Berlin Spandau. Der mittlere Schulabschluss Informationen für Schülerinnen, Schüler und Erziehungsberechtigte. Name:... Klasse:...

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1 9. Integrierte Sekundarschule Berlin Spandau Der mittlere Schulabschluss 2011 Informationen für Schülerinnen, Schüler und Erziehungsberechtigte Name:... Klasse:... Kenntnisnahme: Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten auf der letzten Seite bitte!

2 Seite 2 Inhalt Der mittlere Schulabschluss 2011 Informationen Der mittlere Schulabschluss FAQ... 2 Prüfung in besonderer Form... 6 Ziel einer Präsentation... 6 Unregelmäßigkeiten... 8 Voraussetzungen für die Einhaltung einheitlicher Prüfungsbedingungen... 9 Prüfungstermine im Überblick Mein MSA Fahrplan Regeln für Prüfungsarbeiten Der mittlere Schulabschluss FAQ Was ist der mittlere Schulabschluss (MSA)? Der MSA ist der am Ende der 10. Klasse außer dem Erweiterten Hauptschulabschluss erreichte Schulabschluss. Einen Realschulabschluss gibt es nicht mehr. Wie erreiche ich den MSA? In der 10. Klasse finden im 2. Halbjahr Prüfungen statt. In Deutsch, der ersten Fremdsprache und Mathematik gibt es schriftliche Prüfungen mit zentraler Themenstellung für alle Berliner Schülerinnen und Schüler. In Englisch gibt es zusätzlich eine mündliche Prüfung. Alle Schüler/innen müssen zudem eine mündliche Prüfung in besonderer Form ablegen. Diese Prüfung können sie wahlweise in Biologie, Chemie, Physik, Geschichte/Sozialkunde, Arbeitslehre, Erdkunde, Ethik, Kunst, Musik oder im Wahlpflichtkurs (Realschüler) ablegen. Zu diesem Prüfungsteil des MSA kommen noch die erforderlichen Leistungen im gesamten 10. Schuljahr (siehe unten). Beide zusammen Prüfung und Jahresleistung entscheiden über das Erreichen des MSA. Muss ich an diesen Prüfungen teilnehmen? Hauptschulteil: Im Hauptschulteil sind alle Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme an der Prüfung verpflichtet, die an den MSA Vorbereitungskursen teilnehmen. Nicht verpflichtete Schülerinnen und Schüler können nach Beratung durch die Schule auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden. Realschulteil: Für alle Schülerinnen und Schüler der ehem. Realschule ist die Prüfung Pflicht. Solltest du nach der 10. Klasse die gymnasiale Oberstufe besuchen wollen, musst du neben der bestandenen Prüfung insgesamt durchschnittlich befriedigende Noten auf dem Jahrgangszeugnis nachweisen. Die Leistungen in Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache müssen mindestens befriedigend sein, für jede ausreichende Note in einem anderen Fach muss eine gute Note vorhanden sein und kein Fach darf mit schlechter als ausreichend bewertet sein. Die Leistungen in Sport, Musik und Bildende Kunst bleiben unberücksichtigt.

