bþ('jä 1. Umstellungsze tpunkt 2. Vertragspartnersoftware Schnittstelle SS12 " 9, 0kt, 2015
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- Maja Arnold
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1 bþ('jä Österr. Arztekammer eingegangen " 9, 0kt, 2015 Hâuptvsrbånd der österrsichischen Sozinlversicherungsft àger Österreich ische Arztekammer Weihburggasse Wien Generaldirektor-Stu. Dl (FH) Volker Schörghofer T +a3 (0) 1 I F +a3 (0) 'l volker.schoerghofer@hvb.sozvers.at Zl. 41 -lt -'l /0369/Scv/J Wien, 05. Oktober 2015 Betreff: e-card System "Release R15b" Sehr geehrte Damen und Herren! wie bereits angekündigt, erfolgt im Novembet 2015 die Umstellung auf das neue e-card Release Rl5b. lm Folgenden wollen wir lhnen einen Überblick über die Auslieferung der neuen Softwareversion und die wesentlichen, mit dem Release in Verbindung stehenden Neuerungen geben. 1. Umstellungsze tpunkt Das e-card System wird am Samstag, 31. Oktober 2015 ab 14:00 Uhr serverseitig auf das neue Release umgestellt und steht wieder ab Montag, 02. November :00 Uhr zur Verfügung. Das Erfassen von Konsultationen ist in diesem Zeitraum ausschließlich im Offline-Modus möglich. Am Dienstag, 03. November 2015 ab 21:OO Uhr startet die erste Rolloutwelle, bei der das neue Release an 300 Vertragspartner verteilt wird. Der österreichweite Rollout an die restlichen Vertragspartner erfolgt am Dienstag, 10. November 2015 ab 21:00 Uhr. Dieses Vorgehen wird allen Vertragspartnern rechtzeitig über das e-card Messaging -System kommu niziert. 2. Vertragspartnersoftware Schnittstelle SS12 Mit dem Rollout des Release R15b kommt es zu einer Ablöse von alten Schnittstellenversionen an der SS12. Wir ersuchen Sie, mit den Softwareherstellern zu klären, ob die ven rendete Software die neuen SS12 Seite 1 Briolfmúar allgmêin docx Wion 3. Kundmanngasse?1 1S31 Wien "Postfach 600 wwwhauptverband.at OvB
2 Hauptverhand der österreichischqn Soriolversicheru ngstrå g ar Schnittstellenversionen untersttrtzt. Falls nicht, muss zeitgerecht vor dem Releasetermin ein Softwareupdate eingespielt werden! Bei Vertragspaftnern, die nicht rechtzeitig umgestellt werden, kann es ab 11. November 2015 zu Problemen bei einzelnen e-card Services kommen. Unter Umständen ist ein Verbindungsaufbau aus der Aräsoftware zum e-card System nicht mehr möglich. ln diesem Fall besteht weiterhin die Möglichkeit, das e-card System über den Webbrowser zu nutzen. Alle relevanten Details dazu finden Sie im e- card Vertragspartner-Benutzerhandbuch, das auf zum Download bereit steht. 3. lnhalte des Release R15b Alle Neuerungen können Sie der beigelegten,,releaseinformation" entnehmen. Dieses Dokument wird unter anderem auf der Homepage wwr.chiokarte.at veröffentlicht. Die e-card Vertragspartner-Benutzerhandbücher wurden aktualisiert und stehen u nter vr ww.sozialversicherung,at zu r Verfüg u ng. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Wir ersuchen Sie um eine entsprechende lnformation lhrer Mitglieder. Mit freundlichen Grüßen Für den Hauptverband: GD-Stv. Dl (FH) Volker Schörghofer elektronisch gefenigt Wien 3 'Kundmanô$assè 21 'l031 Wíe -Pastfaeh 000 Seite 2 Brielfomder âllgmdn dæx www, hå!ptverbt nd.',rt 0vR m24?79
