. Sie dürfte aber ebenso hinsichtlich der anderen Landesregulierungsbehörden kaum der Sachlage entsprechen und auf fehlende eigene Detailkenntnisse zur Regulierungspraxis zurückgehen. Der Vollzug des EnWG als Bundesrecht ist im Übrigen gar nicht geeignet, Industriepolitik auf Landesebene zu betreiben. Die Landesregierung hat daher mehrfach deutlich gemacht, dass sie die Regulierung nicht als Mittel zur Durchsetzung von Strukturpolitik ansieht. Eine rechtliche Verankerung politischer Unabhängigkeit ist hingegen bei der Bundesnetzagentur wegen ihres viel größeren Wirkungskreises und damit ihrer Bedeutung aus Sicht des Gesetzgebers und mit Blick auf seine guten Erfahrungen mit der Kartellaufsicht angezeigt gewesen. 6. bei welchen Aufgaben, die das Energiewirtschaftsgesetz den Landesregulierungsbehörden überträgt, den Behörden ein Ermessen eingeräumt wird und die Ermessensausübung der Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg zu unterschiedlichen Entscheidungen/Vorgaben im Vergleich zu anderen Bundesländern geführt hat (vgl. Absatz 282 ff. des Sonderberichts der Monopolkommission). Das Regulierungsrecht räumt den Regulierungsbehörden, abgesehen vom Ob und Wie von allgemeingültigen Festlegungen nach 29 Abs. 1 EnWG, beim sonstigen Vollzug nur in sehr geringem Umfang Ermessen ein. Bei den Festlegungen gibt es keine Unterschiede zwischen den Inhalten von Festlegungen der Bundesnetzagentur und denen der Landesregulierungsbehörden. So hat die Landesregulierungsbehörde für Baden-Württemberg sowohl 5

6 dieselben Preisindizes und Eigenkapitalzinssätze wie die Bundesnetzagentur festgelegt. Unterschiede in der Regulierungspraxis beruhen auch nicht auch auf sog. Beurteilungsspielräumen, sondern auf vereinzelt anderer Rechtsauslegung des immer noch nicht rechtlich voll ausgetragenen Regulierungsrechts durch die jeweils zuständige Behörde. Letztlich wird die Rechtsauslegung, auch die der verschiedenen Oberlandesgerichte, durch den BGH auf eine einheitliche Linie wieder zurückgeführt. Dazu hat der BGH (EnVR 19/08, Beschluss vom 23. Juni 2009) ausgeführt, dass Dritte keinen Anspruch haben, so behandelt zu werden wie bei einer anderen Regulierungsbehörde, sondern entsprechend der wahren Rechtslage. Die Kritik der Monopolkommission basiert auf einem eher zentralistischen Ansatz, möglicherweise mit einem Rechtsfindungsmonopol der Bundes - behörde, der negiert, dass es bei der Einführung eines neuen Systems in der föderalen Rechtspraxis immer zu Umsetzungs- und Auslegungsfragen kommt, die aber schnell geklärt werden sollten. So hat beispielsweise die Landesregulierungsbehörde in Baden-Württemberg Plankosten bei der Bewertung der Kosten der Verlustenergie oder die Kosten von Anlagen im Bau kos - tenrechtlich anerkannt, während andere Regulierungsbehörden dies nicht getan haben. Nach der Befassung des BGH mit dieser Rechtsfrage ist klargestellt, dass diese Kosten anzuerkennen sind. Umgekehrt hat die Landesregulierungsbehörde die Netzentgeltgenehmigungen im Lande rückwirkend einheitlich zum 1. Januar 2006 beginnen lassen, was der BGH nicht bestätigte, sondern den Weg der Bundesnetzagentur, die Netzentgeltgenehmigungen mit dem Tag der Zustellung des Bescheide wirken zu lassen. Die Folge ist, dass heute alle Unternehmen in der Zuständigkeit der Bundesnetzagentur von der sog. Mehrerlösabschöpfung betroffen sind, nicht aber in Baden-Württemberg. Materiell werden nach den Entscheidungen des BGH die Unternehmen jedoch kaum unterschiedlich belastet. So haben im letzten Beispiel die Unternehmen in Baden-Württemberg die niedrigeren Netzentgelte den Netzkunden bereits ab dem 1. Januar 2006 ausgewiesen, während andernorts über die sog. Mehrerlösabschöpfung die Netzkunden erst ab 2010 nachträglich einen Ausgleich für die früher überhöhten Netzentgelte erhalten. Wegen weiterer Einzelheiten zu der Praxis der Regulierungsbehörden wird auf die Stellungnahmen des Wirtschaftsministeriums auf den Antrag der Abg. Claus Schmiedel u. a. vom 22. November 2006 (Drucksache 14/594) sowie zur Kleinen Anfrage des Abg. Ernst Behringer vom 24. November 2006 (Drucksache 14/618) verwiesen. Die zeitlich spätestens bis zur Befassung des BGH befristeten Divergenzen hat der Gesetzgeber gesehen und deswegen u. a. die gesetzliche Beiladung der Bundesnetzagentur in allen Länderverwaltungs- und Gerichtsverfahren gem. 66 Abs. 3, 79 Abs. 2 EnWG ebenso wie die Einrichtung eines Länderausschusses bei der Bundesnetzagentur gem. 60 a EnWG sowie verschiedene Mitteilungs- und Anhörungspflichten unter den Regulierungsbehörden von Bund und Ländern angeordnet. Pfister Wirtschaftsminister 6