3 Der mittlere Schulabschluss 2011 Informationen Seite 3 Wann habe ich den MSA geschafft? Die Prüfung zum MSA ist bestanden, wenn die Noten der vier Prüfungsfächer mindestens ausreichend sind oder für mangelhafte Prüfungsleistungen in maximal einem Prüfungsfach 1 mindestens befriedigende Leistungen in einem anderen Prüfungsfach vorliegen und im Realschulteil mit den Jahrgangsnoten eine Versetzung möglich gewesen wäre. Versetzt mit den Jahrgangsnoten wird, wer in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen erzielt hat oder höchstens in einem Fach mangelhafte bei ansonsten mindestens ausreichenden Leistungen erzielt hat bzw. wer für mangelhafte Leistungen in höchstens zwei Fächern oder für ungenügende Leistungen in höchstens einem Fach einen Ausgleich hat. im Hauptschulteil werden die Abschlussbedingungen erfüllt, wenn in allen Fächern im Durchschnitt mindestens befriedigende Leistungen erzielt wurden und in leistungsdifferenziert unterrichteten Fächern bei Teilnahme am Unterricht der Leistungsstufe A mindestens ausreichende Leistungen erzielt werden oder mangelhafte Leistungen in höchstens einem Fach durch mindestens befriedigende Leistungen in einem anderen Fach der Leistungsstufe A ausgeglichen werden können oder bei Teilnahme am Unterricht der Leistungsstufe B mindestens befriedigende Leistungen erzielt werden oder für ausreichende Leistungen in höchstens zwei Fächern ein Ausgleich durch mindestens gute Leistungen in einem anderen Fach der Leistungsstufe B möglich ist oder sofern nicht leistungsdifferenziert unterrichtet wird, gelten die Bedingungen für Leistungsstufe B. Was wird geprüft? In den schriftlichen Prüfungen geht es darum, nachzuweisen, dass man Kompetenzen entsprechend den zwischen den Bundesländern vereinbarten Bildungsstandards erworben hat. Eure Fachlehrer/innen können euch genau erklären, was das in den einzelnen Fächern bedeutet, denn sie haben in den letzten Jahren Erfahrungen durch die Vergleichsarbeiten am Ende der 10. Klasse gesammelt und verfügen aufgrund dreier MSA Prüfungsdurchgänge über alle notwendigen Erfahrungen. Genauso verhält es sich bei den mündlichen Prüfungen in der ersten Fremdsprache. Bei der Prüfung in besonderer Form geht es darum, dass du dich über mindestens sechs Wochen mit einem Thema beschäftigt hast, das Ergebnis deiner Arbeit präsentierst und anschließend erfolgreich ein Prüfungsgespräch über dieses Thema mit den Prüfern führst. Wer legt die Themen der Prüfung fest? Wie schon gesagt, die Themen für die schriftlichen Prüfungen werden zentral für alle Schülerinnen und Schüler festgelegt. Für die mündliche Prüfung in der ersten Fremdsprache gibt es schulinterne Aufgaben, die nach einheitlichen Vorgaben der Schulaufsichtsbehörde erstellt werden. Für die zusätzliche Prüfung in besonderer Form legst du selber (nach Beratung durch eine das Fach unterrichtende Lehrkraft) das Thema fest, musst es dir aber schriftlich vom Prüfungsausschuss genehmigen lassen. Was ist das Besondere an der Prüfung in besonderer Form? Erstens wählst du dir das Thema selber aus. Zweitens musst du dich über einen Zeitraum von mindestens sechs Wochen mit dem Thema beschäftigen. Drittens musst du eine Präsentation zu dem Thema vorbereiten. Das kann eine Projektarbeit, ein PowerPoint Vortrag oder eine praktische Prüfung (z.b. ein Experiment) sein. Thesenpapiere, Foliendarstellungen, Plakate, Video oder Tonbandproduktionen und anderes können erstellt werden. Außerdem soll diese Prüfung als Gruppenprüfung durchgeführt werden. Du schließt dich also mit maximal drei weiteren Mitschülerinnen bzw. Mitschülern zusammen und bereitest mit ihnen eine gemeinsame Präsentation vor. Bei der Präsentation muss jedes Gruppenmitglied seinen individuel 1 siehe auch S. 5 zusätzliche mündliche Nachprüfung

