Tarif NRV 2010 Plus. Rechtsschutz. für Firmen und Selbstständige. vermittelt durch:

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1 vermittelt durch: Rechtsschutz Tarif NRV 2010 Plus für Firmen und Selbstständige Tarif F NRV 2010 Plus 1.2 ( ) Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG Augustaanlage Mannheim Telefon 0621/ Telefax 0621/ vertriebsteam@nrv-rechtsschutz.de

2 02 NRV 2010 Plus Inhalt 03 Tarife und zuwählbare Leistungen im Überblick 04 Die Leistungen der NRV 06 Allgemeine Tarifbestimmungen 07 Die Rechtsschutzpakete und was sie enthalten 10 JURCALL, JURCASH 12 Verkehrs-Rechtsschutz 14 Flottentarif 15 Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie 16 Fahrer-Rechtsschutz 18 Privat-Rechtsschutz für Selbstständige 20 Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige/ Rechtsschutz für Firmen 22 Erweiterter Straf-Rechtsschutz (zu 24) 24 Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige/Spezial-Rechtsschutz 29 Zuwählbare Leistungen 29 Erweiterter Straf-Rechtsschutz (zu 28) 30 Erweiterter Straf-Rechtsschutz im privaten Bereich 31 Rechtsschutz für weitere Inhaber/Geschäftsführer 33 Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte 34 Rechtsschutz für Unternehmensleiter 36 Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken (Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz) 38 Zielgruppenprodukte 38 JURCASH Kombi mit aktivem Schadenersatz-Rechtsschutz 39 Straf-Rechtsschutz für Unternehmen 50 Anhang: Übersicht der Beiträge bei einjähriger und unterjähriger Zahlungsweise: 50 Verkehrs-Rechtsschutz 50 Flottentarif 50 Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie 50 Fahrer-Rechtsschutz 50 Privat-Rechtsschutz für Selbstständige 50 Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz 51 Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige/ Rechtsschutz für Firmen 51 Erweiterter Straf-Rechtsschutz (zu 24) 51 Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige/Spezial-Rechtsschutz 54 Erweiterter Straf-Rechtsschutz (zu 28) 55 Erweiterter Straf-Rechtsschutz im privaten Bereich 55 Zusatzkombination für weitere Inhaber 55 Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte 56 Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken (Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz) 56 JURCASH Kombi 57 Straf-Rechtsschutz für Unternehmen 57 Rechtsschutz für Ärzte 58 Rechtsschutz für selbstständige Versicherungsvermittler, -makler und Mehrfachagenten 58 Rechtsschutz für Vereine 58 Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz 40 Deckungskonzepte mit Berufs-Vertrags-Rechtsschutz 41 Rechtsschutz für Ärzte 44 Rechtsschutz für selbstständige Versicherungsvermittler, -makler und Mehrfachagenten 45 Rechtsschutz für Vereine 46 Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz 49 GSM Gesellschaft für Straf- und Manager-Rechtsschutz mbh

3 NRV 2010 Plus 03 Tarife und zuwählbare Leistungen im Überblick Verkehrs-Rechtsschutz 21 Seite 12 f. Fahrer-Rechtsschutz 22 Seite 16 Privat-Rechtsschutz 23 Seite 18 f. Berufs-Rechtsschutz für Firmen 24 Seite 20 f. Privat-, Berufs-, Verkehrs-, Spezial- Rechtsschutz 28 Seite 24 ff. Zielgruppenprodukte Seite 38 ff XXL-Deckung XXL-Deckung Erweiterter XXL-Deckung XXL-Deckung Straf-Rechtsschutz Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz 29 Seite 36 f. Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte Seite 33 Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz 29 Seite 36 f. Straf-Rechtsschutz für Unternehmen Seite 39 Erweiterter Straf-Rechtsschutz Seite 30 Erweiterter Straf-Rechtsschutz Seite 29 JURCASH Kombi Seite 38 Rechtsschutz für Unternehmensleiter Seite 34 f. Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte Seite 33 Ärzte 28 Seite 41 ff. Rechtsschutz für Unternehmensleiter Seite 34 f. Vereine 24 Seite 45 Rechtsschutz für weitere Inhaber Seite 31 f. Landwirtschaft 27 Seite 46 f. Vermittler 28 Seite 44 Deckungskonzepte mit Berufs-Vertrags- Rechtsschutz Seite 40 Rechtsschutz für Unternehmensleiter Seite 34 f.

4 04 NRV 2010 Plus Die Leistungen der NRV Die NRV übernimmt im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB NRV 2010 Plus) folgende Kosten: ó Anwalts- und Gerichtskosten ó Zeugengebühren und Kosten der Gegenseite ó Kosten des gerichtlich bestellten Gutachters bis b ó Mediationskosten: Wenn Sie den Fall über unsere Hotline melden, kümmert sich ein Mediator um die Angelegenheit. Dann übernehmen wir auch seine Kosten. ó Kosten eines öffentlich bestellten technischen Sachverständigen bei Kauf, Reparatur von Kraftfahrzeugen und bei der Verteidigung in verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren. ó Reisekosten bei Vorladung in eigenen Auslandsprozessen. Neu ab Mediation ó Mediation ist das außergerichtliche Verfahren zur konstruktiven Konfliktlösung. Nutzen Sie die Unterstützung eines unparteiischen Dritten, der nicht die Rolle eines Richters, sondern eines Vermittlers einnimmt. Unkompliziert einfach die Hotline anrufen. Professionell ein speziell ausgebildeter und unparteiischer Mediator kümmert sich um die Konfliktlösung. Individuell Sie können selbst aktiv an einer Lösung mitarbeiten. ó Ein weiterer Vorteil: Sie zahlen keine Selbstbeteiligung, wenn Sie sich für die Konfliktlösung Mediation entscheiden. Wir rechnen auch keine Selbstbeteiligung an, wenn die Mediation nicht erfolgreich war und Sie in derselben Angelegenheit nun einen Rechtsanwalt benötigen. Vorausgesetzt Sie sind drei Jahre bei der NRV versichert und haben in dieser Zeit keinen Rechtsschutzfall der NRV gemeldet. Nach weiteren drei Jahren ohne Rechtsschutzfall können Sie von diesem Vorteil als NRV-Kunde erneut profitieren. Unser Tipp: Mediation können Sie auch nutzen, wenn Sie Ihre Rechtsschutzversicherung bereits vor 2010 bei der NRV abgeschlossen haben. XXL-Baustein zum Verkehrs-Rechtsschutz ó Reisevertrags-Rechtsschutz Rechtsschutz etwa im Zusammenhang mit Reisemängeln. ó Mietverträge von Garagen Der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz ist nicht erforderlich. ó Sozial-Rechtsschutz auch außergerichtlich Rechtsschutz besteht bereits im außergerichtlichen Widerspruchsverfahren, etwa im Zusammenhang mit der Bestimmung des Invaliditätsgrades, wenn ein Verkehrsunfall die Auseinandersetzung erforderlich gemacht hat. ó Steuer-Rechtsschutz auch außergerichtlich Rechtsschutz besteht bereits im außergerichtlichen Widerspruchsverfahren, etwa in Zusammenhang mit der Festsetzung der Kfz-Abgasklasse. XXL-Baustein zum Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige Spezial-Rechtsschutz ó Sozial-Rechtsschutz auch außergerichtlich Rechtsschutz besteht bereits im außergerichtlichen Widerspruchsverfahren, etwa im Zusammenhang mit der Festsetzung der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse. ó Steuer-Rechtsschutz auch außergerichtlich Rechtsschutz besteht bereits im außergerichtlichen Widerspruchsverfahren, z. B. im Rahmen einer Auseinandersetzung über die Höhe der Betriebsausgaben. ó Verwaltungs-Rechtsschutz auch außergerichtlich Rechtsschutz besteht auch hier bereits im außergerichtlichen Widerspruchsverfahren, etwa wegen des Entzugs der Gewerbeerlaubnis. ó Rechtsschutz auch für Aufhebungsverträge im Arbeitsrecht Beim Rechtsschutz für Aufhebungsvereinbarungen sind Kosten bis max , je Rechtsschutzfall versichert. ó Versicherungsvertrags-Rechtsschutz auch im gewerblichen Bereich Hier sind etwa auch Auseinandersetzungen mit der eigenen Berufshaftpflichtversicherung versichert. ó Rechtsschutz im Familien-, Betreuungs- und Erbrecht über eine Beratung hinaus Soweit die anwaltliche Tätigkeit im Familien-, Betreuungs- oder Erbrecht über eine Beratung hinausgeht, übernimmt die NRV Kosten bis max. 500, je Rechtsschutzfall. ó Mitversicherung der Eltern Mitversicherung der Eltern, die sich im Ruhestand befinden und die in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben. ó Rechtsschutz im Zusammenhang mit privaten Solaranlagen (Anlagen bis max. 15 kwp [Kilowatt-Peak]). Hierbei sind auch Streitigkeiten mit der Energiegesellschaft über private Verträge zur entgeltlichen Stromeinspeisung versichert. ó Rechtsschutz im Zusammenhang mit Anliegerabgaben (im Zusatzbaustein Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz) Rechtsschutz im Zusammenhang mit Abgaben, die die Behörde von Ihnen als Wohnungs- oder Grundstückseigentümer fordert.