3 Beilage I : Releaseinfo-R1 5b-VP-V1.0.pdf
4
5 d*s$g,sfng *-ftsc{*lt e-card Releasei nformation Release R15b Version 1.0 lnformation über die mit dem Release R15b in Kraft tretenden fachlichen und technischen Anderungen bzw. Erweiterungen des e-card Systems. Wien, September 2015
6 ecard lnhaltsverzeichnis Zweck des Dokuments ACHTUNG:Wichtige Hinweise für das Release R15b Zeitliche Abfolge des Rollout Vertragspartner (Produktiv-GINA) Rollout Release R1 5b Allgemeine Anderungen bzw. Erweiterungen... Konsu ltationsverwaltung (KSE)... Dokumentationsblatt-Annahmeservice (DBAS) WEB-GUl - Browser und Betriebssysteminformation... Elektronisches Bewilligungs- und Antragsservice (ebs) Technische Anderungen bzw. Enrueiterungen... Versionsübersicht Vertragspartnersoftwaresch n ittstel le (SS 1 2) Webbrowser-Versionen im e-card System Releaseinformation R1 5b Seite 2 von 11
7 e,c.and 1 Zweck des Dokuments Dieses Dokument enthält lnformationen über die mit dem Release R15b in Kraft tretenden fachlichen und technischen Anderungen bzw. Erweiterungen des e-card Systems. Die hier beschriebenen Anderungen bzw. Erweiterungen beziehen sich auf das zuletzt gültige Release R15a. Releaseinformation R1 5b Seite 3 von 11
8 e,ca]-d 2 ACHTUNG: Wichtige Hinweise für das Release RlSb Veñeilung von Softwarepaketen vor dem Rollout-Termin Voraussetzung ist, dass die Anwender die GINA und den Router in den Wochen vor dem Rollout nicht vom Strom nehmen. Die Aktivierung dieser Softwarepakete erfolgt erst im Zuge des eigentlichen Rollout. Dieses Vorgehen hat keine Auswirkungen auf die Verfügbarkeit der e-card Services. e-card Vertragspartner-Ben utzerhand bücher R 1 5b Die Vertragspartner-Benutzerhandbücher wurden aktualisiert und stehen ab Oktober 2015 am Portal im Bereich,,Gesundheitsdienstleister" zur Verfugung. Die Ordination bzw. das e-card Equipment (GINA, Kartenleser und Router) müssen im Zeitraum der Softwareverteilung stromversorgt sein. Anderenfalls startet das Softwareupdate der GINA erst am Morgen nach dem Rollout und kann infolgedessen den Betrieb beeinträchtigen. Während des Updates der GINA können die e-card Services nicht genutzt werden. Releaseinformation R1 5b Seite 4 von 'l 1
9 e,card 3 Zeitliche Abfolge des Rollout 3.1 Vertragspartner (Produktiv-GINA) Rollout Release R15b Samstag, 31. Oktober 2015 ab 14:00 Uhr:. Das e-card System wird am Samstag, dem 31. Oktober 2015 ab 14:00 Uhr serverseitig auf das neue Release umgestellt und steht spätestens wieder ab Montag, dem 02. November :00 Uhr zur Verfügung. Das Erfassen von Konsultationen ist während der Umstellung ausschließlich im Offline-Modus möglichl Dienstag,03. November 2015 ab21:00 Uhr:. Start der ersten Rolloutwelle. Das Release wird auf die GINAs von 300 Vertragspartnern verteilt. Dienstag, 10. November 2015 ab 21:00 Uhr:. Österreichweiter Client-Rollout des Release R15b Releaseinformation R1 5b Seite 5 von 11