4 Seite 4 Der mittlere Schulabschluss 2011 Informationen len Teil selbst präsentieren. Im anschließenden Prüfungsgespräch müsst ihr dann das Präsentationsergebnis erläutern. Jede/r von euch bekommt die gleiche Zeit, so dass nicht einer für alle reden kann. Nur auf Antrag kannst du auch allein arbeiten und dich einzeln prüfen lassen. Kann ich das Thema vollkommen frei wählen? Fast, aber nicht ganz. Das von dir eingereichte Thema muss vom Prüfungsausschuss genehmigt werden. Der Schwerpunkt muss einen Bezug zum Rahmenplan des 10. Jahrgangs haben. Nur in Ausnahmefällen kann dieser auch im 9. Jahrgang liegen, z.b., wenn du einen Wettbewerbsbeitrag in die Präsentation mit einbringen willst. Aber auch in diesen Fällen musst du die Ergebnisse im 10. Jahrgang noch vertieft haben. Deine Lehrkräfte werden dich auf jeden Fall beraten. Sie geben dir auch Tipps, worauf du besonders achten musst. Dafür erhältst du auch noch schriftliche Informationen. Wie lange dauern die Prüfungen? Die schriftlichen Prüfungen dauern in Deutsch 180 Minuten, in der Fremdsprache 150 Minuten und in Mathematik 135 Minuten. Die mündlichen Prüfungen in der Fremdsprache werden grundsätzlich als Partnerprüfung mit zwei Kandidaten durchgeführt. Einzelprüfungen gibt es nur auf Antrag und nur bei Vorliegen besonderer Gründe (z.b., wenn ein/e Schüler/in einen Sprachfehler hat und deshalb in einer Partnerprüfung benachteiligt wäre). Diese Prüfungen dauern 5 10 Minuten. Die Dauer der Prüfung in besonderer Form beträgt bei einer Einzelprüfung 20 Minuten. Bei Gruppenprüfungen sind es 15 Minuten pro Teilnehmer. Dabei hat die Präsentation besonderes Gewicht. Wer prüft? An der Schule wird ein Prüfungsausschuss gebildet. Vorsitzender ist die Schulleiterin oder der Schulleiter. Außerdem gehören zwei von ihm benannte Lehrkräfte dazu. An unserer Schule sind das in diesem Schuljahr Frau Hunstock und Frau Johannsen. Die schriftlichen Prüfungen werden von deinem Fachlehrer/deiner Fachlehrerin korrigiert und benotet. Danach gehen sie in Zweifelsfällen an eine/n Zweitkorrektor/in. Über die endgültige Note entscheidet die Vorsitzende des Prüfungsausschusses, also die Schulleiterin, die sich natürlich an die Vorschläge der Fachlehrkräfte hält und nur in Konfliktfällen entscheidet. Für die mündlichen Prüfungen werden Fachausschüsse gebildet, zu denen eine Lehrkraft als Prüfer/in und eine weitere Lehrkraft als Protokollant/in gehören. Die prüfende Lehrkraft schlägt eine Note vor und entscheidet nach Beratung gemeinsam mit der das Protokollant führenden Lehrkraft. Es prüft dich in der Regel der Lehrer/die Lehrerin, der/die dich auch bei deiner Vorbereitung der Präsentation beraten hat. Ich habe eine Lese und Rechtschreibstörung, habe ich da überhaupt eine Chance? Ja, denn auf Antrag können dir bestimmte Erleichterungen gewährt werden, z.b. eine Verlängerung der Bearbeitungszeit für die Prüfungsaufgaben. Auch im Falle einer Behinderung gibt es besondere Regelungen, einen sogenannten Nachteilsausgleich, der auf Antrag gewährt wird.

5 Der mittlere Schulabschluss 2011 Informationen Seite 5 Wann finden die Prüfungen statt? Englisch (mündlich): Mittwoch, 2. und Donnerstag, 3. März 2011 (BBD 2 ) Dienstag, 8. und Mittwoch, 9. März 2011 (SKT 3 ) Prüfung in besonderer Form: Montag, 11. bis Mittwoch, 13. April 2011 (SKT) Donnerstag, 14. und Freitag, 15. April 2011 (BBD) Die schriftlichen Prüfungstermine sind: Englisch: Dienstag, 10. Mai 2011 Deutsch: Donnerstag, 12. Mai 2011 Mathematik: Mittwoch, 18. Mai 2011 Wann muss ich mein Thema für die Prüfung in besonderer Form anmelden? Bis zum 28. Januar 2011 musst du dein Thema schriftlich anmelden. Du erhältst zuvor ein Formular, auf dem du dein Thema bzw. das deiner Prüfungsgruppe einträgst. Das ausgefüllte Formular ist bis zu diesem Termin bei der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer abzugeben. Der Beratungszeitraum deiner Lehrer/innen beginnt ab Montag, 28 Februar Sie helfen dir aber auch bereits bei der Suche nach einem Thema, bevor du es zur Genehmigung einreichst. Bis zum Beginn des Beratungszeitraums solltest du bereits eine konkrete Vorstellung zu inhaltlichen Schwerpunkten und zur Art der Präsentation entwickeln. Wann erfahre ich, ob mein Thema genehmigt ist? Nachdem der Prüfungsausschuss alle Themenvorschläge gesichtet hat, erfährst du, ob das Thema so oder in einer abgewandelten Form genehmigt ist. Dies wird rechtzeitig geschehen, so dass du mit der Arbeit früh genug beginnen kannst. Worauf muss ich noch achten? Bei der Vorbereitung auf die Prüfung in besonderer Form berät dich deine entsprechende Fachlehrkraft. Diese Beratungen werden auf deinem MSA Fahrplan (siehe Seite 11) vermerkt. Wann erfahre ich, ob ich bestanden habe? Nach Abschluss der Beratungen des Prüfungsausschusses werden die Ergebnisse der einzelnen Prüfungen und das Gesamtergebnis mitgeteilt. Das ist in diesem Schuljahr Freitag, der 17. Juni Welchen Abschluss habe ich bei Nichtbestehen der Prüfung? Das Notenbild deines Zeugnisses entscheidet, ob du einen Hauptschulabschluss oder einen erweiterten Hauptschulabschluss erreicht hast. Kann ich die Prüfung wiederholen? Die 10. Klasse kann zum Erreichen eines besseren Abschlusses einmal wiederholt werden. Habe ich eine Möglichkeit, schlechte Prüfungsergebnisse auszugleichen? Seit dem Schuljahr 2010/2011 gibt es die Möglichkeit einer zusätzlichen mündlichen Prüfung ( 42, Sek I VO): Voraussetzung dafür ist allerdings, dass bei Zugrundelegung bestmöglicher Ergebnisse in dieser Prüfung die Abschlussbedingungen des Mittleren Schulabschlusses erreicht werden, konkret muss eine 5 in einem schriftlichen Prüfungsfach zu einer 4 verbessert werden. Außerdem muss der Jahrgangsteil des MSA bestanden sein (siehe Seite 2). 2 BBD: Standort Brunsbütteler Damm 3 SKT: Standort Seecktstraße