1. wie viele opiatabhängige Menschen in Baden-Württemberg zurzeit substituiert

1. wie viele opiatabhängige Menschen in Baden-Württemberg zurzeit substituiert 14. Wahlperiode 02. 10. 2008 Antrag der Abg. Brigitte Lösch u. a. GRÜNE und Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit und Soziales Zukunft der Substitution in Baden-Württemberg Antrag Der Landtag wolle

Mehr

Die Änderungsverordnung zur Ermittlung der Stromnetzkosten und Netzentgelte insbesondere auf der Verteilerebene

Die Änderungsverordnung zur Ermittlung der Stromnetzkosten und Netzentgelte insbesondere auf der Verteilerebene Die Änderungsverordnung zur Ermittlung der Stromnetzkosten und Netzentgelte insbesondere auf der Verteilerebene Helmut Fuß, Vorsitzender - Beschlusskammer 9 Berlin, 13. Juni 2014 www.bundesnetzagentur.de

Mehr

13. Wahlperiode 26. 06. 2003

13. Wahlperiode 26. 06. 2003 13. Wahlperiode 26. 06. 2003 Antrag der Abg. Thomas Oelmayer u. a. GRÜNE und Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt und Verkehr US Cross-Border-Leasing und Zuwendungsrecht Antrag Der Landtag wolle beschließen,

Mehr

Die SPD und die Grünen machen im Niedersächsischen Landtag. Alle Menschen sollen in der Politik mitmachen können.

Die SPD und die Grünen machen im Niedersächsischen Landtag. Alle Menschen sollen in der Politik mitmachen können. Antrag Die SPD und die Grünen machen im Niedersächsischen Landtag einen Vorschlag: Alle Menschen sollen in der Politik mitmachen können. Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung. Der Niedersächsische

Mehr

Die Entwicklung der Privatschulen in Baden-Württemberg

Die Entwicklung der Privatschulen in Baden-Württemberg Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3911 05. 08. 2013 Antrag der Abg. Tobias Wald u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Die Entwicklung der

Mehr

des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst

des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Landtag von Baden-Württemberg 14. Wahlperiode Drucksache 14 / 6054 22. 03. 2010 Antrag der Abg. Dr. Frank Mentrup u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Absolventinnen

Mehr

13. Wahlperiode 24. 09. 2001. des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst

13. Wahlperiode 24. 09. 2001. des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst 13. Wahlperiode 24. 09. 2001 Antrag der Abg. Carla Bregenzer u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Die Deutsch-Ordens Fachhochschule Riedlingen Hochschule für

Mehr

Herrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster

Herrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin MGEPA Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe

Mehr

Dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/5680 zuzustimmen.

Dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/5680 zuzustimmen. Landtag von Baden-Württemberg 14. Wahlperiode Drucksache 14 / 5716 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/5680 Haushaltsbegleitgesetz

Mehr

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.9.2014 C(2014) 6515 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom 19.9.2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und

Mehr

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe 30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe Kündigung eines Mietvertrages durch die Erben des Mieters Ist kein Haushaltsangehöriger des

Mehr

3. Welcher Bedarf an Pflegekräften in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen

3. Welcher Bedarf an Pflegekräften in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5764 24. 09. 2014 Kleine Anfrage des Abg. Bernd Hitzler CDU und Antwort des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und

Mehr

Allensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern

Allensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern August 2007 Allensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern Allensbach befragte im Juni 2007 eine repräsentative Stichprobe von 1000 Müttern und Vätern, deren (jüngstes) Kind ab dem 1.1.2007 geboren

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Am 27. März 2011 haben die Menschen in Baden-Württemberg gewählt. Sie wollten eine andere Politik als vorher. Die Menschen haben die GRÜNEN und die SPD in

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher. Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es

Mehr

I. Der Landtag nimmt von der Mitteilung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft vom 11. März 2013 Drucksache 15/3211 Kenntnis.

I. Der Landtag nimmt von der Mitteilung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft vom 11. März 2013 Drucksache 15/3211 Kenntnis. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3249 Stellungnahme des Landtags durch den Ausschuss für Europa und Internationales zu der Mitteilung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft vom 11. März

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

Kreativ visualisieren

Kreativ visualisieren Kreativ visualisieren Haben Sie schon einmal etwas von sogenannten»sich selbst erfüllenden Prophezeiungen«gehört? Damit ist gemeint, dass ein Ereignis mit hoher Wahrscheinlichkeit eintritt, wenn wir uns

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/531. 17. Wahlperiode 2010-05-04

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/531. 17. Wahlperiode 2010-05-04 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/531 17. Wahlperiode 2010-05-04 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung der zuständigen Behörden für die Erteilung von Fahrberechtigungen

Mehr

Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung)

Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung) Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung) 1. Welche Investitionen können geprüft werden? Einer Prüfung

Mehr

Befrieden, Bereinigen, Beilegen - Was kann der Schlichtungsausschuss auf Landesebene leisten?

Befrieden, Bereinigen, Beilegen - Was kann der Schlichtungsausschuss auf Landesebene leisten? DKG-Veranstaltung: DER NEUE 17C KHG IN DER UMSETZUNG Befrieden, Bereinigen, Beilegen - Was kann der Schlichtungsausschuss auf Landesebene leisten? 29. August 2014, Hotel Meliá, Berlin Friedrich W. Mohr

Mehr

Arbeitsmarkteffekte von Umschulungen im Bereich der Altenpflege

Arbeitsmarkteffekte von Umschulungen im Bereich der Altenpflege Aktuelle Berichte Arbeitsmarkteffekte von Umschulungen im Bereich der Altenpflege 19/2015 In aller Kürze Im Bereich der Weiterbildungen mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf für Arbeitslose

Mehr

Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele

Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele 4. März 2015 q5337/31319 Le forsa Politik- und Sozialforschung GmbH Büro Berlin Schreiberhauer

Mehr

BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT

BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/3759 5. Wahlperiode 07.09.2010 BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT des Europa- und Rechtsausschusses (3. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache

Mehr

Senatsbeschluss am 22.01.2013. Gemeinsame Anleihen von Bund und Ländern ( Deutschlandbonds ) (Anfrage für die Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft)

Senatsbeschluss am 22.01.2013. Gemeinsame Anleihen von Bund und Ländern ( Deutschlandbonds ) (Anfrage für die Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft) Die Senatorin für Finanzen 06.02.2013 Holger Runge 361-4090 Senatsbeschluss am 22.01.2013 Gemeinsame Anleihen von Bund und Ländern ( Deutschlandbonds ) (Anfrage für die Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft)

Mehr

Kapazitäten an vollzeitschulischen beruflichen Schulen

Kapazitäten an vollzeitschulischen beruflichen Schulen 14. Wahlperiode 07. 05. 2009 Kleine Anfrage des Abg. Siegfried Lehmann GRÜNE und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Kapazitäten an vollzeitschulischen beruflichen Schulen Kleine Anfrage

