ERASMUS+ im Schulbereich (COMENIUS) Stand: Januar 2015

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1 ERASMUS+ im Schulbereich (COMENIUS) Stand: Januar 2015

2 Gliederung dieser Präsentation Allgemeines zu dem EU-Programm Erasmus+ Überblick Leitaktion 1 (KA 1) Überblick Leitaktion 2 (KA 2) Allgemeines zur Antragstellung Bitte beachten Sie für Leitaktion 2 auch die weiteren PAD- Präsentationen: Hinweise zur Antragstellung 2015 (Qualitätskriterien / inhaltliche Details) Hinweise zur Beantragung der EU-Zuschüsse Seite 2

3 : ERASMUS+ Zusammenfassung der früheren Einzelprogramme für Bildung, Jugend und Sport in einer neuen vereinfachten Programmstruktur 3 Leitaktionen Mittelausstattung: 14,7 Milliarden Programmlaufzeit: bis Seite 3

4 Allgemeine Ziele & Grundsätzliches (1/2) Beitrag zur Erreichung der Ziele verschiedener europäischer Bildungsagenden u.a. Strategie Europa 2020, Strategischer Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung. Alle relevanten Dokumente unter Europäischer Mehrwert Der Einsatz eines Euros auf europäischer Ebene kann mehr bewirken als der Einsatz auf rein nationaler Ebene Seite 4

5 Allgemeine Ziele & Grundsätzliches (2/2) Stärkere Auswirkungen auf Einzelpersonen, Organisationen und Systeme institutioneller Ansatz Ergebnisse sichtbarer und nutzbarer machen als im Vorgängerprogramm Soll zu sektorenübergreifenden Kooperationen anregen Seite 5

6 Zuständigkeiten / Nationale Agenturen NA beim DAAD NA beim PAD NA beim BiBB NA Jugend für Europa Gemeinsame Website: Seite 6

7 Schulischer Bereich = einschließlich vorschulische Einrichtungen Neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Partnern aus dem außerschulischen Bereich Budgetanteil: 15% Zuständige NA: PAD Der Bereich "Education and Training" erhält 77,5 % des Gesamtbudgets (14,7 Milliarden ) von Erasmus+ Seite 7

8 3 Leitaktionen (Key Actions) in den Bereichen Bildung + Ausbildung und Jugend: Leitaktion 1 KA 1 Lernmobilität von Einzelpersonen 63% des Budgets Fortbildung von Lehrkräften Leitaktion 2 KA 2 Kooperation zur Förderung von Innovation und Austausch guter Praxis 28% des Budgets Partnerschaften Leitaktion 3 KA 3 Unterstützung politischer Reformen 4,2% des Budgets Jean Monnet Spezifische Aktionen: Sport Seite 8

9 Teilnahmeberechtigt 33 Programmstaaten 28 Mitgliedsstaaten der EU Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei, FYR Mazedonien Partnerstaaten = alle anderen Staaten weltweit (Auch die Schweiz zählt als Partnerstaat) Einrichtungen aus Partnerstaaten können unter bestimmten Bedingungen an einzelnen Aktionen beteiligt werden (aber nicht an Schulpartnerschaften) siehe Programmleitfaden Seite 9

10 KA 3 KA 3: Unterstützung politischer Reformen Aktivitäten zur Umsetzung der politischen Agenda der EU im Bereich der allgemeinen und politischen Bildung, Anwendung der Transparenz- und Anerkennungselemente der EU (z.b. Europass), nationale Informationszentren (z.b. Eurydice, Euroguidance,..) Zentrales Verfahren => Antragstellung bei der Exekutivagentur in Brüssel Einrichtungen im schulischen Bereich können in vielfältiger Form von den Aktivitäten und ihren Ergebnissen profitieren (Informationen, Materialien, Instrumente ) Seite 10

11 KA 1 Leitaktion 1 (KA 1): Lernmobilität von Einzelpersonen Stichwort: Lehrerfortbildung Seite 11

12 Lernmobilität => Mobilitätsprojekte für Schulpersonal Institutioneller Ansatz: Antragstellung durch die Schule / Einrichtung anstelle von Einzelpersonen => Größere Auswirkung auf die Institution Projektcharakter "European Development Plan" KA 1 Seite 12