6 Seite 6 Der mittlere Schulabschluss 2011 Informationen Über die Zulassung zu einer solchen Prüfung entscheidet der Prüfungsvorsitzende. Diejenigen Schüler/innen, die eine solche Prüfung ablegen können, werden umgehend informiert und müssen einen Antrag auf die Zusatzprüfung stellen. Diese wird als Einzelprüfung durchgeführt und dauert 15 bis 20min mit einer Vorbereitungszeit von 30min. Was kann ich tun, wenn ich mit dem Erreichen des MSA keine Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erreicht habe? Auch in diesem Fall darfst du die 10. Klasse auf Antrag einmal wiederholen. Die Prüfungsteile müssen bzw. dürfen nicht noch einmal wiederholt werden. Prüfung in besonderer Form: Präsentationsprüfungen Folgende Punkte müssen unbedingt beachtet werden: Die Prüfung in besonderer Form für den mittleren Schulabschluss besteht aus einem Präsentations und einem Prüfungsgespräch. Die Prüfungen werden in der Regel als Gruppen oder Partnerprüfung durchgeführt. (Gruppengröße: maximal 4 Schüler/innen). Die Prüfungszeit für eine Gruppe beträgt Minuten je Gruppenmitglied. Jeder Prüfling hat eine Vortragszeit (Präsentationszeit) von ca. 10 Minuten. Das gemeinsame Gruppengespräch dauert z.b. in einer Gruppe mit vier Teilnehmern 20 Minuten, die gesamte Gruppenprüfung damit 60 Minuten. Am Prüfungsgespräch werden alle Gruppenmitglieder gleichmäßig beteiligt. Ziel einer Präsentation Ziel jeder Präsentation ist es, andere Menschen verständlich zu informieren und die vorgetragenen Inhalte überzeugend darzustellen. Es bedarf also einer spezifischen Vorbereitung der Präsentation eines Themas in Hinblick auf die Zuhörergruppe. Grundsätzlich wird eine Präsentation visualisiert durch bildhafte Mittel (z.b. Overheadfolien, Plakate, Videoausschnitte, Flipcharts,...), eine PowerPoint Präsentation (Laptop, Beamer) oder weitere Darstellungsformen (Gestik, Tanz, Pantomime,...) Es folgen einige Tipps zur erfolgreichen Erarbeitung einer Präsentation: Der Aufbau einer Präsentation ist kein statisches Element, sondern sollte sich am jeweiligen Thema / Inhalt / Produkt orientieren. Trotzdem gibt es eine Reihe von Empfehlungen, die man beachten sollte. Tipps zur inhaltlichen Ausarbeitung: Bei der Vorbereitung des Vortrages sind folgende Grundsätze zu beachten: Sachlichkeit fachgerechte Sprache Anschaulichkeit ggf. kritische Beurteilung