Mehr

Arealnetze Der neue Grundsatzentscheid des Bundesgerichts, Handlungsbedarf, Rechtsentwicklung. Montag, 29. Juni 2015, Au Premier, Zürich

Arealnetze Der neue Grundsatzentscheid des Bundesgerichts, Handlungsbedarf, Rechtsentwicklung. Montag, 29. Juni 2015, Au Premier, Zürich Arealnetze Der neue Grundsatzentscheid des Bundesgerichts, Handlungsbedarf, Rechtsentwicklung Montag, 29. Juni 2015, Au Premier, Zürich Arealnetze Regelung in der EU und in Deutschland wo führt der Weg

Mehr

Anleitung über den Umgang mit Schildern

Anleitung über den Umgang mit Schildern Anleitung über den Umgang mit Schildern -Vorwort -Wo bekommt man Schilder? -Wo und wie speichert man die Schilder? -Wie füge ich die Schilder in meinen Track ein? -Welche Bauteile kann man noch für Schilder

Mehr

10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend

10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Einzelplan 12) 10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend

Mehr

Das Energiewirtschaftsgesetz und der Wettbewerb in Deutschland

Das Energiewirtschaftsgesetz und der Wettbewerb in Deutschland Das Energiewirtschaftsgesetz und der Wettbewerb in Deutschland Matthias Kurth Präsident der Bundesnetzagentur Konferenz: EU-Charta der Rechte der Energieverbraucher -1-24. Juni 2009 Meilensteine im EnWG

Mehr

DAS PARETO PRINZIP DER SCHLÜSSEL ZUM ERFOLG

DAS PARETO PRINZIP DER SCHLÜSSEL ZUM ERFOLG DAS PARETO PRINZIP DER SCHLÜSSEL ZUM ERFOLG von Urs Schaffer Copyright by Urs Schaffer Schaffer Consulting GmbH Basel www.schaffer-consulting.ch Info@schaffer-consulting.ch Haben Sie gewusst dass... >

Mehr

BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/1264 Landtag 18. Wahlperiode 18.02.2014

BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/1264 Landtag 18. Wahlperiode 18.02.2014 BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/1264 Landtag 18. Wahlperiode 18.02.2014 Mitteilung des Senats vom 18. Februar 2014 Wahrnehmung der Aufgaben der Landesregulierungsbehörde nach derm Energiewirtschaftsgesetz

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss 9 UF 248/04 Brandenburgisches Oberlandesgericht 32 F 285/2003Amtsgericht Senftenberg Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Familiensache L... S..., Antragstellers, - Prozeßbevollmächtigte:

Mehr

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral!

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral! Beitrag: 1:43 Minuten Anmoderationsvorschlag: Unseriöse Internetanbieter, falsch deklarierte Lebensmittel oder die jüngsten ADAC-Skandale. Solche Fälle mit einer doch eher fragwürdigen Geschäftsmoral gibt

Mehr

Menschen und Natur verbinden

Menschen und Natur verbinden Menschen und Natur verbinden Warum gibt es EuroNatur? Was nützt es, wenn wir den Kiebitz in Deutschland schützen, er dann aber auf seinem Zugweg zwischen Sommer- und Winterquartieren abgeschossen wird?

Mehr

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht Viele Arbeitgeber wollen jetzt die Urlaubsplanung für 2011 vorgelegt bekommen. Dabei kommt es immer wieder zu Streitereien unter den Kollegen. Aber auch zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kann es

Mehr

Mobile Intranet in Unternehmen

Mobile Intranet in Unternehmen Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Diese Beschreibung von Hans Möller, die sich auf den Berufsstand der Versicherungsvermittler. zu den Parteien des Versicherungsvertrages betroffen.

Diese Beschreibung von Hans Möller, die sich auf den Berufsstand der Versicherungsvermittler. zu den Parteien des Versicherungsvertrages betroffen. Einleitung Traditionsgebundenheit, Weltverbreitung und zahlenmäßige Bedeutung des Berufsstandes der Versicherungsvermittler machen es erklärlich, dass es sich um einen Organismus handelt, der nicht leicht

Mehr

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

Deutschland-Check Nr. 35

Deutschland-Check Nr. 35 Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668

Mehr

13. Wahlperiode 07. 10. 2004

13. Wahlperiode 07. 10. 2004 13. Wahlperiode 07. 10. 2004 Antrag der Abg. Norbert Zeller u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Abitur 2012 Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung

Mehr

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen.