5 NRV 2010 Plus 05 Darüber hinaus noch zusätzliche Leistungen im XXL-Baustein zum Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz ó Cross Compliance Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Kürzung von landwirtschaftlichen Direktzahlungen gemäß Art. 2 Buchstabe d. der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003. Der Rechtsschutz gilt nur für landwirtschaftliche Betriebe mit max. 100 ha. Die Deckungssumme beträgt ,. ó Rechtsschutz in Enteignungs-, Planfeststellungs- und Flurbereinigungsverfahren Der Landwirt rechnet mit Vermögensnachteilen, die ihm durch die Flurbereinigung entstehen. Die NRV übernimmt die Kosten bereits im außergerichtlichen Verfahren gegen die Flurbereinigungsbehörde. ó Rechtsschutz als Lohnempfänger im Verkehrsbereich Rechtsschutz im Verkehrsbereich, wenn der Landwirt für einen Dritten als Selbstständiger tätig ist. Und zusätzlich bietet die NRV je nach Rechtsschutzpaket folgende Vorteile: ó Unbegrenzte Deckungssumme Die versicherten Anwalts- und Gerichtskosten werden in unbegrenzter Höhe übernommen. ó Kautionsstellung bei Strafverfahren Wir zahlen bis zu E als zinsloses Darlehen für eine Kaution, um den Versicherungsnehmer einstweilen von Strafverfolgungsmaßnahmen zu verschonen. ó Wartezeit nur 2 Monate Es gilt bei der NRV eine Wartezeit von nur 2 Monaten. Wartezeit ist der Zeitraum zwischen dem Vertragsbeginn und dem Beginn des Versicherungsschutzes; branchenüblich sind 3 Monate. ó Wartezeitverzicht bei Versichererwechsel Bei einem zeitlich nahtlosen Übergang von einem anderen Versicherer zur NRV verzichten wir auf die Wartezeit, auch bei vorher nicht versicherten Leistungsarten. ó Ganzjährige Weltdeckung im Privat- und Verkehrsbereich Der Rechtsschutz der NRV gilt in ganz Europa und allen Mittelmeerländern. Im Privat- und Verkehrsbereich besteht sogar weltweiter Versicherungsschutz. ó JURCALL Die telefonische Rechtsberatung durch unabhängige Rechtsanwälte ist in allen NRV-Verträgen beitragsfrei enthalten. ó JURCASH Der Inkassoservice für Ihre Forderungen ist in allen Gewerbe- Rechtsschutzverträgen beitragsfrei enthalten. ó Selbstbeteiligung einmal je Rechtsschutzfall Pro Schadenereignis fällt nur einmal die vereinbarte Selbstbeteiligung an. ó Wegfall der Selbstbeteiligung bei Auslandsschäden ó Rechtsschutzversicherung auch ohne Selbstbeteiligung ó Steuer- und Daten-Rechtsschutz ó Kapitalanlagestreitigkeiten mitversichert bis Rechtsschutz in Kapitalanlagestreitigkeiten, soweit es sich nicht um Spekulationsgeschäfte handelt, der Streitwert nicht übersteigt und die Anlage nicht im Zusammenhang mit einer selbstständigen Tätigkeit des Kunden steht. ó Rechtsschutz im Zusammenhang mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ó Alle gewerblich selbstgenutzten Objekte sind im Spezial-Rechtsschutz ( 28) enthalten Im Rahmen der Spezial-Rechtsschutzversicherung für Firmen gem. 28 müssen die Filialen nicht mehr einzeln versichert werden. ó Freizeit-Rechtsschutz im Verkehrsbereich Ohne einen Privat-Rechtsschutz schützt Sie der Verkehrs-Rechtsschutz auch in der Freizeit. ó Folgeereignistheorie Im Schadenersatz-Rechtsschutz gilt als Eintritt des Rechtsschutzfalles nicht die Ursache, sondern das Ereignis, das daraus folgt. Somit wird das Risiko der Vorvertraglichkeit erheblich reduziert. ó Mitversicherung von Kindern in Ausbildung oder Studium ó Mitversicherung von Enkeln und Tageskindern ó Vorsorgeversicherung für mitversicherte Kinder Kinder bleiben nach Aufnahme einer auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit bis zur nächsten Hauptfälligkeit mitversichert, wenn ein unmittelbarer Anschlussvertrag bei der NRV abgeschlossen wird. ó Zweitwohnung mitversichert, wenn Rechtsschutz für die Erstwohnung besteht ó Mitversicherung von Studentenwohnungen, wenn für den Versicherungsnehmer Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für die selbstgenutzte Wohneinheit besteht Im Übrigen gilt: Immer Rechtsschutz neuester Stand! Innovationsklausel Sie profitieren von allen Leistungsverbesserungen automatisch ab dem Tarif 2010, ohne dass Sie diese beantragen müssen.

