Schalltechnische Untersuchung Freizeitzentrum II" in Immendingen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Schalltechnische Untersuchung Freizeitzentrum II" in Immendingen"

Transkript

1 Bebauungsplan "Am Freizeitzentrum II" in Immendingen I N G E N I E U R B Ü R O F Ü R U M W E L T A K U S T I K Projekt: 1525/5-22. Juli 2015 Auftraggeber: Bürgermeisteramt Immendingen Schlossplatz Immendingen Bearbeitung: Dipl.-Geogr. Axel Jud M.Eng. Dipl.-Geogr. Stefaniee Rahner B Ü R O S T U T T G A R T Schloßstraße Stuttgart Tel: 0711 / Fax: 0711 / Messstelle nach 26 BImSchG für Geräusche B Ü R O F R E I B U R G Engelbergerstraße Freiburg i. Br. Tel: 0761 / Fax: 0761 / B Ü R O D O R T M U N D Ruhrallee Dortmund Tel: 0231 / Fax: 0231 / info@heine-jud.de Durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC akkreditiertes Prüflaboratorium. Die Akkreditierung gilt für die in der Urkunde aufgeführten Standorte und Prüfverfahren. THOMAS HEINE Dipl.-Ing.(FH) von der IHK Region Stuttgart ö.b.u.v. Sachverständiger für Schallimmissionsschutz AXEL JUD Dipl.-Geograph von der IHK Region Stuttgart ö.b.u.v. Sachverständiger für Schallimmissionen und Schallschutz im Städtebau

2 Inhaltsverzeichnis 1 Aufgabenstellung Unterlagen Projektbezogene Unterlagen Gesetze, Normen und Regelwerke Beurteilungsgrundlagen Orientierungswerte der DIN Immissionsrichtwerte der TA Lärm Grenzwerte der 16. BImSchV Gebietseinstufung und Schutzbedürftigkeit Beschreibung der Situation Berechnungsgrundlagen Straßenverkehr Schienenverkehr Gewerbe Prüf- und Technologiezentrum Bürgerhaus Ausbreitungsberechnungen Ergebnisse und Beurteilung Straßenverkehr Schienenverkehr Diskussion der Ergebnisse des Straßen- und Schienenverkehrslärms Gewerbe Prüf- und Technologiezentrum Bürgerhaus Lärmschutzmaßnahmen Hinweise und Empfehlungen für die Festsetzungen im Bebauungsplan32 9 Zusammenfassung Anhang t

3 Die Untersuchung enthält 36 Textseiten, 37 Anlagen und 6 Karten. Stuttgart, den 22. Juli 2015 Dipl.-Geogr. Axel Jud M.Eng. Dipl.-Geogr. Stefanie Rahner 1525-t

4 1 Aufgabenstellung Es ist die Aufstellung des Bebauungsplans "Am Freizeitzentrum II" in Immendingen geplant. Innerhalb des Bebauungsplangebiets sollen unterschiedliche Gebäudetypen (Einfamilien-, Doppel- und Mehrfamilienhäuser sowie Geschäftshäuser) entstehen. Direkt an das Bebauungsplangebiet angrenzend befindet sich die Bundesstraße B 311 (Schwarzwaldstraße) im Norden sowie die Bahnstrecke Hintschingen - Immendingen im Süden. Östlich des Bebauungsplangebiets befinden sich bestehende sowie geplante Gewerbebetriebe. Weiterhin sind die Auswirkungen des Daimler-Benz Prüf- und Technologiezentrums, das in ca. 1 km Entfernung südöstlich des Bebauungsplangebiets vorgesehen ist, zu berücksichtigen. Westlich des Plangebiets soll darüber hinaus in einigen Jahren ggf. ein Bürgerhaus errichtet werden. Im Rahmen des Bebauungsplan- und Baugenehmigungsverfahrens sollen die Schallimmissionen ermittelt werden, die auf das Bebauungsplangebiet einwirken. Die Grundlagen der Untersuchung bilden die DIN (Schallschutz im Städtebau) 1 sowie die Verwaltungsvorschrift Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) 2 mit dem Verfahren detaillierte Prognose. Bei Überschreitung der gültigen Orientierungs- bzw. Richtwerte sind Vorschläge zu Lärmschutzmaßnahmen zu entwickeln. Es werden Lärmpegelbereiche nach DIN bestimmt und ausgewiesen. Im Einzelnen ergeben sich folgende Arbeitsschritte: o Erarbeiten eines Rechenmodells und Ermittlung der Beurteilungspegel für den Straßen- und Schienenverkehrslärm sowie des Gewerbelärms, o Beurteilung der Ergebnisse, o Vorschläge zu Lärmschutzmaßnahmen und Ermittlung der Lärmpegelbereiche nach DIN 4109, o Textfassung und Darstellung der Situation in Form von Lärmkarten. 1 DIN Schallschutz im Städtebau, Juli 2002, mit Beiblatt 1, Mai Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 26. August 1998 (GMBl S. 503) 3 DIN Schallschutz im Hochbau, November t

5 2 Unterlagen 2.1 Projektbezogene Unterlagen o "Am Freizeitzentrum II" Bebauungsplan der Innenentwicklung, Gemeinde Immendingen, Maßstab 1:500, Planstatt Senner, Stand o Städtebaulicher Entwurf "Am Freizeitzentrum II" Gemeinde Immendingen, Maßstab 1:500, Planstatt Senner, Stand o Gutachten zu den Geräuschimmissionen - Neubau eines Verwaltungs-, Ausstellungs- und Betriebsgebäudes - Kohler Betriebseinrichtungen GmbH & Co. KG, Ingenieurbüro für Technischen Umweltschutz Dr.-Ing. Frank Dröscher, Tübingen, o Schalltechnisches Gutachten - Bebauungsplan "Am Freizeitzentrum" - Gemeinde Immendingen, Ingenieurbüro für Technischen Umweltschutz Dr.- Ing. Frank Dröscher, Tübingen, o Verkehrsuntersuchung Daimler AG Prüf- und Technologiezentrum Immendingen, Praxl + Partner Beratende Ingenieure, Filderstadt, o Zugdaten der Strecke 4250 Streckenabschnitt Hintschingen - Immendingen bei Immendingen-Zimmern, Deutsche Bahn AG, o Bebauungsplan "Am Freizeitzentrum" 1. Änderung, Gemeinde Immendingen, Project GmbH, Stand Gesetze, Normen und Regelwerke o Elftes Gesetz zur Änderung des BImSchG vom o 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) vom 12. Juni 1990, zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 18. Dezember 2014 o Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege (Schall 03), Anlage 2 zur 16. BImSchV, 18. Dezember 2014 o Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 26. August 1998 (GMBl S. 503) o Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90, der Bundesminister für Verkehr, Abteilung Straßenbau, Ausgabe 1990 o DIN Schallschutz im Städtebau, Juli 2002 o DIN Beiblatt 1 - Schallschutz im Städtebau, Mai 1987 o DIN ISO Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, Oktober t

6 o DIN Schallschutz im Hochbau, November 1989 o DIN Entwurf - Schallschutz im Hochbau, Oktober 2006 o VDI Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen, August 1987 o VDI Emissionskennwerte von Schallquellen: Sport- und Freizeitanlagen, September 2012 o Städtebauliche Lärmfibel, Hrsg. Wirtschaftministerium Baden-Württemberg, 1994 o Lärmschutz in der Bauleitplanung. Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr. München, o Der sachgerechte Bebauungsplan, Kuschnerus, Bonn t

7 3 Beurteilungsgrundlagen Zur Beurteilung der schalltechnischen Situation werden folgende Regelwerke angewendet: o Die DIN wird in der Regel im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens angewendet und gilt für alle Lärmquellen. o TA Lärm 2 gilt für Anlagen im Sinne des BImSchG. Dies betrifft die Immissionen der bestehenden Betriebe im Umfeld. Die TA Lärm ist im Bebauungsplanverfahren zwar nicht bindend, es sollte jedoch im Rahmen der Abwägung auf jeden Fall geprüft werden, ob deren Anforderungen eingehalten werden können, da ein Betrieb gefordert ist, die Richtwerte an der angrenzenden Bebauung einzuhalten. Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm entsprechen weitestgehend den Orientierungswerten der DIN für Gewerbe. Durch die Berücksichtigung von Zuschlägen, z.b. Impulshaltigkeit und die Betrachtung der lautesten Nachtstunde, liegen die Anforderungen der TA Lärm über denen der DIN Für die Beurteilung der anlagenbezogenen Immissionen aus dem Gewerbe wird deshalb vorrangig die TA Lärm angewendet. 3.1 Orientierungswerte der DIN Tabelle 1 - Orientierungswerte nach DIN (Auszug) Gebietsnutzung Orientierungswert in tags (6-22 Uhr) nachts (22-6 Uhr)* Gewerbe-, Kerngebiet / 50 Dorf- und Mischgebiet / 45 Besonderes Wohngebiet / 40 Allgemeines Wohngebiet / 40 Reines Wohngebiet / 35 * Der jeweils niedrigere Nachtwert gilt für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm, der höhere für Verkehrslärm. 1 DIN Schallschutz im Städtebau, Juli 2002, mit Beiblatt 1, Mai Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 26. August 1998 (GMBl S. 503) 1525-t

8 Nach der DIN sollen die Beurteilungspegel verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehrs-, Sport-, Gewerbe- und Freizeitlärm, etc.) jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und beurteilt werden. Diese Betrachtungsweise lässt sich mit der verschiedenartigen Geräuschzusammensetzung und der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zur jeweiligen Lärmquelle begründen. Die Orientierungswerte sollten im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens eingehalten werden, sind jedoch mit anderen Belangen abzuwägen. 3.2 Immissionsrichtwerte der TA Lärm Zur Beurteilung der Schallimmissionen durch das Gewerbe werden die Richtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) 1 herangezogen. Folgende Immissionsrichtwerte sollen während des regulären Betriebes nicht überschritten werden: Tabelle 2 - Immissionsrichtwerte der TA Lärm, außerhalb von Gebäuden Gebietsnutzung Immissionsrichtwert in tags (6 bis 22 Uhr) lauteste Nachtstunde a) Industriegebiete b) Gewerbegebiete c) Kern-, Misch-, Dorfgebiete d) Allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete e) Reine Wohngebiete f) Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten Es soll vermieden werden, dass kurzzeitige Geräuschspitzen den Tagrichtwert um mehr als 30 und den Nachtrichtwert um mehr als 20 überschreiten. Innerhalb von Ruhezeiten (werktags 6 00 bis 7 00 Uhr und bis Uhr, sonntags 6 00 bis 9 00 Uhr, bis Uhr und bis Uhr) ist für die Gebietskategorien d) bis f) ein Zuschlag von 6 zum Mittelungspegel in der entsprechenden Teilzeit anzusetzen. Für die Nachtzeit ist die lauteste Stunde zwischen und 6 00 Uhr maßgeblich. 1 Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 26. August 1998 (GMBl S. 503) 1525-t

9 Die Richtwerte gelten für alle Anlagen/Gewerbebetriebe gemeinsam, d.h. es ist die Gesamtbelastung aller auf das Baugebiet einwirkenden gewerblichen Immissionen zu berücksichtigen die Vorbelastung durch die ansässigen Betriebe muss berücksichtigt werden. 3.3 Grenzwerte der 16. BImSchV Neben den Orientierungswerten der DIN stellen die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV 1 für die Abwägungen ein weiteres Abwägungskriterium dar. Tabelle 3 - Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV Gebietsnutzung Krankenhäuser, Schulen, Kurheime und Altenheime Immissionsgrenzwert in tags 6-22 Uhr nachts 22-6 Uhr Wohngebiete Kern-, Dorf- und Mischgebiete Gewerbegebiete Gebietseinstufung und Schutzbedürftigkeit Die Schutzbedürftigkeit eines Gebietes ergibt sich in der Regel aus den Festsetzungen in den Bebauungsplänen. Im Rahmen des Bebauungsplanes soll der nördliche und östliche Bereich als eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe), das übrige Plangebiet als allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen werden. Innerhalb des Gewerbegebiets ist keine Wohnnutzung vorgesehen Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) vom 12. Juni 1990, zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 18. Dezember t

10 Abbildung 1 - Gebietseinstufung GEe WA GEe 1525-t

11 4 Beschreibung der Situation Das Bebauungsplangebiet liegt unmittelbar südlich der Bundesstraße B 311 (Schwarzwaldstraße) sowie unmittelbar nördlich der Bahnstrecke Hintschingen - Immendingen. Östlich des Plangebiets befinden sich bestehende sowie geplante Gewerbebetriebe. Das geplante Daimler-Benz Prüf- und Technologiezentrum liegt in einer Entfernung von ca. 1 km südöstlich des Bebauungsplangebiets. Westlich des Plangebiets soll darüber hinaus in einigen Jahren ggf. ein Bürgerhaus errichtet werden. Folgende Quellen sind für die schalltechnische Beurteilung von Bedeutung: o Straßenverkehr der B 311 (Schwarzwaldstraße) o Schienenverkehr der Bahnlinie Hintschingen - Immendingen o Benachbarte Gewerbebetriebe o Daimler-Benz Prüf- und Technologiezentrum o Bürgerhaus Die innere Erschließung des Bebauungsplangebiets ist erfahrungsgemäß von untergeordneter Bedeutung und kann daher vernachlässigt werden. Abbildung 2 - örtliche Situation Plangebiet B 311 bestehende und geplante Gewerbebetriebe Schienenstrecke 1525-t