7 Der mittlere Schulabschluss 2011 Informationen Seite 7 Grobgliederung des Referats: Begrüßung Einleitung Überleitung sachlich gegliederter Fachvortrag Zusammenfassung Schluss Tipps zur Visualisierung: Wie kann man Informationen verständlicher und anschaulicher vermitteln? Die visuelle Darstellung durch Graphiken, Diagramme, Bilder und Experimente unterstützt das gesprochene Wort. Tipps für die Präsentation mit einem Overhead Projektor: Die Folie darf mit Inhalten nicht überladen werden (7 10 Zeilen). Schriftgröße mindestens 16 Punkt und Schrifttyp Arial" oder gut lesbare eigene Schrift. Schwarz als Hauptfarbe, Grün und Rot zum Unterstreichen und Hervorheben. Stichworte sind oft einprägsamer als ganze Sätze. Das Gerät ausschalten, wenn das Bild nicht mehr benötigt wird. Den Folientext erläutern, nicht einfach ablesen, Vorlesen von Folientexten vermeiden Tipps für die Präsentation mit Plakaten: Den Grundsatz Weniger ist mehr beachten! Das Plakat soll nicht überladen werden. In der Regel Einhalten der Leserichtung von links nach rechts bzw. von oben nach unten. Bei Kreisdarstellung die Elemente im Uhrzeigersinn anordnen. Ein Plakat muss deutlich lesbar und kontrastreich sein. Freiräume unterstützen die Wirkung. Möglichst Druckbuchstaben verwenden Überschriften: 30 mm hoch, Texte: mm Tipps für Powerpoint oder Mediator Präsentationen: Wenn du die oben genannten Tipps sinngemäß beachtest, wird die Präsentation gut gelingen. Bedenke, dass Software, Computer und Speichermedien anfällig für Störungen sind. Eine vorherige Probe im Prüfungsraum ist unabdingbar! Tipps zur Sprache: anschaulich und deutlich sprechen nicht zu schnell sprechen. Bandwurmsätze" vermeiden. notwendige Fachbegriffe erklären Tipps zur Verdeutlichung der Gliederung: Begrüßung: Ein freundliches Wort zu Beginn oder ein Zitat, eine kleine Geschichte, ein Bild schafft für alle Beteiligten eine entspannte Atmosphäre. Benennung von Thema / Inhalt / Produkt. Das genaue Thema der Präsentation sollte vorgestellt werden. Bei der Einleitung sollte die grobe Gliederung des Vortrages angegeben werden. Das könnte auch schriftlich (Plakat, Folie) erfolgen. Das Ziel der Präsentation sollte dem Zuhörer genannt werden. Darbietung von Aussagen, Argumenten, Inhalten: Die Festlegung der Aussagen und Argumente orientiert sich am Ziel der Präsentation, dem jeweiligen Publikum und der inneren Logik des einzelnen Themas.

8 Seite 8 Der mittlere Schulabschluss 2011 Informationen Tipps zur Rhetorik: nicht vom Thema abschweifen wichtige Punkte zusammenfassen die Zuhörer während des Vortrages direkt anschauen frei sprechen, aber mit der Unterstützung eines übersichtlichen Konzeptblattes monotone, gleich bleibende Lautstärke vermeiden bewusst die Körpersprache einsetzen Tipps zur Gruppenarbeit: Aufstellung eines Zeitplanes, der von den Mitgliedern der Gruppe eingehalten werden muss Gruppentreffen, auf denen der Stand der Arbeit diskutiert wird, müssen in die Zeitplanung eingebaut werden. eindeutige Themenfindungen für die ganze Gruppe: d.h. Oberthema und Unterthemen, die den einzelnen Präsentationen der Gruppenmitglieder zugeordnet werden das Konzept der Gruppenarbeit wird gemeinsam schriftlich festgehalten die Konzepte zu den einzelnen Präsentationen sind individuell zu erarbeiten der zeitliche Ablaufplan der Präsentation wird schriftlich fixiert Generalprobe: Vor der Präsentationsprüfung trägt die Gruppe ihre Vorträge auf einem Treffen gemeinsam vor. Lehrkräfte dürfen dabei nicht anwesend sein. Achtung: Zu jedem Vortrag gehört ein Anhang, der das Quellen und das Literaturverzeichnis enthält, z.b. Bücher: Nachname, Vorname des Autors: Titel, Untertitel, Erscheinungsort, Erscheinungsjahr Zeitschriftenaufsätze: Nachname, Vorname des Autors: Titel, Untertitel. In: Zeitschriftentitel, Jahrgangsnummer (Jahr), Seite(n) Internetangabe: Angabe der gesamten Adresse und des Download Datums Die Kriterien für die Bewertung deiner Präsentation erhältst du mit der Themenzulassung. Unregelmäßigkeiten Täuschung Bei Täuschung oder Versuch der Täuschung, Mitbringen nicht zugelassener Hilfsmittel in den Prüfungsraum oder bei erheblichen Ordnungsverstößen kann der Prüfungsausschuss (PA) Prüfungsleistungen mit ungenügend bewerten oder den Schüler bzw. die Schülerin von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausschließen. Ausschluss bedeutet das Nichtbestehen der Prüfung.