10 e,u-and 4 Allgemeine Änderungen bzw. Erweiterungen 4.1 Konsultationsverwaltung (KSE) Zwischen der österreichischen Zahnärztekammer und dem HVB wurde im Februar 2015 eine gesamtvertragliche Vereinbarung unterzeichnet, die seit 1. Juli 2015 in Kraft ist. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Gratis-Zahnspange sind im $ 153a ASVG, $ 94a GSVG, $ 95a BSVG und $ 69a B-KUVG geregelt. lm e-card System wurde das Service KSE mit R15b erweitert. Nachfolgend ist beschrieben, wie das Vorgehen in Bezug auf das e-card System bzw. die Buchungslogik im e-card System ab 1. Juli 2015 bzw. ab 1. Jänner2016 ist. Vorgehen von 1. Juli2015 bis 31. Dezember 2015 Kieferorthopäden, die Leistungen gem. $ 153a ASVG, $ 94a GSVG, $ 95a BSVG und $ 69a B- KUVG erbringen dürfen, werden im e-card System mit zwei neuen Fachgebieten abgebildet:. FG 30: Kieferorthopädie. FG 96: selbstständiges Ambulatorium für Kieferorthopädie Diese buchen ab 1. Juli 2015 tür solche Leistungen im e-card System einen Regelfall. Für die Fachgebiete 30 und 96 sind alle anderen Behandlungsfälle gesperrt. Auch die Fachgebiete 17, 27, 62 und 86 buchen für Leistungen gem. $ 153a ASVG, $ 94a GSVG, $ 95a BSVG und g 69a B-KUVG einen Regelfall. Vertragspartner, die zusätzlich zu ihrem bisherigen Vertrag aufgrund des Kieferorthopädie- Vertrages ein weiteres Fachgebiet haben, müssen bei der Buchung des Regelfalls darauf achten, dass dieser mit dem entsprechenden Fachgebiet gebucht wird. Vorgehen ab 1. Jänner 2016 Kieferorthopäden, die Leistungen gem. $ 153a ASVG, $ 94a GSVG, g 95a BSVG und g 69a B- KUVG erbringen dürfen, buchen ab 1. Jänner 2016 für solche Leistungen im e-card System einen der unten angeführten 9 Behandlungsfälle. Für die Fachgebiete 30 und 96 sind nur mehr diese neuen Behandlungsfälle buchbar - der Regelfall ist ab 01. Jänner 2016 gesperrt. ln der folgenden Tabelle sind die 9 neuen Behandlungsfälle und jene Fachgebietscodes, die diese buchen dürfen, angeführt. Ab 1. Jänner 2016 sind diese von den jeweiligen Fachgebieten verpflichtend zu buchen. Releaseinformation R1 5b Seite 6 von 11
11 e.card I nterzeptive Behandlung B 17, 27,30, 62, 86, 96 Ende interzeptive Behandlu ng E 17, 27,30, 62, 86, 96 Reparatur interzeptive Behandlung ìt 17, 27,30, 62, 86, 96 KFO-Beratung <A 17,27,62,86 IOTN-Feststellung F 30, 96 KFO Hauptbehandlung (B 30, 96 Ende KFO Hauptbehandlung (F 30 96, Reparatur KFO Hauptbehandlung ìh 30, 96 Com pliance-verwarnu ng ]V 30, D okum e ntat o n s b I att-an n a h m e se rv ce (D BAS) Mit dem Release R15b wurden in Abstimmung mit der Österreichischen Gesellschaft für Gastroenterologie und Hepatologie (ÖGGH) folgende Anpassungen im VU Befundblaü Koloskopie und im Befundblatt QZ-Koloskopie (Befundblatt im Rahmen des Qualitätszertifikats) vorgenommen: Makroskopischer Befund o Die Felder,,Zangenabtragung" und,,polypektomie mittels Schlinge" werden Pflichtfelder, wenn,,polyp(en)" oder,,kolon-ca." oder,,rektum-ca." bei Makroskopischer Befund ausgewählt wurde bzw. bei Mehrfachauswahl (2.8. Polyp(en) und Kolon-Ca., Polyp(en) und Sonstiges, Rektum-Ca. und Polyp(en) und Sonstiges etc.).. Wenn bei Makroskopischer Befund nur,,sonstiges" ausgewählt wird, sind die Felder,,Zangenabtragung" und,,polypektomie mittels Schlinge" optional