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Immer schon ein gutes Zeichen. Das TÜV Rheinland Prüfzeichen. Es steht für Sicherheit und Qualität. Bei Herstellern, Handel

Mehr

Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung Was ändert sich? Was bleibt?

Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung Was ändert sich? Was bleibt? Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung Was ändert sich? Was bleibt? Begleitinformationen: Handout für das Verkaufspersonal im Handel Bei Rückfragen sprechen Sie uns bitte gerne an: DIÄTVERBAND e. V.

Mehr

Welches Übersetzungsbüro passt zu mir?

Welches Übersetzungsbüro passt zu mir? 1 Welches Übersetzungsbüro passt zu mir? 2 9 Kriterien für Ihre Suche mit Checkliste! Wenn Sie auf der Suche nach einem passenden Übersetzungsbüro das Internet befragen, werden Sie ganz schnell feststellen,

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 15. Juli 2010. in dem Insolvenzverfahren

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 15. Juli 2010. in dem Insolvenzverfahren BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 269/09 BESCHLUSS vom 15. Juli 2010 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 290; ZPO 269 Abs. 3 und 4 a) Der Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung

Mehr

Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die Praxis im Land Bremen

Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die Praxis im Land Bremen BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/1495 Landtag 18. Wahlperiode 15.07.14 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die

Mehr

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Stellungnahme der Bundesärztekammer Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des 87 der Strafprozessordnung Berlin, 21. Februar 2012 Korrespondenzadresse: Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz

Mehr

Aufwendungen für die Miete langfristiger und sonstiger Anlagegüter. sind als betriebsnotwendig anzuerkennen, wenn das zu zahlende

Aufwendungen für die Miete langfristiger und sonstiger Anlagegüter. sind als betriebsnotwendig anzuerkennen, wenn das zu zahlende Grundsatz: 8 Abs. 2 APG DVO Aufwendungen für die Miete langfristiger und sonstiger Anlagegüter sind als betriebsnotwendig anzuerkennen, wenn das zu zahlende Jahresentgelt die Summe nicht übersteigt, die

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Die Wirksamkeit der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages richtet sich nach der bei Abschluß der Vertragsverlängerung

Mehr

Nicht selten legen Kollegen während des Prozesses Ihr Mandat nieder. Dennoch bleiben sie einstweilen Zustellempfänger.

Nicht selten legen Kollegen während des Prozesses Ihr Mandat nieder. Dennoch bleiben sie einstweilen Zustellempfänger. Nicht selten legen Kollegen während des Prozesses Ihr Mandat nieder. Dennoch bleiben sie einstweilen Zustellempfänger. Leitsatz: Im Anwaltsprozess erlangt die Kündigung einer Vollmacht nach 87 Abs. 1 ZPO

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

Verlagerung der Buchführung ins Ausland. 146 Abs. 2a AO

Verlagerung der Buchführung ins Ausland. 146 Abs. 2a AO Verlagerung der Buchführung ins Ausland 146 Abs. 2a AO Neufassung i.r. des JStG 2010 vereinfachende, entschlackende Regelungen praktikabel bei Nachweispflichten und Überprüfungsmöglichkeiten Stand der

Mehr

Bestimmung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen der Strom- und Gasnetze für die erste Regulierungsperiode gemäß Anreizregulierungsverordnung

Bestimmung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen der Strom- und Gasnetze für die erste Regulierungsperiode gemäß Anreizregulierungsverordnung - Landesregulierungsbehörde - Bestimmung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen der Strom- und Gasnetze für die erste Regulierungsperiode gemäß Anreizregulierungsverordnung (ARegV) Mit dem Beginn der

Mehr

Stadtwerke in Stuttgart. SPD Kreiskonferenz 21.05.2012 Jürgen Schmid

Stadtwerke in Stuttgart. SPD Kreiskonferenz 21.05.2012 Jürgen Schmid Stadtwerke in Stuttgart SPD Kreiskonferenz 21.05.2012 Jürgen Schmid Wir wollen Stadtwerke Politisch, weil wir für eine ökologische, preisgünstige und sichere Versorgung der Bürger eintreten Ordnungsrechtlich,