9 Der mittlere Schulabschluss 2011 Informationen Seite 9 Nichtteilnahme Die Prüfung ist nicht bestanden, wenn ein Schüler oder eine Schülerin aus selbst zu vertretenden Gründen nicht teilnimmt. Einzelne verweigerte Prüfungen werden mit ungenügend bewertet. Bei nicht vom Schüler oder der Schülerin selbst zu vertretenden Gründen der Nichtteilnahme ist dies unverzüglich nachzuweisen. Bei Prüfungsunfähigkeit wegen Krankheit ist unverzüglich ein Attest vorzulegen. Der Prüfungsausschuss entscheidet, ob es sich um zu vertretende oder nicht zu vertretende Gründe handelt. Voraussetzungen für die Einhaltung einheitlicher Prüfungsbedingungen Verantwortlich für das Einhalten einheitlicher Prüfungsbedingungen und Prüfungskriterien ist der Prüfungsausschuss. Er besteht aus der Schulleiterin oder dem Schulleiter als Vorsitzendem und mindestens zwei Lehrkräften. In allen Zweifelsfällen entscheidet der Prüfungsausschuss. Für jedes Fach, in dem geprüft wird, gibt es außerdem einen Fachausschuss. Er besteht aus der unterrichtenden Lehrkraft als Prüfer/in und einer das Protokoll führenden Lehrkraft. Die schriftlichen Prüfungen werden in der Regel von der unterrichtenden Lehrkraft alleine korrigiert. In Zweifelsfällen nimmt auch noch ein Zweitkorrektor bzw. eine Zweitkorrektorin eine Zweitkorrektur vor. Alle Entscheidungen, die getroffen werden müssen, also auch die Benotung der Leistung, trifft nie eine einzelne Lehrkraft alleine, sondern immer der zuständige Ausschuss. Dann gibt es noch bestimmte Vorgaben, die für alle Schülerinnen und Schüler gelten und eingehalten werden müssen: gleiche Prüfungszeiten gleiche Benutzung von Hilfsmitteln gleich schwere Themen und Fragen in den mündlichen Prüfungen und in den Prüfungen in besonderer Form. Diese werden vorher ausgearbeitet und müssen vom Prüfungsausschuss genehmigt werden. An dieser Stelle achtet der Prüfungsausschuss besonders auf die Gleichbehandlung aller Schülerinnen und Schüler. Falls jetzt noch Fragen offen sind, können sie bestimmt von der Klassenleiterin oder dem Klassenleiter beantwortet werden oder von eurer Schulleitung, die auf diesem Wege allen Zehntklässlerinnen und Zehntklässlern einen erfolgreichen Prüfungsverlauf wünscht!