13 KA 1 Mobilitätsprojekte für Schulpersonal Zielgruppe Schulleiter, Lehrkräfte und pädagogisches Personal Arten von Fortbildungsmaßnahmen im Ausland Eigener Unterricht an einer Partnereinrichtung Fortbildungsaktivitäten: Kurse, Seminare; Hospitation oder "Jobshadowing" an einer Partnereinrichtung oder an einer für die Schulbildung relevanten Einrichtung Seite 13

14 SchoolEducationGateway Für alle Akteure im schulischen Bereich (nicht nur Schulen) Neu ab Februar 2015 Enthält auch Datenbanken: Kurskatalog und "Mobility Opportunities" (Job Shadowing, Hospitationen) Angebote einstellen Angebote suchen Seite 14

15 KA 1 Mobilitätsprojekte für Schulpersonal Wo? In einem Programmstaat Dauer der Maßnahmen 2 Tage bis 2 Monate (zuzüglich An-/Abreise) Längere Maßnahmen sind möglich im Rahmen von KA 2 bei Schulpartnerschaften Seite 15

16 KA 1 Mobilitätsprojekte für Schulpersonal Antragsberechtigte Einrichtungen (1/2) Vorschulische Einrichtungen Öffentliche Schulen Staatlich anerkannte, staatlich genehmigte bzw. staatlich geförderte Schulen Darüber hinaus: Seite 16

17 KA 1 Antragsberechtige Einrichtungen (2/2) Neu ab 2015: nationale Konsortien Zur Koordinierung eines Konsortiums sind folgende Einrichtungen berechtigt: alle Behörden der Schulaufsicht, die zuständig sind für öffentliche, staatlich anerkannte, staatlich genehmigte bzw. staatlich geförderte Schulen sowie die von den Ländern namentlich benannten nachgeordneten Einrichtungen (vgl. Liste auf PAD-Website: alle Träger von schulischen und vorschulischen Einrichtungen, die antragsberechtigt sind im Rahmen der Leitaktion 1 im Bereich Schulbildung. Seite 17

18 KA 1 Mobilitätsprojekte für Schulpersonal Zuschüsse Ansatz: Förderung als Zuschuss (d.h. die festgelegten EUsätze decken ggf. nicht alle tatsächlichen Kosten) Definierte Stückkosten-Sätze i.d.r. keine Einzelbelege Zuschusskategorien Fahrtkosten: Entfernungstabellen, unter 100 km kein Fahrtkostenzuschuss Aufenthaltskosten: Zuschuss pro Tag oder pro Monat Organisationszuschuss für die Schule (350 pro Teilnehmer) Kurskosten: Zuschuss 70 pro Tag für maximal 10 Tage "Special Needs" (erhöhter Finanzaufwand wegen Behinderung) Details: siehe Programmleitfaden Seite 18

19 KA 1 Verfahrensfragen und Anmerkungen Keine Beschränkung der Teilnehmerzahl pro Antrag (aber: realistische Planung ist ein Qualitätskriterium!) Namen / konkrete Termine müssen im Antrag noch nicht angeben werden Ein einziger Antrag pro Einrichtung für alle geplanten Maßnahmen (1 oder 2 Jahre) Sonderfall: Berufsbildende Einrichtungen: mitunter beim BIBB für Berufsbildung und PAD für Schulbildung antragsberechtigt => Gesonderte Prüfung, dass keine Doppelförderung vorliegt (Projektinhalt, Zielgruppen, Koordinatoren, Partner sollten unterschiedlich sein) Seite 19

20 KA 1 Tipps für die Antragstellung 2015 Anträge für nur eine einzige Mobilität haben kaum noch Chancen auf Förderung, da Einzelmaßnahme (im Widerspruch zum institutionellen Ansatz) Konkrete Bedarfsanalyse im European Development Plan darlegen! Realistische Beantragung von Mobilitäten (nicht aus Angst vor Kürzung großzügig beantragen) Seite 20

21 KA 1 Qualitätskriterien für die Bewertung von Anträgen auf Mobilitätsprojekte KA 1 Maximal erreichbar: 100 Punkte Mindestpunktzahl: Punkte 40 Punkte 30 Punkte Relevanz des Projekts Qualität von Konzept und Durchführung Auswirkung und Verbreitung In jeder Kategorie muss mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl erreicht werden Seite 21

22 KA 1 Antragstermin 2015 KA 1 / Antragstermin: (12 Uhr mittags Brüsseler Zeit) Projektdauer: wahlweise 1 oder 2 Jahre (bei Antragstellung anzugeben) Projektbeginn frühestens: Projektbeginn spätestens: Antragsformulare und Merkblätter auf der PAD-Website Seite 22

23 KA 2 Leitaktion 2 (KA 2): Kooperation für Innovation und Austausch guter Praxis Stichwort: Partnerschaften / Projekte Seite 23

24 KA 2 Typen von strategischen Partnerschaften Schulpartnerschaften ("S2S") Ausschließlich für Schulen / vorschulische Einrichtungen Wahlweise bilateral (Einrichtungen aus zwei Programmstaaten) oder multilateral (mindestens 3 Programmstaaten) ausschließlich Einrichtungen aus Programmstaaten können teilnehmen Jede Einrichtung hat einen Vertrag mit ihrer eigenen Nationalen Agentur (=> eigene Mittelverwaltung) Strategische Partnerschaften im Schulbereich Zwischen verschiedenen Akteuren im Schulbereich multilateral (Einrichtungen aus mindestens 3 Staaten) Konsortialprinzip: nur die koordinierende Einrichtung hat einen Vertrag mit ihrer NA => Mittelverwaltung und Verantwortung für Gesamtprojekt Ausnahme Partnerschaftstyp Regio: wahlweise bilateral oder multilateral Schulbehörden als Antragsteller Seite 24

25 KA 2 "Strategische Partnerschaften sollen die Entwicklung, den Transfer und/oder die Umsetzung von Innovationen und von gemeinsamen Initiativen zur Förderung der Zusammenarbeit, Peer-Learning und des Erfahrungsaustausches auf der europäischen Ebene unterstützen." (Programmleitfaden 2015) Voraussetzung: mindestens eine der horizontalen Prioritäten oder Mindestens eine der spezifischen Prioritäten (hier: Schulsektor) ist betroffen (s. Programmleitfaden S. 116/117)) Seite 25

26 KA 2 Aktivitäten im Schulbereich bei Leitaktion 2 - Beispiele Transnationaler Austausch guter Praxis Entwicklung von Curricula, neuer Unterrichtsmethoden, innovativer Lehr- und Lernansätze, die auch zu besserer Nutzung von IKT im Schulbereich führen Anwendung und Entwicklung von Instrumenten und Methoden zur Verbesserung der Lehreraus- und Fortbildung Zusammenarbeit regionaler Behörden aus dem Schulbereich Im Rahmen von strategische Partnerschaften sind diverse Arten von Kurzzeit- und Langzeitaufenthalten im Ausland von Lehrkräften / pädagogischem Personal und Schüler/innen möglich - sofern diese Mobilitäten zur Erreichung der Projektziele beitragen Seite 26

27 KA 2 Strategische Partnerschaften: Schulpartnerschaften (S2S) Bilaterale Schulpartnerschaften: Schwerpunkt auf Fremdsprachenerwerb ist - anders als in der vorhergehenden Programmgeneration - nicht obligatorisch Ausnahme im Vergleich zu allen anderen Partnerschaftstypen: Für reine Schulpartnerschaften gilt weiterhin: Verträge / Berichterstattung weiterhin jeweils mit der eigenen NA Prinzip bei der Finanzierung: "Alle oder keiner" => bei einem bewilligten Projekt werden alle antragstellenden Einrichtungen gefördert Möglichkeiten längerfristiger Einzelmobilitäten (2 12 Monate) im Rahmen von Partnerschaften für: Schülerinnen / Schüler ab 14 Jahren Lehrkräfte Seite 27

28 KA 2 Strategische Partnerschaften im Schulbereich 1/2 Partnerschaften unterschiedlicher Größe zwischen verschiedenen Akteuren Z.B. Landesinstitute, Studienseminare, Hochschulen / Zentren für Lehrerbildung / Fachdidaktik + ggf. Akteure aus anderen Bereichen Auch Schulen können teilnehmen (sollten i.d.r. aber die Funktion als Partnereinrichtung nicht als koordinierende Einrichtung wählen) Antragsberechtigt ist prinzipiell jede öffentliche oder private Organisation in einem Programmstaat Teilnahmeberechtigt sind unter bestimmten Bedingungen auch Organisationen aus Partnerstaaten (wenn klarer Mehrwert für das Projekt) Die Partnerschaften können auch sektorübergreifend sein Seite 28

29 KA 2 Strategische Partnerschaften: Multilaterale Partnerschaften mit Schwerpunkt Schulbildung 2/2 Die Antragsteller geben im Antrag an, in welchem Bereich ihr Projekt hauptsächlich angesiedelt ist => Für die Auswahl der NA ist nicht die Art der antragstellenden Einrichtung ausschlaggebend, sondern der inhaltliche Schwerpunkt der Partnerschaft ("not what they are, but what they do") => Für strategische Partnerschaften mit Schwerpunkt Schulbildung ist der PAD zuständig Seite 29

30 Strategische Partnerschaften: Regio-Partnerschaften KA 2 Partner auf lokaler / regionaler Ebene: Eine lokale oder regionale Schulbehörde als Antragsteller Schulverwaltungsbehörde Mindestens eine Schule oder vorschulische Einrichtung Schule Weiterer Partner Mindestens ein weiterer Partner entsprechend dem gewählten Thema bilateral oder multilateral (ein lokales / regionales Netzwerk pro Staat) Konsortialprinzip Seite 30

31 KA 2 Auf europäischer Ebene: wahlweise bilaterale Regio-Partnerschaften Staat A Staat B Schulverwaltungsbehörde Schulverwaltungsbehörde Schule/n Weitere/r Partner Schule/n Weitere/r Partner Seite 31

32 KA 2 oder multilaterale Regio-Partnerschaften Staat A Schulverwaltungsbehörde Staat B Schulverwaltungsbehörde Schule/n Weitere/r Partner Schule/n Weitere/r Partner Staat C Schulverwaltungsbehörde Schule/n Weitere/r Partner ggf. ebenso: Staat D Staat E Seite 32

33 KA 2 Strategische Regio-Partnerschaften Neu 2015: Der Begriff "Assoziierter Partner" wird gestrichen. Die lokalen Partner sind "reguläre" Partner mit jeweils eigener Management-Pauschale Wann ist eine Antragstellung als "Regio-Partnerschaft zu empfehlen? => i.d.r. nur, wenn die Partnerschaft bewusst bilateral sein soll. In allen anderen Fällen ist das "Standard"-Modell einfacher, weil Sonderregeln wegfallen (Schulbehörden auf allen Seiten, lokale Partner) Seite 33

34 KA 2 Qualitätskriterien für die Bewertung von Anträgen auf strategische Partnerschaften Maximal erreichbar: 100 Punkte Mindestpunktzahl: Punkte 20 Punkte 20 Punkte 30 Punkte Relevanz des Projekts Qualität von Konzept und Durchführung Qualität des Projektteams und der Kooperation Auswirkung und Verbreitung In jeder Kategorie muss mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl erreicht werden Die Kriterien sind auf den jeweiligen Partnerschaftstyp herunterzubrechen Seite 34

35 KA 2 Strategische Partnerschaften / Unterstützung von IT- Plattformen: z.b. etwinning Die Plattform für den Schulbereich Soll in Erasmus+ ausgeweitet werden (verbesserte Partnersuche für alle Aktionen, weitreichende Darstellung von Beispielen guter Praxis, Verweise auf andere Ressourcen, ) Programm-Staaten und etwinning-plus (östliche Partnerstaaten, Tunesien) Seite 35

36 KA 2 EU-Zuschüsse für strategische Partnerschaften Allgemeines Prinzip: "Baukastensystem" der Förderung für verschiede Arten von Aktivitäten bzw. Mobilitäten Genereller Ansatz: Stückkosten => i.d.r. vordefinierte "Bausteingrößen" je nach Bedarf Nicht jede "Bausteinart" kommt für jedes Projekt in Frage! Keine Zuschüsse zu den Fahrtkosten bei unter 100 km Entfernung (wie bei KA 1) Maximale EU-Förderung pro Projekt: für drei Jahre (= pro Jahr) Seite 36

37 KA 2 Zuschusskategorien / "Bausteine" Projektmanagement und Durchführung Allgemeine Projektverwaltung und Aktivitäten vor Ort 250 /Monat pro Partner 500 / Monat für Koordinator Länderübergreifende Projekttreffen Fester Zuschuss pro Person und Entfernung (max / Jahr für die gesamte Partnerschaft) Länderübergreifende Ausbildungs-, Unterrichts- und Lernaktivitäten müssen substantiell zur Erreichung der Projektziele beitragen Für Lehrkräfte + Schüler Kurzzeit: 5 Tage 60 Tage Langzeit: 61 Tage -12 Monate Stückkosten für Fahrtkosten und Aufenthaltskosten und ggf. sprachliche Vorbereitung Unterstützung zusätzliche Kosten für Personen mit Behinderung anfallen tatsächliche Kosten Außergewöhnliche Kosten / Sonderkosten z.b Untervertragskosten, spezielle Anschaffungen: Max pro Projekt 75 % der tatsächlichen Kosten Geistige Leistungen ("Intellectual Outputs") Entwicklung hochwertiger + übertragbarer Ergebnisse Personalkosten / Tag (4 Kategorien) Multiplikatorenveranstaltungen Nationale o. internationale Konferenzen etc. 100 / 200 Teilnehmer (aus Inland bzw. Ausland, keine Projektpartner) insgesamt max Diese Folie gibt nur einen allgemeinen Überblick => Details finden Sie in den getrennten PAD-Präsentationen zu den Fördermöglichkeiten bei KA 2 Seite 37

38 KA 2 Antragstermin 2015 KA 2 / Strategische Partnerschaften: Antragstermin: (12 Uhr mittags Brüsseler Zeit) Projektdauer: zwischen 24 und 36 Monaten Projektbeginn: zwischen dem 1.9. und dem Projektende: spätestens Seite 38

39 Allgemeines zur Antragstellung Seite 39

40 EU-Website Allgemeine Programminformationen Grundlagendokumente Links zu allen Nationalen Agenturen Seite 40

41 Programmleitfaden Jedes Jahr neuer Programmleitfaden Grundlage für die Antragstellung, in verschiedenen Sprachen verfügbar Deutsche Version 2015: Englische Version 2015: Seite 41

42 Informationen zur Antragstellung auf der Website des PAD Informationen, Merkblätter, Antragsformulare Wird laufend aktualisiert Seite 42

43 Antragsverfahren allgemein Alle Antragsteller müssen sich vorab einmalig in einem zentralen Portal registrieren "Personal Identification Code" (PIC) notwendig für die eigentliche Antragstellung Verfahren zum Registrierungsverfahren: siehe Programmleitfaden, Teil C dort auch: Link zu "User Manual" Online-Antragstellung: Einreichung bis 12 Uhr mittags (Brüsseler Zeit) des Antragstermins Seite 43

44 Antragstellung (1/2) Elektronische Antragsformulare Für den Schulbereich (dezentral) relevant: KA1 und KA2 Formulare auf der Website des PAD Anträge ggf. nach Bildungsbereich und spezifischer Aktivität differenziert (unterschiedliche Ansichten / Auswahlfelder) Bei KA 2: zwei verschiedene Formulare Partnerschaften ausschließlich zwischen Schulen Partnerschaften nach dem Konsortialprinzip (mit Auswahlmöglichkeit: Partnerschaften zwischen Regionen) Seite 44

45 Antragstellung (2/2) Ausschließlich elektronische Einreichung, keine Papierversion Upload von Anhängen in gewissem Umfang möglich Unterschrift: "Ehrenerklärung" muss ausgedruckt, unterschrieben, eingescannt und als Anhang elektronisch beigefügt werden Antragstellung ausschließlich durch die koordinierende Einrichtung Deutsche Antragsteller (auch Partnerschulen bei S2S): elektronische Übermittlung einer Antragskopie an die zuständige Landesstelle Details siehe: Seite 45

46 Beratung beim PAD und in den Ländern Details und Kontakt siehe PAD-Website Seite 46

47 Beratung beim der NA im PAD Feste Ansprechpartner/- innen beim PAD für KA 1 und KA 2: Zuordnung je nach Bundesland der antragstellenden Einrichtung => Liste s. PAD-Website Seite 47

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