Mehr

DNotI. Dokumentnummer: 12zb526_11 letzte Aktualisierung: 23.8.2012 BGH, 25.7.2012 - XII ZB 526/11. BGB 1903; FamFG 278, 286, 293

DNotI. Dokumentnummer: 12zb526_11 letzte Aktualisierung: 23.8.2012 BGH, 25.7.2012 - XII ZB 526/11. BGB 1903; FamFG 278, 286, 293 DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 12zb526_11 letzte Aktualisierung: 23.8.2012 BGH, 25.7.2012 - XII ZB 526/11 BGB 1903; FamFG 278, 286, 293 Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts nach Aufhebung

Mehr

Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen

Mehr

1. Wie viele Unternehmen in Baden-Württemberg haben zum 1. Mai bzw. zum 1. August 2009 eine Vollständigkeitserklärung abgegeben?

1. Wie viele Unternehmen in Baden-Württemberg haben zum 1. Mai bzw. zum 1. August 2009 eine Vollständigkeitserklärung abgegeben? 14. Wahlperiode 12. 01. 2010 Kleine Anfrage der Abg. Dr. Gisela Splett GRÜNE und Antwort des Umweltministeriums Vollzug der Verpackungsverordnung Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele

Mehr

Teilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet.

Teilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet. Teilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet. Problemdarstellung: In letzter Zeit erhalte ich auffallend häufig Beratungsanfragen von Teilzeitbeschäftigten,

Mehr

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob

Mehr

Frauen und ihr Verständnis von Schönheit

Frauen und ihr Verständnis von Schönheit Frauen und ihr Verständnis von Schönheit 1 Einleitung Aufgabenstellung Aufbauend auf einer internationalen Studie wurde auch in Österreich eine von der Körperpflegemarke Dove in Auftrag gegebene Umfrage

Mehr

13. Wahlperiode 12. 06. 2003. Interessenkonflikte eines Regierungsmitglieds bei der Ausschreibung von Schienennahverkehrsleistungen

13. Wahlperiode 12. 06. 2003. Interessenkonflikte eines Regierungsmitglieds bei der Ausschreibung von Schienennahverkehrsleistungen 13. Wahlperiode 12. 06. 2003 Antrag der Abg. Helmut Göschel u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt und Verkehr Interessenkonflikte eines Regierungsmitglieds bei der Ausschreibung von Schienennahverkehrsleistungen

Mehr

Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe

Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe Allensbacher Kurzbericht 6. Oktober 2014 Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe Zwei Drittel sind für die Erlaubnis aktiver Sterbehilfe, 60 Prozent für die Zulassung privater Sterbehilfe-Organsationen.

Mehr

Gründe für die hohen Strompreise in Baden-Württemberg

Gründe für die hohen Strompreise in Baden-Württemberg Landtag von Baden-Württemberg 14. Wahlperiode Drucksache 14 / 2947 03. 07. 2008 Antrag der Abg. Thomas Knapp u. a. SPD und Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums Gründe für die hohen Strompreise in

Mehr

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Was tun die EU und die Niederlande zur Bekämpfung der Fluchtursachen? Im November 2015 haben die Europäische Union und zahlreiche afrikanische Länder in der

Mehr

- mit denen Sie Ihren Konfliktgegner in einen Lösungspartner verwandeln

- mit denen Sie Ihren Konfliktgegner in einen Lösungspartner verwandeln 3 magische Fragen - mit denen Sie Ihren Konfliktgegner in einen Lösungspartner verwandeln Dipl.-Psych. Linda Schroeter Manchmal ist es wirklich zum Verzweifeln! Der Mensch, mit dem wir viel zu Regeln,

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/897 18. Wahlperiode 04.06.2013

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/897 18. Wahlperiode 04.06.2013 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/897 18. Wahlperiode 04.06.2013 Antrag der Fraktion der PIRATEN Offenlegung von "Gesetzgebungs-Outsourcing" Der Landtag möge beschließen: Dem 31 der Geschäftsordnung

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1472 18. Wahlperiode 15.01.2014

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1472 18. Wahlperiode 15.01.2014 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1472 18. Wahlperiode 15.01.2014 Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN Gesetz zur Neuregelung der Wahl der oder des Landesbeauftragten für Datenschutz Der

Mehr

Vorbemerkung: Die folgenden Aussagen gelten, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, für das Gebiet der Stadt München.