10 Seite 10 Der mittlere Schulabschluss 2011 Informationen Prüfungstermine im Überblick Januar 2011: Prüfungsgruppe bilden, Thema auswählen (Beratung durch Fachlehrkraft in Anspruch nehmen) Freitag, Abgabe der Themen für das 4. Prüfungsfach bei der Schulleitung (Formular müssen die Eltern unterschreiben Antrag auf Nachteilsausgleich oder Einzelprüfung (durch die Eltern) Freitag, Anträge auf freiwillige MSA Prüfung (durch die Eltern) Freitag, Abgabe des neuen Themas 4. Prüfungsfach bei Nichtgenehmigung des ersten Vorschlags ab Montag, Erarbeitung der Präsentation, Beratungszeitraum bis zu den Prüfungen Mittwoch, 2. und Donnerstag, mündliche Prüfungen Englisch, Brunsbütteler Damm Dienstag, 8. und Mittwoch, Freitag, 8. April 2011 Montag, 11. bis Mittwoch, mündliche Prüfungen Englisch, Standort Seecktstraße Abgabe von Portfolio, Plakat, Gliederung o.ä. bei der betreuenden Lehrkraft Prüfung in besonderer Form, Standort Seecktstraße Donnerstag, 14. und Freitag, Prüfung in besonderer Form, Brunsbütteler Damm Dienstag, Donnerstag, Mittwoch, schriftliche Prüfung in Englisch schriftliche Prüfung in Deutsch schriftliche Prüfung in Mathematik Nachschreibtermine Montag, Mittwoch, Montag, schriftliche Nachprüfung in Englisch schriftliche Nachprüfung in Deutsch schriftliche Nachprüfung in Mathematik Die Nachprüfungstermine für die Präsentation und für die mündliche Englischprüfung werden bei Bedarf durch den Prüfungsausschuss festgelegt.

11 Mein MSA Fahrplan 2011 Name:... Klasse:... Mündliche Englischprüfung Mein Prüfungspartner/meine Prüfungspartnerin ist:... Mein Prüfungstermin ist am... um... Uhr in Raum... Präsentationsprüfung (Prüfung in besonderer Form) 1. Mein/unser Thema für die Präsentationsprüfung: im Fach: Mein Fachprüfer/meine Fachprüferin ist: Meine Prüfungsgruppe (mit mir max. vier Schüler/innen): Mein Prüfungstermin ist am... um... Uhr in Raum Checkliste (bitte abhaken): Prüfungsgruppe ist festgelegt Prüfungsthema ist abgegeben Prüfung ist mit Lehrer/in vereinbart Prüfungsthema ist genehmigt 6. Beratungszeitraum (28. Februar bis 8. April 2011) 1. Beratungstermin fand statt am... Lehrerkürzel: Beratungstermin fand statt am... Lehrerkürzel: Beratungstermin fand statt am... Lehrerkürzel:... Weitere Termine: Hinweis: Dieser MSA Fahrplan ist gewissenhaft auszufüllen und zu jedem Beratungsgespräch mitzubringen! Zur Präsentationsprüfung ist dieses Blatt herauszutrennen und abzugeben!

12 Seite 12 Der mittlere Schulabschluss 2011 Informationen Regeln für Prüfungsarbeiten Auf dem Arbeitsplatz dürfen sich während einer Prüfungsarbeit nur die folgenden Gegenstände befinden: Schreibmittel, Lineal und die zugelassenen Hilfsmittel (Taschenrechner, Formelsammlung, Duden, Wörterbuch etc.) Papier zur Bearbeitung der Aufgaben wird von der Schule gestellt, da nur gestempeltes Papier verwendet werden darf. Dies gilt auch für Schmier oder Konzeptzettel! Die Verwendung von anderem Papier wird als Betrugsversuch gewertet (siehe S. 8/9) Getränk (möglichst Mineralwasser) und kleine Snacks sind gestattet, wenn deren Auspacken und Essen keinerlei störende Geräusche macht ( Knisterprobe!!!). Jacken und Schultaschen/Rucksäcke werden auf den im Prüfungsraum bereitgestellten Tischen abgelegt. Mobiltelefone sollten am Prüfungstag möglichst zu Hause bleiben. Mitgebrachte Telefone werden ausgeschaltet und mit Namensschild versehen auf einem Tablett auf dem Lehrertisch hinterlegt. Vergessene Mobiltelefone in Hosentaschen oder anderweitig am Prüfungsplatz vorhanden werden als Betrugsversuch gewertet (s.o.). Toilettengänge werden mit Uhrzeit im Prüfungsprotokoll vermerkt. Die Prüfungsunfähigkeit muss sofort durch ein ärztliches Attest belegt werden. Verstöße führen zum sofortigen Ausschluss von der Prüfung und damit zum Nichtbestehen (s.o.)! Von den Informationen und Regeln zum mittleren Schulabschluss 2011 habe ich Kenntnis genommen:... (Datum und Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten) Impressum: 6. Auflage, Stand: Dezember 2010 Verantwortlich für den Inhalt ist die Schulleitung der 9.Sekundarschule in Berlin Spandau

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