6 06 NRV 2010 Plus Allgemeine Tarifbestimmungen Versicherungsbedingungen Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (NRV 2010 Plus). Zahlungsweise Die Beiträge bei ½- jährlicher, ¼- jährlicher und monatlicher Zahlungsweise sind im Anhang des Tarifs aufgeführt. Deckungssumme und Strafkaution Die Deckungssumme ist nicht begrenzt (Ausnahme: Straf-Rechtsschutz für Unternehmen). Für Strafkautionen werden bis zu b als zinsloses Darlehen bereitgestellt. Örtlicher Geltungsbereich Versicherungsschutz besteht europaweit und in den Mittelmeerländern ( 6 Abs. 1 NRV 2010 Plus). Weltweiter Versicherungsschutz besteht für den Verkehrsbereich sowie den privaten Bereich im Rahmen der 21, 22, 23, 25, 26, 27 und 28 ( 6 Abs. 2 NRV 2010 Plus). Im Rechtsschutz für Unternehmensleiter gilt der örtliche Geltungsbereich nach 6 Abs. 1 NRV 2010 Plus. Beiträge, Vertragsdauer und Versicherungsteuer Die Beiträge sind Jahresbeiträge in Euro ohne Versicherungsteuer und gelten bei einer Vertragsdauer von einem Jahr. Die aktuelle gesetzliche Versicherungsteuer in Höhe von 19 % ist den Beiträgen hinzuzurechnen. Die Versicherungsteuer wird an die Finanzverwaltung abgeführt. Wartezeit Selbstständige Zur Abgrenzung der Begriffe Selbstständige / Nichtselbstständige gilt: Vorstandsmitglieder einer AG und sonstige vertretungsberechtigte Organe im Angestelltenverhältnis können Rechtsschutz für Nichtselbstständige abschließen. Arbeits-Rechtsschutz für solche Personen besteht jedoch nicht. Diese Risiken können durch den Rechtsschutz für Unternehmensleiter abgesichert werden. Geschäftsführer einer GmbH, die zugleich beherrschende Gesellschafter der GmbH sind (Inhaber von mindestens 50 % der Geschäftsanteile), sind dagegen als Selbstständige anzusehen. Lohn- und Gehaltsempfänger, die zugleich als Nebenerwerbslandwirte tätig sind, sollten den Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz abschließen. Selbstbeteiligung Eine vereinbarte Selbstbeteiligung gilt einmal je Rechtsschutzfall. Single-Tarif Dieser Rechtsschutztarif ist für Alleinstehende mit oder ohne Kinder gedacht. Volljährige Kinder sind ohne Altersbegrenzung mitversichert, solange sie unverheiratet sind, nicht in einer Lebensgemeinschaft leben und keine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben. Es besteht keine Wartezeit mit Ausnahme folgender Leistungsarten: Arbeits-, Steuer-, Sozial-, Daten-, Verwaltungs-, Wohnungs- und Grundstücks-, Versicherungsvertrags-, Vertrags- und Sachen- Rechtsschutz, beim Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und bei Leistungsarten im Zusammenhang mit dem Rechtsschutz für Solaranlagen. Im Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz besteht darüber hinaus eine Wartezeit beim Rechtsschutz im Zusammenhang mit Flurbereinigungs-, Raumordnungs-, Umlegungs- und Enteignungsverfahren und im Zusammenhang mit Cross Compliance.

7 NRV 2010 Plus 07 Die Rechtsschutzpakete und was sie enthalten Leistungsarten Rechtsschutzpakete Privat-, Berufs- und Verkehrs- Rechtsschutz für Selbstständige Spezial-Rechtsschutz ( 28 NRV 2010 Plus) inkl. XXL-Baustein Privat-, Berufs- und Verkehrs- Rechtsschutz für Selbstständige Spezial-Rechtsschutz ( 28 NRV 2010 Plus) Privat-Rechtsschutz für Selbstständige ( 23 NRV 2010 Plus) Berufs-Rechtsschutz für Firmen ( 24 NRV 2010 Plus) Verkehrs-Rechtsschutz ( 21 NRV 2010 Plus) inkl. XXL-Baustein Verkehrs-Rechtsschutz ( 21 NRV 2010 Plus) Fahrer-Rechtsschutz ( 22 NRV 2010 Plus) Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz ( 27 NRV 2010 Plus) inkl. XXL-Baustein Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz ( 27 NRV 2010 Plus) Schadenersatz-Rechtsschutz Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten Sozialgerichts-Rechtsschutz 2 Straf-Rechtsschutz Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht 1 1 Reisevertrags-Rechtsschutz Arbeits-Rechtsschutz Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz Daten-Rechtsschutz Verwaltungs-Rechtsschutz vor Gerichten in nichtverkehrsrechtlichen Angelegenheiten Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Erb- u. Betreuungsrecht Rechtsschutz in versicherungsvertraglichen Angelegenheiten im Nichtverkehrsbereich 1 Steuer-Rechtsschutz auch außergerichtlich Sozial-Rechtsschutz auch außergerichtlich Verwaltungs-Rechtsschutz vor Gerichten in nichtverkehrsrechtlichen Angelegenheiten auch außergerichtlich Rechtsschutz im Zusammenhang mit Aufhebungsvereinbarungen Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Erb- u. Betreuungsrecht über das Beraten hinaus (bis 500 E) Rechtsschutz im Zusammenhang mit Solaranlagen (bis max. 15 kwp)* 1 Cross Compliance Flurbereinigung, Raumordnungs- und Umlegungsverfahren, Enteignung Rechtsschutz im Zusammenhang mit Anliegerabgaben Rechtsschutz im Zusammenhang mit Mietverträgen über Garagen Erweiterung Straf-Rechtsschutz Grundangebot Ergänzungsangebot 1 im privaten Bereich 2 im beruflichen Bereich

