Regulatorische Anforderungen in Deutschland Auswirkungen für Cross Border -Aktivitäten
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- Gerda Raske
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2 Regulatorische Anforderungen in Deutschland Auswirkungen für Cross Border -Aktivitäten 2
3 Agenda Fallbeispiel 31 Abs. 10 WpHG Anlageberatung Vermögensverwaltung Zuwendungen 3
4 Fallbeispiel 4
5 Fall Kunde K, deutscher Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Köln, hat seit 2004 ein Depot bei der Bank Z in Zürich. Dieses hat K während eines Besuchs in Zürich eröffnet. Er wird betreut von Berater B. Die Bank Z hat mit K einen schriftlichen Anlageberatungsvertrag geschlossen, der ausschließlich Schweizer Recht untersteht. B ruft K etwa monatlich an und unterbreitet K Anlagevorschläge. Ferner übersendet B fortlaufend Werbematerialien an K. Ein rein Schweizer Sachverhalt? 5
6 Erlaubnispflichtige Tätigkeit? D CH Kunden Erbringen von Bankdienstleistungen im Rahmen der passiven Dienstleistungsfreiheit möglich Aktives Erbringen von Bankdienstleistungen auf Initiative der Bank hin nicht zulässig Konto- und Depotverwaltung, VV,, Anlageberatung Zusammenarbeit mit Vermittlern mit Sitz in D nicht zulässig 6
7 Anwendung der Wohlverhaltenspflichten auf Unternehmen in 31 Abs. 10 WpHG Drittstaaten Weitgehende Anwendung der Wohlverhaltenspflichten gegeben, wenn Unternehmen aus Drittstaat Wertpapierdienstleistungen in Deutschland erbringt. Nicht anwendbar, sofern Kontaktaufnahme und Initiative alleine vom Kunden ausgeht und die Wertpapierdienstleistung alleine im Drittstaat erbracht wird. Es genügt für die Anwendbarkeit, wenn Wertpapierdienstleistungen zumindest teilweise im Inland erbracht werden. Es macht dabei keinen Unterschied, ob diese Leistung vor Ort im Inland erfolgt oder via Fernkommunikationsmitteln erbracht wird. Die gewählte Rechtswahl ändert daran nichts. 7
8 Anwendung der Wohlverhaltenspflichten auf Unternehmen in Überwachung durch BaFIN Drittstaaten BaFIN ist gemäß 35 Abs. 2 WpHG berechtigt, auch von ausländischen Anbietern mit Sitz in einem Drittstaat Auskünfte und die Vorlage von Unterlagen zu verlangen, um die Einhaltung der Wohlverhaltensregeln überwachen zu können. Prüfungen vor Ort sind dagegen nicht möglich. 8
9 31 Abs. 10 WpHG Die wichtigsten Regeln Anwendbare Verhaltensregeln 31 Abs. 1 Nr.2 WpHG 31 Abs. 2 WpHG 31 Abs. 3 WpHG 31 Abs. 4 WpHG 31 Abs. 5 WpHG Inhalt Vermeidung von Interessenkonflikten; Information des Kunden über potentielle Interessenkonflikte und entsprechende Vorkehrungen vor Durchführung von Geschäften. Werbemitteilungen müssen redlich, eindeutig und nicht irreführend sein. Informationspflicht gegenüber Kunden im Hinblick auf das WpDU, die Arten von Finanzinstrumenten, Ausführungsplätze und Kosten. Erkundigungspflicht bei Anlageberatung und VV hinsichtlich Kenntnisse, Erfahrungen und Anlageziel; Geeignetheitsprüfung. Erkundigungspflicht hinsichtlich Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden außerhalb der Anlageberatung und VV; Angemessenheitsprüfung. 9
10 31 Abs. 10 WpHG Regelungsgehalt Anwendbare Verhaltensregeln Inhalt 31 Abs. 8 WpHG Information des Kunden über ausgeführte Geschäfte und erbrachte Dienstleistungen. 31 Abs. 9 WpHG Bei professionellen Kunden kann Kenntnis, Erfahrung und Risikoverständnis vorausgesetzt werden. 31a WpHG Kundenklassifizierung in Privatkunden, professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien 31d WpHG Anforderungen an die Annahme und Gewährung von Zuwendungen sowie Informationspflicht gegenüber Kunden 10
11 Beispiel: Anlageberatung bei Privatkunden Pflichtenkatalog Kundenklassifizierung Folge Ist der Kunde als Privatkunde, professioneller Kunde oder als geeignete Gegenpartei einzustufen? Kenntnisse und Erfahrungen Welche Kenntnisse und Erfahrungen hat der Kunde mit Finanzinstrumenten? Anlageziele Welche Anlageziele (Anlagedauer, Risikobereitschaft, Zweck der Anlage) verfolgt der Kunde? Finanzielle Verhältnisse Welchen Wertverlust kann der Kunde tragen? Konkrete Geeignetheitsprüfung Stimmt die konkrete Anlageempfehlung mit den Anlagezielen des Kunden überein? Kann der Kunde einen entsprechenden Verlust verkraften? Versteht der Kunde das Risiko der Anlage? 11
12 Cross Border Banking Kundenklassifizierung 31 a WpHG regelt das Schutzniveau und die damit verbundenen Informationspflichten gegenüber den Kunden der Bank bei der Anbahnung oder Erbringung von Wertpapierdienst und -nebendienstleistungen im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten. Dazu muss der Kunde klassifiziert werden. Stufe 1 12
13 Cross Border Banking Kundenklassifizierung Die Einstufung der Kunden erfolgt gem. 31a WpHG anhand vorgeschriebener Kriterien. Es wird zwischen Privatkunden, professionellen Kunden und geeigneter Gegenpartei unterschieden. Privatkunden sind alle Kunden, die nicht professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien sind. Zu den Privatkunden zählen daher nicht nur natürliche Personen, sondern potentiell auch rechtsfähige Personengesellschaften sowie juristische Personen, Kirchen, kirchliche Einrichtungen und Kommunen, soweit diese nicht die Umsatzschwellen erreichen. Stufe 1 13
14 Cross Border Banking Erkundigungspflicht Privatkunden Kenntnisse und Erfahrungen Anlageziele Risikobereitschaft Anlageziele Dokumentation Stufe 2 14
15 Cross Border Banking Anlageberatung Definition Anlageberatung liegt vor, wenn eine persönliche Empfehlung abgegeben wird, die sich auf Geschäfte mit konkreten Finanzinstrumenten bezieht die Empfehlung gegenüber (potentiellen) Kunden oder deren Vertretern erfolgt die Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt wird Stufe 3 15
16 Cross Border Banking Anlageberatung Geeignetheitsprüfung Entspricht die Empfehlung den Anlagezielen des Kunden? Entspricht die Empfehlung seiner Risikobereitschaft? Sind die Anlagerisiken für den Kunden finanziell tragbar? Sind die Anlagerisiken für den Kunden aufgrund seiner Kenntnisse und Erfahrungen verständlich? Stufe 3 16
17 Beispiel: Vermögensverwaltung bei Privatkunden Pflichtenkatalog Kundenklassifizierung Folge Ist der Kunde als Privatkunde, professioneller Kunde oder als geeignete Gegenpartei einzustufen? Kenntnisse und Erfahrungen Welche Kenntnisse und Erfahrungen hat der Kunde mit Finanzinstrumenten? Anlageziele Welche Anlageziele (Anlagedauer, Risikobereitschaft, Zweck der Anlage) verfolgt der Kunde? Finanzielle Verhältnisse Welchen Wertverlust kann der Kunde tragen? Konkrete Geeignetheitsprüfung Entspricht eine VV den Interessen des Kunden? Entspricht die Anlagestrategie den Anlagezielen und der Risikobereitschaft des Kunden? Entspricht die einzelne Transaktion der Anlagestrategie? 17
18 Cross Border Banking Zuwendungen Zuwendungsbegriff im Zusammenhang mit der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen umfaßt alle geldwerten Vorteile (z.b. Vertriebsprovisionen) Gewährung und Annahme aufsichtsrechtlich nur zulässig, wenn sie darauf ausgelegt ist, die Qualität der Dienstleistung zu verbessern und der Kunde über die Existenz, Art, Umfang und Berechnungsweise vor Erbringung der Dienstleistung informiert wurde. Gesetzliche Vermutung, dass Anlageberatung oder Vermögensverwaltung die Qualität der Dienstleistung verbessert, wurde durch Gesetzesnovelle gestrichen. 18
19 31 Abs. 10 WpHG erfordert die Analyse. der deutschen Kundenstruktur des Leistungangebots und Betreungsansatzes in diesem Zusammenhang der Zuordnung des Anlageuniversums zu Risikoprofilen der einschlägigen Schutzvorschriften und der bisherigen internen und externen Dokumentation und kann zu einer Anpassung der Cross Border Strategie führen 19
20 Vielen Dank 20
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