anzugeben.. Wenn bei Makroskopischer Befund nur,,ohne Befund" ausgewählt wird, ist bei den Feldern,,Zangenabtragung" und,,polypektomie mittels Schlinge" keine Eingabe möglich. Anzahl Polypen und Anzahl Adenome. Beide Felder werden zweistellige Eingabefelder mit dem Wertebereich Die Anzahl der Polypen darf nicht kleiner als die Anzahl der Adenome sein. Lokalisation Adenome. Das Feld,,Lokalisation Adenome" muss angegeben werden, wenn im Feld,,Adenom" ein Wert angegeben wird und im Feld,,Lokalisation Polypen" der Wert,,distales und proximales Kolon" ausgewählt wird. Releaseinformation R 1 5b Se te 7 von 11
12 e.card. Das Feld,,Lokalisation Adenome" darf nicht angegeben werden, wenn im Feld,,Adenom" nichts angegeben wird oder die Angabe im Feld,,Lokalisation Polypen" ungleich,,distales und proximales Kolon" ist. o Auf dem e-card WEB-GUI wurde beim Histologischen Befund folgender Hinweis aufgenommen: Eine Angabe in,,lokalisation Adenom" ist nur dann zulässig, wenn bei,,lokalisation Polyp" der Wert,,dlsfa/es und proximales Kolon" gewählt wurde. Einwilligungserklärung. Auf dem e-card WEB-GUl wurde unter dem Pflichtfeld,,Einwilligungserklärung durch den Patienten unterschrieben" folgender Hinweis aufgenommen: Liegt keine Einwilligungserklärung des Patienten vor, wird das Befundblatt mangels datenschutzrechtlicher Grundlage nicht an die ÖGGH übermittelt! Auf dem WEB-GUl wurden die Masken 1248fi27E (VU Befundblatt Koloskopie) und 124G1127G (Befundblatt QZ-Koloskopie) auf jeweils eine Maske zusammengelegt. 4.3 WEB-GUl - Browser und Betriebssystem nformation Beim Dialogaufbau wird seit dem Release R15a bei Verwendung von veralteten oder nicht mehr unterstützten Browsern oder Betriebssystemenl eine entsprechende Warnung angezeigt. Mit dem Release R15b werden bei Bedarf weiterführende lnformationen über eine Verlinkung auf die Homepage zur Verfügung gestellt. Wie bisher kann diese Warnung durch einen Klick zur Kenntnis genommen werden. Am Beispiel eines Benutzers, der einen lnternet Explorer 7 verwendet, würde folgende Warnung bei der Anmeldung am e-card System angezeigt werden: Der von lhnen ve wendete Browser lnternet Explorer 7 wird nicht mehr unterstützt. Dadurch kann es zu abweichenden Darstellungen und Problemen beider Eingabe oder Fehlfunktionen kommen. Bitte aktualisieren Sie lhren Browser! Bei Browsern, die im e-card System nicht unterstützt werden, wird eine andere Warnung angezeigt: Der von lhnen verwendete Browser Opera 30 wird nicht unterstützt. Dadurch kann es zu abweichenden Darstellungen und Problemen beider Eingabe oder Fehtfunktionen kommen. Bitte verwenden Sie einen im e-card Sysfem unterstützten Browser. 1 Wie beispielsweise Windows Server 2003, Windows Xp oder Windows 9g Releaseinformation R1 5b Seite I von 11
13 e.card Für Benutzer, die den Kompatibilitätsmodus des lnternet Explorer 9,10 oder 1 1 ven venden, wird der Kompatibilitätsmodus bei der Kommunikation mit dem e-card System zukünftig unterdrückt. 4.4 Elektron sches Bewilligungs- und Antragsserv ce (ebs) Das elektronische Bewilligungs- und Antragsservice (ebs) ist eine elektronische Administrationsunterstützung für alle beteiligten Rollen (Leistungsverordner, Leistungserbringer, Krankenversicherungsträger und Versicherte) im Antrags- bzw. Bewilligungswesen. Der Prozess der Leistungsverordnung wird im Service bis hin zur Unterstützung der Abrechnung der erbrachten Leistung abgebildet. Zusätzlich liefert ebs beim Übermitteln eines Antrags die lnformation, ob die verordnete Leistung bewilligungsfrei oder bewilligungspflichtig ist. Durch die Antrags-lD können alle beteiligten Rollen den Status der Verordnung nachverfolgen. Darüber hinaus kann der Versicherte den Status der Verordnung über ein Web-Portal online abfragen bzw. erfolgt auf Wunsch des Versicherten eine vollautomatische Benachrichtigung mittels SMS oder . Folgende Leistungsarten werden unter dem Titel,,Untersuchungen" in der ersten Ausbaustufe 2016 berücksichtigt.. Computertomographie. Magnetresonanztomographie o nuklearmedizinische Untersuchungen. humangenetische Untersuchungen. klinisch psychologische Diagnostik. Knochendichtemessung Das Service ebs wird vorerst nur den Softwareherstellern im Test-Referenzsystem zurverfügung gestellt. Releaseinformation R 1 5b Seite 9 von 11
14 e.card 5 Technische Änderungen bzw. Erweiterungen 5.1 Versionsübersicht Ordinationsclient: GINA-Distribution: I-AN-CCR Firmware: xx Build Vertragspartnersoftwa resc h n ittstel le (SS I 2) Folgende Schnittstellenversionen stehen mit dem Release R15b zur Verfügung Ø U' U' E o. =o =Ð IJJ N f rí, l- ch Ît o o. o É, o. lt v d I neue Schnittstellenversion 5.3 Webbrowser-Vers onen im e-card System Unterstützte Browser: Microsoft lnternet Explorer Version 9, 10 und 11 Mozilla Firefox Version 41 bzw.38 ESR Google Chrome in der vor R15b Rollout aktuellen Version Apple SafariVersion 8.0 (auf Mac OSX 10.10) und Version 7.1 (auf Mac OSX 10.9)2 ln lhrem Interesse wird empfohlen, immer die aktuellste Version des Browsers zu verwenden. Bei der Veruvendung von nicht unterstü2ten Browserversionen kann es zu Fehlfunktionen kommen. / / 2 Der Support von Safari-Webbrowsern auf Windows-Betriebssystemen wurde vom Hersteller eingestellt. Releaseinformation R1 5b Seite 10von 11
15 e"cand Seitens e-card System nicht unterstützt werden: o nicht explizit angeführte Browser,. vom Hersteller nicht gewartete3 Betriebssystem- und Browserversionen (inkl. Betaversionen) und. vom Standard abweichende Browsereinstellungen. Die Verwendung von nicht explizit angeführten Browsern ist grundsätzlich möglich, kann aber zu Problemen führen, die aufgrund nicht ausreichender oder fehlender Kompatibilität zu den unterstützten Browsern ein Weiterarbeiten des Vertragspartners beeinträchtigen können. Bei Fehlfunktionen kann kein Support geleistet werden. s Unter,,gewartet" wird verstanden, dass vom jeweiligen Hersteller regelmäßig Updates und/oder (Sicherheits-) Patches ausgeliefert werden. Releaseinformation R15b Seite 11 von 11
16 a +r CN-a-sign-eorporate-1ights-02, OU=a-sign-corporaEe- 1íght- 02. O=A- Trust ce. f. SicherheíEssysteme im el-eker. Eatsenverkehr GmbH,c=AT urn:pdfslgfilèer: bka, gv. at: binaer v Z\T chen
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