Vorbemerkung: Die folgenden Aussagen gelten, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, für das Gebiet der Stadt München. Erfahrungen mit der Verlagerung der Zuständigkeit für die ambulante Eingliederungshilfe Stellungnahme des Behindertenbeauftragten der Landeshauptstadt München zur Anhörung des Ausschusses für Soziales,

Mehr

6. wie hoch der prozentuale Anteil der Schülerinnen und Schüler an den Abendgymnasien

6. wie hoch der prozentuale Anteil der Schülerinnen und Schüler an den Abendgymnasien Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6238 10. 12. 2014 Antrag der Abg. Karl Traub u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Abendgymnasien und Abendrealschulen

Mehr

Gesetz zur Errichtung eines Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg und zur Änderung des Haushaltsstrukturgesetzes

Gesetz zur Errichtung eines Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg und zur Änderung des Haushaltsstrukturgesetzes 14. Wahlperiode Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/2021 Gesetz zur Errichtung eines Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg

Mehr

Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode. Drucksache 6/914

Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode. Drucksache 6/914 Landtag 6. Wahlperiode Drucksache 6914 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 291 der Abgeordneten Kathrin Dannenberg der Fraktion DIE LINKE Drucksache 6640 FLEX- in Wortlaut der Kleinen Anfrage

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 15. März 2007. in der Zwangsverwaltungssache

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 15. März 2007. in der Zwangsverwaltungssache BUNDESGERICHTSHOF V ZB 117/06 BESCHLUSS vom 15. März 2007 in der Zwangsverwaltungssache Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZVG 152a; ZwVwV 17 Abs. 1 Satz 2; 19 Abs. 1 Als Zwangsverwalter eingesetzte

Mehr

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung

Mehr

Bekanntmachung von Satzungsänderungen

Bekanntmachung von Satzungsänderungen Aushang vom 11.11. 25.11.2014 Bekanntmachung von Satzungsänderungen 18. Satzungsnachtrag der atlas BKK ahlmann vom 01.01.2010 Die Satzung der atlas BKK ahlmann vom 01.01.2010 wird wie folgt geändert: Artikel

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. September 2009. in dem Insolvenzverfahren

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. September 2009. in dem Insolvenzverfahren BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 284/08 BESCHLUSS vom 17. September 2009 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 290 Abs. 1 Nr. 5 Im Regelinsolvenzverfahren kommt eine Versagung der

Mehr

ONLINE-AKADEMIE. "Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht" Ziele

ONLINE-AKADEMIE. Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht Ziele ONLINE-AKADEMIE Ziele Wenn man von Menschen hört, die etwas Großartiges in ihrem Leben geleistet haben, erfahren wir oft, dass diese ihr Ziel über Jahre verfolgt haben oder diesen Wunsch schon bereits

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1040 18. Wahlperiode Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN Gesetz zur Stärkung der Partizipation auf Kommunal- und Kreisebene Der Landtag möge beschließen:

Mehr

Übergangsquoten auf berufliche Gymnasien im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

Übergangsquoten auf berufliche Gymnasien im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald 14. Wahlperiode 31. 03. 2010 Kleine Anfrage des Abg. Christoph Bayer SPD und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Übergangsquoten auf berufliche Gymnasien im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

Mehr

expopharm 30. September 2015

expopharm 30. September 2015 expopharm 30. September 2015 Dr. Martin Zentgraf Vorsitzender des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie e.v. - Es gilt das gesprochene Wort - Seite 2 Sehr geehrter Herr Schmidt, sehr geehrter

Mehr

Arbeitshilfe "Tipps für Gespräche mit Vorgesetzten und KollegInnen" Was gilt für mich?

Arbeitshilfe Tipps für Gespräche mit Vorgesetzten und KollegInnen Was gilt für mich? Arbeitshilfe "Tipps für Gespräche mit Vorgesetzten und KollegInnen" Mit dieser Arbeitshilfe können Sie Gespäche über Veränderungen an Ihrem Arbeitsplatz wirkungsvoll vorbereiten. Tipps Bereiten Sie sich

Mehr

Kündigung, Zustimmung zur - eines Schwerbehinderten; Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten; Prävention.