12 5 Berechnungsgrundlagen 5.1 Straßenverkehr Die Verkehrszahlen der B 311 (Schwarzwaldstraße), die den Berechnungen zugrunde liegen, entstammen einer bestehenden Verkehrsuntersuchung 1. Angaben zu den Schwerverkehrsanteilen wurden ebenfalls dem Verkehrsuntersuchung entnommen. Im Einzelnen wurden folgende Verkehrskennwerte (Prognose 2025) angesetzt (siehe Tabelle 4): Tabelle 4 - Verkehrsbelastung Straße Abschnitt DTV* B 311 Kfz/24 Std. SV-Anteil** tags/nachts 2 in % Abschnitt 1 westl. Kreisverkehr ,1 / 15,1 Abschnitt 2 Kreisverkehr ,1 / 13,1 Abschnitt 3 östl. Kreisverkehr ,1 / 13,1 Geschwindigkeit Pkw / Lkw km/h 50 / 50 * Durchschnittlicher täglicher Verkehr ** Schwerverkehrs-Anteil Fahrbahnbelag Die Straßenoberfläche geht mit einem Korrekturwert von ± 0 in die Berechnungen ein. Steigung und Gefälle Es treten in keinem Bereich Steigungen 5%, so dass gemäß RLS-90 keine Zuschläge zu vergeben sind. Mehrfachreflexionen Ein Zuschlag für Mehrfachreflexionen gemäß RLS-90 wurde nicht vergeben. Signalanlagen Im relevanten Abschnitt sind keine Signalanlagen vorhanden. Dementsprechend wurde kein Zuschlag gemäß RLS-90 für Signalzeichen vergeben. 1 Verkehrsuntersuchung Daimler AG Prüf- und Technologiezentrum Immendingen, Praxl + Partner Beratende Ingenieure, Filderstadt, Die Schwerverkehrsanteile der Verkehrsuntersuchung (24 h-werte) wurden entsprechend der Anhaltswerte der Tabelle 3 der RLS-90 (Straßentyp Bundesstraße) gleichmäßig auf den Tag- und Nachtzeitraum verteilt t

13 Emissionsberechnung Der maßgebende Wert für den Schall am Immissionsort ist der Beurteilungspegel. Die Beurteilungspegel wurden getrennt für den Tag (von 6 00 bis Uhr), und die Nacht (von bis 6 00 Uhr) berechnet. Zur Berechnung der Schallemission nach den RLS-90 werden bei einer mehrstreifigen Straße Linienschallquellen in 0,5 m Höhe über den Mitten der beiden äußersten Fahrstreifen angenommen. Bei einstreifigen Straßen liegt die Linienschallquelle in der Mitte des Fahrstreifens. Der Emissionspegel wird in einer Entfernung von 25 m von der Fahrbahnachse angegeben. In die Berechnung des Emissionspegels beim Straßenverkehrslärm gehen ein: o die maßgebende Verkehrsstärke für den Tag und die Nacht, ermittelt aus der durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV), o die Lkw-Anteile (>2,8 t) für Tag und Nacht, o die zulässigen Geschwindigkeiten für Pkw und Lkw, o die Steigung und das Gefälle der Straße, o ein Korrekturwert für die Bauweise der Straßenoberfläche. Tabelle 5 - Emissionsberechnung Straße Abschnitt Emissionspegel L m25 in B 311 tags nachts Abschnitt 1 westl. Kreisverkehr 69,2 61,9 Abschnitt 2 Kreisverkehr 66,4 59,0 Abschnitt 3 östl. Kreisverkehr 69,4 62,1 5.2 Schienenverkehr Die Verkehrszahlen des Schienenabschnitts Hintschingen - Immendingen entstammen den Angaben der Deutschen Bahn AG 1. Die Werte beziehen sich auf die Prognose Zugdaten der Strecke 4250 Streckenabschnitt Hintschingen - Immendingen bei Immendingen-Zimmern, Deutsche Bahn AG, t

14 Tabelle 6 - Zugzahlen Emissionsberechnung Der Beurteilungspegel für Schienenwege ist nach Anlage 2 zu 4 der 16. BImSchV (Schall 03 1 ) zu berechnen. Die Berechnung der Beurteilungspegel erfolgt getrennt für den Tag- (6 00 bis Uhr) und den Nachtzeitraum (22 00 bis 6 00 Uhr). In die Berechnungen der Beurteilungspegel gehen ein: o Anzahl der Züge tags und nachts o Anzahl der Fahrzeugeinheiten pro Zug o Fahrzeugarten, Achsenanzahl und Bremsenart o Geschwindigkeiten o Fahrbahn- und Brückenarten o Fahrflächenzustand o Kurvenfahrgeräusche und sonstige auffällige Eisenbahngeräusche o Schallminderungstechniken am Gleis Entsprechend der aktuellen Schall 03 wird der sogenannte "Schienenbonus" bei den Berechnungen des Beurteilungspegels für Eisenbahnen seit dem nicht mehr vergeben. Tabelle 7 - Emissionspegel Schienenverkehr Abschnitt Emissionspegel L me je Höhenbereich tags / nachts in 0 m 4 m 5 m Hintschingen-Immendingen 83,6 / 81,2 67,9 / 65,8 57,1 / 49,5 1 Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege (Schall 03), Anlage 2 zur 16. BImSchV, 18. Dezember t

15 5.3 Gewerbe Bildung der Beurteilungspegel - Verfahren Die Beurteilungspegel wurden nach dem in der TA Lärm 1 beschriebenen Verfahren detaillierte Prognose ermittelt. Zur Bestimmung der künftigen Situation wurde ein Rechenmodell auf der Grundlage von bestehenden schalltechnischen Untersuchungen 2,3 erarbeitet. Die Immissionspegel der einzelnen Geräusche wurden unter Berücksichtigung der Einwirkdauer sowie besonderer Geräuschmerkmale (Ton- und Impulshaltigkeit) zum Beurteilungspegel zusammengefasst. Die Beurteilungspegel werden nach dem Verfahren der TA Lärm 1 nach folgender Gleichung bestimmt: L r N 1 = 10 lg Tj 10 Tr j= 1 Mit: T r T j N 0,1 ( L C + K + K + K ) Aeq,j met T,j I, j R, j Beurteilungszeitraum, 16 Stunden tags und 1 Stunde nachts ( lauteste Nachtstunde ) Teilzeit j Zahl der gewählten Teilzeiten L Aeq,j Mittelungspegel während der Teilzeit j C met K T,j K I,j K R,j meteorologische Korrektur Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit Zuschlag für Impulshaltigkeit Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit 1 Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 26. August 1998 (GMBl S. 503). 2 Schalltechnisches Gutachten - Bebauungsplan "Am Freizeitzentrum" - Gemeinde Immendingen, Ingenieurbüro für Technischen Umweltschutz Dr.-Ing. Frank Dröscher, Tübingen, Gutachten zu den Geräuschimmissionen - Neubau eines Verwaltungs-, Ausstellungs- und Betriebsgebäudes - Kohler Betriebseinrichtungen GmbH & Co. KG, Ingenieurbüro für Technischen Umweltschutz Dr.-Ing. Frank Dröscher, Tübingen, t

16 5.3.2 Benachbarte Gewerbebetriebe Bezüglich der Gewerbebetriebe wurden die Schallquellen den bereits bestehenden schalltechnischen Untersuchungen 1,2 entnommen. Folgende Schallquellen werden berücksichtigt: o Discountmarkt (LIDL), o Vollsortimenter (Edeka), o Einrichtungshaus (Kohler), o Textildiscounter (KIK; zur Zeit geschlossen), o unbebautes Grundstück, o Autohaus, o Tankstelle, o Casino Der Abbildung 3 kann die Lage der Schallquellen entnommen werden. 1 Schalltechnisches Gutachten - Bebauungsplan "Am Freizeitzentrum" - Gemeinde Immendingen, Ingenieurbüro für Technischen Umweltschutz Dr.-Ing. Frank Dröscher, Tübingen, Gutachten zu den Geräuschimmissionen - Neubau eines Verwaltungs-, Ausstellungs- und Betriebsgebäudes - Kohler Betriebseinrichtungen GmbH & Co. KG, Ingenieurbüro für Technischen Umweltschutz Dr.-Ing. Frank Dröscher, Tübingen, t

17 Abbildung 3 - Lage der Schallquellen 1 Bebauungsplangebiet Die schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Am Freizeitzentrum" 1 berücksichtigt eine als "unbebautes Grundstück" bezeichnete Fläche innerhalb des Bebauungsplangebiets "Am Freizeitzentrum". Der Bebauungsplan unterliegt derzeit einem Änderungsverfahren. Ein Teil der derzeit als GEe ausgewiesenen Fläche soll in ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Großflächiger Einzelhandel" umgewandelt werden und der Ansiedlung eines Drogeriemarktes dienen (vgl. Abbildungen 4 und 5). 1 Schalltechnisches Gutachten - Bebauungsplan "Am Freizeitzentrum" - Gemeinde Immendingen, Ingenieurbüro für Technischen Umweltschutz Dr.-Ing. Frank Dröscher, Tübingen, t

18 Abbildung 4 - Bebauungsplan "Am Freizeitzentrum" (Stand ) Abbildung 5 - Bebauungsplan "Am Freizeitzentrum" - 1. Änderung 1 1 Bebauungsplan "Am Freizeitzentrum" 1. Änderung, Gemeinde Immendingen, Project GmbH, Stand t

19 5.4 Prüf- und Technologiezentrum Das Prüf- und Technologiezentrum soll auf der knapp 500 ha großen Fläche des ehemaligen Bundeswehr-Standortübungsplatzes entstehen, mit unterschiedlichen Prüfmodulen und Einrichtungen zur Fahrzeugerprobung und Technologieentwicklung. Bezüglich des Prüf- und Technologiezentrums werden keine eigenen Berechnungen durchgeführt, die Einschätzung der schalltechnischen Auswirkungen erfolgt anhand bestehender schalltechnischer Untersuchungen sowie der Betriebsgenehmigung. 5.5 Bürgerhaus Das Bürgerhaus soll westlich des Bebauungsplangebiets entstehen. Es besteht derzeit ein Wettbewerb zum Entwurf des Bürgerhauses, eine detaillierte Planung liegt noch nicht vor. Es können dementsprechend keine Berechnungen durchgeführt werden, die möglichen Konfliktpunkte werden diskutiert und Hinweise und Empfehlungen für die weitere Planung gegeben. Grundsätzlich stellen Veranstaltungen (z.b. Hochzeiten, Geburtstagsfeiern, etc.) den schalltechnisch ungünstigsten Fall dar. Folgende Schallquellen sind im Allgemeinen von Bedeutung für vergleichbare Einrichtungen: o Innenbereich (Kommunikationsgeräusche, Musik etc.), o Außenbereiche, z.b. Terrassen (Kommunikationsgeräusche etc.), o Parkplatz 1525-t

20 5.6 Ausbreitungsberechnungen Die Berechnungen erfolgten mit dem EDV-Programm SoundPlan 7.3 auf der Basis der DIN ISO , den RLS-90 2 und der Schall Das Modell berücksichtigt: o die Anteile aus Reflexionen der Schallquellen an Stützmauern, Hausfassaden oder anderen Flächen (Spiegelschallquellen-Modell), o Pegeländerungen aufgrund des Abstandes und der Luftabsorption, o Pegeländerungen aufgrund der Boden- und Meteorologiedämpfung, o Pegeländerungen durch topographische und bauliche Gegebenheiten (Mehrfachreflexionen und Abschirmungen), o einen leichten Wind, etwa 3 m/s, zum Immissionsort hin und Temperaturinversion, die beide die Schallausbreitung fördern. Eine Minderung durch die Witterungsbedingungen (Korrekturwert C met ) wurde nicht angesetzt. Zur Darstellung der Situation innerhalb der Freibereiche wurden Lärmkarten erstellt. In einem Rasterabstand von 2 m und in einer Höhe von 4 m über Gelände wurden die Beurteilungspegel für das gesamte Untersuchungsgebiet berechnet und die Isophonen mittels einer mathematischen Funktion (Bezier) bestimmt. Die Farbabstufung in den Lärmkarten wurde so gewählt, dass ab den hellroten Farbtönen die Orientierungswerte der DIN bzw. die Richtwerte der TA Lärm 5 für allgemeine Wohngebiete überschritten werden. Die Lärmkarten können jedoch nur eingeschränkt mit den Pegelwerten der Einzelpunktberechnung verglichen werden, aufgrund unterschiedlicher Rechenhöhen und Behandlung der Reflexionen. Maßgeblich für die Beurteilung sind die Ergebnisse der Einzelpunktberechnungen. 1 DIN ISO Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, Oktober Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90, der Bundesminister für Verkehr, Abteilung Straßenbau, Ausgabe Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege (Schall 03), Anlage 2 zur 16. BImSchV, 18. Dezember DIN Beiblatt 1 - Schallschutz im Städtebau, Mai Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 26. August 1998 (GMBl S. 503) 1525-t

21 6 Ergebnisse und Beurteilung Es ergeben sich folgende Beurteilungspegel an der geplanten Wohnbebauung innerhalb des Bebauungsplangebiets "Am Freizeitzentrum II". Die Ergebnisse für die Einzelpunkte sind im Anhang in Form von Teilpegellisten sowie in Form von Lärmkarten 1 dargestellt. Die Lage der geplanten Gebäude kann der nachfolgenden Abbildung entnommen werden. Abbildung 6 - Übersichtsplan geplante Bebauung GEe WA GEe 1 Anmerkung: Die in den Karten dargestellten Pegel können nicht mit den Beurteilungspegeln der Einzelpunktberechnungen gleichgesetzt werden, da es zu Differenzen aufgrund unterschiedlicher Randbedingungen, wie Rechenhöhe, etc. kommt. Maßgeblich für die Beurteilung sind die Ergebnisse der Einzelpunktberechnungen t

22 6.1 Straßenverkehr Durch den Straßenverkehr treten folgende Beurteilungspegel auf (siehe Tabelle 8). Die Pegelverteilung ist in den Lärmkarten 1 und 2 dargestellt. Die Beurteilung erfolgt mit den Orientierungswerten der DIN für allgemeine Wohngebiete, Misch- und Gewerbegebiete. Tabelle 8 - Beurteilungspegel Straßenverkehrslärm (ausgewählte Immissionsorte, ungünstigstes Stockwerk) Immissionsort Beurteilungspegel Orientierungswert Überschreitung tags / nachts tags / nachts tags / nachts Gebäude 011.OG, N 69 / 62 4 / 7 65 / 55 Gebäude 062.OG, N 69 / 61 4 / 6 Gebäude 132.OG, N 59 / 51 4 / 6 55 / 45 Gebäude 17 2.OG, N 59 / 52 4 / 7 Die Beurteilungspegel durch den Straßenverkehr betragen an der vorgesehenen Bebauung im Plangebiet bis zu 69 tags und bis zu 62 nachts im Gewerbegebiet und bis zu 59 tags und bis zu 52 nachts im allgemeinen Wohngebiet. Die Orientierungswerte werden tags um bis zu 4 und nachts um bis zu 7 überschritten. Die Ergebnisse für alle Immissionsorte können der Tabelle in Anlage 14 bis 28 entnommen werden, hier werden die Beurteilungspegel den Immissionsgrenzwerten der 16. BImSchV 2 gegenübergestellt. Es sind Lärmschutzmaßnahmen gegenüber dem Straßenverkehrslärm erforderlich. 1 DIN Beiblatt 1 - Schallschutz im Städtebau, Mai Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) vom 12. Juni t

23 6.2 Schienenverkehr Durch den Schienenverkehr treten folgende Beurteilungspegel auf (siehe Tabelle 9). Bei der Berechnung der durch den Schienenverkehr auftretenden Pegel wurde der Schienenbonus nach DIN (Korrektur von -5 bei der Ausbreitungsberechnung), entsprechend der aktuellen Rechtslage, nicht berücksichtigt. Die Pegelverteilung ist in den Lärmkarten 3 und 4 dargestellt. Die Beurteilung erfolgt mit den Orientierungswerten der DIN Tabelle 9 - Beurteilungspegel Schienenverkehrslärm (ausgewählte Immissionsorte, ungünstigstes Stockwerk) Immissionsort Beurteilungspegel Orientierungswert Überschreitung tags / nachts tags / nachts tags / nachts Gebäude 10 2.OG, S 67 / 65 2 / / 55 Gebäude 11 2.OG, S 67 / 65 2 / 10 Gebäude 34 2.OG, S 62 / 59 7 / / 45 Gebäude 38 2.OG, SO 59 / 56 4 / 11 Die Beurteilungspegel durch den Schienenverkehr betragen an der vorgesehenen Bebauung im Plangebiet bis zu 67 tags und bis zu 65 nachts im Gewerbegebiet sowie bis zu 62 tags und bis zu 59 nachts im allgemeinen Wohngebiet. Die Orientierungswerte werden im Gewerbegebiet tags um bis zu 2 und nachts um bis zu 10, im Wohngebiet tags um bis zu 7 und nachts um bis zu 14 überschritten. Die Ergebnisse für alle Immissionsorte können der Tabelle in Anlage 14 bis 28 entnommen werden, hier werden die Beurteilungspegel den Immissionsgrenzwerten der 16. BImSchV 2 gegenübergestellt. Es sind Lärmschutzmaßnahmen gegenüber dem Schienenverkehrslärm erforderlich. 1 DIN Beiblatt 1 - Schallschutz im Städtebau, Mai Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) vom 12. Juni t

24 6.3 Diskussion der Ergebnisse des Straßen- und Schienenverkehrslärms Für den Schienenverkehrslärm wurden an der geplanten Bebauung Beurteilungspegel bis 67 tags und bis 65 nachts, für den Straßenverkehrslärm bis zu 69 tags und bis 62 nachts ermittelt. Die Orientierungswerte der DIN werden deutlich überschritten. Neben den Orientierungswerten der DIN stellen die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV 2 für die Abwägungen ein weiteres Abwägungskriterium dar. Die die Immissionsgrenzwerte liegen für Wohngebiete bei 59 tags und 49 nachts, für Gewerbegebiete bei 69 tags und 59 nachts. Die Städtebauliche Lärmfibel 3 führt hierzu folgendes aus: Für die Abwägung von Lärmschutzmaßnahmen im Bebauungsplan ist die 16. BImSchV insofern von inhaltlicher Bedeutung, als bei Überschreitung von "Schalltechnischen Orientierungswerten" der DIN Beiblatt 1 mit den Immissionsgrenzwerten der 16. BImSchV eine weitere Schwelle, nämlich die Zumutbarkeitsgrenze ohne weitergehende Vorkehrungen erreicht werden kann. Mit der vorliegenden Planung werden die zulässigen Immissionsgrenzwerte im Großteil des Bebauungsplangebietes eingehalten, nachts werden die Grenzwerte in weiteren Teilen, insbesondere durch den Schienenverkehr, überschritten. Demnach sind Lärmschutzmaßnahmen, insbesondere für den Nachtzeitbereich, erforderlich. Auch eine Überschreitung der Grenzwerte ist grundsätzlich denkbar, da der sachliche Geltungsbereich der 16. BImSchV den Fall einer an eine bestehende Straße [oder Schiene] heranrückenden Bebauung nicht umfasst und die städtebauliche Planung erheblichen Spielraum zur Verfügung hat. 1 Für den häufigen Fall, dass bei der Planung von Baugebieten die Werte der DIN nicht eingehalten werden können, führt Kuschnerus (2010) des Weiteren folgendes aus: Hier muss die Planung zumindest sicherstellen, dass keine städtebaulichen Missstände auftreten. Dafür gibt es in der Rechtsprechung bislang keine eindeutigen Grenzwerte. Bei allen Vorbehalten lässt sich den bisherigen Äußerungen in der Rechtsprechung jedenfalls entnehmen, dass eine solche Schwelle 1 DIN Beiblatt 1 - Schallschutz im Städtebau, Mai Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) vom 12. Juni Städtebauliche Lärmfibel. Hrsg. Wirtschaftministerium Baden-Württemberg, t

25 etwa bei Außenpegeln in Bereichen von mehr als 70 am Tag bzw. 60 in der Nacht erreicht wird. 1 Im vorliegenden Fall treten im nördlichen sowie im südöstlichen Teil des Bebauungsplangebiets, innerhalb des eingeschränkten Gewerbegebiets, durch den Straßen- bzw. Schienenverkehr nachts Außenpegel von mehr als 60 auf. Deshalb soll die Wohnnutzung im GEe grundsätzlich ausgeschlossen werden. An der geplanten Wohnbebauung im übrigen Bebauungsplangebiet treten durch den Straßen- und Schienenverkehr keine Pegel über 70 tags bzw. 60 nachts auf. 6.4 Gewerbe Durch den Gewerbelärm treten an der geplanten Bebauung folgende Beurteilungspegel auf (siehe Tabelle 10). Die Beurteilung erfolgt mit den Immissionsrichtwerten der TA Lärm 2. Die Pegelverteilung ist in der Lärmkarte 5 für den maßgeblichen Zeitbereich (tags) dargestellt. Die Ergebnisse für alle Immissionsorte können der Tabelle in Anlage 14 bis 28 entnommen werden. Tabelle 10 - Beurteilungspegel Gewerbelärm (ausgewählte Immissionsorte, ungünstigstes Stockwerk) Immissionsort Beurteilungspegel Orientierungswert Überschreitung tags / nachts tags / nachts tags / nachts Gebäude 08 2.OG, O 60 / 23 -/- 65 / 50 Gebäude 09 1.OG, O 63 / 24 -/- Gebäude 232.OG, O 55 / 23 -/- 55 / 40 Gebäude 29 2.OG, O 57 / 23 2 /- Durch die angrenzenden Gewerbebetriebe treten an den geplanten Gebäuden Beurteilungspegel von bis zu 63 tags und bis zu 24 nachts im Gewerbegebiet und bis zu 57 tags und bis zu 23 nachts im allgemeinen Wohngebiet auf. Nachts werden die Richtwerte an allen Immissionsorten eingehalten. Tags wird der Richtwert im Gewerbegebiet eingehalten, im allgemeinen Wohngebiete um bis zu 2 überschritten. Es sind Lärmschutzmaßnahmen gegenüber dem Gewerbelärm erforderlich. 1 Kuschnerus: Der sachgerechte Bebauungsplan, Bonn Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 26. August 1998 (GMBl S. 503) 1525-t

26 Durch die Änderung des Bebauungsplans "Am Freizeitzentrum" 1 sind im Hinblick auf die schalltechnische Situation keine weiteren Konflikte zu erwarten. Die zu ändernde Fläche wurde bereits in der schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan "Am Freizeitzentrum" 2 mit einem flächenbezogenen Schallleistungspegel von 55 /m 2 berücksichtigt, der Ansatz wurde in das vorliegende Gutachten übernommen. Der berücksichtigte Schallleistungspegel deckt erfahrungsgemäß auch die Nutzung der Fläche durch einen Drogeriemarkt mit Parkplatz ab. Aufgrund des Abstands zur zukünftigen Wohnbebauung von rund 130 m und der Abschirmung durch das bereits realisierte Edeka- Marktgebäude ist der Teilpegel von der geplanten Sondergebietsfläche im WA des Bebauungsplans Am Freizeitzentrum II von untergeordneter Bedeutung. Darüber hinaus dient das geplante GEe am östlichen Rand des Bebauungsplangebiets "Am Freizeitzentrum II", in dem das Wohnen ausgeschlossen wird, als Pufferfläche in Richtung des angrenzenden Gewerbes. 6.5 Prüf- und Technologiezentrum Die Baugenehmigung gibt zulässige Immissionsgrenzwerte vor, die durch das Prüf- und Technologiezentrum eingehalten werden müssen. Für die dem Bebauungsplangebiet "Am Freizeitzentrum II" nächstgelegenen Immissionsorte (vgl. Abbildung 7) wurden folgende, maximal zulässige Teilpegel festgelegt: o IO 8 - Beethovenstraße 7: 39 tags / 32 nachts o IO 10 - Dorfstraße 27: 37 tags / 31 nachts 1 Bebauungsplan "Am Freizeitzentrum" 1. Änderung, Gemeinde Immendingen, Project GmbH, Stand Schalltechnisches Gutachten - Bebauungsplan "Am Freizeitzentrum" - Gemeinde Immendingen, Ingenieurbüro für Technischen Umweltschutz Dr.-Ing. Frank Dröscher, Tübingen, t

27 Abbildung 7 - Lage der Immissionsorte IO 8 - Beethovenstraße 7 IO 10 - Dorfstraße 27 Aus den Werten lässt sich ableiten, dass im Bebauungsplangebiet durch das Prüf- und Technologiezentrum Pegelwerte in einer vergleichbaren Größenordnung auftreten werden. Tags liegt das Prüf- und Technologiezentrum mit Pegelwerten um 40 deutlich unter dem Immissionsrichtwert der TA Lärm 1 für allgemeine Wohngebiete von 55. Der Richtwert wird tags außerdem um mindestens 10 unterschritten, das Gebiet liegt damit auch außerhalb des Einwirkungsbereichs der Anlage im Sinne der TA Lärm. Nachts sind Pegelwerte um 32 zu erwarten. Der zulässige Immissionsrichtwert von 40 nachts wird ebenfalls deutlich unterschritten, das geplante Wohngebiet befindet sich aber noch im Einwirkungsbereich der Anlage. Werden die Pegelwerte der benachbarten Gewerbebetriebe aufsummiert, treten Beurteilungspegel von maximal 33 nachts auf. Die Richtwerte der TA Lärm werden tags und nachts eingehalten. Es sind keine Lärmschutzmaßnahmen erforderlich. 1 Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 26. August 1998 (GMBl S. 503) 1525-t

28 6.6 Bürgerhaus Für das Bürgerhaus wurden keine detaillierten Berechnungen durchgeführt. Überschreitungen der Richtwerte können beispielsweise durch Kommunikationsgeräusche während Veranstaltungen (Innen- und Außenbereiche) oder durch den Parkverkehr auftreten. Genauere Aussagen können erst getroffen werden, wenn eine konkretere Planung vorliegt t

29 7 Lärmschutzmaßnahmen Gegenüber dem Straßen- und Schienenverkehrslärm sowie dem Gewerbelärm sind Lärmschutzmaßnahmen erforderlich. Ein aktiver Schutz (Wände, Wälle) ist grundsätzlich passiven Maßnahmen (Schallschutzfenster, etc.) vorzuziehen. Im Folgenden werden mögliche Lärmschutzmaßnahmen diskutiert. Gewerbelärm Zum Schutz des Bebauungsplangebiets gegenüber dem Gewerbelärm werden folgende Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen: An den von Richtwert-Überschreitungen betroffenen Fassaden werden keine schutzbedürftigen Räume angeordnet. Alternativ kann Festverglasung vorgesehen werden. Abbildung 8 - Lärmschutz Gewerbe Richtwert-Überschreitung 1525-t

30 Straßenverkehrslärm Das Plangebiet befindet sich am Ortseingang von Immendingen. Eine Lärmschutzwand ist in diesem Bereich aus städtebaulichen Gründen nicht gewünscht. Zum Schutz vor dem Straßenverkehrslärm wird in der ersten Gebäudereihe entlang der Straße (eingeschränktes Gewerbegebiet) Wohnen nicht zugelassen. An den geplanten Gebäuden mit Wohnnutzung werden die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV 1 weitestgehend eingehalten. Im Bereich der verbleibenden Überschreitungen soll der Schallschutz über passive Maßnahmen sichergestellt werden. Schienenverkehrslärm Zum vollständigen Schutz des Plangebiets gegenüber dem Schienenverkehrslärm müsste ein aktiver Schallschutz in Form von Wänden oder Wällen auf einer Länge von rund 500 m und einer Höhe von bis zu 16 Metern parallel zur Schienenstrecke umgesetzt werden. Um die Orientierungswerte der DIN nur im Erdgeschoss der geplanten Gebäude einhalten zu können, wäre bereits eine Wand mit einer Länge von über 300 m und einer Höhe von rund 8 m erforderlich. Für derartige Lärmschutzwände ergäben sich Kosten von rund 2,4 Mio. bzw. rund Euro, diese sind für das Baugebiet finanziell nicht tragbar. Des Weiteren müssten die Lärmschutzbauwerke jeweils weit über die Grenzen des Bebauungsplangebiets herausreichen. Die Maßnahmen sind daher nicht realisierbar. Zumindest tags werden die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV an den geplanten Gebäuden weitestgehend eingehalten. Im Bereich der verbleibenden Überschreitungen soll, nach Diskussion und Abwägung mit allen an der Planung Beteiligten, der Schallschutz über passive Maßnahmen sichergestellt werden. 1 Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) vom 12. Juni 1990, zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 18. Dezember DIN Beiblatt 1 - Schallschutz im Städtebau, Mai t

31 Passiver Lärmschutz Als passiver Schallschutz sind bauliche Maßnahmen wie Schallschutzfenster, Festverglasungen und Lüftungseinrichtungen sowie eine geeignete Grundrissgestaltung zu nennen, wobei gilt: o schutzbedürftige Räume (Schlaf- und Aufenthaltsräume) sollten zur lärmabgewandten Seite hin orientiert werden, o weniger schutzbedürftige Räume, wie Treppenhäuser, Abstellräume oder Bäder, sollten sich an den lärmbelasteten Seiten befinden. Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 Nach DIN Abschnitt 5.1 werden für die Festlegung der erforderlichen Luftschalldämmung von Außenbauteilen gegenüber dem Außenlärm verschiedene Lärmpegelbereiche zugrunde gelegt. Den Lärmpegelbereichen sind die vorhandenen oder zu erwartenden maßgeblichen Außenlärmpegel zuzuordnen. Der maßgebliche Außenlärmpegel wird nach DIN 4109 anhand des Tag-Gesamtpegels durch alle Schallquellen bestimmt. Werden die Beurteilungspegel für die einzelnen Lärmarten berechnet, so sind zu dem errechneten Wert für den Tag (6 00 bis Uhr) jeweils 3 zu addieren (DIN 4109, Abschnitt 5.5). Das Vorgehen entspricht auch dem des neueren Entwurfs der DIN 4109 (4109-1) 2. Der Entwurf der DIN 4109 (4109-1) berücksichtigt bei der Ermittlung der Lärmpegelbereiche darüber hinaus die Tatsache, dass die Immissionen vom Schienenverkehr nachts häufig dieselben oder gar höhere Werte aufweisen als tagsüber. Um dem höheren Schutzanspruch nachts gerecht zu werden, wird der Maßgebliche Außenlärmpegel auch für den Nachzeitbereich ermittelt. (Die geltende DIN 4109 verwendet als Bemessungsgrundlage immer den Tagwert). Der Entwurf der DIN sieht vor, zu dem errechneten Wert für die Nacht ( Uhr) 3 sowie einen Zuschlag von 10 für den Schienenverkehrslärm zu addieren. Sowohl die geltende DIN 4109, als auch der Entwurf, berücksichtigen bei der Ermittlung des Maßgeblichen Außenlärmpegels und für die darauf aufbauende Berechnung der Schalldämmung der Außenbauteile noch den sogenannten Schienenbonus mit einem Abschlag von 5 auf den berechneten Beurteilungspegel. Bei den hier vorliegenden Berechnungen wurde der Schienenbonus richtlinienkonform nicht berücksichtigt. Da sich dementsprechend um rund 5 1 DIN Schallschutz im Hochbau, November DIN Entwurf - Schallschutz im Hochbau, Oktober t

32 höhere Beurteilungspegel ergeben, wird der Zuschlag von 10 für den Schienenverkehrslärm bei der Ermittlung des Maßgeblichen Außengeräuschpegels im Nachtzeitraum auf 5 reduziert. Damit wird der Wegfall des Schienenbonus bei der Festlegung der Lärmpegelbereiche wieder ausgeglichen und eine Überdimensionierung der Außenbauteile verhindert. Es wird empfohlen, bei der Ermittlung der Lärmpegelbereiche gemäß DIN vorzugehen, um auch die hohen Immissionen des Schienenverkehr im Nachtzeitbereich zu berücksichtigen. Die Lärmpegelbereiche nach DIN sind für den ungünstigsten Fall (tags bzw. nachts) in der Karte 6 dargestellt; die abschirmende Wirkung der geplanten Bebauung wurde hierbei nicht berücksichtigt. Für die geplante Bebauung sind die Lärmpegelbereiche, ebenso für den ungünstigsten Fall, in den Anlagen 29 bis 37 dargestellt. Tabelle 11 - Maßgeblicher Außenlärmpegel, Lärmpegelbereiche und erforderliche Schalldämm-Maße der Außenbauteile nach DIN 4109 Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel in Erf. R W,res des Außenbauteils in db in Aufenthaltsräumen in Wohnungen, Übernachtungsräumen von Beherbergungsstätten, Unterrichtsräumen und Ähnlichem I bis II 56 bis III 61 bis IV 66 bis V 71 bis VI 76 bis VII > 80 * * Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. Wie den Karten und Anlagen zu entnehmen ist, liegt das Plangebiet maximal im Lärmpegelbereich V nach DIN Wird der Nachweis erbracht, dass im Einzelfall geringere Außenlärmpegel an den Fassaden vorliegen als die in der vorliegenden Untersuchung ausgewiesenen Pegel (z.b. aufgrund einer geeigneten Gebäudestellung, etc.), können die 1525-t

33 Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile entsprechend den Vorgaben der DIN 4109 reduziert werden. Lüftungseinrichtungen Da die Schalldämmung von Fenstern nur dann wirksam ist, wenn die Fenster geschlossen sind, muss der Lüftung von Aufenthaltsräumen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Bei einem Mittelungspegel nachts über 50 sind nach der VDI in jeder Wohnung die Schlafräume, bzw. die zum Schlafen geeigneten Räume, mit zusätzlichen Lüftungseinrichtungen auszuführen oder zur lärmabgewandten Seite hin auszurichten. Zur Lüftung von Räumen, die nicht zum Schlafen genutzt werden, kann ansonsten ein kurzzeitiges Öffnen der Fenster zugemutet werden (Stoßlüftung). Bürgerhaus In der Regel unterliegen Bürgerhäuser tagsüber keinen oder nur geringen Einschränkungen, den kritischen Zeitbereich stellt die Nachtzeit dar. Für das Bürgerhaus kommen je nach vorgesehener Nutzung folgende Lärmschutzmaßnahmen in Betracht: o Ausreichende Schalldämmung der Außenbauteile o Schließen von Fenstern und Türen während Veranstaltungen, Musikproben etc. Darüber hinaus sind für die Nutzung im Nachtzeitraum weitere Maßnahmen erforderlich: o Außenbereiche: Unter der Annahme von 40 Personen im Außenbereich nachts (d.h. 20 sprechende Personen, "gehobenes Sprechen", ohne Musikbeschallung) ist ein Mindestabstand zur Bebauung im allgemeinen Wohngebiet von ca. 100 m einzuhalten. Alternativ kann eine Abschirmung durch Lärmschutzwände etc. vorgesehen werden. o Parkplatz: Zur Einhaltung des Spitzenpegelkriteriums ist ein Mindestabstand zur Bebauung im allgemeinen Wohngebiet von 28 m erforderlich 2. Bei einem geringeren Abstand sind entsprechende Maßnahmen zu ergreifen (z.b. Abschirmung durch Lärmschutzwände etc.). 1 VDI Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen, August Bayerische Parkplatzlärmstudie, Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, 6. Auflage, Schriftenreihe des LfU Bayern, t

34 Genauere Aussagen zum Bürgerhaus können erst getroffen werden, wenn eine konkretere Planung vorliegt t

35 8 Hinweise und Empfehlungen für die Festsetzungen im Bebauungsplan Verkehrslärm Zum Schutz vor dem Straßen- und Schienenverkehrslärm werden passive Maßnahmen an den geplanten Gebäuden vorgesehen. Zur Festlegung der erforderlichen Luftschalldämmung von Außenbauteilen gegenüber Außenlärm werden die Lärmpegelbereiche nach DIN zugrunde gelegt (vgl. Tabelle 12). Tabelle 12 - Maßgeblicher Außenlärmpegel, Lärmpegelbereiche und erforderliche Schalldämm-Maße der Außenbauteile nach DIN 4109 (Auszug) Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel in Erf. R W,res des Außenbauteils in db in Aufenthaltsräumen in Wohnungen, Übernachtungsräumen von Beherbergungsstätten, Unterrichtsräumen und Ähnlichem I bis II 56 bis III 61 bis IV 66 bis V 71 bis Für Aufenthaltsräume in Wohnungen ist im Lärmpegelbereich III ein resultierendes Schalldämm-Maß der Außenbauteile von 35 db erforderlich. Die erforderliche Schalldämmung der Fensterflächen ergibt sich in Abhängigkeit vom Fensterflächenanteil des Außenbauteils. Bis einschließlich des Lärmpegelbereichs III genügen nach Tabelle 10 der DIN 4109 üblicherweise Fenster der Schallschutzklasse 2. Fenster, die den Konstruktionsmerkmalen der Klasse 2 (vgl. Tabelle 13) entsprechen, werden bereits aufgrund von Anforderungen an den Wärmeschutz bei Neubauten vorgesehen. Im Genehmigungsverfahren sollte ein Nachweis über die ausreichende Schalldämmung für die Gebäude geführt werden, die im Lärmpegelbereich IV oder höher liegen. Die betroffe- 1 DIN Schallschutz im Hochbau, November t

36 nen Gebäude liegen in den in der Karte 6 (Anhang) mit roten Farbtönen gekennzeichneten Bereichen. Folgende Schalldämm-Maße im eingebauten Zustand gelten entsprechend VDI für die Fenster der jeweiligen Schallschutzklasse: Tabelle 13 - Schallschutzklassen von Fenstern (Auszug aus der VDI 2719) Schallschutzklasse nach VDI 2719 Bewertetes Schalldämm-Maß R W des am Bau funktionsfähig eingebauten Fensters in db 2 30 bis bis bis 44 Wird im Baugenehmigungsverfahren der Nachweis erbracht, dass im Einzelfall geringere Außenlärmpegel an den Fassaden vorliegen (z.b. aufgrund einer geeigneten Gebäudestellung, etc.), können die Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile entsprechend den Vorgaben der DIN 4109 reduziert werden. Gewerbelärm An den von Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der TA Lärm 2 betroffenen Fassaden werden keine schutzbedürftigen Räume angeordnet. Alternativ kann Festverglasung vorgesehen werden. Wird im Baugenehmigungsverfahren der Nachweis erbracht, dass im Einzelfall keine Überschreitungen an den Fassaden vorliegen (z.b. aufgrund der Abschirmwirkung bereits errichteter Gebäude), können öffenbare Fenster vorgesehen werden. Hinweis Bei einem Mittelungspegel nachts über 50 sind nach der VDI 2719 in jeder Wohnung die Schlafräume, bzw. die zum Schlafen geeigneten Räume, mit zusätzlichen Lüftungseinrichtungen auszuführen oder zur lärmabgewandten Seite hin auszurichten. 1 VDI Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen, August Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 26. August 1998 (GMBl S. 503) 1525-t

37 9 Zusammenfassung Die schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Am Freizeitzentrum II" in Immendingen kann wie folgt zusammengefasst werden: o Zur Beurteilung des Straßen- und Schienenverkehrs werden die Orientierungswerte der DIN herangezogen. Für das Plangebiet ist die Ausweisung von allgemeinem Wohngebiet und eingeschränktem Gewerbegebiet vorgesehen. Die Orientierungswerte der DIN betragen für allgemeine Wohngebiete tags 55 und nachts 45 und für Gewerbegebiete tags 65 und nachts 55. o Zur Beurteilung des Gewerbelärms wurden die Immissionsrichtwerte der TA Lärm 2 herangezogen. Für allgemeine Wohngebiete gelten Richtwerte von 55 tags und 40 in der lautesten Nachtstunde, in Gewerbegebieten von 65 tags und 50 in der lautesten Nachtstunde. Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen sollen die Immissionsrichtwerte tags um nicht mehr als 30 und nachts um nicht mehr als 20 überschreiten. o Die Beurteilungspegel durch den Straßenverkehr betragen an der vorgesehenen Bebauung im Plangebiet bis zu 69 tags und bis zu 62 nachts im Gewerbegebiet und bis zu 59 tags und bis zu 52 nachts im allgemeinen Wohngebiet. Die Orientierungswerte werden tags um bis zu 4 und nachts um bis zu 7 überschritten. o Die Beurteilungspegel durch den Schienenverkehr betragen an der vorgesehenen Bebauung im Plangebiet bis zu 67 tags und bis zu 65 nachts im Gewerbegebiet sowie bis zu 62 tags und bis zu 59 nachts im allgemeinen Wohngebiet. Die Orientierungswerte werden im Gewerbegebiet tags um bis zu 2 und nachts um bis zu 10, im Wohngebiet tags um bis zu 7 und nachts um bis zu 14 überschritten. o Durch das benachbarte Gewerbe treten an den geplanten Gebäuden Beurteilungspegel von bis zu 63 tags und bis zu 24 nachts im Gewerbegebiet und bis zu 57 tags und bis zu 23 nachts im allgemeinen Wohngebiet auf. Nachts werden die Richtwerte an allen Immissionsorten eingehalten. Tags werden die Richtwerte im Gewerbegebiet eingehalten, im allgemeinen Wohngebiete um bis zu 2 überschritten. 1 DIN Schallschutz im Städtebau mit Beiblatt 1, Mai Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 26. August 1998 (GMBl S. 503) 1525-t

38 o Durch das Prüf- und Technologiezentrum werden die Immissionsrichtwerte der TA Lärm eingehalten. o Zur Kennzeichnung des maßgeblichen Außenlärmpegels bei der Auslegung von Außenbauteilen der geplanten Gebäude wurden die Lärmpegelbereiche nach DIN berechnet und dargestellt. Danach liegt das Plangebiet maximal im Lärmpegelbereich V. 1 DIN Entwurf - Schallschutz im Hochbau, Oktober t

beiliegend erhalten Sie unsere Stellungnahme zum Bebauungsplan Seniorenwohnanlage

beiliegend erhalten Sie unsere Stellungnahme zum Bebauungsplan Seniorenwohnanlage HEINE+JUD Schloßstraße 56 70176 Stuttgart Bürgermeisteramt Winterlingen Marktstraße 7 72474 Winterlingen Per Mail Stuttgart, 21. März 2018 Schalltechnische Untersuchung, Stellungnahme Projekt: 2214-b2

Mehr

anbei erhalten Sie die Stellungnahme zur Änderung des Flächennutzungsplans in Eberhardzell-Füramoos vom

anbei erhalten Sie die Stellungnahme zur Änderung des Flächennutzungsplans in Eberhardzell-Füramoos vom H E I N E + J U D S c h l o ß s t r a ß e 5 6 7 0 1 7 6 S t u t t g a r t Stadt Biberach, Stadtplanungsamt Museumstraße 2 88100 Biberach Per Mail Stuttgart, 22. November 2016 Änderung des Flächennutzungsplans

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Zwischen Industriestraße und Entensee, Teilplan 1 Gemeinde Haßloch (Rheinland Pfalz)

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Zwischen Industriestraße und Entensee, Teilplan 1 Gemeinde Haßloch (Rheinland Pfalz) zum Bebauungsplan Zwischen Industriestraße und Entensee, Teilplan 1 Gemeinde Haßloch (Rheinland Pfalz) Projekt: 961/3 04. Mai 2011 Auftraggeber: AR Lakmann Richard Wagner Straße 1 67454 Haßloch Bearbeitung:

Mehr

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Zaberfelder Weg in Zaberfeld

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Zaberfelder Weg in Zaberfeld Bebauungsplan Zaberfelder Weg in Zaberfeld INGENIEURBÜRO FÜR UMWELTAKUSTIK Projekt: 2108/b1-1. Juni 2017 Auftraggeber: Joachim Schaffer Schliffweg 10 74374 Zaberfeld BÜRO STUTTGART Schloßstraße 56 70176

Mehr

Gutachterliche Stellungnahme Bebauungsplan Östlich Rosenstraße in Weiler-Pfaffenhofen

Gutachterliche Stellungnahme Bebauungsplan Östlich Rosenstraße in Weiler-Pfaffenhofen Bebauungsplan Östlich Rosenstraße in Weiler-Pfaffenhofen I N G E N I E U R B Ü R O F Ü R U M W E L T A K U S T I K Projekt: 937a/b - 6. November 206 Auftraggeber: Gemeinde Pfaffenhofen Rodbachstraße 5

Mehr

Schalltechnische Untersuchung Bauvorhaben Lebensmittelmarkt im Stegbruch in St. Ingbert-Rohrbach

Schalltechnische Untersuchung Bauvorhaben Lebensmittelmarkt im Stegbruch in St. Ingbert-Rohrbach Bauvorhaben Lebensmittelmarkt im Stegbruch in St. Ingbert-Rohrbach I N G E N I E U R B Ü R O F Ü R U M W E L T A K U S T I K Projekt: 2285/b2-2. Februar 2018 Auftraggeber: FMZ IM STEGBRUCH GmbH & Co. KG

Mehr

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nordspange / Willy-Brandt-Anlage Bürgerinformationsveranstaltung vom 14. Dezember 2011 Schalltechnische Untersuchung FRITZ Beratende Ingenieure VBI, Einhausen Projekt Nr. 05209 Dipl.-Phys. Peter

Mehr

beilegend erhalten Sie die schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplangebiet Buchhofsteig in Radolfzell vom

beilegend erhalten Sie die schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplangebiet Buchhofsteig in Radolfzell vom HEINE+JUD Schloßstraße 56 70176 Stuttgart Stadtverwaltung Radolfzell Fachbereich Stadtplanung und Baurecht Güttinger Straße 3 78315 Radolfzell Per Mail Stuttgart, 19. September 2016 Bebauungsplangebiet

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Traubenstraße in Fellbach

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Traubenstraße in Fellbach zum Bebauungsplan Traubenstraße in Fellbach Projekt: 995/1 22. Juni 2011 Auftraggeber: Stadt Fellbach Amt 61 Marktplatz 1 70734 Fellbach Bearbeitung: Dipl. Ing.(FH) Thomas Heine Dipl. Ing. Tanja Jordan

Mehr

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Haupt / Urbanstraße Stadt Gerlingen

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Haupt / Urbanstraße Stadt Gerlingen Bebauungsplan Haupt / Urbanstraße Stadt Gerlingen INGENIEURBÜRO FÜR UMWELTAKUSTIK Projekt: 1304/1 26. August 2014 Auftraggeber: Stadt Gerlingen Stadtbauamt Rathausplatz 1 70839 Gerlingen Bearbeitung: Dipl.

Mehr

Schalltechnische Untersuchung B Plan Auf der Kirth in Temmels. Inhaltsverzeichnis. 1 Aufgabenstellung Grundlagen... 4

Schalltechnische Untersuchung B Plan Auf der Kirth in Temmels. Inhaltsverzeichnis. 1 Aufgabenstellung Grundlagen... 4 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Auf der Kirth der Ortsgemeinde Temmels Projekt 02/077.1-307/2 08. April 2005 Auftraggeber: Ortsgemeinde Habscheid über Verbandsgemeinde Prüm Tiergartenstraße

Mehr

Schalltechnische Untersuchung Stellungnahme Bebauungsplanverfahren Wohnmobilpark Verrenberger

Schalltechnische Untersuchung Stellungnahme Bebauungsplanverfahren Wohnmobilpark Verrenberger Bebauungsplanverfahren Wohnmobilpark Verrenberger Ring in Öhringen I N G E N I E U R B Ü R O F Ü R U M W E L T A K U S T I K Projekt: 287/2-0. Januar 208 Auftraggeber: Pustal Landschaftsökologie und Planung

Mehr

SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN AM MÜHLWEIHER II IN POXDORF

SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN AM MÜHLWEIHER II IN POXDORF GEMEINDE POXDORF SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN AM MÜHLWEIHER II IN POXDORF Inhalt 21. September 2017 1. ZIEL UND ZWECK DER UNTERSUCHUNG 2. BEURTEILUNGSGRUNDLAGE 3. ORIENTIERUNGSWERTE

Mehr

Ihre Zeichen Ihre Nachricht vom Unsere Zeichen Datum Juli 2017

Ihre Zeichen Ihre Nachricht vom Unsere Zeichen Datum Juli 2017 Dr. Dröscher Lustnauer Straße 11 72074 Tübingen Stadt Freiberg a. N. Recht und Ordnung Frau Christel Back Marktplatz 2 71691 Freiberg a.n. U m w eltgutachten Genehmigungen Betrieblicher Umweltschutz Lustnauer

Mehr

Gemeinde Saarwellingen Schlossplatz Saarwellingen Per Mail. Stuttgart, 26. Februar 2015

Gemeinde Saarwellingen Schlossplatz Saarwellingen Per Mail. Stuttgart, 26. Februar 2015 HEINE+JUD Schloßstraße 56 70176 Stuttgart Gemeinde Saarwellingen Schlossplatz 1 66793 Saarwellingen Per Mail Stuttgart, 26. Februar 2015 Ergänzende Untersuchungen im Rahmen der Entwicklung des Einkaufs-

Mehr

Planfeststellungsentwurf K 35 (AW) Ortsumgehung ESCH - HOLZWEILER

Planfeststellungsentwurf K 35 (AW) Ortsumgehung ESCH - HOLZWEILER Januar 2011 Landesbetrieb Mobilität Cochem-Koblenz Planfeststellungsentwurf K 35 (AW) Ortsumgehung ESCH - HOLZWEILER - SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG - Kocks Consult GmbH Stegemannstraße 32-38 56068 Koblenz

Mehr

Übersichtslageplan des Bebauungsplangebietes und der örtlichen Gegebenheiten 01 09 10 08 11 02 07 03 Legende Emissionslinie Straße 06 04 Emissionslinie Schiene Baugrenzen 1 Immissionsort mit Nr. 05 Maßstab

Mehr

Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen. Nachtrag Geschlossener Gebäuderiegel

Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen. Nachtrag Geschlossener Gebäuderiegel Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen Auftraggeber: Architekturbüro Thyroff-Krause Otto-Moderson-Weg

Mehr

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 88 Vollsortimenter am Moselbach. Thema: Lärmimmissionen

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 88 Vollsortimenter am Moselbach. Thema: Lärmimmissionen Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 88 Vollsortimenter am Moselbach Thema: Lärmimmissionen Dipl.-Ing. Kerstin Sommer KÖTTER Consulting Engineers GmbH & Co. KG, Rheine 1 Untersuchungsumfang: I. Geräuschimmissionen

Mehr

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Hochvogelstraße Stadt Biberach

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Hochvogelstraße Stadt Biberach Bebauungsplan Hochvogelstraße Stadt Biberach I N G E N I E U R B Ü R O F Ü R U M W E L T A K U S T I K Projekt: 1324/1-26. Juli 2013 Auftraggeber: Stadtverwaltung Biberach Museumstraße 2 88400 Biberach

Mehr

Nachtrag vom zu Schallimmissions-Prognose. Nr. LG 83/2012

Nachtrag vom zu Schallimmissions-Prognose. Nr. LG 83/2012 Messstelle für Geräusche nach 26,28 BImSchG Güte-Prüfstelle nach DIN 4109 Industrie, Gewerbe- u. Verkehrslärm Bau- u. Raumakustik Erschütterungen 036920/8050-7, -5 Nachtrag vom 04.11.2016 zu Schallimmissions-Prognose

Mehr

Richard Möbus G U T A C H T E N G / 1 3

Richard Möbus G U T A C H T E N G / 1 3 Richard Möbus Lessingstraße 17 A Sachverständiger für Schallschutz 65189 Wiesbaden Dipl.- Ing. Physik. Technik Telefon 0611/505 85 28 Telefax 0611/505 85 30 moebus@der-akustiker.de G U T A C H T E N 2

Mehr

Ingenieurbüro für Schall- und Wärmeschutz Wolfgang Rink Dipl.-Ing.

Ingenieurbüro für Schall- und Wärmeschutz Wolfgang Rink Dipl.-Ing. Ingenieurbüro für Schall- und Wärmeschutz Wolfgang Rink Dipl.-Ing. Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz Postfach 31, 79275 Reute Schwarzwaldstraße 37, 79276 Reute Telefon (0 76 41) 40 78 Telefax

Mehr

1. Anlass und Aufgabenstellung

1. Anlass und Aufgabenstellung Schalltechnische Untersuchung zum Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau der alten Levensauer Hochbrücke und den Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals NOK-Km 93,2 94,2 Ergänzende Berechnungen zur Nutzung

Mehr

B EBAUUNGSPLAN HÜTTSTALL II S CHALLPROGNOSE G EMEINDEVERWALTUNG S CHALLBACH D ORFSTRASSE 6, SCHALLBACH

B EBAUUNGSPLAN HÜTTSTALL II S CHALLPROGNOSE G EMEINDEVERWALTUNG S CHALLBACH D ORFSTRASSE 6, SCHALLBACH Luftbildbasis: mapandroute.com. G EMEINDEVERWALTUNG S CHALLBACH D ORFSTRASSE 6, 79597 SCHALLBACH B EBAUUNGSPLAN HÜTTSTALL II S CHALLPROGNOSE Hinterdorfstraße 11, D-79415 Bad Bellingen 4 Telefon: 07635-28

Mehr

Schalltechnische Untersuchung B-Plan Im Pfuhlfeld, Schweich. Inhaltsverzeichnis. 1 Aufgabenstellung... 3. 2 Unterlagen... 4

Schalltechnische Untersuchung B-Plan Im Pfuhlfeld, Schweich. Inhaltsverzeichnis. 1 Aufgabenstellung... 3. 2 Unterlagen... 4 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Im Pfuhlfeld in Schweich Projekt 07-523 - 764/2-03. März 2010 Auftraggeber: Karl Heinz Wendel Bernardskreuz 4; 54338 Schweich Bearbeitung: Boxleitner, Beratende

Mehr

Akustiklabor Berlin. Nova Bodengesellschaft GmbH & Co. KG Culemeyerstr Berlin JO/MJ

Akustiklabor Berlin. Nova Bodengesellschaft GmbH & Co. KG Culemeyerstr Berlin JO/MJ Akustiklabor Berlin Bau- und Raumakustik Immissionsprognosen für Lärm und Luftschadstoffe Schalltechnische Messungen ALB Akustiklabor Berlin Holbeinstraße 17 12203 Berlin Nova Bodengesellschaft GmbH &

Mehr

Schalltechnische Berechnung

Schalltechnische Berechnung Schalltechnische Berechnung Bebauungsplan Nr. 7.07 Westerender Straße Gemeinde Südbrookmerland - Verkehrslärm - Auftragsnummer: 0 Verkehrslärm Bebauungsplan Nr. 7.07 Westerender Straße, Gemeinde Südbrookmerland

Mehr

Anlage 3c zur Drucksache-Nr VFA Schalltechnisches Gutachten 38

Anlage 3c zur Drucksache-Nr VFA Schalltechnisches Gutachten 38 Anlage 3c zur Drucksache-Nr. 2011-213 VFA 12.09.2011 Schalltechnisches Gutachten 38 9 Zusammenfassung Die beabsichtigt, derzeit landwirtschaftlich genutzte Flächen im Gewann Rotacker zwischen der Lochfeldstraße,

Mehr

VORUNTERSUCHUNG ZUR MÖGLICHEN AUFSTELLUNG EINES BEBAUUNGSPLANES BORNTAL ERFURT

VORUNTERSUCHUNG ZUR MÖGLICHEN AUFSTELLUNG EINES BEBAUUNGSPLANES BORNTAL ERFURT ITA INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR Ahornallee 1, 99428 Weimar Telefon 03643 2447-0, Telefax 03643 2447-17 E-Mail ita @ ita-weimar.de, Internet http://www.ita-weimar.de VORUNTERSUCHUNG ZUR MÖGLICHEN AUFSTELLUNG

Mehr

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Brauetsmatten" Gemeinde Auggen

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Brauetsmatten Gemeinde Auggen Bebauungsplan Brauetsmatten" Gemeinde Auggen INGENIEURBÜRO FÜR UMWELTAKUSTIK Projekt: 1341/1 15. Juli 2013 Auftraggeber: Gemeinde Auggen Hauptstraße 28 79424 Auggen Bearbeitung: Dipl. Geogr. Axel Jud Dipl.

Mehr

2. Beurteilungspegel von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen

2. Beurteilungspegel von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Stand: 09.2004 Kurzanleitung zur Bestimmung der Beurteilungspegel für die Geräusche von Sport- und Freizeitanlagen 1. Vorbemerkung Für die schalltechnische Beurteilung von Sportanlagen, die als genehmigungsbedürftige

Mehr

Unterlage Nr. 17. Neubau der Hochrheinautobahn A 98. Streckenabschnitt A 98.5: Karsau - Schwörstadt - Feststellungsentwurf -

Unterlage Nr. 17. Neubau der Hochrheinautobahn A 98. Streckenabschnitt A 98.5: Karsau - Schwörstadt - Feststellungsentwurf - Unterlage Nr. 17 Neubau der Hochrheinautobahn A 98 Streckenabschnitt A 98.5: Karsau - Schwörstadt - Feststellungsentwurf - - Schalltechnische Untersuchungen - im Auftrag des Regierungspräsidiums Freiburg

Mehr

Schallgutachten. für den Bau eines Ausweichparkplatzes i.v. mit der 9. Änderung des B-Planes Nr. 1 Ellenberg in Kappeln

Schallgutachten. für den Bau eines Ausweichparkplatzes i.v. mit der 9. Änderung des B-Planes Nr. 1 Ellenberg in Kappeln Hörn 17 24631 Langwedel Tel.: 04329 / 220 Fax.: 04329 / 92913 info@schallschutznord.de Schallgutachten für den Bau eines Ausweichparkplatzes i.v. mit der 9. Änderung des B-Planes Nr. 1 Ellenberg in Kappeln

Mehr

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplanverfahren Teilbereich Stuttgarter Straße Stadt Leinfelden Echterdingen

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplanverfahren Teilbereich Stuttgarter Straße Stadt Leinfelden Echterdingen Bebauungsplanverfahren Teilbereich Stuttgarter Straße Stadt Leinfelden Echterdingen INGENIEURBÜRO FÜR UMWELTAKUSTIK Projekt: 1752/4 13. Juni 2016 Auftraggeber: Stadt Leinfelden Echterdingen Amt für Umwelt,

Mehr

Per an Stadt Ochsenhausen Herrn Wiedmann Marktplatz Ochsenhausen B

Per  an Stadt Ochsenhausen Herrn Wiedmann Marktplatz Ochsenhausen B ACCON GmbH Provinostraße 52 86153 Augsburg Per E-Mail an wiedmann@ochsenhausen.de Stadt Ochsenhausen Herrn Wiedmann Marktplatz 1 88416 Ochsenhausen ACCON GmbH Büro Augsburg Provinostraße 52 86153 Augsburg

Mehr

12302 Bebauungsplan Neustadt Süd Neustadt a. d. Aisch

12302 Bebauungsplan Neustadt Süd Neustadt a. d. Aisch 12302 Bebauungsplan Neustadt Süd Neustadt a. d. Aisch Auftraggeber Stadt Neustadt a. d. Aisch Würzburger Straße 33 91413 Neustadt a. d. Aisch Datum 23. Mai 2014 Bericht Nummer: 12302.1 Dokument: 12302_001bg_im.docx

Mehr

GERLINGER + MERKLE. Schalltechnisches Gutachten eines Bebauungsplans zur Erweiterung Gewerbegebiet West II. Erweiterung Neuhausen

GERLINGER + MERKLE. Schalltechnisches Gutachten eines Bebauungsplans zur Erweiterung Gewerbegebiet West II. Erweiterung Neuhausen Schalltechnisches Gutachten eines Bebauungsplans zur Erweiterung Gewerbegebiet West II Objekt: Gewerbegebiet West II Erweiterung 75242 Neuhausen Auftraggeber: Gemeinde Neuhausen im Enzkreis Gemeindeverwaltung

Mehr

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan 19 5/23 Änderung Rosenstraße Stadt Leinfelden Echterdingen

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan 19 5/23 Änderung Rosenstraße Stadt Leinfelden Echterdingen Bebauungsplan 9 5/23 Änderung Rosenstraße Stadt Leinfelden Echterdingen INGENIEURBÜRO FÜR UMWELTAKUSTIK Projekt: 530/2 2. November 206 Auftraggeber: Stadt Leinfelden Echterdingen Amt für Umwelt, Grünflächen

Mehr

PWC Urweltfunde Umbau und Erweiterung der Verkehrsanlage. Feststellungsentwurf. - Schalltechnische Untersuchung -

PWC Urweltfunde Umbau und Erweiterung der Verkehrsanlage. Feststellungsentwurf. - Schalltechnische Untersuchung - Unterlage 17 BAB A 8 Karlsruhe München Streckenabschnitt Stuttgart Ulm Fahrtrichtung Ulm - Stuttgart Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg Regierungspräsidium Stuttgart BAB-km: 167+865-168+474 Nächster

Mehr

SCHALLTECHNISCHER BERICHT NR. LL6613.1/01

SCHALLTECHNISCHER BERICHT NR. LL6613.1/01 SCHALLTECHNISCHER BERICHT NR. LL6613.1/01 über die Ermittlung und Beurteilung der Verkehrslärmsituation im Bereich des Plangebietes Nr. 102 - Teil VI, Baugebiet: "Neuer Wall-Ost" in Lingen Auftraggeber:

Mehr

Stadt Friesoythe. Immissionsprognose zum Bebauungsplan Nr. 231 Mückenkamp. Verkehrslärm

Stadt Friesoythe. Immissionsprognose zum Bebauungsplan Nr. 231 Mückenkamp. Verkehrslärm Stadt Friesoythe Immissionsprognose zum Bebauungsplan Nr. 231 Mückenkamp Verkehrslärm Auftragsnummer: 15024 INHALT 1 AUFTRAGGEBER... 3 2 GRUNDLAGEN DER PLANAUFSTELLUNG... 3 3 BEURTEILUNGSGRUNDLAGEN...

Mehr

GERÄUSCHIMMISSIONS-UNTERSUCHUNG ZUR ÄNDERUNG B-PLAN NR. 30 EV. KRANKENHAUS IN SCHWERTE. BNr H 2017

GERÄUSCHIMMISSIONS-UNTERSUCHUNG ZUR ÄNDERUNG B-PLAN NR. 30 EV. KRANKENHAUS IN SCHWERTE. BNr H 2017 GERÄUSCHIMMISSIONS-UNTERSUCHUNG ZUR ÄNDERUNG B-PLAN NR. 30 EV. KRANKENHAUS IN SCHWERTE BNr. 7111-1 H 2017 Gutachtlicher Bericht auf der Grundlage von Geräuschimmissions-Berechnungen nach TA-Lärm und DIN

Mehr

Bauphysik 5. Gutachten zum Schallimmissionsschutz. Wohnpark St. Meinrad mit Ärztehaus in Radolfzell

Bauphysik 5. Gutachten zum Schallimmissionsschutz. Wohnpark St. Meinrad mit Ärztehaus in Radolfzell Gutachten zum Schallimmissionsschutz Objekt: Auftraggeber: Wohnpark St. Meinrad mit Ärztehaus in Radolfzell BHS Städtebau Bodensee/Hegau GmbH Benediktinerplatz 8 78467 Konstanz Bauphysik 5! "#$ % & ' (

Mehr

Befatendea lngenieuröüro für Akustik, Luftreinhaltung Stellungnahme zu den Anregungen und Hin-

Befatendea lngenieuröüro für Akustik, Luftreinhaltung Stellungnahme zu den Anregungen und Hin- Immissionsschutzrechtliche Stellungnahme zur 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. B 14 der Gemeinde Ammersbek Befatendea lngenieuröüro für Akustik, Luftreinhaltung Stellungnahme zu den Anregungen und Hin-.,,,

Mehr

Bericht Nr / 02. Schallimmissionsprognose. B-Plan Nr. 51. Neustadt in Sachsen, Umstrukturierungsgebiet "Berghausstraße"

Bericht Nr / 02. Schallimmissionsprognose. B-Plan Nr. 51. Neustadt in Sachsen, Umstrukturierungsgebiet Berghausstraße SCHALLSCHUTZ Consulting Dipl.-Ing. D. Friedemann cdf Bericht Nr. 15-3117 / 02 Schallimmissionsprognose B-Plan Nr. 51 Neustadt in Sachsen, Umstrukturierungsgebiet "Berghausstraße" - Verkehrslärmuntersuchung

Mehr

Verkehrslärm. Grundlagen

Verkehrslärm. Grundlagen Verkehrslärm Bürgerdialog A 33 Nord Fachinformationsveranstaltung 18.11.2014 Grundlagen Dipl.-Ing. Manfred Ramm Neubau der A 33 von der A 1 (nördlich Osnabrück) bis zur A 33/B 51n (OU Belm) Bürgerdialog

Mehr

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Flosch Erweiterung Teil I, 3. Änderung Vaihingen an der Enz

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Flosch Erweiterung Teil I, 3. Änderung Vaihingen an der Enz Bebauungsplan Flosch Erweiterung Teil I, 3. Änderung Vaihingen an der Enz Projekt: 701/2-15. Juni 2011 Auftraggeber: RVM GmbH Bahnhofstraße 1 69207 Sandhofen Bearbeitung: Dipl.-Ing.(FH) Thomas Heine I

Mehr

Schalltechnischer Erläuterungsbericht. EVAG Erfurter Verkehrsbetriebe AG Am Urbicher Kreuz Erfurt Erweiterung Gleisschleife Bindersleben

Schalltechnischer Erläuterungsbericht. EVAG Erfurter Verkehrsbetriebe AG Am Urbicher Kreuz Erfurt Erweiterung Gleisschleife Bindersleben EVAG Erfurter Verkehrsbetriebe AG Am Urbicher Kreuz 20 99099 Erfurt Erweiterung Gleisschleife Bindersleben Mai 2015 Impressum Erstelldatum: 26.05.2015 letzte Änderung: 26.05.2015 Autor: Dipl.-Ing. Armin

Mehr

VB/79/09 Einsteinweg der Stadt Gera

VB/79/09 Einsteinweg der Stadt Gera Ingenieurbüro Arnulf Bührer Beratende Ingenieure für Wärmeschutz und Akustik Aga Ahornstraße 8 07554 Gera Telefon 036695 30250 Telefax 036695 30251 Vorhabenbezogener Bebauungsplan VB/79/09 Einsteinweg

Mehr

Wie versteht man die Tabellen zum Schallgutachten?

Wie versteht man die Tabellen zum Schallgutachten? Wie versteht man die Tabellen zum Schallgutachten? Wie versteht man die Tabellen zum Schallgutachten? Immissionen? Immission: Die Einwirkung von Schall auf einen Ort. Die lokale physikalische Auswirkung

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Haldenäcker in Brigachtal

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Haldenäcker in Brigachtal zum Bebauungsplan Haldenäcker in Brigachtal I N G E N I E U R B Ü R O F Ü R U M W E L T A K U S T I K Projekt: 1670/1-12. Juni 2015 Auftraggeber: Gemeinde Brigchtal St. Gallus-Straße 4 78086 Brigachtal

Mehr

12919 Bebauungsplan Nr. 347 B der Stadt Erlangen

12919 Bebauungsplan Nr. 347 B der Stadt Erlangen 12919 Bebauungsplan Nr. 347 B der Stadt Erlangen Auftraggeber Erlanger Höfe GmbH & Co. KG Daimlerstraße 32 91301 Forchheim Datum 16. Dezember 2015 Stellungnahme Nummer: 12919.2 Dokument: 12919_002st_im.docx

Mehr

BNr H Gutachtlicher Bericht auf der Grundlage von Planunterlagen und Geräuschimmissions-Berechnungen nach DIN

BNr H Gutachtlicher Bericht auf der Grundlage von Planunterlagen und Geräuschimmissions-Berechnungen nach DIN ÄNDERUNG B-PLAN 4.0 'ALTE KÖLNISCHE STRASSE NEUBAU VON WOHNHÄUSERN AN DER DÜSSELER STRASSE IN 42489 WÜLFRATH GERÄUSCHIMMISSIONS-UNTERSUCHUNG NACH DIN 18005 'SCHALLSCHUTZ IM STÄDTEBAU' BNr. 6635-2 H 2015

Mehr

Ihr Zeichen sf/fl Aug. 2016

Ihr Zeichen sf/fl Aug. 2016 uppenkampundpartner GmbH Kapellenweg 8 48683 Ahaus Gemeinde Nottuln, Fachbereich 3 Herrn Jonas Deuter Stiftsplatz 7/8 48301 Nottuln Ansprechpartner Stefanie Fleischmann Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom

Mehr

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 35 Westlich der Landsberger Straße Gemeinde Inning am Ammersee

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 35 Westlich der Landsberger Straße Gemeinde Inning am Ammersee Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 35 Westlich der Landsberger Straße Gemeinde Inning am Ammersee Dipl. Ing. (FH) Franz Maget ACCON Bericht Nr.: ACB-0416-7430/01 29.April 2016 ACCON GmbH Zertifiziert

Mehr

Innenstadtring Hof Teil 1: Saalequerung Stadt Hof

Innenstadtring Hof Teil 1: Saalequerung Stadt Hof Innenstadtring Hof Teil 1: Saalequerung Stadt Hof Schalltechnische Untersuchungen zum Verkehrslärm Dipl.-Ing. (FH) Michael Hofmann Dr. rer. nat. Daniel Bock 1. Situation und Aufgabenstellung - die Stadt

Mehr

Stadt Donauwörth Bebauungsplan Zum Thäle / Wünschgarten. Schalltechnische Untersuchung

Stadt Donauwörth Bebauungsplan Zum Thäle / Wünschgarten. Schalltechnische Untersuchung Tel 0911 37 54-995 Fax 0911 37 54-819 Bebauungsplan Zum Thäle / Wünschgarten Mail Web Bank Sparkasse Nürnberg Kto 60205 BLZ 76050101 Steuernr. 238 247 503 Schalltechnische Untersuchung Projekt 008-17.

Mehr

INGENIEURBÜRO FÜR TECHNISCHE AKUSTIK UND BAUPHYSIK EUGEN BAUER UND PARTNER GMBH BERATENDE INGENIEURE ING.-KAMMER BAU NRW

INGENIEURBÜRO FÜR TECHNISCHE AKUSTIK UND BAUPHYSIK EUGEN BAUER UND PARTNER GMBH BERATENDE INGENIEURE ING.-KAMMER BAU NRW INGENIEURBÜRO FÜR TECHNISCHE AKUSTIK UND BAUPHYSIK EUGEN BAUER UND PARTNER GMBH BERATENDE INGENIEURE ING.-KAMMER BAU NRW Ing.-Büro für tech. Akustik und Bauphysik Wellinghofer Amtsstr. 4 44265 Dortmund

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Containerdorf im Levopark Bad Segeberg -Ermittlungen zum Verkehrslärm-

Schalltechnische Untersuchung zum Containerdorf im Levopark Bad Segeberg -Ermittlungen zum Verkehrslärm- Beratendes Ingenieurbüro für Akustik, Luftreinhaltung und Immissionsschutz Bekannt gegebene Messstelle nach 29b BImSchG (Geräuschmessungen) Schalltechnische Untersuchung zum Containerdorf im Levopark Bad

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Gewerbegebiet Kreuzbühl in Radolfzell

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Gewerbegebiet Kreuzbühl in Radolfzell zum Bebauungsplan Gewerbegebiet Kreuzbühl in Radolfzell I N G E N I E U R B Ü R O F Ü R U M W E L T A K U S T I K Projekt: 1795/3-5. September 2016 Auftraggeber: Stadt Radolfzell Dezernat III Umwelt, Planen,

Mehr

SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE

SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE Bau- und Raumakustik, Lärmbekämpfung SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE OT Bitterfeld Postfach 1542 D-06735 Bitterfeld-Wolfen Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Akustik e.v.

Mehr

Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV)

Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) 16. BImSchV Ausfertigungsdatum: 12.06.1990 Vollzitat: "Verkehrslärmschutzverordnung

Mehr

Feststellungsentwurf

Feststellungsentwurf Freistaat Bayern, Staatliches Bauamt Traunstein Straße: Bundesstraße 304 Station: B 304_720_2,145 bis B 304_780_1,708 B 304 Ortsumgehung Obing Feststellungsentwurf für eine Bundesfernstraßenmaßnahme Neubau

Mehr

Seite 2 zur Schalltechnischen Untersuchung P A

Seite 2 zur Schalltechnischen Untersuchung P A Seite 2 zur Schalltechnischen Untersuchung P 15040-A GSA Ziegelmeyer GmbH 1. SITUATION UND AUFGABENSTELLUNG Die Stadt Heusenstamm betreibt ein Änderungsverfahren für den Bebauungsplan R 4 im Bereich Waldstraße/Am

Mehr

Schalltechnische Stellungnahme Rahmen der Bauleitplanung: B-Plan Nr Eichenweg in Großheidee / Verkehrslärm

Schalltechnische Stellungnahme Rahmen der Bauleitplanung: B-Plan Nr Eichenweg in Großheidee / Verkehrslärm Schalltechnische Stellungnahme im Rahmen der Bauleitplanung: B-Plan Nr. 0906 Eichenweg in Großheidee / Verkehrslärm Bericht-Nr.: 8-6-L Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz ó Kirchdorfer Straße

Mehr

Schallimmissionsschutz Wohnheim Sophienstraße, Neuss

Schallimmissionsschutz Wohnheim Sophienstraße, Neuss Schallimmissionsschutz Wohnheim Sophienstraße, Neuss Projektnummer: 3435-15 Objekt: Wohnheim für behinderte Menschen Sophienstraße Neuss Auftraggeber: Lebenshilfe Neuss e.v. Hamtorwall 16 41460 Neuss gefertigt:

Mehr

Schalltechnische Untersuchung Bauvorhaben Wohnanlage Aach-Aue in Rielasingen-Worblingen

Schalltechnische Untersuchung Bauvorhaben Wohnanlage Aach-Aue in Rielasingen-Worblingen Bauvorhaben Wohnanlage Aach-Aue in Rielasingen-Worblingen I N G E N I E U R B Ü R O F Ü R U M W E L T A K U S T I K Projekt: 2073/t1-29. Juni 2017 Auftraggeber: Druckcenter Bodensee GmbH Metin Sentürk

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Wohnen am Park in Iserlohn

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Wohnen am Park in Iserlohn zum Bebauungsplan Wohnen am Park in Iserlohn INGENIEURBÜRO FÜR UMWELTAKUSTIK Projekt: 575/6 31. Oktober 2013 Auftraggeber: Baureferat der EKvW Altstädter Kirchplatz 5 33602 Bielefeld Bearbeitung: Dipl.

Mehr

Geräuschart Beurteilungsvorschrift Beispiele. Schutz gegen Lärm (TA Lärm) (Sportanlagenlärmverordnung)

Geräuschart Beurteilungsvorschrift Beispiele. Schutz gegen Lärm (TA Lärm) (Sportanlagenlärmverordnung) Stand: 01.07.2017 Geräusche / Lärm Übersicht Geräusche stellen wie auch Luftverunreinigungen, Licht Strahlen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) dar. Als schädliche Umwelteinwirkungen

Mehr

Schalltechnisches Gutachten zum Betrieb von drei Windenergieanlagen nahe dem Bebauungsplan Nr. 11 in Heede

Schalltechnisches Gutachten zum Betrieb von drei Windenergieanlagen nahe dem Bebauungsplan Nr. 11 in Heede Schalltechnisches Gutachten zum Betrieb von drei Windenergieanlagen nahe dem Bebauungsplan Nr. 11 in Heede Messstelle nach 26 BImSchG für Geräusche und Erschütterungen Akkreditiertes Prüflaboratorium nach

Mehr

Stellungnahme 8054/03 Bebauungsplan Nr. 17 Gerbishofer Weg, Untersuchung schalltechnische Wirkung Lärmschutzwand

Stellungnahme 8054/03 Bebauungsplan Nr. 17 Gerbishofer Weg, Untersuchung schalltechnische Wirkung Lärmschutzwand ACCON GmbH Gewerbering 5 86926 Greifenberg Gemeinde Oberostendorf Angerstraße 12 86869 Oberostendorf Korbinian Grüner Tel. 08192 9960 276 korbinian.gruener@accon.de Stellungnahme 8054/03 Thema Bebauungsplan

Mehr

Verteiler 2 x per Post: Staatliches Hochbauamt 1 x per

Verteiler 2 x per Post: Staatliches Hochbauamt 1 x per 12655 Auftraggeber Errichtung eines es mit Erschließungsstraße am Neubau Chemikum Variante 3A Staatliches Bauamt Erlangen-Nürnberg Hochbauamt 2 Bohlenplatz 18 91 Erlangen Datum 21. Juli 215 Bericht Nummer:

Mehr

A44, VKE 11: Variantenuntersuchung Kriterium Lärm -

A44, VKE 11: Variantenuntersuchung Kriterium Lärm - A44, VKE 11: Variantenuntersuchung 2010 - Kriterium Lärm - Dialog zur Planung der A44, VKE 11: 2. Sitzung der AG 2 Dipl.-Ing. Michael Koch PL 5.9 (Planung BAB Kassel), AST Kassel Kaufungen, 22.04.2015

Mehr

Berechnung von Tag- / Nacht-Lärmkarten im Bereich des Bebauungsplans Nr. 209 der Stadt Sankt Augustin

Berechnung von Tag- / Nacht-Lärmkarten im Bereich des Bebauungsplans Nr. 209 der Stadt Sankt Augustin Kramer Schalltechnik GmbH Otto-von-Guericke-Str. 8 D-53757 Sankt Augustin Stadtverwaltung 53754 Sankt Augustin Ihr Zeichen: AUF15-447 Projekt-Nr.: 15 02 030/01 Datum: 29.10.2015 Seite: 1 von 11 Ihr Ansprechpartner:

Mehr

GERLINGER + MERKLE. Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Kommunikation + Technologie. 2. Änderung des Bebauungsplans

GERLINGER + MERKLE. Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Kommunikation + Technologie. 2. Änderung des Bebauungsplans Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Kommunikation + Technologie Objekt: 2. Änderung des Bebauungsplans Kommunikation + Technologie an der Autobahnanschlußstelle Heimsheim Auftraggeber: IAV GmbH,

Mehr

Schalltechnisches Gutachten, Sachstand zur frühzeitigen Beteiligung Stand:

Schalltechnisches Gutachten, Sachstand zur frühzeitigen Beteiligung Stand: Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan, Sachstand zur frühzeitigen Beteiligung Seite 1 Weinheim, Bebauungsplan 1/03-16 für den Bereich Allmendäcker südlich der Liegnitzer Straße Schalltechnisches

Mehr

Tel.: Fax: Internet:

Tel.: Fax: Internet: Schallimmissionsprognose im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 44 Enge Straße in 2766 Beverstedt Projekt Nr. 8.065-5 Messstelle bekannt gegeben nach 29b BImSchG Auftraggeber: Gemeinde Beverstedt

Mehr

Geräuschkontingentierung der gewerblichen Flächen

Geräuschkontingentierung der gewerblichen Flächen Bebauungsplan An der Hohle Schalltechnische Untersuchung Geräuschkontingentierung der gewerblichen Flächen Auftraggeber: Nadine Richter, Ricardo Bartsch Hochsteinstraße 6 01902 Elstra Auftragnehmer: rgoumwelt

Mehr

Schwielowseestraße, Schwielowsee SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZU DEM BEBAUUNGSPLAN SCHWIELOWSEESTR. 70/72, 86/88. Bericht Nr.

Schwielowseestraße, Schwielowsee SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZU DEM BEBAUUNGSPLAN SCHWIELOWSEESTR. 70/72, 86/88. Bericht Nr. acouplan Ingenieurbüro für Akustik, Schallschutz und Schwingungstechnik Schwielowseestraße, 1 Schwielowsee SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZU DEM BEBAUUNGSPLAN SCHWIELOWSEESTR. 70/72, 86/88 Bericht Nr. B1934_5

Mehr

FESTSETZUNGEN ZU PASSIVEN SCHALLSCHUTZMASSNAHMEN

FESTSETZUNGEN ZU PASSIVEN SCHALLSCHUTZMASSNAHMEN Beratungsgesellschaft Schallimmissionsschutz, Technische Akustik Schallschutzprüfstelle Gutenbergring 60 65549 Limburg an der Lahn Telefon: (0 64 31) 55 41 Telefax: (0 64 31) 47 85 15 E-Mail: kontakt@gsa-ziegelmeyer.de

Mehr

Schalltechnisches Gutachten

Schalltechnisches Gutachten Schalltechnisches Gutachten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Nr. 16 Nördlich des Friedhofs der Gemeinde Möhnesee Auftraggeber(in): Gemeinde Möhnesee Der Bürgermeister FB Entwicklung-Bau-Umwelt Hauptstraße

Mehr

Ingenieurbüro Greiner

Ingenieurbüro Greiner Ingenieurbüro Greiner Technische Beratung für Schallschutz Ingenieurbüro Greiner GbR Otto-Wagner-Straße 2a 82110 Germering Ing.-Büro Greiner GbR Otto-Wagner-Str. 2a 82110 Germering Gemeinde Baar - Ebenhausen

Mehr

BPlan WA Reischach Nord Schalltechnische Stellungnahme zum Verkehrslärm Kr AÖ32

BPlan WA Reischach Nord Schalltechnische Stellungnahme zum Verkehrslärm Kr AÖ32 GEO.VER.S.UM H. Pressler Birkenweg 8 93455 Traitsching VG Reischach Gemeinde Reischach Herrn Bgm. Herbert Vilsmaier Herrn Bernhard Reisbeck Eggenfeldener Straße 9 84571 Reischach per email an: reisbeck@reischach.de

Mehr

Gutachten. Geräuschemissionen und immissionen durch Straßenverkehr im Bebauungsplangebiet Drüenstraße der Stadt Neukirchen-Vluyn

Gutachten. Geräuschemissionen und immissionen durch Straßenverkehr im Bebauungsplangebiet Drüenstraße der Stadt Neukirchen-Vluyn G.-Nr. STB/981/2006 A.-Nr. 8102973223 Datum 07.12.2006 Zeichen Ov Gutachten TÜV NORD GmbH & Co. KG Technikzentrum Essen Zentralabteilung Bautechnik Langemarckstraße 20 45141 Essen Tel.: 0201/825-33 68

Mehr

Schallgutachten. für den Straßenverkehrslärm der Hauptstraße (K 114) im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 17 in Niebüll

Schallgutachten. für den Straßenverkehrslärm der Hauptstraße (K 114) im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 17 in Niebüll Hörn 17 24631 Langwedel Tel.: 04329 / 220 Fax.: 04329 / 92913 info@schallschutznord.de Schallgutachten für den Straßenverkehrslärm der Hauptstraße (K 114) im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 17 in Niebüll

Mehr

STADT KELKHEIM STADT KÖNIGSTEIN

STADT KELKHEIM STADT KÖNIGSTEIN STADT KELKHEIM STADT KÖNIGSTEIN Neubau der B 8 Ortsumgehung Königstein und Kelkheim Schalltechnische Untersuchung B ü r o W i e s b a d e n Mai 2004 Neubau der B 8 - Ortsumgehung Königstein und Kelkheim

Mehr

Tabelle: Orientierungswerte für Verkehrsgeräusche nach Beiblatt 1 DIN 18005, Teil 1 (Auszug)

Tabelle: Orientierungswerte für Verkehrsgeräusche nach Beiblatt 1 DIN 18005, Teil 1 (Auszug) 3.4 Beurteilung der Verkehrsgeräuschsituation nach DIN 18005 Beurteilungsgrundlage für Verkehrslärmimmissionen im Rahmen städtebaulicher Planungen ist die DIN 18005 Schallschutz im Städtebau. Die anzustrebenden

Mehr

Gemeinde Belm Bebauungsplan Nr. 8

Gemeinde Belm Bebauungsplan Nr. 8 Gemeinde Belm Bebauungsplan Nr. 8 "Westlich Höhenweg" Schalltechnische Untersuchung Verkehrslärm nach DIN 18005 Lärmpegelberechnung nach DIN 4109 Erläuterungsbericht 04/2018 Beratung Planung Bauleitung

Mehr

Gutachterliche Stellungnahme zum Außenlärm

Gutachterliche Stellungnahme zum Außenlärm Gropiusplatz 10 D-70563 Stuttgart Gutachterliche Stellungnahme zum Außenlärm Zur Einreichung beim Bebauungsplanverfahren im Auftrag der RVI GmbH Neue Weststadt Esslingen, Baublock C Projektleitung: Helmut

Mehr

Schallimmissionsprognose zur geplanten 11. Änderung des B-Planes Nr. 12 Sondergebiet Abfallwirtschaft der Gemeinde Leck (Kreis Nordfriesland)

Schallimmissionsprognose zur geplanten 11. Änderung des B-Planes Nr. 12 Sondergebiet Abfallwirtschaft der Gemeinde Leck (Kreis Nordfriesland) Ahrensburg, 26.06.2017 Schallimmissionsprognose zur geplanten 11. Änderung des B-Planes Nr. 12 Sondergebiet Abfallwirtschaft der Gemeinde Leck (Kreis Nordfriesland) -hier: Ergänzung zur Schallimmissionsprognose

Mehr

Stellungnahme. Berücksichtigung der Belange des Lärmschutzes. Bebauungsplan Nr. II/2/19.05 Wohnen an der Stiftsfreiheit. Datum:

Stellungnahme. Berücksichtigung der Belange des Lärmschutzes. Bebauungsplan Nr. II/2/19.05 Wohnen an der Stiftsfreiheit. Datum: Stellungnahme zur Berücksichtigung der Belange des Lärmschutzes im Rahmen des Bebauungsplan Nr. II/2/19.05 Wohnen an der Stiftsfreiheit Datum: 18.07.2014 Stadtplanung Architektur Immissionsschutz Dipl.-lng.

Mehr

Gemeinde Strahlungen, Aufstellung des Bebauungsplans Rheinfeldhöfer Straße, Beratungsleistung zum Schallimmissionsschutz

Gemeinde Strahlungen, Aufstellung des Bebauungsplans Rheinfeldhöfer Straße, Beratungsleistung zum Schallimmissionsschutz Wölfel-Gruppe * Max-Planck-Str. 15 * 97204 Höchberg Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale Herr Stefan Ziegler Goethestraße 1 97616 Bad Neustadt a. d. Saale Bearbeiter: Dr. rer. nat. Daniel Höhne-Mönch

Mehr

Schalltechnische Anforderungen an Tierhaltungsanlagen

Schalltechnische Anforderungen an Tierhaltungsanlagen Schalltechnische Anforderungen an Tierhaltungsanlagen 13. KTBL-Tagung 15. Juni 2016 Hannover Dipl.-Ing. Christian Heicke Uppenkamp und Partner GmbH Berlin Inhaltsverzeichnis Rechtliche Rahmenbedingungen

Mehr

Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum AF/fs/B Mai 2015

Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum AF/fs/B Mai 2015 Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik Kolpingstraße 6 45721 Haltern am See Telefon 0 23 64 929 794 Telefax 0 23 64 929 795 afi A. Flörke Ingenieurbüro, Kolpingstraße 6, 45721 Haltern

Mehr

fischer Ingenieurbüro für Bau, Verkehr und Umwelt Dipl.-Ing. (FH) Klaus Fischer

fischer Ingenieurbüro für Bau, Verkehr und Umwelt Dipl.-Ing. (FH) Klaus Fischer fischer Ingenieurbüro für Bau, Verkehr und Umwelt Dipl.-Ing. (FH) Klaus Fischer Von der IHK Karlsruhe öffentlich bestellter und gerichtlich vereidigter Sachverständiger für Lärm- und Erschütterungsschutz

Mehr

SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN Bebauungsplan S 91 BI2a Uckendorfer Straße, Troisdorf

SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN Bebauungsplan S 91 BI2a Uckendorfer Straße, Troisdorf sc A6158 160517 sgut-1 Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Cramer, Durchwahl: -12 17.05.2016 SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN Bebauungsplan S 91 BI2a Uckendorfer Straße, Auftraggeber: Planung: Projekt-Nr.: Untersuchung

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Untere Bachäcker II in Stadt Bad Waldsee, Ortsteil Haisterkirch

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Untere Bachäcker II in Stadt Bad Waldsee, Ortsteil Haisterkirch Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Untere Bachäcker II in Stadt Bad Waldsee, Ortsteil Haisterkirch Stellungnahme zum finalen Planstand vom 28.10.2016 Auftraggeber: Citiplan GmbH Wörthstraße

Mehr

Lütjensee B-Plan 2 2. Änd. und B-Plan 29

Lütjensee B-Plan 2 2. Änd. und B-Plan 29 Lärmuntersuchung Lütjensee B-Plan 2 2. Änd. und B-Plan 29 Auftraggeber: Amt Trittau Europaplatz 5 22946 Trittau über Planlabor Stolzenberg St. Jürgen-Ring 34 23564 Lübeck 26. Januar 2015 Büro für Bauphysik

Mehr

Fachtagung Baurechtsnovelle & Schallschutz 20.Oktober 2017

Fachtagung Baurechtsnovelle & Schallschutz 20.Oktober 2017 Fachtagung Baurechtsnovelle & Schallschutz 20.Oktober 2017 Dipl.-Ing. (FH) Rüdiger Greiner Ingenieurbüro Greiner PartG mbb Otto-Wagner-Straße 2a 82110 Germering 089 / 89 55 60 33 0 info@ibgreiner.de www.ibgreiner.de

Mehr