8 08 NRV 2010 Plus Schadenersatz-Rechtsschutz z. B. für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen aufgrund erlittener Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch ein Verschulden anderer. Beispiel: Ein von der Stadt unfachmännisch aufgestellter Bauzaun kippte und zerstörte das Schaufenster des Cafés Zur schönen Aussicht. Das Café ist einen Vormittag lang geschlossen. Die Stadt will weder die Kosten für die Schaufensterscheibe noch die Reparaturkosten und auch nicht den Umsatzverlust übernehmen. Der Rechtsschutzversicherer des Cafébetreibers erteilt Kostenschutz. Der Cafébetreiber unterliegt im Prozess und muss daher auch die Kosten der Stadt übernehmen. Seine Rechtsschutzversicherung, die NRV, übernimmt die Gesamtkosten von etwa v. Arbeits-Rechtsschutz z. B. in einem arbeitsgerichtlichen Prozess nach Abmahnung oder Kündigung. Beispiel: Nachdem F. Fiedler trotz zweier Abmahnungen auch weiterhin unpünktlich an seinem Arbeitsplatz erscheint, kündigt ihm der Geschäftsführer G. Gans fristlos. F. Fiedler will sich gegen die Kündigung vor dem Arbeitsgericht mithilfe der Kündigungsschutzklage zur Wehr setzen. Die NRV, bei der G. Gans rechtsschutzversichert ist, erteilt seinem Rechtsanwalt Kostendeckung. G. Gans verliert den Prozess, sodass er F. Fiedler weiterhin beschäftigen muss. Die NRV übernimmt die Kosten in Höhe von ca Beispiel: Aufgrund einer Firmenfusion spricht der Unternehmer K. Windig zehn Kündigungen aus. Fünf Arbeitnehmer wehren sich. Der Arbeitsrichter verbindet die Klagen nicht zu einem Verfahren, sodass die Rechtsschutzversicherung von Herrn Windig, die NRV, Kostendeckung für fünf Arbeitsgerichtsprozesse erteilt. Die Gesamtkosten für fünf Verfahren betragen ca c. Beispiel: Der Installateur W. Weber möchte das Beschäftigungsverhältnis mit seinem Mitarbeiter K. Lässig beenden. Da eine Kündigung sozial ungerechtfertigt wäre, schlägt W. Weber dem K. Lässig die Aufhebung des Arbeitsvertrages gegen Zahlung einer Abfindung in Höhe von c vor. K. Lässig ist damit einverstanden und unterschreibt diese Vereinbarung. W. Weber lässt sich fürsorglich von seinem Anwalt über die Abwicklung und Folgen der Aufhebungsvereinbarung beraten. Die Anwaltskosten betragen etwa c. Da W. Weber den XXL-Baustein zur Spezial-Rechtsschutzversicherung für Firmen zusätzlich abgeschlossen hat, der die Kostenübernahme von bis zu c umfasst, muss W. Weber nur 250 c tragen. Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz z. B. für den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid. Beispiel: T. Meier ist rechtsschutzversichert und betreibt ein Restaurant in einer Fußgängerzone. Vor dem Restaurant hat T. Meier Tische und Stühle aufgestellt. Schließlich erhält er einen Bußgeldbescheid. Ihm wird vorgeworfen, die Tische und Stühle unerlaubt in der Fußgängerzone zur Erweiterung des Lokals aufgestellt zu haben. Nachdem der Einspruch seines Rechtsanwaltes gegen den Bescheid zurückgewiesen wurde, beauftragt er seinen Rechtsanwalt mit der Klage. T. Meier unterliegt auch im gerichtlichen Verfahren. Die NRV stellt ihn von den Kosten in Höhe von 700 v frei. Straf-Rechtsschutz z. B. für die Verteidigung gegen den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung, z. B. weil eine andere Person durch einen Verkehrsunfall verletzt wurde. Beispiel: H. Lüdenscheid verletzt eine dritte Person beim Verladen von Gütern schwer. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen H. Lüdenscheid wegen fahrlässiger Körperverletzung. Die Rechtsschutzversicherung des Arbeitgebers (!) übernimmt die Gesamtkosten von über v für die Verteidigung. Sozialgerichts-Rechtsschutz z. B. für einen Prozess vor dem Sozialgericht, wenn die gesetzliche Kranken-, Unfall-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung nicht leistet. Beispiel: Eine Mitarbeiterin der Schnell GmbH stürzt im Treppenhaus ihres Arbeitgebers und verletzt sich dabei nicht unerheblich. Die Berufsgenossenschaft verweigert jedoch eine Unfallrente, da sie der Auffassung ist, die Minderung der Erwerbsfähigkeit sei unter 20 %. Die Schnell GmbH ist rechtsschutzversichert und beauftragt ihren Rechtsanwalt mit der gerichtlichen Durchsetzung der Unfallrente. Die Anwaltskosten von etwa 900 v und die Kosten für das ärztliche Gutachten in Höhe von ca v werden von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Erweiterung Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung bei Vorsatzstraftaten wie z. B. gegen den Vorwurf des Betruges, Insolvenzverschleppung, Unterschlagung oder Steuerhinterziehung. Beispiel: U. Müller betreibt ein Bauunternehmen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Steuerhinterziehung. Mithilfe einer Firmenstellungnahme kann unser Kunde den Vorwurf entkräften. Da der Kunde bei der NRV auch den erweiterten Straf- Rechtsschutz als Zusatzbaustein zur Firmen-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, zahlt die NRV die Anwaltskosten in Höhe von ca v. Beratungs-Rechtsschutz z. B. wenn bei veränderter Rechtslage in Fragen des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechts lediglich eine anwaltliche Beratung gewünscht wird. Beispiel: Die Mutter von H. Ludwig ist verstorben. Sie hinterlässt ein Einfamilienhaus, das mit einer Hypothek belastet ist. H. Ludwig möchte wissen, welche Folgen die Annahme der Erbschaft für ihn haben würde. Die NRV übernimmt die Beratungsgebühr in Höhe von 250 v. Beispiel: Nachdem der Vater von K. Feldmann verstorben ist, soll er in die Erbfolge nach der Höfeordnung eintreten. K. Feldmann hat auch eine Schwester, an die nunmehr Abfindungen zu zahlen sind. Da K. Feldmann bei der NRV rechtsschutzversichert ist, übernimmt diese die Beratungsgebühr in Höhe von 226,10 v. Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten z. B. für eine Klage gegen einen unberechtigten Steuernachzahlungsbescheid des Finanzamtes. Beispiel: Die Steuerbehörde verlangt vom Unternehmer K. Clever die Nachzahlung von Zollabgaben in Höhe von 3.000, die bei der Einführung von Waren aus Nicht-EU-Ländern entstanden seien. Nachdem das außergerichtliche Verfahren erfolglos war, beauftragt K. Clever seinen Rechtsanwalt mit der Klage vor dem Finanzgericht. Weil K. Clever auch dort unterlegen ist, übernimmt die NRV etwa v. Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz z. B. um eine grundlose Mieterhöhung für die Wohnung anzufechten oder im Zusammenhang mit Mietminderung wegen Wohnungsmängeln oder der Übernahme von baulichen Maßnahmen durch den Vermieter. Beispiel: Der Spediteur K. Kurz wird von der Ordnungsbehörde aufgefordert dafür zu sorgen, dass Vorkehrungen für den Brandschutz für die Garagenhalle, in der der Fuhrpark des K. Kurz untergebracht ist, getroffen werden. Die erforderlichen baulichen Maßnahmen würden kosten. K. Kurz ist der Auffassung, dass die Vermieterin diese Kosten zu übernehmen hat. Da sich die Vermieterin weigert, diese Kosten zu übernehmen, kommt es zu einem Prozess vor dem Landgericht. K. Kurz unterliegt erst in der Berufungsinstanz. Seine Rechtsschutzversicherung, die NRV, übernimmt die Gesamtkosten in Höhe von ca v.

9 NRV 2010 Plus 09 Beispiel: Der Vermieter einer Arztpraxis verlangt vom Praxisbetreiber Dr. E. Berg wegen einer notwendigen Gesamtsanierung des Gebäudes, seine Arztpraxis vorübergehend in einem Nebengebäude zu betreiben. Dr. E. Berg hält diese Vorgehensweise für unzumutbar. Nachdem der Vermieter den vorübergehenden Auszug des Arztes erfolgreich gerichtlich durchgesetzt hat, übernimmt die Rechtsschutzversicherung von Dr. Berg, die NRV, die Prozesskosten in Höhe von etwa v. Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht z. B. für die Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen aus Verträgen des täglichen Lebens. Beispiel: P. Eilig ist Inhaber eines Dachdeckerunternehmens. Nachdem er vor geraumer Zeit das Dach des Eigenheims von E. Sorglos gedeckt hat, erinnert ihn der Unternehmer an den Werklohn von v. Erst nach Veranlassung eines Mahnbescheids durch P. Eilig widerspricht E. Sorglos der Forderung und macht Werklohnminderung geltend. Er ist der Auffassung, das Dach sei nicht fachgerecht gedeckt worden und er wolle deshalb nur v zahlen. P. Eilig, der bei der NRV den Firmenvertrags-Rechtsschutz für das Gerichtsverfahren versichert hat, beauftragt seinen Rechtsanwalt mit der Klage. P. Eilig unterliegt in zwei Instanzen. Die NRV stellt ihn von den Kosten in Höhe von ca v frei. Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen z. B. für verkehrsrechtliche Verwaltungsverfahren wegen Einschränkung, Entzug oder Wiedererlangung der Fahrerlaubnis, Fahrtenbuchauflage usw. Beispiel: K. Durstig wurde vor einem halben Jahr der Führerschein wegen einer Trunkenheitsfahrt im Firmenfahrzeug des Arbeitsgebers entzogen. Obwohl die durch das Gericht festgesetzte Führerscheinentzugszeit bei K. Durstig abgelaufen ist, weigert sich die Verwaltungsbehörde, eine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Die Behörde verweist auf das Ergebnis einer medizinisch-psychologischen Untersuchung. Der Arbeitgeber D. Gütig ist rechtsschutzversichert und hat großes Interesse, dass der ansonsten zuverlässige K. Durstig seine Fahrerlaubnis wiedererhält. Der Arbeitgeber beauftragt seinen Rechtsanwalt mit der Angelegenheit. Sie endet mit einem Urteil des Verwaltungsgerichts, das K. Durstig zumindest die Fahrerlaubnis gegen Auflagen zuspricht. Insoweit belaufen sich die Gesamtkosten auf ca v, die die NRV übernimmt. entsprochen hat und beide Parteien Berufung eingelegt haben, hat das Rechtsmittel von Dr. P. Sturm vollen Erfolg. Wäre er unterlegen, hätte die Rechtsschutzversicherung die Gesamtkosten in Höhe von v übernommen. Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte z. B. für die Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen aus Verträgen außerhalb des Kerngeschäfts, z. B. wegen Büro- oder Lagereinrichtung. Beispiel: E. Schmidt ist Inhaberin eines Blumenladens. Sie bekommt die bestellten Regale für ihren Blumenladen geliefert und muss feststellen, dass die Regale nicht den vereinbarten Maßen entsprechen. Nachdem E. Schmidt dies reklamiert hat, erhält sie eine neue Lieferung. Doch auch diese Regale haben nicht die richtigen Maße. E. Schmidt will den Kauf rückgängig machen und fordert deshalb den Kaufpreis von 550 v zurück. Der Lieferant möchte Minderung. Es kommt zu einem Rechtsstreit, den E. Schmidt gewinnt. Im Falle des Unterliegens wäre E. Schmidt von den Kosten in Höhe von ca. 380 v von der NRV freigestellt worden. Rechtsschutz zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz z. B. bei Benachteiligungen aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts oder etwa der Religion. Beispiel: Die Hut AG möchte eine Vorstandssekretärin einstellen und gibt ein Inserat in einer Zeitung auf. Versehentlich wurde vergessen auch das männliche Pendant Vorstandssekretär in das Inserat zu setzen. Der männliche Bewerber H. Primus wurde mit der Begründung abgelehnt, dass sich das Unternehmen für eine Bewerberin entschieden habe. Das Unternehmen teilte aber auch mit, dass die Entscheidung über die Einstellung allein von der Qualifikation und nicht vom Geschlecht des Bewerberkreises abhängig gemacht wurde. H. Primus fühlt sich diskriminiert und fordert Schadenersatz in Höhe von drei Monatsgehältern. Die Parteien vergleichen sich bei Gericht. Die Kosten in Höhe von etwa x, die von der Hut AG zu tragen sind, übernimmt die NRV. Hinweis: Die in den Fallbeispielen aufgeführten Namen und Sachverhalte sind frei erfunden. Verwaltungs-Rechtsschutz z. B. im Zusammenhang mit der Erteilung der Betriebserlaubnis. Beispiel: P. Stein ist Raumausstatterin. Ihr wird von der zuständigen Handwerkskammer mit der Schließung des Gewerbebetriebes gedroht, da P. Stein nicht in die Handwerkerrolle eingetragen ist. Sie ist jedoch der Auffassung, es handele sich um einen unerheblichen handwerklichen Nebenbetrieb. Nachdem die Ordnungsbehörde die Schließung verfügt hat, und ihr Widerspruch erfolglos bleibt, beauftragt P. Stein ihren Rechtsanwalt mit der Klage vor dem Verwaltungsgericht. Sie unterliegt. Ihre Rechtsschutzversicherung, die NRV, übernimmt die Gesamtkosten in Höhe von über v. Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz z. B. für die Verteidigung in standesrechtlichen Verfahren der freien Berufe. Beispiel: Dr. P. Sturm ist Zahnarzt. Gegen ihn wird bei der Zahnärztekammer ein standesrechtliches Verfahren wegen standeswidrigen Verhaltens eingeleitet. Die Kammer ist der Auffassung, dass die Internetpräsenz gegen das berufsrechtliche Werbeverbot verstößt und deshalb mit dem Standesrecht nicht vereinbar ist. Sie beantragt beim Landgericht den Erlass einer einstweiligen Verfügung. Dr. P. Sturm ist rechtsschutzversichert. Er beauftragt seinen Rechtsanwalt, der einstweiligen Verfügung entgegenzutreten. Nachdem das Landgericht dem Antrag der Kammer nur teilweise

10 10 NRV 2010 Plus Ein Anwalt wie gerufen! Für eine erste Einschätzung Ihres Problems können Sie als NRV- Kunde bei JURCALL anrufen der kompetenten Anwaltshotline. Und möchten Sie Ihr Anliegen schriftlich in Ruhe formulieren, nutzen Sie die Rechtsberatung per . Alles ohne zusätzlichen Versicherungsbeitrag. Bei JURCALL beraten Sie unabhängige und erfahrene Anwälte direkt und kostenfrei. So oft Sie wollen und auf allen Rechtsgebieten. Sogar wenn sie die Leistung Ihrer NRV-Rechtsschutzversicherung nicht betreffen sollten. Selbstverständlich bekommen Sie auch einen qualifizierten Anwalt in Ihrer Nähe vermittelt. Die JURCALL-Vorteile auf einen Blick: ó JURCALL ist die Anwaltshotline für alle Kunden der NRV, direkt und kostenfrei ó Keine extra Monatsgebühr oder sonstige Zusatzkosten ó Umfangreiche Rechtsberatung durch erfahrene und unabhängige Anwälte per Telefon oder per ó Schnell erreichbar von Montag bis Freitag von 8:00 bis 20:00 Uhr 0,14 /Min. aus dem deutschen Festnetz. Anrufe aus dem Mobilfunknetz max. 0,42 /Min. ó Immer dabei: Ihre JURCALLCard mit Ihrer persönlichen NRV-Vertragsnummer ó Auskunft für alle Rechtsgebiete: auch in nicht versicherten Bereichen, weit über den eigenen Rechtsschutzvertrag hinaus ó Ohne Begrenzung. JURCALL hilft so oft, wie eine juristische Auskunft gebraucht wird ó Kostenfreie Anwaltsuche in einem bundesweiten, qualitätsgeprüften Anwaltsnetz So wissen Sie schnell, ob Sie im Recht sind! Mit der neuen JURCALLCard haben NRV-Versicherte den Anwalt immer dabei. Einfach die Nummer von JURCALL wählen, die NRV-Vertragsnummer nennen, und schon kann es losgehen. Angesichts hoher Anwaltshonorare spart man schon beim ersten Einsatz von JURCALL bares Geld! Es lohnt eben, sich für eine Rechtsschutzversicherung der NRV entschieden zu haben. Mehr erfahren Sie auf Besser Cash als Crash! Als Gewerbetreibender werden Sie JURCASH schätzen. Mit diesem beitragsfreien Inkassoservice unterstützen wir unsere Gewerbekunden professionell bei Ihrem Forderungsmanagement. Bei überfälligen Außenständen kümmert sich unser erfahrener Inkassopartner um alles mit einem extrem geringen Kostenrisiko für Sie. Viele weitere Services wie z. B. Bonitäts- und Wirtschaftsauskünfte runden das einzigartige Angebot ab. Die JURCASH-Vorteile auf einen Blick: Im Inkassoverfahren ó Ohne Mitglieds- und Jahresbeitrag, Einmalgebühr oder Erfolgsprovision ó Keine Kosten für Mahn- und Vollstreckungsbescheid, auch keine Barauslagen Voraussetzung: Positive Bonitätsauskunft über den Schuldner, d. h. keine eidesstattliche Versicherung oder Insolvenz des Schuldners ó Beauftragter Inkassodienstleister ist Vertragspartner der SCHUFA- Holding AG. ó Zahlungsaufforderung an Schuldner mit SCHUFA-Flyer ó Gerichtliches Mahnverfahren (Mahnbescheid) und Saldenmeldung an die SCHUFA ó Telefoninkasso mit Einwands- und Widerspruchsbearbeitung ó Zwangsvollstreckungsverfahren in das bewegliche Vermögen bis zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ó Wöchentliche Auszahlung der eingezogenen Gelder Online-Inkasso schnell und benutzerfreundlich ó Persönlicher Zugang zum Online-Forderungsmanagement über Kunden-Log-in ó Forderungsübergabe und Übersicht über alle laufenden und erledigten Forderungen mit Suchfunktion ó Bonitätsauskunft mit Archivfunktion Bonitäts- und Wirtschaftsauskünfte Forderungsausfälle vermeiden durch Bonitäts- und Wirtschaftsauskünfte. ó Einfach, preisgünstig und schnell über Ihren persönlichen Zugang zum Onlineportal unseres Inkassopartners ó Einzelpersonen- und Firmenauskünfte möglich durch direkte Daten abfrage führender Auskunfteien ó Keine Kontingentverpflichtung Mehr erfahren Sie auf

11 NRV 2010 Plus 11 Vorlage für eine Angebotsanfrage über eine Spezial-Rechtsschutzversicherung für Firmen mit JURCALL und JURCASH Name/Vorname des Vermittlers Agt.-Nr. des Vermittlers Telefon Kundeninformationen Name/Firmierung (Sitz in Deutschland) Branche Anzahl der Filialen: Beschäftigtenzahl Vollzeit: Teilzeit: Mitarbeitende Familienangehörige: Azubis: Geringfügig Beschäftigte: Vorversicherung Versicherungsschein-Nr. Ich wünsche ein Angebot über einen Ó Spezial-Rechtsschutz für Firmen/Privat-, Berufs- u. Verkehrs-RS für Selbstständige (inkl. Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz) Ó mit XXL-Baustein Ó mit erweitertem Straf-Rechtsschutz im beruflichen Bereich Ó mit erweitertem Straf-Rechtsschutz im privaten Bereich Ó mit Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte Ó mit Zusatzkombination für weitere Geschäftsführer Beim Privat-, Berufs- und Verkehrs- Rechtsschutz für Selbstständige möchte ich folgende Bereiche ausschließen: Ó privater Bereich für den Inhaber inkl. privater Wohneinheit Ó Wohnungs- u. Grundstücks-Rechtsschutz (bei Ausschluss der vorgenannten Bereiche kann der XXL-Baustein nicht eingeschlossen werden) Einfach an das Vertriebsteam der NRV senden: Fax: 0621/

12 12 NRV 2010 Plus Verkehrs-Rechtsschutz ( 21 Abs. 3 NRV 2010 Plus) Versicherter Personenkreis ó Eigentümer, Halter, Mieter, Leasingnehmer, Erwerber, berechtigter Fahrer und berechtigter Insasse der im Versicherungsschein bezeichneten mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger, ó für den Versicherungsnehmer als Fahrer fremder, nicht auf ihn zugelassener Fahrzeuge (privat oder beruflich), ó für den Versicherungsnehmer und seinen ehelichen/eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartner und die minderjährigen Kinder besteht auch Versicherungsschutz in ihrer Eigenschaft als Fahrgast, Fußgänger und Radfahrer sowie als Eigentümer, Halter oder Fahrer von Kleinkrafträdern, Fahrrädern mit Hilfsmotor und Leichtkrafträdern. ó Der Rechtsschutz als Fußgänger bezieht sich auch auf die Ausübung von Freizeitsport. Versicherte Leistungsarten ó Schadenersatz-Rechtsschutz ó Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht* ó Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten* ó Sozialgerichts-Rechtsschutz in Verkehrssachen* ó Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen* ó Straf-Rechtsschutz ó Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz ó Opfer-Rechtsschutz Im XXL-Baustein zusätzlich versicherbare Leistungsarten ( 21 a NRV 2010 Plus) ó Steuer-Rechtsschutz auch außergerichtlich* ó Sozial-Rechtsschutz auch außergerichtlich* ó Reisevertrags-Rechtsschutz* ó Mietverträge über Garagen (nur für Privatkunden)* Besondere Hinweise ó Bei Firmen ist im Antrag eine Person zu benennen, für die der Fahrer-Rechtsschutz beim Lenken fremder Fahrzeuge gelten soll. ó Während der Vertragsdauer hinzukommende Fahrzeuge sind in den Versicherungsschutz eingeschlossen, soweit sie auf den Versicherungsnehmer zugelassen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehen oder als Selbstfahrervermietfahrzeug zum vorübergehenden Gebrauch gemietet sind. Die Anfrage nach dem Fahrzeugbestand erfolgt jeweils zur Hauptfälligkeit mit der Beitragsrechnung (Vorsorgeversicherung). ó Die Angabe der amtlichen Kennzeichen ist erforderlich! * nur 2 Monate Wartezeit gem. 4 (1) NRV 2010 Plus

13 NRV 2010 Plus 13 Verkehrs-Rechtsschutz ohne SB mit 150 f SB Beitrag je Fahrzeug netto netto Pkw, Omnibusse bis 9 Sitze, Wohnmobile* 79,50 b 64,60 b mit Saisonkennzeichen* 51,50 b 41,90 b Zweiräder mit Versicherungskennzeichen* 71,50 b 58,50 b Zweiräder mit amtlichem Kennzeichen, Quads* 93,70 b 76,50 b mit Saisonkennzeichen* 60,80 b 49,60 b Nutzfahrzeuge t Nutzlast* 79,50 b 64,60 b über 2 t bis 4 t Nutzlast* 79,50 b 64,60 b Nutzfahrzeuge über 4 t Nutzlast und Sattelzugmaschinen* 150,40 b 121,70 b Omnibusse über 9 Sitze* 184,30 b 150,50 b Zugmaschinen mit amtlichem schwarzem Kennzeichen 71,90 b 58,70 b Zugmaschinen mit amtlichem grünem Kennzeichen 52,70 b 42,80 b Anhänger für Lkw und Pkw (auch Anleger und Wohnwagen) alleine nicht versicherbar 19,90 b 16,10 b motorisierte Spezialfahrzeuge* für Versehrte (außer Pkw) 19,90 b 16,10 b XXL-Baustein XXL 19,80 b 16,20 b Zulassungspflichtige, selbstfahrende Sonderfahrzeuge und Arbeitsmaschinen* 66,50 b 54,20 b dazu gehören: Abschleppwagen Ausstellungswagen Bagger Betonpumpenwagen Elektrogüterfahrzeuge Elektrokarren Erdarbeitsmaschinen Fernmeldewagen Feuerwehrmannschaftsund -gerätewagen Funkwagen (nicht Funkstreifenwagen) Gabelstapler mit amtl. Kennz. Geräteträger für die Land- oder Forstwirtschaft Hubstapler Kanalreinigungswagen Krankenwagen Kranwagen Lader Leichenwagen Mähdrescher Messwagen Milchsammeltankwagen Müllwagen Schlammsaugwagen Straßenbaumaschinen Straßenreinigungsmaschinen Tieflader Verkaufswagen Werkstattwagen Nicht als Sonderfahrzeuge oder Arbeitsmaschinen gelten: Betontransportmischer, Kfz-Transporter, Kraftstoffkesselwagen, Milchtankwagen, Tankwagen, Turmwagen. Diese Fahrzeuge werden als Nutzfahrzeuge tarifiert Selbstfahrervermietfahrzeuge* Direktionsanfrage Taxen, Mietwagen, Personenmietwagen* Direktionsanfrage Leasingfahrzeuge* a) Versicherungsnehmer als Leasingnehmer Beitrag je Fahrzeugart b) Versicherungsnehmer als Leasinggeber Direktionsanfrage Motorwasserfahrzeuge Motorluftfahrzeuge Direktionsanfrage Direktionsanfrage *Besteht für das Fahrzeug ein weiterer Versicherungsvertrag mit einem unserer Konsortialpartner, wird ein Cross-Selling-Rabatt von 20 % gewährt. Im Antrag ist die Angabe der Versicherungsscheinnummer erforderlich. Die oben genannten Beiträge sind Jahresbeiträge. Die aktuelle gesetzliche Versicherungsteuer in Höhe von 19 % ist den Beiträgen hinzuzurechnen. Die Beiträge bei ½-jährlicher, ¼-jährlicher und monatlicher Zahlungsweise sind im Anhang des Tarifs auf Seite 50 aufgeführt.

14 14 NRV 2010 Plus Flottentarif ( 21 Abs. 3 NRV 2010 Plus) (Verkehrs-Rechtsschutz ab 5 Fahrzeugen) Eine Flotte im Sinne dieses Produktes besteht aus mindestens 5 motorgetriebenen Fahrzeugen. Hierunter sind Pkw, Zweiräder, Quads, Lieferwagen, Lkw und Zugmaschinen (keine landwirtschaftlichen Zugmaschinen) zu verstehen. Jährliches Meldeverfahren gemäß 11 Abs. 3 NRV 2010 Plus Jeweils zur Hauptfälligkeit wird der Versicherungsnehmer zur Angabe des Fahrzeugbestandes aufgefordert. Aufgrund der Meldung erfolgt eine Beitragsneuberechnung. Neu hinzukommende Fahrzeuge sind ab Zulassung bis zur nächsten Hauptfälligkeit automatisch mitversichert. Anhänger, Auflieger und Wohnwagen sind innerhalb des Flottentarifs beitragsfrei. Sinkt der Fahrzeugbestand des Versicherungsnehmers unter 5 Fahrzeuge, so wird der Vertrag auf normale Tarifierung umgestellt. Dazu ist die Angabe der Fahrzeugzahl je Fahrzeugart sowie der amtlichen Kennzeichen erforderlich. Bei Firmen ist im Antrag eine Person zu benennen, für die der Fahrer-Rechtsschutz beim Lenken fremder Fahrzeuge gelten soll. Im Flottentarif nicht versicherbar sind 1. Mietwagenunternehmen 2. Selbstfahrervermietunternehmen 3. Taxiunternehmen Flottentarif ohne SB mit 150 f SB Beitrag je Fahrzeug netto netto Zweiräder mit Versicherungskennzeichen oder mit amtlichem Kennzeichen, Quads, Pkw, Omnibusse bis 9 Sitze, Wohnmobile, Nutzfahrzeuge bis 4 t, Nutzlast, Zugmaschinen, Sonderfahrzeuge, Arbeitsmaschinen 57,80 b 49,80 b Nutzfahrzeuge über 4 t Nutzlast und Sattelzugmaschinen, Omnibusse über 9 Sitze 109,30 b 93,90 b Es müssen mindestens 5 Fahrzeuge versichert sein. Die oben genannten Beiträge sind Jahresbeiträge. Die aktuelle gesetzliche Versicherungsteuer in Höhe von 19 % ist den Beiträgen hinzuzurechnen. Die Beiträge bei ½-jährlicher, ¼-jährlicher und monatlicher Zahlungsweise sind im Anhang des Tarifs auf Seite 50 aufgeführt.

15 NRV 2010 Plus 15 Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie ( 21 Abs. 11 NRV 2010 Plus) Für maximal 4 Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger Versicherter Personenkreis Versicherungsnehmer, der eheliche/eingetragene oder der im Versicherungsschein genannte sonstige Lebenspartner, die minderjährigen Kinder sowie die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten, und zwar ó als Eigentümer oder Halter aller auf sie zugelassenen oder auf ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger ausgenommen Nutzfahrzeuge, ó als Erwerber solcher Fahrzeuge, ó als Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrervermietfahrzeuges zu Lande sowie eines Anhängers, ó als Fahrer fremder Fahrzeuge sowie als Fahrgast, Fußgänger oder Radfahrer; ó mitversichert sind alle berechtigten Fahrer und Insassen. Versicherte Leistungsarten ó Schadenersatz-Rechtsschutz ó Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht* ó Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten* ó Sozialgerichts-Rechtsschutz in Verkehrssachen* ó Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen* ó Straf-Rechtsschutz ó Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz ó Opfer-Rechtsschutz Im XXL-Baustein zusätzlich versicherbare Leistungsarten ( 21 a NRV 2010 Plus) ó Steuer-Rechtsschutz auch außergerichtlich* ó Sozial-Rechtsschutz auch außergerichtlich* ó Reisevertrags-Rechtsschutz* ó Mietverträge über Garagen (nur für Privatkunden)* Besondere Hinweise ó Versichert sind maximal 4 auf den oben genannten Personenkreis zugelassene Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger. ó Die Angabe der amtlichen Kennzeichen ist nicht erforderlich. Nicht versichert sind: Nutzfahrzeuge über 4 t Nutzlast, Omnibusse über 9 Sitze, Sattelzug- und Zugmaschinen, Anhänger für Lkw, zulassungspflichtige selbstfahrende Sonderfahrzeuge und Arbeitsmaschinen, Selbstfahrervermietfahrzeuge, Mietwagen, Personenmietwagen, Taxen und Leasingfahrzeuge. * nur 2 Monate Wartezeit gem. 4 (1) NRV 2010 Plus Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie ohne SB netto mit 150 f SB netto Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie 245,90 b 205,90 b XXL-Baustein XXL 61,40 b 51,40 b Die oben genannten Beiträge sind Jahresbeiträge. Die aktuelle gesetzliche Versicherungsteuer in Höhe von 19 % ist den Beiträgen hinzuzurechnen. Die Beiträge bei ½-jährlicher, ¼-jährlicher und monatlicher Zahlungsweise sind im Anhang des Tarifs auf Seite 50 aufgeführt.

16 16 NRV 2010 Plus Fahrer-Rechtsschutz ( 22 NRV 2010 Plus) Für Einzelpersonen, die ständig auch beruflich fremde Fahrzeuge lenken Versicherter Personenkreis ó Versicherungsnehmer als Fahrer von Fahrzeugen, die weder ihm gehören noch auf ihn zugelassen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehen sind, sowie als Fahrgast, Fußgänger oder Radfahrer. Versicherte Leistungsarten ó Schadenersatz-Rechtsschutz (jedoch nicht für Schäden am benutzten Fahrzeug) ó Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten* ó Sozialgerichts-Rechtsschutz in Verkehrssachen* ó Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen* ó Straf-Rechtsschutz ó Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz ó Opfer-Rechtsschutz Besondere Hinweise ó Diese Vertragsform kann nur dann abgeschlossen werden, wenn alle beschäftigten Kraftfahrer versichert werden. ó Neu eingestellte Kraftfahrer sind ab dem Tage ihrer Einstellung bis zur nächsten Hauptfälligkeit mitversichert, ohne dass es einer sofortigen Meldung durch den Versicherungsnehmer bedarf (Vorsorgeversicherung). Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Aufforderung die Zahl der für ihn tätigen Kraftfahrer mitzuteilen. * nur 2 Monate Wartezeit gem. 4 (1) NRV 2010 Plus Fahrer-Rechtsschutz ohne SB mit 150 f SB Beitrag je Fahrer netto netto Fahrer-Rechtsschutz 69,10 b 56,40 b Die oben genannten Beiträge sind Jahresbeiträge. Die aktuelle gesetzliche Versicherungsteuer in Höhe von 19 % ist den Beiträgen hinzuzurechnen. Die Beiträge bei ½-jährlicher, ¼-jährlicher und monatlicher Zahlungsweise sind im Anhang des Tarifs auf Seite 50 aufgeführt.

17 NRV 2010 Plus 17

18 18 NRV 2010 Plus Privat-Rechtsschutz für Selbstständige ( 23 NRV 2010 Plus) Bei Berufssportlern und Künstlern: Direktionsanfrage Versicherter Personenkreis im privaten Bereich sowie im beruflichen Bereich als Nichtselbstständiger: ó Versicherungsnehmer, ó ehelicher/eingetragener oder im Versicherungsschein genannter sonstiger Lebenspartner, ó minderjährige Kinder, ó unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder sowie im Haushalt lebende Enkel und Tageskinder, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten. Vom versicherten Personenkreis sind Tageskinder ausgenommen, soweit diese gegen Entgelt im Haushalt des Versicherungsnehmers leben. Versicherte Leistungsarten ó Schadenersatz-Rechtsschutz ó Arbeits-Rechtsschutz* (abwählbar) ó Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht* ó Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten* ó Sozialgerichts-Rechtsschutz in nichtverkehrsrechtlichen Angelegenheiten* ó Verwaltungs-Rechtsschutz ab Gericht in nichtverkehrsrechtlichen Angelegenheiten* ó Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz ó Straf-Rechtsschutz ó Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz ó Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht ó Opfer-Rechtsschutz Besondere Hinweise ó Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer und seinen mitversicherten Lebenspartner, wenn der Versicherungsnehmer eine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit ausübt. Ist der Versicherungsnehmer nicht mehr ausschließlich gewerblich, freiberuflich oder sonst selbstständig tätig, wandelt sich der Versicherungsschutz ab Eintritt dieses Umstandes in einen solchen nach 25 NRV 2010 Plus um. ó Zu den mitversicherten Kindern zählen nicht nur die leiblichen Kinder, sondern auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder. ó Mitversicherte Kinder bleiben nach Aufnahme einer dauerhaften beruflichen Tätigkeit bis zur nächsten Hauptfälligkeit mitversichert, wenn ein unmittelbarer Anschlussvertrag gemäß 21, 23, 25, 26, 27 oder 28 bei der NRV abgeschlossen wird. Für den Anschlussvertrag bestehen keine Wartezeiten. ó Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit, als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter, Leasingnehmer und Fahrer von Fahrzeugen, aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten über Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile. ó Die vorübergehende Vermietung von bis zu 8 Betten im vom Versicherungsnehmer ständig genutzten/bewohnten Gebäude, z. B. an Feriengäste, ist im Rechtsschutz für Vertrags- und Sachenrecht mitversichert, wenn jeder einzelne Mietvertrag nicht über eine längere Dauer als ein Jahr abgeschlossen wird. * nur 2 Monate Wartezeit gem. 4 (1) NRV 2010 Plus

19 NRV 2010 Plus 19 Privat-Rechtsschutz für Selbstständige ohne SB mit 150 f SB mit 250 f SB netto netto netto Privat-Rechtsschutz für Selbstständige 238,40 b 164,80 b 152,00 b Zusätzlich wählbare Leistungen Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für die selbstgenutzte Wohneinheit als Eigentümer eines Einfamilienhauses 54,80 b 39,40 b 34,50 b Eigentümer einer Wohnung 54,80 b 39,40 b 34,50 b Mieter 54,80 b 39,40 b 34,50 b Wenn die Erstwohnung versichert ist, sind die ausschließlich selbstgenutzte, im Eigentum des Versicherungsnehmers stehende Zweitwohnung und auch die selbstgenutzten Wohnungen der Kinder für die Zeit der Ausbildung (Studium, Lehrzeit, Praktikum) beitragsfrei mitversichert. Vermietete und weitere selbstbewohnte Objekte sind gesondert zu versichern! Die oben genannten Beiträge sind Jahresbeiträge. Die aktuelle gesetzliche Versicherungsteuer in Höhe von 19 % ist den Beiträgen hinzuzurechnen. Die Beiträge bei ½-jährlicher, ¼-jährlicher und monatlicher Zahlungsweise sind im Anhang des Tarifs auf Seite 50 aufgeführt.

20 20 NRV 2010 Plus Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige, Rechtsschutz für Firmen ( 24 Abs. 1 a), 2 a), 3 und 4 NRV 2010 Plus) Nicht versicherbar: Personalleasing-Unternehmen, Gebäudereinigungsunternehmen Bei Handelsvertretern, Rechtsanwälten, Finanzvermittlern, Berufssportlern und Künstlern: Direktionsanfrage Versicherter Personenkreis ó Versicherungsnehmer im beruflichen Bereich, ó Arbeitnehmer in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer Versicherte Leistungsarten ó Schadenersatz-Rechtsschutz ó Arbeits-Rechtsschutz* (nicht für die im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer) ó Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten* ó Sozialgerichts-Rechtsschutz in nichtverkehrsrechtlichen Angelegenheiten* ó Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz ó Straf-Rechtsschutz ó Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz ó Daten-Rechtsschutz ó Opfer- Rechtsschutz Besondere Hinweise ó Der Versicherungsschutz gilt nur für die im Antrag/Versicherungsschein genannte Betriebsart. ó Nicht zulassungspflichtige Sonderfahrzeuge und Arbeitsmaschinen sind ohne Beitragsberechnung mitversichert. ó Hat ein Unternehmen mehrere Betriebe, so ist jeder Betrieb gesondert zu versichern, wenn es sich beim Betrieb nicht lediglich um eine rechtlich unselbstständige Niederlassung (Filiale) handelt. ó Der Beitrag errechnet sich aus der Bruttolohn- und -gehaltssumme (LS) des Unternehmens für das letzte Geschäftsjahr, aufgerundet auf volle 100. In Ansatz zu bringen sind alle Bruttobezüge, die der Lohn-/Einkommensteuer unterworfen sind, ausgenommen Sachbezüge. Liegt ein volles Geschäftsjahr noch nicht vor, so ist der Beitrag nach dem geschätzten Betrag des laufenden Jahres zu berechnen. * nur 2 Monate Wartezeit gem. 4 (1) NRV 2010 Plus

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