Kündigung, Zustimmung zur - eines Schwerbehinderten; Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten; Prävention. Rechtsquellen: SGB IX 84, 85 ff. Stichworte: Kündigung, Zustimmung zur - eines Schwerbehinderten; Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten; Prävention. Leitsatz: Die Durchführung eines Präventionsverfahrens

Mehr

1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR

1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR 1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR 3/09 1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR Mehr

Mehr

Kleine Anfrage mit Antwort

Kleine Anfrage mit Antwort Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/1659 Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Ina Korter (GRÜNE), eingegangen am 29.07.2009 Zwischenbilanz nach vier

Mehr

Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen

Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen Frank Ulrich Montgomery Konsultativtagung 2013 Oberbozen, 5. Juli 2013-1- Ausgangspunkt Was ist eigentlich Korruption bei Ärzten? Angestellte und beamtete

Mehr

Informationen für den Wahlkreis. 15. Wahlperiode / 02-2005 15.03.2005. Wohin mit dem Elektroschrott?

Informationen für den Wahlkreis. 15. Wahlperiode / 02-2005 15.03.2005. Wohin mit dem Elektroschrott? ' Informationen für den Wahlkreis 15. Wahlperiode / 02-2005 15.03.2005 Deutscher Bundestag Unter den Linden 50 11011 Berlin Tel.: (030) 227-73 303 Fax: (030) 227-76 303 ulla.burchardt@bundestag.de Wahlkreisbüro

Mehr

Planungsausschuss am 24.09.2009

Planungsausschuss am 24.09.2009 DS PlA 16/09 Anlage 11.09.2009 58515/7 Planungsausschuss am 24.09.2009 TOP 5 (öffentlich) Regionalplan Südlicher Oberrhein Kapitel Windenergie 2006 hier: Aktueller Sachstand Information Der Planungsausschuss

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. 9. Dezember 2014. in dem Rechtsstreit. ZPO 544; GKVerz Nr. 1230, Nr. 1242; RVG VV Nr. 3206, Nr. 3506

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. 9. Dezember 2014. in dem Rechtsstreit. ZPO 544; GKVerz Nr. 1230, Nr. 1242; RVG VV Nr. 3206, Nr. 3506 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X Z R 9 4 / 1 3 vom 9. Dezember 2014 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja Streitwert der Nichtzulassungsbeschwerde ZPO 544; GKVerz Nr. 1230, Nr. 1242;

Mehr

Abschrift. Zur Optionspflicht, welche für Sie am eingetreten ist, weisen wir Sie auf folgendes hin:

Abschrift. Zur Optionspflicht, welche für Sie am eingetreten ist, weisen wir Sie auf folgendes hin: Abschrift Absender: Stadt - Einwohneramt Adresse: Mit Postzustellungsurkunde Herr Betr.: Staatsangehörigkeit; Optionspflicht aufgrund Eintritt der Volljährigkeit Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Optionserklärung

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

Der Ausgleichsbetrag im Sanierungsgebiet

Der Ausgleichsbetrag im Sanierungsgebiet Sanierungsgebiet Westliches Ringgebiet-Süd Soziale Stadt Der Ausgleichsbetrag im Sanierungsgebiet Liebe Bürgerinnen und Bürger des Westlichen Ringgebietes! Das Sanierungsgebiet Westliches Ringgebiet -Soziale

Mehr

Antrag. Fraktion der SPD Hannover, den 30.10.2012. Geschäftsordnung für den Niedersächsischen Landtag: Transparenz schaffen, Vertrauen bewahren

Antrag. Fraktion der SPD Hannover, den 30.10.2012. Geschäftsordnung für den Niedersächsischen Landtag: Transparenz schaffen, Vertrauen bewahren neu *) Antrag Fraktion der SPD Hannover, den 30.10.2012 Geschäftsordnung für den Niedersächsischen Landtag: Transparenz schaffen, Vertrauen bewahren Der Landtag wolle beschließen: Entschließung Die Anlage

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr