Offensiv gegen Hartz. Wirtschaftswoche, 12. Dezember 2002
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- Moritz Simen
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1 Offensiv gegen Hartz Wirtschaftswoche, 12. Dezember 2002 Wenn zwei das gleiche sagen, meinen sie noch lange nicht dasselbe. Das gilt auch für die gegenwärtige Arbeitsmarktpolitik, in der Regierung und Opposition nur scheinbar auf dieselbe Strategie setzen. Beide, rot-grün und schwarz-gelb, favorisieren Job-Center. Das sieht der Gesetzentwurf der Regierungskoalition zur Umsetzung der Hartz- Pläne vor, das ist Bestandteil des Entwurfs eines Offensiv-Gesetzes, das die CDU/CSU-Opposition in den Bundestag eingebracht hat. Beide wollen, dass Arbeits- und Sozialämter bei Arbeitslosen- und Sozialhilfeempfängern enger zusammenarbeiten. Und dennoch, die Philosophien beider Job-Center könnten unterschiedlicher nicht sein. Die Regierung setzt noch stärker auf zentrale, die Opposition stärker auf dezentrale Lösungen. Für Arbeitslose, denen die Nähe zum regulären Arbeitsmarkt fehlt und oft persönliche Probleme den Zugang erschweren, sind gegenwärtig zwei Institutionen zuständig. Das Nebeneinander zweier bedürftigkeitsabhängige Systeme ist wenig transparent, Arbeitslosenund Sozialhilfeempfänger werden ungleich behandelt, immer öfter kommt es zu doppelter Arbeit, Verschiebebahnhöfe sind an der Tagesordnung, die Vermittlungserfolge in den ersten Arbeitsmarkt sind bescheiden. Nach den Vorstellungen der Bundesregierung sollen in Job-Centern bei den Arbeitsämtern die Kräfte von Arbeits- und Sozialämtern gebündelt werden. Neben den originären Dienstleistungen der Bundesanstalt sollen zusätzliche Beratungs- und Betreuungsleistungen aus dem Sozial-, Jugend- und Wohnungsamt aber auch der Gesundheits-, Sucht- und Schuldnerberatung erbracht werden. Mit solchen Job-Centern unter Federführung der Arbeitsverwaltung wird faktisch der Aufgabenbereich der Arbeitsämter erweitert. Erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger werden nicht mehr von den Sozi- 1
2 alämtern betreut. Der Gesetzentwurf sieht deshalb vor, Arbeitslosenund Sozialhilfe für erwerbsfähige Transferempfänger zu einem neuen Arbeitslosengeld II zusammenzuführen. Wer arbeitsfähig ist, darüber entscheiden Fallmanager der Job-Center zusammen mit dem ärztlichen Dienst. Das Arbeitslosengeld II ist steuerfinanziert und bedürftigkeitsabhängig. Es ist höher als die Sozialhilfe, allerdings soll es in Zukunft nicht mehr dynamisiert und vorhandenes Einkommen und Vermögen des Partners stärker als bisher angerechnet werden. Die gegenwärtige Sozialhilfe bleibt als Sozialgeld erhalten, wird aber nur noch an nicht erwerbsfähige Personen geleistet. Dieser Weg führt in die Irre. Zum einen wird das Versicherungsprinzip in der Arbeitslosenversicherung weiter ausgehöhlt. Mit neuen sozial- und familienpolitischen Aufgaben werden der Versichertengemeinschaft neue Lasten aufgebürdet. Der Beratung und Vermittlung wird das nicht gut tun. Die Finanzierung der neuen versicherungsfremden Leistungen über Beiträge ist verfehlt, eine Finanzierung ü- ber allgemeine Steuern wäre angemessen. Mit den Job-Centern wird zum anderen die ins Gerede gekommene staatliche Beratung und Vermittlung gestärkt. Die Federführung liegt bei der Bundesanstalt, sie bestimmt, wann, wo und mit wem sie kooperiert. Dem Wettbewerb auf dem Markt für Beratung und Vermittlung wird das schlecht bekommen. Es ist zu befürchten, dass die Barrieren für den Marktzutritt kommunaler und privater Konkurrenten höher werden. Damit nicht genug: Dieser Weg führt zu noch mehr Zentralismus in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Den kommunalen Initiativen Hilfe zur Arbeit wird weitgehend der Boden entzogen. Die Kommunen sollen finanziell und organisatorisch nur noch für nicht-erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger zuständig sein. Damit stehen viele arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Experimente auf dezentraler, kommunaler Ebene vor dem Aus. Die Anreize der Kommunen, erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger wieder in Lohn und Brot zu bringen, werden drastisch zurückgehen. Das ist bedauerlich, auch deshalb, weil die 2
3 bundeszentrale Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik bisher versagt hat. Es waren oft nur die dezentralen Experimente auf kommunaler Ebene, die den Empfängern von Sozialhilfe eine wirkliche Hilfe zur Selbsthilfe waren. Mit den von Nürnberg dominierten Job-Centern und dem Arbeitslosengeld II stellt die Bundesregierung auch die Weichen für die Reform der Arbeitslosenhilfe. Die Arbeitslosenhilfe wird nicht abgeschafft, sie lebt als Arbeitslosengeld II weiter. Für arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger wird die Sozialhilfe mit der neuen Arbeitslosenhilfe verschmolzen. Da das Arbeitslosengeld II im Durchschnitt die gegenwärtige Sozialhilfe übersteigt, erhöht sich der Mindestlohn, der vor allem für gering qualifizierte Arbeitnehmer darüber entscheidet, ob sie regulär beschäftigt oder arbeitslos sind. Wird das Arbeitslosengeld II nicht an anderer Stelle, etwa durch eine Abschaffung der Dynamisierung oder eine stärkere Anrechnung von Einkommen und Vermögen, weniger lukrativ gemacht wird, müssen sich gering Qualifizierte auf eine noch höhere Arbeitslosigkeit gefasst machen. Auch die CDU/CSU-Opposition setzt in ihrem Entwurf zu einem Offensiv-Gesetz auf Job-Center. In diesen Vermittlungsagenturen, die für alle Aufgaben zuständig sein sollen, die im Zusammenhang mit der Aufnahme einer Arbeit stehen, werden Empfänger von Arbeitslosen- und Sozialhilfe gemeinsam betreut. Dabei soll der Grundsatz gelten: eine Behörde, ein Betreuer, ein Geldtopf. Den Bundesländern soll faktisch ein Initiativrecht eingeräumt werden; sie sollen die Organisation regeln und über die Aktivitäten der Job-Center bestimmen. Dabei sollen nicht nur Kooperationen von Arbeits- und Sozialämtern möglich sein, auch Dritte, wie private Unternehmungen, sollen mit arbeitsmarktpolitischen Aufgaben betraut werden können. Die Bundesländer sollen die Bundesanstalt zwingen können, sich an Job- Centern zu beteiligen. 3
4 Das Offensiv-Gesetz betont das Prinzip der Gegenleistung wieder stärker. Die Transferempfänger sollen monetäre und reale Leistungen nur noch gegen Gegenleistung erhalten. Diese kann durch Arbeit, Qualifizierung oder gemeinnützige Arbeit erbracht werden. Die Regelungen der Zumutbarkeit von Arbeitslosen- und Sozialhilfe sollen denen der Sozialhilfe angeglichen, also verschärft werden. Mit Kombilöhnen und finanziell geförderter Leiharbeit soll der Weg in einen Niedriglohnsektor geebnet werden. Die Finanzierung der Job- Center soll aus drei Töpfen erfolgen: aus den Mitteln der Sozialhilfe, der Arbeitslosenhilfe und der aktiven Arbeitsmarktförderung. Dabei soll den Job-Center einen Anspruch auf 30 % der Mittel der aktiven Arbeitsförderung des Eingliederungstitels der Arbeitsämter garantiert werden. Der Entwurf des Offensiv-Gesetzes geht in die richtige Richtung, er ist allerdings nur ein erster Schritt. Einer stärker dezentral ausgerichteten Arbeitsmarktpolitik gelingt es besser, Problemgruppen wieder in reguläre Beschäftigung zu bringen. Die Gegebenheiten auf den Arbeitsmärkten vor Ort können besser berücksichtigt werden, lokale Experimente helfen, die jeweils beste Lösung zu finden. Es ist richtig, die Arbeitsmarktpolitik stärker zu kommunalisieren. Mit den Job- Centern des Offensiv-Gesetzes werden auch die Weichen für eine Reform der Arbeitslosenhilfe richtig gestellt. Es wird der sozialhilfeund nicht der arbeitslosenhilferechtliche Weg eingeschlagen, die Arbeitslosenhilfe faktisch abgeschafft. Das verringert den Anspruchslohn, die Beschäftigungschancen gering qualifizierter Arbeitnehmer steigen. Aber auch hier gilt, ohne eine grundlegende Reform der Sozialhilfe bleibt alles nur Stückwerk. Es ist ökonomisch sinnvoll, staatliche Aufgaben dort zu erledigen, wo das Eigeninteresse der Institutionen und die Möglichkeiten, die Probleme zu lösen, am größten sind. Das ist auch für die Arbeitsmarktund Sozialpolitik am ehesten auf der Ebene der Kommunen der Fall. Dort ist die Beziehung zwischen Entscheider, Nutzer und Zahler am 4
5 stärksten. Es spricht deshalb vieles dafür, die Sozialämter als flexible, erfolgsorientierte Vermittlungs- und Qualifizierungsagenturen auszubauen. Die Sozialämter sind besser als die Arbeitsämter in der Lage, die Problemgruppen auf dem Arbeitsmarkt wieder in reguläre Beschäftigung zu vermitteln. Sie sind näher am relevanten Arbeitsmarkt für personenbezogene, ortsnahe Dienstleistungen. Das sind aber gerade die Arbeitsplätze für gering qualifizierte, seit längerem arbeitslose Arbeitnehmer und andere Problemgruppen. Solche Arbeitsplätze werden aber nur in ausreichender Zahl geschaffen und von den Empfängern von Sozialhilfe angenommen, wenn sich Anspruchslohn und geringe Produktivität der Arbeitnehmer entsprechen. Ein niedrigerer Anspruchslohn ist aber nur möglich, wenn die Sozialhilfe grundlegend reformiert wird. Das erfordert dreierlei: Erstens muss die Sozialhilfe für uneingeschränkt Arbeitsfähige so gekürzt werden, dass nur noch extreme Armut und Obdachlosigkeit vermieden werden. Zweitens muss den Sozialhilfeempfängern mehr von dem verbleiben, was sie mit ihrer Hände (Köpfe) Arbeit verdienen. Drittens muss die so reformierte Sozialhilfe die Lage auf den lokalen Arbeitsmärkten stärker als bisher berücksichtigen. Die Kommunen müssen also mehr Möglichkeiten erhalten, die Parameter der Sozialhilfe, wie Höhe, Transferentzugsrate und Kriterien der Zumutbarkeit, in eigener Regie festzulegen. Das alles macht aber nur Sinn, wenn die Gemeinden über autonomere Einnahmequellen verfügen. Eine gleichzeitige effiziente Reform der Gemeindesteuern ist deshalb unerlässlich. Norbert Berthold 5
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